Olaf Kießling
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Bilay, um es mal mit Ihren Worten zu sagen: Blödsinn – das haben Sie ja mehrfach gesagt –, es war wirklich Blödsinn, was Sie abgelassen haben und außer Hass und Hetze war hier nicht viel zu vernehmen. Ich kann Ihnen mal ein Zitat von Prof. Dr. Michael Eilfort sagen, der fasst es sehr schön zusammen: Es ist vieles unüberschaubar geworden im deutschen Steuerrecht und besonders bei den Finanzbeziehungen der Gebietskörperschaften. Nur noch etwa 100 Insider überblicken ansatzweise,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da ge-
hören Sie nicht dazu!) was im Hinblick auf die Finanzströme zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden an einem Ende passiert, wenn man am anderen Ende an einer bestimmten Stelle an einer Schraube dreht. – Da muss ich feststellen: Sie, Herr Bilay, gehören nicht zu den Experten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
sieht der Rechnungshof anders!) Herr Kowalleck, Sie hatten gerade aufgeführt, wir sind gerade in einer Hochzinsphase. Also sorry, der durchschnittliche Zinssatz liegt bei 8 Prozent. Wir hatten Hochzinsphasen gehabt von 12/14 Prozent. Davon sind wir noch weit entfernt. Wir haben natürlich einen Zinsanstieg – das ist richtig –, aber das ist noch nicht die Hochzinsphase, die es mal gegeben hat nach der Wende. Wir müssen uns trotzdem mal die aktuellen Finanzströme ansehen und auch neu bewerten, gerade zwischen Bund, Land und Kommunen. Auch die Effizienz und Effektivität beim Einsatz der Steuermittel sind in den Blick zu nehmen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Dafür
hat die AfD aber Fachleute!) Nichts machen ist keine Lösung – wie meine Vorrednerin hier gerade vorgeschlagen hat. Wenn Sie sagen, wir lassen alles so, wie es ist, was haben wir da gekonnt? Nichts, Stillstand. Das werfen Sie uns immer vor, aber Sie sind diejenigen, die hier Stillstand wollen. Die Steuereinnahmen und die Steuerkraft der Kommunen in Thüringen sind weiterhin stark unterdurchschnittlich und das ist auch nicht erst seit der Coronakrise so. Wenn Sie mal den letzten Rechnungshofbericht ordnungsgemäß gelesen haben, da wird Ihnen noch mal vom Rechnungshof schriftlich dargelegt, dass die Steuerkraft hier unterdurchschnittlich ist. Wir sind immer mal das Schlusslicht, wechseln uns immer mal ab. Der KFA sichert trotz merklicher Anhebungen in 2022 und in 2023 nicht das Einnahmenniveau der Kommunen in Relation zum BIP, auch als Folge der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungen. Der Druck von außen steigt und die Zeiten des billigen Geldes sind vorbei, sodass auch die Investitionskosten weiter steigen – das ist vollkommen klar. Eine kontinuierliche Erhöhung der FAG-Masse ist zwar erfolgt – wie Herr Bilay ausgeführt hat –, aber die Teuerung ist nur mit 1,24 Prozent eingepreist. Der Flächenansatz kommt zu kurz, der nun erfolgte Demografieansatz und Soziallastenansatz ist ein richtiger Schritt, aber muss sich noch bewähren. Beispielsweise sind es im Ilm-Kreis 6,7 Millionen Euro Mindereinnahmen, insgesamt 35 Millionen Euro Verlust für die gesamten Landkreise. Die FAG-Masse II für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben ist zu niedrig bemessen, 10 Millionen Euro sagt der Rechnungshof. Ein aktuelles Problem: Wohngeldauszahlungen verfünffachen sich im Zuge der Wohngeldreform. Defizit: 23 Euro je Einwohner oder die ermittelten 1,2 Milliarden Euro Investitionsbedarfe. Doch Investitionszuweisungen für 2023 bleiben gekürzt. Somit lebt die kommunale Familie von der Substanz inklusive unserer Schulen. Und da reden Sie von Überschüssen, Herr Bilay? 17 Landkreise haben für 2023 Mehrausgaben in Höhe von 287 Millionen Euro, ukrainische Flüchtlinge – 71 Millionen Euro, Energiepreise – 44 Millionen Euro, Personalkostensteigerung – 49 Millionen. Dazu kommt noch die Problematik des eingeführten Bürgergeldes, denn hier reden wir vom eigenen Wirkungskreis. Der Gemeinde- und Städtebund mahnt die gesetzten Änderungen durch EU, Bund und Land an, welche wie folgt durchschlagen: Erhöhung Personalkostenschlüssel nach dem KigaG – 16 Millionen Euro, Anpassung der Besoldung kommunaler Beamter – 14 Millionen Euro, keine finanziellen Entlastungen für Aufnahme ukrainischer Kinder in den Kindergärten, Sonderlastenausgleich für Klimaschutz und Theaterpauschale – Kürzung um 30 Millionen Euro. Die Folgen dieser Finanzierungslücke: Kompensationsleistungen für Verluste bei Kreis- und Schulumlagen fehlen im Haushalt 2023 – Frau Landrätin Schweinsburg hatte bereits gewarnt –, Kreisumlagen und Schulumlagen steigen bis zu 8 Prozent. Was nutzt es, Herr Bilay, wenn ich den kreisangehörigen Gemeinden den einen Euro mehr gebe, aber 2 Euro über die Kreisumlage wieder einfordere? Nichts! Es besteht Kreisumlage.
