Cornelia Klisch
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Stärke gilt als etwas Positives in unserer Gesellschaft. Leider wird oft in Thüringen Stärke mit Gewalt verwechselt. Gewalt wird als legitimes Mittel verstanden, um Stärke auszuüben. Es geht um Schläge, es geht um Drohungen. Es geht am Ende immer darum, Gewalt auszuüben. Meiner Meinung nach ist Gewalt kein legitimes Mittel, immer zu verurteilen. Deswegen hat es mich erschreckt – und ich glaube, Sie können sich alle noch daran erinnern, wie vor drei, vier Wochen Plan International eine Studie zum Rollenbild von jungen Männern veröffentlicht hat, wo mittlerweile ein Drittel der jungen Männer Gewalt gegen Frauen akzeptabel finden. Wenn man weiter herumfragt, wird natürlich auch oft bestätigt, dass gerade häusliche Gewalt als Privatsache angesehen wird. Häusliche Gewalt wird oft im Kontext von Eifersucht oder eben auch nach dem Motto „na ja, der Stärkere und die Schwächere“ etc. genannt und auch als eine Form von manchmal Liebesbekundungen nach dem Motto „na ja, das braucht sie oder er eben manchmal“. Liebe mag ja viele Gesichter haben, aber ich bin der Meinung, Gewalt gehört nicht dazu.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern geht es uns natürlich – jeden von uns geht es an – an, dass wir bei Gewalt, bei häuslicher Gewalt hinschauen, dass wir eingreifen und dass wir sie auch stoppen. Warum ich das jetzt gerade noch mal so explizit an jeden von uns richte, ist einfach der Fakt, dass in Deutschland immer noch alle 72 Stunden eine Frau getötet wird. Und sie wird nicht einfach so getötet, sondern sie wird getötet, weil sie eben eine Frau ist. Das dürfen wir nicht hinnehmen, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dem wollte auch vor mittlerweile zwölf Jahren die Istanbul-Konvention entgegentreten, die von Deutschland unterzeichnet wurde, die einen Schutz vor jeder Form von Gewalt formuliert. Letztendlich sind wir uns da, glaube ich, einig, Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht und ist auch ein Teil unseres europäischen Wertemodells. Ja, Frau Meißner, Sie haben recht, dieser Gesetzentwurf geht nicht von der Landesregierung selbst aus. Wir haben hier als Parlament, als Fraktionen, als rot-rot-grüne Fraktionen unser Recht wahrgenommen, Gesetzesinitiativen einzubringen. Wir werden hiermit, wenn wir dieses Gesetz hoffentlich auch nach der Ausschussberatung dann hier beschließen können, bundesweit Vorreiter sein. Denn mit dieser neuen gesetzlichen Regelung haben wir einerseits natürlich dann hoffentlich das Ziel eines flächendeckenden kostenlosen Schutzes vor häuslicher Gewalt erfüllt, aber wir sind damit auch schneller als der Bund selbst, denn dieser hat hier zu diesem Thema immer noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir wollen eben nicht einfach auf Berlin warten. In dem Fall können wir wirklich auch selber handeln. Wir hatten ja gerade vorher die Diskussion, ab wann wir handeln können. Hier können wir selber handeln. Deswegen wollen wir hier auch schnell Nägel mit Köpfen machen. Man muss ehrlich sagen, es gibt in Thüringen bisher keine flächendeckende gute Versorgung mit Schutzwohnungen. Das ist das Problem. Wir sehen, es gibt im Moment noch aufgrund der Konstellation, die wir in Thüringen haben – und es gibt viele Menschen, die sich sehr engagieren, gerade in den Frauenschutzwohnungen, und es wird auch eine sehr gute Arbeit geleistet –, aber wir haben dadurch bedingt, dass eben nicht jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Kreis seine eigene Schutzwohnung hat, einen hohen bürokratischen Aufwand. Wir haben wenig Transparenz und vor allen Dingen haben wir für die Schutzsuchenden hohe Hürden. Vielleicht als Beispiel, damit Sie wissen, wovon ich spreche: Erfurt zum Beispiel übernimmt gleichzeitig Schutzwohnungen für den Ilm-Kreis, übernimmt gleichzeitig Schutzwohnungen für Sömmerda. Und so ein Modell, dass eben in bestimmten Landkreisen kein Schutz vorhanden ist, das haben wir allein in fünf Thüringer Landkreisen, wo diese Schutzwohnungen fehlen. Wenn man die IstanbulBerechnungen nimmt, sprechen wir von insgesamt 100 fehlenden Frauenhausplätzen, nur, damit Sie mal eine Größenvorstellung bekommen. Insgesamt besteht also aus unserer Sicht ein dringender Handlungsbedarf, und das vielleicht noch aus einem anderen Grund, den ich hier nennen möchte. Denn es geht hier nicht nur um Frauen oder auch Männer, sondern es geht eben auch oft um familiäre häusliche Gewalt, und es geht damit auch um Kinder. Deshalb vielleicht auch zur Erklärung, was ein ganz zentraler Punkt in diesem neuen Entwurf ist, der ja gerade bei der Einbringung auch beschrieben wurde, dass wir eben nicht mehr einfach von Frauenplätzen ausgehen, sondern wir sprechen von Familienplätzen. Das bedeutet, dass an jeden Frauenplatz 1,5 Kinderplätze als Minimalstandard festgekoppelt sind und wir das damit auch insgesamt als ein Ganzes sehen und insgesamt dem Gewaltschutz entgegentreten wollen. Natürlich ist es komplex. Wir glauben aber, dass wir damit wesentlich mehr dem Gewaltschutz Rechnung tragen und es im Gegensatz zu Ihnen, Frau Meißner, nicht damit verbessern, sondern damit eher effizienter, transparenter und auch letztendlich ressourcenschonender machen. Denn am Ende geht es ja darum, wir wollen nicht immer nur Bürokratie und hin und her, sondern wir wollen unsere Ressourcen bestmöglich nutzen. Wir sehen auch Männer als Betroffene – ja. Es geht nicht nur um Frauenschutzwohnungen, es soll auch eine Wohnung für Männer geben. Und wir glauben, dass es wichtig ist, auch präventiv wirksam zu sein, mit ambulanter mobiler Beratung, die von diesen Schutzeinrichtungen ausgehen kann, aber auch im Sinne von praktischer Vermittlung in andere Hilfssysteme, denn wir möchten ja nicht immer einen Drehtüreffekt. Wir möchten, dass der Schutz gewährt wird und dass vor allen Dingen auch Perspektiven eröffnet werden, wie man sich dann auch selber weiterhelfen und aus diesem Teufelskreis herauskommen kann. Letzte Anmerkung: Oft wird man gefragt: Was soll das denn kosten? Was bedeutet das jetzt für das Land Thüringen? Ich kann nur sagen, es wird in der Summe am Ende weniger kosten, als wenn wir es nicht tun würden. Wir haben einen Stufenplan – Frau Wahl sagte es gerade –, sodass wir schrittweise die Kapazitäten nach oben fahren möchten. Sollten wir in wenigen Jahren die 100 Prozent erreicht haben, werden wir von ca. 10 Millionen Euro ausgehen. Damit möchte ich auch schließen. Ich möchte noch mal den Appell an Sie alle richten: Niemand sollte in Thüringen in einer Notsituation alleingelassen werden. Deshalb hoffe ich, dass Sie mit uns zustimmen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
