Franziska Baum
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren in den Zuschauerräumen, in der 19. Legislatur des Deutschen Bundestags wurde in der Drucksache 19/5314 das Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Als Zustimmungsgesetz wird dieses Gesetz an den Bundesrat weitergeleitet und fand dort bis heute keine Mehrheit. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai beschlossen die Ministerpräsidenten aller Bundesländer eine gemeinsame Kraftanstrengung auch in der Beschleunigung der Asylverfahren und in dem Zusammenhang die Ausweisung der sicheren Herkunftsstaaten Moldau und Georgien. Zu dem Beschluss gab es eine Protokollerklärung des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, die Zweifel daran lässt, ob Thüringen diese Vereinbarung mitträgt. Nun ist das natürlich legitimes Recht der Landesregierung, wir geraten dadurch allerdings in ein Dilemma. Die Bundesregierung arbeitet gerade daran, in Fragen der Zuwanderung und des Asyls für Struktur und Ordnung zu sorgen. Das beinhaltet Chancen. Mit dem Chancen-Aufenthalt erhalten Menschen, die schon lange in Duldung in Deutschland leben, einen deutlich besseren Zugang zu einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Das beinhaltet aber auch Restriktionen und Verschärfungen. Dazu zählt auch, dass der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, mit den verschiedenen Ländern Vereinbarungen zu Migrationsund Rückführungsabfragen trifft. Teil dieser Vereinbarungen sind Kontingente für Arbeitsvisa, aber eben auch die Rücknahme von Personen, die sich in Deutschland in aussichtslosen Duldungsverfahren befinden – das auch im Interesse dieser Länder selber. Im Koalitionsausschuss der Bundesregierung vor Ostern wurde beschlossen, die genannten Länder als sichere Herkunftsstaaten zu klassifizieren, um hier die Asylverfahren und entsprechend die koordinierte Rückführung zu vereinfachen und dieses Thema nun wieder im Bundesrat aufzurufen. Aus unserer Sicht sind die zur Debatte stehenden Regelungen überfällig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gerade das Instrument der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist verfassungs- sowie europarechtlich anerkannt und in der Praxis bewährt. Es gibt Diskussionen. Auch die Grünen in Münster haben diese Regelung stark kritisiert, sich dann aber doch hinter ihre Außenministerin gestellt und das Vorhaben unterstützt. Nicht mehr fordern wir von der Landesregierung, als sich dem gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen zu stellen und eine geordnete und abgestimmte Migrationspolitik zu ermöglichen. Das ist das, was wir mit diesem Antrag fordern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