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin)
Wir haben bei uns das Problem, dass die Kreisumlage steigt, Frau Taubert, und dass die Kommunen dort entsprechend zahlen müssen. Es besteht für das Folgejahr die Gefahr, dass das Gebot der Verteilungssymmetrie verletzt wird, wenn die Kommune mit der Aufgabenwahrnehmung, beispielsweise der Aufnahme weiterer Flüchtlinge, beauftragt wird, jedoch die Kosten hierfür nicht adäquat zu 100 Prozent erstattet werden – siehe aktuelle Diskussion zwischen dem Landkreistag und der Landesregierung zur Kostenpauschale für Flüchtlinge. Hier hat sich zwar einiges getan, aber irgendwie sind wir noch nicht dort, wo es eigentlich sein müsste. Ein Lösungsansatz neben den dringenden Erhöhungen der Schlüsselzuweisungen, einem Investitionsfonds sowie der Durchreichung der Bundesergänzungszuweisungen an die betreffenden Kommunen ist hier die Erhöhung des Prozentsatzes an den Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern, hier konkret der Umsatzsteuer für Gemeinden, meine Damen und Herren. Allein durch die steigende Inflation als Folge der Eurogeldpolitik der EZB steigen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer prozentual stark an, doch der Partnerschaftsgrundsatz ist hier nicht korrekt eingehalten. Hinsichtlich der Finanzquellen und Mittel bestimmt Artikel 106 des Grundgesetzes die Ertragshoheit für die Steuern. Artikel 106 Abs. 3 Grundgesetz spricht den Gemeinden einen Anteil an der Umsatzsteuer wie auch der Einkommensteuer zu, wobei das Finanzausgleichsgesetz des Bundes das näher regelt. Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz bestimmt die Ertragshoheit für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sowie die kommunalen Verbrauchs- und Aufwandssteuern, die originär ausschließlich den Gemeinden zustehen. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Erhebung eigener Steuern und Abgaben durch die Gemeinden werden durch das Thüringer KAG geregelt. Ich fasse also zusammen: Durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation und deren Vollzug durch die Bundesregierung, auch durch die sogenannte Energiewende, die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, verfehlte wirtschaftspolitische Entscheidungen und die aus diesen Faktoren resultierende hohe Teuerung sowie infolge des seit März 2022 anhaltend hohen Zuzugs von Flüchtlingen aus der Ukraine sowie Migranten aus zahlreichen anderen Ländern werden die Haushalte von Land und Kommunen überdimensional belastet. Herr Bilay, das können Sie hier nicht bestreiten! Hinzu kommt eine bereits seit Jahren in Thüringen bestehende nicht sachgerechte Ausstattung der kreisfreien Städte und Landkreise im Sozialbereich, die dazu führt, dass in Thüringen die Kommunen in eine besonders bedrohliche finanzielle Schieflage geraten und auch die finanziellen Spielräume des Landes eingeengt werden. Es mag sicherlich Kommunen geben, die vielleicht noch nicht ganz so eingeengt sind, aber es gibt etliche Kommunen, da steht das Wasser bis zum Hals. Bedingt durch überdimensionale Bezugskosten für Energie und durch zu erwartende Zahlungsausfälle von Energiekunden wandeln sich kommunale Energieunternehmen derzeit von einer bislang regelmäßigen und zuverlässigen Einnahmequelle der Trägerkommunen zu einer finanziellen Belastung und gefährden eine gesicherte Energieversorgung durch kommunale Unternehmen. Zudem werden kommunale Sparkassen durch ausfallende Kredite und einer gerade im Jahr 2022 durch die Anhebung der Leitzinsen bedingten deutlichen Abwertung aus den Wertpapieren heraus Buchverluste in Millionenhöhe auszuweisen haben, Herr Bilay. Schließlich befinden sich in Thüringen fast alle kommunalen Krankenhäuser nicht zuletzt infolge der Coronamaßnahmenpolitik und der Energiepolitik im defizitären Bereich. Der skizzierten finanziellen Schieflage muss neben der Beseitigung ihrer politischen Ursachen durch eine langfristige bessere Finanzausstattung von Ländern und Kommunen unverzüglich begegnet werden! Hierzu setzt sich die AfD unter anderem ein. Soweit unser Ministerpräsident Ramelow in der Presse verlautbaren lässt, dass die Bundesregierung endlich handeln solle, so schlagen wir vor, selbst das Heft in die Hand zu nehmen, und fordern die Thüringer Landesregierung auf, über den Deutschen Bundesrat eine Verbesserung des deutschen Finanzausgleichssystems hier durch eine aufwandsgerechte Novellierung des Länderfinanzausgleichsgesetzes zugunsten der Länder und der Kommunen zu erwirken. Jetzt kann die Landesregierung endlich mal zeigen, was in ihr steckt. Wir beantragen eine Überweisung unseres Antrags an den HuFA sowie Innen- und Kommunalausschuss nebst Unterausschuss KFA. Federführend sollte der Haushalts- und Finanzausschuss sein. Wir freuen uns auf eine lebhafte Debatte zum Wohle unseres Freistaats, unserer Kommunen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Was sagen Sie zur Vermögenssteuer?)
