Beteiligte Fraktionen:
Die Linke (27)CDU (22)AfD (21)FDP (14)GRÜNE (10)SPD (4)
Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit auch eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Um 11.00 Uhr können wir wieder Schülerinnen und Schüler begrüßen, und zwar aus dem LindenbergGymnasium in Ilmenau. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Kowalleck zeitweise, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Taubert. Allgemeine Hinweise für die heutige Sitzung: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Paulina Gebhardt von Radio F.R.E.I. für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 18 bis 21 sowie die Tagesordnungspunkte 22 und 23 jeweils gemeinsam aufzurufen. Weiterhin werden die Tagesordnungspunkte 37, 38 und 47 heute am Ende der Plenarsitzung aufgerufen. Um die Abarbeitung der zuletzt genannten Punkte zu gewährleisten, schlage ich Ihnen vor, diese im Anschluss an die Wahlen aufzurufen. Der Antrag und der Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 24 wurden von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3758 wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt – so weit von mir. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3376 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3768 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Stange, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Einen schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer und Zuhörer am Livestream! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3376, Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes: Durch Beschluss des Landtags in der 51. Sitzung am 1. Juli 2021 wurde der oben genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. In der Sitzung des Ausschusses am 2. Juli 2021, 31. Sitzung, wurde zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung beschlossen. Es wurde eine Vielzahl von Anzuhörenden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Vier sind dieser Bitte nachgekommen. Bereits am 15. Juli 2021 wurde die Anhörung ausgewertet und ein abschließendes Votum im Ausschuss zum Gesetzestext gefasst.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Frau Stange – Entschuldigung –, ich muss jetzt wirklich mal unterbrechen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist noch sehr unruhig. Ich darf doch um Aufmerksamkeit bitten. Bitte schön, Frau Stange.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Werte Kolleginnen und Kollegen, in der Beratung des Ausschusses wurde seitens der Landesregierung noch einmal deutlich postuliert, dass die Länder entsprechend Artikel 1 des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes dafür zuständig sind, Ausführungsgesetze auf den Weg zu bringen. Das heißt also, die Thüringer Landesregierung ist dieser Aufforderung mit diesem jetzt zu verabschiedenden Gesetzentwurf nachgekommen. Inhaltlich wurde sich noch einmal darüber ausgetauscht, dass § 1 vorsieht, die Aufgaben der Erlaubnispflicht zur Prostitution und zur Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung durch die kreisfreien Städte und Landkreise im übertragenen Wirkungskreis vornehmen zu lassen. Dazu erhalten die Kommunen einen entsprechenden Finanzausgleich. Dieser wurde in § 3 geregelt. Die verankerten Zahlbeträge in § 3 sind schlüssig. So wurde uns seitens der Landesregierung eindeutig dargelegt, dass sie die Grundlage der in den letzten Jahren erfolgten Anmeldungen des Prostitutionsgewerbes beim Landesverwaltungsamt waren. In § 2 wird die Verwaltungskostenfreiheit geregelt. Der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses war es wichtig, dass die Prostituierten und Sexarbeiter keine Verwaltungskosten, also keine Gebühren und Auslagen, zu zahlen haben. In Thüringen sind ca. 500 Prostituierte tätig. Davon sind ca. 350 angemeldet, man geht von einer Dunkelziffer von 150 aus. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses haben sich noch mal klar für die Verwaltungskostenfreiheit positioniert. Die Begründung ist gut nachzuvollziehen. Die Prostitution ist kein Gewerbe wie jedes andere. Daher müssen auch hier andere Bedingungen gelten. Dieser Argumentation ist die Mehrheit der Ausschussmitglieder außer der AfD gefolgt. In der jetzigen Gesetzesregelung kann in § 2 somit sichergestellt werden, dass die Hemmschwelle zur Anmeldung und zur Beratung aufgrund von wegfallenden Gebühren gesenkt wird. Positiv ist von den Ausschussmitgliedern § 1 Abs. 7 diskutiert worden. Darin wird geregelt, dass perspektivisch eine unabhängige Fachberatungsstelle nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes in Thüringen aufgebaut werden soll. Im Haushalt 2020 sind bereits 200.000 Euro für diese Beratungsstelle eingestellt. Mit der gesetzlichen Verankerung wird eine Finanzierung perspektivisch auch in den Folgejahren auf sichere Füße gestellt. In der Stellungnahme zum Beispiel vom Landesfrauenrat, aber auch vom Gemeinde- und Städtebund sowie vom Landkreistag wurde die Frage nach der Übernahme der Dolmetscherinnenleistung nochmals formuliert. Die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Männer, Frau Ohler, konnte den Ausschussmitgliedern eindeutig darlegen, dass diese Dolmetscherleistungen auch perspektivisch finanziert werden und den Kommunen hier keine Mehrkosten entstehen. Somit ist die in den Stellungnahmen des Landesfrauenrats und der kommunalen Spitzenverbände postulierte Gefahr gebannt. Ich bitte Sie im Namen der Ausschussmitglieder, dem Gesetzestext zuzustimmen, damit alles auf den Weg gebracht werden kann. Ich danke Ihnen für das Zuhören.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter! Wir beraten heute hier abschließend über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, an dem es auch nach einer Anhörung und Expertenbefragung und unter Ausnutzung aller Fristen – bis buchstäblich auf den letzten Drücker – noch einiges zu kritisieren gibt. Natürlich begrüßen wir es, dass die Registrierung und Beratung der Prostituierten in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt werden und es dafür durch den Mehrbelastungsausgleich Geld vom Land geben soll. Natürlich ist es auch zu begrüßen, dass bei den anstehenden Regelungen die Besonderheiten und Bedürfnisse der im Gewerbe der Prostitution unmittelbar Tätigen in den Blick genommen werden. Aber da fängt das Gesetz schon ein Stückwerk an. Die Schätzungen der Anzahl der selbstständig oder abhängig Tätigen im Sexgewerbe werden für Thüringen genauso wie für ganz Deutschland als viel zu niedrig angesehen. In Deutschland bewegen sich die Schätzungen im Rahmen von 150.000 bis 700.000. Nimmt man diesen Ansatz für Thüringen, können wir von den amtlich angenommenen 500 Prostituierten ausgehen, dürfen aber genauso berechtigt von mehr als viermal so vielen Beschäftigen ausgehen, also mehr als 1.400. Durch die in der Branche übliche Rotation, auch von Woche zu Woche, entzieht sich die Szene einer genauen Erfassung ihrer Akteure. Deshalb kritisieren wir hier die für die kreisfreien Städte und die Landkreise als viel zu niedrig angesetzte Erstattung. Auch verstehen wir immer noch nicht, warum man hier bei einer Gewerbeanmeldung auf die fälligen Gebühren verzichtet in einem Markt, der in Deutschland milliardenschwer ist. Dem befürchteten Vermeidungsverhalten seitens der Gewerbetreibenden bei der Anmeldung ließe sich leicht durch mehr Kontrollen und Sanktionen gegen die großen Anbieter und Arbeitgeber entgegenwirken. Es ist auf jeden Fall den Betreibern kleinerer Kosmetikoder Nagelstudios oder anderen vergleichsweise kleinen Selbstständigen nicht zu vermitteln, warum sie für die Anmeldung ihrer Gewerbe Gebühren bezahlen müssen und die Prostituierten bzw. deren Arbeitgeber – oder auch Zuhälter – das nicht bezahlen sollen.
(Beifall AfD)
Nur an einer Stelle ist die Landesregierung richtig großzügig, nämlich bei der Bereitstellung von Geld für den Aufbau einer Fachberatungsstelle. Diese Institution werden wir in der Zukunft einmal genauer unter die Lupe nehmen und nachsehen, wie viele und welche Leistungen für wie viele Prostituierte dort nicht nur angeboten, sondern auch durchgeführt werden. Die Rede ist ja von bis zu 200.000 Euro pro Haushaltsjahr. Angesichts der doch recht überschaubaren Anzahl angemeldeter Prostituierter erscheint uns das recht hoch gegriffen.
(Beifall AfD)
Wie aus den Zuschriften, Medienberichten und Anzeigenportalen für käufliche Erotik zu entnehmen ist, stammen zwischen 50 und 85 Prozent der Menschen, die sich auf diesem Markt anbieten, aus dem Ausland. Sie sind oft mangelhaft ausgebildet, verfügen über kaum oder keine Fremdsprachenkenntnisse und brauchen demzufolge bei Anmeldung und Beratung ganz dringend qualifizierte Dolmetscherleistungen. Dabei braucht es wegen der juristisch und medizinisch, aber auch steuerrechtlich sensiblen Materie zuverlässige, am besten vereidigte Dolmetscher. Die dabei entstehenden Kosten belaufen sich auf Summen zwischen 16 bis 150 Euro pro Stunde für Übersetzungsleistungen.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE)
Ja, Frau Stange, Links-Rot-Grün hat sich in dieser Legislatur schon manches vorgenommen, was nachher wie heiße Luft verpufft ist.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ach,
erzählen Sie doch nicht so einen Quatsch!) Diese Kosten sind bei der Aufstellung der Kostenerstattung überhaupt nicht erwähnt. Ohne präzise Übersetzungen sind aber die angebotenen Betreuungs- und Schutzziele in diesem Gesetzentwurf nicht erzielbar und bleiben somit für den betroffenen Personenkreis auch völlig ohne Wert. Noch zu kritisieren ist die Verteilung der Zuständigkeiten, wie in § 1 Abs. 5 festgelegt. Hier sehen wir eine Gefahr für die Entstehung von Kompetenzwirrwarr, zusätzliche Bürokratie und das Hängenbleiben der Anliegen der Betroffenen in der Endlosschleife zwischen zwei oder drei Ministerien. Dabei bleiben die Rechte der Betroffenen und/oder die Interessen auch der Steuerzahler auf der Strecke. Alles in allem bleibt dieses Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten, vor allem aber weit hinter den Bedarfen der Landkreise und kreisfreien Städte und auch letztendlich hinter den Bedürfnissen und Bedarfen der Prostituierten zurück. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit, den Landkreisen und kreisfreien Städten wenigstens einen Teil ihrer zu erwartenden Aufwendung zu erstatten. Wir werden uns hier enthalten, verbunden mit der Hoffnung, dass die nächste Landesregierung an dieser Stelle ihrer Aufgabe besser gerecht wird. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst Entscheidung und Abstimmverhalten vorweg: Wir werden diesem Gesetzentwurf, weil er ja die Zuständigkeit zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Landkreise überträgt, zustimmen. Das Thema ist aber – glaube ich – etwas breiter zu diskutieren, als es dieser Gesetzentwurf, da er ja eher eine formale Frage klärt, nahelegt. Das haben die Anhörung und die uns erreichten Zuschriften bestätigt, dass der grundlegende Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, nicht dazu führt, das Ziel, was wir eigentlich haben, zu erreichen. Denn Prostituierte werden eben nicht ausreichend vor Gewalt, Organisierter Kriminalität und gerade auch Menschenhandel geschützt. Nur rund 10 Prozent der Prostituierten sind überhaupt gemeldet. Das heißt: 90 Prozent des Gewerbes finden illegal und im Dunkeln statt. Es fehlen zu diesem Umfeld, zu dieser Frage der Kriminalität Dunkelfeldstudien. Menschenhandel, Zwangsprostitution, schwerwiegende Verstöße gegen die körperliche, geistige und auch sexuelle Selbstbestimmung insbesondere von Frauen gibt es nicht nur irgendwo, sondern auch in Thüringen. Des Weiteren fehlen in Thüringen in den Landkreisen fachkundige Übersetzer. Überwiegende Herkunftsländer der Prostituierten sind Thailand, Vietnam oder sie sind osteuropäischer Herkunft. Das hat uns der Thüringische Landkreistag so bestätigt. Beratungsstellen sind knapp. Die Ressourcen für Beratung sind nicht ausreichend vorhanden. Was können wir tun? Bessere Ausstattung, Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden: Ja! Den Rechtsrahmen ändern – beispielsweise muss das Einbehalten von Ausweispapieren durch Privatpersonen strafbar werden –: Ja! Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungs- sowie Professionalisierungsangeboten: Auch richtig! Prävention und Bildungsarbeit usw. usf.! Und ganz entscheidend, was kann die Landesregierung tun? Thüringen könnte sich beispielsweise im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Menschenhandel für eine untergeordnete Arbeitsgruppe zu „Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ einsetzen. Da könnte Thüringen Verantwortung übernehmen. Ich habe das etwas eingekürzt, weil mir noch ein anderer Punkt wichtig ist. Das wurde schon von meinen Vorrednern gesagt und wird wahrscheinlich auch von den Kolleginnen und Kollegen, die nach mir sprechen, gesagt werden. Die Frage, die mich persönlich umtreibt, ist: Ist der Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, überhaupt der richtige? Schaffen wir es, Menschen aus der Illegalität zu holen und sie am Ende zu schützen? Was gut gemeint war, geht eben doch viel zu häufig nach hinten los, wenn der Menschenhandel gerade dort blüht. Nach Schätzungen von Landeskriminalämtern, Sozialämtern und Frauenrechtsorganisationen werden zwischen 80 und 95 Prozent der Prostituierten zur Sexarbeit gezwungen. Durch das Anmelden darf nicht der Eindruck entstehen, dass die meisten das freiwillig tun. Aus meiner Sicht hat dort die Debatte eine Schieflage bekommen. Interessant finde ich daher als Ansatz das sogenannte Nordische Modell, mit dem versucht wird, Menschen aus der Illegalität zu holen und dass diejenigen, die Sexarbeit nachfragen, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Mit dem Nordischen Modell hat man es geschafft, dass die Nachfrage nach gekauftem Sex gesunken ist, dass Menschen aus der Illegalität herausgekommen sind, dass sie überhaupt greifbar waren für das, was wir ansonsten mit dem breiten Hilfsangebot versucht haben.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) So ist das, Frau Rothe-Beinlich.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Genau andersherum ist es!) Frau Rothe-Beinlich, ich weiß, was das Nordische Modell in Schweden ist. Dort ist die Illegalität bei den Nachfragenden – das habe ich eben gesagt –, nicht bei dem Anbietenden, Frau Rothe-Beinlich. Nicht die Prostituierten werden kriminalisiert, sondern die Freier.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, und dann? Sie meinen, dann findet es nicht mehr statt? Oder was?) Frau Rothe-Beinlich, ich glaube kaum … Es lässt sich vortrefflich darüber diskutieren, ob Zwangsprostitution Teil von sexueller Selbstbestimmung ist. Das sehe ich persönlich
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist etwas anderes!) nicht so. Deswegen halte ich die Debatte, liebe Frau Rothe-Beinlich, für lohnenswert, über den Weg zu streiten, wie wir es in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen auch tun. Insofern stimmen wir formal diesem Gesetz zu. Wir halten aber den Weg tatsächlich, den wir in Deutschland eingeschlagen haben, durchaus für kritisch zu hinterfragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Dann frage ich die Landesregierung: Wünschen Sie das Wort? Herr Minister Maier, bitte schön, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Plenarsitzung am 1. Juli 2021 wurde der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Am 30. Juni 2021 – einen Tag vor der ersten Lesung – wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen die Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Prostituiertenschutzgesetz veröffentlicht. Diese Verordnung, die am 25. Mai 2021 im Kabinett beschlossen wurde, ist nahezu wortgleich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Sie regelt ebenfalls die Kommunalisierung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz ab dem 1. Januar 2022 sowie den Ausgleich der zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der zweigleisige Weg wurde gewählt, da bei einer Auflösung des Landtags nicht sichergestellt gewesen wäre, dass ein Gesetzgebungsverfahren noch fristgerecht zum Abschluss gekommen wäre. Die Regelungen sind daher so konstruiert, dass die Verordnung mit dem Beschluss des Gesetzes aufgehoben wird, aber gleichwohl eine hinreichend umfassende Grundlage der Kommunalisierung zum 1. Januar 2022 bildet. Der Mehrwert der hier zu behandelnden formalgesetzlichen Regelung besteht mithin vor allem darin, dass aus verwaltungskostenrechtlichen Gründen eine dauerhafte Regelung der Verwaltungskostenfreiheit für das Anmeldeverfahren der Prostituierten nur mittels eines parlamentarischen Gesetzes möglich ist, während die Anordnung gemäß § 16 Abs. 2 Thüringer Verwaltungskostengesetz zum Verzicht auf die Erhebung von Verwaltungskosten für das Anmeldeverfahren bis zum 31.12.2022 befristet ist. Der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet mithin aber auch die Möglichkeit, über die Umsetzungsregelungen und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Prostituiertenschutzgesetz im Hohen Haus jetzt oder auch in Zukunft zu entscheiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies vorausgeschickt, möchte ich nunmehr auf einige diskutierte inhaltliche Aspekte eingehen. Am 15. Juli 2021 befasste sich aufgrund der Schwerpunkte und des Schutzzwecks des Gesetzes der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss hat sich unter anderem mit der Frage der Zweckmäßigkeit der Kommunalisierung der Aufgaben, der Verwaltungskostenfreiheit für das Anmeldeverfahren sowie der Möglichkeit der Nutzung des für die Landkreise und kreisfreien Städte kostenfrei zur Verfügung gestellten Landesprogramms Dolmetschen befasst und anschließend die Zustimmung zum Gesetzentwurf empfohlen. Ich werbe vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes ausdrücklich für eine gesetzliche Regelung der Verwaltungskostenfreiheit für Prostituierte, denn mit der Anmeldepflicht will das Prostituiertenschutzgesetz sicherstellen, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfsangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können. Es sollen gerade die Personen erreicht werden, die besonderen Schutzes bedürfen, um sie vor weiteren Abhängigkeiten zu schützen und weitergehende Hilfe zu vermitteln. Der Zugang zu dieser Hilfe soll nicht durch eine regelmäßige Gebührenlast erschwert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch eine Klarstellung in Bezug auf den Umfang der geplanten Verwaltungskostenfreiheit vornehmen. Gerade die Fraktion der AfD hat diesbezüglich immer wieder Bedenken geäußert, die wohl auf einem Missverständnis beruhen. Die Verwaltungskostenfreiheit bezieht sich allein auf das Anmeldeverfahren, das Prostituierte regelmäßig durchlaufen müssen. Dessen Zweck ist die rechtliche, soziale und gesundheitliche Beratung der Prostituierten, und zwar unabhängig davon, ob diese angestellt oder selbstständig tätig sind. Selbstverständlich nicht erfasst von dieser Verwaltungskostenfreiheit sind die Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis nach dem dritten Abschnitt des Prostituiertenschutzgesetzes bedürfen. Wir reden hier von den Personen, die eine Prostitutionsstätte betreiben, zum Beispiel ein Bordell besitzen, Prostitutionsfahrzeuge aufstellen wollen usw. Diese Gewerbetreibenden, die im Einzelfall auch selbst als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten können, müssen für die Erlaubnisverfahren und allen damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungshandlungen Gebühren und Auslagen zahlen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3376 in zweiter Beratung abgestimmt. Wer sich dem Gesetzentwurf anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen außer der AfD. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte, bei Zustimmung sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Vielen Dank. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Niemand. In der Schlussabstimmung bitte ich, für eine Enthaltung sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in den Teilen Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/79 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2018 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/78 dazu: Jahresbericht 2020 mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2018 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/1266 dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2020 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2018 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/2110 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3420 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/63 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3421 Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Entlastung der Landregierung und des Landesrechnungshofs für das Jahr 2018. Gleich vorweg: Wir wollen beide entlasten und es lag uns natürlich die Haushaltsrechnung des Jahres 2018 durch die Landesregierung vor und dazu hat der Landesrechnungshof mit seinem Jahresbericht 2020 die entsprechenden Bemerkungen gemacht. Dazu hat die Landesregierung dann Stellung genommen und wir haben beides oder alle Dokumente in mehreren Sitzungen beraten und uns zusätzliche Informationen eingeholt. Ich will dazusagen, dass die Diskussion zwischen den Abgeordneten, der Landesregierung und dem Landesrechnungshof von mir als sehr konstruktiv eingeschätzt wird. Wenn das jetzt auch als trockene Materie dasteht, aber letzten Endes geht es darum, dass wir in diesen mehreren Sitzungen nicht nur mögliches Fehlverhalten besprechen und aufdecken und schauen: Wo könnte man das eine oder andere einsparen? Es geht natürlich auch darum, Transparenz zu schaffen im Umgang mit den Landesfinanzen. Es geht auch um die Frage, wie man gewisse Vorgänge optimieren kann. Aber es geht natürlich auch um das Überdenken von Finanzierungsarten. Zum Beispiel haben wir uns doch auch länger über die Frage der Einrichtung unseres Wohnungsbausondervermögens und die Sinnhaftigkeit als Sondervermögen oder doch die Einordnung in den Landeshauhalt unterhalten und das diskutiert. Letzten Endes geht es ja immer um den effektiven Einsatz der Steuergelder in unserem Land. Da sei dem Landesrechnungshof auch noch mal Dank gesagt für seine konstruktiven Ansätze, manchmal auch Streitbarkeit. Man ist aber immer wieder auf der Suche nach Lösungen beim Landesrechnungshof. Aber ich schätze das Ansinnen der Abgeordneten in unserem Ausschuss so ein, dass wir alle bemüht sind, mit der Landesregierung gemeinsam Lösungen zu finden, die den Einsatz der Landesgelder effektiv gestalten. Letzten Endes ist es so, die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses lautet für den Landesrechnungshof Entlastung, lautet auch für die Landesregierung Entlastung. Wir haben dort – in Ihrer Vorlage können Sie das sehen – verschiedene Bemerkungen gemacht, sodass der Vorschlag lautet: „Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2020 des [...] Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2018 [...] Kenntnis. [...] Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.“ Also, vielen Dank und ich hoffe, Sie folgen unserer Beschlussempfehlung.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Kießling.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, er zieht
zurück!) Dann hat das Wort für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Hande. Bitte.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße auch Herrn Dr. Dette. Schön, dass Sie bei uns sind! Dem vorliegenden Antrag auf Entlastung der Landesregierung liegt das Jahr 2018 zugrunde, ein finanzpolitisch sehr gutes Jahr. Thüringen konnte von steigenden Steuereinnahmen profitieren, der Schuldenstand war rückläufig, den Rücklagen konnten weitere Mittel zugeführt werden, also alles in allem aus heutiger Sicht eine sehr komfortable Lage, die umso mehr verdeutlicht, vor welchen Herausforderungen wir aktuell stehen, insbesondere auch bei der Aufstellung des neuen bzw. nächsten Landeshaushalts. Wie wir in der Berichterstattung vom Kollegen Emde erfahren und gehört haben, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss umfangreich dazu beraten. Dazu haben und hatten wir für unsere Entscheidungen über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 ein wichtiges Hilfsmittel, den Jahresbericht des Rechnungshofs – unter anderem mit ausgewählten Beispielen, wie aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2018 gegebenenfalls einiges nicht so gut gelaufen ist. Dabei kann man die Sicht des Rechnungshofs teilen, muss man aber natürlich nicht, zumindest nicht immer. Beispielhaft möchte ich auf vier Punkte in meinen kurzen Ausführungen eingehen, vier Aspekte. Da wäre zum Beispiel erstens ein kleines Beispiel dafür, dass die Hinweise des Rechnungshofs wirken, so etwa bei der Lagerung von Pflanzen in der zentralen Betäubungsmittelverwahrstelle des Landeskriminalamts, die jetzt baulich erweitert werden soll, oder auch bei der Vernichtung von sichergestellten Waffen in der Zentralwerkstatt der Bereitschaftspolizei. Hier soll künftig mehr auf den Arbeitsschutz geachtet werden, denn die Waffen werden demnächst dank der Prüfung des Rechnungshofs nicht mehr gefährlich per Hand vernichtet, sondern mithilfe einer hydraulischen Großschere. Ein zweiter Aspekt: Hier wird das Projektmanagement in IT-Projekten genauer beleuchtet und als verbesserungswürdig eingeschätzt. Allerdings scheint es, dass sich an dieser Stelle der Rechnungshof und das zuständige Finanzministerium in diesem Thema zumeist einig sind. Viele Bemerkungen wurden bereits aufgenommen oder befanden sich bereits in der Umsetzung, ein – wie ich finde – sehr gutes Beispiel der kooperativen Zusammenarbeit von Rechnungshof und Landesregierung. Ein dritter Punkt: Hier bemängelt der Rechnungshof unnötige Mehrausgaben. Bei Baumaßnahmen an Straßen, die über die DEGES abgewickelt werden, seien laut Rechnungshof 621.000 Euro zwischen Stadtilm und Nahwinden und weitere 319.000 Euro beim Bau einer Ortsumfahrung zu viel ausgegeben worden. Allerdings muss ich auch an dieser Stelle erwähnen, dass das zuständige Ministerium fest davon überzeugt ist, dass die Kosten auch ohne die Beauftragung der DEGES entstanden wären. Wie dem auch sei: Die Prüftätigkeit des Rechnungshofs führt wohl immer zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Auftragsvergabe für die Zukunft. Auch dafür einen herzlichen Dank an den Rechnungshof! Aber, meine Damen und Herren – ich hatte von vier Punkten gesprochen, die ich erwähnen will –, der vierte Punkt ist einer, bei dem ich dem Rechnungshof widersprechen muss, dies auch ausdrücklich im Namen der Koalitionsfraktionen. Es geht um Studiengebühren für Studierende aus dem nichteuropäischen Ausland. Hier ist der Rechnungshof der Meinung, dass sogenannte Nicht-EU-Studierende zum Beispiel 1.500 Euro pro Semester zahlen sollen.
(Beifall AfD)
Der Applaus verwundert mich nicht. Er begründet dies unter anderem mit einem fehlenden Landesinteresse an der Ausbildung dieser Menschen in Thüringen. Lieber Rechnungshof, sehr geehrter Herr Dr. Dette, das Studieren von Menschen aus dem Ausland, auch von solchen, die nicht aus der EU kommen, ist von sehr hohem Landesinteresse. Wissen, Kompetenz, Kreativität kennt keine Landesgrenzen. Diese Menschen im Gegensatz zu Studierenden mit deutschem Pass oder EUAusländern zur Kasse zu bitten, ist für mich nichts anderes als Diskriminierung aufgrund der Herkunft eines Menschen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Eine solche Studiengebühr entspricht nicht unserem Bildungsverständnis. Wir lehnen diese daher strikt ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abgesehen davon möchte ich mich an dieser Stelle beim Thüringer Rechnungshof, Herrn Dr. Dette, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die kritische Begleitung der Landesregierung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für ihre gute und engagierte Arbeit. Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich um Ihre Zustimmung zu den beiden Beschlussempfehlungen zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 und zur Entlastung des Rechnungshofs für 2018. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße an dieser Stelle ganz herzlich den Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Dr. Dette, und natürlich auch die Vertreter des Rechnungshofs, die jetzt sicher die Debatte verfolgen. Die Vorstellung der Jahresberichte im Landesrechnungshof in Rudolstadt ist mittlerweile schon Tradition. Deshalb nutze ich die Einladung des Präsidenten immer wieder gern und war auch in der vergangenen Woche vor Ort in Rudolstadt. An dieser Stelle, denke ich, ist es wichtig zu betonen, dass wir bewusst Behörden des Landes im ländlichen Raum haben. So eine Behörde ist der Rechnungshof in Rudolstadt. Es ist wichtig, dass das Hohe Haus gerade dies unterstützt. Mich hat etwas verwundert, dass ich vorige Woche der einzige Landtagsabgeordnete bei der Pressekonferenz war, obwohl alle diese Einladung erhalten haben. Es waren auch Referenten von anderen Fraktionen vor Ort. In den vergangenen Jahren war es durchaus Tradition, dass Landtagsabgeordnete die Pressekonferenz vor Ort verfolgt haben. Gerade mit dem Hintergrund, dass dies der letzte Jahresbericht des Präsidenten war, denke ich, sollte man darüber nachdenken und die nächsten Jahre dort als Landtagsabgeordneter, als Vertreter der Fraktion Flagge zeigen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, mit dem Jahresbericht 2020 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2018 und legt dem Landtag und der Landesregierung seine Prüfergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vor. Die CDUFraktion hat sich – wie in den Vorjahren – intensiv mit der Haushaltsrechnung 2018, dem Jahresbericht 2020 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Für uns als Mitglieder der CDU-Fraktion ist es immer wieder wichtig, Hinweise und Informationen für unsere Arbeit zu bekommen. Dabei sind für uns die Mitarbeiter des Landesrechnungshofs wichtige Ansprechpartner. Mit der Vorlage 7/2089 hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unsere Anregung, den Landtag über Entwicklungen zu informieren, wurde in der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses berücksichtigt. Der Ausschussvorsitzende hat das auch dargelegt. Meine Damen und Herren, im Teil A führt der Rechnungshof aus, dass das Jahr 2019 das Ende eines zehnjährigen Konjunkturhochs markiere. Das Jahr 2020 stelle ein Jahr der Zäsur dar mit einem abrupten Ende der Konjunkturentwicklung. Gerade auch diese Auswirkungen werden wir in den kommenden Monaten besprechen. Diese Auswirkungen werden wir auch in den kommenden Jahren entsprechend in unserem Land merken und das wird uns auch beschäftigen. Der Rechnungshof hat auch hier vorausgesehen, dass der Weg in die Neuverschuldung unausweichlich sei, gerade in dem Jahr, in dem das Neuverschuldungsverbot des Grundgesetzes auch für die Länder in Kraft getreten ist. Trotz der Neuverschuldungsbegrenzung sei die aktuelle Situation finanzpolitisch zu bewältigen. Die Fraktionen in diesem Haus haben sich auch auf den Weg gemacht, gerade im vorigen Jahr mit dem gemeinsamen Haushalt und dem Corona-Sondervermögen eben auch diese Bewältigung gemeinsam anzugehen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass Einnahme- und Effizienzpotenziale zu erschließen seien, sachgerechte Ausgaben einzusparen oder vergleichsweise üppige Standards abzubauen sind. Eine konsequente Umsetzung der Empfehlung bleibe hingegen oftmals aus. Gerade auch diese Kritik nehmen wir uns natürlich an und gerade in den anstehenden Haushaltsberatungen ist es wichtig, dass wir hier noch mal unser Augenmerk darauf legen. Wir haben das auch in den vergangenen Jahren gesehen: Die CDU-Fraktion hat insbesondere intensiv auch abgefragt in den Haushaltsberatungen. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, gerade dass Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit hier im Land Thüringen weiterhin berücksichtigt werden. Es gab auch entsprechende Kritik zur Verwendungsnachweisprüfung. Der Freistaat hat in den vergangenen Jahren unterschiedliche Projektförderung im Bereich der gesamten gesellschaftlichen Bandbreite von Wirtschaft, Bildung, Kultur usw. ausgereicht. Die Prüfung der Verwendungsnachweise bleibe hierbei eine ständige Schwachstelle und auch gleichzeitig eine Daueraufgabe. Meine Damen und Herren, im Teil C des Jahresberichts sind Prüfungsergebnisse zusammengefasst, zu denen die Landesregierung eine abweichende Bewertung vornimmt. Es wurden hier an dieser Stelle auch schon Beispiele genannt. Die CDUFraktion hat mit der Vorlage 7/2089 eine Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unseren Hinweisen wurde insoweit gefolgt, deshalb gehe ich an dieser Stelle auch nur zur Vervollständigung auf einen Teil der Vorschläge ein. Ein Punkt ist das Projektmanagement in IT-Projekten der Landesverwaltung, das uns auch schon in verschiedenen Debatten an dieser Stelle beschäftigt hat. Das Land hat seit 2012 für IT-Projekte mehr als 74 Millionen Euro ausgegeben. Bei der Prüfung des Managements solcher Projekte hat der Rechnungshof teilweise erhebliche Mängel festgestellt. Hier verweise ich auf die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Darin wird die Landesregierung gebeten, das Projektmanagement bei IT-Projekten hinsichtlich der Hinweise des Rechnungshofs zu überarbeiten und darüber den Ausschuss zu informieren. In den vergangenen Landtagssitzungen hatten wir das auch schon besprochen. Insbesondere diese Aufträge, die wir als Landtag hier vergeben, sind wichtig und in unserer Arbeit werden wir dies natürlich auch immer wieder einfordern und aufrufen. Ein Punkt sind die Schulleitungen. Der Rechnungshof verweist darauf, dass diese eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags haben. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs haben sich die Aufgaben der Schulleitungen in den letzten Jahren verändert. Eine Reihe von Aufgaben ist neu hinzugekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, dass gerade in den vergangenen Jahren durch Inklusion, Migration und Digitalisierung, nicht zuletzt auch durch die Herausforderungen der CoronaPandemie weitere umfassende Aufgaben auf die Schulleiterinnen und Schulleiter und ihre Stellvertreter hinzugekommen sind. Es ist eben auch so, dass gerade auf diese Schulleitungen Tätigkeiten in größerem Umfang als vorgesehen oder teilweise in nahezu vergleichbarem Umfang, wie eben andere Lehrkräfte unterrichten, auf die Schulleiter und deren Vertreter hinzugekommen sind. Der Rechnungshof sieht hier dringenden Handlungsbedarf und erwartet vom Bildungsministerium, dass Schulleitungen von zeitaufwendigen, teils unnötigen administrativen Aufgaben und Arbeitsbelastungen entlastet werden. Viele von uns haben da ja auch entsprechende Beispiele vor Ort in den Schulen. Es ist wichtig, dass auch hier die Landesregierung weiterhin darauf achtet, dass auch die Schulleiterstellen und die Vertreterstellen besetzt werden. Wir haben aktuell ein Beispiel in Königsee am Gymnasium, wo langfristig der Landesregierung bekannt war, dass Schulleiter und Stellvertretung aufhören, und hier gibt es noch keine Nachbesetzung der Schulleiterstelle. Da kann ich nur appellieren – Herr Minister Holter ist auch anwesend –, dass hier noch mal ein Augenmerk darauf gelegt wird, dass Sie die Anregungen des Rechnungshofs aufnehmen und das in der Praxis mit umsetzen. Denn für uns ist es einfach auch als Landtagsabgeordnete, als Wahlkreisabgeordnete vor Ort unverständlich, wenn seit Jahren gewusst wird, der Kollege geht aus dem Schuldienst, dass dann nicht nachbesetzt wird. Gerade diese Aufgaben – ich habe das auch im Rahmen der Corona-Pandemie erwähnt – müssen bewältigt werden und da sind die Schulleiter an vorderster Front. An dieser Stelle möchte ich noch mal ganz herzlich dem Präsidenten des Landesrechnungshofs danken – für die jahrelange Unterstützung von uns als Landtagsabgeordneten. Das war wichtig und richtig, dass man da auch das eine oder andere Mal miteinander gestritten hat.
(Beifall DIE LINKE)
Wir werden natürlich auch diese Aufgaben, die Sie uns gegeben haben mit den Jahresberichten und mit Ihren Hinweisen, weiterverfolgen. Die CDUFraktion empfiehlt an dieser Stelle die Entlastung des Landesrechnungshofs und die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018. Wir bedanken uns noch mal ganz herzlich wirklich auch bei allen Mitarbeitern des Rechnungshofs, der Landtagsverwaltung und unseren Referenten für die Unterstützung und Zuarbeiten. Danke sehr.
(Beifall CDU)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Schubert, bitte schön.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, hinter uns liegen lange Beratungen im HuFA. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Beteiligten dafür zu bedanken. Das gilt natürlich für die Abgeordneten, insbesondere für den Ausschussvorsitzenden, Herrn Emde, und natürlich für den Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Dr. Dette. Natürlich ist der Jahresbericht des Rechnungshofs immer so ein bisschen spannend für die Landesregierung. Was wird drinstehen? Welcher Bereich wird kritisiert, wo die Ausgaben vielleicht nicht so erfolgt sind, wie das eigentlich hätte sein sollen? Aber ich denke, das ist auch eine notwendige Maßnahme, um sich auch selbst zu reflektieren. Wobei kann man noch ein Stück besser werden? Aber in dem Bericht des Rechnungshofs sind nicht nur kritische Anmerkungen zu finden, sondern es sind auch immer wieder Erfolgsmeldungen drin, wo Dinge, die der Rechnungshof vorher angemahnt hatte, dann auch wirklich umgesetzt worden sind. Einen Punkt möchte ich aber doch einmal ganz speziell aufgreifen, weil er sich auch durch die nächsten Berichte ziehen wird. Das ist das Thema „IT-Konsolidierung“. Ja, das stimmt, da sind wir uns relativ als TFM einig mit dem Rechnungshof. Das ist ja nicht nur in Thüringen ein Problem, sondern das ist ein bundesweites oder eben – ich weiß nicht, wie das in anderen Ländern ist – ein generelles Problem, dass man immer mehr hin zu einer Zentralisierung der IT-Landschaft kommen muss und das natürlich Widerstände hervorruft. Beim Bund ist das äußerst schwierig, wenn man das mal so medial verfolgt, wie da die einzelnen Ressorts gegeneinander kämpfen und gegen eine Zentralisierung der IT sind. Gerade was jetzt in dem Bericht hier gewesen ist, Projektmanagement, das lässt sich ebenfalls ja nur zentralisiert umsetzen. Das haben wir jetzt auch mit dem Landesrechenzentrum getan. Wir werden sehen, in dem jetzt vorgelegten Jahresbericht wird es in anderen Bereichen der IT-Landschaft wiederum angemahnt. Ich glaube, da liegt noch eine Wegstrecke vor uns, das dann so umzusetzen, dass die IT, die immer mehr Raum greift in der öffentlichen Verwaltung, auch so gestaltet wird, dass sie effizient und einfach ressourcenschonend angewendet wird. An dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an den Rechnungshof und an Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die umfangreiche Beratung und wir bitten als Landesregierung um Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste an den Bildschirmen und werter Gast auf der Tribüne! Die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs ist formal notwendig, jedoch auch gleichzeitig die Prüfung und die Debatte über rechtlich korrektes Handeln dieser beiden wichtigen Institutionen des Freistaats. Die Landesregierung beantragt die Entlastung für ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2018. Sehen wir uns hierzu ein paar Punkte näher an und bewerten diese. Nützlich dafür sind immer die sehr guten Ausführungen des Rechnungshofs zum Handeln der Landesregierung. An dieser Stelle schon einmal meinen herzlichen Dank an Herrn Dr. Dette und sein Team, welches jeden Tag darum bemüht ist, die Landesregierung sorgsam und effektiv zu beraten, vor allem, dass sie auch sparsam mit dem Geld umgeht, sparsam mit dem Geld des Steuerzahlers. Danke auch dafür, dass Sie als Rechnungshof mit der öffentlichen Verwaltung trotz der ganz besonderen Belastung, welche die Beschränkungen der Corona-Verordnungen mit sich gebracht haben, Ihre Aufgaben wieder vorbildlich erfüllt haben.
