thueringer-landtag.de ↗

Holter

07.07.2023 Sitzungen 7/115

c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die verbundene Aussprache dieser drei Anträge hat uns in der Regierung vor eine wichtige Frage gestellt: Wie machen wir das hier mit den Auftritten? Die Anträge richten sich ja an zwei Ministerien, einmal an das Ministerium für Inneres und Kommunales, das zweite Mal an mein Ministerium, in dem Fall an das Sportministerium. Ja, Herr Götze, ich habe das kürzere Streichholz gezogen und damit darf ich für beide reden. Ich denke, das ist auch richtig so. Schwimmen, das haben alle Abgeordnete deutlich gemacht, ist wichtig. Da geht es nicht nur um Spaß und Sport, sondern es geht auch um das Überleben. Es war ja hier in der Debatte von allen faktisch gesagt worden, kann ich nur unterstützen. Die Frage ist, wenn wir wollen, dass jedes Kind schwimmen lernt, wie wir zu diesem Ziel kommen. Das ist eine der Herausforderungen. Auch darüber ist in der Debatte gesprochen worden. Dabei werden hin und wieder auch Steine in den Weg gelegt, oder – um das eben wassertechnisch zu sagen – es bricht ab und an auch eine Welle über uns herein. Natürlich ist das Schwimmenlernen nicht so ohne Weiteres einfach zu verordnen, sondern es kommt auf den Willen an. Es geht auch um die optimalen Bedingungen. Ich gebe Ihnen recht, Frau Bergner, es ist nicht nur Sache der Schule, sondern es ist auch Sache der Elternhäuser, das gemeinschaftlich dann tatsächlich umzusetzen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich die Zeit genommen haben, so intensiv über das Thema des Schwimmens und auch über die Rahmenbedingungen, die dafür notwendig sind, zu sprechen. Was das Schulschwimmen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass es natürlich fester Bestandteil des Lehrplans in der Primarstufe ist. Wir haben das Ziel, dass alle Thüringer Schulkinder sicher schwimmen lernen, um auch in einer Gefahrensituation zu überleben. Der größte Stein – auch darüber ist gesprochen worden – in den letzten Jahren war eben die Coronapandemie. Nicht nur die Schulen waren geschlossen, auch die Schwimmbäder. Aber die Schwimmbäder waren noch länger geschlossen als die Schulen. So sind zwei ganze Schuljahrgänge davon unmittelbar betroffen gewesen und nach wie vor betroffen. Wir können nach aktuellen Erhebungen davon ausgehen, dass die Zahl der Kinder, die nicht sicher schwimmen können, allein durch diesen Ausfall in den jeweiligen Jahrgängen deutlich angestiegen ist. Die Zahl der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer ist innerhalb der kurzen Zeit von 80 Prozent auf 60 Prozent eines Jahrgangs zurückgegangen. Das ist die Feststellung. Das bedeutet, dass wir hier natürlich nachholen müssen, und das Nachholen – Herr Korschewsky ist darauf eingegangen – hat auch über die verschiedenen Programme stattgefunden. Also seitdem der Schulbetrieb wieder normal stattfindet, ist auch das Nachholen für diejenigen, die den Unterrichtsausfall auf sich nehmen mussten, dann wieder möglich. Die Schwimmhallen sind eröffnet worden. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Schwimmhallen sehr frühzeitig wieder eröffnet werden und das Landesprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“, auf das Herr Korschewsky eingegangen ist, hat hier ja genau den Weg eröffnet, dass diejenigen, die eben nicht in dieser Zeit schwimmen lernen konnten, dann auch durch extra Maßnahmen an das Schwimmen herangeführt wurden. Es geht auch insbesondere darum, dass die Kinder, die damals in der dritten und vierten Klasse waren, jetzt in der fünften und sechsten Klasse sind, auch schwimmen lernen, denn normalerweise hört der Schwimmunterricht mit der vierten Klasse am Ende der Grundschule auf. Genau das haben wir ermöglicht. Ich habe mich, wir haben uns als Ministerium an die weiterführenden Schulen gewandt, um genau dieses zu ermöglichen, damit die Kinder in dem Alter