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Bergner

07.07.2023 Sitzungen 7/115

Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren

Vielen Dank. Herr Kießling kann jetzt nichts mehr sagen, weil die Redezeit zu Ende ist. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist auch das Beste gewesen an der Rede, das Ende!) Ich rufe als Nächsten Abgeordneten Kemmerich für die Gruppe der FDP auf. Er zieht zurück. Damit ist jetzt kein weiterer Redebeitrag mehr aus den Reihen der Abgeordneten angemeldet. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Pult. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, die AfD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, der die vertikale Verteilung der Finanzmittel auf den Bund auf der einen Seite sowie Länder und ihre Gemeinden auf der anderen Seite zum Gegenstand hat. Der Antrag hat zum Ziel, dass die Finanzmittelverteilung zugunsten der Länder und Gemeinden, folglich zulasten des Bundes, angepasst wird. Dafür werden sowohl strukturelle als auch aktuell krisenbedingte Gründe angeführt. Lassen Sie mich darauf eingehen. Das Grundgesetz regelt in Artikel 106, welcher staatlichen Ebene welche Steuern zustehen. In Artikel 107 des Grundgesetzes sind weitere Bestimmungen zur Steuerzuteilung und ‑ zerlegung sowie zum Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft im Bundesgebiet enthalten. Einfachgesetzlich konkretisiert werden diese Vorgaben unter anderem im Finanzausgleichsgesetz. Das Grundgesetz sieht in Artikel 106 Abs. 4 die Umsatzsteuer als das Scharnier vor, um Aufgabenverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen durch eine geänderte Verteilung von Steuereinnahmen, konkret auch der Umsatzsteuer, auszugleichen. Insofern geht der Antrag fehl, wenn er behauptet, dass die Finanzverfassung nicht imstande ist, die vom Grundgesetz angestrebte Fairness der Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu gewährleisten. Es ist letztlich eine Frage, wie Artikel 106 Abs. 4 Grundgesetz gelebt wird. Hier kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass es regelmäßig natürlich ein heftiges und auch ein kontroverses Ringen zwischen Bund und Ländern um eine angemessene Verteilung gibt. Sie können sich entsinnen, das jüngste Beispiel, die letzte größere Finanzreform ist im Jahr 2020 erfolgreich gewesen. Begonnen haben wir 2014. Ein Zwischenschritt war eine Verständigung der Länder im Jahre 2015 und schließlich die Neuregelung im Jahr 2017 zum Jahr 2020. Im Ergebnis haben die Länder deutlich mehr Umsatzsteuereinnahmen und weitere Leistungen erhalten. Im Gegenzug sind Sonderbedarfsergänzungszuweisungen – Sie erinnern sich, da gab es mal etwas – für teilungsbedingte Lasten sowie auch sogenannte Entflechtungsmittel weggefallen. Die Reform aber hat nicht dazu geführt, dass die Diskussion um die Umsatzsteuerverteilung zur Ruhe gekommen ist. Ich erinnere an die Pakte für den Rechtsstaat und den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Flüchtlingsfinanzierung, die Finanzierungsbeteiligung an den Hochwasserfolgen, nicht nur im Juli 2021, sondern auch davor schon 2013, das Gute-KiTa-Gesetz, das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und einiges mehr. Zurzeit verhandeln etwa Bund und Länder über einen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren einschließlich zu erwartender finanzwirksamer Vereinbarungen. Auch die Frage der Verteilung der Finanzierungslasten im Bereich „Integration und Asyl“ zwischen Bund, Ländern und Gemeinden rückt wieder stärker in den Fokus. Erst im November 2022 und zuletzt im Mai 2023 gab es hierzu Verständigungen zwischen Bund und Ländern. In Summe wurde 2021 über den § 1 des Finanzausgleichsgesetzes 15,2 Milliarden Euro anlassbezogen zwischen Bund und Ländern und 4,2 Milliarden Euro zwischen Bund und Gemeinden ausgeglichen. Im Jahr 2022 lag der Ausgleichsbetrag zwischen Bund und Ländern ebenfalls auf diesem Niveau. 2023 wird er mit 13 Milliarden Euro etwas darunterliegen. Die Gemeinden erhalten jeweils einen Ausgleichsbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Allerdings stellt diese regelmäßige meist nur temporäre Beanspruchung der Umsatzsteuerverteilung für zweckgebundene Ausgaben keine optimale Lösung dar. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ist es ja auch!) Ja, aber das, was Sie vorhaben, geht auch nicht. Das muss man mal so sagen. Es ist ja kein tauglicher Vorschlag. (Beifall DIE LINKE, SPD) Um das mal in sehr einfacher Sprache zu sagen: 17 Freunde sitzen am Tisch, der eine ist ein bisschen besser situiert, das sind zum Beispiel die Bayern, der andere ist ein bisschen schlechter situiert, das ist zum Beispiel das Saarland oder Thüringen. Jetzt sollen sich die 17 Freunde einigen und der, der mehr hat, soll etwas abgeben. Das ist die Situation. Und jetzt sagen Sie, das geht ganz einfach zu machen. Das ist es eben nicht. