Dr. Wolfgang Lauerwald
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer am Livestream und der Zuhörer auf der Tribüne, die Entwicklung des Menschen im Zeitraum von der späten Kindheit bis zum vollen Erwachsenensein wird als heranwachsend oder als Adoleszenz bezeichnet. Diese unterscheidet sich qualitativ sowohl von der Kindheit als auch vom Erwachsenenalter. Die Pubertät ist ein Teil der Adoleszenz, in welchem die Entwicklung, der entwicklungspsychologische Verlauf der geschlechtlichen Reifung bis zur Geschlechtsreife im Sinne von Fortpflanzungsfähigkeit führt. Sie ist von zahlreichen einschneidenden physischen und psychischen Veränderungen geprägt. Die Hochphase der Pubertät ist für die Eltern die schwierigste, da sich die Kinder zunehmend verschließen, abnabeln und die Eltern vieles über ihre Kinder nicht mehr wissen. Gerade zur eigenen Gesundheit und zum eigenen Körper sollen wichtige Entscheidungen erst mit der erlangten Reife und Vernunft der Volljährigkeit getroffen werden dürfen. Kinder und Jugendliche sind überfordert, lebensverändernde Maßnahmen mittels Therapien zur Veränderung des Geschlechts zu verstehen. Sie überblicken weder deren Tragweite noch die damit oftmals auftretenden Nebenwirkungen. Die Eingriffe sind irreversibel und wirken das gesamte weitere Leben. Nicht umsonst sind junge Menschen nach Abschluss der Pubertät mit 18 Jahren nicht mehr minderjährig. Sie erlangen erst dann eine gewisse geistige Reife und Lebenserfahrung. In Deutschland ist man erst mit Erreichung der Volljährigkeit voll geschäftsfähig und strafmündig. Eheschließungen sind nur möglich, wenn beide Heiratswillige volljährige sind. Die Möglichkeit zum Wehrdienst beginnt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sieht alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, als Kinder an. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nehmen diese Gesetze an, um Jugendliche vor den Folgen, vor falschen Entscheidungen zu schützen, die sie in ihrem vollen Umfang und ihren Konsequenzen oft noch nicht überblicken können. Das ist historisch gewachsen und hat seinen guten Hintergrund. Diese Regeln und Gesetze müssen umso mehr bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit gelten. Sie dürfen nicht leichtfertig einer Ideologie der Infragestellung des eigenen Geschlechts geopfert werden. Das darf kein Modethema sein und gehört ausschließlich in die Hände der medizinischen Fachleute und der Familie. Eine empfundene Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie in der Adoleszenz ist meist ein vorübergehendes Phänomen. Laut Studien dauert diese nur in 10 bis 20 Prozent an und geht häufig als natürliche Entwicklung in eine Homosexualität über. Dieser Übergang wird dann allerdings durch frühzeitige Hormonbehandlungen leider verhindert. Bei den Pubertätsblockern handelt es sich um Substanzen, die den natürlichen Reifungsprozess anhalten, der im Leben eines jeden Menschen immense somatopsychische Veränderungen mit sich bringt. Hinter dieser Blockade steckt die Idee, Zeit für die Identitätsentwicklungen zu erkaufen, um nicht schon in der Pubertät in eine bestimmte körperliche Entwicklung gedrängt zu werden. Es werden die Entwicklung der Keimdrüsen und die Sekretion von Geschlechtshormonen wie Östrogen und Testosteron und damit die Ausbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale verhindert. Die wissenschaftliche Debatte wurde zuletzt immer kontroverser geführt. Länder, die zunächst die Pubertätsblockertherapie nach dem holländischen Modell liberal angewendet haben, wollen diese nicht mehr bei Kindern zulassen. Manche Länder untersagen sie für Kinder mit dieser Indikation oder fordern rigorosere Sicherheitsüberprüfungen. Ärztliche Gremien begründen diese neuen Restriktionen mit noch ungeklärten Zweifeln an der Sicherheit der Therapie und zugleich damit, dass immer mehr Betroffene, die als Kinder die Arzneien erhielten, inzwischen öffentlich und juristisch Klage führen mit der Kritik, sie seien zu rasch und zu leichtfertig auf das Gleis der Geschlechtsangleichung gesetzt worden und würden jetzt unter dem Resultat leiden. Bei einem Meeting der LVR-Uniklinik Essen erläuterte Prof. Dr. Florian Zepf, Leiter der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Jena, die medizinische Evidenz zu diesem Thema. Er stellte fest – ich zitiere –, „dass die Datenlage so dünn wie unbefriedigend angesichts der Aufgabe ist, Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in puncto Chancen und Risiken dieser Medikamente beraten zu sollen. […] ‚Wann weiß ich, dass der Jugendliche für sich und sein gesamtes Leben das verstanden hat?‘“ Die Situation ist so komplex, dass selbst die Experten kaum klare Handlungsanweisungen aus den Daten ableiten können. Unter diesen Aspekten sollten Entscheidungen zu medikamentösen wie auch operativen Maßnahmen äußerst zurückhaltend bedacht und allein den Fachleuten überlassen bleiben. Es verbietet sich daher erst recht, Minderjährige mittels staatlicher Werbung ideologisch zu bahnen und gesundheitlichen Gefahren auszusetzen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Erzählen Sie einen Blödsinn!)
