Götze
Fragestunde
Da gibt es noch keinen Zeitraum. Ich bin Ihnen auch noch eine Antwort auf die erste Frage schuldig geblieben, nämlich – das fällt mir gerade auf – die zur Einstufung. Der Polizeiarzt in Meiningen ist mit A15 eingestuft und das Sanitätspersonal wird entsprechend TV-L der Länder mit einer E6 vergütet. Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen. Die Frage nach der ursprünglichen Besetzung würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten, da liegen mir jetzt keine Informationen vor.