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Habe ich nicht gesagt!) Ihr Ansatz ist untauglich. Aber lassen Sie mich weiter fortfahren. Besser wäre natürlich – das sehen wir so – eine direkte Programmfinanzierung oder eine Bereitstellung von frei verfügbaren Mitteln, beispielsweise über die Anpassung der prozentualen Umsatzsteuerverteilung. Die Umsatzsteuerverteilung ist insbesondere dann dauerhaft anzupassen, wenn neue Aufgabenstandards auch zu dauerhaften Mehrausgaben bei den Ländern führen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Davon habe ich gesprochen!) Es ist also ein stetes Bemühen der Länder, bei neuen Standards eine angemessene Bundesbeteiligung zu erreichen. Dabei haben wir natürlich auch immer unsere Gemeinden im Blick. Die Länder haben regelmäßig über den Bundesrat die Möglichkeit – und das tun wir auch –, über diese Lastenverteilung mit dem Bund zu streiten. Meine Damen und Herren, Ihnen ist aber auch nicht entgangen, dass der Bund im Jahr 2021 ein Finanzierungsdefizit von 216 Milliarden Euro, die Länder knapp 6 Milliarden Euro hatten, bei den Gemeinden gab es Überschüsse von 3 Milliarden Euro. Für 2022 liegen die Zahlen bei minus 116 Milliarden Euro beim Bund, plus 12 Milliarden bei den Ländern und 2,2 Milliarden Euro bei den Gemeinden. Es ist also so, dass wir jetzt auch aufgrund der Krise viele Punkte, die wir im Bereich „Föderalismus“ schon überwunden geglaubt haben, wieder aufbrechen. Sie sehen das zum Beispiel daran, dass die Bayern sich jetzt aufmachen und sagen: Wir hatten doch mit dem früheren Olaf Scholz eine Vereinbarung getroffen, wir saßen alle im Vermittlungsausschuss dabei, konnten Ja oder Ja sagen. Und jetzt sagt der Herr Söder: Ach, wisst ihr was, das machen wir jetzt anders. Das bedeutet doch, dass wir bei den Bund-Länder-Verhandlungen nie einfache Lösungen haben können. Und das können wir hier aus dem Rund heraus auch einfach gar nicht machen. Wir sind froh darüber, dass wir 2020 nicht einen großen Einbruch hatten. Denn wenn Sie sich mal überlegen, was wir aus den Mitteln aller Bundesländer zusammengetragen, auch von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, an Umverteilung hatten nach Ostdeutschland, dann ist das schon eine gewaltige Summe. Wir werden da weiterhin auch ein Spannungsverhältnis haben. Ich möchte zu dem, was Sie zu den Kommunen gesagt haben, auch noch mal Stellung nehmen. Keine andere Landesregierung – und das ist nicht unser alleiniges Verdienst, aber eben auch ein Stück weit – konnte und hat in den vergangenen Jahren den Kommunen so viel mehr finanzielle Mittel über Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich, wie es heute heißt, zur Verfügung gestellt. Auch dieses Jahr ist das so und das wird auch im nächsten Jahr so sein. Natürlich, Herr Kießling, ist das Geld nicht verloren, nur weil die Gemeinde Kreisumlage bezahlt. Wenn Sie einfach mal in die Thüringer Kommunalordnung schauen und schauen, warum das überhaupt so ist, warum wir denn den Landkreis überhaupt haben, da steht – übertragen gesagt und einfach gesprochen –: Das, was die einzelne Gemeinde nicht leisten kann, was aber kommunale Aufgabe ist, soll der Landkreis für alle machen. Das ist ja auch eine sehr vernünftige Sache. Das heißt, die Kinder der Gemeinde, die Sie gerade so bedauert haben, die 2 Euro abgeben mussten an den Bund, die bekommen das Geld indirekt, indem sie in die Schule gehen können. Das ist ganz einfach. Der Bürger, der in der Gemeinde wohnt, in der die 2 Euro abgegeben werden, der bekommt auch Straßen gebaut, der darf eine Straße benutzen, die in die andere Gemeinde führt. So einfach ist kommunale Selbstverwaltung. (Unruhe AfD) Deswegen ist doch das Geld nicht verloren. Sie haben gesagt, es ist weg. Das ist nicht weg. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, dass es zu wenig ist!) Doch, das haben Sie gesagt. Zu wenig – Entschuldigung. Das war jetzt ein Ausrutscher, ich nehme alles zurück. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden, wenn man das sieht, immer ein Spannungsverhältnis bei dieser Frage haben. Wir als Landesregierung bemühen uns, und ich denke, an vielen Stellen erfolgreich. Da gehe ich mal auf unseren Ministerpräsidenten ein, auch er hat schon Jahre vorher, als er noch in anderer Funktion war, in dieser Sache gewirkt, nämlich als es darum ging, die Aufgaben zwischen Bund und Ländern neu zu verteilen. Auch da war die Länder- und Gemeindefinanzierung ein Thema. Wir versuchen alles Mögliche, dass wir da weiter solidarisch sind. Aber das, was Sie vorschlagen, ist so nicht umsetzbar, das funktioniert so nicht. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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