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Robert-Martin Montag

FDP 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen

Frau Präsidentin! (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es lief doch heute gut zwischen uns!) Ich hoffe, das bleibt auch so. Weil ich die Frage der Verfahren mit Ihnen diskutieren möchte, stelle ich Ihnen die Frage: Wenn wir eine Vielzahl an Verfahren haben, an Anträgen haben, die bearbeitet werden, die nach gründlicher, teils jahrelanger Prüfung beschieden werden, abschlägig beschieden werden, wenn die Anerkennungsquote unter 2 Prozent ist, wenn also das BAMF erklärt – kein Vertreter der FDP, sondern das BAMF –, es ist ein sicherer Herkunftsstaat, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das erklärt nicht das BAMF!) dann ist es doch legitim, genau das anzuerkennen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist keine BAMF-Erklärung!) Denn der individuelle Asylgrund selbst verfällt nicht. Das kann er auch nicht, weil er natürlich auch verfassungsrechtlich geschützt ist. Warum dieser individuelle Verfolgungsgrund besteht, ist dann die Frage der Prüfung. Das kann die sexuelle Orientierung sein, das kann die politische Ausrichtung sein. Das können unterschiedliche Dinge sein. Die werden doch weiterhin geprüft. Deswegen sehen wir die Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl nicht. Und es ist ein individuelles Recht. Die Ampelregierung hat etwas vorgelegt, was die Frage der Arbeitsmigration durchaus progressiv aufgrund dessen, weil wir Fachkräfte brauchen, beantwortet, und so muss man beides tun, nämlich diejenigen entlasten, die täglich auch die Prüfungen vornehmen, individuelles Asylrecht natürlich schützen und gleichzeitig für eine geordnete Arbeitsmigration sorgen für die Fachkräfte, die unserem Land weiterhelfen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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