dann das Schwimmen nachholen können. Das ist auch gelungen und die Zahl der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer ist seit der Wiedereinführung des regulären Anfangsschwimmunterrichts wieder gestiegen – das ist auch gut so –, nicht zuletzt durch unsere Maßnahmen, die wir eingeleitet haben. Wir müssen aber hier sozusagen am Ball bleiben, um dann auch denjenigen, die bisher nicht schwimmen können, das Schwimmen beizubringen. Zum zweiten großen Thema, „Personalmangel“: Das ist der Antrag der Gruppe der FDP, der sich mit den Fragen des Personalmangels bei Fachkräften für Bädersicherheit beschäftigt. Ich darf hier für das Innenministerium, das Kommunalministerium in diesem Fall, den Beitrag mit vortragen. Der vorliegende Antrag der Gruppe der FDP betrifft den Betrieb von Badeanstalten in Thüringen. Neben einer konkreten Frage und einem Feststellungsbegehren des Landtags werden erneut Anpassungen ordnungsrechtlicher Bestimmungen gefordert. Da der überwiegende Teil des Antrags ordnungsrechtliche Bezüge aufweist, möchte ich hierzu einführend einen kurzen Überblick verschaffen. Der Betrieb vom Schwimmbädern erfolgt in der Regel durch Kommunen als freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Bei dem Betrieb eines Schwimmbads sind jedoch insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr auch ordnungsrechtliche Bestimmungen zu beachten, hier die auf der Grundlage des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen, kurz genannt BäderOBVO, (Beifall DIE LINKE) die durch die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis vollzogen wird. Die BäderOBVO vollzieht im Wesentlichen die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs, eröffnet aber Kooperationsmöglichkeiten von Betreibern verschiedener Schwimmbäder bei der Organisation ihrer Verkehrssicherungspflichten. Die BäderOBVO enthält beispielsweise Vorgaben zur Aufsicht über den Badebetrieb, zur Beschaffung und Prüfung des Badewassers, zu sanitären Einrichtungen und zu Besucherzahlen. Nach § 8 Abs. 2 dieser Verordnung kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung erlassen, wenn dadurch keine Gefahren für Leben oder Gesundheit entstehen. Mit Ziffer I des vorliegenden Antrags der FDP, Herr Bergner, wird genau nach diesen Ausnahmen gefragt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass von 215 dem Anwendungsbereich der BäderOBVO unterfallenden Badeanstalten 192 Badeanstalten unter diese ganz konkret fallen. Das ist der Stand vom 30. Juni 2023. Danach wurden sechs Ausnahmegenehmigungen nach § 8 Abs. 2 der BäderOBVO beantragt. Drei Genehmigungen wurden bereits erteilt, die anderen drei Anträge werden seitens der Vollzugsbehörden noch geprüft. Sie sehen, dass anders als in der Begründung des Antrags dargestellt in Thüringen gerade nicht vorrangig auf die Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 2 BäderOBVO zurückgegriffen wird. Vielmehr erfüllt der weit überwiegende Teil der Schwimmbäder die rechtlichen Vorgaben dieser Bäderverordnung von Haus aus. Zu Ziffer II des Antrags sei gesagt: Dieser begehrt die Feststellung des Landtags, dass der Erhalt einer flächendeckenden Bäderinfrastruktur nicht nur der Vorhaltung von Naherholungsangeboten dient, sondern auch essenziell für die Schwimmausbildung der Thüringer Kinder sowie die allgemeine Förderung von Gesundheit und Bewegung ist. Na klar, diese Aussage werden wir sicherlich alle stützen und unterstreichen und die hat also auch meinen, unseren vollen Zuspruch. Das ist selbstverständlich. Mit ihrem Antrag, meine Damen und Herren, fordert die FDP in der Ziffer III dieselben Anpassungen der BäderOBVO, wie sie sie bereits im letzten Jahr mit der Drucksache 7/5377 gefordert hat. Die Abgeordneten sind in ihren Reden auch darauf eingegangen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Anfrage zum Anlass genommen, die vorgetragenen Anpassungswünsche zu prüfen. Dazu