Beate Meißner
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und – vor allen Dingen – liebe Betroffene und Interessierte an den Bildschirmen, ich freue mich, dass wir heute hier doch zeitnah mit der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs Tatsachen schaffen, von denen die Betroffenen in Thüringen umgehend profitieren werden. Das bedeutet, wenn wir heute die Erhöhung des Nachteilsausgleichs in Form des Sinnesbehindertengeldes für Blinde von 400 auf 472 Euro sowie für Gehörlose von 100 auf 172 Euro und für Taubblinde von 500 auf 608 Euro beschließen, dann tritt das durch den nachträglichen Änderungsantrag der Koalition sofort in Kraft. Damit profitieren diese Menschen, die mit vielen Nachteilen durch ihre Behinderung zu kämpfen haben, sofort von dem Geld, was ihnen letztendlich zusteht, um im Lebensalltag klarzukommen. Das ist eine Erhöhung, die längst überfällig ist. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion bereits in den Haushaltsverhandlungen zugestimmt, den entsprechenden Haushaltstitel zu erhöhen. Deswegen habe ich auch im März hier bei der ersten Beratung gesagt, dass es da von unserer Seite Zustimmung gibt. Ich habe am 16. März bei meiner Rede hier aber auch gesagt, dass Geld nur das eine ist, dass man damit keinen tatsächlichen Nachteilsausgleich herbeiführen kann und dass es für die Menschen mit Behinderungen viel mehr braucht, um im Lebensalltag klarzukommen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen wir in dem Sinne verbessern, dass wir für die Betroffenen die Verfügbarkeit von Gebärdensprachdolmetschern ermöglichen. Wenn wir eins in der Anhörung gehört haben, dann, dass es davon in Thüringen und auch darüber hinaus einfach viel zu wenige gibt. Genau deswegen haben wir als Fraktion einen Entschließungsantrag vorgelegt, für den wir um Ihre Unterstützung bitten. Denn es geht nicht nur um die Erhöhung des Nachteilsausgleichs, sondern letztendlich um viele einzelne Punkte, die wir im Rahmen der Anhörung aufgegriffen haben. Diese Punkte möchte ich Ihnen an dieser Stelle vorstellen. Es geht in erster Linie um die Verfügbarkeit von Gebärdensprachdolmetschern. Das ist ein riesiges Problem. Da ist es in erster Linie nicht eine tiefgehende Ausbildung, sondern einfach überhaupt die Fähigkeit, Gebärdensprache anzuwenden. Deswegen wollen wir eine Gebärdendolmetscherzentrale gründen. Ob die jetzt so heißt oder nicht, darüber können wir uns dann noch unterhalten. Aber Fakt ist eins: Wir wollen eine Anlaufstelle schaffen, wo all denjenigen geholfen wird, die Interesse haben, die Gebärdensprache zu lernen, zum Beispiel Familienmitglieder, die sagen, „Mensch, ich möchte da jetzt helfen, jemanden haben, bei dem sie die Ausbildung bekommen“, aber auch, wenn es Nachbarn gibt, wenn es Ehrenamtliche gibt, die Interesse an dieser Sprache haben, damit diese eine Anlaufstelle finden, um sie zu erlernen, und damit auch dazu beitragen, dass Menschen mit diesen Behinderungen in der Gesellschaft integriert werden können. Ein ganz wichtiger Teil unseres Antrags ist aber auch, dass wir die Diskriminierung der Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen aufarbeiten wollen, die sich in der DDR nicht mit Gebärdensprache verständigen durften. Das war eine Erfahrung, die wir in der Anhörung gemacht haben, die man zur Kenntnis nehmen muss und wo wir als CDU sagen: Das kann man einfach nicht so stehen lassen. Ich möchte aus der Anhörung Herrn Wartenberg vom Landesverband der Gehörlosen zitieren. Ich zitiere: „Es sei ihm sehr wichtig, zu erwähnen, dass in Thüringen die Gebärdensprache bis 1990 verboten gewesen sei. Jeder, der in der Schule, auch in der Gehörlosenschule gebärdet habe, habe harte Strafen bekommen. Nach der Wende sei dies verschwiegen, verheimlicht worden. […] In diesem Bereich habe es an öffentlicher Wahrnehmung gefehlt.“ Und er sagt weiter, dass es durch dieses Gebärdensprachverbot auch zu Einschränkungen beim Wissens- und Bildungserwerb der Menschen mit Behinderungen kam. Er klagt an – man muss es so sagen –, dass es bis heute „weder eine Entschuldigung noch eine Entschädigung gegeben“ habe und „[z]ahlreiche Betroffene [dadurch] seelische Traumata erlitten“ haben. Wir haben das zum Anlass genommen, in unserem Entschließungsantrag den Behindertenbeauftragten, aber auch den Beauftragten des Freistaats Thüringen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur zu beauftragen, eine Untersuchung durchzuführen, wie das hier im Freistaat Thüringen und darüber hinaus war, natürlich auch mit dem Ziel zu schauen, welche Entschädigungsmöglichkeiten es gibt. Ich bitte Sie, diesem Entschließungsantrag heute, hier und jetzt zuzustimmen.
(Beifall CDU)
Denn das, was sich darin findet, sind Antworten auf Fragen der Gerechtigkeit, was nicht nur einen Nachteilsausgleich in Form von Verbesserungen der Situation bei den Gebärdendolmetschern betrifft, sondern auch erlittenes Unrecht zu DDR-Zeiten. Wenn wir das heute hier nicht können, dann nehmen wir das zur Kenntnis, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dann ist das auch ein Armutszeugnis.
(Beifall CDU)
Liebe Regierungskoalition, das müssen Sie mit sich vereinbaren. Aber wir werben an dieser Stelle für Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Darüber hinaus ist ein Bestandteil dieses Antrags, dass wir die öffentlichen Sitzungen des Landtags zu Themen, die Gehörlose und hochgradig Schwerhörige betreffen, mit einem Gebärdensprachdolmetscher begleiten. Wir wollen auch die Vernetzung zwischen Gebärdensprache und Schule stärken, indem man beispielsweise die Gebärdensprache als Fremdsprache in der Schule anerkennt und in der Sekundarstufe II leichter anbieten kann, beispielsweise in Arbeitsgemeinschaften zum Erlernen der Sprache. Wir erleben gerade bei jungen Menschen eine große Offenheit dafür. Deswegen müssen wir an dieser Stelle ansetzen und diese Möglichkeiten bieten. Letztendlich haben wir aber auch in unserem Antrag einen Punkt zur Frage der Chancen der künstlichen Intelligenz für das Gebärdensprachdolmetschen, was natürlich nicht eine Lösung für die ganzen Probleme ist, aber was man heutzutage nicht ausblenden kann. Deswegen soll es dazu auch eine Prüfung geben. Am Ende muss es darum gehen, dass Teilhabe in der Praxis gelingt. Wir glauben, finanziell gehen wir mit dem Gesetzentwurf einen großen Schritt. Mit den Forderungen aus unserem Entschließungsantrag gehen wir darüber hinaus noch einen weiteren notwendigen Schritt, um es Menschen mit Behinderungen im Alltag leichter zu machen. Insofern signalisiere ich natürlich die Zustimmung zum Gesetzentwurf inklusive der Änderungen und bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