(Beifall AfD)
Sinnvoller und sparsamer Umgang mit den Steuergeldern ist auch gleichzeitig das Stichwort. Doch sehen wir uns das mal in ein paar Fakten an. Das Haushaltsvolumen 2018 belief sich auf 10,7 Milliarden Euro. Die geplanten Einnahmen und Ausgaben waren um 6,1 Prozent mit 617,4 Millionen Euro gegenüber 2017 gestiegen. Die tatsächlichen Einnahmen und die Ausgaben beliefen sich dann auf 10,4 Milliarden Euro und damit 278 Millionen Euro weniger als geplant. Zusätzlich bildeten die Ausgabenreste seit 2009 einen neuen Rekord von 514,5 Millionen Euro. Dieser war zum Beispiel mit 114 Millionen Euro der unnötigen Gebietsreform geschuldet, 60 Millionen Euro wurden nicht zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur eingesetzt und 35 Millionen Euro im Bereich Forschung, Technologie und Innovation nicht investiert, obwohl es notwendig ist. Auch für den sozialen Wohnungsbau waren es 10 Millionen Euro zu wenig und beim ÖPNV 14 Millionen Euro, im Bereich Städte- und Schulbauförderung wurden 64 Millionen Euro nicht wie geplant investiert. Ebenso fehlten im Hochschulbau 32 Millionen Euro und im Straßenbau 14 Millionen Euro an Investitionen, um nur einmal ein paar Punkte aufzuführen, wo die Landesregierung die notwendigen Haushaltsziele nicht erreicht hat. Hier lebte Thüringen leider von der Substanz. Dabei war das Jahr 2018 noch geprägt von stabilen wirtschaftlichen Entwicklungen sowie von steigenden Steuereinnahmen – das achte Jahr in Folge – und von den Problemen rund um Corona war weit und breit nichts zu sehen. Das Aufkommen in allen Steuerarten stieg um rund 360 Millionen Euro im Jahr 2018 auf rund 6,8 Milliarden Euro, im Bereich Lohn-, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Abgeltungsteuer stiegen die Einnahmen um 125 Millionen Euro, was also unsere Bürger und der Mittelstand mehr zahlen durften. Auch die Umsatzsteuer brachte zusätzlich 170 Millionen Euro mehr in die Landeskasse durch den florierenden Handel. Dennoch wurden die Schulden des Landes Thüringen nur leicht um 419,6 Millionen Euro von 15,982 Milliarden Euro in 2017 auf 15,562 Milliarden Euro zum 31.12.2018 reduziert. Somit ist die Pro-Kopf-Verschuldung immerhin noch bei 6.998 Euro. Dass es den Familien und Alleinerziehenden in Thüringen nicht ganz so gut geht wie nötig, verdeutlichen zum Beispiel auch die gestiegenen Landesausgaben im Bereich des Unterhaltsvorschusses. Da stiegen die Ausgaben von 25,9 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 49,5 Millionen Euro im Jahr 2018. Auch das Wohngeld schlägt mit 31,3 Millionen Euro in 2018 zu Buche, das BAföG sank von 63,4 Millionen Euro in 2017 auf 56,8 Millionen Euro. Bei der Schaffung von guten Bedingungen für unsere Thüringer Familien sehen wir noch argen Nachholbedarf. So wurden im kommunalen Bereich, zum Beispiel bei der Schulbauförderung, die Mittel mit 13 Millionen Euro nicht ausgeschöpft, obwohl an unseren Schulen ein sehr hoher Investitionsstau herrscht. Auch im Bereich des Breitbandausbaus – der Chefsache unseres SPD-Wirtschaftsministers Tiefensee, der gerade nicht da ist – wurden von den geplanten Mitteln 19 Millionen Euro nicht ausgeschöpft, während sie jetzt in Corona-Zeiten wohl eine bessere digitale Versorgung hätten sichern können. Die Kommunen wurden hier allzu oft mit den bürokratischen Hürden alleingelassen. Auch die Transparenz wurde vom Rechnungshof angemahnt bezüglich der Leistungen an die Kommunen außerhalb der FAG-Masse, was wohl nun ab 2020 in der Landeshaushaltsrechnung Berücksichtigung finden soll. Das Fazit beim Projektmanagement in IT-Projekten vom Landesrechnungshof lautet – Zitat –: „Das Projektmanagement in IT-Projekten weist erhebliche Mängel auf. Angesichts des Projektvolumens von mehr als 74 Mio. EUR im geprüften Zeitraum besteht dringender Handlungsbedarf.“ Weiter wird zu den Ursachen und Problemen ausgeführt – hier ein weiteres Zitat –: „In vielen Projekten fehlten die Grundlagen für ein umfassendes Projektcontrolling: Ziele der Projekte waren nicht definiert, Projektpläne waren zu wenig detailliert oder fehlten, Projektaufträge waren unvollständig oder fehlten, Daten zu Personalaufwand und/oder Kosten wurden nicht erfasst, es erfolgten keine Schätzungen zu Restaufwänden, -zeiten und -kosten. Auf diese Weise ist es kaum möglich, frühzeitig Abweichungen zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte nur in zwei Projekten.“ Hier ist klar kein sorgsamer und effektiver Umgang mit Steuermitteln erkennbar, wohl aber erheblicher Nachholbedarf seitens der rot-rot-grünen Landesregierung. Daher kann ich die Forderung des Landesrechnungshofs, ein Kompetenzzentrum „Projektmanagement“ einzurichten, nur ausdrücklich unterstützen. Auch in anderen Bereichen des Ministeriums gibt es Nachholbedarf. So stellt der Rechnungshof fest, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule als Einrichtung des Landes zu optimieren ist. Für die Kernaufgaben der Aus- und Fortbildung identifizierte der Rechnungshof mehrere Themenfelder, die zu einer Weiterentwicklung der Schule in personeller wie organisatorischer Hinsicht beitragen könnten. Die TLFKS untersteht dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Die Umsetzung einiger zugesagter Maßnahmen steht weiterhin aus. Auch an den Schulen in Thüringen fehlen flächendeckend Lehrer und Schulleiter, was zu Unterrichtsausfall führt und die Bildung unserer Kinder negativ beeinflusst. Der Rechnungshof kritisierte, dass das Ministerium den Handlungsbedarf seit Jahren kannte, seine Maßnahmen aber unzureichend waren, um die Schulleiter wirksam zu entlasten und die offenen Stellen zügig nachzubesetzen. So wurden die Aufgaben und der Personalbedarf hierfür bisher überhaupt nicht nachvollziehbar ermittelt und gegebenenfalls angepasst. Das TMBJS reicht Zuwendungen für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit aus. Jährlich werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verein für die fachliche Begleitung des Förderprogramms Mittel von rund 10 Millionen Euro gewährt. Nach § 44 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung müssen die Zuwendungsempfänger nachweisen, wie sie die Zuwendungen verwendet haben. Der Verwendungsnachweis dient der rückschauenden Legitimation der Zuwendungsvergabe. Doch was stellt der Rechnungshof fest? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist seiner Dienstpflicht zur Prüfung von Verwendungsnachweisen unzureichend nachgekommen. Laut Bericht umfassen die ungeprüften Verwendungsnachweise 29 Millionen Euro Steuergelder. Und wenn geprüft wurde vonseiten des TMBJS, dann meist großzügig, notwendige Angaben zur Ordnungsmäßigkeit des Verwendungsnachweises fehlten! Eine Auswertung der Sachberichte, die das Kernstück des Verwendungsnachweises bilden, unterblieb in jedem Fall. Dies ist ein klarer Verstoß gegen bestehende Dienstpflichten nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Thüringer Landeshaushaltsordnung. Nach einer Aussprache im HuFA hierzu war keine Besserung in Sicht, auch die Einwände des TMBJS in seiner Stellungnahme zum Prüfungsbericht überzeugten den Rechnungshof und unsere Abgeordneten in keinster Weise. Kommen wir zum Einzelplan 07, das Thema „Studiengebühren für nicht europäische Studierende an den Hochschulen“: Sie erinnern sich, hier hatte die AfD auch wieder in der letzten Haushaltsverhandlung maßvolle Studiengebühren verlangt, per Antrag. Und warum? Der Rechnungshof führte in seinem Bericht aus, dass bei ausgewählten künstlerischen Studiengängen zum Beispiel der Anteil Nicht-EU-Studierender bei durchschnittlich 35 Prozent, im Einzelfall sogar bei rund 71 Prozent liegt. Gleichzeitig sind diese Studiengänge mit bis 158.000 Euro pro Studienplatz besonders kostenintensiv. Der Rechnungshof regte deshalb an, dass die Hochschulen, wie in den anderen Ländern und EU-Staaten auch praktiziert, Nicht-EU-Studierende an diesen Kosten durch maßvolle Studiengebühren beteiligen könnten. Unser Antrag hierzu wurde selbstverständlich von den angeblich demokratischen rot-rot-grünen Fraktionen abgelehnt. Doch was macht unsere Landesregierung? Obwohl an den Hochschulen des Landes seit dem Wintersemester 2011/2012 bis zum Wintersemester 2018/2019 die Studienzahlen insgesamt rückläufig sind, stiegen die Landeszuschüsse an die Hochschulen im gleichen Zeitraum von rund 360 Millionen Euro in 2012 auf rund 430 Millionen Euro in 2018 bzw. auf bis zu rund 465 Millionen Euro in 2020 deutlich an – um 29 Prozent gegenüber 2012. Der Anteil der ausländischen Studierenden an den zehn Hochschulen des Landes hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Wintersemester 2016/2017 waren rund 6.600 ausländische Studierende, davon rund 5.600 aus Nicht-EU-Staaten, eingeschrieben. Die Fächergruppe Kunst/ Kunstwissenschaften wies im Vergleich zu anderen Fächergruppen an den Hochschulen des Landes den höchsten Anteil ausländischer Studierender auf. In dieser Fächergruppe war mehr als jeder vierte Studierende ausländischer Herkunft. Die Chancen inländischer Bewerber, sich in den Eingangsprüfungen und Eingangsfeststellungsverfahren gegen ausländische Bewerber, die teilweise im Ausland bereits Musik in einem anderen Fach studiert hatten, durchzusetzen, sind mitunter gering. Beispielsweise an der HfM Weimar beliefen sich die Kosten bis auf rund 190.000 Euro pro Platz. Auch die zwischen dem Land und den Hochschulen vereinbarten Zielwerte zur sogenannten Bildungsausländerquote wurden von der HfM Weimar und der BU Weimar deutlich mit bis zu 17 Prozentpunkten überschritten. Auch der Rechnungshof stellte hier bei solchen Summen gerade im Bereich Kunst das Landesinteresse deutlich infrage, gerade auch, weil die Studierenden danach überwiegend nicht im Land verbleiben. Die Anregungen des Rechnungshofs und der Antrag der AfD hierzu, dass für Nicht-EU-Studierende maßvolle Studiengebühren für ihr Studium an den Hochschulen des Landes erhoben werden könnten, um auf diese Weise die hohen Studienplatzkosten mitzufinanzieren, wurden auch von der Landesregierung abgelehnt, was somit einen Einnahmenverlust von ca. 17 Millionen Euro für den Freistaat Thüringen bedeutet. Das Ministerium hat den Feststellungen des Rechnungshofs zur Entwicklung der Studierendenzahlen nach Herkunftsländern zu den steigenden Landeszuschüssen für die Hochschulen des Landes und zu den Studienplatzkosten von künstlerischen Studiengängen nicht widersprochen. Jedoch hält es das Ministerium, allgemeine Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende zu erheben, für nicht geboten – auch aus allgemeinen politischen und hochschulpolitischen Erwägungen und angeblich nicht zu vertretender Diskriminierung. Gesetzlich vorgeschriebene Sparsamkeit: Fehlanzeige! Man könnte jetzt ironisch sagen: Es ist ja nur Steuergeld, was das Ministerium da im vollen Bewusstsein ausgibt, wohl wissend, dass in anderen Bundesländern es Studiengebühren in diesem Bereich gibt, und wohl wissend, dass diese Millionen wieder in anderen Bereichen fehlen, wie zum Beispiel an unseren normalen Schulen oder für unsere Medizinstudenten, die wir zu wenig haben. Das Ministerium aber erachtet Investitionen in ausländische Absolventen durchweg auch dann als sinnvoll, wenn diese Deutschland nach ihrem Studienabschluss wieder verlassen. Also nicht das Landesinteresse steht bei dieser rot-rot-grünen Regierung im Vordergrund, sondern ideologische Weltanschauungstheorien. Kommen wir zum Einzelplan 08,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Lassen
Sie es am besten!) „Förderung von Inklusionsbetrieben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe“. Inklusionsbetriebe sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Grundsätzlich sollen Inklusionsbetriebe betriebswirtschaftlich erfolgreich und langfristig am Markt agieren. Für ihre Anerkennung und Förderung ist das Integrationsamt Thüringen zuständig. Hier kommt der Rechnungshof nach der Prüfung zum Schluss – Zitat –: „Bei der Förderung von Inklusionsbetrieben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe führten großzügige Bewilligungen und unzulässige Doppelförderungen zu nicht notwendigen Ausgaben von mindestens 1,5 Mio. EUR.“ Bereits aus den zur Verfügung gestellten Bewilligungslisten hat der Rechnungshof erkannt, dass im betrachteten Zeitraum das Integrationsamt neun Inklusionsbetriebe förderte, die zwischenzeitlich – Stand 2018 – insolvent, vollständig liquidiert oder aus sonstigen Gründen wirtschaftlich gescheitert sind. Den betroffenen Inklusionsbetrieben wurden wenigstens 3,3 Millionen Euro Fördermittel bewilligt, von denen innerhalb des Prüfungszeitraums rund 900.000 Euro zur Auszahlung gelangten. Die Doppelförderungen verursachten im geprüften Zeitraum Mehrausgaben von 490.000 Euro. Originäre Finanzierungshilfen blieben bei der Förderung regelmäßig unberücksichtigt. Hierdurch konnten einzelne Inklusionsbetriebe die Personalkosten ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter zu über 100 Prozent decken. Der BIH-Empfehlung zufolge sollte die Summe aller personalgebundenen Zuschüsse 50 Prozent der Brutto-Personalkosten nicht überschreiten. Auch die Gründe für die Ablehnung des Integrationsamts zu den empfohlenen Kürzungen des besonderen Aufwands überzeugten den Rechnungshof nicht. Es gewährte bundesweit die zweithöchste ungekürzte Aufwandspauschale. Im Vergleich zu anderen Ländern hat das Integrationsamt für Thüringen nur unzulängliche Regelungen für die Förderung von Inklusionsbetrieben getroffen. Hieraus resultiert eine zum Teil zweckwidrige und unwirtschaftliche Mittelverwendung, aber auch eine Ungleichbehandlung der Inklusionsbetriebe. Sehen wir uns Kapitel 08 29 an, hier die „Medizinische Betreuung von Menschen ohne Papiere und psychosoziale Versorgung von geflüchteten Menschen“. Fazit des Rechnungshofs nach Prüfung: „Das für Gesundheit zuständige Ministerium hat sowohl bei der Förderung der medizinischen Betreuung als auch bei der Förderung der psychosozialen Versorgung von geflüchteten Menschen grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen missachtet“, meine Damen und Herren. Das Land förderte seit 2016 als eines der ersten Länder in einem Modellprojekt „anonymer Krankenschein“ die medizinische Behandlung von geflüchteten Menschen, die sich ohne legalen Status in Thüringen aufhalten. Das mit dieser Förderung folglich erhebliche Landesinteresse ist fraglich. Außerdem nahmen die anonyme medizinische Behandlung anstelle von Geflüchteten überwiegend Menschen in Anspruch, die zum Beispiel nicht gesetzlich krankenversichert sind oder anderweitig medizinische Angebote aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen. Der erhebliche Aufwand zur Wahrung der Anonymität ist für diese Personen unnötig. Ob diese Ausgaben nach § 6 Thüringer Landeshaushaltsordnung notwendig sind oder waren, war genauso intransparent wie die Auswahl der Zuwendungsempfänger. Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke sind nach dem Haushaltsrecht nur zulässig, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Das Ministerium hat Fördermöglichkeiten für beide Bereiche nicht öffentlich bekannt gegeben. Das Ministerium hat auch davon abgesehen,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Freie Rede!) für die beiden Förderbereiche eine Förderrichtlinie zu erlassen, die grundlegende Festlegungen zur jeweiligen Förderung enthält. Die in solchen Fällen erforderliche deutliche und detaillierte Regelung zu den Fördervoraussetzungen etc. wurde nicht in die jeweiligen Zuwendungsbereiche aufgenommen. Schließlich hat das Ministerium zur Zeit der Prüfung in keinem der beiden Förderbereiche auch nur einen einzigen vorliegenden Nachweis der Verwendung der Fördergelder geprüft bzw. durch die beauftragte GFAW prüfen lassen. Etwaige Rückforderungen des Landes können verfristen. Eine Verwendungsnachweisprüfung fehlt auch als Grundlage für die Erfolgskontrolle dieses Modellprojekts. Weder der Koalitionsvertrag noch das allgemeine ressortübergreifende Integrationskonzept genügen, um Steuermittel zu verausgaben bzw. von der Thüringer Landeshaushaltsordnung bewusst abzuweichen. Das Fördervolumen in 2018 betrug 886.000 Euro, für 2016 bis 2018 waren es 2,235 Millionen Euro Steuergeld für das Modellprojekt ohne dokumentierte Begründung des Landesinteresses und ohne Erfolgskontrolle. Kommen wir zum Einzelplan 10, hier das Kapitel „Soziale Wohnraumförderung“. Fazit des Rechnungshofs nach Prüfung: „Das Land hat die Mittel für die soziale Wohnraumförderung nicht bedarfsgerecht und wirtschaftlich eingesetzt.“ – Punkt.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
In diesem Falle können wir der Entlastung der Landesregierung nicht zustimmen. Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um die weiteren Millionen Steuergeldverschwendung hier aufzuführen. Vielen lieben Dank. Der Entlastung des Rechnungshofs stimmen wir natürlich gern zu, weil da alles sehr vorbildlich ist.
(Beifall AfD)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Gibt es Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich jetzt unter Buchstabe a) zunächst zum Antrag der Landesregierung die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3420 auf. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und CDU. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Unter Buchstabe b) stimmen wir zum Antrag des Landesrechnungshofs über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3421 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen außer der FDP. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Demnach die Stimmen der FDP. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1126 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1270 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/3365 Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der 20. Sitzung am 16. Juli 2020 hat der Landtag sowohl den Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens“ in der Drucksache 7/1270 ebenso wie den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Titel „Digitalisierung an Thüringer Schulen sinnvoll weiterentwickeln“, beraten und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ebenfalls in dieser Sitzung wurde der Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Thüringenweite Grundlagen für Digitalunterricht schaffen, Kriterien festlegen und Ressourcen bündeln“ in Drucksache 7/711 – Neufassung – beraten und an den Bildungsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die drei Anträge zunächst in vier Sitzungen vorbereitend beraten und am 21. Mai 2021 abschließend eine Beschlussempfehlung beschlossen. Durchgeführt wurde zudem eine sehr umfangreiche Anhörung – sowohl mündlich als auch schriftlich. Es erreichten uns 24 schriftliche Stellungnahmen, die detailliert auf die Inhalte der Anträge eingegangen sind. In der mündlichen Anhörung kamen sowohl die kommunalen Spitzenverbände, die Landeselternvertretung als auch die Landesschülervertretung, der Beamtenbund, die GEW als auch die Vertreterinnen und Vertreter der freien Wirtschaft ausführlich zu Wort. Außerdem wurde die Expertise von unterschiedlichen Wissenschaftlerinnen einbezogen. Die Fraktion der FDP hat ihren Antrag in der 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 21. Mai 2021 zurückgezogen. Der der Beschlussempfehlung zugrunde liegende Änderungsantrag in der Vorlage 7/2138 wurde durch die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in die Beratung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport eingebracht. Ich möchte mich an dieser Stelle wirklich noch mal bei allen bedanken, weil wir, glaube ich, hier bewiesen haben, dass wir in der Sache sehr gut zusammenarbeiten können und auch zu guten Ergebnissen kommen können. In der Auswertung der Anhörung wurden die inhaltlich verbundenen Anträge in den Drucksachen 7/1270 und 7/1126 zu einem Antrag zusammengeführt und dem Landtag in der vorliegenden Fassung zur Annahme empfohlen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Lange hat es gedauert, aber nun, nach einigen Monaten, haben die Fraktionen Rot-Rot-Grün, CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag hier eingebracht, der ganz im Sinne der Digitalisierungslobby verfasst wurde – eine große Sammlung an Forderungen rund um die Digitalisierung in unseren Bildungseinrichtungen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nehmen
Sie sich doch eine Schiefertafel mit!) Ich habe mal gelernt, man soll zunächst mit etwas Positivem anfangen, das steigert ein bisschen die Aufmerksamkeit, und ich muss sagen, das war gar nicht so leicht, da etwas zu finden. Sie fordern unter anderem, Kommunen sollen unterstützt werden beim Ausbau der Glasfaserverbindungen, Lehrern sollen Dienstgeräte zur Verfügung gestellt werden, die Schulen sollen bei der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben unterstützt werden und ein Schulmanagementsystem möchte man auch implementieren. Das sind alles Forderungen, die man eins zu eins teilen kann, dazu braucht man aber nicht diesen Antrag hier, das wird zum Großteil eh schon gemacht. Am Rest des Antrags kann man leider nur wenig Positives finden, er liest sich ein wenig wie ein Sammelsurium von Wünschen an eine digitale Wunderwelt. Es wird verkauft, dass es bei der Digitalisierung im Bildungssystem um eine Verbesserung der pädagogischen Arbeit ginge. Aber wenn das wirklich das Ziel wäre, könnte man es deutlich einfacher haben, bessere Bildung ginge immer noch am besten durch kleinere Klassen. Beim Anhörungsverfahren gab es auch recht kontroverse Diskussionen, vor allem gab es sehr viele kritische Stimmen bezüglich der Digitalisierung im Bildungssystem. Ich möchte da nur an Prof. Lankau, Prof. Spitzer, Dr. Burchardt oder auch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte erinnern. Sie alle haben viele Bedenken geäußert und vor Risiken gewarnt, die aber anscheinend überhaupt nicht bei der Antragserstellung berücksichtigt wurden. Im Gegenteil: Man möchte die Digitalisierung des Bildungssystems auf Teufel komm raus vorantreiben und nimmt dabei Kollateralschäden billigend in Kauf.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben die Rede vermutlich noch auf der Schreibmaschine geschrieben!) Wie verquer teilweise Ihre Herangehensweise ist, wird besonders unter IV. deutlich. Dort wird ein Zulassungsverfahren von Lernsoftware angeführt, ich zitiere: „Wichtigstes Kriterium muss hierbei die Kompatibilität des Lernangebots mit allen Geräten gängiger Hersteller sein.“
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Von der Fi-
bel haben Sie schon mal was gehört?) Dieser Satz ist schon sehr bezeichnend und passt wahrscheinlich wirklich prima zu Ihnen von der FDP: Digital – first, Bedenken – second. Aber nicht das Pädagogische steht im Vordergrund oder wie gut die Schüler und Lehrer damit zurechtkommen oder wie gut die Lerninhalte vermittelt werden können – nein, das Wichtigste ist für Sie und für die Antragsteller, dass die Lernsoftware mit den verwendeten Geräten kompatibel ist.
(Unruhe FDP)
Die erreichten Ergebnisse sind Ihnen da anscheinend erst mal zweitrangig.
(Beifall AfD)
Die Antragsteller wollen sogar, dass der Distanzunterricht an den Schulen weiter verstetigt wird, über die Pandemiesituation hinaus.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: So ein Blöd-
sinn!) Und dass dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, steht wunderbar in Ihrem Antrag, Frau RotheBeinlich. Wenn uns aber das letzte Jahr mit den Schulschließungen eines gezeigt hat, dann, dass Distanzunterricht eben nicht funktioniert, und das lag nicht nur an den fehlenden technischen Möglichkeiten. Entscheidend für den Lernerfolg sind vor allem die Lehrer-Schüler-Beziehungen, die Sozialund Klassengemeinschaft und die Interaktion zwischen dem Lehrer und dem Schüler. All dies kann man halt nicht durch digitale Hilfsmittel ersetzen, all das funktioniert nicht auf Distanz und deswegen ist die Möglichkeit der Verstetigung des Distanzunterrichts genau der falsche Weg.
(Beifall AfD)
Besonders verwundert bin ich über Herrn Wolf, Sie, der gerade immer die pädagogische Freiheit so in den Vordergrund stellt. Und jetzt bringen Sie einen Antrag mit ein, in dem geprüft werden soll, inwieweit Schüler und Lehrer zur Nutzung von digitalen Räumen verpflichtet werden können. Wie das mit der viel beschworenen pädagogischen Freiheit in Einklang gebracht werden soll, das wissen Sie wahrscheinlich nicht mal selbst.
(Beifall AfD)
Es hilft da auch nicht, wenn man sich bei der Digitalisierung im Bildungssystem immer nur auf die Best-Practice-Beispiele konzentriert, wie im Antrag ja auch einige Male gefordert. Sicherlich findet man überall Beispiele, wo Schüler und Lehrer gut mit den digitalen Medien im Distanzunterricht zurechtgekommen sind. Was ist aber mit den schlechten Erfahrungen, die gesammelt wurden, und den unzähligen Beispielen, wo es eben nicht funktioniert hat? Das darf man nicht wie die Antragsteller einfach so in den Skat drücken. Was ist mit den gesundheitlichen Risiken? Studien dazu gibt es genug und ich habe sie hier auch schon oftmals erwähnt. Was ist mit der Verschlechterung der Lesekompetenz der Schüler, verursacht durch den Einsatz digitaler Medien in Schulen, wie die neueste PISA-Sonderauswertung zeigt?
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Online-
sucht!) Was ist mit dem erhöhten Risiko der Onlinesucht? Auch hierzu gibt es genug Studien und Warnungen von Kinder- und Jugendärzten. Und diese Liste kann man noch unendlich fortführen, aber all diese Aspekte werden momentan von Ihnen komplett ignoriert und Sie schauen nur auf die Positivbeispiele. Dabei ist die Liste der Negativbeispiele deutlich länger. Auch im Anhörungsverfahren wurden von vielen Anzuhörenden deutliche Warnungen ausgesprochen, aber diese passen anscheinend überhaupt nicht in Ihr Weltbild.
(Beifall AfD)
In der vorletzten Plenarsitzung ging Frau Staatssekretärin Heesen hier sogar so weit, dass sie aus unserem Antrag „Digitalisierung an Grundschulen darf kein Selbstzweck sein“, in dem wir vor den Gefahren von möglichen Zugriffen von Kindern auf Pornografie und Gewalt warnten, konstruierte, wir würden behaupten, Lehrer zeigten Schülern Pornografie- und Gewaltvideos. Das ist kompletter Quatsch. Leider hatte ich beim letzten Mal nicht mehr genug Redezeit, um das entsprechend richtigzustellen. Natürlich tun Lehrer das nicht, das haben wir auch nie behauptet. Aber die Lehrer haben nicht die absolute Kontrolle über die Geräte, die sowohl in der Schule, gerade aber auch zu Hause nicht nur fürs Lernen gebraucht werden. Was die Kinder dann am Ende damit machen, auf welche Seiten sie gehen, welche Videos sie sich anschauen, können Sie gar nicht kontrollieren. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, der Zugriff zum Internet bietet viele Möglichkeiten, sich Wissen anzueignen, und auf der anderen Seite die Augen vor Gefahren verschließen und meinen, davor kann man sich schon irgendwie schützen. Diesen Schutz wird es nicht geben, sondern die Erwachsenenwelt ist immer nur wenige Klicks entfernt, mit all ihren möglichen negativen Einflüssen.
(Beifall AfD)
Es ist deswegen besonders wichtig, bei der Einführung von digitalen Medien behutsam vorzugehen und diese vor allem nur altersangemessen einzusetzen. Das räumen die Antragsteller in einem Nebensatz sogar in ihrem Begründungstext mit ein. Gleichzeitig betonen sie im Antrag aber, digitale Bildung muss bereits in der Grundschule beginnen. Was sie damit meinen, ist, dass die Kinder sich ein bisschen an digitale Geräte gewöhnen sollen. Was wir aber wollen und brauchen, ist ein tatsächlich altersangemessener Unterricht. Um sich im Netz auch nur halbwegs sicher zurechtfinden und sinnvoll handeln zu können, sollte man zumindest schon mal fließend lesen, schreiben und rechnen können. Genau das haben Ihnen auch mehrere Anzuhörende mit ins Stammbuch geschrieben, nur leider hat es nichts genützt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die Zeiten
von Lehrer Lämpel sind vorbei, Herr Kollege!) Die Digitalisierung im Bildungssystem ist nicht nur eine Erweiterung des bestehenden, es ist nicht nur eine neue Lernmethode und bietet nicht nur ein paar neue Möglichkeiten. Die Digitalisierung, wie sie momentan vollzogen wird, ist ein kompletter Umbruch des derzeit bestehenden Bildungssystems. Da sollte man sehr genau überlegen, wie übereilt man vorgeht und nicht am Ende ein taugliches System ausrangiert gegen ein neues, dessen Gefahren und Risiken man nicht kennt und von dem man auch überhaupt noch nicht weiß, ob es überhaupt funktioniert. Vor allem die Argumente sind immer sehr putzig. Sie bringen immer wieder als Argument, das Lernen wird durch Digitalisierung individueller, flexibler sowie zeit- und ortsunabhängiger oder: Wir brauchen die Digitalisierung der Schulen, damit sich die Kinder in der Welt des 21. Jahrhunderts zurechtfinden. Aber gehen Sie doch mal bitte in sich, auch Sie Herr Bergner! Würden Sie selbst sagen, dass Sie über keinerlei Medienkompetenz verfügen, weil Sie es – ich gehe mal davon aus – nicht schon in der Schule hatten?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nicht alles,
was hinkt, ist ein Vergleich!) Aber solche Vorwände werden herangezogen, um zu behaupten, wir müssen die Schule komplett neu denken im 21. Jahrhundert, und diese Scheinargumente kommen von Menschen, die selbst all das nicht in der Schule hatten, aber prima in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zurechtkommen. Zumindest nehme ich das von einem Großteil hier an. Zum Schluss muss man sagen, es ist gut, dass Sie wenigstens im Antrag geschrieben haben, dass es Ihnen nicht um Digitalisierung zum Selbstzweck geht. Am Antrag selbst hat man es nämlich nicht feststellen können. Und es wird Sie deswegen nicht überraschen, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nach der Comedy-Einlage fangen wir jetzt mal mit der ernsthaften Debatte an.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Die Digitalisierung an Schulen ist selten so intensiv thematisiert worden wie im letzten Jahr. Die Corona-Pandemie hat uns sehr deutlich gezeigt, wo wir bei der Digitalisierung stehen, nämlich ganz am Anfang. Wenn wir uns bewusst sind, was alles noch zu leisten ist, was wir alles noch in Angriff nehmen müssen, dann wird erst klar, was die Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Monaten tatsächlich geleistet haben. Dann wird erst klar, was die Schülerinnen und Schüler tatsächlich geleistet haben, die eben anstatt normalen Unterrichts digitalen Unterricht aus der Distanz wahrnehmen mussten. Und wir nehmen auch wahr, wo überall die Probleme sind – dass es eben nicht einheitlich überall digitale Endgeräte gibt, dass es eben nicht einheitlich entsprechende Lehrkompetenz gibt, dass es eben nicht einheitlich die Verfügbarkeit von Online-Angeboten gegeben hat. Deswegen erklärt sich auch sehr deutlich, dass der digitale Unterricht des vergangenen Jahres eben nicht nur eine Erfolgsgeschichte ist. Es ist auch in Teilen bei manchen eine Geschichte von Unzufriedenheit, Demotivation und Überforderungsgefühl. Genau da müssen wir ansetzen und diesem Ansatz widmet sich unser gemeinsamer Antrag. Ich glaube, da ist wirklich durch die Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen etwas Gutes auf den Weg gebracht worden. Wir widmen uns auf der einen Seite den technischen Voraussetzungen, vom Glasfaseranschluss an der Mauer der Schule bis hin zum digitalen Endgerät. Wir widmen uns der Tatsache, dass allein das Zurverfügungstellen der Endgeräte noch nicht die Digitalisierung, den Unterricht, sicherstellt, sondern dass wir da sowohl die Kompetenz schulen müssen, mit diesen Geräten umzugehen, dass wir im Prinzip eine Qualitätssicherung, einen Standard für die verwendeten Apps und für die verwendeten Programme brauchen. Wir widmen uns der Tatsache, dass wir eine gewisse Vereinheitlichung sowohl der technischen Geräte als auch der verwendeten Software brauchen. Und wir bekennen uns dazu, dass damit Schulträger, Lehrerinnen und Lehrer und Schüler nicht alleingelassen werden dürfen. Das ist aus unserer Sicht ganz essenziell, dass wir eben sagen: Okay, wir brauchen hier einen Innovations- und einen Entwicklungsschub und der muss auch finanziert werden. Das ist meines Erachtens eine sehr intensive Betrachtung, die auch vernünftig ist. Wir haben uns darüber hinaus der Lehrerbildung gewidmet. Ja, wir müssen in der Ausbildung neuer Lehrer wesentlich intensiver darauf achten, dass die digitalen Angebote implementiert werden, und zwar als fächerübergreifendes Schulungsangebot, aber wir dürfen die Lehrer, die jetzt im Unterricht stehen, nicht vergessen. Auch die brauchen eine bessere Betreuung. Das haben uns, glaube ich, die vielen Erfahrungen aus den vergangenen Monaten gezeigt. Es sollte nicht mehr so sein, dass Lehrer handschriftlich Zettel schreiben, abfotografieren und in eine Whatsapp-Gruppe stellen, mal davon abgesehen, dass Whatsapp sowieso schwierig ist. Ich glaube, an dieser Stelle müssen wir Lehrer mitnehmen, wir dürfen sie natürlich nicht an den Pranger stellen, weil sie das nicht können. Genauso wie Herr Bergner haben auch viele andere das in der Schule eben nicht gelernt und das muss man nachholen. Dafür sind wir verantwortlich. Wir sind als Staat, als Regierung dafür verantwortlich, unseren wichtigen Angestellten, unseren wichtigen Beamten im Bildungswesen eine Möglichkeit einzuräumen, genau das nachzuholen, was sie gegebenenfalls noch nicht gelernt haben, nur dann können sie es auch vermitteln.
(Beifall FDP)
Auch diesem Punkt widmet sich unser Antrag. Und ja, wir brauchen eine Begleitung beim Thema des Datenschutzes, wir brauchen eine Begleitung bei der Frage von Urheberrechtsanerkennung. Wir sollten den gesamten Prozess wissenschaftlich begleiten, damit wir am Ende auch eine gewisse Auswertung haben können und damit die Denny Jankowskis dieser Welt im Prinzip aus Digitalisierung keinen Popanz mehr machen, den sie ablehnen können. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für das Einführen der Sachlichkeit, Herr Kollege Hartung. Ich freue mich sehr, dass wir über Digitalisierung in der Schule sprechen. Ich bedauere ein bisschen, dass der Beitrag von Herrn Kießling vorhin nicht dazu geführt hat, dass wir die Schulklasse jetzt hier schon begrüßen können, dann hätte das wenigstens einen Vorteil gehabt.
(Beifall CDU, SPD, FDP)
Als wir, die FDP-Fraktion, im Mai 2020 den ersten Antrag zum Thema „Digitalisierung im Bildungswesen“ hier in dieser Legislatur eingereicht hatten, war das noch mitten im Lockdown. Uns ging es damals ein Stück weit darum, gerade für die Schulschließungen die Probleme, die auf dem Tisch lagen, direkt anzugehen, nämlich einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, wie man diesen digitalen Distanzunterricht tatsächlich regeln kann. Es ging uns um eine Whitelist für digitale Lernprogramme, also was in der Schule genutzt werden darf. Es ging darum, welche Rechtsgrundlage es für hybride Unterrichtsformate braucht, und es ging auch darum, wie digitale Didaktik in den Unterricht eingebunden werden kann, damit sie tatsächlich sinnvoll und förderlich für den Lernprozess ist. Ich weiß nicht, Herr Kollege Hartung, ob Sie sich erinnern, dass Sie mir mehrfach geraten haben, ob ich nicht den Antrag zurückziehen möchte, es hätte sich alles erledigt und Distanzunterricht sollte ja nicht der neue Standard werden. Wir haben jetzt ein ganzes Jahr lang relativ viel mit Wechselunterricht, Distanzunterricht zu tun gehabt. Insofern bin ich froh, dass die Themen nach wie vor so relevant sind, dass sie immer noch in unseren gemeinsamen Antrag eingeflossen sind.
(Beifall FDP)
Wir erleben momentan, dass es eine ganze Reihe Geld gibt, das zur Verfügung gestellt werden kann, um Digitalisierung nach vorn zu bringen. Wir reden über Endgeräte, wir reden über Ausstattung in den Schulen, wir reden teilweise über Stromleitungen, wir reden teilweise über Internetanschlüsse. Es muss jetzt um die Umsetzung dessen gehen, was schon ganz viel besprochen worden ist und was am Ende dazu führen soll, dass Unterricht gelingt und dass digitale Hilfsmittel dabei helfen können, den Schulalltag zu vereinfachen. Ich möchte es an der Stelle auch so formulieren, dass wir nicht immer darüber sprechen, digital zu unterrichten. Das ist gar nicht Grundansatz der Thematik, sondern es geht darum, wie Schulverwaltung, wie Schulalltag mit modernen Mitteln vereinfacht werden kann und wie die digitalen Instrumente, die helfen können, Lehrer zu entlasten, im Unterricht eingebunden werden können. Da gehört sicher auch dazu, dass man mal mit einer spannenden Lern-App unterrichtet, aber das ist, glaube ich, zweitrangig. An erster Stelle brauchen wir Strukturen. Da meine ich auf der einen Seite rechtliche Strukturen. Es wird geklärt, wie der hybride Unterricht funktionieren kann. Es geht um Datenschutzregeln. Es geht aber auch um die organisatorische Frage, wer eigentlich für die Endgeräte verantwortlich ist, wer dafür zuständig ist, die von den Lehrkräften, von den Schülern regelmäßig upzudaten. Da sind, glaube ich, noch Aufgabenteilungen zu klären, die momentan nicht so klar sind. Dann braucht es Organisation und Personen, die sich um genau diese Infrastruktur kümmern. Wir haben in dem gemeinsamen Antrag die kommunalen Medienzentren zu einem IT-Servicezentrum – sagen wir mal – hochgestuft. Das ist zu begrüßen. Was wir dabei nie vergessen dürfen: Die ITler, die wir brauchen, um in Schulen Digitalisierung voranzubringen und IT zu administrieren, müssen Leute sein, die wissen, wie Schule funktioniert. Der große Unterschied zwischen Schule und Verwaltung ist der, dass es dort nicht reicht, zu sagen: Ich komme in einer halben Stunde vorbei und dann regeln wir das. IT in Schulen muss immer ad hoc, sofort funktionieren, weil sie sonst nicht genutzt wird. Es gibt eine Digitalisierungsstudie von Dr. Mußmann und Dr. Hardwig an der Universität Göttingen, die im Jahr 2021 veröffentlicht wurde, die ganz deutlich zeigt, dass gerade an den Schulen, wo die digitale Ausstattung noch relativ weit zurück ist und wenig zu digitalen Hilfsmitteln gegriffen und wenig mit digitalen Geräten gearbeitet wird, der Stress der Lehrer in dem Moment, wenn sie mit digitalen Mitteln arbeiten müssen, extrem hoch ist. Meist ist die Angst, dass die Technik am Ende nicht funktioniert, der größte Auslöser dafür. Diese Angst müssen wir den Lehrkräften nehmen, damit sie überhaupt in die Lage versetzt werden, digitale Hilfsmittel im Unterricht einzusetzen.
(Beifall FDP)
Die Studie in Göttingen hat auch unterstrichen, dass sich Lehrkräfte dann von Digitalisierung begeistern lassen, wenn sie einen Nutzen für sich darin erkennen, also entweder eine Vereinfachung für die eigene Arbeit oder eine Hilfestellung bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern. Genau das müssen wir nutzen, genau das müssen wir deutlich machen. Wir brauchen also mehr und nachhaltigere Fortbildung in dem Bereich. Das Thema muss in allen Phasen der Lehrerbildung Einzug halten.
(Beifall FDP)
Lehrkräfte in Thüringen können digitale Tools und Methoden nur dann sinnvoll einsetzen, wenn sie – erstens – wissen, was es gibt, wenn sie – zweitens – wissen, was es bringt, und wenn sie – drittens – wissen, dass sie dabei unterstützt werden und dass sie diese Tools und Methoden unproblematisch im Unterricht einsetzen können.
(Beifall FDP)
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der uns als Freien Demokraten besonders wichtig ist. Wir haben zu klären, wer auf welcher Ebene für was zuständig ist. Wen wir dabei nicht außer Acht lassen dürfen, sind die Schulen selbst. Denn es sind die Lehrerinnen und Lehrer, die wissen, was pädagogisch Sinn ergibt, wenn sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Es sind die Schulleitungen, die das pädagogische Gesamtkonzept im Blick haben. Es kann nicht sein, dass die Schulverwaltungen – ich rede mal nicht von Stromleitungen und Telefonkabeln – am Ende entscheiden, was in den Schulen steht, ohne auch nur ein einziges Mal mit den Schulleitungen, mit den Lehrkräften gesprochen zu haben.
(Beifall FDP)
Diejenigen, die IT in Schulen einsetzen sollen, und diejenigen, die Digitalisierung unter dem Aspekt der Medienkompetenz und dessen, was Schülerinnen und Schüler lernen sollen, einsetzen und umsetzen sollen, die müssen daran beteiligt werden, wenn es darum geht, was wir in den Schulen brauchen, was eingesetzt werden muss und was wir nutzen wollen. Das dürfen wir nicht vergessen. Die Schulen müssen an dieser Stelle entscheidend sein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Einen schönen guten Morgen! Schönen guten Tag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist jetzt schon vieles gesagt worden. Einleitend möchte ich noch einmal feststellen, was Kollegin Rothe-Beinlich schon angetippt hat: Viele Menschen im Land fragen sich, wie es jetzt weitergehen soll. Ich denke, hier kann man – wie auch bei anderen Anträgen und anderen Vorhaben – exemplarisch sehen, dass sich fünf demokratische Fraktionen, wenn es um Sachpolitik, um konkrete Inhalte geht, sehr wohl auf eine gemeinsame Politik verständigen können. Diese Politik ist dann auch noch – oh Wunder, welch Wunder! – mit dem Bildungsministerium abgestimmt und ergänzend zu dem, was das Bildungsministerium, was das ThILLM, was die Schulen vor Ort tagtäglich praktizieren. Ob das eine Blaupause ist, weiß niemand. Aber man sieht, die demokratischen Fraktionen sind handlungsfähig. Worum geht es nun? Es wird häufig gesagt, Digitalisierung ist wie ein Epochenwechsel. Das stimmt auch. Als Mitte des 15. Jahrhunderts Gutenberg den Buchdruck erfunden hat, wurde wahrscheinlich genauso darauf geguckt. Damals gab es nur wenige, die überhaupt lesen konnten. Es waren meistens Menschen des höheren Standes, meistens irgendwelche Mönche in den Klöstern. Was niemand gedacht hatte, war, welche tiefgreifenden Auswirkungen der Buchdruck selbst mit sich brachte. Vor dieser Situation stehen wir heute auch wieder: Digitalisierung verändert all unsere Lebensbereiche. Und natürlich verändert Digitalisierung auch die Bildung. Was denn sonst? Denn diejenigen, die heute in den Schulen sind, diejenigen, die heute eingeschult werden, die Kinder sind in den nächsten 40, 50 Jahren mit diesen Prozessen konfrontiert. Und jetzt erinnern wir uns mal zurück, wie die Welt vor 40, 50 Jahren aussah. Sie können das sehr gut, Sie leben ja noch darin als AfD. Aber tatsächlich ist es ja so, dass vor 40, 50 Jahren, wenn ich mich mal so zurückerinnere, ich glaube, da wurde gerade mal der Kat erfunden, also der Katalysator, da hat man darüber diskutiert. Heutzutage, das wissen wir auch, sprechen wir über E-Autos, über ganz andere Verkehrskonzepte, genauso selbstverständlich wie eben über die Digitalisierung. Nun kann man sagen: Okay, alles schlimm, alles schlecht, was da kommt – wie es die AfD macht. Deswegen steht sie ja unter anderem auch nicht auf dem Antrag. Ich will es mal so sagen: Wenn ich meinem Kind Fahrradfahren beibringe, dann kann ich meinem Kind vorher lange erklären, wie schlimm das ist, dass man hinfallen kann und wie groß die Gefahren des Fahrradfahrens sind. Oder aber ich unterstütze mein Kind und bringe es in die Situation, dass es Vertrauen zu sich selbst entwickelt, Vertrauen darin, dass andere Verkehrsteilnehmer auf mein Kind auch Rücksicht nehmen, und eben auch Vertrauen darin, dass die Straßenverkehrsordnung genauso gilt wie, dass die Straßen eben sicher sind. Das ist unsere Aufgabe als Gesellschaft. Fahrradfahren lernen – und das verlernt man ja bekanntlich nie – ist von daher vergleichbar, wenn es um die Entwicklung unserer Kinder geht, genauso wie Bildungsprozesse, die sich immer mehr digitalisieren werden und schon digitalisiert sind. Als Weiteres möchte ich aber auch – und das ist mir wirklich wichtig, gerade weil, wie ich gestern auch schon zitiert habe, der Sachverständigenbeirat der Landesregierung auch deutlich sagte, dass wir noch nicht aus der Pandemie raus sind – vor allen Dingen Danke sagen. Danke für die Vorbereitung des Ministeriums, des ThILLM, was die Schulcloud anbetrifft. Danke für die umfangreichen Möglichkeiten zur Förderung seitens des Bundes und des Landes für die Schulen, was die Ausstattung anbetrifft. Selten gab es mehr Geld in kürzester Zeit für einen Prozess als in diesem Bereich. Und vor allem möchte ich mich natürlich bei den Lehrkräften bedanken, die sich in der Pandemie, in Zeiten des Distanzlernens – und da gab es sehr, sehr, sehr viele, nicht alle, aber sehr viele – mit diesen neuen Medien auseinandergesetzt haben, das umgesetzt haben für ihre ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler, damit diese in schwieriger Situation bestmögliche Lernerfolge erzielen. Wir wissen, das ist nicht eins zu eins Unterricht, das war es auch nie, das soll es auch gar nicht sein, aber wir wissen, wie groß die Aufgabe war. Von daher seitens meiner Fraktion herzlichen Dank an alle Lehrkräfte, die sich dieser Aufgabe gestellt haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wir befinden uns ja nunmehr bereits im 21. Jahr des 21. Jahrhunderts. Unser Alltag ist bestimmt von digitalen Endgeräten, Angeboten von Dienstleistungen, immer mehr Lebensbereiche erfahren eine Digitalisierung. Das geht an uns Menschen nicht spurlos vorüber, vor allen Dingen aber auch nicht an den jüngsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen. Die Bildungseinrichtungen, unsere Bildungseinrichtungen, vor allem unsere Schulen, die in unmittelbarer Verantwortung des Freistaats liegen, sind gefordert, dem Thema „Digitalisierung“ angemessen zu begegnen. Das fängt bei der Aus- und Fortbildung unserer Lehrkräfte an, geht weiter über die Bildungs- und Lehrpläne bis hin zu den Anforderungen an moderne Lehr- und Lernmittel. Zudem gilt es, viele Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in unseren Schulen zu schaffen, aber auch darüber hinaus externe Unterstützung zu organisieren. Mit unserem Antrag haben wir Schwerpunkte definiert. Und es ist jetzt natürlich nicht angemessen und nicht möglich, ich fordere trotzdem alle Menschen, die uns im Livestream oder auch als politisch Interessierte begleiten, auf, diesen Antrag noch mal zu lesen. Trotz alledem haben wir – denke ich mir – die richtigen Schwerpunkte setzen können. Leistungsfähige digitale Infrastruktur: Gemeinsam mit der kommunalen Familie wollen wir die besten Bedingungen vor Ort schaffen. Dazu sollen überall ausreichend starke Internetanschlüsse für Schulen und Haushalte als Voraussetzung für digitales Lernen entstehen. Wir wissen, dass das nicht nur die digitalen Anschlüsse sind. Manchmal sind die Schulen von den Schulträgern so schlecht ausgestattet, dass noch nicht mal ein ordentliches Elektronetz da ist, um überhaupt Geräte aufladen, nachladen zu können, um Server betreiben zu können etc. Da liegt eine Riesenaufgabe vor den Schulträgern und vor uns als Gesellschaft. Zudem wollen wir kommunale Medienzentren zu regionalen IT-Servicezentren weiterentwickeln. Auch die Ausstattungsempfehlungen sollen überarbeitet werden und den Bedürfnissen der verschiedenen Standorte und Schulformen gerecht werden. Dazu sollen auch MediaLabs als Best-Practice-Beispiele eingerichtet werden, schließlich soll Schulverwaltungssoftware als Komplettlösung für alle Aufgaben vor Ort geschaffen und entwickelt werden, um digitale Schulverwaltung benutzerinnenfreundlich gestalten zu können. Zum Thema „Ausstattung mit digitalen Endgeräten“: Hier muss der Bund seine finanzielle Beteiligung verstetigen. Dafür soll sich die Landesregierung einsetzen, wofür wir uns aussprechen. Wir brauchen kompatible, barrierefreie Dienstgeräte für alle Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Endgeräte für Schülerinnen und Schüler. Dazu sollen entgeltfreie Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden und diese auch in die Lehr- und Lernmittelverordnung aufgenommen werden. Für eine Übergangszeit können und sollen auch private Geräte genutzt werden können. Hier gibt es verschiedene Diskussionslagen an den Schulen. Manche Lehrkräfte haben sich eigene Geräte gekauft, würden die gern weiter nutzen. Es ist aber gerade wichtig, dass wir von einheitlichen Standards ausgehen, damit sowohl Schüler und Schülerinnen als auch Lehrkräfte diese später auch prüfungsrelevant nutzen können. Es braucht also klare Regelungen. Die Qualifizierung der Lehrkräfte: Diese ist der Schlüssel für digitale Bildung. Daher soll digitale Bildung als Pflichtteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften implementiert werden, vor allem in den Ausbildungscurricula von Studium und Vorbereitungsdienst. Aber auch Kapazitäten in der Fort- und Weiterbildung wie zum Beispiel technische, organisatorische, pädagogische Umsetzung und Unterricht mit digitalen Mitteln sollen ausgebaut werden. Schließlich möchten wir die Fortbildung in den Themenbereichen verbindlicher gestalten. Zum Thema „Digitale Lehr- und Lernmittel, Mediennutzung und digital gestützter Unterricht“: Digitale Bildung soll als Querschnittsaufgabe fächerübergreifend in allen Lehrplänen und auch durch verantwortungsvolles Medien- und Nutzungsverhalten berücksichtigt werden. Wir möchten Schulen mit Ressourcen dabei unterstützen, dass alle baldmöglichst ein medienpädagogisches Konzept haben. Das war mal Bedingung im Digitalpakt I. Wir mussten davon abweichen. Die Schulen sollen aber weiter darin unterstützt werden, ein medienpädagogisches Konzept als verbindliche Grundlage der pädagogischen Arbeit und der Ausstattung mit digitalen Medien sicherzustellen. Ein landesweites Zulassungsverfahren für pädagogische Lernsoftware unter Berücksichtigung von Kompatibilität mit den zur Verfügung gestellten Endgeräten soll etabliert werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, Datenschutz und sicherheit – ganz wichtiges Thema –: Wir wol‑ len klären, ob und wie bei ausreichender Ausstattung der Lehrkräfte und Schüler/-innen mit digitalen Geräten diese zur Arbeit damit verpflichtet werden können. Zudem sollen digitale Lernformate und das Distanzlernen auch nach der Pandemie in den Schulalltag integriert werden können, wenn Lehrer/innen bzw. Schüler/-innen längere Zeit abwesend sein müssen. Auch andere Formen – Kollegin Baum wird nicht müde, darauf hinzuweisen –, eine andere Form des hybriden Lernens kann man sich vorstellen,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja!)
Kollege Tischner, gerade im ländlichen Raum. Ich nehme jetzt mal zum Beispiel Regelschulen. Wo wollen wir denn bei nicht ausgebildeten Fachlehrern, also bundesweit nicht ausgebildeten Fachlehrern, die Kompetenz hernehmen?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nichts ge-
gen die Lehrer!) Lassen Sie uns das doch mal erproben, wie das gehen kann.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das kön-
nen wir in Jena machen!) Das können wir nicht nur in Jena machen. Genau da ist ihr falscher Denkansatz. Was wir brauchen, ist ein neues Denken, damit wir den Unterricht so gut wie möglich absichern können, wenn es möglich ist, die Lehrkraft über digitale Medien in einen anderen Klassenraum zu übertragen. Warum denn nicht? Wichtig ist die Vertiefung und wichtig ist auch, dass die Lehrinhalte tatsächlich verinnerlicht werden. Darüber hinaus möchten wir Möglichkeiten schaffen, Leistungen, die im digitalen Unterricht erbracht werden, bewerten zu können. Gefahren durch Mediennutzung sollen erkannt und dazu aufgeklärt werden, um Mobbing, Sexting und Fake News vorzubeugen. Schließlich soll in Schulen durch regulierte Technik zur Einhaltung des Datenschutzes, aber auch durch Ansprechpartner/-innen für Datenschutz und urheberrechtliche Fragen unterstützt werden. Letzter Punkt, die Fortentwicklung der entsprechenden Strategien und Konzepte: Dieser ganze Prozess soll und muss verstetigt werden. Nichts ist heutzutage in Stein gemeißelt. Verschiedene Studien, wissenschaftliche Begleitungen, aber auch regelmäßige Berichterstattungen, zum Beispiel hier im Landtag, sollen dabei helfen. Vor allem ein Beirat zur Digitalisierung der Fachexpertise, Verbände der Lehrkräfte, der Eltern- und Schülervertretungen, aber auch kommunale Spitzenverbände und die Vertreter/-innen der freien Schulen sollen eingebunden werden. Diese Expertise und Erfahrung ist uns wichtig. Auch auf Bundesebene – so regen wir an – soll eine Bundeszentrale implementiert werden, die Online-Angebote prüft, Information und Unterstützung bietet und zusammenfassend, benutzerfreundlich und niederschwellig zur Verfügung stellt. Schließlich soll die Digitalstrategie Thüringer Schule evaluiert und fortgeschrieben werden. Dabei sollen BestPractice-Beispiele und die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten berücksichtigt werden. Zusammenfassend möchte ich sagen: Digitalisierung ersetzt nicht die Lehrkraft. Gerade unsere – sagen wir mal – schon sehr erfahrenen Lehrkräfte stehen vor der Herausforderung: Wie schaffe ich in meinen letzten Berufsjahren die Umsetzung dessen sicherzustellen, was von mir erwartet wird und für meine Schüler/-innen wichtig ist? Das Lernen wird sich durch Digitalisierung in der Schule und des schulischen Umfelds ändern. Es geht um eine, wenn nicht sogar um die Zukunftsaufgabe in der Bildung. Die Zukunft ist digital in allen Lebens- und Arbeitsbereichen und natürlich auch in der Schule. Wir sind auf dem Weg. Darauf können sich Eltern und Schüler/-innen verlassen. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde jetzt die Lüftungspause einlegen. Herr Tischner wäre der nächste Redner für die CDU-Fraktion. Seine Redezeit würde darüber hinausgehen. Ich gehe zumindest davon aus, weil Sie diese Redezeit haben, Herr Tischner. Es ist vielleicht auch nicht gut, wenn die Schulklasse um 11.00 Uhr reinkommt und wir dann in die Lüftungspause gehen. Ich bitte Sie, jetzt die Lüftungspause bis 11.10 Uhr zu machen. Danach ist Herr Abgeordneter Tischner dran. Bitte schön.
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, jetzt haben wir leider auf die Schüler gewartet, aber die müssen scheinbar noch ein bisschen nachsitzen, politische Bildung, die werden sicher gleich dazukommen. Wir beraten heute den Antrag zur Digitalisierung an Thüringer Schulen, und wie für viele Kolleginnen und Kollegen in den Schulen war vieles neu in diesem Schuljahr. Für mich war es auch gerade neu, es ist das erste Mal, dass ich jetzt mit dem Tablet versuche, hier die Rede zu halten. Wir wollen ja alle immer dazulernen.