möchte ich namens des besagten Ministeriums noch mal ausführen. Die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 der BäderOBVO enthält nicht nur die Anforderung, dass die Badeanstalten vom selben Rechtsträger betrieben werden müssen, und deutet dies auch nicht an, sodass diesbezüglich keine Klarstellung erforderlich ist. Kooperationen – Redner sind auch darauf eingegangen – zwischen Badeanstalten verschiedener Betreiber sind möglich. Das ist also eindeutig hier geregelt, und das im Hinblick auf den Fachkräftemangel und dem damit zusammenhängenden Erhalt der Thüringer Badeanstalten. Also, ganz klar gesagt: Kooperationen sind möglich und das ist ja hier in der Debatte auch schon mal eingefordert worden. Die begehrte Klarstellung würde den Begriff der Rufbereitschaft um konkrete Zugangszeiten und Entfernungen erweitern. Dies führt jedoch im Ergebnis dazu, dass die den Schwimmbadbetreibern derzeit ermöglichte Flexibilität eingeschränkt wird. Das wollen wir nicht. Deswegen, glaube ich, geht es genau um diese Flexibilität. Ich habe zumindest die Debatte auch so verstanden, dass man Flexibilität einfordert. Kernpunkt ist hierbei die Erreichbarkeit von nicht anwesenden Fachkräften, damit diese entscheiden können, ob ihre Anwesenheit notwendig ist oder ob es gegebenenfalls ausreicht, der Hilfskraft eindeutige Handlungsanweisungen zu erteilen. Vor dem Hintergrund, die Zukunft der Thüringer Bäder zu sichern, sollten den Betreibern keine zusätzlichen Restriktionen auferlegt werden. Und zum Punkt III: Nach hiesigem Verständnis zielt der Anpassungswunsch darauf ab, dass es möglich sein soll, Dritte – also keine Angestellten der Badebetriebe – mit der Beaufsichtigung des Badebetriebs zu betrauen. Bereits nach der jetzigen Regelungslage ist es möglich, Dritte einzelvertraglich mit der Beaufsichtigung des Badebetriebs zu beauftragen, wenn sie eine der BäderOBVO entsprechende Qualifikation aufweisen. So weit zu diesem Komplex. Abschließend möchte ich noch etwas zum Schwimmbadbau sagen, so wie das ja auch in der Debatte eingefordert wurde. Das hat also insgesamt mit der Sportstättenbauförderung zu tun in Thüringen, das haben die Rednerinnen und Redner deutlich gemacht. Auch diese ist ein wesentlicher Bestandteil für das sichere Schwimmen: ohne Schwimmbäder, ohne Freibäder, ohne Schwimmtraining keine Schwimmkurse und auch kein Schwimmunterricht. Thüringen hat hier in den letzten Jahren erhebliche Fördermittel an die Kommunen ausgereicht. Dennoch möchte ich hier noch mal daran erinnern: Betrieb und Bau von Schwimmsportstätten sind kommunale Angelegenheit. Bei uns im Sportministerium wird alsbald planmäßig die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption novelliert. Das will ich hier deutlich sagen. Wir gehen jetzt an die Novelle dieser Konzeption. Dazu brauchen wir allerdings externe Partner. Wir bereiten jetzt gerade die Ausschreibung vor. So schnell, wie Sie das verlangen, wird das nicht gehen – Frau Rothe-Beinlich ist auch darauf eingegangen –, dieser Prozess braucht Zeit. Hast und Eile bringen hier überhaupt nichts. Ich will jetzt hier keinen Termin nennen, aber zweifle auch das Ende des nächsten Jahres an. Das müssen wir genau anschauen, wenn wir dann die Ausschreibung nicht nur veröffentlicht haben, sondern auch den Partner gefunden haben, wie lange das notwendig ist. Aber wichtig ist – und dazu können Sie alle einen Beitrag leisten –, der Partner, die Partnerin braucht dann die Informationen, um die Konzeption entsprechend erarbeiten zu können. Eins ist klar: Wenn es im Haushalt die entsprechenden Mittel gibt, wird es auch in Zukunft eine Landesförderung für die Schwimmbäder geben. Das lässt aber die Kommunen nicht aus der Verantwortung, auch selbst Wege zu suchen, wie man Schwimmbäder erhalten, sanieren oder gar neu bauen kann. So weit meine/unsere Ausführungen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