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Heike Werner

07.07.2023 Sitzungen 7/115

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich denke, es ist ein guter Tag mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beschließen. Er führt faktisch fort, was wir in der letzten Legislatur begonnen haben, nämlich die Situation für Menschen, die eine Sinnesbeeinträchtigung haben, zu verbessern. Wir haben uns auf der einen Seite um die Verbesserung der Infrastruktur bemüht, sowohl was Beratungsstrukturen usw. angeht, aber wir wissen auch – und das wurde heute auch schon sehr deutlich von vielen formuliert –, dass natürlich auch finanzielle Ausgleiche notwendig sind. Es sind Kosten gestiegen. Auch damit haben wir in der letzten Legislatur begonnen und es wird heute weitergeführt. Ich will vielleicht noch mal ganz kurz zurückschauen. Das Sinnesbehindertengeld für blinde und taubblinde Menschen wurde zuletzt im Jahr 2018 erhöht. Der Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen wurde seit der Einführung – und ich will sagen, wir haben es 2017 ja erst eingeführt – bisher noch nicht angefasst. Sie haben zu Recht gesagt, die Preis- und Kostenentwicklung der vergangenen Monate führt natürlich auch zu entsprechenden Mehraufwendungen und Kostensteigerungen, deswegen ist es absolut geboten, hier Anpassungen vorzunehmen, um den Menschen mit Sinnesbehinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen und zu verbessern. Ich begrüße es daher sehr, dass entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses nicht nur der Nachteilsausgleich für blinde und taubblinde Menschen auf den bundesdeutschen Durchschnitt angehoben werden soll, vielmehr ist es auch erforderlich und richtig, den jeweiligen Betrag für Gehörlose ebenso wie den Zusatzbetrag für taubblinde Menschen deutlicher als ursprünglich geplant anzufassen. Nur ein kurzer Hinweis: Natürlich müssen wir dann auch die Mittel im Haushalt an der Stelle noch anpassen, aber das wird sicherlich zu gegebener Zeit dann auch stattfinden können. Lassen Sie mich abschließend etwas zu den zwischenzeitlich eingereichten Entschließungsanträgen von CDU und AfD sagen. Zunächst zum Antrag der CDU-Fraktion: Ich glaube, wir sind uns alle einig – und das wurde hier auch schon deutlich gemacht –, dass es natürlich auch strukturelle Verbesserungen braucht im Bereich der Verfügbarkeit von Gebärdendolmetschern für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen. Ich teile auch Ihre Auffassung, dass zu belegen ist, wie die gleichberechtigte Teilhabe dieses Personenkreises vor allem bezüglich der barrierefreien Kommunikation verbessert werden kann. Leider lässt sich aber aus meiner Sicht dieses Anliegen nicht mit dem zu beschließenden Änderungsgesetz, das Sie vorschlagen, erreichen. Denn das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz ist, wie Sie auch wissen, die individuelle Anspruchsgrundlage für einen pauschalisierten Nachteilsausgleich und eben keine Regelung in Bezug auf das Vorhalten und Fördern von Hilfsangeboten für Menschen mit Behinderungen. Ich glaube also, dass dieser Gesetzentwurf nicht der passende Ort dafür ist, aber wir müssen darüber reden, das wurde hier schon deutlich besprochen. Auch wir im Ministerium haben uns in den letzten Monaten mit diesem Thema auch schon intensiver auseinandergesetzt. Wir haben uns beispielsweise in unserem Haus mit einer ganzheitlichen Betrachtung auseinandergesetzt, um die Verfügbarkeit und den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern sowie auch Kommunikationshilfen im Allgemeinen zu verbessern. Es gab bereits zu Beginn dieses Jahres in meinem Fachreferat eine entsprechende Diskussion. Es wurden Maßnahmen entwickelt, um insbesondere die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung für den Einsatz von Kommunikationshilfen zu sensibilisieren und die Verfügbarkeit von Kommunikationshilfen in Thüringen zu erhöhen. So haben wir beispielsweise im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung in der Titelgruppe des Kapitels 08 22 einen Haushaltstitel angemeldet, über welchen zukünftig Zuschüsse zu Ausbildung und Qualifizierung von Kommunikationshilfen finanziert werden sollen. Wie auch in andere Themengebiete sollen selbst Betroffene bei Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmenumsetzung einbezogen werden. Hier ist beispielsweise im August ein Gespräch mit dem Landesverband der Gehörlosen Thüringen e. V., BILING e. V. und dem GehörlosenSportverband Thüringen bereits vereinbart. Deswegen würde ich empfehlen – ich glaube, Frau Stange hat auch darauf aufmerksam gemacht –, diese Anliegen weiter im Ausschuss zu behandeln. Sie wissen, wir haben hier einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch in dem sind die Maßnahmen festgelegt und das Besondere ist, dass die Maßnahmen mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden. Eine Anhörung im Ausschuss genau zu diesen Themen würde die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit den Betroffenen die angemessenen Maßnahmen zu diskutieren, und zwar strukturiert zu diskutieren. Insofern würde ich vonseiten der Landesregierung eine Weiterleitung an den Ausschuss sehr empfehlen, um über die Ergebnisse der Gespräche, die wir mit dem Verband im August führen, Ihnen berichten und daraus dann weitere Maßnahmen ableiten zu können. Zur AfD wurde eigentlich schon alles gesagt. Sie haben leider die Zahlen nicht richtig wiedergegeben. Aber lassen Sie mich noch mal das einordnen, wie die Leistungen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung sich jetzt hier verändern werden. Die Leistungen für blinde Menschen erhöhen sich um 18 Prozent von 400 auf 472 Euro, für gehörlose Menschen um sogar 72 Prozent, also von 100 auf 172 Euro. Das ist ein beachtlicher Schritt und es ist insofern auch beachtlich, wenn man bedenkt, dass es ein Gehörlosengeld lediglich in sechs weiteren Bundesländern gibt und bezahlt wird. Und dort, in diesen sechs anderen Bundesländern, ist die Höhe des Gehörlosengeldes von 61 Euro bis zu 168 Euro. Also ich denke, dass 172 Euro hier eine wirklich beachtliche Zahl ist. Der Durchschnittsbetrag liegt in diesen Ländern bei 121 Euro. Mit der Beschlussfassung wäre also dieser Betrag bundesweit der höchste Betrag. Auch bei der Leistung für blinde Menschen liegt Thüringen mit 472 Euro dann an siebter Stelle nach beispielsweise den wirklich reicheren Ländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen usw. Und – das wurde auch schon gesagt – bedenken Sie, dass taubblinden Menschen beide Erhöhungen zugutekommen werden. Insofern noch zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der vor allem notwendige gesetzliche Korrekturen vornimmt. Das unterstützen wir und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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