(Beifall CDU)
Franziska Baum macht das ja schon immer sehr erfolgreich. Ich möchte die Gelegenheit auch gern nutzen, am Ende dieses chaotischen, schwierigen, herausfordernden Schuljahres wirklich noch einmal ein großes Dankeschön zu sagen – ein Dankeschön an all die Kolleginnen und Kollegen, an die Schülerinnen und Schüler, an die Elternhäuser, aber natürlich auch an die Administration, die vieles im Hintergrund organisieren musste. Es war kein einfaches Schuljahr. Wir alle haben viel erlebt, wir alle haben viel dazugelernt, wir alle müssen noch manches dazulernen, und in dem Sinne vielen Dank für dieses Schuljahr. Wir als Fraktion wünschen natürlich dann auch gute und erholsame Ferien und dass das neue Schuljahr vernünftig startet und möglichst nicht so viele Probleme wieder auf uns zukommen.
(Beifall CDU, FDP)
Mit der heutigen Beschlussempfehlung der Fraktionen von CDU, den Linken, SPD, Grünen und FDP liefern wir gemeinsam insgesamt 28 Maßnahmen, die die Modernisierung unserer Schulen, unseres Bildungssystems weiter vorantreiben sollen. Es ist aber auch ein Antrag, lieber Torsten Wolf, der nicht überinterpretiert werden sollte, gerade mit dem, was gesagt worden ist in Ihrer Rede zum Hybridunterricht, weil es für uns als CDU immer noch so ist, dass in den allgemeinbildenden Schulen das Lehrer-Schüler-Verhältnis das Entscheidende ist, und wir sollten nicht darauf hinarbeiten, dass irgendwo ein Lehrer vor einer Kamera steht und irgendwo dann 200 Kilometer weiter die Schüler sitzen. Das darf nicht unser Ziel sein, auch in den schwierigen Situationen, die wir gerade im Thüringer Bildungssystem erleben.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, gerade die Corona-Pandemie deckte in vergangenen Jahren in vielen Bereichen offensichtliche Schwachstellen auf. Corona wirkte – der Begriff ist oft im letzten halben, Dreivierteljahr bemüht worden – wie ein Brennglas und hat uns allen schmerzhaft vor Augen geführt, wo Thüringen, wo das Thüringer Bildungsland bei der Digitalisierung aktuell steht. Eine nicht bzw. schlecht funktionierende Schulcloud, fehlende Breitbandanschlüsse an Schulen und nicht vorhandene digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte waren exemplarische Beispiele für eine jahrelang verschleppte Digitalisierung in unserem Bildungsbereich. Wir hätten viel eher – das wissen wir jetzt alle, deswegen soll es auch gar nicht als Vorwurf rüberkommen – von Dänemark, von Finnland, von Estland, also von den nordischen Ländern lernen sollen, die zeigen, wie man moderne Schule im 21. Jahrhundert organisieren kann. Dass Sie von der AfD überhaupt kein modernes Bild von Schule haben, das haben wir gerade sehr eindrucksvoll gehört
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und man hat schon gedacht, jetzt kommt noch die Forderung nach dem Rohrstock, damit wir die Schüler irgendwie noch disziplinieren können. So, glaube ich, ist Schule nicht zu organisieren.
(Beifall CDU)
Der vorliegende Digitalisierungsantrag befasst sich mit den grundlegenden Rahmenbedingungen, die umgesetzt werden müssen, um unser Schulsystem zu modernisieren, eine moderne Bildungslandschaft und zeitgemäße Lehrer an Thüringer Schulen dann auch zu gewährleisten. Diese wurden aus drei Anträgen – wir haben es schon gehört – und umfänglichen Beratungen im Bildungsausschuss zusammengefasst. Wir haben eine sehr interessante mündliche Anhörung durchgeführt, in der Tat auch mit kritischen Beiträgen. Auf diese kritischen Beiträge, die gerade auf die Reflexionsfähigkeit hingewiesen haben, die notwendig bei der Qualifizierung von Lehrern und Schülern ist, geht der Antrag ein. Für die CDU-Fraktion ist der Dreiklang von technischer Ausstattung, von Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen und von modernen und nutzerfreundlichen Softwareangeboten das Entscheidende gewesen. Diesen Dreiklang von Technik, Qualifizierung und Softwareangeboten haben wir immer mitgedacht, und wenn sich unsere Schulen in den nächsten Jahren in diese Richtung entwickeln, kommen wir auf einen guten Weg. Ich möchte auf ein paar zentrale Punkte eingehen – Torsten Wolf hat schon viele genannt –, die für uns als Fraktion besonders wichtig waren. Wir haben Wert darauf gelegt, dass wir eine leistungsfähige digitale Infrastruktur schaffen durch einen flächendeckenden Ausbau von Glasfaserverbindungen von Schulen und auch zu den Elternhäusern, denn das war ja oftmals auch das Problem, dass die Elternhäuser eben nicht mit gutem Internet versorgt waren und es deswegen auch nicht geholfen hat, wenn eine Schule vielleicht schon einen guten Weg gegangen war. Für uns war wichtig, ist wichtig eine flächendeckende Ausstattung von Schulen sowie Schülern und Lehrern mit digitalen Endgeräten, mit Hard- und Software sowie verbindliche Regelungen zur Nutzung. Wir können uns auch vorstellen – aber das wird sicherlich ein großes Diskussionsfeld auch hier in der Landespolitik werden –, dass wir digitale Endgeräte in die Schulbuchfreiheit mit aufnehmen, das heißt also, wenn die Schüler sich keine solchen Geräte leisten können, dass sie das ähnlich ausleihen könnten, wie das bei Schulbüchern der Fall ist. Aber in der Tat ist das eine große finanzielle Aufgabe, die wir dann gemeinsam stemmen müssten. Wir sind für die verbindliche Qualifizierung der Lehrkräfte sowohl bei der Ausbildung als auch in der Weiter- und Fortbildung. Das haben wir, glaube ich, alle sehr intensiv gelernt im letzten Jahr, dass wir die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen schon vorfinden, aber viele Fragen da sind. Franziska Baum hat es auch beschrieben, wie notwendig es ist, dass wir nicht über die Köpfe der Kolleginnen und Kollegen hinweg die Digitalisierung betreiben, sondern ihnen die Angst nehmen und sie dabei mitnehmen. Der vierte Punkt, der uns wichtig war, ist die Implementierung digitaler Lehr- und Lernmittel und der entsprechenden Lernsoftware an den Schulen. Wir finden als Fraktion, wir sollten auch aufpassen, dass kein Monopol für eine bestimmte Firma in den Schulen entsteht, die ihre Geräte dort momentan sehr gut anbieten. Es darf nicht so sein, dass in fünf oder zehn Jahren vielleicht eine Firma entscheidet, was Bildungsangebote in Deutschland oder in der Welt sind. Wir sind für die Schaffung verbindlicher Leitplanken in den Bereichen von Datenschutz und -sicherheit. Ich glaube, wir haben alle gemerkt, dass Datenschutz in Thüringen in den letzten Monaten auch Bildung verhindert hat. In diesem Sinne klärt unser Antrag auf und fordert, dass der Datenschutz unterstützen soll, beraten soll, sich aber nicht zum obersten Wächter der Bildung aufschwingen sollte. Sechster Punkt: Wir sind für die Fortentwicklung von landes- und bundesweiten Strategien. Wir sollten keine Insellösungen in Thüringen suchen, deswegen haben wir als Fraktion auch kritisiert, dass sich das Bildungsministerium vor einigen Wochen für die Schulcloud allein mit zwei weiteren Bundesländern für die nächsten Jahre fest gebunden hat. Wir glauben, diese Entscheidung war eine falsche Entscheidung. Wir werden das noch bereuen. Wir müssen offen sein für Technik, wir müssen offen sein für Innovationen und dürfen uns da, wie ich das eben auch für eine einzelne Firma benannt habe, nicht von einzelnen Softwareangeboten abhängig machen. Die Corona-Pandemie hat übrigens auch gezeigt – und das waren die positiven Erkenntnisse der Krise –, dass die Schülerinnen und Schüler, dass die Eltern, dass unsere Lehrerschaft auf den ersten Digitalisierungsschub während Corona vielfach mit großer Offenheit reagiert hat. Die Nutzung neuer Technik und digitaler Lernformate in den einzelnen Klassenstufen hat diese unmittelbare Anpassungsfähigkeit auch täglich bewiesen. Darauf sollten und darauf können wir stolz sein und dafür können wir dankbar sein.
(Beifall CDU)
Thüringen muss die Zeit nutzen, um das Thüringer Bildungssystem auch für die kommenden Jahre für das fortschreitende Digitalisierungszeitalter und für die globalisierte Welt im 21. Jahrhundert aufzustellen, denn das sind wir unseren Kindern schuldig, damit diese auch zukünftig wettbewerbsfähig bleiben und ungleiche Rahmenbedingungen vermieden werden.
(Beifall CDU)
Nun gilt es, mit weitsichtigen Entscheidungen die skizzierten Maßnahmen voranzubringen. Ich möchte wirklich noch mal allen Fraktionen von CDU, FDP, SPD, Grünen und Linken für den gemeinsamen Antrag danken – ein gemeinsamer Antrag, der die Digitalisierung an Thüringer Schulen vorantreiben soll. Just in dem Moment darf ich die Schülerinnen und Schüler vom Lindenberg-Gymnasium aus Ilmenau herzlich begrüßen.
(Beifall CDU)
Ich habe mir sagen lassen, dass man als Schüler eurer Schule die besten Voraussetzungen hat, um auch Landtagsabgeordneter werden zu können, weil gleich zwei Landtagsabgeordnete, von den Grünen und der CDU, ehemalige Schüler an eurem Gymnasium waren. Bei den Linken kommt es vielleicht noch.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Ist das jetzt das neue Schulranking?) Vielleicht. Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrer, wir debattieren gerade über das, was ihr in diesem Schuljahr sehr intensiv erworben habt, getan habt, nämlich über das digitale Lernen. Ich glaube, ihr als Schüler und Sie als Kollegen können noch viel besser beschreiben, wo die Hürden waren, was schwierig war, was gut lief mit dem Homeschooling, mit dem digitalen Lernen. Wir haben als Landtag uns jetzt eine große Liste vorgenommen, wo gemeinsam mit dem Ministerium Verbesserungen auf den Weg gebracht werden sollen. Da komme ich zum Schluss meiner Rede. Diese Willensbekundung von diesen, von unseren Fraktionen, Herr Minister, ist eine ganz starke Willensbekundung und ein Signal an das Ministerium, auch den Weg gemeinsam mitzugehen. Wir reichen Ihnen als Parlament sozusagen die Hand, diese vielen Maßnahmen, die natürlich viel voraussetzen, anzugehen. Ich glaube, wir sind uns da fraktionsübergreifend einig, die nötigen Dinge auch finanziell, wenn es so sein müsste, zu unterstützen. Aber da erwarten wir als Parlament tatsächlich, dass dann auch die Gedanken und die Überlegungen in dem Zusammenhang in diesem Basisantrag zur Digitalisierung der Schule wie so eine kleine Bibel immer auf Ihrem Schreibtisch liegen in Zukunft und wir dann auch gemeinsam die Digitalisierung der Thüringer Schulen vorantreiben können. In diesem Sinne vielen Dank und allen Schülerinnen und Schülern und Kollegen dann morgen und in den kommenden Wochen schöne Ferien! Danke.
(Beifall CDU)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Vielen herzlichen Dank. Gestatten Sie mir auch, die Schülerinnen und Schüler des Lindenberg-Gymnasiums ganz herzlich hier zu begrüßen. Es ist das Gymnasium, an dem ich vor 20 Jahren mein Abitur gemacht habe und der Kollege Andreas Bühl vor 15 Jahren sein Abitur gemacht hat. Also ihr habt hier zwei Abgeordnete sitzen, die mal an eurem Gymnasium ein Abitur abgelegt haben. Das meinte der Kollege Tischner gerade mit dem Potenzial, das man hat, wenn man am Lindenberg-Gymnasium Abitur macht. Ganz herzlich willkommen! Wir befinden uns immer noch im Tagesordnungspunkt, in dem es um Digitalisierung an Schulen geht. Als Nächste hat sich zu Wort gemeldet die Kollegin Astrid Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Wenn jetzt alle outen müssen, wo sie ihr Abitur gemacht haben: Bei mir war es die Erweiterte Oberschule Heinrich Mann, Sprachspezialklasse, hier quasi schräg gegenüber, auch nicht zu verachten. Herzlich willkommen den Schülerinnen und Schülern! Das Abitur ist allerdings bei mir schon ein bisschen länger her, gebe ich zu, aber egal. Wir reden gerade über das Thema „Digitalisierung in Schule“ und in der Tat haben wir heute eine Situation, die nicht so oft im Thüringer Landtag vorkommt. Fünf Fraktionen haben sich nach vielen, vielen Diskussionen auf einen Antrag verständigt. Ich glaube, dass es auch richtig und wichtig ist, weil nicht nur die Corona-Pandemie dazu geführt hat, dass ganz viele sich mit Digitalisierung noch mal ganz anders und praktisch auseinandersetzen mussten, sondern weil sie schlichtweg zu unserer Lebensrealität im 21. Jahrhundert dazugehört. Das will die AfD nicht unbedingt immer wahrhaben. Liebe Schülerinnen und Schüler, Ihr habt verpasst, dass die AfD vorhin davor gewarnt hat zu digitalisieren. Sie hat sogar von einer „Digitalisierungslobby“ gesprochen über diejenigen, die sich hier zusammengefunden haben und diesen Antrag auf den Weg gebracht haben. Ich meine, es zeigt vielmehr die Anerkennung von Lebensrealitäten. Ihr gerade als Schülerinnen und Schüler seid da wahrscheinlich manchmal viel fitter als die eigenen Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Das ist
nicht die Stärke der AfD!) Ich glaube, wir können da alle noch unheimlich viel voneinander lernen. Wir müssen trotzdem genau hinschauen, wo Chancen sind, wo vielleicht auch Risiken liegen und wo es vor allem noch viele Verbesserungspotenziale und noch viel zu lernen gibt. Die digitalen Medien prägen ja bekanntermaßen immer mehr unseren Alltag und sie haben dementsprechend auch eine immer größere Bedeutung, das wird auch die AfD nicht aufhalten können. Unsere Kinder und Jugendlichen wachsen ganz selbstverständlich mit digitalen Medien auf, sie gehören zur Lebenswirklichkeit einfach dazu. Klar ist aber, dass es Medienkompetenz im Umgang selbstverständlich auch mit den digitalen Medien braucht. Für uns ist weiterhin klar, dass schulisches Lernen zeitgemäß und auch zukunftstauglich sein muss. Deshalb wollen wir die Chancen der Digitalisierung im Sinne guter Bildung nutzen. Ich sage es noch mal: Sie sind quasi Mittel zum Zweck, es geht um gute Bildung für alle von Anfang an und niemand von uns wird sagen, dass es deshalb keine Bücher oder die klassische Tafel nicht mehr braucht, ganz im Gegenteil: Wir brauchen ein gutes Miteinander von analogen und auch von digitalen Methoden. Dafür braucht es natürlich auch die richtigen Rahmenbedingungen, für die die entsprechenden Maßnahmen zu benennen sind. Deswegen will ich noch mal kurz zu unserem gemeinsamen Antrag kommen, mit dem wir die zentralen Herausforderungen aus landespolitischer Perspektive aufzeigen und gleichzeitig deutlich machen, was der Landtag auch von den künftigen Landesregierungen erwarten kann, will und muss. Gute Bildung im digitalen Zeitalter benötigt nämlich zum einen die richtigen digitalen Infrastrukturen, und das vor allem auf kommunaler Ebene. Auf kommunaler Ebene liegt ja schließlich die Verantwortung in der Schulträgerschaft. Da geht es vor allem um den Ausbau von schnellem Internet. Es braucht die Entwicklung der kommunalen Medienzentren zu IT-Servicezentren für Schulen – das ist auch vorhin schon von meinen Kollegen ausgeführt worden – und auch eine digitale Schulverwaltung, die längst überfällig ist, weil klar ist, die Lehrerinnen und Lehrer können das nicht mal eben nebenbei mit erledigen. Wir haben die Kompetenz vor Ort beispielsweise in Form der kommunalen Medienzentren und wir glauben, dass es hier eine gute und gewinnbringende Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren geben kann. Das Zweite ist auch ganz klar: Die Ausstattung mit den digitalen Endgeräten muss verbessert werden; für die Schülerinnen und Schüler durch Leihgeräte, aber auch für die Lehrkräfte – viele wissen, wovon ich rede – mit Dienstgeräten, auch wenn sich die Anschaffung mitunter noch schwierig gestaltet. Ich glaube aber, wir können froh sein, dass wir endlich nicht mehr darüber diskutieren müssen, dass jede Lehrerin, jeder Lehrer auch eine E-Mail-Adresse braucht. Da sind wir inzwischen zum Glück ein ganzes Stück weiter. Aber es ist eben leider immer noch nicht selbstverständlich, wir wissen, wie sich die Bedingungen in den Schulen tatsächlich vor Ort darstellen. Ganz entscheidend ist – und das haben vorhin auch mein Kollege Dr. Hartung, auch Torsten Wolf, auch meine Kollegin Franziska Baum schon gesagt –, wir müssen in die Aus-, Fort- und Weiterbildung investieren, und zwar auch der Lehrerinnen und Lehrer, und diese fächerübergreifend organisieren und auch mehr Verbindlichkeit für Fortbildung schaffen. Ich weiß, das ThILLM macht da schon ganz gute Angebote, aber wenn wir mal genau hinschauen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer diese schon wahrgenommen haben, sie schon wahrnehmen konnten, dann gibt es jedenfalls noch einen ganz großen Bedarf. Das Vierte ist: Wir müssen die Schulen natürlich auch bei der Auswahl der Tools und bei der Entwicklung von eigenen medienpädagogischen Konzepten mehr unterstützen. Das Fünfte ist, und das ist auch ein Punkt, der uns wichtig ist, der vielleicht manchmal ein bisschen zu kurz kommt: Wir müssen auch die Präventions- und Schutzmaßnahmen verstärken, beispielsweise vor Cybergefahren wie Cyber-Grooming, Mobbing, Sexting, Fake News, genauso wie es mehr Wissen und feste Ansprechpartner zur Einhaltung des Datenschutzes braucht. Hier äußere ich einen Wunsch, dass sich nämlich unser Datenschutzbeauftragter als Service- und Ansprechpartner erweist und nicht nur als derjenige, der Probleme sieht, wo es sie ganz sicher auch gibt, sondern entscheidend ist ja, Lösungen aufzuzeigen. Das wäre etwas, was wir gern gemeinsam angehen würden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Das Sechste ist, dass wir uns natürlich auch die strategische Weiterentwicklung anschauen müssen, sowohl auf Bundesebene, beispielsweise durch eine Bundeszentrale für digitale Medienbildung, durch länderübergreifende wissenschaftliche Studien, aber natürlich auch auf der Landesebene, indem wir unsere Digitalstrategien weiterentwickeln und hier auch mehr Fachkompetenz mit einbeziehen. Abschließend will ich noch auf ein paar Punkte eingehen. Wenn wir heute diesen Antrag beschließen, dann soll es nicht nur geduldiges Papier oder sozusagen ein digitales Dokument sein, sondern wir verpflichten uns zugleich, für die notwendigen Maßnahmen auch die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen. Das wird eine große Herausforderung für die kommenden Haushaltsverhandlungen. Ich hoffe, dass sich dann auch noch alle so gut daran erinnern, wenn wir hier in ein paar Wochen darüber sprechen. Die Corona-Pandemie hat sehr deutlich vor Augen geführt, dass digitale Medien immer mehr zum selbstverständlichen Werkzeug für alle Lernenden, aber auch für alle Lehrenden werden. Der Grundsatz muss aber immer das pädagogische Primat sein, also sprich, die pädagogische Förderung der Kinder und Jugendlichen steht im Mittelpunkt, denn digitale Bildung war nie Selbstzweck und wird auch nie Selbstzweck sein. Positiv ist, dass wir eine große Einigkeit darüber haben, dass wir eine gute, gemeinsam getragene Strategie entwickeln müssen. Wir als Grüne formulieren es so: Kinder haben ein Recht – und zwar alle Kinder – auf gute Bildung und das gilt für uns natürlich auch für die digitale Bildung. In diesem Sinne werben wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann hat sich für die Landesregierung Minister Holter zu Wort gemeldet. Bitte schön.
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten eine intensive Debatte über die Digitalisierung unserer Schulen erlebt. Manchmal hatte ich einen Eindruck, als ob Einzelne mit dem Schulbus auf den Mond reisen wollten. Das ist natürlich nicht möglich, aber was wir in den letzten Wochen geschafft haben, ist, dass wir mit dem Schulbus die digitale Schallmauer durchbrochen haben. Ich komme im Einzelnen noch mal darauf zurück. Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Lehrerinnen und Lehrer, stellvertretend für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer und die anderen an Schule Tätigen, ich habe es gestern bereits in der Aktuellen Stunde gesagt und will es in eurer und Ihrer Anwesenheit noch einmal wiederholen: Herzlichen Dank für das Engagement, für das Verständnis und den Einsatz in diesem vergangenen Schuljahr, das wirklich nicht einfach, das besonders herausfordernd war. Das wissen diejenigen am besten, die in Schule unmittelbar tätig sind und gelernt haben bzw. gelehrt haben. Klar ist, dass dieses Schuljahr ein schwieriges, ein schweres war. Wenn man sich aber die Abiturergebnisse 2021 anschaut, das sind die besten in Thüringen, seit sie statistisch erhoben werden. Ich will Ihnen und euch schöne Ferien wünschen. Alle brauchen die Erholung, ganz klar. Dann starten wir gemeinsam in das neue Schuljahr mit einer guten Zuversicht, dass die Schulen offen bleiben. Die CDU hat heute eingefordert, ich soll sagen, ob die Schulen offen bleiben. Die Schulen bleiben unter jeden Bedingungen offen. Darauf können Sie sich verlassen, meine Damen und Herren. Wenn Herr Tischner mir die Hand reicht, dann nehme ich nicht nur Ihre Hand, Herr Tischner, dann nehme ich gleich den ganzen Arm, weil wir uns in dieser Frage hier in diesen Fraktionen – also von Ihrer Fraktion der CDU bis zur Linken – vollkommen einig sind. Das ist auch gut so. Denn es geht, Herr Jankowski, um die Frage, ob wir mit Ihnen, der AfD, in die Vergangenheit reisen – ja, Ihre Rede war eine Reise in die Vergangenheit, das muss man deutlich sagen –
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) oder ob die demokratischen Kräfte gemeinsam in die Zukunft reisen. Ich und diese demokratischen Kräfte stehen für die Zukunft. Das haben die Reden noch mal untermauert. Auch der gemeinsame Antrag beweist das. Wenn wir gestern in einer Aktuellen Stunde, liebe Schülerinnen und Schüler, darüber gesprochen haben, wie es hier parlamentarisch weitergeht, dann erlebt ihr, erleben wir alle jetzt gerade das praktische Beispiel, wie sich fünf Fraktionen über eine grundsätzliche Ausrichtung einigen können. Wir haben inhaltlich diskutiert, wir haben uns inhaltlich gefetzt und gestritten. Aber am Ende ist etwas Gutes herausgekommen. Das liegt hier zur Abstimmung vor, und zwar von fünf Fraktionen mit durchaus unterschiedlichen parteipolitischen Ansätzen – auch die sind in den Reden wieder deutlich geworden. Das kann sich sehen lassen. Ich denke, Herr Voigt, das wäre eine Basis, über die man reden kann, wie man vernünftige Politik für Thüringen über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam machen kann. Herzlichen Dank für das, was unter den fünf Fraktionen hier ausgehandelt wurde.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich habe unter diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit, aus Sicht der Landesregierung auf einige Fragen einzugehen. Über die Rolle und Bedeutung von Digitalisierung zu sprechen erübrigt sich. Wir wissen, dass es um Chancen und Risiken geht. Es liegt in unserer Hand, als gesellschaftliche Akteure die Regeln der Digitalisierung – in diesem konkreten Fall im Schulwesen – zu gestalten. Darum geht es und das ist die Ausrichtung des Antrags. Die vielschichtigen Diskussionen, die stattgefunden haben, zeigen, dass wir einen Grundkonsens haben – das ist richtig und wichtig – und dass wir uns über die unterschiedlichen Vorstellungen hinaus auf diesen Konsens verständigen konnten. Das ist gut so. Deswegen kann ich diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport im Thüringer Landtag nur unterstützen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, das haben die Rednerinnen und Redner zum Ausdruck gebracht. Wir stehen vor einer Herkulesaufgabe. Wenn wir uns erinnern, wir wollten 2020 mit Pilotschulen beginnen. Die Corona-Krise hat uns faktisch ins kalte Wasser gestoßen. Wir mussten von null auf hundert den digitalen Unterricht, die digitalen Bildungsmedien viel stärker anwenden, als das ursprünglich geplant war. Daher geht es jetzt darum, nicht zurückzufallen, sondern auf diesem Fundament weiterzumachen, nicht nur hier in Thüringen, sondern in ganz Deutschland. Weil die Digitalisierung so viele verschiedene Aspekte betrifft, will ich auf diese eingehen, um zu sagen, wo wir ganz konkret stehen und worum es geht. Es geht zum Beispiel um Leitungskapazitäten bei der digitalen Infrastruktur, es geht um die Beschaffung und Einrichtung der notwendigen Technik und technischer Endgeräte, es geht um die Fortbildung der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Lernformaten, die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, die Medien verantwortungsvoll und kritisch zu nutzen. Es geht auch darum, die Fragen der Datensicherheit zu beachten. Fast alle Rednerinnen und Redner sind darauf eingegangen. Die Liste ist unvollständig. Man könnte sie ausweiten. Ich glaube, das könnten wir hier alle gemeinsam in der Schwarmintelligenz leisten, müssen wir aber nicht, weil wir uns am Ende in dieser Frage einig sind. Corona hat diese Entwicklung beschleunigt. Ich will hier noch mal sagen: Es geht nicht darum, ausschließlich digitalen Unterricht zu machen, sondern es geht am Ende darum, eine vernünftige Kombination, ein Miteinander von analogem Unterricht und digitalen Medien zu erreichen. Selbstverständlich, Herr Tischner, spielt das Verhältnis von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern eine wichtige Rolle. Das ist das Einmaleins der Bildung. Daran wird niemand etwas ändern. Aber die Chance, Digitalisierung für guten Unterricht zu nutzen an jedem Ort in Thüringen, die, glaube ich, sollte man tatsächlich nutzen. Digitalisierung bedeutet Veränderung, sie bedeutet eben nicht Stillstand, wie die AfD das einfordert. Diese Veränderung positiv anzunehmen, das ist genau das, was wir – und das sagt auch der Antrag – gemeinsam jetzt in Angriff nehmen wollen. Wo stehen wir bei der digitalen Bildungsinfrastruktur? Ich will noch mal daran erinnern: Der DigitalPakt Schule wurde am 16. Mai 2019, das ist jetzt zwei Jahre her, unterzeichnet. Der DigitalPakt Schule läuft von 2019 bis 2024 und hier geht es darum, die IT-Infrastruktur an den Schulen auszubauen bzw. Investitionen in landesweite und regional wirkende Infrastrukturmaßnahmen der Informationstechnik zu unterstützen. Außerdem gibt es in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung der Länder an übergreifenden Maßnahmen. Diese Vereinbarung vom 16. Mai 2019 ermöglicht uns in diesem Rahmen, dass wir insgesamt 147.075.566 Euro in Thüringen zur Verfügung haben. 90 Prozent gibt der Bund, 10 Prozent das Land. Das sind Investitionen von 132.365.000 Euro in die digitale Infrastruktur an den Schulen und hier geht es prioritär um die Vernetzung von Schulen. Bis zum 14. Juli dieses Jahres, also 2021, sind insgesamt 157 Anträge von staatlichen und privaten Trägern bei uns im Bildungsministerium eingegangen. Weitere sieben befinden sich in der Bearbeitung. Diese 157 Anträge für IT-Infrastrukturmaßnahmen an 347 Schulen binden somit rund 46 Millionen Euro, genau 45.992.191,23 Euro. Die Anträge und die Umsetzung der DigitalPaktVorhaben erfordern umfangreiche Vorbereitungen, die die Schulträger bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen zu leisten haben. Für euch noch mal: Für diese Dinge ist der Schulträger zuständig – euer Schulträger ist der Ilm-Kreis oder die Stadt Ilmenau, das weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf, aber wir gehen mal davon aus, dass es der IlmKreis ist, der für diese Maßnahmen ganz konkret zuständig ist. Wir geben das Geld und Medienkonzepte, darüber ist schon gesprochen worden, liegen in Thüringen zurzeit für etwa 500 Schulen vor. Herr Wolf ist darauf eingegangen, dass wir die Anforderung, dass die als Voraussetzung für die Beantragung notwendig sind, im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgesetzt haben. Für die landesweiten und die regionalen IT-Infrastrukturmaßnahmen für Schulen stehen insgesamt 7.353.778 Euro zur Verfügung und hiervon wird ein Teil für die Schulcloud eingesetzt. Wir haben ja gerade gehört von der CDU und auch der FDP – ich glaube, Frau Baum hat das heute nicht ausgeführt, aber Sie haben das ja immer wieder deutlich gemacht –, was die Vielfältigkeit der Anbieter betrifft. Wir haben uns entschieden, die Schulcloud zu nutzen – wir haben 981.500 Euro hier eingesetzt –, die mittlerweile von 875 Schulen in Thüringen störungsfrei genutzt werden kann. Es gibt dann zentrale Administrationslösungen von Schulträgern, die gefördert werden. 2.563.465 Euro sind auch bewilligt worden und weitere Anträge werden von Schulträgern angekündigt. Das ist alles aus diesen 7 Millionen und entsprechend sind bei diesen Förderschwerpunkten 3.554.965 Euro gebunden. Wir haben dann eine erste Zusatzvereinbarung zu diesem DigitalPakt I geschaffen. Das ist das Sofortausstattungsprogramm. Da geht es um die Schaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, Tablets, andere Geräte, die da genutzt werden können. Das sind in Thüringen 14.707.600 Euro, wiederum 90 Prozent Bund, 10 Prozent Land. Mit Stand vom 14. Juli 2021 sind alle Mittel gebunden, also diese 14,7 Millionen sind gebunden durch die Schulträger und durch die Träger der Schulen in freier Trägerschaft. Bei der Beschaffung kam es mehrheitlich zu Verzögerungen. Wir haben auch hier im Landtag mehrfach darüber gesprochen, dass die Mittel bereits im vergangenen Jahr gebunden wurden, aber der Markt leergefegt war und Ausschreibungsverfahren, Vergabeverfahren durch die Schulträger zu beachten waren und auch noch die Lieferungen durch die entsprechenden Hersteller dann sich verzögert haben. Deshalb ist es so, dass diese Geräte nicht immer zeitnah geliefert werden konnten. 2 Millionen Euro sind immer noch gebunden, aber eben noch nicht abgeflossen, weil die Geräte am Ende noch nicht da sind, also die Rechnung noch nicht bezahlt werden konnte. Die zweite weitere Zusatzverwaltungsvereinbarung war die Administration. Hier geht es um die Förderung von professionellen Strukturen zur Administration. Es gibt ja Landkreise, die morgens vor Schulbeginn alle Geräte in Schulen wirklich durchchecken, ob sie betriebsbereit sind. Das macht das Landratsamt. Es gibt auch Landkreise, die das an Private vergeben haben. Aber am Ende geht es darum, wenn an den Schulen die IT-Struktur genutzt werden soll, dass sie auch störungsfrei arbeitet. Davon muss man sich überzeugen, dazu bedarf es also einer Wartung, einer Überwachung und im Fall, dass mal etwas schiefläuft, auch eines sofortigen Eingriffs, damit das geklärt werden kann. Also dazu wird die IT-Administration entsprechend unterstützt. Dafür werden auch entsprechende Mittel bereitgestellt. Das sind wiederum 14,7 Millionen, die werden vom Thüringer Bildungsministerium kofinanziert, so wie ich das dargestellt habe, 90 zu 10. Von diesen 14,7 Millionen sind bisher 1,6 Millionen – also 1.598.153,43 Euro – per Bescheid gebunden. Das heißt, hier haben wir noch richtigen Nachholbedarf, um diese IT-Administration ausreichend zu finanzieren. Da geht es um Personal, da geht es um Qualifizierung des Personals und andere Dinge. Es gibt eine dritte Zusatzvereinbarung, die bezieht sich auf die Lehrerendgeräte, wie das in Kurzfassung heißt, die meint jetzt in Verwaltungsdeutsch die Grundlage für die Beschaffung schulgebundener mobiler IT-Endgeräte, die den Lehrkräften im Wege der Ausleihe für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Da geht es auch wieder um die schon mehrfach erwähnten 14,7 Millionen, um die mobilen digitalen Endgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer bereitzustellen. Auf der Basis dieser 14,7 Millionen haben wir den staatlichen Trägern und den Trägern der freien Schulen auf Grundlage der Anzahl der bei ihnen beschäftigten Lehrkräfte Mittel zugewiesen. Es gibt also ein Budget, in dessen Rahmen die Träger diese mobilen digitalen Endgeräte, Leihgeräte dann beschaffen können. Aktueller Stand: Seit dem 27. April 2021 haben 57 Anträge das Bildungsministerium erreicht, die alle insgesamt bearbeitet wurden. So sind bisher 10.362.653,06 Euro entsprechend gebunden von diesen 14,7 Millionen. Ich nenne die Zahlen deswegen, um deutlich zu machen, hier liegt nicht Geld rum, sondern es ist auch schon weitestgehend eingesetzt. Hier ist noch eine kleine Differenz, aber am Ende liegt es in der Verantwortung der Schulträger, diese Mittel dann auch nicht nur abzurufen, sondern auch die Geräte zu beschaffen. Die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten haben über den Breitbandausbau gesprochen. Ganz klar ist, wenn die Schule nicht am Glasfasernetz oder an schnelles Internet angeschlossen ist oder ich zu Hause nicht ins Internet komme, dann kannst du dich fragen, was die ganze Übung soll. Deswegen ist eine Grundvoraussetzung, dass alle Schulen, die allgemeinbildenden Schulen und die berufsbildenden Schulen, an das schnelle Internet, an das Glasfasernetz angebunden werden. Das läuft auch im Rahmen des Bundesprogramms zum Breitbandausbau. Davon können die Kommunen und die Landkreise genau diesen Glasfaseranschluss der Schulen finanzieren. Von den bereits laufenden Breitbandförderprojekten im Freistaat haben rund 900 der knapp 1.000 Thüringer Schulen partizipiert – sie sind also dort eingebunden – und werden so direkt an das zukunftsfähige Glasfasernetz angebunden. Wir sind wirklich hier im Ländervergleich Spitzenreiter in der Schulförderung. Das hilft jetzt der Schule, die noch nicht angeschlossen ist, überhaupt nicht, aber für Thüringen gesehen im Vergleich mit anderen sind wir wirklich vorn. Und ich rede davon – wir haben noch bis 2024 Zeit. Der Bund fördert in diesem Zusammenhang die Ausbaukosten mit einem Fördersatz von 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und durch das Landesprogramm zum Breitbandausbau werden diese Mittel bis zu 90 Prozent gefördert und bei finanzschwachen Kommunen sogar bis 100 Prozent. Darüber hinaus besteht für die Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, die landeseigene Förderinitiative „Schulen ans Netz“ zu nutzen. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere landeseigene Maßnahmen zur Förderung der digitalen Infrastruktur. Darauf will ich jetzt im Einzelnen nicht eingehen, das würde jetzt auch den Rahmen dieser Beratung sprengen. In der Thüringer Digitalstrategie – das ist in der Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft verankert – ist der digitale Kompetenzaufbau von Kindern und Jugendlichen verankert. Diese Maßnahmen sind auch Teil der Digitalstrategie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Was ist der zentrale Kerngedanke? Der zentrale Kerngedanke lautet: Indem wir in Thüringer Schulen digitale Lehr- und Lernangebote flächendeckend verfügbar machen, legen wir die Grundlage dafür, dass junge Menschen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, die digitalen Möglichkeiten in allen Lebensbereichen bestmöglich nutzen zu können. Wir befähigen damit die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben. Meine Damen und Herren, die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind auf die Qualifizierung der Lehrkräfte eingegangen. Richtig, Digitalisierung in der Schule funktioniert selbstverständlich nicht ohne qualifiziertes Personal, das natürlich a) die Technik und b) auch die digitalen Bildungsmedien beherrschen muss. Über das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien ist hier mit Anerkennung gesprochen worden. Dieses Institut hat ein Konzept zur Professionalisierung und Schulentwicklung unter der Thematik des Lehrens und Lernens in einer neuen Kultur der Digitalität erarbeitet und entsprechende Fortbildungsangebote angeboten, die auch genutzt werden. Es kann sein – das habe ich hier im Rahmen der Landtagsdebatten auch schon gesagt –, dass also das ThILLM – das Institut wird abgekürzt ThILLM genannt – sich vor Anfragen zur Qualifizierung überhaupt nicht retten kann, weil gerade durch die Corona-Zeit und den digitalen Distanzunterricht eine Vielzahl an Qualifizierungsmaßnahmen von Lehrerinnen und Lehrern selbst eingefordert wurde. So beginnt am nächsten Montag auch eine Sommerakademie, wo es darum geht, genau diesem Qualifizierungswunsch nachzukommen. Es geht darum, auf der Basis eines europäischen Kompetenzrahmens die entsprechenden Module anzubieten. Da geht es um rechtssichere Mediennutzung im Schulalltag, es geht darum, Technik zu bedienen, digitale Inhalt zu erfinden, zu erstellen und zu verwalten, es geht um die digitalen Medien im Unterricht, die Schulentwicklung im digitalen Wandel und es geht auch darum, zu evaluieren, dokumentieren und zu entwickeln. Da wird es viele Veranstaltungsformen geben, die rege genutzt werden. Und ich kann die Lehrerinnen und Lehrer nur auffordern: Ja, nutzen Sie diese Angebote, das ist wichtig, damit wir dann auch gemeinsam in die Zukunft reisen können. Was die Lehr- und Lernmittel betrifft, die Mediennutzung, will ich kurz sagen: Neben der Zulassung von Lernmitteln durch das Bildungsministerium, das meint jetzt klassisch Schulbücher, beteiligt sich Thüringen an den länderübergreifenden Projekten des Sodix/Mundo und eduCheck, um auch digitale Bildungsmedien zuzulassen. Dabei werden unter anderem technische und rechtliche Standards und zugehörige Prüfverfahren für digitale Bildungsmedien sowie der Aufbau einer leistungsfähigen Umgebung für die Online-Zusammenarbeit der Beteiligten erarbeitet. Außerdem wird der Aufbau eines frei zugänglichen, onlinebasierten Bildungsmedienangebots auf Basis vorhandener Technologien sowie der weitere Ausbau der Plattform zur Bildungsmedieninfrastruktur vorangetrieben. Dies führt in der Folge zu einem Zulassungsverfahren für pädagogische Lernsoftware. Über die Nutzung von digitalen Lerninhalten, die zum Beispiel innerhalb der Thüringer Schulcloud in Kursen angelegt wurden, entscheidet jede Lehrkraft anhand des tatsächlichen Unterrichtsgegenstands selbst. Mit anderen Worten: Wir machen dort keine Vorgaben. Grundlage sind die von allen Schulen erstellten schulinternen Lehr- und Lernpläne sowie das jeweilige schulische Medienkonzept. Mit der Gesamtentwicklung medienpädagogischer Gesamtstrategien bei einzelnen Schulen wurde ja bereits begonnen. Warum das ausgesetzt wurde, habe ich gesagt, aber allein 500 Schulen haben schon solche Konzepte und die werden natürlich auch notwendig, die brauchen wir auch insgesamt. Das ThILLM unterstützt die Schulen bei der Erarbeitung dieser Konzepte und – wie eben geschildert – bietet auch entsprechende Fortbildungsangebote an. Wir haben auch externe Partner wie die Thüringer Landesmedienanstalt und den Landesfilmdienst Thüringen, die hier mitarbeiten. Ein wesentlicher Baustein – auch darüber ist gesprochen worden – ist die Eltern-Medienarbeit. Insgesamt muss man sagen, ganz ohne Zweifel ist die digitale Bildung Teil der Medienkompetenzentwicklung in allen Unterrichtsfächern. Deswegen werden wir auch das Fach „Medien und Informatik“ – das ist der aktuelle Arbeitstitel – in der Sekundarstufe I etablieren, daran arbeiten wir. Und ich habe gestern gerade entschieden, dass wir an einzelnen Schulen eine Pilotphase starten, um das Fach „Medien und Informatik“ in der Sek I dann auch einzuführen, um Erfahrungen zu sammeln.
(Beifall DIE LINKE)
Die rechtlichen Rahmenbestimmungen und der Datenschutz sind auch angesprochen worden. Bei allem, was wir tun, dürfen wir keinesfalls Fragen von Datenschutz und sicherheit aus den Augen verlie‑ ren. Da infolge der Novellierung des Datenschutzrechts auf europäischer, Bundes- und Landesebene bisherige Regelungen den notwendigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden, hat sich das Thüringer Bildungsministerium entschlossen, eine Rechtsverordnung zur umfassenden Regelung des Datenschutzes im Anwendungsbereich des Thüringer Schulgesetzes zu erlassen. Die Erarbeitung erfolgte in einer Arbeitsgruppe „Datenschutz“ meines Ministeriums. Daran haben Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien – ThILLM –, des Hauptpersonalrats und des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilgenommen. Also hier haben wir mit dieser Institution für Datenschutz in Thüringen eng zusammengearbeitet. Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf abschließend beraten, hat einen weitgehenden Konsens erreicht. Zudem wurde der Entwurf ausgewählten Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schularten vorgelegt, um weitere Einschätzungen aus der Schulpraxis zu berücksichtigen. Der Gesamtprozess ist coronabedingt noch nicht ganz abgeschlossen, aber auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass wir dann im nächsten Schuljahr diese entsprechende Verordnung oder Richtlinie auch öffentlich machen können. Wie geht es nun weiter? Wir haben jetzt viele Herausforderungen. Die Schlussfolgerungen aus den letzten anderthalb Jahren, was den Distanzunterricht und die Nutzung digitaler Bildungsmedien betrifft, sind natürlich wichtig; das wird vor Ort an den Schulen gemacht, aber auch ganz konkret im Ministerium und im ThILLM. Es geht hier darum, dass wir mit den Kooperationspartnern unter der Leitung meines Ministeriums auch den Austausch fortsetzen. Wir beschäftigen uns dort sowohl mit inhaltlichen als auch mit rechtlichen Fragen, die auch hier in den Reden verschiedener Abgeordneter zum Ausdruck gekommen sind. Hier geht es um Technik, es geht um die digitale Didaktik und es geht um Medienbildung. Ich will noch mal sagen, auch wenn ich viel über Technik gesprochen habe: Technik ist die Voraussetzung, um überhaupt digitale Bildung zu ermöglichen. Im Zentrum steht dabei – da geht es um Unterricht – die Arbeitsgemeinschaft „Digitale Didaktik“. Ziel ist es, die Erarbeitung und Entwicklung von Konzepten einer digitalen Didaktik als Grundlage der gesamten Entwicklung zu erreichen. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Digitalisierung ist in aller Munde. Wenn ich mich hier so im Saal umschaue, sehe ich ja auch, dass alle irgendwie digital unterwegs sind, Sie twittern natürlich alles das, was ich hier jetzt gerade erzählt habe, schon mal. Das ist auch gut so.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Alles!) Ja – ich glaube, Frau Astrid Rothe-Beinlich, es ist gut, dass wir auch mal lachen können! Also, es ist ja alles gut so.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Also gut, ich bin dabei!) Aber es ist ja so, heute wird vieles in Echtzeit auch über die sozialen Medien vermittelt, das ist eine Herausforderung nicht nur für junge Leute, sondern auch für diejenigen, die in der Politik aktiv sind. Es ist richtig und wichtig, aber das hat auch etwas mit Medienkompetenz zu tun, um die richtigen Dinge in die Welt zu schicken. Wir wissen, dass das alles sehr vielfältig ist, dass es für alle auch eine große Verantwortung bedeutet. Das ist auch das, was Frau Rothe-Beinlich angesprochen hatte, es geht auch immer noch ums Geld, ganz klar. Wir haben jetzt die Mittel, diese Millionen, die ich aufgezählt habe, das ist alles Geld, was bis 2024 zur Verfügung steht. Die Frage ist: Was ist danach? Ich bin der Meinung, dass der Bund nicht aus der Verantwortung entlassen werden kann. Das ist das, was – ich glaube – Herr Tischner hier auch angesprochen hatte, was auch in dem Antrag zum Ausdruck kommt. Wir brauchen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten, um diesen Weg der Digitalisierung fortsetzen zu können. Denn eins wird nicht funktionieren, dass wir Länder vom Bund jetzt sozusagen angefüttert und dann alleine gelassen werden. Das wird ein Kraftakt und das hat auch gar nichts mit der aktuellen Koalition zu tun, sondern es hat generell mit der Landespolitik zu tun, wie das dann umgesetzt wird. Ich weiß eins: Digitalisierung ist aus den Thüringer Schulen nicht mehr wegzudenken. Wir müssen das weiterentwickeln. Dazu werden Lehrkräfte weiterqualifiziert, die sich unwahrscheinlich engagieren. Ich stelle fest, dass wir uns zwischen den Fraktionen von Linke über Grüne, SPD, FDP und CDU in der Grundausrichtung einig sind. Wir haben in Einzelfragen Differenzen, das ist auch gut so, das ist auch normal so. Herr Montag, ich sehe da gar kein Problem. Das ist auch gut so, weil ich glaube, dieser produktive Meinungsstreit kann uns nur weiterbringen. Das ist also einfach nur förderlich. Aber wenn man sagt, die Grundausrichtung, wir wollen die Schulen digitalisieren, wir wollen auch die Schülerinnen und Schüler fit machen für eine digitale Welt, für die Welt 4.0 – oder vielleicht heißt sie irgendwann mal 6.0 – ist das, glaube ich, eine wichtige Herausforderung. Und wenn wir dann den Alltag von Kindern und Jugendlichen mit der Bildung zusammenbringen, dann ist das, glaube ich, genau das, was wir brauchen. Es geht um die Reise in die Zukunft, Herr Jankowski, da weiß ich, dass dieser Teil des Landtags mit mir zusammensteht, mit der Regierung zusammensteht, was die Zukunft betrifft. Sie sind nicht dabei. Gut – das ist immer so. Einzelne bleiben am Bahnsteig zurück. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Vielen Dank. Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung ergeben sich jetzt noch zusätzliche Minuten für die Abgeordneten. Möchte irgendjemand noch mal zu dem Thema sprechen? Die Abgeordnete Baum hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch knapp 10 Minuten.
(Heiterkeit FDP)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Das ist natürlich für eine Fraktion, die sonst immer nur fünf Minuten Redezeit hat, jetzt echt viel – hätte ich das gewusst.
