Madeleine Henfling
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Medizinische Versorgung an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei Gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Beamtengesetz erhalten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte während des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst freie Heilfürsorge. Um diese sicherzustellen, unterhält der Polizeiärztliche Dienst nach meiner Kenntnis eine Außenstelle an den Bildungseinrichtungen der Polizei in Meiningen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele – besetzte – Dienstposten mit welcher Einstufung sind für die Außenstelle Meiningen vorhanden? 2. An welchen Tagen ist die Außenstelle Meiningen personell durch Ärztinnen oder Ärzte besetzt – bitte die genauen Uhrzeiten angeben –? 3. Sind der Landesregierung Probleme bei der Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten im Polizeiärztlichen Dienst aufgrund der Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten bekannt? 4. Wenn Probleme nach obigen Fragen bekannt sind, wie bewertet die Landesregierung diese? Vielen Dank.
