thueringer-landtag.de ↗

Andreas Schubert

Die Linke 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Fragestunde

Vielen Dank. Ich würde gern noch mal auf die jüngsten Entscheidungen des Gerichts in Gera Ende letzten Monats zu sprechen kommen. Da ist ja der Vertretungsberechtigte des Fürstenhauses oder der Rechtsnachfolger des Fürstenhauses Reuß jüngere Linie, die Heritage Claims Limited, gemeldet in London, abhandengekommen. Es ist erst im Ergebnis einer Recherche, die in der Presse nachzulesen war, festgestellt worden, dass diese Firma schon seit mehr als einem Jahr gar keine Eintragung mehr im Handelsregister hat. Deswegen frage ich nach, Frau Finanzministerin: Ist denn der Landesregierung bekannt, ob es weitere Fälle gibt, wo Vertretungsberechtigte der Vertretungsberechtigung, so wie Sie das jetzt ausgeführt haben im Ergebnis der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage, in der Vergangenheit abhandengekommen sind, oder gibt es überhaupt irgendeinen Prüfmechanismus, der dem nachgeht? Das wäre die erste Frage. Und die zweite – wenn ich, Herr Präsident, die gleich mit anschließen darf, vielen Dank – ist die Frage, weil es möglicherweise dann doch einen gewissen Präzedenzcharakter hat, was das Gericht in Gera Ende letzten Monats festgestellt hat, ob die Landesregierung die anonymisierte Urteilsbegründung mir als Abgeordneten zur Verfügung stellen kann. Vielen Dank. Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Wir haben das natürlich auch entnehmen können. Ich hatte ja zu Fragen 1 und 2 bereits gesagt, dass diese Abtretung uns nur bekannt ist bei Reuß jüngerer Linie. Gegenstand dieses Verfahrens ist der 2018 erneut gestellte Restitutionsantrag. In diesem Verfahren dürfte auch die Frage nach den Konsequenzen der Auflösung der Gesellschaft eine entscheidungserhebliche Rolle spielen. Da das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, kann ich Ihre Frage aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht beantworten. Außerdem ist noch, wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 4417 ausgeführt, beim Verwaltungsgericht ein Klageverfahren anhängig, in dem es um die beantragte Eintragung von sogenannten Sperrvermerken im Grundbuch geht. Das Gericht hat ja zwischenzeitlich – das hatten wir gesagt – abgewiesen. In seinem Urteil ist das Gericht der Frage der Auflösung der Gesellschaft aber nicht nachgegangen. Vielmehr wurde die Klage als unbegründet angesehen, da die geltend gemachten Ansprüche auf Eintragung von Sperrvermerken nicht bestehen würden. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, können wir sicherlich auch da die Dinge zur Verfügung stellen. Danke.

Alle Reden von Andreas Schubert Protokoll ↗