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Holter

07.07.2023 Sitzungen 7/115

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ja, Frau Ministerin Werner ist bei dem genannten Termin. Die Staatssekretärin ist in Brüssel in Sachen ESF, soweit ich weiß. Das ist also genauso wichtig für den Freistaat, dass in Brüssel über diese Fragen dort verhandelt wird. Ich vertrete die Ministerin. Deswegen sei es mir gestattet, die Rede jetzt hier vorzutragen. Am 11. Dezember 2001 trat das Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene in Kraft, mit dem geregelt wurde, dass ein Täter der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden kann, um das Opfer seiner Gewalttat zu schützen. Lange vor diesem Gesetz gab es Frauenhäuser. Dem Gesetz sind lange Kämpfe und Diskussionen vorangegangen, um Gewalt in den eigenen vier Wänden nicht mehr als Privatsache abzutun. Schon damals war klar, dass auch eine sogenannte Wegweisung Frauenhäuser nicht ersetzt, weil sich viele Frauen dennoch in ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlen. Und es war klar, dass die Anzahl der Frauenhäuser und der Zugang zu diesem Schutz bei Weitem nicht ausreichen. Seit diesem Gesetz sind über 20 Jahre vergangen, in denen weiter um eine auskömmliche Infrastruktur zum Schutz für Frauen vor Gewalt gerungen wurde. Dieses Ringen hat die Bundesregierung aufgegriffen, einen Runden Tisch „Gewaltschutz“ eingerichtet und in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen. Die Arbeit daran läuft, aber sie ist zäh. Völlig unklar ist bislang, inwieweit sich die Bundesregierung an der Finanzierung der Frauenhäuser beteiligen wird und ob die Länder einer bundesgesetzlichen Regelung werden zustimmen können, falls die Finanzierungszusagen nicht zufriedenstellend ausfallen werden. Nach Jahrzehnten der Diskussion, den Schutz von Frauen vor Gewalt konkret in Thüringen zu verbessern, haben die regierungstragenden Fraktionen nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser ist zu begrüßen. Zu begrüßen ist insbesondere, dass es damit in allen Kreisen und Kommunen in Thüringen Frauenschutzeinrichtungen, Beratungsstellen geben wird und auch Menschen nicht weiblichen Geschlechts geschützt werden sollen. Ziel muss es auch sein, dass sich nicht nur eine verbesserte Personalausstattung in den Frauenhäusern weiterentwickeln kann, um auch Frauen zu erreichen, die bislang nicht oder nur selten aufgenommen werden können. Das betrifft unter anderem Frauen mit Behinderungen, Frauen mit schweren psychischen und Suchterkrankungen, Frauen mit älteren Söhnen oder auch solche, die ihr Haustier nicht beim Gewalttäter lassen wollen und deswegen bisher kein Frauenhaus aufsuchen. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist aber nur so gut wie seine Umsetzbarkeit. Da nun nicht mehr die Landkreise und kreisfreien Städte, sondern das Land zuständig sein soll, müssen dem Land auch die dafür nötigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es wird also im parlamentarischen Verfahren zu klären sein, wie viel Geld der Haushaltsgesetzgeber für dieses Gesetz zur Verfügung stellt und mit welchem Personal die Umsetzung stattfinden kann. Eine weitgehende neue Aufgabe in Landeshoheit benötigt dafür auch Personal. Wir gehen davon aus, sagt das TMASGFF, dass wir zusätzlich dreieinhalb Personalstellen unterschiedlicher Eingruppierung und einen überschaubaren Betrag für Sachkosten benötigen. Meine Damen und Herren, hier im Thüringer Landtag haben Sie am 6. Mai 2021 bekräftigt, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt für Sie ein wichtiges Ziel ist. Mit dem Beschluss 7/3301 „Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen“ haben Sie die Landesregierung aufgefordert, sich dieses Themas anzunehmen. Wir arbeiten diese Aufträge ab und haben eine Bundesratsinitiative zur Rücknahme der Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention ergriffen, eine Koordinierungsstelle sowie einen Beirat Gewaltschutz eingerichtet, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und wir erarbeiten einen Aktionsplan. Jetzt liegt dem Landtag dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, mit dem Sie, werte Abgeordnete, dazu beitragen können, den Schutz vor Gewalt in Thüringen nachhaltig zu verbessern, auch indem Sie dann als Haushaltsgesetzgeber die Landesregierung in die Lage versetzen, das Gesetz mittels Finanzen und Personal umsetzen zu können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