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Beate Meißner

CDU 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Ja, Frau Wahl, Sie haben völlig recht: Wir haben es hier mit einem Gesetz mit einem sehr – wie haben Sie es formuliert? – sperrigen Titel zu tun. Ich will das hier noch mal formulieren: Thüringer Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz. Ich muss Ihnen an dieser Stelle ganz ehrlich sagen: Man hätte es sich auch einfacher machen können, indem man sich in diesem Gesetzentwurf auf das wesentlich Wichtige konzentriert hätte, nämlich auf das, was hier Teil Ihrer Einbringungsrede war, und das ist aus unserer Sicht der Gewaltschutz. Es ist ein wichtiges Thema, sich für Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden, einzusetzen und ihnen hier in Thüringen entsprechende Schutzeinrichtungen zu ermöglichen. Das, was aber mit diesem Gesetz jetzt hier von Rot-Rot-Grün vorgelegt wurde, ist teilweise ein Verwässern dieses wichtigen Anliegens, weil es in diesem Gesetzentwurf so viele – ich sage es jetzt mal – Nebenthemen gibt, die nicht nur den Titel sperrig machen, sondern die auch dieses hohe Ziel des Gewaltschutzes in den Hintergrund rücken lassen. Ich finde es dennoch gut, dass wir heute hier über den Gewaltschutz sprechen, und dass es dazu auch endlich einen Gesetzentwurf gibt. Denn die Organisation von Frauenschutzwohnungen in Thüringen ist – na ja, ich sage jetzt mal – nicht optimal. Wir haben viele Regionen, in denen es weiße Flecken gibt, in denen es eine Unterversorgung gibt und in denen es Lösungen gibt, die aber nicht dem Schutzzweck entsprechen. Deswegen brauchen wir hier dringend eine Veränderung und deswegen freue ich mich auch auf die Ausschussberatung. Es darf uns nicht egal sein, wenn Hilfe suchende Frauen in Thüringen leiden, weil sie keine Plätze finden, weil Frauenschutzwohnungen belegt sind oder weil beispielsweise auch nicht die Möglichkeit besteht, Familien unterzubringen. Deswegen kann man sagen, diese Debatte ist hier richtig und wichtig. Sie hätte vielleicht sogar schon eher geführt werden müssen, aber wir sind gespannt, ob der Gesetzentwurf diese Probleme lösen kann. Da will ich Ihnen jetzt noch mal drei Punkte nennen, bei denen wir kritisch an den Gesetzentwurf rangehen. Zum Ersten ist es die Frage, ob diese Umstrukturierung, das heißt die Veränderung der Zuständigkeit für die Frauenschutzwohnungen, mit Übertragung auf die Landkreise der richtige Weg ist. Darüber müssen wir im Ausschuss mit einer Anhörung reden, ob das die Lösung des Problems ist, und werden daraus dann unsere Schlussfolgerungen ziehen. Der zweite Grund, warum ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf unscharf geworden ist, ist, dass darin Punkte hineinformuliert worden sind, die dem Schutzziel nicht dienlich sind. Auch wenn Sie es nicht hören wollen, allein die Frage der Förderung des Gender-Mainstreamings in Thüringen hat aus meiner Sicht nicht wirklich was mit Gewaltschutz zu tun. Dieses ständige Lavieren zwischen Schutz vor häuslicher Gewalt und der Gleichstellungsförderung ist nicht dienlich. Ich hätte mir da eine klare Abgrenzung dieser beiden Ziele voneinander im Gesetzentwurf gewünscht. Ein dritter Punkt, weswegen wir kritisch an diesen Gesetzentwurf rangehen, ist auch, dass die Definition für Frauenschutzwohnungen sehr weit gefasst ist. Da möchte ich an dieser Stelle beispielhaft § 4 Abs. 1 zitieren: Gemeint sind „alle Formen psychischer, physischer, ökonomischer und/oder sexualisierter Gewalt innerhalb (häusliche Gewalt) oder außerhalb von Paar-, Familien-, oder vergleichbaren Beziehungen im sozialen Nahraum. Von Gewalt betroffen ist, wer Gewalt erlitten hat, Gewalt aktuell erleidet oder von Gewalt bedroht ist“. Allein dieser Satz zeigt eigentlich die Bandbreite dessen, für was Gewaltschutzwohnungen, Frauenschutzwohnungen jetzt gedacht sind. Da muss man sich wirklich die Frage stellen, inwieweit das überhaupt auch vor Ort realisierbar ist. Ich möchte das Ganze jetzt nicht weiter vertiefen, weil wir hier in der ersten Beratung sind. Deswegen hebe ich mir das für die Anhörung im Ausschuss auf. Aber ich möchte abschließend noch zwei Dinge sagen. Zum einen hätte ich mir gewünscht, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf eingebracht hätte, und zum anderen vermisse ich eine Anhörung derer, die es betrifft, weil man dann sicherlich auch einen anderen Gesetzentwurf hier vorliegen gehabt hätte. Ich erwarte mir für die Anhörung im Ausschuss auch eine fachkundige Unterstützung durch das Sozialministerium, insbesondere durch die Gleichstellungsbeauftragte und die zuständigen Abteilungen. Dann werden wir sehen, inwieweit wir aus diesem Gesetzentwurf noch einen brauchbaren Gesetzentwurf machen können, der dem Ziel entsprechend auch wirksam ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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