(Beifall FDP)
Nein, mir geht es nur darum, dass ich gern zwei Sachen noch mal klarstellen würde, weil die mir so ein bisschen auf der Seele brennen. Herr Jankowski hat sich in seinem Redebeitrag darüber beschwert, dass wir in dem Antrag ganz deutlich schreiben, dass es eine Anschlussfähigkeit aller Systeme zu allen anderen Systemen geben muss, und hat das damit begründet, dass wir jetzt quasi die Tür öffnen für eine Digitalisierungslobby. Ich will das nur noch mal richtigstellen. Es ist essenziell, wenn wir im öffentlichen Raum Systeme entwickeln oder Hardware einsetzen, dass das offene Schnittstellen sind, an die jederzeit andere Systeme andocken können. Das hat nichts mit Digitalisierungslobby zu tun,
(Beifall CDU, FDP)
sondern das hat etwas damit zu tun, dass wir uns nicht von einem Hersteller abhängig machen sollten, und es hat etwas mit Teilhabegerechtigkeit zu tun an der Stelle.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Das Zweite ist, Herr Tischner hat vorhin sehr plastisch darzustellen versucht, was hybride Unterrichtskonzepte sind, und ich muss Ihnen da schwer widersprechen. Wenn Sie darüber sprechen, dass ein Lehrer vor einer Kamera steht, dann reden wir über Teleschule. Das hatten wir, glaube ich, schon in den 60ern oder irgendwie so, zumindest seit Erfindung des Fernsehers – „We are learning English“.
(Beifall DIE LINKE, SPD, FDP)
Das hat nichts mit hybriden Unterrichtskonzepten zu tun. Hybride Unterrichtskonzepte lassen zu, dass wir zum Beispiel Experten in den Unterricht reinbeamen per Bildschirm und befragen, in der Raumstation oder so. Da kann man vom hybriden Unterrichtskonzept sprechen. Es gibt aber dazu auch die Möglichkeit zu sagen, es ist ein hybrides Unterrichtskonzept – das ist das, was vielleicht Herr Wolf gemeint hat –, indem es die Möglichkeit gibt, dass auch Schüler sich in den Unterricht, der übertragen wird, reinklinken, um zum Beispiel das eigene Selbstlernen zu unterstützen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Lehrer
und Schüler gehören in einen Raum!) Lehrer und Schüler gehören in einen Raum.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kann
auch digitaler Raum sein!) Kann auch ein digitaler Raum sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, FDP)
Also noch mal: Wir sind uns doch einig, dass die Lehrkraft für den Unterricht und auch für den Lernprozess essenziell ist, das wissen wir doch. Aber wenn es darum geht, den Lernprozess zu unterstützen, dann müssen wir – und gerade wenn wir Digitalisierung sinnvoll einsetzen und alle Potenziale nutzen – aufhören, in diesen Bänken und in diesem Klassenraum zu denken. Es geht darum, den Lernprozess zu unterstützen. Da gehören Selbstlernphasen dazu, da gehört Lernbegleitung durch die Lehrkraft dazu. Da gibt es Systeme, die das unterstützen können. Es wird Zeit, dass wir da rausdenken. Ich hoffe, es lag jetzt nicht an meinem Redebeitrag, aber ich wünsche euch allen schöne Ferien. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir zur Abstimmung kommen. Abgestimmt wird direkt über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/3365 empfohlene Neufassung der beiden inhaltlich zusammengeführten Anträge. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung für die neu gefassten Anträge angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 25 Antrag der Abgeordneten Bühl, Gottweiss, Henkel und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3665 Wünscht jemand von den Abgeordneten, dazu die Einbringung zu machen? Nein. Dann würde ich die Aussprache eröffnen. Zunächst hat Abgeordneter Kowalleck das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, über 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist es an der Zeit, die Arbeit und Rolle der bereits am 1. März 1990 von der Modrow-Regierung eingesetzten Treuhandanstalt in Thüringen endlich mit gebührendem zeitlichen Abstand, ohne ideologische Scheuklappen und differenziert auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstands parlamentarisch aufzuarbeiten. Bis heute ist die Geschichte der Treuhand umstritten. So meinen die einen, es war eine Erfolgsgeschichte, während wiederum andere die Einrichtung für folgenschwere Fehlentwicklungen verantwortlich machen und die Treuhand pauschal als das Symbol der Abwicklung des Ostens stigmatisieren. Die Interpretationsversuche in letzterer Richtung werden und wurden in der Vergangenheit bis heute wiederholt durch Populisten von rechts und links unternommen, wie die zahlreichen Untersuchungsausschüsse zu Beginn der 1990er-Jahre in den Parlamenten der neuen Bundesländer bzw. im Deutschen Bundestag belegen. Zuletzt wurde im Übrigen im Deutschen Bundestag im Jahr 2019 sowohl von links als auch von rechts mit derselben Zielrichtung die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zur Treuhand gestellt. Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und vor allem differenzierte Aufarbeitung des Wirkens der Treuhand in Thüringen haben sich in den vergangenen fünf Jahren erheblich verbessert. So wurde 2016 die Sperrfrist für die Treuhandakten vorfristig auf Veranlassung des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble aufgehoben und bereits ein erheblicher Teil der Akten archivarisch erschlossen. Der Abschluss der Erschließung wird in 2024 erfolgen. Hier arbeitet das Münchner Institut für Zeitgeschichte bereits seit 2017 die Geschichte der Treuhand im Rahmen eines komplexen Untersuchungsprojekts umfassend und detailliert auf. Meine Damen und Herren, um endlich Licht in die Mythen und Verschwörungstheorien um die Treuhand zu bringen, ist es durchaus sinnvoll, sich 30 Jahre nach der friedlichen Revolution mit der Treuhand auch parlamentarisch näher zu befassen. Wir sollten für uns endlich klären, was man der Treuhand tatsächlich vorwerfen kann und wofür sie auch heute noch zu Unrecht kritisiert wird. Dabei sollte uns klar sein, dass diese Anstalt eine bis dahin nie dagewesene Aufgabe zu erledigen hatte. Wir sollten wissen, dass die Treuhandanstalt eine Aufgabe zu lösen hatte, die einzigartig in der deutschen Geschichte war. Sie stand vor der gigantischen Aufgabe, welche der 8.000 DDR-Betriebe unter äußerst schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen saniert und privatisiert werden sollten. Allein in Thüringen waren bis zur Beendigung der Arbeit der Treuhand im Jahre 1994 2.448 Treuhandprivatisierungen vollzogen worden. Es lagen Investitionszusagen im Umfang von 16 Milliarden D-Mark vor. Es wurden Beschäftigungszusagen für 206.314 Arbeitsplätze gegeben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Und
wie viele wurden entlassen?) Neben Fehlschlägen wie in Bischofferode, wo man zugunsten anderer Kali-Standorte eine Stilllegung forcierte, gab es auch Erfolgsgeschichten, wie CarlZeiss-Jena, Jenoptik in Jena oder Opel in Eisenach. Es ist eine Tatsache, dass es damals – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nur wenige leistungsfähige und unter D-Mark-Bedingungen überlebensfähige Betriebe gab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie zuhören würden, dann wäre das, denke ich, für uns alle auch ein wesentlicher Vorteil bei diesem Thema.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren links und rechts im Hohen Hause, Sie müssten wissen, dass die Treuhand-Privatisierungen eben nicht die Ursache für die Insolvenz von Unternehmen waren, die es bedauerlicherweise nach der Erfolgsgeschichte auch gegeben hat.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das hat Bischofferode gezeigt!) Die Schwierigkeiten für zahlreiche DDR-Betriebe begannen bereits, bevor die Modrow-Regierung die Treuhandanstalt eingesetzt hatte. Die aktuelle Forschungslage für die Gründe der Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste von Millionen Ostdeutschen ist hier eindeutig. Diesbezüglich führte der Politikwissenschaftler Wolfgang Seibel in seinem bereits 2005 erschienenen Buch „Verwaltete Illusionen“ aus – ich zitiere –: „Generell muss man eben daran erinnern, die Wirtschaftsgeschichte der ostdeutschen Bundesländer begann ja nun nicht wie in einer Stunde null am 1. Juli 1990. Sondern es gab ja eine Vorgeschichte von 40 Jahren DDR-Wirtschaftsgeschichte. Und das wird leicht vergessen.“
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, nach der Maueröffnung wurden zwar Ostwaren weiter produziert, aber hauptsächlich Westwaren konsumiert. Dass die Währungsunion die Ostprodukte zwangsläufig verteuerte und mit der Abschaffung des Transferrubels auch noch die Märkte in Osteuropa wegbrachen, ist eine Tatsache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch eine seriöse Auseinandersetzung mit den damaligen Vorgängen, die Offenlegung von Verantwortlichkeiten in Thüringen, Antworten darauf, was ist in den Jahren 1990 und 1994 möglich und richtig gewesen, soll im Rahmen eines von der CDU-Fraktion geforderten Untersuchungsausschusses zur Treuhand zumindest für Thüringen ein für alle Mal eine Klärung dazu stattfinden, deshalb unser Tagesordnungspunkt zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
(Beifall CDU)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD erhält jetzt Abgeordnete Lehmann das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist eine Frage auch politischer Identität, wie man Vergangenheitsbewältigung und Aufarbeitung betreibt, und ich will eine Sache vorwegsagen: Aus Sicht meiner Fraktion ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von den Missständen im Zusammenhang mit der Treuhandanstalt zwar ein Weg, wie man Aufarbeitung machen kann, aber aus unserer Sicht ist es der falsche. Ich glaube auch nicht, dass wir, was Herr Kowalleck gerade gesagt hat, damit in der Lage sind, ein für alle Mal aufzuarbeiten, was hier in den 90er-Jahren passiert ist, sondern dass das etwas ist, was uns nicht nur noch viele Jahre beschäftigt, sondern was auch viele Generationen nach uns beschäftigen muss, damit sich solche Fehler nicht wiederholen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nach den Debatten der letzten Wochen – und das will ich an dieser Stelle zumindest nicht verschweigen – muss ich mir allerdings auch die Frage stellen – und das tun, glaube ich, viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus –, wie ernst es Ihnen eigentlich mit diesem Untersuchungsausschuss und mit diesem Antrag ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Anträge eingereicht, zurückgezogen, wieder eingereicht, wieder zurückgezogen werden, dann über Überweisungen diskutiert wird, dann zeigt es nicht, dass Sie als Fraktion ernsthaft ein Interesse daran haben, sich damit auseinanderzusetzen, sondern wir müssen uns hier sehr wohl die Frage stellen, ob es am Ende nicht nur um die Frage geht, wer hier welchen Vorsitz in welchem Untersuchungsausschuss, die heute hier eingesetzt werden sollen, haben wird. Das wird meiner Meinung nach nicht nur dem Thema hier im Haus nicht gerecht, sondern auch der Arbeit, die wir hier als Parlamentarierinnen und Parlamentarier leisten müssen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist aus meiner Sicht unstrittig und natürlich auch einfach aus der Historie heraus, die meine Partei hier im Osten genommen hat, dass es eine Aufarbeitung der Rolle der Treuhand braucht. Sie haben selber gesagt, welche Untersuchungen es dazu gibt, welche Studien, welche Wege da gerade auch auf Bundesebene dazu genommen werden. Wir nehmen das Thema sehr ernst und aus unserer Sicht muss der Weg folgender sein: Wir müssen dieses Parlament befähigen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wie unsere Gesellschaft als Gemeinschaft diese historischen Ereignisse aufarbeitet und verarbeitet. Dafür brauchen wir keinen Untersuchungsausschuss, sondern eine Enquetekommission, die Zeit für eine solche Arbeit hat und langfristig darüber beraten kann. Nichtsdestotrotz ist es natürlich Minderheitenrecht, diesen Ausschuss heute einzusetzen. Wir werden natürlich als Fraktion dort auch mitarbeiten. Aber dass Sie das tatsächlich als ernstes Thema vorantreiben, daran habe ich tatsächlich nach der Diskussion in den letzten Wochen ernsthafte Bedenken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Vielen Dank. Für die Fraktion der FDP erhält jetzt das Wort der Abgeordnete Kemmerich.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer! Noch mal einen herzlichen Gruß an die uns endlich wieder besuchenden Zuschauer auf der Tribüne!
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP) Die Treuhandanstalt und ihr Wirken nach der Wendezeit wird, wie die Antragsteller betont haben, bis zur heutigen Zeit sehr kontrovers diskutiert. Es bestehen immer wieder Vermutungen über unlauteren Wettbewerb, unrechtmäßige Bereicherungen, sogar kriminelle Handlungen werden ins Feld geführt. Wir müssen natürlich die Fragen, die sich auch bis heute stellen, ob die Politik hier ihrer Aufsichtspflicht und Kontrolle über das Walten der Treuhand nachgekommen ist, klären und sicherlich auch historisch aufarbeiten. Dennoch zwei Punkte: Erstens ist das eine sehr rückwärtsgewandte Diskussion und zweitens ist die Rolle der Treuhand an vielen Orten und zu vielen Zeitpunkten schon aufgeklärt worden. Ich verweise nur auf die 60-teilige Reihe „Treuhand in Thüringen“, die von der „Thüringer Allgemeinen“ verfasst wurde, die auch einen Preis gewonnen hat. Auch der MDR hat mehrfach sehr intensive Dokumentationen zu diesem Themenkreis veröffentlicht. Auch im Thüringer Landtag war es mehrfach Thema und insofern denke ich mir, dass ein Untersuchungsausschuss nicht unbedingt das geeignete Mittel für ein solches Thema ist, weil es mehrfach intensiv beleuchtet wurde und für die Wirtschaftspolitik der Zukunft in meinen Augen keine Rolle spielt, sondern hier sollten wir den Blick nach vorn richten und das Positive sehen. Das Positive ist, dass wir seit der Wendezeit das verfügbare Einkommen verdoppelt haben. Das Bruttosozialprodukt Thüringens hat sich verdreifacht und die Entwicklung ist vor allem einer Gruppe zu verdanken, nämlich der flexiblen, engagierten, risikobereiten und sehr engagierten Unternehmerschaft.
(Beifall FDP)
Deshalb möchte ich diese Gelegenheit hier noch einmal nutzen, gerade diesen Menschen Respekt auszusprechen, die sich in der schwierigen Wendezeit, ob mit oder ohne Treuhand, ob mit der Übernahme eines Betriebs, der vorher schon Bestand hatte, oder mit einer Neugründung engagiert haben in den letzten über 30 Jahren, sich für den Wiederaufbau unseres schönen Thüringens eingesetzt haben – Respekt vor dieser Unternehmerleistung,
(Beifall FDP)
denn die Unternehmer übernehmen Verantwortung für sich, für ihr Unternehmen, für ihre Familien, für die Mitarbeiter in den Unternehmen, für deren Familien und oftmals auch für das soziale Umfeld und da insbesondere im ländlichen Raum und deshalb können wir nicht oft genug sagen, dass das nicht nur unseren Respekt verdient, sondern unsere Aufmerksamkeit. Welche Sorgen haben die? Immer wieder ist hier zu nennen: zu viel Bürokratie. Landauf, landab, wenn ich mit den Unternehmern spreche – Gott sei Dank ist es ja wieder möglich –, beklagen sie die immer weiter fortschreitende bürokratische Krake. Kleine Unternehmen, gerade im Mittelstand, sagen mir: Ich sitze samstags zu Hause, und anstatt mit meinen Kindern, mit meiner Familie Freizeit zu genießen, fülle ich Formulare aus, Formulare, Formulare.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie wol-
len doch, dass samstags gearbeitet wird!) Das größte Problem bleibt die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften. Deshalb sollten wir darauf unseren Blick richten und das nicht hier mit rückwärtsgewandten Problemen machen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Peinlich!)
Was ist denn daran peinlich?
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Thema verfehlt! Treuhand!)
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Wissen
Sie überhaupt, was die Treuhand war?)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das kann er uns bestimmt auch noch erklären!) Also ich werde gerade angesprochen aus den Reihen der Sozialdemokratie, dass es peinlich ist. Wenn es Ihnen peinlich ist, dass wir über die Qualitäten von Unternehmertum in Thüringen reden, dann ist es weit gekommen.
(Unruhe SPD, FDP)
Ich habe zur Treuhand ausreichend gesprochen, ich kann über meine Redezeit hier immer noch selber verfügen, meine Damen und Herren. Ich kann zum Schluss auch noch einmal kurz darauf eingehen. Wir gestehen ein, dass das Wirken der Treuhand diskussionswürdig war und bleibt. Aber nochmals betone ich gern, dass wir den Fokus nach vorne richten sollten – und das darf hier gesagt werden – und die Unternehmer der heutigen Zeit und die Unternehmer der Zukunft hier würdigen und unterstützen sollten. Gerade nach der Corona-Krise hat das noch mehr Aufmerksamkeit verdient, die aktuellen Probleme zu lösen und nicht die von vor 30 Jahren. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Als Nächstes erhält Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Er zieht zurück, okay. Dann erhält Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, warum soll die Aufklärung von Missständen und Verfehlungen im Zusammenhang mit der Treuhand Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein? Ganz einfach, weil es Zeit dafür ist. Und, Herr Kemmerich, da muss ich Ihnen natürlich schon mal widersprechen: Es reicht nicht, wenn im Fernsehen ein paar Dokus dazu laufen. Das ist nämlich auch originäre Aufgabe der Politik, selbst hier für Klarheit und Aufklärung zu sorgen,
(Beifall AfD)
insbesondere wenn sie selbst natürlich auch ihre Hände mit im Spiel gehabt hat. Es ist vielleicht auch Ihrer Brille als Westdeutscher, Ihrer westdeutschen Sozialisation und Ihren westdeutschen Chancen geschuldet, dass Sie einen anderen Blick darauf haben, aber ich kann Ihnen eines sagen: Es gibt natürlich Leute, die im Rahmen der Restrukturierung der DDR-Wirtschaft und auch der Abwicklung eine Menge Geld verdient haben. Sie selbst sind Inhaber einer Friseurkette geworden. Herzlichen Glückwunsch dazu! Da kann man natürlich erfolgreich auf sein eigenes Leben zurückblicken und sagen: Ach, was interessiert mich denn die Vergangenheit. Aber es geht einer ganzen Menge Menschen hier in Ostdeutschland anders. Die haben es durchaus verdient, dass man sich mit ihrem Schicksal und mit den Ursachen ihres Schicksals auseinandersetzt.
(Beifall AfD)
Insofern wird es niemanden verwundern, dass wir einem Treuhanduntersuchungsausschuss aufgeschlossen gegenüberstehen. Das Problem ist aber, dass der Antrag der CDU-Fraktion Aufklärung nicht bewirken wird. Man stellt sich schon die Frage, wenn man den Antrag sieht oder wenn man das ganze Prozedere um den Antrag herum beobachtet, worauf der Antrag eigentlich abzielt. Frau Lehmann von der SPD hat es eben schon erwähnt. Es ist geradezu offenkundig, dass Sie versucht haben, damit im Grunde genommen nur den Ausschussvorsitz für den eigentlich von Ihnen beabsichtigten Untersuchungsausschuss zu sichern. Das ist natürlich nicht unbedingt ein Motiv, was zur Aufklärung des Treuhandgeschehens, des Treuhandkomplexes beiträgt.
(Beifall AfD)
Wenn man sich dann Ihren Antrag anschaut, dann kommt man nicht umhin, zu sagen: Tja, so richtig aufklären will er nicht. Es fällt schon auf, dass er insgesamt dünn ist, relativ wenig Fragen, relativ wenig Inhalt. Das muss einen nicht verwundern, wenn man so einen Antrag schnell mal zusammenschreibt, damit man auf der Tagesordnung schneller platziert wird. Das geht natürlich zulasten der Quantität, aber auch zulasten der Qualität. Vielleicht ist das ja beabsichtigt. Wenn ich mir zum Beispiel den Untersuchungsgegenstand Ihres Antrags näher anschaue, dann wollen Sie untersuchen, in welchem Zustand sich die Wirtschaft der Betriebe, die Betriebe und die Infrastruktur im Gebiet des heutigen Thüringens befanden. Da frage ich mich: Was wollen Sie denn da in dem Punkt noch aufklären? Wir alle wissen doch – Sie selbst haben es gerade gesagt –, wie der Zustand der Infrastruktur und der Wirtschaft in der DDR war. Sie haben das eben durchaus richtig umrissen. Also das ist doch eine reine Selbstbeschäftigungsgeschichte und zielt natürlich so ein Stück weit in Richtung Relativierung, so wie es Herr Kowalleck eben schon getan hat: Na ja, klar gab es damals viele Betriebe, die geschlossen worden sind. Aber, liebe Freunde, die DDR war schuld, die DDR war schuld. – Das ist ja nicht gerade die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, zu sagen, es war ein anderer Staat schuld. Es ist ja darauf abzuzielen, wo denn die eigene Schuld liegt, wo die eigene Verantwortung liegt.
(Beifall AfD)
Klar, daran haben Sie nicht unbedingt ein Interesse, weil Sie damals an verantwortlicher Stelle federführend mitgewirkt haben – Sie zwar nicht persönlich, Herr Kowalleck, aber Ihre Vorgänger aus der CDU. Das mag sicherlich auch ein Grund dafür sein, warum Sie da vieles relativieren. Selbst wenn Sie die schiere Zahl erwähnen und die Rentabilität und Sanierungsfähigkeit hinterfragen wollen, ist da richtige Aufklärung nicht zu erwarten. Auch die weiteren Fragen, zum Beispiel in welchen Fällen ein begründeter Anfangsverdacht bestand, dass durch die Privatisierung, die Art der Privatisierung Mitbewerber ausgeschaltet werden sollen, da stelle ich mir die Frage, was der Erkenntniswert sein soll, wenn man doch jetzt schon weiß, dass die dafür gegründete Stabsstelle in der Treuhandanstalt überlastet war, weil sie personell völlig unterbesetzt war, sodass sie faktisch dazu überhaupt keine Erkenntnisse liefern konnte. Die Frage, was sie da als Anfangsverdacht gesehen oder als Anfangsverdacht bewertet hat, ist vielleicht die Spitze des Eisbergs, aber doch noch lange nicht geeignet, wirklich Aufklärung zu betreiben. Ansonsten verlieren Sie sich mit Ihrem Antrag sehr schnell im Klein-Klein. Das geht teilweise so weit, dass Sie aufklären wollen, in welchen Fällen die Privatisierung von Betrieben zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit erfolglosen Bewerbern führte, die auf eine nicht ordnungsgemäße Vergabe schließen lassen. Da stelle ich mir zum Beispiel die Frage: Ist das wirklich noch ein Untersuchungsausschuss oder soll das so eine Art Wahrheitskommission für Vergabefehler aus dem Ende des letzten Jahrhunderts sein? Ganz ehrlich: Das ist doch keine Aufgabe eines Untersuchungsausschusses. Damit klären Sie doch nicht wirklich den Treuhandkomplex auf – im Gegenteil. Sie machen Folgendes: Sie lenken von den eigentlich wichtigen Fragen ab und verhindern damit geradezu Aufklärung, weil sich der Antrag mit Nebensächlichkeiten beschäftigt. Ich komme nicht umhin zu vermuten, dass das auch das Ziel Ihres Antrags ist. Wir haben – das wissen Sie – einen sehr umfangreichen Treuhanduntersuchungsausschussantrag lange vor Ihnen auf die Beine gestellt. Wir mussten ihn zunächst einmal zurückziehen, weil uns mitgeteilt worden ist, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen unseren Antrag vorgetragen werden. Wir haben diesen Antrag auch deswegen noch mal angepasst. Dieser Antrag ist darauf ausgerichtet, tatsächlich Aufklärung zu betreiben. Er richtet sich vor allem auf die kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dem Treuhandkomplex. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass – wie es ein normales Prozedere in Parlamenten eigentlich sein sollte – man miteinander ins Gespräch kommt und guckt, wie man den Antrag so formulieren kann, dass beide Seiten damit klarkommen, dass man einen Untersuchungsausschuss gründen kann. Aber was soll ich sagen? Das Angebot, darüber zu reden, ist brüsk abgelehnt worden. Sie waren zu einer inhaltlich sachlichen Debatte darüber nicht bereit. So wird es natürlich am Ende dazu kommen, dass auch hier ein trauriges Novum wieder in Thüringen zuerst stattfindet, nämlich, dass faktisch zu einem politischen großen Komplex zwei Untersuchungsausschüsse gleichzeitig tagen, einer, der versucht zu relativieren und der versucht, teilweise sich auch in Nebensächlichkeit zu verlieren, und einer, der wirklich an Aufklärung interessiert ist. Das ist der Antrag der AfD, über den noch zu reden sein wird.
(Beifall AfD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Als Nächster erhält Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hohen Haus und an den Bildschirmen, das Thema der Aufarbeitung des Treuhandtraumas ist viel zu wichtig, als es für taktische Spielchen zu missbrauchen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Durch das Verhalten erst der AfD- und dann der CDU-Fraktion ist wieder einmal deutlich geworden, dass es Ihnen eben nicht um die Menschen in Thüringen und in Ostdeutschland und auch nicht um die Aufarbeitung der Treuhandfolgen geht. Sie versuchen, sich durch reine Machtpolitik den Vorsitz des übernächsten Untersuchungsausschusses zu sichern, und schaden damit dem Ansehen des Parlaments.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Noch im Mai dieses Jahres, Herr Kowalleck, war Ihr Nachfolger im Amt des Parlamentarischen Geschäftsführers – Kollege Bühl ist jetzt vorsorglich rausgegangen – der Meinung, dass es einen Untersuchungsausschuss zur Treuhand gar nicht braucht, ließ sich damit auch in der „Süddeutschen Zeitung“ zitieren und hat gemeint, das wäre rückwärtsgewandt und überflüssig. Aber jetzt ist er nötig, um die Ausschussarithmetik abzusichern. So sieht es aus. Ich sage Ihnen, Sie verspielen so immer mehr das, was Grundlage von Politik ist: Glaubwürdigkeit. Glaubwürdigkeit wird somit verspielt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Politik wird mit Rückgrat und Haltung gemacht und nicht mit Selbstbeschäftigung. Nun zum Thema, was heute hier missbraucht werden soll. Wir können nur Licht in die dunklen Machenschaften der Treuhand bringen, wenn wir die sozialen und gesellschaftspolitischen Folgen beleuchten und gleichzeitig Aufarbeitung ermöglichen. Daher ist auch mit der Forderung, auch mit der doppelten Forderung nach einem Treuhanduntersuchungsausschuss in Thüringen niemandem geholfen – erst recht nicht den Betroffenen, denn die Problematik reicht weit über den Freistaat hinaus. Wir als Linksfraktion halten daher einen Thüringer Untersuchungsausschuss nicht für das angemessene Instrument. Wir werben immer noch für unsere Forderung nach einer Enquetekommission, wie bereits 2019 öffentlich angekündigt. Daran halten wir bis heute fest, weil dort Parlamentarier mit Experten gemeinsam sich über diese wissenschaftlich notwendige Aufarbeitung Gedanken machen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Warum ist das heute so notwendig? Viele Menschen im Osten treibt die Treuhandproblematik bis heute um. Das Gefühl, vom Westen – Herr Kemmerich – überrumpelt worden zu sein, kommt bei vielen Ostdeutschen immer wieder hoch. Nicht Selbst-, sondern Fremdbestimmung, nicht Dialog auf Augenhöhe, sondern Überheblichkeit der Westdeutschen dominierten das Lebensgefühl ganz vieler hier auch in Thüringen nach der Wende. Aus eigenem Erleben sage ich Ihnen: Auch in meiner Familie, in einer strukturell stark gebeutelten Region in Ostthüringen, in Gera, gab es solche Diskussionen immer wieder. Man hat sich am Ende in einem Klima befunden, indem man sich sogar die Frage stellen musste, ob nicht irgendwann auch noch die Wiederholung der Fahrerlaubnis von einem verlangt wird.
(Beifall DIE LINKE)
Wir sagen ganz klar – Herr Montag, hören Sie einfach noch zu –: Die Schicksale dieser Menschen sind uns nicht egal. Sie beschäftigen Jung und Alt bis heute und wir müssen im Sinne der friedlichen Revolution von 1989 auch daran arbeiten, dass diese Schicksale gehört und aufgearbeitet werden. Der Ausverkauf von Volkseigentum und das damit entstandene Unrecht muss für alle sichtbar werden und Konsequenzen für die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen in unserem Land haben. Das, was damals mit dem Ausverkauf der Treuhand geschehen ist, darf sich nicht wiederholen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Einer der bekanntesten Fälle ist sicherlich der Kampf um den Erhalt des Kalibergwerks Bischofferode. Herr Kowalleck, Sie haben das angesprochen und damit Ihre eigene Argumentation ad absurdum geführt, dass es der Konsument gewesen ist, der dann am Ende über die Existenz von Betrieben entschieden hat. Bei Kali kann das ja wohl gar nicht die Grundlage gewesen sein, so eine Entscheidung zu treffen. Aber wir wissen, was aus dem Kalibergwerk Bischofferode geworden ist. Bernd Schmelzer, der von 1976 bis 1983 in Bischofferode gearbeitet hat und von den Männern seiner Schicht zum Brigadier gewählt worden war, schilderte eindrücklich seine Erfahrungen – ich zitiere: „Mit langen Gesichtern saßen wir da, verbittert über das System, welches über uns hereingebrochen war. [...] An diesem Heiligabend lernten wir, wie der Kapitalismus funktionierte.“ So weit das Zitat von Bernd Schmelzer, Herr Montag.
(Beifall DIE LINKE)
Soweit das Zitat des Brigadiers aus Bischofferode.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist eine
Frechheit! … Das ist unglaublich!)
(Unruhe FDP)
Diese Beschreibung zeigt, wie sehr Bernd Schmelzer, seine Familie, viele seiner Generation vom Vorgehen der Treuhand überrumpelt wurden. Verständlicherweise kochen bei vielen älteren Menschen heute noch die Emotionen hoch, wenn es um das Thema „Treuhand“ geht. Scheinbar durfte nichts aus der DDR-Zeit überleben, auch nicht dann, wenn es weiterhin gut funktioniert hätte. Es war der Spruch im Raum: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“ Die Auswirkungen dieser Politik sind bis heute spürbar, gleichwertige Lebensverhältnisse sind bisher nicht erreicht.
(Unruhe FDP)(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Hören
Sie doch einfach mal zu, was er sagt! In Ruhla geboren und alles vergessen oder was?)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch um etwas Ruhe im Raum, das Wort hat der Abgeordnete Schubert. Herr Montag und Frau Müller!
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Auswirkungen dieser Politik sind bis heute spürbar. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind bisher nicht erreicht. Auch die soziale und wirtschaftliche Kluft zwischen Ostund Westdeutschland besteht weiter. So gilt Thüringen bis heute leider immer noch als Niedriglohnland. Wir können die Politik der Treuhand und ihre Folgen nicht rückgängig machen, nein, das können wir leider nicht. Es ist aber wichtig, Beweise zu sammeln, Zeitzeugen zu hören und die Geschichte der Treuhand politisch aufzuarbeiten. Bisher hat es zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse dazu im Bundestag gegeben. Gezeichnet waren diese durch mangelnden Aufklärungswillen der Union, die in den Nachwendezeiten hauptverantwortlich für die Treuhandpolitik war, und zum anderen durch die Unzugänglichkeit der Akten. Für die Aufarbeitung der Treuhandschicksale müssen aber vollständig die mehr als 170.000 Akten vom Bundesarchiv zur Verfügung gestellt werden, von denen bisher nur 25.500 zugänglich sind. Wir pochen darauf, dass alle diese Akten in Zukunft bereitgestellt werden, je eher, desto besser.
(Beifall DIE LINKE)
Nur die Öffnung der Archive und der öffentliche Zugang zu den Akten kann für Transparenz und Aufklärung sorgen. Viele Ostdeutsche – nicht alle, aber einige – hat es hart getroffen. Sie sind auf der Strecke geblieben. Diesem Trauma müssen wir begegnen und den sozialpolitischen Folgen Rechnung tragen. Gleichzeitig müssen die Erinnerungen für zukünftige Generationen bewahrt werden. Mit der ausstehenden politischen Aufarbeitung der Treuhandpolitik, ihrer Folgen und der Verantwortung der Bundesregierung in dieser Zeit ist es jetzt an der Zeit, den Weg zur deutschen Einheit neu zu reflektieren, aber auch den Blick nach vorn zu richten. Wirtschaft und Zivilgesellschaft müssen in eine neue Balance gebracht werden, damit das Versprechen der gleichberechtigten sozialen und demokratischen Teilhabe auch umgesetzt wird. Mit einem Untersuchungsausschuss auf Landesebene werden wir diesem komplexen Thema nicht gerecht. Es reicht nicht aus, Beweise zu sammeln und Zeitzeugen zu hören, sondern es müssen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, um ostdeutsche Lebensleistungen nachträglich anzuerkennen und Benachteiligungen, die aus der Nachwendezeit resultieren, zu begegnen. Wir als Linke bleiben Stimme der Ostdeutschen und wir werden uns nachhaltig für Gerechtigkeit und damit für eine Aufarbeitung der Treuhandmachenschaften einsetzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich Herr Möller noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 1 Minute.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Ganz kurz zu Herrn Schubert und auch noch mal zu Frau Lehmann: Sie hatten ja beide gesagt, eine Enquetekommission wäre besser. Da stelle ich mir die Frage: Sie hatten jetzt vor ein paar Jahren für insgesamt fünf Jahre eine Mehrheit hier im Landtag, Sie haben auch eine Enquetekommission einberufen, um den Rassismusbegriff umzudeuten. Aber das Schicksal der Ostdeutschen, die Aufklärung des Treuhandkomplexes, hat offensichtlich nicht zu Ihren Prioritäten gezählt.
(Beifall AfD)
Deswegen sage ich Ihnen eins: Klar, es zählt zur Folklore, insbesondere der Linken, immer wieder den Treuhandkomplex wie so eine Monstranz vor sich herzuschieben und zu sagen, wir sind die Bewahrer der ostdeutschen Interessen. Aber wenn es dann in die Sache reingeht, dann haben Sie Ausreden, dann präsentieren Sie Ausreden. Sie wissen genau, im Bund werden Sie auf Jahre hinaus noch keinen Treuhandausschuss hinbekommen, weil Ihnen dafür die Mehrheit fehlt. Hier im Land hätten Sie eine Möglichkeit, zumindest mal die landesspezifischen Komplexe aufzuklären. Faktisch haben Sie daran aber gar kein Interesse, weil es – wie gesagt – nur zur Folklore dient. Und damit sind wir wieder bei dem Thema, was Sie selbst angesprochen haben,
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Glaubwürdigkeit in der Politik, die fehlt Ihnen nämlich.
(Beifall AfD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Schubert noch mal – 1 Minute und 40 Sekunden.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Ja, vielen Dank, auch für die Arbeit des Servicepersonals hier, damit wir hier arbeiten können.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Herr Möller, das ist das übliche Spiel, das Sie als AfD hier treiben, sich sozusagen Themen zu nehmen, die andere schon längst bearbeiten, und dann zu sagen: Wir sind die einzigen, die wissen, wie es richtig geht. Aber ich sage Ihnen: Sie haben auch zwei Jahre Zeit gehabt, hier diesen Treuhanduntersuchungsausschuss, wenn er Ihnen doch so wichtig ist, einzurichten und haben es auch nicht geschafft.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie ha-
ben doch zurückgezogen!) Wir sagen Ihnen: Wir wollen tatsächlich diese Enquetekommission mit der Möglichkeit, alle Akten beleuchten zu können, ausrüsten. Und da die Akten aber, wie vorhin gehört, noch gar nicht vollständig zur Verfügung stehen – sie sollen erst in zwei Jahren alle zugänglich sein –, ist es sicherlich wichtig, dass wir jetzt diese Arbeit beginnen mit einer Enquetekommission und dann mal schauen, wie wir zu den Akten kommen. Aber wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, Sie hätten jetzt als Einzige das Treuhandthema entdeckt, dann weiß jeder hier im Raum, dass das einfach nicht stimmt.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ein Nebel, den Sie hier verbreiten, ein blauer Nebel, und dieser blaue Nebel wird sich ganz schnell verflüchtigen.
(Beifall DIE LINKE)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“
Weitere Wortmeldungen habe ich jetzt nicht. Die Landesregierung hat erklärt, sich zu dem Tagesordnungspunkt nicht zu Wort zu melden. Da es sich bei Ziffer I des Einsetzungsantrags in der Drucksache 7/3665 um die Ausübung eines Minderheitenrechts bezogen auf Untersuchungsausschüsse handelt, ist der Landtag insoweit zur Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet. Zu den Ziffern II bis IV des Einsetzungsantrags liegen keine Änderungsanträge vor. Erhebt sich vor diesem Hintergrund Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt wird? Das kann ich nicht erkennen. Da kein Widerspruch vorliegt, gilt der in der Drucksache 7/3665 beantragte Untersuchungsausschuss als eingesetzt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 26 Antrag der Abgeordneten Bühl, Gottweiss, Herrgott und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3666 Wünschen die Einbringer das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und zunächst erhält Abgeordneter Walk für die CDUFraktion das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen, welches deutlich machen soll, warum wir uns heute entschlossen haben, den Untersuchungsausschuss einzusetzen. „Extremismus und Demokratie verhalten sich im Prinzip wie Feuer und Wasser. Sie sind miteinander nicht zu versöhnen.“
(Beifall CDU)
Das sagt Eckhard Jesse, anerkannter Extremismusforscher. Jedem Demokraten muss doch klar sein, wie groß die Gefahr durch Extremismus ist, die für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung davon ausgeht. Denn klar ist leider auch eins, unsere Demokratie ist anfällig und sie muss sich jeden Tag neu bewähren.
(Beifall CDU)
Uns geht es heute darum, diese Gefahr durch den Extremismus auch klar zu benennen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Gefahr lässt sich mit einem Blick auf die politisch motivierten Straftaten in Thüringen in den letzten elf Jahren mehr als deutlich belegen. Zunächst haben wir uns die Zahlen von 2010 bis 2014, anschließend die Jahre 2015 bis 2020 näher angeschaut. Ich habe bewusst diesen langen Zeitraum gewählt, damit man auch die Veränderung deutlich machen kann. Bildet man in diesen Zeiträumen ein statistisches Jahresmittel, gelangen wir zu zwei Erkenntnissen. Erstens: Im Zeitraum eins, also bis 2014, wurden im Mittel 1.462 politisch motivierte Straftaten verübt, im Zeitraum zwei, also ab 2015, erfolgte ein Anstieg auf im Mittel 2.144 Straftaten. Wenn man das dann im Saldo darstellt, ist dies ein Plus von absolut 682 politisch motivierten Straftaten pro Jahr mehr und damit eine Steigerung um 46 Prozent. Bei den politisch motivierten Gewalttaten, die uns besonders interessieren, ist es noch eklatanter. Im Zeitraum eins liegt die Straftatenzahl bei 81 und im Zeitraum zwei, also ab 2015 wieder, bei 135. Das sind 54 Straftaten pro Jahr mehr. Das entspricht einem Anstieg von zwei Dritteln. Noch dramatischer stellt sich die Lage bei den terroristischen Fällen dar. Gab es im Zeitraum eins in fünf Jahren lediglich zwei terroristische Fälle, schnellte diese Zahl im zweiten Zeitraum ab 2015 in die Höhe auf insgesamt 73 Fälle. Da verbietet es sich, das jetzt statistisch hochzurechnen. Die absoluten Zahlen sprechen für sich. Das alles, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, belegt den dringenden Handlungsbedarf in diesem ganz besonders sensiblen Politikfeld. Ich habe hier ganz bewusst darauf verzichtet, noch mal einzelne Phänomenbereiche gesondert aufzuzählen. Denn klar ist auch eins – und das will ich voranstellen –, nicht erst seit dem feigen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten, an unserem Parteikollegen Walter Lübcke am 2. Juni 2019 durch den Rechtsextremisten Stephan Ernst: Nach wie vor, das ist Fakt, bleiben der Rechtsextremismus und der Rechtsterrorismus die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland, so Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der Vorstellung des Verfassungsberichts 2020. Dies gilt natürlich auch uneingeschränkt für Thüringen.
(Beifall CDU)
Völlig zu Recht – das will ich hier noch mal betonen – stand und stehen der Rechtsextremismus und rechtsextreme Gewalttaten im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die rassistische Mord- und Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrunds – NSU – unterstreicht daher unsere gemeinsame Verantwortung in besonderer Weise.
(Beifall CDU)
Lassen Sie mich aber noch einen weiteren Aspekt aufgreifen, sozusagen die Klammer für unseren Antrag benennen: „Der Schutz der Menschen vor Gewalt und die Gewährleistung des inneren Friedens sind Kernaufgaben des Staates und Grundlage jedes freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Dazu hat der Staat das Gewaltmonopol inne. Politisch motivierte Gewaltkriminalität bis hin zu Ansätzen für terroristische Ausprägungen fordern den Staat daher in besonderer Weise heraus. Fehler und politische Nachlässigkeiten“ – das ist doch der Punkt – „in diesem Bereich fallen daher besonders ins Gewicht.“ Ich will noch etwas zur aktuellen politischen Lage sagen. In den vergangenen Monaten sorgte eine Reihe schwerer, mutmaßlich von linksextremen Gewalttätern verübter Straftaten bei uns in Thüringen für traurige Aufmerksamkeit: eine seit Ende Mai 2019 anhaltende Brandserie in rechtsextremen Szenetreffs in ganz Thüringen, mehrere mutmaßlich linksextrem motivierte Anschläge und Überfälle bis hin zu einem Sprengstoffanschlag am 11. Januar dieses Jahres bei mir in Eisenach. Allein in 2021 registrierten unsere Sicherheitsbehörden elf Anschläge auf tatsächliche oder vermeintliche Objekte, aber auch auf Personen des rechten Spektrums. In dem Zusammenhang will ich noch mal darauf hinweisen, dass der Generalbundesanwalt gegen vier Personen Anklage erhoben hat und ihre Opfer, so der Generalbundesanwalt, sollen laut Anklage potenziell lebensbedrohlich verletzt worden sein. Der Umstand, dass auch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – GETZ – in Köln eingebunden ist, unterstreicht die besondere Qualität. Ein besonders perfider und brutaler Angriff ereignete sich am 28. Mai dieses Jahres in Erfurt. Eine als Polizisten getarnte Personengruppe drang in eine Wohnung ein, fesselte ein Paar und brach dem als Rechtsextremisten bekannten Mann die Beine und unter den Augen der hochschwangeren Lebensgefährtin wurde das Opfer anschließend mit einer Flüssigkeit, vermutlich Chlor, übergossen. Ein vorliegendes Bekennerschreiben mit der als „Operation Wespennest“ bezeichneten und durch ein „Kommando Paul Schäfer“ verübten Gewalttat wird aktuell durch die Sicherheitsbehörden geprüft. Ich finde, das ist ein richtiger Zeitpunkt, um mich an dieser Stelle bei allen Sicherheitsbehörden, Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, namentlich bei der gesondert eingerichteten BAO „Fokus“ sowie der Soko „Innenstadt“ in Jena, die wir übrigens letzte Woche besucht haben, ganz herzlich zu bedanken und ihnen viel Erfolg bei der Ermittlungstätigkeit zu wünschen.
(Beifall CDU)
Den Innenminister sehe ich nicht, aber ich will ihm beipflichten. Georg Maier hat mit Blick auf die Brandserie und den Erfurter Überfall von einer neuen Eskalationsstufe und einer Gewaltspirale gesprochen, die unbedingt durchbrochen werden müsse. Bei den Straftaten, so Maier, würden – Zitat – „Gefahren für Leib und Leben billigend in Kauf genommen“. Sehr geehrter Herr Minister – ich spreche Sie jetzt an, Frau Staatssekretärin Schenk, ich bin Minister Maier ausgesprochen dankbar, dass er das wiederholt und öffentlich herausstellt, was hier eigentlich für uns Demokraten selbstverständlich und Grundkonsens sein sollte: Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ist durch nichts zu rechtfertigen.
(Beifall CDU)
Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir nehmen jede Form von Extremismus in den Blick, weil jeder Extremismus verfassungsfeindlich ist, also der Rechtsextremismus, der Linksextremismus, der Islamismus, aber auch sonstige Formen. Damit komme ich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss. Ganz schlicht: Meine Fraktion will wissen, wie die Landesregierung dem Anstieg der politisch motivierten Gewaltkriminalität zukünftig begegnen will und welche Fehler möglicherweise in der Vergangenheit begangen wurden. Ich gehe davon aus, dass die CDU-Fraktion nicht die einzige ist, die sich wirklich und ernsthafte Sorgen macht, wie diese gefährliche Entwicklung auch gestoppt werden kann. Denn eines ist ja auch klar: Gefordert sind wir alle, die Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft, aber auch wir als Parlamentarier, und wir alle – mein letzter Satz – stehen dabei in ganz besonderer Verantwortung und dieser Verantwortung können und dürfen wir uns auch nicht entziehen. Ich bedanke mich.
