Olaf Kießling
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, die Notwendigkeit des heutigen AfD-Antrags hat eine gesetzliche Grundlage, unter anderem Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, Abs. 5a sowie Abs. 4 Grundgesetz. Hier heißt es: „Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind neu festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Bundes und der Länder wesentlich anders entwickelt.“ Das ist aktuell der Fall, meine Damen und Herren. Auch Artikel 93 Abs. 1 unserer Landesverfassung ist hier Grundlage. Ich darf Ihnen Artikel 93 Abs. 1 der Landesverfassung zitieren: „Das Land sorgt dafür, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Führt die Übertragung staatlicher Aufgaben nach Artikel 91 Abs. 3 zu einer Mehrbelastung der Gemeinden und Gemeindeverbände, so ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zu schaffen.“ So steht es geschrieben. Dieser Ausgleich wird von der AfD auch vom Bund eingefordert. Die Mehrbelastungen entstehen durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation und deren Vollzug durch die Bundesregierung, auch durch die sogenannte Energie- und Wärmewende, die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, den verfehlten wirtschaftspolitischen Entscheidungen, vor allem des Kinderbuchautors von den Grünen, und die aus diesen Faktoren resultierenden Teuerungen. Auch infolge des seit März 2022 anhaltenden Zuzugs von Flüchtlingen aus der Ukraine sowie Migranten aus zahlreichen anderen Ländern dieser Welt werden die Haushalte von Land und Kommunen überdimensional belastet und ein Ende der Ausgabenlast ist nicht abzusehen. Hinzu kommt eine bereits seit Jahren in Thüringen bestehende nicht sachgerechte Ausstattung der kreisfreien Städte und Landkreise im Sozialbereich. Um diese finanziellen Ausstattungen und Ausgleiche für eine Reihe von übertragenen Aufgaben an die Gemeinde und Kreise geht es, welche die Einnahmen und Ausgaben in ihrem bisherigen Verhältnis massiv verändert haben. Unser Freistaat ist hier gemäß Verfassung in der Pflicht, für unsere Gemeinden und Verbände zu sorgen, ja, auch aktiv zu werden, damit sie die übertragenen Aufgaben und ihre eigenen Aufgaben langfristig erfüllen können. Die aktuelle Entwicklung führt jedoch dazu, dass die Kommunen in Thüringen in eine bedrohliche finanzielle Schieflage geraten sind und auch die finanziellen Spielräume des Landes immer mehr eingeengt werden. Ich erinnere hier auch an die massive Abschmelzung unserer Haushaltsrücklagen in Millionenhöhe. In Thüringen erfolgt auf Landesebene zudem eine ungenügende Umsetzung des Konnexitätsprinzips gerade hinsichtlich sozialer Pflichtleistungen der kreisfreien Städte und Landkreise. Der skizzierten finanziellen Schieflage muss neben der Beseitigung ihrer politischen Ursachen auch durch eine langfristig bessere Finanzausstattung von Ländern und Kommunen unverzüglich begegnet werden. Unser Antrag ist mit einer Neuregelung der Verteilung des Steueraufkommens ein notwendiger Lösungsansatz. Ziel muss es sein, dass das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Bund neu geregelt wird. Lassen Sie uns daher hier eine gemeinsame Lösung für die zukünftige finanzielle Ausstattung der Haushalte finden und infolge auch beschließen. Ich freue mich nun über einen guten und sachlichen Austausch in der Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
