thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will vielleicht doch noch einmal ein paar Zahlen nennen, denn man macht sich die Dimension des Problems kaum klar, wenn man nicht mal auf die Zahlen schaut und die Zahlen wirken lässt. Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt, jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner. Mädchen und Frauen mit Behinderung erleiden zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Schauen wir mal auf Deutschland. 2021 wurden insgesamt 143.504 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt. In Thüringen sind jährlich zwischen 1.780 bis 2.400 Frauen von Gewalt betroffen. Und in Thüringen sind in den letzten sieben Jahren insgesamt 49 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet worden. Das Merkmal, warum diese Menschen Gewalt erfahren, ist, weil sie Frauen sind. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist Quatsch!) Das ist nicht Quatsch, verehrte Frau Kollegin Herold. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das diskutie- ren wir mal!) Das können wir gern mal diskutieren, ich hoffe, Sie haben dann auch ein paar Argumente dabei. Aber umso dringender ist natürlich der Handlungsbedarf. Deswegen schlagen jetzt zunächst einmal zwei Herzen in meiner Brust, nämlich einmal: Gut, das was vorliegt. Ich sage zweitens: Aber warum, verdammt noch mal, nicht von der Landesregierung selbst? Ich erwarte, dass diese Landesregierung gesetzgeberisch tätig wird. Sie wissen genau, dass es auch in vielen anderen Bereichen einem manchmal zum Hals raushängt, wie lange man auf bestimmte Regelungen warten muss. Wir haben das Problem und diese Landesregierung ist ja nicht müde geworden, immer wieder die Istanbul-Konvention und den Handlungsbedarf wie ein Mantra vor sich herzutragen. Passiert ist bisher nichts, es sind die Koalitionsfraktionen, die hier vorangehen müssen. Auch hier ist der Landtag Reparaturbetrieb der Landesregierung. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Wer beschließt denn Gesetze?) Und der Landtag hat sich schon mal dazu positioniert, nämlich zu einer Umsetzung der IstanbulKonvention verpflichtet und die Erarbeitung eines Aktionsplans am 6. Mai 2021 beschlossen. Der Aktionsplan ist aber bisher nicht erstellt und laut Drucksache 7/7901 erfolgt die Bearbeitung durch die Landesregierung seit Juli 2021 und der Abschluss sei noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen. Das sind geschlagene drei Jahre. Bei diesem Thema sage ich – nicht nur bei diesem Thema, aber insbesondere bei diesem Thema –: Das ist deutlich zu lang. Dieses Gesetz hier werden wir natürlich an den Fachausschuss überweisen. Wir freuen uns dann auf die Debatte. Die beginnt ja gleich schon in der Mittagspause mit dem Beschluss der Anhörung. Aber ich möchte noch mal an die Landesregierung appellieren. Nicht nur dieses Parlament hat darauf hingewiesen und Beschlüsse gefasst. Nicht nur die Frauenbeauftragten haben darauf hingewiesen. Auch ich selbst wurde angesprochen – ich muss mal kurz nachschauen –: Im Bereich „Aktionstag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in diesem Jahr“ wurde ich angesprochen mit „Totalversagen der Landesregierung“. Warum? Weil Geld des Haushaltstitels „Umsetzung von Maßnahmen der Istanbul-Konvention“ im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten bisher nicht abgerufen werden konnte. Warum? Weil keine Verordnung vorlag. Sorry, auch das ist nicht nur in diesem Bereich leider ein gesetzgeberischer, ein verordnungstechnischer Totalausfall der Landesregierung. Sie haben diese Kompetenz. Sie müssen sie nutzen, sonst kommen wir in unserem Land, gerade auch bei diesen Fragen, nicht voran. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