(Beifall CDU)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete König-Preuss zur Wort gemeldet.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, die CDU versucht mit dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – Sie nennen ihn „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ – zu suggerieren, Ihnen würde es mit diesem Untersuchungsausschuss darum gehen, politisch motivierte Gewalt von rechts, von links, islamistische zu thematisieren. Dem ist nicht so. Warum dem nicht so ist, erkennt man am Antrag der CDU-Fraktion und ich will an einigen Stellen vielleicht mal zitieren, aber Ihnen das vielleicht auch oben erklären. Im Antrag wird nämlich sechsmal die Begrifflichkeit „linksextrem“ erwähnt, zweimal die Begrifflichkeit „linksterroristisch“, dreimal „rechtsextrem“, allerdings im Kontext, dass die Zivilgesellschaft unterstellen würde, dass es mehr Übergriffe von rechts gebe, als von polizeilicher Seite bisher erfasst würde. Die Begrifflichkeit „rechtsterroristisch“ taucht an keiner Stelle auf. Der Antrag ist Grundlage des Untersuchungsausschusses und nicht die Rede, die gerade Herr Walk gehalten hat,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) mit der Herr Walk versucht zu suggerieren, dass es Ihnen gleichermaßen um alle Taten gehen würde. Heute ist der 22. Juli. Heute vor zehn Jahren gab es das rassistische, rechtsterroristische Attentat in Utöya. Das erwähnen Sie nicht. Heute vor fünf Jahren, am 22. Juli 2016, gab es in München das rassistische Attentat am OEZ. 77 Menschen, darunter mehrheitlich Jugendliche und junge Erwachsene, wurden in Oslo und auf Utöya ermordet. Neun junge Menschen, vor allem junge Menschen, wurden vor fünf Jahren von einem Rechtsterroristen und Rassisten in München ermordet. Das spielt in Ihrem Antrag, den Sie heute hier thematisieren, den Sie heute hier, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, auf der Tagesordnung haben, an keiner Stelle eine Rolle. Und das werfe ich Ihnen vor.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das werfe ich Ihnen auch deswegen vor, weil Sie versuchen zu erklären, Ihnen wären alle Taten gleichermaßen wichtig. Aber Sie stellen diesen Antrag nicht, nachdem Ihr Parteikollege Walter Lübcke, der gerade auch von Herrn Walk hier vorn mit erwähnt wurde, ermordet wurde, trotzdem bekannt ist, welche Verbindungen es vom Mörder nach Thüringen gibt, und trotzdem bekannt ist, welche Verbindungen des Mörders es zur Thüringer AfD gibt. Sie stellen diesen Antrag nicht, nachdem letztes Jahr, 2020, das Combat-18-Verbot in Deutschland umgesetzt wird und mehrere der Verbotsmaßnahmen hier in Thüringen laufen – das Ganze wieder mit Hintergrund des Mordes an Walter Lübcke. Sie stellen den Antrag aber auch nicht, nachdem in Erfurt in den vergangenen Monaten kontinuierlich Menschen aus rassistischen Motiven zusammengeschlagen werden. Das erwähnen Sie in Ihrem Antrag nicht einmal. Sie stellen den auch nicht, nachdem im letzten Jahr vor der Staatskanzlei junge Menschen zusammengeschlagen und teils schwer verletzt wurden, auch nicht, nachdem im letzten Jahr am Herrenberg drei Geflüchtete von einer Gruppe Neonazis zusammengeschlagen und teils sehr schwer verletzt wurden. Zwischenzeitlich bestand die Sorge, dass einer der drei es nicht überleben wird. Das spielt in Ihrem Antrag an keiner Stelle eine Rolle. Und wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, Ihnen würde es darum gehen, politisch motivierte Gewalt in jeglicher Form zu thematisieren, dann kann ich dem nur widersprechen. Was Ihr Ziel ist, erläutern Sie in Ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sogar. Ihr Ziel ist es, linke antifaschistische Gruppierungen, Initiativen, Bürgerbündnisse gegen rechts, die wir in Thüringen haben, zu diskreditieren,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe CDU)
die Zivilgesellschaft in ihrem Wirken zu hinterfragen, anstelle – wie es schon lange notwendig wäre – diese zu unterstützen. Ich will auf einen Punkt in Ihrem Untersuchungsausschussantrag abheben. Und zwar thematisieren Sie in der Frage 14, ob und auf welche Weise die Landesregierung in den letzten Jahren sichergestellt hat, dass staatliche Zuwendungen aus Förderprogrammen für den zivilgesellschaftlichen Sektor direkt oder indirekt keinen Strukturen und Personen zugutekommen oder diese indirekt begünstigen, die ihrerseits Gewaltkriminalität billigend in Kauf nehmen. Damit unterstellen Sie den Akteuren, die wir über das Landesprogramm für Demokratie hier in Thüringen fördern – ich will die Akteure mal nennen: das ist die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, ezra; das ist die Mobile Beratung gegen rechts, gegen Rassismus, MOBIT; das ist das IDZ, das ist das KomRex; das ist aber auch die Ausstiegsberatung und das sind unzählige, nein, zahlreiche Initiativen in den Kommunen, die über die lokalen Aktionspläne unter anderem mitfinanziert werden –, denen unterstellen Sie mit Ihrem Antrag, dass sie Verbindungen zu Gewalt hätten, dass sie möglicherweise entsprechende Strukturen
(Beifall AfD)
– genau, die AfD klatscht, das passt – stützen würden. An keiner Stelle in Ihrem Antrag wird deutlich, dass es Ihnen darum geht, auch die rechten Strukturen hier in Thüringen entsprechend zu untersuchen. Und das hat etwas damit zu tun, dass rechte Gewalt und deren Gefährlichkeit seitens der CDU nie wirklich thematisiert wurde, nie wirklich von Ihnen auf die Tagesordnung gehoben wurde, und Ihr Antrag
(Unruhe CDU, DIE LINKE)
ist ein konkretes Beispiel dafür.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ein-
fach eklig!) Herr Walk hat hier vorn unterstellt oder behauptet, dass es eine linksextreme Brandserie gäbe.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, „ver-
mutlich“ habe ich gesagt!) Ihr Fraktionsvorsitzender hat Ähnliches in der Presse behauptet. Die Mitarbeiter des Innenministeriums – das Innenministerium selbst – haben uns erst vor wenigen Wochen im Innenausschuss mitgeteilt, dass es dafür keine Belege gäbe, dass sie weiterhin in alle Richtungen ermitteln, weil das ihre Aufgabe ist. Sie wollen jetzt während eines laufenden Ermittlungsverfahrens die Akten in einem Untersuchungsausschuss beiziehen, Sie wollen aber auch Akten beiziehen, die an unterschiedlichen Stellen zivilgesellschaftliche, antifaschistische und linke Strukturen betreffen. Und was Sie damit machen, ist, der AfD Feuer zu geben für Listen, die erstellt werden,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) um dann wieder Personen zu diskreditieren, Personen in den Fokus zu nehmen
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
eine üble Unterstellung!) und am Ende diese Person auch anzugreifen.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: So arbei-
ten Sie!) Genau das passiert nämlich seit mehreren Jahren hier in Deutschland. Und das, was die CDU gerade macht, ist aus meiner Sicht nichts anderes, als zu versuchen, Wählerklientel der AfD für sich zu erschließen, und zwar indem sie faktisch, auch wenn sie es anders nennt, einen Untersuchungsausschuss „Linksextremismus“ einrichtet.
(Beifall DIE LINKE)
Das hat sich nicht mal die AfD in Sachsen-Anhalt gewagt.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das will etwas
heißen!) Dieser Untersuchungsausschuss ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig und wird übrigens der Problematik, die im Innenausschuss auch an unterschiedlichen Stellen immer wieder eine Rolle spielt, überhaupt nicht gerecht. Die Fragen, die Sie im Untersuchungsausschussantrag aufwerfen, sind in weiten Teilen bereits beantwortet: durch die Kriminalstatistik, die wir jedes Jahr bekommen, durch den Verfassungsschutzbericht, der uns jedes Jahr vorgelegt wird, durch diverse Kleine Anfragen, die auch aus Ihren Reihen gestellt wurden. Insofern bleibt mir am Ende nichts anderes zu sagen als: Ihnen ging es nie darum, die Problematik rechter Gewalt hier entsprechend zu thematisieren. Ihnen ging es nie darum, die Problematik des Islamismus in irgendeiner Form entsprechend hier zu thematisieren. Ihnen geht es darum, linke Strukturen zu diskreditieren und zu diffamieren, und da werden Sie zumindest auf meinen und – so meine ich auch – auf unseren Widerstand stoßen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD erhält jetzt Abgeordneter Mühlmann das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete aller Fraktionen und Zuschauer – innen und natürlich auch außen – am Livestream, vor einigen Monaten habe ich hier im Plenum bereits von der Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch politisch motivierte Straftaten gesprochen. Dabei war wichtig zu erwähnen, dass die Erfassung, Analyse und wirksame polizeiliche Bekämpfung ein besonders wichtiges innenpolitisches Thema ist, und zwar egal, von welcher extremistischen Seite das kommt – rechts, links, religiös – und diese Gewalt auch ausgeht. Daher möchte ich diese Argumentation wie gewohnt mit deutlichen Zahlen der Landesregierung – es wäre schön gewesen, wenn Innenminister oder Justizminister hier gewesen wäre, aber okay – unterlegen. Und da die Zahlen zu Angriffen auf Wahlkreisbüros bereits hinlänglich bekannt sein sollten, zumindest hier im Rund, nehme ich neue Zahlen, die auch Herr Walk noch nicht nannte, und zwar aktuelle Zahlen: Im Jahr 2019 hat das TMIK 121 Fälle von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger registriert, von denen 37 einer rechten und 39 einer linken Motivation zugeordnet wurden. Die Gesamtzahl ist 2020 glücklicherweise nicht weiter gestiegen, aber die Phänomenbereiche haben sich doch deutlich verschoben. Demnach gab es 2020 insgesamt 123 Angriffe, von denen 38 einer rechten und 51 nun schon einer linken extremistischen Motivation zugeschrieben werden.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das sind Angriffe auf Amts- und Mandatsträger. Hören Sie doch einfach zu!
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die werden jedenfalls einer extremistischen Motivation zugeschrieben, um es noch mal zu sagen: 51 zu 38. Das ist eine gleichbleibende Quantität bei rechts und mal eben eine Steigerung von 31 Prozent bei den linken Straftaten, die zumindest die Demokraten hier im Saal alarmieren sollte. Und für meine Fraktion kann ich sagen, das ist der Fall.
(Beifall AfD)
Aufklärungsquoten der politisch motivierten Kriminalität: Die Zahlen für 2020 liegen mir noch nicht vor, aber ich habe sie mittlerweile angefragt, die Anfrage liegt im Ministerium. Die Zahlen, die jedoch für 2019 vorliegen, sind erschreckend genug. Propandadelikte – da gibt es …
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Vielen Dank. Sehen Sie, Digitalisierung ist doch nicht immer alles – Wink an die FDP.
(Beifall AfD)
Und jetzt kann ich auch analog fortfahren und das ist auch gut so.
(Beifall SPD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Ich war bei den Aufklärungsquoten der politisch motivierten Kriminalität. Die Zahlen für 2019: Für Propagandadelikte rechts ist die Aufklärungsquote 50 Prozent, links ist die Aufklärungsquote 14 Prozent. Sonstige staatsschutzrelevante Delikte: rechts ist die Aufklärungsquote bei 49 Prozent, links ist sie bei 18 Prozent. Selbst wenn die Zahlen der Gewaltkriminalität – erfreulicherweise, weil es um diesen Bereich der Gewaltkriminalität geht – höher sind, nämlich 74 Prozent Aufklärungsquote bei rechts und 57 bei links, zeigt sich doch das wiederkehrende Muster. Bei der Aufklärung linker Straftaten versagt die Landesregierung in erschreckendem Ausmaß seit Jahren. Welch Wunder, dass das scheinbar einer linken Landesregierung noch nicht aufgefallen ist.
(Beifall AfD)
Und ich hoffe doch sehr, dass eine etwas höhere Aufklärungsquote bei den rechten Straftaten nicht die einzige Auswirkung der vielen Millionen von Steuermitteln im viel zitierten Kampf gegen rechts ist und bleibt.
(Beifall AfD)
Der Innenminister bekommt jetzt vielleicht gerade eine Ahnung davon, warum wenigstens eine Oppositionsfraktion hier mit genügend Kleinen Anfragen für Aufklärung sorgen muss. Die linksgrünen Fraktionen haben offensichtlich wenig Interesse daran und auch die beiden kleinen Oppositionsfraktionen haben zumindest bisher wenig Wille dazu gezeigt.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich noch auf einzelne Punkte des UAAntrags eingehen. Punkt 4, die Polizei sei schuld: Diese ideologisch geprägten Vorwürfe von Teilen der sogenannten Zivilgesellschaft sind allseits bekannt und nachzulesen. Deshalb möchte ich die Wichtigkeit dieses Punkts zumindest noch mal als Betroffener der angesprochenen Berufsgruppe hier unterstreichen. Punkt 6: Dazu bin ich auf eine Statistik zur Verurteilung von Tätern wirklich mal gespannt. Ich habe es nämlich im Justizministerium angefragt oder zumindest versucht anzufragen. Die einzige Statistik, die diesbezüglich laut Auskunft des Justizministers in Thüringen geführt wird, ist eine zu Tätern rechtsextremistischer Straftaten.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Na, so ein
Wunder!) Das allein ist schon in Anbetracht der vorhin von mir erwähnten Zahlen ein Skandal für sich und eine Landesregierung, die hier in Anbetracht einer offenbar linksextremistischen Brandserie so einseitig politisch agiert, dass sie sich den Opfern gegenüber nicht schämt, ist schon Grund genug für einen solchen Untersuchungsausschuss.
(Beifall AfD, CDU)
Auch bei den Punkten 7 und 8 bin ich echt auf Ergebnisse gespannt. Die politische Diskussion um sogenannte Feindeslisten geht lange zurück. Dazu gehört es nämlich nach meiner Überzeugung mittlerweile auch, wenn Privatadressen von Politikern der AfD gesammelt und verwendet und veröffentlicht werden. Denn genau dieses Vorgehen, das haben solche Leute wie die Rednerin der Linken hier eben die ganze Zeit schon auf dem Schirm. Sie sammeln Privatadressen von Politikern der AfD und veröffentlichen diese, und das auch noch mit bestimmten Hinweisen wie: Es könnte ja mal wieder warm werden bei den Leuten und so was. Genauso etwas sollte im Untersuchungsausschuss untersucht werden. Das klingt für mich im Übrigen auch nach dem Prinzip einer Feindesliste, wenn die angegriffenen Objekte einer mutmaßlich linksextremistischen Serie von Brandanschlägen vorher Ort für Ort in einer Broschüre einer zivilgesellschaftlichen und im Übrigen mit Steuergeldern bezahlten linken Initiative gelistet werden.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Punkt 9, der Einfluss der PMK auf den demokratischen Parteienwettbewerb: Was meinen Sie eigentlich, wie es bei den Bürgern ankommt und welche Auswirkungen dies auf den demokratischen Parteienwettbewerb hat, wenn das Büro der größten Oppositionspartei im Thüringer Landtag in der Saalfelder Innenstadt aufgrund regelmäßiger und wiederholter linksextremistischer Angriffe mit Steinen und anderem Werkzeug stetig ein Bild der Zerstörung bietet? In Bezug auf Punkt 10 werde ich im Untersuchungsausschuss auf jeden Fall auch noch einmal die verlogene Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat ansprechen. Dabei bin ich wirklich auf den Standpunkt der CDU gespannt. Ich möchte kurz begründen, worum es mir geht: Wenn fünf Haushaltsstellen in der LPD abgebaut werden, weil die Aufgabe ins Ministerium geht, und deswegen fünf dort wieder aufgebaut werden und sich die Landesregierung dann hinstellt und sagt, sie hätte fünf Stellen im Rahmen der Selbstverpflichtung zum Pakt für den Rechtsstaat neu geschaffen, dann ist das genau das, nämlich verlogen. Um es mit den Worten des Innenministers aus dem letzten Plenum zu sagen: Es ist schäbig. Folgendes kann ich versprechen: Genau dieses schäbige Agieren werde ich auch noch zum Thema im Bundestag machen lassen.
(Beifall AfD)
Auch bei Punkt 14 habe ich bereits per Kleinen Anfragen begonnen, die Grundlagen für die Erhellung genau dieses Problems zu schaffen. Da gibt es bereits zahlreiche Beispiele, wie im Ergebnis Steuermittel im sogenannten Kampf gegen rechts Personen zugutekommen, die ihrerseits Gewaltkriminalität zumindest billigend in Kauf nehmen. Sie sehen, es gibt viel zu tun, greifen wir die guten Ansätze im Antrag auf. Deshalb ist es mir an dieser Stelle noch mal wichtig, aus einer meiner früheren Reden zu zitieren, wenn ich sie finde: „Der [damals] vorliegende Antrag“ – es ging im Übrigen um politisch motivierte Kriminalität – „greift ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste [...] innenpolitische Thema auf, das sich nicht nur der Innenausschuss dringend ansehen sollte.“ Wenn ich sage „nicht nur der Innenausschuss“, dann
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
ist das beispielsweise auch ein Untersuchungsausschuss. In diesem Sinne freue ich mich auf die Arbeit im Untersuchungsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Für die Fraktion der SPD hat sich die Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn man derart tosenden Beifall für sein Anliegen von der sehr rechten Seite des Hauses erhält, sollte einem das allein vielleicht schon zu denken geben.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Ja, wir haben hier in dem Antrag schon eine gewisse Gewichtung, die bei Ihnen schon die Unterstellung deutlich durchscheinen lässt, dass man quasi auf einem gewissen Auge blind sei gegenüber politischer Kriminalität und dass sich dort Versäumnisse befänden, die aufgeklärt werden müssen. Hier ist schon viel gesagt worden, auch sehr Zutreffendes von der Kollegin Katharina König-Preuss. Aber ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, wenn wir jetzt hier diese angeblich linke Brandserie aus mehreren Wortbeiträgen von der AfD hören: Wir befinden uns hier in den Sachen, die Sie glauben unterbelichtet zu finden in laufenden Ermittlungsverfahren. Ich weiß nicht, ob wir jetzt mit einem Untersuchungsausschuss die Ersatzsuperpolizeibehörde einrichten wollen, bei der sozusagen das alles besser aufgeklärt wird, als das in unseren Polizei- und Ordnungsbehörden gemacht wird. Wir haben, denke ich, eine sehr gut arbeitende Polizei in unserem Bundesland, dafür haben wir auch gemeinsam sehr viel getan. Da ist eigentlich für diese Unterstellung, die Sie hier vornehmen in Ihrem Untersuchungsausschussbegehren, sehr wenig Raum. Gerade Sie, Kollege Walk, schätze ich sehr für Ihre Sach- und Facharbeit in unseren Ausschüssen, in denen wir uns begegnen. Da wundert es mich doch, dass jetzt hier ein solches Getöse verbreitet wird, das wirklich auch eindeutig in eine bestimmte Richtung weist und deswegen keine objektive Beschäftigung mit politischer Gewaltkriminalität zu werden verspricht. Dennoch ist es Ihr Minderheitenrecht, einen solchen Ausschuss einzusetzen. Auch ich habe mich sehr gewundert, dass jetzt Gewaltkriminalitätsförderung durch die Landesregierung zum besonderen Highlight dieses Untersuchungsausschusses gemacht werden soll. Auch das ist eine Unterstellung gegenüber einem Bündnis, was eigentlich überparteilich die ganzen Jahre auch die Förderprogramme erarbeitet hat, was sehr stark vor Ort vernetzt ist. Ich rede hier auch über meinen eigenen Landkreis und es ist einfach nicht sehr schön. Als ich das erste Mal Ihren Antrag gelesen hatte, habe ich gedacht: Okay, es ist Wahlkampf, da will man halt irgendwie auch noch einmal hier ein Strickchen ziehen und da noch einmal ein Schublädchen vielleicht aufbekommen, wo man sonst nicht reingucken kann, um vielleicht doch noch einmal was zu finden. Wir werden jetzt den Landtagswahlkampf leider nicht haben, aber warum wir diesen Untersuchungsausschuss trotzdem aus Ihrer Sicht immer noch brauchen, das erschließt sich mir nicht. Ich glaube nicht, dass diese Erkenntnisse, die Sie sich hier versprechen, ohne Schaden für laufende Ermittlungen und ohne Schaden für auch die Wertschätzung für unsere Zivilgesellschaft zu erlangen sein werden. Deswegen bedaure ich sehr, dass Sie diesen Antrag aufrechterhalten haben. Dann schauen wir mal!
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Vielen Dank. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass, wenn Sie diesen Plenarsaal betreten, Sie eine Maske zu tragen haben. Es ist eine Vereinbarung, da gucke ich insbesondere in die Richtung der AfD-Fraktion. Es sind jetzt drei Abgeordnete von Ihnen hier wieder ohne Maske rumgelaufen. Sie dürfen am Platz die Maske abnehmen, für den Rest gilt das Tragen einer Maske und ich bitte das einzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, theoretisch müssten wir jetzt in eine Lüftungspause eintreten. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass ich den Abgeordneten Bergner, den ich jetzt noch auf meiner Redeliste habe, hier noch drannehme – er hat nicht mehr als fünf Minuten – und wir dann in die Mittagspause eintreten. Gibt es da Widerspruch, dass wir so verfahren? Ansonsten müssten wir es nach der Mittagspause noch mit aufrufen. Ja? Gut, vielen Dank. Dann hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind fünf Minuten und 50 Sekunden und den Vorwurf der Häme möchte ich der Präsidentin nicht unterstellen, denn auch die Grünen haben nicht mehr Redezeit. Insofern kommen wir zum Thema. Wir beraten über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu politisch motivierter Kriminalität und Ziel soll es sein, sich ein umfassendes Bild zur aktuellen Lage zu machen, die Dunkelziffer zu eruieren, zu klären, ob Warnungen und Hinweise von Behörden auf steigende Fallzahlen oder zunehmende Schwere der Taten ausreichend Beachtung fanden, und zwar bei den Landesregierungen der letzten zehn Jahre, und damit kurz zur Erinnerung, meine Damen und Herren von der Union, natürlich auch in der Zeit, in der Sie in Regierungsverantwortung gestanden haben. Wir sind auf das Ergebnis gespannt. Es soll auch noch geklärt werden, ob die Landesregierung die Sicherheitsbehörden in den letzten zehn Jahren personell und technisch ausreichend ausgestattet hat. Um das zu klären, dazu bedarf es eigentlich keiner Untersuchung mehr, denn das Ergebnis liegt schon lange vor. Die Sicherheitsbehörden sind personell und technisch gelinde gesagt äußerst ungenügend aufgestellt. Die Freien Demokraten mahnen das immer wieder an, unisono übrigens auch die Polizeigewerkschaften. Da hilft es auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie mehr Stellen in den Haushalt einstellen, denn das dafür notwendige Geld haben Sie vergessen einzuplanen. So wird das mit Kriminalitätsbekämpfung nichts, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von Union und R2G. Wenn Sie nun fragen, was die FDP bisher zu dem Thema beigetragen hat, möchte ich das gern beantworten. Wir haben für die Thüringer Polizei und das Landeskriminalamt mehrfach mehr Stellen und mehr Geld, eine beschleunigte Digitalisierung und effizienteres Arbeiten durch beispielsweise interaktive Funkstreifenwagen oder Messengerdienste gefordert. Ein entsprechender umfassender Antrag steht auch noch zur Beratung hier im Hause aus. Wenn Sie nun fragen, was die FDP zum Thema politisch motivierte Kriminalität beigetragen hat, dann können wir auch hier ein Beispiel von praxisnaher, sachorientierter Politik bringen. Wir haben einen Entwurf eingereicht, dass Adressen von Bewerbern auf kommunale Mandate nicht mehr veröffentlicht werden müssen, und schützen damit die Kommunalpolitiker vor Angriffen auf Eigentum und auch Leib und Leben. Dennoch sehen wir, meine Damen und Herren, dass ca. 2.000 politisch motivierte Straftaten jedes Jahr bei einer Aufklärungsquote von nicht einmal 50 Prozent eine Herausforderung darstellen, der wir uns alle stellen müssen und – das sage ich auch bewusst in Richtung AfD – der wir uns auch stellen werden, Herr Kollege Czuppon. Denn wenn Sie sich gestern hier ans Rednerpult gestellt haben und der Regierung empfohlen haben, den Kampf gegen Rechtsextremismus einzustellen, weil Sie ja immer stärker werden, dann haben Sie dort die letzte Maske fallen lassen und dann ist das auch ein sehr deutlicher Beleg dafür,
(Beifall DIE LINKE, FDP)
dass wir hier niemals lockerlassen dürfen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Und ich sage für meine Fraktion –
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ich will nur
richtigstellen, was Sie hier sagen!) Herr Czuppon, Sie haben selber genügend Redezeit. Schreien Sie hier bitte nicht dazwischen. Ich habe noch ein bisschen Zeit, nämlich 5 Minuten 50 und ich bin bei 3 Minuten 36. Wir werden bei der Bekämpfung politischer Kriminalität auf keinem Auge blind sein, auch nicht rechts, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Vielen Dank. Jetzt hat sich die Abgeordnete KönigPreuss noch mal zu Wort gemeldet. Sie hat noch 50 Sekunden.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Danke schön, Frau Präsidentin. Ich will nur a) fürs Protokoll, b) zumindest für die Abgeordneten, die hier drin sind, c) für diejenigen am Livestream noch eins festhalten. Der Herr Walk hat hier einen unredlichen Vergleich gebracht. Und zwar hat er auf der einen Seite die Zahlen von 2010 bis 2014 zusammengerechnet, um sie dann den Zahlen 2015 bis 2020 gegenüberzustellen – es geht immer um politisch motivierte Gewalt, um die Straftaten. Wenn man jetzt mal zählt 2010 bis 2014, das sind fünf Jahre, 2015 bis 2020, das sind sechs Jahre. Dann hat er den Mittelwert errechnet und hat gesagt, man hat eine Steigerung.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Mittel, ja, das
Jahr gemittelt!) Wenn man jetzt aber das Jahr 2009, um auch auf die sechs Jahre zu kommen, mit hineinnehmen würde – und das wäre redlich gewesen, Herr Walk –, dann wären mehr als 2.000 Straftaten hinzugekommen und hätten den Mittelwert, der sich laut Ansicht von Herr Walk so erhöht hat, massiv reduziert.
(Unruhe CDU)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Das ist aus unserer Sicht keine gute Politik.
(Beifall DIE LINKE)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten …
(Unruhe CDU)
Kann ich bitte um etwas Ruhe bitten? Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt das Gleiche wie auch schon zum Tagesordnungspunkt 25, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es sich bei der Ziffer I des Einsetzungsantrags in der Drucksache 7/3666 um die Ausübung eines Minderheitenrechts bezogen auf Untersuchungsausschüsse handelt, und damit ist der Landtag auch zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses nach Artikel 64 der Thüringer Verfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet. Zu den Ziffern II bis IV des Einsetzungsantrags liegen keine Änderungsanträge vor. Erhebt sich vor diesem Hintergrund Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt ist? Das kann ich nicht erkennen. Damit gilt die Drucksache 7/3666 und der damit beantragte Untersuchungsausschuss als eingesetzt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir würden für 30 Minuten in die Mittagspause eintreten. An dieser Stelle ergeht noch der Hinweis, dass 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 101 der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz tagt und 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 125/125 a der Ausschuss für Europa, Medien und Kultur tagt. Wir treffen uns dann hier um 13.47 Uhr wieder und beginnen dann mit den Wahlen. Guten Appetit.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“
Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wenn auch noch etwas spärlich vertreten, fahren wir fort in der Tagesordnung mit dem gemeinsamen Aufruf der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3800 Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und deren bzw. dessen Stellvertreterin oder deren bzw. dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Der Wahlvorschlag für die Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses liegt Ihnen in der Drucksache 7/3800 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Für die Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden wurde noch kein Wahlvorschlag eingebracht. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3696 Ich gebe hier folgenden Hinweis: Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Wahl verweise ich gern auf meine einleitenden Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 30. Auch hier liegt nur ein Wahlvorschlag für die Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses vor. In der Drucksache 7/3696 wird Herr Abgeordneter Raymond Walk vorgeschlagen. Für die Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden wurde noch kein Wahlvorschlag eingebracht. Auch hier stelle ich die Frage: Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3801 Auch hier folgender Hinweis: Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag für eine zweite Wahlwiederholung liegt Ihnen in der Drucksache 7/3801 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Uwe Thrum und Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Die notwendige Vorberatung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Auch hier frage ich: Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 33 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3802 Auch hier folgender Hinweis: Ihnen ist bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3802 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Wird die Aussprache gewünscht? Auch hier kann ich das nicht erkennen. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Ich erläutere die Stimmzettel: Für die Vorsitzendenwahl der beiden Untersuchungsausschüsse erhalten Sie insgesamt zwei Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Genauso verhält es sich bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission. Auch hier können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage in die Runde: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Ich würde aber vorher noch mal herzlich um etwas mehr Ruhe im Saal bitten. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Nicht zum Aufruf kommen die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Emde und Dr. Lukin in den Drucksachen 7/3652 und 7/3780, da sie diese zurückgezogen haben. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – das Ganze nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Gleichmann in der Drucksache 7/3640. Bitte, Herr Abgeordneter.
Projektförderung für die Schulinvestitionen im Saale-Holzland-Kreis Mitte Mai 2021 wurden die in diesem Jahr geförderten Schulbauprojekte im Rahmen des Landesprogramms für Investitionen in Schulen vorgestellt. Das Land stellt in diesem Jahr 42,3 Millionen Euro bereit, um Investitionen in Schulen finanziell zu unterstützen. Für den Saale-Holzland-Kreis ergibt sich in diesem Jahr keine Förderung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte wurden vom Schulträger des Saale-Holzland-Kreises zur Förderung eingereicht? 2. Warum wurden die eingereichten Projekte nicht ausgewählt? 3. Welche Maßnahmen mit welcher Summe wurden im Saale-Holzland-Kreis in den Jahren seit Bestehen des Förderinstruments unterstützt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Frage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für das Bewilligungsjahr 2021 wurden vom Saale-Holzland-Kreis folgende zwei Projekte für eine Förderung aus dem Schulinvestitionsprogramm des Landes angemeldet: 1. Ersatzneubau des Schulgebäudes für die Staatliche Grundschule „Saaletalblick“ in Orlamünde – Priorität 1 – und 2. Ersatzneubau der Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Talblick“ in Stiebritz – Priorität 2. Zu Frage 2: Das mit Priorität 1 angemeldete Vorhaben an der Staatlichen Grundschule in Orlamünde wurde bei der Programmaufstellung zum Schulinvestitionsprogramm mit einem voraussichtlichen Förderbedarf von 4.372.743,80 Euro berücksichtigt. Es ist somit vorbehaltlich der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen sowie der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel im Jahr 2021 zur Förderung vorgesehen. Das mit Priorität 2 angemeldete Vorhaben an der Staatlichen Grundschule Stiebritz konnte aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel und der nachrangigen Priorisierung durch den Schulträger nicht für eine Bewilligung im Jahr 2021 berücksichtigt werden. Zu Frage 3: Seit Bestehen des Förderinstruments sind folgende Schulbauvorhaben des Saale-Holzland-Kreises durch die Bewilligung von Projektfördermitteln unterstützt worden: 1. die Sanierung des Hauptgebäudes der Staatlichen Gemeinschaftsschule in Bürgel mit einer Zuwendung von ca. 1,6 Millionen Euro, 2. die Sanierung der Staatlichen Regelschule in Dorndorf mit einer Zuwendung von ca. 1,9 Millionen Euro, 3. die Sanierung der innenliegenden Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Hermann Sachse“ in Bad Klosterlausnitz mit einer Zuwendung von ca. 500.000 Euro und 4. die Errichtung eines Rettungstreppenhauses und eines baulichen Rettungsweges für die Staatliche Grundschule Königshofen mit einer Zuwendung von ca. 1,4 Millionen Euro. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, der des Abgeordneten Weltzien in der Drucksache 7/3697.
Kapazitäten von Gewahrsamsräumen bei der Polizei Nach einem Bericht auf dem Portal „insuedthueringen.de“ vom 25. Juni 2021 soll es in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl angeblich zu zwei Vorfällen im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Suhl gekommen sein. Bei einem Fall sollen fünf bis sechs Personen versucht haben, in das Familienhaus der Erstaufnahmeeinrichtung mit Messern einzudringen. Ein Wachschutzmitarbeiter, den die Zeitung zitiert, erklärte, die Polizei habe diese nicht entwaffnet und sie nicht mitgenommen, mit der Begründung, „dass keine Zellen frei sind“. Ferner heißt es: „In einem Bericht des Wachdienstes von einem anderen Tag, an dem zwei Bewohner mit gezücktem Messer in ein anderes Haus eindringen, heißt es wörtlich: ‚Die Polizei trifft im Objekt ein mit vier Beamten und sagt, dass sie aktuell keine Kapazitäten für eine Gewahrsamnahme hat. Sie entlassen den festgesetzten Täter auf Etage und bitten ihn, den zweiten Angreifer auch zu belehren‘“. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Gewahrsamräume bei den Polizeidienststellen und Gefangenensammelstellen, die temporär eingerichtet werden können, stehen für die Polizei in Suhl bei Einsatzlagen zur Verfügung, die einen Vollzug von Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam erforderlich machen – bitte um Angabe von Orten und Personenkapazitäten –? 2. Welche über die Frage 1 hinausgehenden genannten Möglichkeiten stehen bei Polizeieinsätzen in Suhl auf der Grundlage welcher Regularien grundsätzlich zur Verfügung, um einen Polizeigewahrsam zu realisieren, auch falls die Kapazitäten der Polizeiinspektion Suhl ausgelastet sind – gegebenenfalls andere Dienststellen –? 3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über den Ablauf der weiteren in der Vorbemerkung genannten Vorkommnisse vor und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Schilderungen hinsichtlich nicht vollzogener Gewahrsamnahmen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Kapazitätsauslastungen? 4. Welchen Belegungszustand hatten die in Frage 1 genannten Gewahrsamsräume bei den Polizeidienststellen und gegebenenfalls Gefangenensammelstellen zum Zeitpunkt der beiden Vorkommnisse in der Vorbemerkung jeweils und in Summe im Jahr 2020 sowie im 1. Halbjahr 2021?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich stelle der Beantwortung der Fragen drei Anmerkungen voran. Die Medienberichterstattung auf www.insuedthueringen.de vom 25. Juni 2021 liegt im TMIK nicht vor. Offensichtlich im gleichen Tenor berichtete aber das „Freie Wort“. Dieser Artikel ist bekannt und diente als Basis zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Anhand der Schilderung im „Freien Wort“ ließen sich die im Raum stehenden konkreten Einsatzanlässe nicht recherchieren. Insofern sind die in der Antwort auf Frage 3 skizzierten Sachverhalte lediglich mögliche infrage kommende, jedoch nicht in diesem Zusammenhang sicher zuordenbare Sachverhalte. Weiterhin informiere ich, dass weder in den vorliegenden Berichten der Landespolizeidirektion noch in den Akten bzw. im Wissen der LPI Suhl Äußerungen von Einsatzkräften zu nicht bestehenden Gewahrsamsmöglichkeiten aktiv benannt sind. Gleichermaßen können solche Äußerungen nicht ausgeschlossen werden. Als Drittes informiere ich, dass die Gewahrsamsräume im Inspektionsdienst Suhl seit geraumer Zeit und gegenwärtig aufgrund einer Baumaßnahme nicht zur Verfügung stehen. Nun zu Frage 1: In den Dienststellen der Landespolizeiinspektion Suhl sind insgesamt elf einzelne Gewahrsamsräume sowie ein Sammelgewahrsamsraum für maximal sieben Personen als dauerhafte Kapazität eingerichtet. Am Standort Suhl sind beim Inspektionsdienst davon zwei Einzelgewahrsamsräume und der erwähnte Sammelgewahrsamsraum vorhanden, welche – wie bereits erwähnt – derzeit nicht zur Verfügung stehen. Zusätzliche temporäre Möglichkeiten werden bei planbaren größeren Einsatzlagen, zum Beispiel vergangene rechtsextremistische Versammlungen in Themar, in Form einer sogenannten Gefangenensammelstelle eingerichtet, wenn eine größere Anzahl an freiheitsentziehenden Maßnahmen prognostiziert wird. Die LPI Suhl richtet diese Sammelstelle vorzugsweise am eigenen Standort mit einer Aufnahmekapazität von maximal 30 Personen ein. Zu Frage 2: Über die Suhler Möglichkeiten hinaus besteht die Möglichkeit der Nutzung sämtlicher Gewahrsamsräume aller Polizeidienststellen in Thüringen auf Grundlage der Gewahrsamsordnung für die Thüringer Polizei vom 1. Januar 2010. Zu Frage 3: Bezogen auf die Schilderungen in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage kommen Einsätze vom 13. Juni, 15. Juni sowie vom 16. Juni infrage. In allen Fällen wurde die Polizei informiert, dass zwei oder mehrere Personen Auseinandersetzungen haben, dabei Messer mitgeführt oder eingesetzt wurden. Der Beschuldigte im Szenario vom 13. Juni wurde vorläufig festgenommen. Die polizeiliche Gefahrenabwehr bei den Einsätzen vom 15. Juni und 16. Juni erfolgte durch Identitätsfeststellungen, Gefährderansprachen bzw. Auseinandersprechen der Streitparteien. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie eine Ingewahrsamnahme wären in den beschriebenen Fällen demnach unzulässig, weil unverhältnismäßig gewesen. Die Belegungskapazität der Gewahrsamsräume war insofern nicht relevant. Zu Frage 4: Bei dem Delikt vom 13. Juni waren in der LPI Suhl alle nutzbaren Gewahrsamsräume frei. Am 15. Juni und am 16. Juni war jeweils ein Raum in der PI Schmalkalden-Meiningen belegt. Die Räume für Gewahrsam wurden in der PI Bad Salzungen im Jahr 2020 insgesamt 57-mal und im 1. Halbjahr 2021 insgesamt 38-mal für Freiheitsentziehung benutzt. Die Räume der PI Hildburghausen wurden in 2020 insgesamt 229-mal und im 1. Halbjahr 2021 111-mal verwendet. Die Räume der PI Schmalkalden-Meiningen waren in 2020 150-mal und im 1. Halbjahr 2021 85-mal belegt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht zu erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, und zwar gestellt durch Herrn Abgeordneten Beier mit Drucksache 7/3703.
Integrationskonzepte und Integrationsbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014 wurde sich seitens der Koalitionsfraktionen unter anderem darauf verständigt, kommunale Aufnahme- und Integrationskonzepte zu finanzieren, auf deren Grundlage die menschenwürdige Aufnahme, geflüchtetenspezifische (Erst-)Beratung, qualifizierte Sozialbetreuung und Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten künftig sichergestellt werden sollten. Ich frage die Landesregierung: 1. Verfügen die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes über ein eigenes Integrationskonzept und, wenn ja, welche verfahren danach? 2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte des Landes verfügen über einen Integrationsbeirat oder über hinreichend ähnliche Strukturen? 3. Wie setzen sich die Integrationsbeiräte und Strukturen aus Frage 2 in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Blick auf das Merkmal der Diversität zusammen, um Peer-Beratung zu ermöglichen? 4. Welche Verfahrenswege werden beschritten, um über die Zusammensetzung der in Frage 2 genannten Integrationsbeiräte und Strukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu entscheiden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Landesregierung liegen die gewünschten Informationen nicht vor, sodass die Landkreise und kreisfreien Städte um Auskunft gebeten wurden. Auf die Einzelfragen der Mündlichen Anfrage haben aufgrund der Kürze der Zeit nicht alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte antworten können. Geantwortet haben 13 von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus lagen noch Rechercheergebnisse des Büros der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge vor. Aufgrund dieser Daten kann ich Ihnen antworten. Zu Frage 1: 14 Landkreise und kreisfreie Städte haben sich seit 2015 an der Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen – ThILIK – beteiligt und ein Integrationskonzept erstellt bzw. ein vorhandenes aktualisiert. Bei einigen Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Integrationskonzepte Bestandteil von integrierten Handlungskonzepten, die im Rahmen von integrierten Sozialplanungsprozessen erarbeitet wurden. Alle ThILIK-Kommunen setzen ihre jeweiligen Integrationskonzepte um. Zu Frage 2: Elf Landkreise und kreisfreie Städte verfügen über einen Integrationsbeirat oder über hinreichend ähnliche Strukturen. Eine installierte Übersicht wurde durch den Fachbereich Sozialplanung meines Ministeriums zusammengestellt und diese würde ich Ihnen gern als Ergänzung der Beantwortung dann schriftlich im Nachhinein zur Verfügung stellen. Zu Frage 3: Die Strukturen bzw. Gremien in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unterschiedlich besetzt. Die Detailangaben finden Sie dann auch in der genannten Übersicht, die ich zur Verfügung stellen werde. Diversität, als „Vielfalt“ übersetzt, findet sich in allen Gremien, die für Integrationsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten verantwortlich zeichnen. In den Gebietskörperschaften, in denen ein solches Gremium vorhanden ist, wirken immer Vertreterinnen und Vertreter der zu integrierenden Personen mit. Peer-Beratung als Beratung auf Augenhöhe in Bezug auf Integration ist deshalb überall da, wo es ein Gremium für Migrationsarbeit gibt, auch möglich. Zu Frage 4: Prinzipiell liegen die Zusammensetzung und die Art der Wahl der kommunalen Integrationsbeiräte und Strukturen in der Entscheidung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Verfahrenswege sind je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterschiedlich. Die Beiräte sind regional sehr unterschiedlich organisiert. In manchen Beiräten werden die Mitglieder durch eine Wahl bestimmt, in anderen werden sie vorgeschlagen oder können sich bewerben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, und zwar gestellt durch Herrn Abgeordneten Jankowski in der Drucksache 7/3716.
Rechtliche Voraussetzungen für die Impfung Minderjähriger in Thüringen Am 06.07.2021 hat der Freistaat Thüringen in Zusammenarbeit mit der Universität Erfurt und dem Communication Lab das Flugblatt mit dem Titel „Gegen Corona impfen? Du entscheidest!“ publiziert. Laut Flugblatt kann jeder ab 12 Jahren, der sich impfen lassen möchte, geimpft werden. Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher Gesetze begründet die Landesregierung konkret, dass alle Minderjährigen ab 12 Jahren, welche sich impfen lassen möchten, sich impfen lassen können? 2. Aufgrund welcher Gesetze und Gerichtsurteile sieht die Landesregierung eine grundsätzliche Einwilligungsfähigkeit bereits mit 12 Jahren gegeben und damit entgegen der bisherigen gängigen Rechtsauffassung, welche in der Regel von 16 Jahren und unter besonderen Umständen auch von 14 Jahren ausgeht? 3. Wenn ein Arzt einen Minderjährigen ab 12 Jahren nicht für „einwilligungsfähig“ hält, ist es dann nach Auffassung der Landesregierung möglich, dass der Minderjährige sich trotzdem impfen lassen kann, wie im Flugblatt geschrieben? 4. Wird das Flugblatt an allen Schulen Thüringens verteilt, in Schulen diskutiert und folgt auf die Aushändigung eine Befragung zur lmpfbereitschaft, wie im Flugblatt unter „Wer entscheidet, ob Du geimpft wirst?“ suggeriert wird? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Aussage, dass sich jeder ab 12, der oder die das für sich wichtig findet, impfen lassen kann, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Informationen, die in dem Flyer unter der Überschrift „Wer entscheidet, ob Du geimpft wirst?“ gesondert hervorgehoben werden und auf die dafür erforderliche Einwilligung als Voraussetzung für eine Impfung hinweisen. Danach werden über 12Jährige mit Einwilligung der Eltern geimpft. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit, eine Impfung dann, wenn ein Gespräch des bzw. der über 12Jährigen mit dem Arzt oder der Ärztin die Einwilligungsfähigkeit festgestellt wird. Grundlage für die vorgenannten Informationen ist § 630d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung. Danach ist vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper und die Gesundheit, der Arzt oder die Ärztin verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Zuständigkeit für die Einwilligung zu medizinischen Eingriffen bei Minderjährigen und damit auch bei deren beabsichtigter Impfung hängt von der Einsichtsfähigkeit des betroffenen Minderjährigen ab. Ist der Minderjährige einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen. Dies sind bei Minderjährigen in der Regel die Sorgeberechtigten und gesetzliche Vertreter nach §§ 1626 und 1629 BGB. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein minderjähriger Patient selbst entscheiden, ob er in die Vornahme der medizinischen Behandlung einwilligt oder diese ablehnt, sofern er die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzt. Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht eine grundsätzliche Einwilligungsfähigkeit, wie bereits ausgeführt, nicht bereits mit 12 Jahren als gegeben an. Dies ist auch nicht dem Flyer zu entnehmen. Wie bereits ausgeführt, hängt die Einwilligungsfähigkeit von der Einsichtsfähigkeit des betroffenen Minderjährigen ab. Diese kann daher auch nicht an handfesten Altersgrenzen bestimmt werden. Vielmehr hat der Arzt oder die Ärztin im Einzelfall festzustellen, ob der oder die über 12-Jährige nach seiner bzw. ihrer geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seine Gestattung zu ermessen vermag. Zu Frage 3: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist in Fällen, in denen der Minderjährige einwilligungsunfähig ist, die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen. Dies sind bei Minderjährigen in der Regel die Sorgeberechtigten und gesetzlichen Vertreter nach den §§ 1626 und 1629 BGB. Zu Frage 4: Nein, der angesprochene Flyer wird nicht in allen Schulen verteilt. Von den 30.000 gedruckten Exemplaren sind jedem Schulamt 5.000 Exemplare übergeben worden und 5.000 Exemplare sind noch im Ministerium verfügbar. In einem Begleitschreiben des Ministers für Bildung, Jugend und Sport zur Impfung von Kindern und Jugendlichen an weiterführenden Schulen – also nicht an Grundschulen – vom 15. Juli 2021 wird grundsätzlich darauf hingewiesen – Zitat –: „Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung von Kindern ist die alleinige und freiwillige Entscheidung der Familien bzw. der bereits zustimmungsfähigen Jugendlichen. Der Staat kann hier informieren, aufklären und in nicht bevormundender Art für das Impfen werben. Es bleibt den Schulen unbenommen“ – so der Minister in dem Schreiben weiter – „im Rahmen ihres pädagogischen Auftrags und der pädagogischen Freiheit die Themen Pandemie und Impfung auch im Unterricht in den verschiedenen Fächern zu diskutieren.“ Wir sollten den Schülerinnen und Schülern hier aktuelles Wissen vermitteln und sie im Sinne unserer im Schulgesetz verankerten Prinzipien zu eigenen Entscheidungen befähigen. Es liegt also in der Entscheidung der Schule, ob und wie die Frage der Impfung mit den Schülerinnen und Schülern diskutiert wird und dazu auch die Flyer in gedruckter oder elektronischer Form eingesetzt werden. Eine Befragung zur Impfbereitschaft gibt es nicht. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die gestellt wird durch Abgeordnete Hoffmann in der Drucksache 7/3717.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vermehrte Tierabgabe und gestiegenes Aussetzen von Tieren in Thüringen? Nach verschiedenen Meldungen befürchten Tierheime, dass es durch das Aufheben von CoronaMaßnahmen zur vermehrten Abgabe oder zum Aussetzen von Tieren bzw. Haustieren kommt, die während der Lockdowns angeschafft wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über eine vermehrte Abgabe von Tieren in Tierheime in den letzten Wochen vor? 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über vermehrtes Aussetzen von Haustieren in den letzten Wochen vor? 3. Haben sich Tierheime mit der Bitte nach Unterstützung an die Landesregierung gewandt? 4. Ist gegebenenfalls eine zusätzliche Unterstützung der Tierheime seitens des Landes für die betreffenden Tierheime geplant?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung liegen derzeit keine Kenntnisse über eine vermehrte Abgabe von Haustieren in Tierheimen oder vermehrtes Aussetzen von Haustieren in den letzten Wochen vor. Zu Frage 3: Tierheime werden im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven bzw. nichtinvestiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen unterstützt. Auch in diesem Jahr stehen wieder 1 Million Euro an Haushaltsmitteln zur Förderung von Investitionskosten in Tierheimen sowie 150.000 Euro zur Förderung der Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen in Thüringen zur Verfügung. Außerhalb der Förderung im Rahmen der genannten Richtlinien haben sich Tierheime nicht mit der Bitte um Unterstützung an die Landesregierung gewandt. Zu Frage 4: Eine zusätzliche Unterstützung der Tierheime seitens des Landes ist derzeit nicht geplant.
Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt in der Drucksache 7/3723, die vertretungsweise durch den Abgeordneten Herrgott gestellt wird.
Investruine GWB „Elstertal“? Im Juli 2019 hat die Landesregierung Geschäftsanteile an der GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH erworben und zur Finanzierung das Wohnungsbauvermögen des Landes um mindestens 70 Millionen Euro geschmälert. Das Geschäft wurde insbesondere damit begründet, Verwerfungen und ausufernde Mietpreiserhöhungen am Geraer Wohnungsmarkt verhindern und Steuerungsmöglichkeiten erlangen zu wollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Wohnungssituation in Gera insbesondere im Hinblick auf ein Überangebot von Wohnungen sowie auf die (unter-)durchschnittlichen Mietpreise im Sommer 2019 im Vergleich zum Sommer 2021 dar? 2. Wie viele Wohnungen/Sozialwohnungen/barrierefreier Wohnraum hätten in Thüringen für den Investitionsbetrag in den Anteilserwerb – anhand statistischer Vergleichszahlen für vom Land geförderten Wohnungsbau – geschaffen werden können? 3. In welcher Höhe sind Investitionen in den vom Land gehaltenen Wohnungsbestand der GWB erforderlich, um den Modernisierungsbedarf zu decken und sich so gegen Wettbewerber am Geraer Wohnungsmarkt zu behaupten? 4. Besteht aus Sicht der Landesregierung das besondere Landesinteresse am Erwerb bzw. am fortgesetzten Halten von Gesellschaftsanteilen an der GWB fort – bitte begründen – und plant sie Beteiligungen an anderen Wohnungsgesellschaften?
Ich erfahre gerade, dass wir mit der Antwort auf die Anfrage etwas warten müssen, da der Sprechzettel aktuell noch nicht vorliegt. Sprechzettel ist am Start, gut – dann war das eine Falschinformation. Herr Staatssekretär Weil antwortet für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Abgeordneten, das war ein netter Versuch von meiner Kollegin, mich um die Antwort zu bringen. Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach den aktuellen Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik betrug der Wohnungsbestand der Stadt Gera zum 31. Dezember 2019 61.616 Wohnungen. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Wohnungsbestand in Gera 61.900 Wohnungen. Insoweit nahm die Zahl der Wohnungen in Gera in dem genannten Zeitraum nur marginal um 74 Wohnungen zu. Für das Jahr 2021 liegen noch keine Zahlen des statistischen Landesamts vor. Mit Blick auf die nur marginale Veränderung des Wohnungsbestandes im Zeitraum 31. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2020 stellt sich die Wohnungssituation in Gera als weitgehend unverändert dar. Zu Frage 2: Die Zahl der Wohnungen, Sozialwohnungen bzw. des barrierefreien Wohnraums, die für den Investitionsbetrag in Thüringen hätten geschaffen werden können, kann aufgrund vieler verschiedener Variablen, welche den Bau neuer Wohnungen beeinflussen, zum Beispiel Ort und Lage des geplanten Neubaus, Planungskosten, Baulanderwerb, Einsatz unterschiedlicher Baumaterialien etc., insoweit nicht – auch nicht anhand von Vergleichszahlen vergangener Jahre – bestimmt werden. Zu Frage 3: Um die Wettbewerbsfähigkeit am Geraer Wohnungsmarkt zu erhalten und weiter zu befördern, wurde seitens der GWB eine entsprechende Investitionsplanung entwickelt, die sich auf die Jahre 2018 bis 2027 erstreckt. Die Baumaßnahmen umfassen neben der Sanierung auch Instandhaltung und Abriss. Insgesamt wird mit Kosten von 50,19 Millionen Euro gerechnet, davon 7,94 Millionen Euro für Instandhaltung, wovon 33,148 Millionen Euro fremdfinanziert sind. Die Differenz wird aus den erwirtschafteten Eigenmitteln der Gesellschaft bestritten. Darüber hinaus sind in der Investitionsplanung der Gesellschaft 17,63 Millionen Euro für die Sanierung von Leerwohneinheiten vorgesehen. Auch diese werden in der Hauptsache, nämlich zu 16,562 Millionen Euro, aus den Eigenmitteln der Gesellschaft finanziert. Zu Frage 4: Das besondere Landesinteresse am fortgesetzten Halten der Gesellschaftsanteile ist weiterhin gegeben. Wenngleich auch die prognostizierten Entwicklungen am Geraer Wohnungsmarkt nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten sind, so zeichnen sich doch weiterhin Entwicklungen in Gera und im Umland ab, die das Vorhalten preisgünstigen Wohnraums erforderlich machen. Beispielhaft sei genannt die Ansiedlung von Amazon im Industriegebiet Gera-Cretzschwitz, wodurch 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Ein großer Teil des Wohnungsbestandes der GWB „Elstertal“ befindet sich in unmittelbarer Nähe dieses Industriegebiets. Es wird daher davon ausgegangen, dass auch in Zukunft – wie bislang – mit einem positiven Jahresergebnis der Gesellschaft gerechnet werden kann. Insofern ist auch die Begrifflichkeit „Investruine“ aus meiner Sicht fehl am Platz. Es bestehen seitens der Landesregierung keine konkreten Pläne zum Eingehen weiterer Beteiligungen an Wohnungsgesellschaften. Gleichwohl wird geprüft, wie und in welchen Strukturen das Land sich auch künftig im Bereich der Wohnraumversorgung in Thüringen engagieren kann und damit seiner gesellschaftlichen Verantwortung für die Schaffung und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums beitragen kann. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, weil der Fragesteller suggerieren wollte, dass man quasi vor der Wahl gestanden hätte, mit diesem Betrag zum Rückkauf der GWB „Elstertal“ von einem Hedgefonds, nämlich von Benson Elliot, sich sozusagen da zu entscheiden oder vielleicht mit anderen Möglichkeiten investiv Wohnungen zu errichten, mithilfe von Wohnungsgenossenschaften etc., frage ich noch mal nach: Ist denn der Landesregierung mit Blick auf das Jahr 2019, als diese Entscheidung getroffen wurde, ein vergleichbarer Fall bekannt, wo sich in einer Thüringer Stadt/Oberzentrum wie Gera ein substanzieller Anteil des Wohnungsbestands – wir reden ja immerhin von 6.000 Einheiten – in den Händen eines börsennotierten Hedgefonds befunden hat? Und wenn ich das verknüpfen kann vielleicht noch mit einer anderen halben Frage: Es ist doch so, dass auch in anderen Bundesländern über das Land landeseigene Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsbaugesellschaften, öffentlicher Wohnungsbestand gehalten wird. Es ist doch sicherlich in Thüringen kein Einzelfall? Vielen Dank für die Antwort.
Also zur ersten Frage: Das ist mir jetzt nicht bekannt, aber gleichwohl war ja genau das die gesellschaftliche Herausforderung damals. Wir standen vor der Frage, ob wir für Mieterinnen und Mieter langfristig Sicherheit in ihren Wohnungsbestand und auch in die zu zahlenden Mieten schaffen. Und das ist eine Verabredung, die haben wir damals gemeinsam in der Landesregierung und auch mit dem Stadtrat der Stadt Gera getroffen, und es ist – denke ich – eine Entscheidung, die auch im Interesse der dort wohnenden Mieterinnen und Mieter so gefallen ist und deswegen auch heute noch ihren Bestand hat.
(Beifall DIE LINKE)
Und zu Frage 2: Natürlich ist es so, es gibt eine Reihe von Bundesländern, die eigene Landeswohnungsgesellschaften haben und entsprechend auch Wohnraum vorhalten. Ich finde, das ist in der Tat auch eine Frage – deswegen habe ich das gesagt –, die wir auch strategisch überdenken müssen, gerade kleinere Kommunen, die jetzt keine sehr großen Wohnungsbestände haben, dabei auch als Land zu unterstützen neben dem Wohnungsbau auch bei der Frage, wie Wohnungen – ich sage mal – im öffentlichen Eigentum gehalten werden können. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Auszahlung der Schwarzwildprämie Die Förderrichtlinie zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen sieht eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 Euro vor. Diese wird Jägern und Jagdhundeführern sowohl für die Erlegung von Schwarzwild als auch für Treib- oder Drückjagden mit Hunden gewährt. Dem Fragesteller wurde aktuell mehrfach berichtet, dass es in diesem Jahr Probleme bei der Auszahlung der Prämie durch das zuständige Forstamt Sondershausen gab. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf die sogenannte Schwarzwildprämie wurden in diesem Jahr bisher eingereicht und wie viele davon werden bearbeitet? 2. Wurde entgegen der ursprünglichen Richtlinie eine Bagatellgrenze von mindestens drei erlegten Stück Schwarzwild eingeführt und wenn ja, wann, durch wen und auf welcher Rechtsgrundlage? 3. Ist die Auszahlung für das Jahr 2021 haushalterisch abgesichert und wenn nein, wie gedenkt die Landesregierung die Auszahlung abzusichern?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Durch die zunehmende Verbreitung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest in den Wildschweinbeständen der Länder Brandenburg und Sachsen steigt auch die Gefahr des Viruseintrags nach Thüringen und seit letzter Woche haben wir ja auch Einträge erstmals in Hausschweinbestände in Brandenburg. Um einer möglichen Verbreitung des Virus in den Wildschweinbeständen Thüringens entgegenzuwirken, sollen die Bestände durch verstärkte Bejagung reduziert werden. Aus diesem Grund unterstützt das Land seit Ende 2018 Thüringer Jägerinnen und Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild in Form der Gewährung einer Aufwandspauschale. Hierfür wird dem Jagdausübungsberechtigten ermöglicht, auf Antrag eine Aufwandspauschale für die Erlegung von Schwarzwild bzw. den Einsatz brauchbarer Jagdhunde zum Stöbern oder zur Nachsuche anlässlich jagdbezirksübergreifender Drückjagden auf Schwarzwild erhalten zu können. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen in Kraft gesetzt, welche seit dem 01.01.2021 die Grundlage für die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung pauschaler Festbeträge darstellt. Diese Förderrichtlinie ersetzt die bis dahin geltenden Bekanntmachungen über die Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen. Zu Frage 1: Mit Stand vom 30.06.2021 wurden insgesamt 901 Anträge auf Auszahlung eines pauschalen Festbetrags – für die Erlegung von Schwarzwild 736 Anträge bzw. den Einsatz von Jagdhunden bei jagdbezirksübergreifenden Jagden 165 Anträge – gestellt. Sämtliche Anträge wurden oder werden bearbeitet. Gegenwärtig befinden sich noch 490 Anträge in Bearbeitung. Zu Frage 2: Es wurde keine Bagatellgrenze entgegen der Förderrichtlinie ASP-Jagd eingeführt. Zu Frage 3: Es stehen im Jahr 2021 nach heutiger Prognose ausreichend Mittel zur Verfügung, um die ASP-Aufwandspauschale gemäß der Förderrichtlinie ASP-Jagd auszuzahlen.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie dann die Aussagen von Mitarbeitern des Forstamts, dass Anträge mit ein oder zwei erlegten Stücken Schwarzwild nicht bearbeitet und nicht ausgezahlt werden? Dann habe ich noch eine zweite Frage.
Die zweite Nachfrage dazu: Mir wurde von verschiedenen Jägern berichtet, dass diese Aufwandspauschale von Finanzämtern mit unterschiedlicher Würdigung als wiederkehrende Einnahmen gewertet wird, sodass Jäger als Selbstständige in den Fokus rücken. Das ist für verschiedene Jagdausübungsberechtigte eine besondere Schwierigkeit, weil sie dann nicht mehr von einem Lohnsteuerhilfering ihre Lohnsteuererklärung machen lassen dürfen, sondern als Selbstständige von einem Steuerberater betreut werden müssen. Wie bewertet die Landesregierung diese Einschätzung verschiedener Finanzämter und wie gedenkt die Landesregierung, dort für Klarheit zu sorgen?
Ich würde hier zusagen, dass wir den Sachverhalt prüfen lassen. Vielleicht gibt es da einen konkreten Sachverhalt, den wir uns anschauen können. Ich finde es sehr überraschend, wie schnell man zum Selbstständigen wird. Aber wir schauen uns das im Konkreten an.
Herr Präsident! Rettungswachen in Thüringen Die bedarfsgerechte und flächendeckende Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. Rettungsdienstzweckverbänden als Aufgabenträger im eigenen Wirkungskreis. Das schließt den Bau, Ausbau bzw. Umbau von Rettungswachen mit ein. Für die Planung und die Errichtung von Rettungswachen ist die DIN 13049 zugrunde zu legen. Im Rahmen der Rechtsaufsicht prüft das Thüringer Landesverwaltungsamt die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben des Landesrettungsdienstplans. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rettungswachen gibt es wo im Freistaat Thüringen – bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen –? 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, in welcher Größenordnung Rettungswachen im Freistaat Thüringen nicht der DIN 13049 entsprechen und aus diesem Grund Aus- und Umbaumaßnahmen erfolgen müssen? 3. Wie erfolgt eine Förderung des Aus- und Umbaus von Rettungswachen durch das Land, damit diese der DIN 13049 entsprechen? 4. Welche Pläne hat die Landesregierung, um eine Förderung des Aus- und Umbaus von Rettungswachen auch künftig zu gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes obliegt als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe den Landkreisen, kreisfreien Städten bzw. den Rettungsdienstzweckverbänden als Aufgabenträger im eigenen Wirkungskreis. Dies umfasst nach § 12 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz auch die Festlegung zu den Standorten und Einsatzbereichen von Rettungswachen durch die zuständigen Aufgabenträger. Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wird lediglich die Rechtsaufsicht ausgeübt. Nach derzeit vorliegenden Informationen werden insgesamt 123 Rettungswachen bzw. Standorte in Thüringen betrieben. Im Einzelnen sind dies: Ilm-Kreis – 7 Rettungswachen; Kyffhäuserkreis – Rettungswachen 6; Landkreis Eichsfeld – Rettungswachen ebenfalls 6; Landkreis Gotha – Rettungswachen 3, Standorte 2; Landkreis Nordhausen – Rettungswachen 5, Standorte 1; Landkreis Saalfeld Rudolstadt ‑ – Rettungswachen 9, Standorte 2; Landkreis Schmalkalden Meiningen – Rettungswachen 9; ‑ Landkreis Sömmerda – Rettungswachen 5, Standorte 1; Landkreis Weimarer Land – Rettungswachen 3; Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen – Rettungswachen 13 und Standorte 11; Rettungsdienstzweckverband Südthüringen – Rettungswachen 8 und Standorte 2; Saale-Holzland-Kreis – Rettungswachen 5; Stadt Erfurt – Rettungswachen 3; Stadt Jena – Rettungswachen 3; Stadt Weimar – Rettungswachen 2; Unstrut Hainich-Kreis – ‑ Rettungswachen 5 und Standorte 2; Wartburgkreis plus Eisenach – Rettungswachen 9 und Standorte 1. Insgesamt sprechen wir also von 101 Rettungswachen und 22 Standorten. Zu Frage 2: Aufgrund der vorgenannten Zuständigkeiten und infolge der ausschließlichen Rechtsaufsicht des Landes ergibt sich, dass der Landesregierung nur zu denjenigen Aspekten konkrete Informationen zur Verfügung stehen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung einer landesrechtlichen Regelung stehen. Insoweit liegen der Landesregierung keine Kenntnisse zur Notwendigkeit von Ausoder Umbaumaßnahmen von Rettungswachen vor. Zu Frage 3: Derzeit erfolgt keine Förderung des Aus- und Umbaus von Rettungswachen. Die Regelung des Landesrettungsdienstplans zur Rettungswache legt die in Rede stehende Norm lediglich für die Planung und Errichtung von Rettungswachen zugrunde. Mit der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Rettungswesens vom 8. November 1999 verfolgte das Land das Ziel, neben der Beschaffung von EDV- und Kommunikationstechnik unter anderem auch den Neu- und Umbau von Rettungswachen zu fördern. Da der angestrebte Neu- und Umbau von Rettungswachen flächendeckend abgeschlossen war, sah das Land keine Notwendigkeit zur Verlängerung der Richtlinie über den 31.12.2012 hinaus. Wie bereits ausgeführt, obliegt die bedarfsgerechte und flächendeckende Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. den Rettungsdienstzweckverbänden. Der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes hat nach § 18 Abs. 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes die Kosten für diesen zu tragen, was auch die Kosten für den Neu-, Um- oder auch Ersatzbau einer Rettungswache einschließt. Diese werden neben allen anderen ansatzfähigen Kosten auf Grundlage der Thüringer Verordnung über Kosten-Leistungs-Nachweise vom 8. April 2010, zuletzt geändert am 29. Juni 2018, im Rahmen der Erhebung von Benutzungsentgelten durch die Kostenträger sowie den nicht gesetzlich versicherten Benutzern des Rettungsdienstes gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes refinanziert. Ich weise darauf hin, dass sich alle Zuwendungen des Landes nach § 20 Abs. 2 Satz 4 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes kostenmindernd auf die Kalkulation der Benutzungsentgelte auswirken. Hiervon würde der Kostenträger partizipieren und nicht die Zuwendungsempfänger. Abschließend möchte ich erwähnen, dass mit der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln im Landeshaushalt 2021 einschließlich Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 und 2023 in einer Gesamthöhe von insgesamt rund 2,45 Millionen Euro der Freistaat einen elementaren Beitrag zur Weiterentwicklung des Rettungswesens leistet, indem die Einführung eines einheitlichen Systems zur mobilelektronischen Einsatzdatenerfassung und Einsatzdatendokumentation in den Rettungsdiensteinheiten über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen finanziell unterstützt wird. Damit wird der notwendigen Qualitätssicherung sowie einer anzustrebenden gesundheitssektorenübergreifenden Vernetzung mit allen an der Versorgung der Patientinnen und Patienten beteiligten Strukturen Rechnung getragen. Zu Frage 4: Derzeit plant die Landesregierung keine Förderung von Rettungswachen. Sofern der Landesgesetzgeber eine solche Förderung beschließt, wäre dies im Rahmen einer entsprechenden Förderrichtlinie und der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel selbstverständlich möglich. Abschließend möchte ich festhalten, dass die Landesregierung weiterhin bestrebt ist, die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes – soweit möglich – bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und im konstruktiven Zusammenwirken mit allen Beteiligten die Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen und effizienten Rettungsdienst fortzuentwickeln. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Verloren gegangene Kindergartenplätze infolge von Gemeindezusammenschlüssen? In den sozialen Netzwerken verbreitet die CDULandtagsfraktion Thüringen ein Video, in dem erklärt wird, in Thüringen seien in den letzten Jahren Gemeinden gegen ihren Willen gesetzlich zu Zusammenschlüssen gezwungen worden. Infolge dieser angeblichen Zwangsfusionen würde das kommunale Leben vor Ort zusammenbrechen. Als Beispiel wird benannt, dass es weniger Plätze in Kindergärten gebe. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2014 Gemeindeneugliederungsmaßnahmen gegen den Willen der betroffenen Gemeinden vollzogen? 2. In welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2014 Plätze in Kindergärten abgebaut, die auf zwangsweise durchgeführte Gemeindeneugliederungsmaßnahmen zurückzuführen sind? 3. Welche Anhaltspunkte liegen der Landesregierung darüber vor, dass in Gemeinden das kulturelle, soziale, sportliche oder sonstige gemeindliche Leben infolge einer Neugliederungsmaßnahme nachhaltig eingeschränkt ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemeindeneugliederungen können in Form von Gebiets- oder Bestandsänderungen erfolgen, und zwar nach § 9 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung. Mit Gebietsänderungen werden nur die Grenzen von Gemeinden angepasst. Im Falle von Bestandsänderungen werden Gemeinden aufgelöst und zu neuen Gemeinden zusammengeschlossen oder in andere Gemeinden eingegliedert. Seit dem Jahr 2014 wurden in keinem Fall Gebietsoder Bestandsänderungen gegen den Willen der hiervon betroffenen Gemeinden vollzogen. Die drei seit dem Jahr 2014 verabschiedeten Gemeindeneugliederungsgesetze enthielten nach Maßgabe des Freiwilligkeitsprinzips ausschließlich Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden, die ihre Neugliederung zuvor beantragt und entsprechende Neugliederungsbeschlüsse vorgelegt hatten. Zu Frage 2: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Seit dem Jahr 2014 haben keine zwangsweise durchgeführten Gemeindeneugliederungen stattgefunden. Der Landesregierung liegen jedenfalls keine Erkenntnisse vor, dass Gemeindeneugliederungen zur Beseitigung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen geführt haben. Insbesondere ist aus keiner Gemeinde eine Meldung über einen solchen Rückgang eingegangen. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es infolge der seit dem Jahr 2014 umgesetzten freiwilligen Gemeindeneugliederungen zu Fällen einer nachhaltigen Einschränkung des kulturellen, sozialen, sportlichen oder sonstigen gemeindlichen Lebens gekommen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Antworten. Ihren Ausführungen entnehme ich, dass es offensichtlich unwahr ist, was von der CDU-Landtagsfraktion über deren Kanäle verbreitet wird. Wir machen hier ja keinen amerikanischen Präsidentenwahlkampf, aber die Verbreitung von Fake News gehört offensichtlich nicht zu dem, was uns miteinander verbindet. Wie gedenkt denn die Landesregierung, dagegen vorzugehen, dass solche offensichtlich wahrheitswidrigen Aussagen durch die CDU-Landtagsfraktion verbreitet werden?
Ich denke, die Landesregierung beantwortet die Fragen hinreichend klar. Zudem führt ja auch die regelmäßige Berichterstattung im relevanten Ausschuss dazu, dass klar ist, welche Gemeindeneugliederungen stattgefunden haben. Wir laden natürlich alle Abgeordneten ein, die Gliederungsgesetze und jeweils vorkommende Schwierigkeiten direkt zu melden. Insofern würde ich Ihnen zustimmen, wir befinden uns hier weder beim Wahlkampf in Amerika, noch ist es aus meiner Sicht geboten, weitere Neugliederungsbestrebungen unter diesen Duktus des scheinbaren Wegfalls von anderen Einrichtungen und dergleichen zu stellen. Wir erarbeiten ja gegenwärtig eine Fibel, die die ganzen Praxiserfahrungen der Kommunen zusammenträgt und ich denke, aus der wird sich auch noch mal stichhaltig ergeben, dass es keinerlei geschlossene Einrichtungen oder dergleichen gibt, die direkt auf die Zusammenschlüsse zurückzuführen sind.
(Beifall DIE LINKE)
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Drucksache 7/3742, gestellt durch Frau Abgeordnete Henfling.
Vielen Dank. Durchsuchungen in Jena am 1. Juli 2021 Am 13. März 2021 wurden in Jena zahlreiche Banken und Geschäfte durch mehrere Personen beschädigt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen dazu fanden am 1. Juli Durchsuchungen statt. Nach Presseberichterstattung vom 6. Juli 2021 gibt es zu den Durchsuchungen inhaltlich voneinander abweichende Stellungnahmen gegenüber der Presse von Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere im Hinblick auf die Angehörigkeit von Tatverdächtigen zur Fanszene des FC Carl Zeiss Jena. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe veranlassten die Landespolizeiinspektion Jena zu der Mitteilung, dass eine „Vielzahl der Tatverdächtigen“ den Gruppierungen „Horda Azzuro“ und „Harakiri“ zugeordnet würde, während die zuständige Staatsanwaltschaft nur von zwei Angehörigen der Fanszene des Vereins spricht? 2. Welche Ermittlungsverfahren mit welchem Hintergrund waren Anlass für die Durchsuchungen gegen wie viele Beschuldigte? 3. Welche polizeilichen Einheiten, welche polizeilichen Einsatzmittel und welche Maßnahmen unmittelbaren Zwangs wurden bei der Durchsuchung bei wie vielen Personen eingesetzt? 4. Welche Gefahreneinschätzung lag den Durchsuchungen zugrunde?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Vorfälle, die dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegen, sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich unter Berücksichtigung meiner Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die BAO „Innenstadt“ der Kriminalpolizeiinspektion Jena ordnete aufgrund von Recherchen mehrere Beschuldigte als Unterstützer der Fangruppierungen „Horda Azzuro“ und „Harakiri“ zu. Zu Frage 2: Am 1. Juli 2021 wurden aufgrund von neun Beschlüssen Durchsuchungen bei fünf Beschuldigten wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs sowie bei vier Beschuldigten zu zwei Fällen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durchgeführt. Zu Frage 3, die ich gemeinsam mit Frage 4 beantworte: Die Durchsuchung wurde im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes der Kriminalpolizeiinspektion Jena unter Beteiligung von Angehörigen weiterer Thüringer Kriminalpolizeiinspektionen und der Bereitschaftspolizei Thüringen durchgeführt. Die Einsatztaktik und die eingesetzten Mittel dienten dem Ziel, die Maßnahmen unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit zur Beweissicherung in den Ermittlungsverfahren durchzuführen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Also ich verstehe ja sozusagen Ihre Anmerkungen zum laufenden Verfahren. Was ich allerdings nicht verstehe, ist, warum man dann sozusagen den Widerspruch zu den unterschiedlichen Aussagen von Polizei und Staatsanwaltschaft, den ich hier aufgemacht habe, nicht auflösen kann. Da würde ich noch mal nachfragen, ob das vielleicht noch möglich wäre, und würde auch noch mal die Frage nachschieben – das wäre dann die zweite Nachfrage –, was denn bei den Durchsuchungen ganz konkret sichergestellt wurde.
Zu Frage 1 kann ich antworten, dass ich davon ausgehe, dass aufgrund von vorliegenden Presseanfragen und dem Wunsch, eine kurzfristige Auskunft zu erteilen, man sich ggf. auf Gerichtsakten bezogen hat und dadurch quasi diese Ungleichheit der Information entstanden sein könnte. Etwaige weitere Informationspunkte, die auch die Frage 2 betreffen, würden wir schriftlich nachreichen.
Ich habe eine Nachfrage, und zwar bezüglich der Einordnung der Tatverdächtigen durch die Polizei als Mitglieder von „Horda Azzuro“ und „Harakiri“. Und zwar hatten Sie gesagt, dass das Ganze auf Recherchen der Polizei zurückzuführen sei. Mich würde interessieren, welcher Form diese Recherchen gewesen sind, wenn im Nachgang die Staatsanwaltschaft berechtigterweise feststellt, dass diese Rechercheergebnisse falsch sind. Und damit in Verbindung die Frage: Beabsichtigt die zuständige Polizei, also die LPI Jena, oder auch das Innenministerium, sich bei den beiden Fangruppen „Horda Azzuro“ und „Harakiri“ zu entschuldigen?
Vielen Dank, Herr Präsident. Auszahlung von Nothilfen in 2020 und 2021 und regulären Haushaltsmitteln für 2021 an Geburtshäuser in Thüringen Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Freistaat Thüringen nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums Nothilfen in Höhe von 1,12 Millionen Euro an Nothilfen an Sozialverbände ausgezahlt. Dies ist einem Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 10. Juli dieses Jahres zu entnehmen. In dem Text waren auch Zahlungen an pandemiebedingt in ihrer Existenz bedrohte Geburtshäuser erwähnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Geburtshäuser in Thüringen haben im Jahr 2020 in welcher Höhe und auf welcher Grundlage Mittel aus der Nothilfe erhalten? 2. Welche Geburtshäuser in Thüringen haben in welcher Höhe und auf welcher Grundlage bis zum 30.06.2021 für 2021 Mittel aus der Nothilfe erhalten? 3. Wie hoch ist der Mittelabfluss aus dem Titel 08 29 686 71 zum 30.06.2021 in den einzelnen Posten und ist damit zu rechnen, dass die Prognosen zum Mittelabfluss zum 31.12.2021 eintreten? Wenn nicht: Welche Gründe sind dem TMASGFF dafür bekannt? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fragen möchte ich gern für die Landesregierung beantworten. Zunächst die Fragen 1 und 2 gemeinsam: Nach Rückfrage bei der GFAW gab es im Jahr 2020 und gibt es im Jahr 2021 bisher keine Anträge von Geburtshäusern auf Nothilfeleistungen nach der Maßgabe des Thüringer Gesetzes für die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“. Somit hat kein Thüringer Geburtshaus Mittel aus der Nothilfe erhalten. Zu Frage 3: Im Titel 08 29 686 71, Untertitel 0100 stehen für die institutionelle Förderung der Geburtshäuser in Thüringen Mittel in Höhe von insgesamt 468.800 Euro zur Verfügung. Davon sind bis zum 30. Juni 2021 75.775 Euro abgeflossen. Bis Ende des Jahres 2021 ist damit zu rechnen, dass entsprechend der vorliegenden Anträge der Geburtshäuser Erfurt und Jena und der zum Teil bereits bewilligten Mittel insgesamt 288.521 Euro für die institutionelle Förderung verausgabt werden. Die weiteren Mittel in Höhe von 180.279 Euro stehen für Anträge weiterer Geburtshäuser zur Verfügung, die noch bis zum Ende des Jahres einen Antrag auf institutionelle Förderung stellen können. Im Titel 08 29 686 71, Untertitel 0200 stehen für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen Mittel in Höhe von insgesamt 281.200 Euro zur Verfügung. Davon sind bis zum 30. Juni 2021 642 Euro abgeflossen. Bis zum Ende des Jahres 2021 werden für Maßnahmen zur Förderung der Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen 1.284 Euro für das Projekt „Pflege und Wartung der Webseite zur Hebammensuche“ benötigt. Zudem ist beabsichtigt, Mittel in Höhe von 167.800 Euro für die Förderung der Praxisanleitung für die praktische Ausbildung von Hebammen zu bewilligen, da absehbar ist, dass aktuell die im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 200.000 Euro nicht ausreichen. Bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 wurde noch davon ausgegangen, dass Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz in Thüringen nicht mehr beginnen und damit die Ausbildungszahlen, für die eine Förderung der Praxisanleitung erforderlich ist, rückläufig sind. Im Haushaltsplan 2021 wurden Haushaltsmittel zur Förderung der Praxisanleitung in Höhe von 200.000 Euro im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 berücksichtigt. Allerdings haben ab dem Wintersemester 2020 nochmals Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz in Thüringen begonnen. Ab dem Wintersemester 2021 werden nochmals Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz durchgeführt. Damit erhöht sich der Anteil der Auszubildenden. Im Ergebnis werden zur Förderung der Praxisanleitung nunmehr Haushaltsmittel voraussichtlich in Höhe von 367.800 Euro benötigt. Daher ist beabsichtigt, die zusätzlichen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 167.800 Euro, die nicht im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 berücksichtigt sind, aus dem Titel 08 29 686 71 in Anspruch zu nehmen. Die entsprechende Deckungsfähigkeit ist vorhanden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage. Es wurden pandemiebedingt keine Anträge von Geburtshäusern gestellt, das habe ich richtig verstanden?
Sind jetzt noch Anträge offen bei Ihnen von den Geburtshäusern für dieses Jahr oder ist das jetzt im Fluss, dass das genehmigt ist für die Geburtshäuser, was jetzt im regulären Haushaltstitel für 2021 mit enthalten ist?
Also zu erstens: Es gibt keine Anträge von Geburtshäusern. Und zum Zweiten: Es sind noch Mittel für Geburtshäuser vom regulären Titel vorhanden, die noch beantragt werden können.
Doch, also es sind zwei verschiedene Sachen. Das eine ist das Sondervermögen, dazu gibt es keine Anträge, es wurden keine gestellt, sie könnten aber noch gestellt werden. Das Zweite sind die regulären Haushaltsmittel für Geburtshäuser. Dort sind jetzt zum 30. Juni bereits ca. 75.000 Euro abgeflossen. Es werden in diesem Jahr noch weitere Mittel abgerufen und es stehen aber auch noch 185.000 Euro für weitere Anträge zur Verfügung.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage, einer der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 7/3754.
Funkzellenabfrage für den 13. März 2021 in Jena Die Landespolizeiinspektion Jena informierte am 1. Juli 2021 über die am selben Tag erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen gegen neun Personen in Jena, die der Sachbeschädigungen bzw. des Landfriedensbruchs an Geschäftsgebäuden in der Jenaer Innenstadt am 13. März 2021 verdächtigt werden. Auf einer Demonstration am 3. Juli 2021 in Jena wurde nach Kenntnis der Fragestellerin bekannt, dass gegen die Mehrheit der durchsuchten Personen der Tatverdacht laut Durchsuchungsbeschlüssen unter anderem damit begründet worden sein soll, dass diese an dem Tatabend mit ihrem Mobiltelefon in einer Funkzelle im Bereich der Jenaer Innenstadt eingeloggt gewesen sein sollen. Auch auf der Grundlage solcher Begründungen sollen sodann Wohnungen teils mit Rammen aufgebrochen und durchsucht sowie DNA-Entnahmen durchgeführt worden sein. Eine einzelne Funkzelle hat auf dem Land oft einen Radius von bis zu 20 Kilometern, in Innenstädten oft von mehreren Hundert Metern, was bedeutet, dass theoretisch in einer Stadt wie Jena mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch eine Vielzahl von Handydaten von Bürgerinnen und Bürgern erhoben bzw. verarbeitet worden sein könnten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele individualisierte und nicht individualisierte Funkzellenabfragen – beispielsweise das Einloggen von Mobiltelefonen in Funkzellen – für den 13. März 2021 wurden mit welcher Anzahl an Verkehrsdaten, Telekommunikationsanschlüssen/ Rufnummern und Rufnummerninhabern durch Thüringer Behörden durchgeführt? 2. Mit welcher Art von Bestandsdaten – beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdaten etc. – wurden dabei wie viele Bestandsdatensätze zu den in Frage 1 genannten Funkzellenabfragen erhoben? 3. Welchen Radius in Metern bzw. abgedeckte Fläche wiesen die in Frage 1 genannten Funkzellen aus, insbesondere jene Funkzelle, die dem Bereich Löbderstraße in Jena zugeordnet wurde?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst eine Vorbemerkung. Der Vorfall, der dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegt, ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich. Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich unter Berücksichtigung meiner Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt: Zu Fragen 1 und 2: Aufgrund richterlicher Beschlüsse wurde im Rahmen mehrerer Funkzellenabfragen ein Bestand von ca. 138.000 Datensätzen von Mobilfunkrufnummern erfasst. Aus diesem Datenbestand wurden ca. 100 Bestandsdaten erhoben, zu denen weitere Prüfungen im Rahmen der Ermittlungen vorgenommen wurden. Zu Frage 3: Es wurden mehrere Funkzellen abgefragt, wobei der Radius einzelner Zellen teilweise wenige 100 Meter beträgt. Die Datenerhebung wurde aufgrund des Grundrechtseingriffs auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ist es zutreffend, dass, wie in der Vorbemerkung angemerkt, der Tatverdacht, der dann auch zu den Durchsuchungsbeschlüssen führte, unter anderem damit begründet wurde, dass die Personen, die durchsucht wurden, am Tatabend mit ihrem Mobiltelefon in einer Innenstadtfunkzelle eingeloggt gewesen sind?
Stimmt die Landesregierung mir zu, dass in der Jenaer Innenstadt auch im März 2021 die Wahrscheinlichkeit, sich dort zu bewegen, relativ hoch ist und deswegen die Wahrscheinlichkeit, in einer solchen Funkzellenabfrage erfasst zu werden und dann im Nachgang einem Landfriedensbruch zugeordnet zu werden, möglicherweise nicht ausreichend ist?
Ich stimme Ihnen zu, dass es wahrscheinlich ist, sich in Jena in der Innenstadt zu bewegen. Welche Folgen sich daraus ergeben, kann ich für die Landesregierung nicht beantworten.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Damit schließe ich die Fragestunde für den heutigen Tag und ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30, 31, 32 und 33 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3800 Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete Hoffmann, entfallen 25 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. - Drucksache 7/3696 Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag, Herrn Abgeordneten Walk, entfallen 46 Jastimmen, 30 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich gratuliere zur Wahl und frage Herrn Abgeordneten Walk: Nehmen Sie die Wahl an? Ich gehe davon aus. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3801 Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Unter Punkt b), Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Rudy: abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat auch der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3802 Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 4, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Thrum, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Die Fraktion der AfD hat signalisiert, eine Wiederholung der Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen“ und eine Wiederholung der Wahl eines Mitglieds des G10-Kommission in diesen Plenarsitzungen nicht anzustreben. Damit schließe ich diese Tagesordnungspunkte und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 in den Teilen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1713 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3415 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1716 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3416 Das Wort hat Herr Abgeordneter Zippel aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter.
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anträge der FDP-Fraktion „Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Zukunftsindustrien sichern, e-Healthund MedTech-Cluster im Freistaat Thüringen schaffen“ sowie „Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen“ wurden durch Beschluss des Landtags in seiner 46. Sitzung am 7. Mai 2021 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat die Anträge in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021 beraten. Die FDP-Fraktion hat Änderungsanträge mit den Nummern 7/2165 und 7/2166 gestellt. Die Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Auch der Antrag der FDPFraktion, eine Anhörung zu den beiden Anträgen durchzuführen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, dem Landtag die Ablehnung der Anträge der Fraktion der FDP in den Drucksachen 7/1713 und 7/1716 zu empfehlen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream – auf der Tribüne leider nur wenige gerade –, bereits in der Plenarsitzung im Mai haben wir über beide Anträge debattiert. Der Ausschuss hat es offensichtlich auch noch mal getan. An dieser Stelle möchte ich noch mal ganz kurz erläutern, welche Probleme wir damit haben. Fangen wir von vorn an. Im Antrag 7/1716 wird ein „Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0“ gefordert, in dem die digitale Gesundheitskompetenz von Patientinnen, besonders der von älteren Menschen, gefördert werden soll. Liebe FDP, ich gebe Ihnen recht, dass digitale Gesundheitskompetenz ohne Medienkompetenz und ohne entsprechende Endgeräte einfach nicht funktionieren kann. Stimmt! Problematisch allerdings finde ich – und das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, aber davon werden Sie nicht abrücken –, dass Sie immer noch davon ausgehen, dass alle gern über ein Smartphone verfügen und alle gern auch ein Smartphone besitzen wollen und es auch benutzen können, und das einfach als eine Selbstverständlichkeit verkaufen. Aber lassen wir es jetzt doch einfach hier in dem Fall darauf ankommen und schauen uns mal an, wo gerade so ein Lackmustest in Sachen Alltagstauglichkeit läuft, und zwar am Beispiel der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, nämlich dem Patientendaten-Schutz-Gesetz von Oktober 2020. Zugegeben, das ist ein Bundesgesetz, aber die wesentlichen Änderungen in der Art und Weise, wie dort mit Patientenakten und Rezepten umgegangen werden soll und wie die zur Verfügung gestellt werden sollen, werden viele Patienten, die eben keine sogenannten Digital Natives sind, sicherlich auch beschäftigen und vor Probleme stellen. Derzeit führt die Betriebsgesellschaft gematik, die den Auftrag zur Einführung der E-Rezepte hat, eine Testphase durch, in Apotheken in Berlin und Brandenburg ab dem 01.07.2021 bereits; das Projekt hat ein bisschen später als geplant begonnen. Die elektronische Patientenakte soll dann bundesweit im Januar 2022 an den Start gehen. Da können wir mal durchtesten, ob das funktioniert und wie das funktioniert, denn es ist ohne Frage, dass die Bundesregierung und die gematik danach eine grundlegende Auswertung dieses Projekts durchführen müssen. Die Ergebnisse daraus müssen für uns Kompass auf der Landesebene werden. Diese Evaluation soll auch unbedingt schauen, welche Erfahrungen Ältere und Menschen mit Behinderungen, beispielsweise auch mit Sehbehinderungen, gemacht haben und wo dann im Prozess mögliche Verbesserungsbedarfe sind. Es muss auch geklärt werden, wie alternativ analoge Auskunftsmöglichkeiten geschaffen werden können, damit Menschen, die zum Beispiel Schwierigkeiten mit der elektronischen Patientenakte haben, dennoch die Kontrolle über ihre vollständigen individuellen Daten behalten. Außerdem gibt es – das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon erklärt – jüngere Menschen, die sich bewusst gegen ein Smartphone entscheiden. Vom bewussten digitalen Fasten hatte ich Ihnen ja schon bei der ersten Antragsberatung berichtet. Auch für diese Menschen brauchen wir Lösungen. Ich denke, es wäre sinnvoll, mehrere Möglichkeiten offenzuhalten und die digitale Gesundheits- und Medienkompetenz nicht allein auf die Patienten abzuschieben. Wir müssen uns da auch eigene Gedanken machen. Aber auch Praxen, Krankenhäuser und Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitsbereich müssen wir hier in die Pflicht nehmen. Im zweiten Antrag fordern Sie für den Bereich der Thüringer Hochschulen, mehr Zusammenarbeit anzuregen, um Ihre Investitionscluster zu etablieren, die Sie so gern haben möchten.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Innovation,
nicht Investition!) Konkret fordern Sie die übergreifende Partnerschaft der Medizinischen Fakultät der Friedrich-SchillerUniversität Jena und des Instituts für Biomedizinische Technik und Informatik der Technischen Universität Ilmenau. Eine solche Zusammenarbeit ist immer zu begrüßen. Das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon gesagt. Aber auch hier, wie gesagt, wirkt der Antrag nach wie vor aus der Zeit gefallen, denn der Ausbau der Gesundheitswissenschaft mit Blick auf die Thüringer Gesundheitswirtschaft ist längst eins der Spezialisierungsfelder in den Leitlinien zur Hochschulentwicklungsplanung 2025, die bereits vor drei Jahren dem Thüringer Landtag vorgelegt wurden. Dabei war die regionale Vernetzung im Bereich der Ingenieurwissenschaften ein Ergebnis der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat aus dem Jahr 2017, in dem der Ausbau der regionalen Vernetzung auch im Themenfeld der Medizintechnik festgehalten ist. Eine Arbeitsgruppe der Landesregierung – das kennen wir alle schon, das brauche ich Ihnen nicht noch mal zu erzählen, aber ich mache es trotzdem, denn mehr gibt es zu Ihren Anträgen nicht mehr zu erzählen – hat bereits im Jahr 2020 über den Entwurf einer E-Health-Strategie in Thüringen beraten mit dem Kernelement einer stärkeren digitalen und datenbasierten Gesundheitsversorgung und der strategischen Ausrichtung der weiteren Digitalisierung des Thüringer Gesundheitswesens. Diese Arbeit wird fortgesetzt. Die Ideen der FDP aus Anträgen oder Strategiepapieren einzelner Abgeordneter Ihrer Fraktion zum Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ werden von dieser Landesregierung bereits umgesetzt. Und es bleibt dabei: Wir werden Ihre Anträge deswegen weiterhin ablehnen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Starke Mei-
nung bei minimaler Ahnung!) Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, in meiner beruflichen Praxis konnte ich seit den 90er-Jahren erleben, wie zaghaft die elektronische Datenverarbeitung im Gesundheitswesen Einzug hielt. Als ich meiner Stationsschwester im städtischen Krankenhaus Gera Ende der 80er prophezeite, dass irgendwann auf jeder Station im Dienstzimmer ein Computer stehen wird, erntete ich Skepsis und Unglauben. Einen Ablauf aus dem analogen Zeitalter möchte ich beispielhaft vortragen. Damals wurden im Zentrallabor von Laborantinnen die ermittelten Laborwerte jeden Mittag per Hand in ein dickes Buch eingeschrieben. Danach wurde von einer Schwester das Laborbuch dort zu Fuß abgeholt. Anschließend übertrug auf der Station eine Schwester die Werte in die persönliche Fieberkurve des Patienten. Welch Zeit- und Arbeitsaufwand und auch Fehlerpotenzial! Zehn Jahre später wäre meine Dialysepraxis ohne eine EDV-Anlage mit acht vernetzten Computerarbeitsplätzen, täglich 80 Behandlungsprotokolldrucken, Qualitätsmanagement, Abrechnungen, Homebanking und zahlreichen Zusatzmodulen mittels teurer Hardware und kostenintensiver Betreuung durch das Softwarehaus auch mittels Fernwartung nicht einen Tag funktionsfähig gewesen, und das bereits seit dem Jahr 1996. Wir haben das damals nicht Digitalisierung genannt, diese aber gelebt. Es war ein Fortschritt. Wir Nephrologen in Deutschland waren in der ambulanten Medizin Vorreiter.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und dann sind Sie in die AfD eingetreten!) Mittlerweile profitieren wir alle in der Medizin immens von der Computertechnik und der Digitalisierung. Damit es zügig damit weitergehen kann, müssen jedoch parallel die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Hier haben wir das Problem. Mit der dazu notwendigen Infrastruktur befinden wir uns in Deutschland und besonders auch in Thüringen auf dem Niveau eines Entwicklungslandes. Ein landesweites und lückenloses Hochgeschwindigkeitsinternet stellt aber eine unumgängliche Voraussetzung für die Verwirklichung all der hochambitionierten Projekte dar, eben auch flächendeckend im ländlichen Raum. Ich hatte es schon einmal erwähnt: Selbst in einer Großstadt wie Gera kann ich nicht einmal mein Funktelefon zu Hause fehlerfrei benutzen, ständig sind da Abbrüche im Gespräch. Die Verbindung ist an meinem Wohnort seit Jahren katastrophal, der Netzanbieter Vodafone hat auch in naher Zukunft keine Verbesserung geplant. So gut, so schlecht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat keinen Sinn, den zweiten Schritt vor dem ersten gehen zu wollen. Erst mit einer funktionierenden Infrastruktur werden alle Ihre Digitalisierungswünsche – wie zum Beispiel heute E-Health oder MedTechCluster – ermöglicht. Liebe Kollegen von der FDP, Ihre Ziele in allen Ehren: Diese sind ja richtig und notwendig, aber sie scheitern an der Realität. Wir leben in einem über Jahre heruntergewirtschafteten Deutschland, das schon längst auf allen Gebieten nicht nur den Anschluss an die Weltspitze verloren hat, sondern sich international in Richtung Bedeutungslosigkeit entwickelt. Wer lieber Windmühlen baut, Regenbogen und „Regenbogen:innen“ an Rathäuser und „Stadions“ malt und endlos auf WellenbrecherLockdowns surft, wird auch weiterhin Kandidat für die rote Laterne bleiben.
(Beifall AfD)
Abschließend möchte ich noch auf einen sehr bedeutenden Umstand bei dem Ruf nach uneingeschränkter Digitalisierung hinweisen: Ich spreche vom Schutz der medizinischen Daten von Patienten. Gerade im Gesundheitsbereich haben wir es mit hochsensiblen Informationen und Patientendaten zu tun. Datenschutz und Patientensicherheit müssen an erster Stelle stehen, niemand will ein gläserner Bürger sein und erst recht nicht ein gläserner Patient. Hierbei darf es keinerlei Abstriche geben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank! Leider fehlt es – und da haben wir ja heute schon mindestens zwei Wortbeiträge gehört – einigen Akteuren hier in der Thüringer Politik an Verständnis, vor welchen Herausforderungen wir im Gesundheitswesen stehen und was digitale Lösungen zukünftig in der Versorgung und bei der Überwindung von Strukturproblemen überhaupt an Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, sowohl für den Patienten als auch den Versorgenden, für Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachkräfte bereithalten. Das hat man auch gesehen, dass das Verständnis fehlt, denn Rot-Rot-Grün hat ja mit den Stimmen der AfD gegen die Stimmen der CDU und der FDP nicht einmal eine Anhörung im entsprechenden Ausschuss zugelassen. Ich habe darauf ganz entspannt reagiert, habe gesagt: Diejenigen, die das betrifft, dass ihre Themen nicht beraten werden, die haben davon Kenntnis und werden das auch entsprechend zu werten wissen. Was sind aber die Herausforderungen? Und es geht hier nicht nur um Datenverarbeitung, es geht nicht darum, Daten zu übertragen, sondern es geht tatsächlich um die Frage, medizinische Versorgung neu zu denken. Ich will nur mal ein paar Stichworte nennen: Wearables, also Dinge, die man mit sich trägt, da den Umgang zu haben als Therapiebegleitung, als therapieleitend diese Geräte mit sich zu führen. Es geht nicht um Smartphones, Herr Weltzien. Wer kein Smartphone haben möchte oder wer sich zu alt empfindet, der hat immer noch die Möglichkeit, eine Behandlung abzulehnen genau mit diesem Ding. Und dann aber, wenn wir eine Lösung vorschlagen, diese digitale Gesundheitskompetenz zu stärken, das abzulehnen, wo Sie genau das Problem beschrieben haben „Vorsicht vor der Digitalisierung, weil die digitale Kompetenz fehlt“, das beißt sich ein bisschen. Ich habe ja nichts gegen Gegenargumente, aber wenigstens der Versuch der Stringenz der eigenen Argumentation, das würde ich schon als redlich empfinden, wenn Sie zu einem Antrag von uns sprechen. Aber sei es drum, AfD und Rot-Rot-Grün haben das gemeinsam abgelehnt. Wir hatten vier umfangreiche Anträge hier vorgelegt, einmal: E-Health und MedTech-Standort Thüringen stärken. Warum? Weil das eine der Zukunftsindustrien ist. Das sehen wir auch, seit Jahren steigen dort Umsätze. Wir haben hier dieses zarte grüne Pflänzchen in Thüringen mit schon Hochtechnologiestandorten in Jena, mit Ilmenau und mit einer Startup-Szene, die sich hier sukzessive Raum greift. Das wollen wir unterstützen, das wollen wir enger vernetzen, hochschulübergreifende Partnerschaft der Medizinischen Fakultät, Institut für Biomedizinische Technik und Informatik der TU Ilmenau, Errichtung eines EHealth-Beirats, einfach um die Kompetenzen in der Region miteinander in Verbindung zu setzen zu denen, die davon auch am Ende technologische Lösungen entwickeln müssen.
(Beifall FDP)
Der zweite Schritt, das ist die logische Ableitung. Das ist erstens: Wir brauchen ein Kompetenzzentrum zur Entwicklung innovativer Versorgungsformen. Dort wollen wir Projektmanagementkompetenzen im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen bündeln. Warum ist das wichtig? Nicht nur, weil Ihnen der Rechnungshof ständig vorwirft, Sie haben überhaupt keine Projektkompetenzen in der Landesregierung bei der Frage der Umsetzung der Digitalisierung, sondern weil das Problem ist, dass die Lösungen, die es am Markt gibt, häufig gar nicht in der Versorgung landen, weil sich niemand traut, das umzusetzen – also projektorientiertes, konkretes Umsetzen gemeinsam mit den Patienten.
(Beifall FDP)
Dann Digitalisierungsnachbesserung in der medizinischen Aus- und Weiterbildung: Das sind Curricula im Rahmen des Medizinstudiums, interprofessionelle Zusammenarbeit bei der Frage Medizininformatik und Medizin und stärkere Berücksichtigung und Fortbildung im Bereich E-Health im Fortbildungskatalog der Landesärztekammern. Das hat klar den Fokus bei der Stärkung der digitalen Kompetenz bei denjenigen, die Patienten versorgen. Und jetzt sehen wir dorthin, wo Sie eben attestiert haben, dass denen die digitale Gesundheitskompetenz fehlt, nämlich zu dem Patienten. Deswegen fordern wir ja einen Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0. Patientinnen und Patienten müssen in der Lage sein, auch mit den Informationen umzugehen. Das betrifft nicht nur die, die im Gesundheitswesen Digitales bewegen, sondern natürlich vor allen Dingen auch generell das Verarbeiten von Gesundheitsinformationen. Besonders relevante Zielgruppe – das haben Sie selbst angesprochen – sind die über 65-Jährigen. Genau das haben wir sozusagen in den Blick genommen, auch mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Sie sagen, da ist ein Problem. Wir schlagen eine Lösung vor, Sie sagen, Sie wollen das nicht von der FDP gelöst haben. Dann kann Ihnen leider auch keiner helfen.
(Beifall FDP)
Warum ist das Problem wirklich wichtig? Ich will Ihnen da mal was vorlesen. Digital-Health-Index – Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Deutschland hat 30 von 100 Punkten und steht auf Platz 17 von 18 untersuchten Ländern. 93 Prozent der niedergelassenen Ärzte kommunizieren überwiegend in Papierform mit Krankenhäusern. Nur 44 Prozent der Gesundheitseinrichtungen tauschen Daten digital aus. 60 Prozent der ambulanten Ärzte und Physiotherapeuten stellten ihren Patienten 2020 keinerlei administrative Gesundheitsservices zur Verfügung und 13 Prozent aller medizinischen Einrichtungen verfolgen konkrete Pläne für den Einsatz von KI. Das ist eine ziemliche Katastrophe, weil wir die technologischen Möglichkeiten nicht nutzen. Dank RotRot-Grün und AfD wird es in Thüringen jedenfalls auch dabei bleiben. Wir finden das sehr schade. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank an den Herrn Montag, für die inhaltlichen Diskurse, für die inhaltlichen Darstellungen. Das erleichtert es mir, jetzt etwas grundsätzlicher zu werden, wenn die Inhalte jetzt schon so beleuchtet worden sind, denn wie ich schon bei der Berichterstattung gesagt habe, sind die beiden Anträge der FDP-Fraktion im Ausschuss kurz und schmerzvoll beerdigt worden. Und das will ich gern mal etwas ausführlicher betonen, als das der Vorredner gerade gemacht hat. Diese Anträge der FDP-Fraktion wurden mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der AfD weggestimmt. Rot-Rot-Grün und die AfD! Sie haben sich bei der AfD die Mehrheit gesucht, um diese Anträge zu beerdigen.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Hört, hört!)
Es wurde nicht nur zugestimmt. Wenn Sie sagen, okay, es wurde einfach nur zugestimmt, die Mehrheit war nicht notwendig – Sie haben diese Fraktion gebraucht, damit diese Anträge beerdigt wurden. Sie haben sich dort die Mehrheit geholt. Und da muss ich fragen: Wo bleibt denn da der Ruf nach Tabubruch? Entschuldigen Sie bitte, das kann ich einfach nur als Heuchelei bezeichnen.
(Beifall CDU, FDP)
Und Ihr Lachen, Frau Müller, zeigt, dass Sie an der Stelle genau diese Heuchelei leben mit jedem Satz, den Sie hier sagen, dass Sie uns verurteilen und sich selbst die Mehrheiten suchen, wie Sie es brauchen,
(Beifall CDU, FDP)
wenn Sie Inhalte, die Ihnen nicht passen, einfach beerdigen wollen.
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Waren
Sie im Ausschuss, Herr Zippel?) Bitte kommen Sie nicht noch mal an und halten Sie uns vor, dass hier irgendwelche Mehrheiten gesucht werden, wenn Sie sich nach Belieben die Mehrheiten genau dort holen und das allen anderen dann immer vorhalten.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich?)(Heiterkeit DIE LINKE)
Jetzt wollen wir noch mal etwas grundsätzlicher werden. Dieses kleine Beispiel – diese beiden Anträge und der Umgang damit – zeigt, was leider in diesem Haus und in diesem Land grundsätzlich schiefläuft. Wir haben auf der einen Seite eine rotrot-grüne Minderheitsregierung, die nur noch Dienst nach Vorschrift macht und die prinzipiell alles wegwischt, was irgendwie nach Innovation, nach frischen Ideen und nach Zukunft aussieht. Wir haben auf der anderen Seite – mit Verlaub, Sie kriegen jetzt auch Ihr Fett weg – eine AfD-Fraktion, die ohnehin im vorigen Jahrhundert lebt und für die so etwas wie Digitalisierung – wir haben es gerade erfrischend gehört, vielen Dank, Herr Lauerwald – nur neumodischer Firlefanz ist.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Wir
haben Digitalisierung schon lange gefordert!) Die ganz große Koalition – und ich kann das Hufeisen nur zitieren – der Reformverhinderer.
(Beifall CDU, FDP)
Das ist zwar nur ein kleines Beispiel, aber es zeigt doch exemplarisch, warum Thüringen so dringend Neuwahlen gebraucht hätte, warum Thüringen diese Chance auf einen Neuanfang gebraucht hätte, mit einer Regierung, die endlich die Dinge anpacken will und die sich nicht nur ängstlich an ihren Stühlen festklammert. Leider haben Sie sich letzte Woche für das Festklammern statt für den Neuanfang entschieden. Den Schaden haben die Thüringerinnen und Thüringer. Aber zurück zu den eigentlichen Anträgen. Wir hätten uns gern eine weiter gehende Diskussion im Ausschuss gewünscht. Wie in der ersten Lesung bereits gesagt, sehen wir viel Positives in beiden Anträgen, aber auch einiges, was natürlich noch nicht ausgereift ist. Deswegen hätten wir gern eine inhaltliche Diskussion im Ausschuss dazu gehabt. Ich muss schon etwas schmunzeln, wenn ich den Abgeordneten Weltzien hier vorhin gehört habe, der erstens im Ausschuss gar nicht dabei war und zweitens in dem Ausschuss, in dem es nicht einmal eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anträgen und nicht einmal eine Anhörung oder irgendwas gab, hier groß vom Pferd erzählt, uns groß die Inhalte hinlegen will, aber es keine Auseinandersetzung damit gab. Das heißt, er hat jetzt hier einfach fabuliert, ohne dass es wirklich im Ausschuss die inhaltliche Auseinandersetzung gab. Das kann er gern machen, aber auch das ist pure Heuchelei.
(Beifall CDU)
Auch wir hätten gern wie die FDP die Meinung von Experten angehört, dazu ist es leider nicht gekommen. Die Anträge haben dadurch in der jetzigen Form aber auch noch zu viele Fragezeichen, sodass wir in der Schlussabstimmung auch nicht guten Gewissens zustimmen können. Meine Fraktion wird sich deshalb in der Schlussabstimmung enthalten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Werner das Wort, bitte schön.
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich wollte jetzt die Aussagen von Herrn Montag nicht so ganz unwidersprochen stehen lassen. Herr Montag, es ehrt Sie, Sie sind bei dem Thema der Digitalisierung, denke ich, sehr engagiert und es ist auf jeden Fall ein wichtiges Thema, da sind wir uns einig. Das ist ein Zukunftsthema. Nichtsdestotrotz jetzt hier zu sagen – das hat leider auch Herr Zippel gesagt –, die Landesregierung wäre an dieser Stelle mutlos und würde nichts tun, das widerspricht einfach den Tatsachen. Ich will vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass es beispielsweise vor Rot-Rot-Grün gar keinen Titel für Digitalisierung im Haushalt gegeben hat. Es wurde davor ein einziges Projekt finanziert und wir als rot-rot-grüne Landesregierung haben erstmals einen eigenen Haushaltstitel „Digitalisierung Gesundheitswesen“ eingeführt. Im Jahre 2018 waren das 2,2 Millionen Euro, 2021 sind es schon 4,4 Millionen Euro.
(Beifall DIE LINKE)
Wir sind hier auf jeden Fall mit großen Schritten dabei, unsere Ziele auch umzusetzen. Es wurde vieles tatsächlich auch schon begonnen, viele einzelne Projekte, die sich clustern lassen. Beispielsweise wurden inzwischen sehr viele Netzwerke gefördert. Sie kennen sicherlich das Netzwerk zur telemedizinischen Versorgung von Schlaganfallpatienten. Es gibt ein Pathologienetzwerk, es gibt ein Netzwerk zur Früherkennung von Demenzerkrankungen. Es sind Konzile entstanden beispielsweise durch Förderung des Ministeriums. Sie wollen das wegreden. Ich habe gerade erzählt, welche Fördermittel hier zur Verfügung stehen. Es gibt seit dem Jahr 2017 eine eigene Arbeitsgruppe „Telemedizin“. Diese Arbeitsgruppe, in der sich Menschen aus Krankenkassen, von Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte – Herr Montag – aus der Wissenschaft, aber auch der Technik zusammengefunden haben. Wir fördern genau diese Projekte, eine Arbeitsgruppe, 2017 berufen, mit Expertinnen und Experten aus der Medizin, aus der Wissenschaft, aus der Technik, aus Krankenhäusern, von Ärzten, die gemeinsam entscheiden, welche Projekte gefördert werden. Das sind zum Beispiel Konzile, die gefördert werden, diese Netzwerke, von denen ich gesprochen habe. Die Digitalisierung der Notfallversorgung ist momentan ein ganz wichtiges Projekt. Es gibt ein Projekt zur elektronischen Patientenakte, also einer Art Cloud, die als Pilotprojekt in Eisenberg beispielsweise läuft und wo wir gespannt darauf sein werden, wie diese Erfahrungen und Erkenntnisse auch für flächendeckende Projekte umgesetzt werden können. Es gibt das Projekt „Arzneimittelsicherheit – ARMIN“. Es gibt weitere Projekte, die – wie gesagt – derzeit nicht nur am Laufen sind, sondern deren Erfahrungen wir nutzen, um – Sie nennen es „Aktionsplan“, wir nennen es „Strategie“ – nämlich eine E-Health-Strategie zur erarbeiten. Wir sind seit 2020 genau an dieser Stelle unterwegs und insofern kann man nicht sagen, dass hier nichts läuft, sondern ganz im Gegenteil, hier sind eine ganze Menge Dinge auf den Weg gebracht und sollen jetzt in einer E-Health-Strategie zusammengefügt werden und werden die Grundlage auch dafür sein, weitere Projekte zu fördern,
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
– den einen Satz noch zu Ende und dann gern – ein bisschen dazu, dass wir natürlich die Erkenntnisse auch immer wieder nutzen, um beispielsweise auch auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass bestimmte Dinge auch in die Regelversorgung dann untergebracht werden. Das ist ja genau das Problem, dass da tatsächlich derzeit noch Lücken bestehen.
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Frau Ministerin, vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Sie haben eben die Arbeitsgruppe unterschiedlicher Akteure angesprochen. Ich möchte Sie fragen: Ist es richtig, dass sie das letzte Mal im August 2020 getagt hat, es seitdem auch keinen Kontakt mehr gegeben hat und dort genau das Thema war, was der Kollege Weltzien kryptisch als „Digitalstrategie“ dieses Landes ansprach und man sich explizit nicht auf den Entwurf, der aus Ihrem Hause gekommen ist, mit den Expertinnen und Experten hat einigen können, und seitdem ist man keinen Zentimeter vorangekommen?
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Das kann ich so nicht bestätigen, sondern es gibt einen Entwurf für eine E-Health-Strategie und an der – das habe ich aber gerade gesagt – wird derzeit gearbeitet. Es sollen die Erfahrungen aus den Projekten der letzten Jahre dort mit einbezogen werden und insofern ist diese einfach jetzt im Erarbeitungsstand. Wir machen das gemeinsam mit der Digitalagentur. Das ist Ihnen auch bekannt. Dazu sind entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt worden. Was jetzt das Tagen der Arbeitsgruppe angeht, das kann ich nur nachfragen. Aber Sie wissen, aufgrund der Pandemie sind einige Dinge, gerade die im konzeptionellen Bereich, vielleicht zwar weitergeführt worden, aber nicht immer mit der Ausführlichkeit, mit der Sie das vielleicht gewünscht haben. Aber wie gesagt, da ist nichts in Stein gemeißelt, sondern ganz im Gegenteil, sie wird derzeit gemeinsam erarbeitet. Ich bedanke mich an der Stelle auch für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen dann zur Abstimmung über die beiden Anträge, zunächst zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/1713. Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion. Wer möchte für den Antrag stimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der CDUFraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir stimmen ebenfalls wieder direkt zu dem Antrag in der Drucksache 7/1716 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten etwas verspätet in die Lüftungspause ein. Zur Choreografie hier vorn: Wenn wir uns um 16.20 Uhr wiedertreffen, geht es weiter mit drei Gesetzen, die ohne weitere Aussprache beschlossen bzw. überwiesen werden sollen. Allerdings brauche ich, auch wenn es keine Aussprache gibt, für die ersten beiden Punkte die Berichterstatter. Daran wollte ich noch mal erinnern. Wir treten also jetzt in die Lüftungspause ein. Danach geht es weiter mit den Tagesordnungspunkten 37, 38 und 43. Also bis gleich! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf wieder eröffnen. Wir setzen die Sitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 37 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2207 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3788 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat dazu Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss. Bitte, Frau Kollegin.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin als Berichterstatterin für die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2207 bestellt worden. Es ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes. Durch Beschluss des Landtags in seiner 43. Sitzung am 22. April 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021, in seiner 28. Sitzung am 4. Juni 2021, in seiner 30. Sitzung am 24. Juni 2021 sowie in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Werte Kolleginnen und Kollegen, da die Beschlussempfehlung sehr lang ist und sie allen in der Drucksache 7/3788 zur Drucksache 7/2207 vorliegt, werde ich sie nicht in Gänze vorlesen, um Zeit zu sparen, aber die wesentlichen Punkte benennen. „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Folgende neue Nummer 1 wird vorangestellt: ‚1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Bezeichnung ‚Landespsychotherapeutenkammer Thüringen‘ durch die Bezeichnung ‚Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer‘ ersetzt.‘ 2. Die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2. 3. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und Buchstabe b erhält folgende Fassung: ‚b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ‘(3) Die Kammern und die Versorgungswerke nach § 5 b können personenbezogene Daten ihrer Mitglieder untereinander übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen Empfängers nach diesem Gesetz erforderlich ist.‘“ Weitere Ausführungen folgen dazu. „4. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und Buchstabe b erhält folgende Fassung: ‚b) Folgende Absätze 8 und 9 werden angefügt: (8) Die Versorgungswerke sind berechtigt, personenbezogene Daten ihrer Mitglieder und der sonstigen Leistungsberechtigten (Hinterbliebene der Mitglieder) zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Versorgungswerke nach diesem Gesetz und der Satzung nach Absatz 4 erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für folgende personenbezogenen Daten: [...].‘“ Diese werden aufgelistet, werte Kolleginnen und Kollegen, in den Nummern 1 bis 12 – ebenfalls in der Beschlussempfehlung nachzulesen. „5. Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden die Nummern 5 und 6. 6. Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7 und erhält folgende Fassung: ‚7. Dem § 13 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt: (3) In Kammerversammlungen und Vorstandssitzungen können in besonderen Ausnahmefällen, die durch Katastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstehen, Beschlüsse alternativ zur Präsenzsitzung schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden; das Nähere hat die Satzung zu regeln. (4) Die Tätigkeit der Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Kammern ist ehrenamtlich.‘ 7. Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 8 und in 17a wird folgender Absatz 7 angefügt: ‚(7) Die Ethikkommission kann Sachverständige beratend hinzuziehen. Bei zahnmedizinischen Fragestellungen soll die Landeszahnärztekammer beratend hinzugezogen werden.‘ 8. Die bisherigen Nummern 8 bis 11 werden die Nummern 9 bis 12.“ Der Ausschuss hat, wie bereits erwähnt, in mehreren Sitzungen sich mit dieser Thematik befasst und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Landtag und am Livestream, wir hatten ja gesagt, wir machen eine kurze Aussprache oder keine Aussprache,
(Beifall CDU, SPD)
aber ich denke, an der Berichterstattung von Frau Stange ist schon deutlich geworden, dass es doch einige Änderungen gab. Deswegen will ich noch einmal ganz kurz darauf eingehen, warum diese Änderungen passiert sind und was der Grund dafür ist. Wir haben von Anfang an gesagt, wir unterstützen das Ansinnen der Landesregierung, das Heilberufegesetz zu ändern, die sechste Änderung vorzunehmen, weil es hier vorrangig darum ging, Bundesrecht und Europarecht umzusetzen, zum einen wegen der Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen wegen der Regelungen zu den Ethikkommissionen. Kritisiert haben wir – und das ist auch unser Kritikpunkt, der weiter bestehen bleibt –, dass wir keine grundlegende Novellierung des Thüringer Heilberufegesetzes schon zu diesem Zeitpunkt vorgenommen haben, denn bereits bei der fünften Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes im Oktober ist deutlich geworden, dass weiterer Änderungsbedarf vorhanden ist. Das wurde leider nicht umgesetzt, deswegen gibt es jetzt nur die kleine Änderung, die sich aber bei der Anhörung als größere Änderung herausstellte. Dabei ist für mich bemerkenswert, dass es bei einem Gesetzentwurf der Landesregierung in einem Gutachten oder in der Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten dazu kommt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Das habe ich in der Form auch noch nicht erlebt. Dadurch, dass wir immer sehr konstruktiv im Sozialausschuss arbeiten, haben wir da sogar noch eine Lösung dafür gefunden, auch in Kooperation mit dem Innenministerium. Wir haben außerdem noch die redaktionelle Änderung der Landespsychotherapeutenkammer vorgenommen, die es ja in Thüringen nicht mehr gibt, sondern die fusioniert ist in die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer. Das hat uns ermöglicht, die Fristen einzuhalten, damit es hier kein Strafverfahren gibt. Also wir waren da sehr konstruktiv. Aber trotzdem, wie gesagt, die Novellierung ist dringend notwendig, das hat die Anhörung gezeigt, dabei allein die Landesapothekerkammer mit acht Änderungsvorschlägen, die dringend notwendig sind. Das ist auch unser Appell an die Landesregierung, diese Novellierung schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, damit wir auch in Thüringen auf gesetzlicher Ebene auf sicheren Beinen stehen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Gibt es weiteren Redebedarf? Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/3788. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2207 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung von eben. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer sich in der Schlussabstimmung für den Gesetzentwurf aussprechen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist genau wie eben, das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind ‑ die Mitglieder der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2237 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/3759 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3783 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022
Sehr verehrte Damen und Herren, zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zum vorliegenden Ausführungsgesetz des Zensusgesetzes 2022 will ich darüber informieren, dass die Beratung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss stattgefunden hat. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt und im Ergebnis der schriftlichen Anhörung auch noch mal die Formulierungen im Gesetzentwurf geändert. Das finden Sie in der Beschlussempfehlung auch ausgeführt. Ich will zur Vollständigkeit und auch für die Öffentlichkeit zur Transparenz das kurz noch mal begründen, wozu diese Änderungen dienen. Im Ergebnis der Anhörung ist festgestellt worden, dass es eine Präzisierung im vorliegenden Gesetzentwurf geben muss, weil wir unter anderem eine Bundesbehörde in einem Thüringer Ausführungsgesetz verpflichten würden, bestimmte Leistungen zu vollziehen. Das würde die Kompetenz des Thüringer Landtags weit überschreiten. Deswegen haben wir klargestellt, es ist eine Landesbehörde, die diese Aufgabe wahrnehmen muss. Im Ergebnis der Anhörung ist auch noch mal deutlich geworden, dass wir insbesondere die Belange des Datenschutzes stärker zu berücksichtigen haben. Insofern ist hier auch noch mal eine klarstellende Formulierung erforderlich gewesen und auch diesem werden wir mit der Beschlussempfehlung – sofern wir das heute beschließen – Rechnung tragen. Ich will noch einen Hinweis geben, weil in der Anhörung auch die Frage der Kostenregelung für die Kommunen thematisiert wurde, dass hierzu keine weitere gesetzliche Regelung erforderlich ist, weil dafür die Bestimmungen im Gesetzentwurf bereits ausführlich enthalten sind und der Landesregierung in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden ausreichend Möglichkeiten eröffnet wurden, über den Verordnungsweg die Details mit den kommunalen Spitzenverbänden auszudiskutieren und am Ende die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Insofern wird empfohlen, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022
Vielen Dank. Gibt es Bedarf an einer Aussprache? Ja, es meldet sich die FDP-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es war
auch angemeldet!) Ja, es ist alles gut. Ich nehme an, Sie wollen zum Änderungsantrag der FDP sprechen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will noch mal sagen: Die durchaus wertende Aussage in der Berichterstattung macht es auch notwendig. Wir hatten es in der ersten Lesung bereits gesagt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, fast 30 Millionen, nämlich 27,7 Millionen Euro Kosten für Thüringen und fast 10 Millionen, nämlich 8,18 Millionen Euro geschätzte Kosten für die Kommunen für die Durchführung des Zensus 2022. Im Landeshaushalt sind als Erstattungen für die Kommunen für die Errichtung der Erhebungsstellen hingegen 2,4 Millionen Euro eingeplant. Das bedeutet, das ist nicht mal ein Drittel der voraussichtlichen Kosten. Genau hier setzt unsere Kritik und auch unser Änderungsantrag an. Wir Freien Demokraten fordern, dass den Kommunen nicht nur ein Teil der Kosten erstattet wird, sondern es sollen alle Kosten aus dieser übertragenen Aufgabe refinanziert werden.
(Beifall FDP)
Eine Vorwegpauschale, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, lehnen wir ab. Hier hat die Anhörung der Spitzenverbände ergeben: Die Kommunen sehen das genauso.
(Beifall FDP)
Wir können uns hier nicht über die Ausstattung von Feuerwehren, einen ausreichenden Brand- und Katastrophenschutz, über Schulbaumaßnahmen und die Belebung von Innenstädten unterhalten, wenn wir den Kommunen das Geld auf der anderen Seite wieder aus der Tasche ziehen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Und natürlich ist eine Spitzabrechnung viel Bürokratie. Das will ich gar nicht bestreiten. Wenn die Kolleginnen und Kollegen aber hier im Hause einen unbürokratischen Vorschlag und vor allem einen auskömmlichen Vorschlag eingereicht hätten, dann hätten wir dem mit Sicherheit sofort zugestimmt, aber das können wir hier so nicht erkennen. Apropos weniger Bürokratie: An dieser Stelle würde ich gern die Forderungen meines baden-württembergischen Kollegen Daniel Karrais wiederholen und mir zu eigen machen: Mit einer anständigen Digitalisierung, flächendeckend, könnte man einen registerbasierten Zensus durchführen – unbürokratisch, kostendeckend und grundrechtsschonend, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Ich will das kurz erklären. Wir fordern beispielsweise im Zensus die Probanden auf, Angaben über ihre Wohnung einzureichen, obwohl wir die Angaben wesentlich genauer mit jeder Baugenehmigung bereits in den Behörden vorliegen haben. Wenn ich also eine 84jährige alleinstehende Dame losschicke, mit dem Zollstock ihre Wohnung auszumessen, sind die Ergebnisse, die dabei kommen, mit Sicherheit ungenauer als das, was wir längst in den Behörden liegen haben. Das ist dabei gemeint. Und zum Thema „Grundrechte“ noch ein Hinweis: Unser Änderungsantrag beinhaltet auch, dass die Auskunftsstellen nicht nur von den Erhebungsstellen abgetrennt, sondern abgeschottet sein sollen. Das war zumindest beim letzten Zensus noch Standard und es wäre schön, wenn es auch bei diesem so wäre. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen, auch nicht vonseiten der Landesregierung. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3783. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich bitte um etwas mehr Ruhe, damit wir hier ein bisschen vorankommen, denn wir sind noch nicht sehr weit in der Tagesordnung. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/3759 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung von soeben. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2237 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder von FDP- und AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Jetzt kommen wir zu unserem letzten Gesetz im kleinen Zwischenberatungsblock, das ist der Aufruf des Tagesordnungspunkts 47 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3551 ERSTE BERATUNG Hier erhält Frau Abgeordnete Merz von der SPDFraktion das Wort zur Einbringung.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und der CDU-Fraktion zur Änderung des Spielbankgesetzes stellt eine Erweiterung des bereits beschlossenen Umsetzungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag dar. Ein eigenständiger Gesetzentwurf ist aus zwei Gründen notwendig und angebracht. Erstens: Die entsprechenden Spielformen klassischer Casinospiele mit Croupies bzw. Dealer wie Roulette, Black Jack oder Baccara sind nicht im Glückspielgesetz, sondern eben im Spielbankgesetz geregelt. Entsprechend sind hier die Regelungen für den Online-Bereich gesetzessystematisch besser aufgehoben. Der zweite und wichtigere Punkt ist die Einhaltung notwendiger EU-Vorgaben. Die zu treffenden Landesregelungen berühren unmittelbar die EU-Binnenhandelsrichtlinie, weshalb ein Notifizierungsverfahren zwingend durchgeführt werden muss. Dieses sieht eine dreimonatige Stillhaltefrist zum Zweck der Mitgliederbefragung vor. In dieser Zeit kann und darf der nationale Gesetzgeber keine Beschlussfassung durchführen. Um die notwendigen rechtlichen Regelungen – wie beispielsweise bei den Sportwetten – im Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag nicht durch den Zeitablauf zu gefährden, haben wir uns für einen eigenständigen Gesetzentwurf entschieden. Dieser soll in erster Linie eingebracht werden, um eben diesen Notifizierungsprozess anzustoßen. Der Gesetzentwurf soll federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes
Wird in der Aussprache das Wort gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über die beantragte Ausschussüberweisung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist diese Überweisung beschlossen. Der zweite Ausschuss war der Innen- und Kommunalausschuss. Wer stimmt dieser Ausschussüberweisung zu? Das sind ebenfalls die Mitglieder aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Überweisung beschlossen. Wir stimmen noch über die Federführung ab. Das sollte im Haushalts- und Finanzausschuss geschehen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Beides nicht. Damit haben wir die Überweisung und die Federführung beschlossen und sind auch bei diesem Tagesordnungspunkt zur Abarbeitung gekommen. Jetzt geht es weiter ganz vorn im Programm mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 5 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2796 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/3655 Die Berichterstattung wird uns der Berichterstatter Herr Malsch näherbringen. Bitte schön, Herr Malsch.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, durch Beschluss des Landtags in seiner 45. Sitzung vom 6. Mai 2021 wurde der Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend – sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag in seiner 15. Sitzung am 20. Mai 2021, in seiner 16. Sitzung am 17. Juni 2021 sowie in seiner 17. Sitzung am 30. Juni beraten. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 24. Juni beraten. Eine nochmalige Beratung im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten war erforderlich geworden, weil im Ursprungsantrag in der Drucksache 7/2796 Daten genannt waren, die inzwischen bereits verstrichen sind. Die beiden Ausschüsse mussten daher darüber befinden, die Angaben „bis 1. April 2021“ unter Nummer II und „bis 1. Juni 2021“ unter Nummer III jeweils durch das Wort „unverzüglich“ zu ersetzen. Dies ist erfolgt. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drucksache 7/3655 vor. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Kinder-Bauland-Bonus“ hatten wir im Mai hier im Plenum in erster Lesung beraten. Ich könnte an dieser Stelle meine Rede wiederholen, da auch in den Beratungen im Ausschuss keine der grundsätzlichen Bedenken, die wir als Freie Demokraten geäußert hatten, wirklich ausgeräumt worden sind. Die CDU will hier ein Zeichen setzen. Dass sie sich für die Wohnraumschaffung für Familien einsetzt, das ist prinzipiell ein richtiges und wichtiges Anliegen, gegen das man auch nichts haben kann. In der Form, wie es hier im Antrag gefordert wird, geht es aber aus unserer Sicht am Thema vorbei. Die von Ihnen geforderten 2.500 Euro pro Kind für den Erwerb einer Immobilie sind aus unserer Sicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein und sicherlich auch ein netter Mitnahmeposten für kaufwillige Familien, aber eben kein großer Wurf auf dem Weg zu einer Breitenförderung von Wohneigentum. Eine im Gegensatz dazu tatsächlich wirksame Möglichkeit, den Bürgern unseres Landes den Weg ins Eigenheim zu ermöglichen, wäre die Senkung der Grunderwerbsteuer. Thüringen ist – und das hatten wir schon angesprochen – Spitzensteuerland in dieser Hinsicht und das ist ein Umstand, an dem die Union in Teilen ihre Mitschuld aus der 5. Legislatur – wir hatten es erwähnt – trägt.
(Beifall FDP)
Aufgrund dieser Belastung und der Potenziale grenznah gelegener Regionen der Nachbarbundesländer überlegen sich kaufwillige Familien oder Unternehmen, ob sie ihre Investitionen nicht dort, beispielsweise in Bayern, durchführen. Wir haben als FDP-Fraktion zur Absenkung der Grunderwerbsteuer einen Antrag eingebracht, den wir dann nach der Sommerpause in Tiefe gern mit Ihnen debattieren möchten. Da wir der Überzeugung sind, dass es sich hierbei um die bessere Lösung als den Kinder-Bauland-Bonus handelt, werden wir uns heute zum Antrag der CDU enthalten. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen und habe mit zwei Minuten auch Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch genommen.
(Beifall FDP)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer! Uns wird immer wieder erzählt: Deutschland ist ein reiches Land. Bei näherem Hinschauen aber stellt sich heraus, dass unser Land in einer Reihe von Aspekten im Vergleich zu anderen der EU weit zurücksteht, so etwa bei dem Privatvermögen, beim Rentenniveau und auch beim Wohneigentum. In keinem anderen Land der Europäischen Union leben so wenig Menschen in eigenen vier Wänden wie bei uns. 2018 lag die Quote bei 42 Prozent mit sinkender Tendenz. Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche Wohneigentumsquote in der Europäischen Union stabil schon seit Jahren 70 Prozent. Die höchsten Eigentümerquoten wiesen Rumänien mit 96 Prozent, Litauen mit 90, Kroatien mit 90, Slowakei mit 89, Ungarn mit 86 Prozent auf. Hinzu kommt, dass die Kaltmieten in Deutschland in den letzten sechs Jahren im Mittel um 8 Prozent gestiegen sind. In den Ballungszentren im Westen sind sie natürlich besonders hoch, aktuell über 20 Euro der Quadratmeter in München oder Frankfurt. Solche Kaltmietpreise gibt es natürlich in Thüringen noch nicht, aber auch in Jena, Erfurt oder Weimar werden schon zweistellige Mietpreise für den Quadratmeter erreicht. Mit Mietpreisdeckelung ist dieser Entwicklung aus rechtlichen wie aus wirtschaftlichen Gründen nicht beizukommen, das wissen wir mittlerweile. Aufgrund dessen sollte man in der Wohnungspolitik andere Akzente setzen. Das tut im eingeschränkten Fall hier der Antrag zum Kinder-Bauland-Bonus. Er verfolgt das Ziel, dass Familien beim erstmaligen Erwerb oder bei der Fertigstellung einer Immobilie im Jahr 2021, in diesem Jahr, einen Bonus von 2.500 Euro pro Kind gezahlt wird. Dieser Bonus soll zusammen mit dem Baukindergeld genutzt werden, das ja auch noch bis 31.12.23 beantragt werden kann. Die CDU-Fraktion fordert, dass die entsprechenden Förderanträge bürokratiearm gehalten werden und ein eventueller Kauf oder Baubeginn nicht verzögert wird. Aus Sicht der AfD geht der Antrag zunächst natürlich in die richtige Richtung, weil wir natürlich auch dafür sind, dass bauwillige Familien entlastet werden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wie ver-
dienen Sie Ihr Geld? Mit Immobilien!) Ja, natürlich!
(Heiterkeit DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Damit
ist doch die Frage beantwortet, was Ihr Interesse ist!) Ich erfülle natürlich Familien auch ihre Wünsche. Das ist ja auch in Ordnung!
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nein,
Familien nicht! Sie wollen selber einstecken!) Der ist ja nicht für mich. Ich kriege ja die Förderung nicht. Bekanntlich fordert auch die AfD, dass insbesondere Familien der Erwerb von Wohneigentum erleichtert und nicht unentwegt erschwert wird. Es sei daran erinnert, dass Wohneigentum dazu beiträgt, Altersarmut zu verhindern und eine Absicherung im Alter zu gewährleisten, um nur zwei Aspekte zu nennen, die es erforderlich machen, dass hier endlich etwas getan wird. Wie das Landesamt für Statistik mitteilte, sank im letzten Jahr nicht nur im ländlichen Raum die Zahl der Bevölkerung, sondern auch in den zehn größten Städten Thüringens. Nur Gera hat von den größten Städten einigen Wanderungszuwachs und es liegt wahrscheinlich daran, dass da die AfD so stark ist; das zieht natürlich die Leute an.
(Beifall AfD)(Heiterkeit DIE LINKE)
Es wäre also dringend nötig, mehr Familien nach Thüringen zu locken – der Erwerb von Wohneigentum muss gefördert werden – und kauf- und bauwillige Bürger nicht mit abnormal hohen Belastungen abzuschrecken.
(Beifall AfD)
Herr Bergner hat schon auch gesagt, dass die FDP die Grunderwerbsteuer senken will. Das haben wir viel früher schon eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Den Antrag
haben wir schon gestellt, da gab es Sie noch gar nicht!) Wir haben in Thüringen mit 6,5 Prozent seit dem 01.01.2017 einen viel zu hohen Grunderwerbsteuersatz, der dringend gemindert gehört. – Ab und zu findet die FDP auch mal ein Korn, ja, ein richtiges Korn, sie ist ja nicht immer blind, und da können wir ja dann auch zustimmen bei Ihrem Antrag. – Also der Grunderwerbsteuersatz muss gesenkt werden, mindestens auf 5 oder besser auf 3,5 Prozent.
(Beifall AfD)
Damit wären wir wieder auf dem Steuerniveau unserer Nachbarn Sachsen und Bayern. Die hohe Grunderwerbsteuer zwischen 5 und 7 Prozent, noch die Maklerkosten dazu sowie hohe Notarkosten und Grundbucheintragungen, da summieren sich in jedem Fall die Kosten auf einen fünfstelligen Betrag, den Kaufwillige nicht per Kredit finanzieren können. Das muss also schon als Eigenkapital da sein. Förderung von Wohneigentum sieht also auf jeden Fall anders aus. Eine sinnvolle Förderung umfasst auch die Bewahrung und Schaffung einer intakten Infrastruktur, gute Verkehrsanbindungen, gutes Internet und eine gute, verlässliche medizinische Versorgung. All das ist wichtig, damit gerade junge Familien in Zeiten wie diesen ihren Lebensmittelpunkt in Thüringen, im ländlichen Raum oder in den Städten hier behalten oder neu finden können, dort bauen und Wohneigentum erwerben. Die Thüringer AfD fordert diesbezüglich, die Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum deutlich zu reduzieren. Zudem möchten wir den Ersterwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern durch nachrangige Darlehen fördern, deren Rückzahlung für jedes Kind der Familie teilweise erlassen wird. Das ist richtige Wohnraumförderung.
(Beifall AfD)
Des Weiteren hatten wir die Abschaffung der bürokratischen und ungerechten Grundsteuern gefordert, um Eigentümer und Mieter zu entlasten, was aber von den Altparteien immer wieder abgelehnt wird – leider. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, wenn die CDU jetzt merkt, dass etwas für bauwillige Familien getan werden muss.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Was ist denn
eigentlich eine Altpartei, Herr Rudy?) Altparteien, die halt vor der AfD da waren, da gibt es ja genug.
(Beifall AfD)(Heiterkeit CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Wir bedauern, dass die Bundesregierung aus CDU und SPD das Baukindergeld von 1.200 Euro pro Jahr, das auf zehn Jahre angelegt war, dieses Jahr hat auslaufen lassen. Das waren pro Kind 12.000,00 Euro und hatte den Immobilienerwerb von Familien wirklich erleichtert. Nun sind es nur 2.500 Euro – ein Tropfen auf den heißen Stein, aber besser als nichts. Daher befürworten wir den Kinder-Bauland-Bonus, unverzüglich bürokratiearme Förderanträge zu stellen und die Förderung unverzüglich auszuzahlen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auf Antrag der CDUFraktion wurde der Antrag „Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – KinderBauland-Bonus [endlich] umsetzen“ im März dieses Jahres eingebracht. Aufgrund der vollen Tagesordnung hat es ein bisschen gedauert, im Mai wurde er hier erstmals beraten. Und da, muss ich ganz ehrlich sagen, hatte ich die Hoffnung, dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt. Herr Minister Hoff hat uns in der ersten Beratung mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, zum 1. Juni die entsprechende Förderrichtlinie nicht nur zu erarbeiten sondern auch zu verabschieden, sodass Familien endlich davon profitieren können. Das war ein gutes Signal, nachdem der Landtag hier im Dezember diesen Kinder-Bauland-Bonus verabschiedet hatte. Wir haben heute den 22. Juli, der Antrag ist wieder hier im Plenum. Aber was die Landesregierung immer noch nicht vorgelegt hat, ist die zugrunde liegende Förderrichtlinie zur Einführung des KinderBauland-Bonus. Und das, muss ich ganz ehrlich sagen, ist eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht aller Familien in Thüringen.
(Beifall CDU)
Wir können uns jetzt wieder darüber unterhalten, wie der Herr Liebscher in der ersten Beratung sagte, hier würde man nur Mitnahmeeffekte erzielen, oder Herr Bergner jetzt sagte, es sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das kann man so sehen, aber es ist am Ende ein Teil von Familienförderung. Ich glaube, gerade nach Corona wäre das ein wichtiges Signal an die Thüringer Familien, dass sie mit einer – wenn auch kleinen – Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum durch den Freistaat rechnen können.
(Beifall CDU)
Das war auch das Ansinnen der CDU-Fraktion. Denn Wohneigentum zu erwerben, hat in vielerlei Hinsicht positive Effekte für Familien. Man reduziert nicht nur die Mietzahlungen bzw. steigert das Familieneinkommen, indem es keine Ausgaben für Mieten gibt, sondern man betreibt auch Altersvorsorge. Sicherlich ist die Anschaffung von Wohneigentum ein Risiko und es ist eine große Herausforderung, die wohlüberlegt sein muss. Aber gerade Familien mit mehreren Kindern brauchen mehr Platz, wollen sich entfalten, und für die sind 2.500 Euro ein wichtiges Zeichen, dass der Freistaat sie bei ihrer Entscheidung unterstützt.
(Beifall CDU)
Wir vertrauen den Familien in ihrer verantwortungsvollen Entscheidung, sich Wohneigentum anzuschaffen. Ich weiß auch bei mir im Wahlkreis von vielen Familien, die darauf warten, dass dieses hier im Landtag vor über einem halben Jahr beschlossene Förderinstrument auch letztendlich dazu führt, dass sie davon profitieren. Deswegen kann ich es nicht nachvollziehen, dass auch nach der langen Beratung hier im Parlament immer noch keine Richtlinie vorliegt. Ich muss das an der Stelle noch mal erwähnen, Minister Hoff sagte es im Mai, er sagte es auch im Ausschuss, dass die Richtlinie kommt. Selbst die Sozialministerin verkündete vor einem Monat noch, die Richtlinie sei in der Endabstimmung. Dann frage ich mich: Was muss man abstimmen, um diese übersichtliche Leistung für die Familien auf den Weg zu bringen?
(Beifall CDU)
Dann finde ich es in diesem Zusammenhang, ehrlich gesagt, unfair, wenn man sagt, dass ein Aufwand-Nutzen-Verhältnis hier nicht gegeben sei. Wenn man Familien ein halbes Jahr lang um eine Leistung bringt und ihnen dann vielleicht nur noch wenige Monate im Jahr bleiben, diese Leistung zu beantragen, dann liegt es nicht an den Familien, dass sie es nicht in Anspruch nehmen, sondern es liegt an der Verwaltung, die hier eindeutig die falschen Schwerpunkte setzt.
(Beifall CDU)
Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir im Ausschuss ziemlich kurz und vor allem einstimmig unseren Antrag beschlossen haben und damit dem Anliegen der Einführung eines Kinder-Bauland-Bonus hier in Thüringen auch Nachdruck verliehen haben. Ich freue mich auf die Rede des Ministeriums, in der jetzt der Staatssekretär hoffentlich verkündet, ab wann, an welcher Stelle Familien in Thüringen den Kinder-Bauland-Bonus beantragen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD, CDU)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wann entscheide ich mich für ein Haus? Der Kauf eines Hauses ist immer eine wichtige Entscheidung. Kaufen oder mieten? Kaufen, weil ich etwas Eigenes haben möchte oder weil es mir als Altersvorsorge wichtig ist, was manchmal wohl eher suggeriert wird, als es dann tatsächlich ist. Faktoren für eine Entscheidung sind doch Bauzinsen, Miet- und Kaufpreisentwicklung. Als Erstes mache ich eine Analyse: Wie sind meine Einkommenssituation, die Höhe des Eigenkapitals, die Zinskonditionen, die Infrastruktur, die Immobilienpreise und die Höhe der Nebenkosten? Für das Eigenheim sprechen der Konsumwunsch, Besitz haben wollen, Sicherheit, Geborgenheit, Unabhängigkeit vom Vermieter, Statusdenken – das ist leider sehr ausgeprägt –, komfortables Wohnen, konservative Werte – Heirat, Kinder, Haus –, das Gefühl haben, angekommen zu sein, dazuzugehören, Kollegen, Freundeskreis, all das gehört dazu. Was hält mich aber ab, ein Haus zu kaufen: Jobverlust, Angst vor langer Kreditbindung, mangelnde finanzielle Flexibilität, nicht genügend Geld, um den Kindern noch Wünsche erfüllen zu können. Deswegen ist bei der Entscheidung zum Kauf eines Hauses, egal ob es eine alte oder eine neue Immobilie ist, immer die erste Frage: Habe ich Arbeit, und zwar eine, von der ich leben kann und den Traum auch noch bezahlen kann? Die nächste Frage: Wo kaufen, also Länge des Arbeitswegs, Infrastruktur, Stadt oder Land? Danach wird zur Familienfreundlichkeit überlegt, Betreuung, Freizeitangebote, ÖPNV mit Anbindung an die nächstgrößere Stadt. Der Lifestyle spielt eine Rolle, also die kulturellen Angebote, kurze Wege zum Einkaufen, aber auch zum Fitnessstudio. Letztendlich spielen dann noch Handwerkerleistungen eine Rolle: Was kann ich selbst leisten und für was brauche ich einen Handwerker? In erster Linie ist der Kauf eines Hauses eine emotionale Angelegenheit und keine finanzielle. Und dennoch kann der Kinder-BaulandBonus einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass sich Familien dafür entscheiden. Gut ist, dass dieser nicht nur zum Kauf einer Immobilie verwendet werden kann, sondern auch zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Denn manchmal ist mieten besser als kaufen. Es gibt dafür sehr gute Beispiele. Eine Genossenschaft in Altenburg baut Eigenheime, die man mieten kann. Familien können sich mit dem Geld die Genossenschaftsanteile kaufen.
(Beifall DIE LINKE)
Dann ist man Genossenschaftler und Mieter. Der Antrag der CDU wurde im Ausschuss diskutiert, auch mit der vorgestellten Richtlinie. Also noch einmal: Der Kinder-Bauland-Bonus ist nicht der entscheidende Faktor für eine Familie, ein Haus zu kaufen oder zu mieten. Es sind die Rahmenbedingungen, die stimmen müssen, also das soziale Umfeld, vor allen Dingen das Einkommen zum Auskommen. Lassen Sie uns also auch darüber reden, wie wir an den Rahmenbedingungen arbeiten, wie gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land geschaffen werden können. Es gibt gute Beispiele. Rot-Rot-Grün ist mit den zwei beitragsfreien Kindergartenjahren in Vorleistung gegangen. Das sind dauerhafte Entlastungen für Familien. Das würde ich mir noch mehr wünschen.
(Beifall DIE LINKE)
Positiv an den Richtlinien ist zu bewerten, dass nicht nur die Kinder, die ab 01.01. geboren wurden oder die da schon da sind, zählen, sondern dass auch die Schwangerschaft zählt. Wer zum Zeitpunkt des Hauskaufs schwanger war, dann zählt das Kind mit. Das gilt rückwirkend ab 01.01. und bis 31.12. Die Koalitionsfraktionen werden diesem Antrag zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung erhält das Wort Herr Staatssekretär Weil aus dem Ministerium für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es kurz machen und vor allem auf die Frage von Frau Meißner eingehen. Kurz vorher möchte ich sagen: Es besteht Einigkeit darin, dass dieser Kinder-Bauland-Bonus ein familienpolitisches Förderinstrument sein kann. Aber – und das hat Frau Lukasch sehr nachdrücklich noch mal gesagt – es ist nicht das familienpolitische Förderinstrument. Denn es ist klar: Alle, die Eigentum erwerben, binden sich für eine sehr lange Zeit, über 20, teilweise 25 bis 30 Jahre. Da geht es nicht darum, ob ich ganz am Anfang 2.500 Euro Förderung bekomme, sondern da geht es – das will ich noch mal wiederholen – darum, ob ich über die gesamte Zeit einen sicheren, fair bezahlten Arbeitsplatz habe, der mir und vor allem meiner Familie die Sicherheit gibt, dass ich die Raten für den Kredit, den ich aufnehme, wirklich tragen kann. Sonst nützt mir nämlich der beste Kinder-Bauland-Bonus gar nichts. Ja, dieser Bonus ist ein Instrument, insbesondere dadurch, dass wir ihn ausgebaut haben und sagen, dass damit auch Genossenschaftsanteile erworben werden können. Damit fördern wir Familien, für die eine Eigentumsbildung nicht infrage kommt, das aber nutzen können, um zu einer neuen oder anderen Mietwohnung bei einer Genossenschaft zu kommen. Da fördern wir sowohl die Familien als natürlich auch die Genossenschaften und deren Wohnraummodell. Ich will zur Richtlinie sagen: Die Richtlinie ist fertig, aber wir wissen, es braucht, damit die Richtlinie in Kraft gesetzt werden kann, das Einvernehmen mit anderen, mit Ministerien, Rechtsförmlichkeitsprüfung, aber insbesondere auch mit dem Thüringer Rechnungshof und genau mit dem befinden wir uns noch in der Abstimmung. Und solange wir nicht den Segen des Thüringer Rechnungshofs haben, können wir die Richtlinie nicht vereinbaren. Und der Haushaltsgesetzgeber hat – aus welchen Gründen auch immer – beschlossen, dass diese Mittel für dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden; Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt nicht vorgesehen. Von daher hoffen wir, dass wir so schnell wie möglich die Richtlinie veröffentlichen können, damit dann die Fördermittel beantragt werden. Es bestehen auch keine Nachteile, denn die Förderung kann auch rückwirkend für dieses Jahr beantragt werden. Von daher bin ich sehr zuversichtlich, dass wir zeitnah die Richtlinie veröffentlichen können und dass dann die Mittel auch abgerufen werden können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/3655. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die FDP-Fraktion enthält sich. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2796 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es kommt zum Aufruf der Tagesordnungspunkt 6 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/3684 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3710 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3765 Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Wo ist er? Wir brauchen einen Berichterstatter. Eben war er doch noch da. Kann vielleicht jemand anders spontan die Berichterstattung übernehmen?
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Er ist auf dem Weg!) Er ist auf dem Weg, gut. Dann vielleicht, dass er beim Reinstürzen die Brille sicherheitshalber gereicht bekommt. So viel Zeit muss sein.
(Beifall im Hause)
Herr Kollege Emde, wir warten auf Sie und Ihre Berichterstattung. Als Profi können Sie das auch frei. Gelernt ist gelernt. Bitte schön, Herr Emde.
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3
Danke schön, dass Sie auf mich gewartet haben.
(Heiterkeit im Hause)
Aber der Innenminister steht gerade draußen und wollte die Villa dann doch nicht verkaufen. – Nein, so ist es nicht. Es geht um die Parkstraße hier in Erfurt und das Gebäude war ja ehemalig – bis vor drei Jahren – in der Nutzung durch das Thüringer Innenministerium. Die Landesregierung und das Innenministerium brauchen die Immobilie nicht mehr. Es gab mehrere Bieter. Jetzt soll es nach Beschlussvorlage für ca. 3,3 Millionen Euro verkauft werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich damit beschäftigt und hat auch noch mal die Frage der Verträge diskutiert. Wiederholt haben wir eben besprochen, dass dann auch jeweils Rückkaufsmöglichkeiten vorhanden sind. Ich gehe mal davon aus, dass das bei dieser Immobilie nicht notwendig sein wird. Wir empfehlen, diese Immobilie zu veräußern. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3
Vielen Dank. Wird in der Aussprache das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir direkt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist diese Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2056 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Montag.
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Möglichkeit, unseren Antrag kurz begründen zu können. Der Titel ist zugegebenermaßen etwas sperrig. Der klingt jetzt nicht danach, dass das ein spannendes Thema ist. Für Gesundheitspolitiker ist es das, weil es nämlich eine zentrale Frage berührt: Wie weiter mit unserer Krankenhauslandschaft? Wir wissen, wir haben eine hohe Herausforderungsdichte bei der Gestaltung der Gesundheitsstruktur. Dazu gehört natürlich auch die Krankenhauslandschaft, denn sie ist ein wesentlicher Kern unserer Versorgungsstruktur hier in Thüringen. Was sind die Voraussetzungen? Die Bevölkerungszusammensetzung ändert sich – Stichwort: demografischer Wandel –, es gibt medizinische und medizintechnische Innovationen, Digitalisierung und eben einen sich verstärkenden Fachkräftemangel. Aber Punkt 2 sind natürlich auch Wirtschaftlichkeitsaspekte, es wird nämlich der optimale Nutzen der knappen Ressourcen durch die Beitragszahler im Gesundheitswesen immer bedeutsamer, um auch in Zukunft eine hohe Qualität und die hohe Investition in die Zukunft absichern zu können. Was haben wir für strukturelle Schieflagen in unserer Krankenhaus- und Versorgungsstruktur? Wir haben festgestellt: Es gibt durchaus auch Überkapazitäten im Bereich der stationären Versorgung, nämlich in urbanen Räumen, gleichzeitig wirtschaftliche Probleme kleinerer Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung. Wir haben ja 42 Krankenhäuser, 16.000 Betten, also etwas über 700 Betten je 100.000 Einwohner. Das ist die höchste Bettendichte in Deutschland. Wir müssen schon die Frage stellen, ob das noch die optimale Versorgungsstruktur ist, denn gerade kleinere Krankenhäuser stehen ja vor der Frage, wie sie in Zukunft die Erwartungen an eine hochwertige Versorgung der Patienten erfüllen und zugleich wirtschaftlich überleben können. Es gibt eben leider auch genug Praxisbeispiele, wo gerade diese Frage existenziell für Einzelstandorte schon gestellt worden ist. Ich darf mal erwähnen, in Bad Frankenhausen ist die Debatte so geführt worden, in Schleiz ist sie kürzlich geführt worden. Wir hatten aber eben auch in Sondershausen oder in Sömmerda schon solche Debatten. Das wird durch alle Analysen bestätigt, die wir zur Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern haben. 13 Prozent der deutschen Krankenhäuser befinden sich im sogenannten roten Bereich, das ist also absolute Insolvenzgefahr, 28 Prozent kämpfen mit starker Insolvenzgefahr, 33 Prozent der Kliniken schrieben 2019 einen Jahresverlust. 57 Prozent der Krankenhäuser erwarten negative Gewinnaussichten für das Jahr 2020 und fortfolgend auch für 2021. Schon heute sind es rund 1,5 Milliarden Euro sogenannte Sicherstellungszuschläge, die aus dem Bereich der Krankenkassen gezahlt werden müssen, um eben solche von Insolvenz oder von negativen Bilanzen bedrohten und auch eingefahrenen Krankenhausstandorte zu sichern, dort die Verluste auszugleichen. Kleine Krankenhäuser haben eben auch die Diskussion befördert: Wie sichern wir die Qualität? Die CDU hat aktuell auch einen Gesetzentwurf zur Facharztquote vorgelegt. Da sieht man, was mit Fachkräftemangel passiert, denn häufig genug wird die Facharztquote gar nicht angewandt, weil es Ausnahmegenehmigungen zum Betreiben von einzelnen Stationen und Einrichtungen gibt. Weiterhin, dass es eine Schieflage gibt in der Struktur und dass wir uns die Frage stellen müssen, wie wir eigentlich unsere Struktur weiterentwickeln wollen – Stichwort: Krankenhausplanung. Was sind Indizes und was sind Indikatoren, anhand derer wir das tun sollen? Es kommt ja auch eine andere Studie. Ich habe auf der einen Seite gesagt, das Problem, die Nachfrage, nämlich die Patientenstruktur ändert sich, auf der anderen Seite sind die Strukturkosten immer teurer. Heute ein Krankenhaus zu betreiben ist technologisch viel intensiver, kapitalintensiver, als es das vor 20, 25 oder vor noch mehr Jahren war. Jeder, der die Schwelle eines Krankenhauses betritt, weiß, was ich meine. Es gibt eine wunderbare Studie: Was kann man tun, wo kann es hingehen? Das ist die Studie zum Konzept der intersektoralen Gesundheitszentren. Denn da wollen wir hin und das ist auch Ziel und Zweck unseres Antrags, hier den Schritt zu gehen, wozu tatsächlich der Bund bisher sich nicht hat einigen können. Es gibt diese berühmt-berüchtigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Entwicklung intersektoraler Versorgungsansätze – ich sage auf gut Deutsch –, das ist – nehmen Sie es mir nicht übel – aber vor allen Dingen von Bundesseite ein ziemlicher Schlafmützenverein, denn da ist gar nichts passiert, weder bei der Finanzierung noch bei Planungskriterien. Ich weiß gar nicht, wie oft die getagt haben. Das Ergebnis ist gleich null, obwohl die Große Koalition in Berlin nach 2014 im Koalitionsvertrag auch 2017 in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, sie wollen gerade diese Sektorengrenzen ein Stück weit aufweichen. Wir machen einen Vorschlag, den ich gleich noch in meinen weiteren 5 Minuten genauer erklären darf. Da geht es tatsächlich um die Frage: Wie kann uns das gelingen? Ich hoffe, ich habe Ihnen dargestellt, dass wir ein Problem haben.
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, ständig werden wir im Plenum mit Anträgen zum Gesundheitssystem geflutet, insbesondere von den Fraktionen der Christlich Demokratischen Union und der Freiheitlichen Demokratischen Partei. Ihre Adjektive wie „christlich demokratisch“ und „freiheitlich“ – ich betone „freiheitlich“ – mögen vor Jahrzehnten gegolten haben, aktuell ist kaum etwas mehr davon erkennbar. Das trifft auch auf diesen Tagesordnungspunkt zu. Es mangelt an der Freiheitlichkeit, liebe Kollegen der FDP; Sie erwarten Qualität und Quantität im Land und folgen dabei den planwirtschaftlich agierenden Politikern auf ihrer Schiene unbeirrt in die Sackgasse.
(Beifall AfD)
Das Ergebnis von Planwirtschaft kann nur Mangelverwaltung, Leistungsfeindlichkeit, Demotivation, Bürokratie und medizinische Unterversorgung sein, also der Zustand, in dem wir uns gerade mittendrin befinden. Sie fordern den Landtag auf, eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung jederzeit sicherzustellen. Das Ziel ist klar, das stimmt, und da gebe ich Ihnen völlig recht, aber eine flächendeckende Versorgung gehört an sich essenziell zur Daseinsvorsorge des Landes. Ihre Analyse, dass sich der Fachkräftemangel verstärkt, hören wir immer und von allen gebetsmühlenartig, weil dies stimmt. Aber diese Entwicklung war doch vorauszusehen, da sie bereits vor Jahrzehnten begann. Ich konzentriere mich besonders auf die ambulante Medizin. Nach der Wende gab es eine Aufbruchsstimmung. Die Ärzte ließen sich in Thüringen als Freiberufler mit einer guten Struktur- und hoher Ergebnisqualität nieder. Damals hat sich Leistung in der für uns neuen sozialen Marktwirtschaft gelohnt. Es gab weniger Ärzte als heute, aber eine hervorragende flächendeckende medizinische Versorgung in Stadt und Land. Allerdings haben wir Ärzte frühzeitig die Politik immer wieder gewarnt, welche Folgen Fehlentscheidungen auf lange Sicht haben werden. Der Fachkräftemangel ist politisch induziert. Das Problem wurde auf Bundesebene bereits in den 90er-Jahren geschaffen. Es wurden Studienplätze reduziert. Aber noch schlimmer: Es wurden Gesetze gegen die Ärzte, gegen die Leistungserbringer erlassen. Allen voran der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer, der 1993 die leistungsfeindliche Budgetierung ärztlicher Leistungen durchgesetzt hat.
(Beifall AfD)
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer von den Grünen hatte wenig Ahnung, sie richtete weiteren Schaden an. Danach kam Ulla Schmidt von der SPD. Mit der Schaffung von MVZs leitete sie den Niedergang der freiberuflichen ambulanten Medizin ein. Philipp Rösler von der FDP, der lieber eine Karriere als Politiker statt als Arzt einschlug,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was ma-
chen Sie denn gerade?) hat im deutschen Gesundheitswesen auch keine Kurskorrekturen vorgenommen, ebenso wenig wie Daniel Bahr von der FDP und Herrmann Gröhe von der CDU. Nun haben wir Jens Spahn an der Backe.
(Beifall AfD)
Bis auf den Arzt Philipp Rösler, der aber leider keine Berufserfahrung hatte, war kein Gesundheitsminister Mediziner. Das gleiche Problem verfolgt uns derzeit in Thüringen. Kein Bundesgesundheitsminister hat die marktfeindliche Budgetierung abgeschafft, die vor allem eine Leistungseinschränkung in der Patientenversorgung bedeutet. Alle Gesundheitsminister haben das Gesundheitswesen kaputtgespart. Liebe FDP, Sie fordern die Landesregierung auf, die fachärztliche ambulante Versorgung vor Ort zu stärken. Ambulanten Fachärzten wird durch die Budgetierung ca. 20 Prozent der erbrachten Leistungen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten nicht vergütet. Wissen Sie das? Ein Fünftel ihrer Leistungen erbringen diese Ärzte umsonst. Das ist hochgradig leistungsfeindlich, frustrierend und ungerecht. Die seit Jahren unter dem Inflationsausgleich gesteigerte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung reicht vorn und hinten nicht. Das zeigen schon allein die niedrigen Auszahlungsquoten bei den Honoraren seitens der Kassenärztlichen Vereinigung.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das hat
aber nichts mit der Krankenhausstruktur zu tun!) Ich habe ja gesagt, ich konzentriere mich auf die ambulante Medizin.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Darum geht
es aber nicht!) Die Politik stärkt nicht die fachärztliche ambulante Medizin. Sie schwächt sie. Die Überbordung mit Bürokratie tut ihr Übriges. Als Beispiel sei die Praxisgebühr von 2004 bis 2013 genannt, die eigentlich eine Kassengebühr war, aber welche die Praxen kosten- und personalintensiv eintreiben mussten. Lediglich im ersten Jahr war ein gewisser Lenkungseffekt vorhanden. Neun Jahre mussten die ambulanten Ärzte dann dieses als sinnlos erwiesene Bürokratiemonster der Politik ausbaden. Ein nächstes Anliegen ist Ihnen, liebe FDP, die Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs. Wollen Sie tatsächlich einen dritten Sektor neben ambulant und stationär? Die Sektorentrennung in ambulant und stationär war das große Plus in Deutschland bei der Corona-Situation gewesen. Neun von zehn Corona-Patienten wurden ambulant geführt und behandelt. Der ambulante Sektor war der Schutzwall für die Kliniken. Das wird zwar von Gesundheitspolitikern regelmäßig betont, aber mit großem Undank nicht honoriert, es sei denn, man hat sich in einem Impfzentrum verdungen, wo satte 175 Euro pro Stunde sprudeln. Der Vorsitzende des Hartmannbundes Thüringen, der Geraer Augenarzt Dr. Jörg Müller, bestätigt als die einzig sinnvolle Lösung eine angemessene Honorierung aller erbrachten Leistungen im ambulanten Bereich. Es könnte dadurch auch dem Investitionsstau in den Praxen begegnet und längst überfällige Gerätetechnik angeschafft werden. Die Personalsituation würde sich ebenfalls verbessern. Zahlreiche Kollegen fahren ihre Technik auf Verschleiß und fahren die Mitarbeiter an der Personaluntergrenze. Am gravierendsten wird aber in der Selbstständigkeit eine fehlende Perspektive für eine wirtschaftliche Planung betrachtet. Ständig werden neue gesundheitspolitische Sauen durchs Dorf getrieben, Sanktionen und Regresse waren und sind beliebte Methoden, Kredite werden zum Risiko, die Praxen verlieren ihren ideellen Wert, sie können nicht mehr im Alter verkauft werden. Die wirtschaftlichen Risiken sind unkalkulierbar. Viele Praxen werden unter Preis meist von privaten Klinikkonzernen aufgekauft und als planwirtschaftlich geführte MVZs weiterbetrieben. So stirbt ein freier Berufszweig gewollt aus. Das ist auch ein Grund für die Feminisierung der Kollegenschaft und der Drang, ohne wirtschaftliche Verantwortung im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.
(Unruhe FDP)
Das sind die Probleme für die ambulante Medizin, welche eine qualitativ hochwertige Versorgung flächendeckend garantieren möchte, aber von der Politik behindert und ausgebeutet wird. Auf die Art und Weise wird man Fachkräfte los, meine Damen und Herren. Die Schaffung von Modellprojekten wird da auch nicht zielführend sein können, da es an den grundliegenden Problemen vorbeigeht. Es ist wieder nur eine Stellschraube, die ein Symptom, aber nicht die Krankheit behandelt. Daher ist das Gerede über Schnittstellen und Sektorübergriffe nicht zielführend. Eins ist aber sicher, es wird dabei zu mehr Bürokratie kommen. Liebe Kollegen der FDP, machen Sie sich stark für die ambulante Medizin, für die Beseitigung des Fachkräftemangels, gehen Sie dabei direkt an die Wurzel des Übels. Schaffen Sie Bedingungen, die die Ärzte gern arbeiten lassen in der marktwirtschaftlichen Freiberuflichkeit statt in einem planwirtschaftlichen Gesundheitssystem des Mangels, der Unterversorgung und der Ungerechtigkeit. Machen Sie sich stark für die Abschaffung der Budgetierung bei Ihren Kollegen im Bundestag. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst – Herr Dr. Lauerwald, er möge es mir verzeihen, ich komme aus einer Arztfamilie, ich bin mit sehr vielen Ärzten befreundet, ich behaupte auch tatsächlich, dass ich dadurch eine große Nähe zur Ärzteschaft habe; und die medizinischen Kollegen hier im Haus werden es mir vielleicht verzeihen –, Sie haben gerade bewiesen: Eine Approbation befähigt nicht automatisch dazu, auch gleich Gesundheitsminister zu sein.
(Beifall CDU)
Sie befähigt auch offensichtlich nicht mal unbedingt dazu, auch automatisch Gesundheitspolitiker zu sein.
(Beifall CDU)
Das Thema ist „Sektorenübergreifende Versorgung“. Das ist ein sperriger Begriff, unter dem sich die meisten nur wenig vorstellen können – der Kollege von der FDP, Herr Montag, hatte es schon gesagt. Ja, vielleicht eine sexy Überschrift, aber man könnte sich darüber streiten, ob das wirklich zutrifft. Aber ich will mich vielleicht mal auf den Kern konzentrieren. Denn der Kern bedeutet, medizinische Versorgung nicht mehr von den vorhandenen Strukturen her zu denken und zu planen – also niedergelassene Ärzte hier, Krankenhaus dort –, sondern es geht darum, zu fragen: Wo kann der Patient qualitativ hochwertig und effizient behandelt werden? In der Praxis – das will ich kurz mal zusammenfassen – gibt es dafür allerdings zahlreiche Hürden. Ich will vielleicht mal die vier großen Hürden benennen. Da haben wir zum einen die unterschiedlichen Akteure. Wir haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und den Gemeinsamen Bundesausschuss im ambulanten Sektor, die Gesundheitsministerien der Länder und auch bei den Krankenhäusern sind die mit dabei. Dann haben wir auf der anderen Seite auch unterschiedliche Planungsintervalle, die sich daraus ergeben. Ein Drittes sind unterschiedliche Raumebenen, Planungsregionen der Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits, die Ebenen der Bundesländer andererseits. Und schließlich – viertens – gibt es unterschiedliche Maßeinheiten: Maßeinheit Arztsitz versus Maßeinheit Krankenhausbett. Das hat vor allem Implikationen für die Vergütung der jeweiligen Leistung. Andere Länder sind aber beim Überwinden der Sektorenhürden schon weiter, Österreich, Schweiz und einige andere. Ich will das am Beispiel Österreich mal kurz festmachen. Dort gibt es einen nationalen Strukturplan Gesundheit. Der macht Vorgaben für regionale Kapazitäten im stationären und im ambulanten Sektor. Bei der Standortplanung sind Erreichbarkeitsfristen ein zentrales Kriterium, sowohl für stationäre als auch für ambulante Anbieter. Und es gibt Vorgaben zur Strukturqualität für beide Sektoren. Es gibt also zahlreiche gute Gründe, die medizinische Versorgung einer Region sektorenübergreifend zu planen. Die entscheidende Frage ist aber: Wie kommen wir dorthin? Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion zeigt einen ersten Schritt in diese Richtung auf. Erstens: aus den Versorgungsdaten den tatsächlichen Versorgungsbedarf ermitteln. Zweitens: aus dem Versorgungsbedarf die Versorgungsstrukturen ableiten. Und drittens: einen einheitlichen Leistungskatalog mit einem einheitlichen Vergütungssystem entwickeln. Aber natürlich ist vor allen Dingen Punkt III ein dickes Brett. Im Rahmen eines Modellprojekts wird das auch nur schwer umzusetzen sein. Die entscheidenden Regeln werden hier auf Bundesebene gesetzt – das ist ja in der bisherigen Debatte auch schon deutlich geworden –, trotzdem ist der Gedanke richtig, auf Basis der vorhandenen Daten zu versuchen, die Arztsitzplanung und Krankenhausplanung auf Landesebene zeitlich und inhaltlich zumindest zu synchronisieren und dann unter Einbeziehung der Bundesebene zu überlegen, wie man Vergütung in typischen Grenzbereichen wie ambulanten Operationen annähern kann und dadurch Fehlanreize verhindert. Perspektivisch gilt es, die Vergütung sektorenübergreifend unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu gewährleisten. Ziel sollte es dabei sein, gleichwertige Leistung dort zu erbringen, wo sie qualitativ hochwertig und wirtschaftlich bereitgestellt werden kann. Das Ganze ist kein leichtes Unterfangen und mag wie eine Vision klingen, aber ich denke, gerade beim Thema „Sektorenübergreifende Versorgung“ ist es wichtig, dass wir nicht nur in der Theorie unterwegs sind, sondern auch endlich Dinge in die Praxis umsetzen, denn das Unterfangen ist ein lohnendes und wichtiges. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Thüringen und mit Blick auf die Zukunft gerade der kleinen Krankenhausstandorte im ländlichen Raum ist es jedenfalls ein Aufschlag, den wir unbedingt eingehender diskutieren sollten. Deswegen werden wir für eine Überweisung an den Sozialausschuss stimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Werte Zuhörende! Zum Inhalt des Antrags: Der fordert ja den Ausbau bedarfsadäquater Versorgungsstrukturen in Thüringen mit einer Initiierung eines Modellprojekts zur Stärkung der regionalen Gesundheitsräume und beleuchtet dann die – ich sage mal – drei Schritte: erstens die Bedarfsplanung, zweitens die Versorgungsstruktur und drittens die Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs – um dann, das wurde schon gehört, im Anschluss daran eine Modellregion, ein Modellprojekt in Thüringen zu etablieren. Die Diskussion über den demografischen Wandel in Thüringen ist oft zu Recht geknüpft an die Bedarfe der Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum. Wie im Antrag dargelegt wird, gibt es in der Tat zahlreiche strukturelle Herausforderungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise haben kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum oft finanzielle Probleme und es ist eine große Herausforderung, alle Fachabteilungen offenzuhalten. Die Gründe dafür sind vielfältig; oft fehlt es an Personal, nicht nur bei den Ärztinnen. Wir haben auch in der Pflege weiterhin einen Pflegenotstand, der schnellstens überwunden werden muss. Das ist für die Fraktion Die Linke klar: Die Fallpauschalen müssen abgeschafft werden. Sie lassen gerade kleinere Krankenhäuser ausbluten. Es bedarf einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung und es ist ein Problem, dass viel zu oft Profit vor Gemeinwohl steht. Umgekehrt ist es richtig. Leider müssen wir auch für Katastrophen vorsorgen. Nicht nur die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern und eine medizinische Versorgung sind. Nein, auch die verheerenden Unwetter der jüngeren Zeit haben uns dies schmerzlich vor Augen geführt. Es wird ja doch gelegentlich gesagt, dass der Markt alles regelt, und leider regelt der Markt vieles, aber eben oft ungerecht. Daher müssen wir darüber reden, wie wir die Gesundheitsversorgung steuern können, damit die Patientinnen im Zentrum stehen und nicht der Gewinn. Das können wir gern dann im Ausschuss tun, Herr Kollege Montag. Da haben wir Gelegenheit zu beraten, welche alternativen Formen – wie Genossenschaften oder eben auch Gesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft – zur besseren Versorgung und zur zukunftssicheren Versorgung beitragen können. Wir hatten ja bereits in dieser Legislatur den Weg frei gemacht für die Stärkung kommunaler Krankenhausträger durch interkommunale Zusammenarbeit. Mit den neuesten Änderungen in der Kommunalordnung wurden Gebietsgrenzen für diesen Bereich überwunden. Werte Zuhörende, Modellprojekte, wie hier gefordert, können und müssen auf Bundesebene geklärt werden. Auch die Anregung wie die Entwicklung eines ambulanten/stationären Leistungskatalogs müssen auf Bundesebene passieren, genauso wie die gesetzlichen Regelungen zwischen ambulanten und stationären Behandlungen geändert werden müssen, und dafür müssen wir uns einsetzen. Das können wir leider aber im Land hier nicht lösen. Wir gehen auch hier in Thüringen wichtige Schritte, wie zum Beispiel mit „AGATHE“ – alle gemeinsam altern –, eine Thüringer Initiative gegen Einsamkeit, wo wir auch Pflege vermeiden oder zumindest Pflegebedürftigkeit hinauszögern. Und wenn wir uns mit der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturen befassen, dann kann das nur unter Einbeziehung der lokalen Akteure vor Ort geschehen, die uns auch viel über Bedarfsplanung für die künftige Versorgungsstruktur sagen können und müssen. Diese Beratungen dürfen nicht völlig getrennt von der normalen Krankenhausplanung stattfinden. Im Gegenteil, die Weiterentwicklung muss in der thüringenweiten Bedarfsanalyse mitgedacht werden. Es geht darum, die Bevölkerung bei Veränderungen von Anfang an einzubeziehen. Aus diesen Gründen befürwortet die rot-rot-grüne Koalition, die auch im Sinne einer zügigen Plenumsberatung auf weitere Wortmeldungen verzichten wird, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Sehr geehrter Herr Kollege Montag, Sie haben von einer wunderbaren Studie gesprochen. Es gibt auch eine von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, wo es um die Rekommunalisierung von Krankenhäusern geht. Auch darüber lohnt es sich, sehr gut zu reden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald, Sie sind der Erste, der mir tatsächlich vorwirft, kein Freund der ambulanten Medizinerinnen und Mediziner im Land zu sein.
(Beifall FDP)
Die FDP ist keine Klientelpartei mehr oder wie es andere bezeichnen. Bitte schön, das ist Ihre Sicht. Ich bin tatsächlich jemand, der sich für gute Versorgung in diesem Land einsetzt, insofern mache ich Klientelpolitik für die Patientinnen und Patienten in diesem Land. Dazu gehört eben auch die Frage der Krankenhausstruktur. Ich will mal versuchen, das ganz stark herunterzubrechen. Sie haben eine gesetzlich normierte überteure Struktur, die nennt sich „Krankenhaus“, da ist extrem festgezurrt, was das sein darf, was man zur Leistungserbringung braucht. Auf der anderen Seite, um das halbwegs wirtschaftlich betreiben zu können, brauchen Sie eben nachfragende Patientinnen und Patienten. Jetzt wissen wir aber, dass sich sowohl die Zusammensetzung der regionalen Bevölkerung in den letzten Jahren verändert hat, als auch die technologische Ausstattung der Häuser gestiegen ist, das heißt, dass die Strukturkosten aus dem Ruder laufen. Das ist nicht mehr adäquat gegenzufinanzieren durch die Nachfrage der Bevölkerung vor Ort, wofür ja ein Krankenhaus in der klassischen Struktur da ist. Das ist Punkt 1. Auf der anderen Seite haben wir – und jetzt komme ich zum Kollegen Lauerwald – einen ambulanten Bereich, der auch betroffen ist von medizinischtechnologischem Fortschritt und heute viele Leistungen anbieten kann, die früher, also ehedem, nur durch stationäre Leistungserbringer erbracht werden konnten, also das klassische Krankenhaus. Jetzt merken Sie, dass Sie beide Sektoren in einem ungünstigen Wettbewerb zueinander um dieselben Patientinnen und Patienten haben. Deswegen ist unser Vorschlag: Wir müssen raus aus diesem Silodenken. Wir müssen tatsächlich gucken: Welchen Bedarf an medizinischer Versorgungsleistung hat denn unsere Bevölkerung in den einzelnen Regionen?
(Beifall FDP)
Dazu haben wir auch alle Daten vorliegen. Das müssten Sie wissen. Wir kennen die Versorgungsdaten der ambulanten Medizin und der stationären Medizin. Gepaart noch mit den Daten der Krankenkassen wissen wir ganz exakt, welchen Versorgungsbedarf eine Region hat. Wir müssen beides zusammen denken, ambulant und stationär. Und wenn Sie sagen, dass ambulante Medizin im Wettbewerb stattfindet, haben Sie scheinbar noch nie etwas von ambulanter Bedarfsplanung gehört; also beides zusammenzudenken und aus dieser Bedarfsanalyse tatsächlich die Struktur abzuleiten, die man zur Versorgung braucht. Diese Planungsräume müssen aber so sein, dass sie natürlich in einem solchen Modellprojekt – darum muss es erst mal gehen – neue Wege ausprobieren. Da helfen keine Trägerdiskussionen um genossenschaftlich, kommunal, privat oder sonst was – heute ist vieles möglich.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Die
helfen immer!) Herr Plötner, es gibt auch eine sogenannte Lex Templin, wo heutzutage auch Krankenhausträger, KVen und Arztsitze gemeinsame Träger beispielsweise einer Einrichtung sein können. Das gab es vor ein paar Jahren nicht. Es gibt den § 64 SGB V – das sind Modellprojekte, die eine Laufzeit von bis zu acht Jahren haben. Also man kann vieles im Land machen, wenn man die Partner zusammenbringt. Es gab schon mal den aktiven Versuch, einen Krankenhausstandort tatsächlich so umzustrukturieren, dass er zukunftsfähig ist und die beste Qualität langfristig in der Region sicherstellen kann. Was ist das Weitere? Welche Struktur soll es geben? Auch da sind andere Bundesländer weiter. Das damals rot-rot-regierte Brandenburg hat mit dem Projekt in Templin das sogenannte ambulantstationäre Zentrum entwickelt. Dort sind stationäre Restanten gepaart mit ambulanter Versorgungsstruktur gemeinsam in einem Haus zusammengelaufen plus ein professionalisiertes Entlassmanagement durch sogenannte Case-Manager, wo man genau die ältere Bevölkerung eben abgeholt hat, die null mobile Bevölkerung abgeholt hat und sie durch dieses komplexe System der Gesundheitsversorgung leitet. Das gibt es auch in Sachsen. Es gibt mittlerweile in Hessen Projekte, in Thüringen leider immer noch nicht. Jetzt zur dritten Frage: Warum hat das bisher eigentlich immer nicht geklappt? Ganz einfach hat es deswegen nicht geklappt, weil wir eine klare Finanzierungszuschreibung haben. Wir haben einmal die DRGs, die Sie jetzt kritisieren, kann man kritisieren oder nicht kritisieren. Wir haben den EBM, der seit Jahren im Übrigen nicht angepasst worden ist, das will ich auch mal sagen. Auch darauf muss man schon den Fokus legen, Leistung muss sich eben auch lohnen, auch in der ambulanten Medizin. Dazwischen gibt es nichts. Wir haben mittlerweile sogenannte ambulant-sensitive Leistungen, die man ambulant erbringen kann, die aber Krankenhäuser bewusst stationär erbringen, um sich sozusagen aus den roten Zahlen zu retten. Das schädigt doch am Ende diejenigen, die das Ganze bezahlen müssen, das sind die Patientinnen und Patienten. Ich glaube, da müssen wir schon dafür sorgen, dass wir da rauskommen.
(Beifall FDP)
Was können wir tun? Wir müssen Leistungen definieren. Da gibt es verschiedene Vorschläge, beispielsweise durch den Spitzenverband der Fachärzte; es gibt auch andere. Diese Diskussion müssen wir hier im Land führen. Es ist auch in Brandenburg in einem Modellprojekt bereits definiert worden durch Krankenkassen und INIK, was eine solche Leistung, die etwas mehr kostet als ambulant, deutlich weniger als stationär, durch beide aber erbracht werden kann, kosten kann und kosten darf. Es ist alles da. Die Werkzeuge haben wir. Lassen Sie uns gemeinsam auf den Weg gehen, eine zukunftsfeste Krankenhaus- und Versorgungsstruktur in Thüringen tatsächlich abzusichern. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Herr Montag, ich habe das nicht persönlich gemeint mit der Freiheit. Ich meinte nur die FDP als die Partei, die die freiheitlichen Ideale immer sehr hoch getragen hat, dass das früher doch mal besser gewesen ist. Ich stimme Ihnen auch zu, so viel ambulant wie möglich, weil das eben preiswerter ist, als wenn das in der Klinik stattfindet, da gebe ich Ihnen völlig recht. Herr Zippel, einen Unterschied zwischen uns gibt es doch. Sie kennen viele Ärzte, das ist gut so, aber ich habe 35 Jahre als Arzt gearbeitet und, ich denke, da kann der eine doch ein bisschen anders mitreden als der andere.
(Beifall AfD)
Dann, Herr Plötner, Sie sagen, dass die Fallpauschalen wegmüssen, aber warum hat dann die Linke im Bundestag gegen den Vorschlag der AfD gestimmt, die die Fallpauschalen weghaben wollte?
(Beifall AfD)
Dann mit dem einheitlichen Bewertungsmaßstab: Sie haben es angesprochen, Herr Montag, die Anpassung zieht sich ewig hin, das führt auch zur Unterbezahlung, weil die Beträge nicht erhöht werden. Auch das mit der ärztlichen Gebührenordnung für Privatpatienten, das zieht sich alles jahrelang hin, bis da mal eine Anpassung kommt. Wie soll dann ein dritter Leistungskatalog erarbeitet werden, wenn schon die bestehenden zwei Leistungskataloge auf Jahre mit einem ewigen Hin-und-Her-Gezerre nicht aktualisiert werden können? Das Sektorenübergreifende gab es ja auch schon früher mit den Belegbetten. Ambulante Ärzte haben in den Kliniken Belegbetten gehabt, aber das funktioniert nicht mehr, das war in den 80er- und 90er-Jahren …
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Ja, ich bin gleich fertig.
(Heiterkeit SPD)
Mit den MVZs arbeiten ja auch die stationären Kollegen in den MVZs ambulant mit, das funktioniert auch, aber die fehlen dann halt in der Klinik. Danke.
(Beifall AfD)
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will jetzt nicht lange zum Antrag sprechen, aber natürlich hat es mich jetzt auch noch mal nach vorn gezogen, um zumindest eins, zwei Sachen richtigstellen zu können. Zunächst, ich glaube, wir sind uns hier zumindest, wenn ich mir diese Seite anschaue, ziemlich einig, was die Analyse angeht. Wir haben Herausforderungen, was die medizinische Versorgung angeht, insbesondere im ländlichen Raum. Und gerade als ein Land, das ein Flächenland ist mit einer etwas älteren Bevölkerung, gibt es noch mal ganz besondere Herausforderungen. Was die Konsequenzen angeht, gab es unterschiedliche Hinweise, was wirklich daraus folgt. Herr Montag, ich verstehe zunächst natürlich Ihren Vorschlag eines Modellprojekts, der ist natürlich erst mal recht charmant, aber wir haben festgestellt, dass sich schon viele daran die Zähne ausgebissen haben. Das Problem ist – Sie haben es zu Recht ja auch gesagt –, es fehlen die rechtlichen Grundlagen für solch eine Versorgungsplanung und solch ein Modellprojekt auf Landesebene. Diese rechtlichen Grundlagen können wir auch nicht auf Landesebene schaffen, sondern die sind durch Bundesrecht zu ändern. Sie haben das Beispiel Templin angesprochen. Hier ist genau das Problem, dass in Templin jetzt der Modellversuch ausläuft und dass Brandenburg noch mal auf den Bund Druck ausgeübt hat oder zumindest versucht, Druck auszuüben, weil es eben, um wirklich langfristig solch ein Projekt, wie Sie es beschrieben haben, aufrechterhalten und finanzieren zu können, ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene braucht. Der Bund hat an sich versprochen, so ein kleines Krankenhausgesetz rechtzeitig zu erarbeiten. Das ist aber bisher nicht passiert. Die Pandemie hat natürlich auch auf Bundesebene zum Teil dafür gesorgt, dass bestimmte Arbeiten eben nicht umgesetzt werden konnten, wie es eigentlich notwendig ist. Aber es zeigt noch mal, dass so ein Modell tatsächlich nur zeitlich begrenzt funktionieren kann, dass es nicht langfristig gesichert ist und deswegen eben diese rechtlichen Grundlagen an der Stelle verändert werden müssen. Herr Zippel ist schon sehr ausführlich darauf eingegangen, welche verschiedenen Grundlagen es gibt, wer plant, wer finanziell verantwortlich ist. Wir wissen auch – das hat Herr Zippel jetzt gar nicht so sehr ausgeführt –, dass es da zum Teil natürlich auch unterschiedliche Interessen gibt, die sich zum Teil auch diametral gegenüberstehen. Insofern haben wir da auch ein echtes Problem. Ich will auch noch mal darauf hinweisen, Sie wissen ja, dass die Techniker Krankenkasse ein Projekt initiiert hat. Da ging es um die sogenannten HybridDRG als sektorenübergreifendes Vergütungsmodell und es hat sich in der Konsequenz des Projekts gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen im SGB V einfach nicht geeignet sind, solche integrierte sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen. Im Regelsystem ist es zumindest nicht dargestellt. Sie haben es angesprochen, es gibt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Versorgung“, die eigentlich genau an diesen Stellen arbeiten sollte, aber die Pandemie hat dazu geführt, dass hier einiges erst mal liegen geblieben ist. Aber um nur mal aufzuzeigen, welche Bandbreite an den Stellen angeschaut werden müsste: Das ist die Bedarfsplanung, es geht um die Zulassung, die Honorierung, um die Codierung, die Dokumentation, die Kooperation der Gesundheitsberufe, die Qualitätssicherung usw. Es sind eine ganze Menge Aufgaben, die hier gemeinsam angegangen werden müssen. Nichtsdestotrotz, denke ich, ist es spannend, im Ausschuss darüber zu diskutieren und auch noch mal darzustellen, wo sicherlich hier Probleme liegen und sicherlich auch das als Grundlage noch mal in den Diskussionen, die es beispielsweise auch in einer Gesundheitsministerkonferenz geben wird, zu nehmen. Insofern herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Ich habe vorhin vernommen, dass die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt wurde. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Offenbar nicht. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und der AfD ebenfalls. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig angenommen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2100 dazu: Den Gewässerschutz der Apfelstädt nicht gegen Wasserkraft ausspielen – Westringkaskade evaluieren Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2287 Neufassung Wünscht die CDU das Wort zur Begründung für ihren Antrag? Bitte.
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – Zuschauer gibt es nicht, aber Zuhörer online! Gern möchte ich begründen, warum wir heute diesen Antrag in die Tagesordnung eingebracht haben, nachdem der Versuch am 11.11.2020 schon mal gescheitert ist, den auf die Tagesordnung zu bringen. Leider war das ohne Erfolg, weil Rot-Rot-Grün und AfD gemeinsam das nicht zugelassen haben.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Stabilitätsmechanismus!) Umso mehr freue ich mich, dass wir heute so weit sind, dass wir diesen Antrag beraten. Ich freue mich auch, dass wir endlich den Weg ins Parlament geschafft haben und das öffentlich wird. Der Ausbau der Westringkaskade – ökologische Stromerzeugung – darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtauen führen. Das Thema beschäftigt uns mittlerweile seit über zwei Jahren. Viele Bürger haben sich auf den Weg gemacht. Frau Siegesmund war auch schon zur Bürgerversammlung in Apfelstädt, nein, in Günthersleben-Wechmar – Entschuldigung. Sie weiß ja auch, wie das die Menschen dort umtreibt. Es gibt mittlerweile zwei Petitionen. Eine Online-Petition ist gerade auf den Weg gebracht worden oder läuft zurzeit. Man sieht, das Thema bewegt jede Menge Menschen entlang der Apfelstädt. Sie machen sich große Sorgen, wie es da weitergeht – vor allem, was den Auenbereich anbelangt, neben dem Fischsterben, das auch schon sehr oft in den Medien Thema war. Ich hoffe, dass wir heute in der Beratung – ich habe gehört, es gibt einen Sofortbericht – einiges erfahren werden. Wir werden sicherlich dann auch die Möglichkeit haben, das im Ausschuss weiterzuberaten. Ich freue mich jetzt erst einmal auf die Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der Fluss Apfelstädt mit seiner Länge von etwa 34 Kilometern und seinem Einzugsgebiet spielt eine wichtige Rolle im Wasserhaushalt des Landkreises Gotha. Der Fluss ist Habitat zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und Bestandteil verschiedener Schutzgebiete. Hierbei ist das FaunaFlora-Habitat „Apfelstädtaue“ zwischen Wechmar und Neudietendorf zu benennen. Dieses ist wiederum ein Teil des Vogelschutzgebiets „Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue“. Das Bundesamt für Naturschutz listet die Apfel städtaue mit ihren Eichen, Eschen und Ulmen als einzige intakte Flussaue Thüringens. Im Zuge des Baus und Betriebs der sogenannten Westringkas kade jedoch beklagen Anwohner und Nutzer des Flusses zunehmende Niedrigwasserstände und eine streckenweise Austrocknung des Flusses, ver bunden mit Fischsterben. Angler mussten auf eh renamtlicher Basis wiederholt Aktionen zur Rettung der Fischbestände durchführen. Die Kraftwerke der Kaskade wiederum sollen unter anderem die Geraaue bewässern. Eine Bürgerinitiative kämpft seit der Inbetriebnahme der Wasserkraftwerke der Kaskade um den Erhalt des Lebensraums Apfelstädt. Sie fragt nach Zusammenhängen und fühlt sich von der Landesregierung im Stich gelassen. Sie hat inzwischen eine Petition an den Landtag gerichtet. Gespräche zwischen dem zuständigen Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und den Anwohnern verliefen kontrovers und blieben vor allem für die Bürgerinitiative im Ergebnis unbefriedigend. Es fallen Begriffe wie „Klimawandel“ als Ursache, aber konkrete Hilfe erfolgt nicht, sagen die Anwohner. Wasser für die Geraaue durch das Kraftwerk, während die Apfelstädt austrocknet? So ist die Wahrnehmung der Bürger. Das Thema war Gegenstand einiger Diskussionen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und wird mit Schreiben von Betroffenen begleitet. Begonnen hat die Diskussion in dieser Legislatur mit dem Selbstbefassungsantrag „Auswirkungen der Westringkaskade und der Bundesgartenschau auf den Fluss Apfelstädt im Landkreis Gotha“ der AfD-Fraktion in der Sitzung des Umweltausschusses vom 4. November 2020. Vom Niedrigstand der Apfelstädt konnten mein Kollege Birger Gröning und ich uns vor Ort einen Eindruck machen. Unser Antrag „Den Gewässerschutz der Apfelstädt nicht gegen Wasserkraft ausspielen – Westringkaskade evaluieren“ soll dabei nicht nur Fragen nach der erzeugten Energie und den Bewässerungsflächen, mit denen die Westringkaskade begründet wird, klären, sondern ist auch mit konkreten Forderungen verbunden. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das Management der Apfelstädt vor und seit Betrieb der Westringkaskade bis zum 1. September 2021 zu überprüfen und dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu berichten; 2. die Auswirkungen des Trockenfallens der Apfelstädt auf die vorhandenen Pflanzen- und Tierarten zu überprüfen, Gegenmaßnahmen zu prüfen und dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu berichten; 3. die Wasserverteilung aus den Talsperren im Oberlauf der Apfelstädt zu überprüfen und dabei das wiederholte Trockenlegen der Apfelstädt einzubeziehen; 4. die Möglichkeit einer Neubewertung der behördlich festgestellten maximalen Entnahmemengen bzw. einzuhaltenden Mindestwasserabgabemengen unter Einbeziehung des Betriebs der Westringkaskade ebenfalls bis zum 1. September zu überprüfen; 5. bis zum 1. September zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung geboten ist und 6. alle zur Verfügung stehenden rechtlichen, technischen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die weitere Austrocknung der Apfelstädt zu verhindern und dabei die relevanten Akteure – wie die Bürgerinitiativen – einzubinden.
(Beifall AfD)
Die Gefährdung durch Austrocknung widerspricht den Zielen der Fauna-Flora-Habitate und Vogelschutzgebiete bezüglich Artenschutz, Arterhaltung und Artenvielfalt. Die Landesregierung ist somit gefordert, gegenzusteuern. Weiteres folgt in der Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Vielen Dank, Frau Hoffmann. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Siegesmund das Wort.
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, lassen Sie mich, bevor ich die Fragen des Antrags der CDU-Fraktion im Rahmen eines Sofortberichts beantworte, zunächst einige Bemerkungen vorausschicken. Aufgrund der Annahme, der Betrieb der Westringkaskade – also das Ableiten von Talsperrenwasser über eine Rohrleitung mit zwei Wasserkraftanlagen zum Erzeugen von regenerativen Energien – würde dem aufgestauten Fließgewässer Apfelstädt einen Teil seines natürlichen Abflusses entziehen und sei damit Ursache für das Trockenfallen der Apfelstädt, fordert der CDU-Antrag im Kern, die Landesregierung möge dafür sorgen, dass immer so viel Talsperrenwasser abgegeben wird, dass trotz der hohen Wasserverluste durch Versickerung in den Karstuntergrund zu jeder Zeit Wasser im gesamten Verlauf der Apfelstädt fließt. Sehr geehrte Damen und Herren, bereits diese Annahme ist falsch. Ursache des Niedrigwassers in der Apfelstädt sind die geringen Sommerniederschläge in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und hohe Wasserverluste, unter anderem durch natürliche Versinkung in den Untergrund. Früher nannte man das Ganze „Bachschwinde“, und so ist es auch nachzulesen in der Schriftenreihe des Landkreises Gotha mit dem Titel „Naturschutz im Landkreis Gotha“, Heft 3, Seite 93. Heute kommen zu diesem natürlichen Vorgehen auch noch die Klimakrise und die deutlich trockeneren Sommer hinzu. Zwischen Hohenkirchen und Schwabhausen hat sich die Apfelstädt im Laufe erdgeschichtlicher Zeiträume tief eingeschnitten und die somit sehr weit im Untergrund liegenden, stark zerklüfteten und damit sehr wasserwegsamen Festgesteine des oberen Muschelkalks erreicht. Weiter flussabwärts, zwischen Schwabhausen und Wechmar, liegt weiterhin die Gothaer-Arnstädter-Saalfelder-Störungszone, die mit tektonischen Verwerfungen die Gesteine des Untergrunds intensiv aufgebrochen und zahlreiche weitere Wasserwegsamkeiten geschaffen hat. Bei sommerlich ohnehin niedrigen Abflüssen und einem höchst aufnahmefähigen Grundwasserspeicher versickert ein großer Teil oder auch das gesamte Wasser durch die Kies- und Schotterbänke des Flussbetts ungehindert in den höchst aufnahmefähigen Muschelkalkuntergrund oder fließt unsichtbar im Schotterkörper flussabwärts. Dieses Phänomen wird als „Bachschwinde“ bezeichnet, ist ein natürlicher Vorgang und ebenso beschrieben in der Schriftenreihe des Landkreises Gotha. Und so gibt es dieses Phänomen auch an anderen Orten, ein sehr bekanntes Beispiel ist die sogenannte Donauversinkung im Süden Deutschlands. Die Donau fällt seit jeher regelmäßig an rund 155 Tagen im Jahr komplett trocken, Rekorde gab es darüber hinaus mit über 300 Tagen in der Region Donau durchaus zu beobachten. Die langjährigen amtlichen Messungen am Abflusspegel Ingersleben zeigen, dass es auch in früheren Zeiten einen Trockenfall der Apfelstädt gab. Da wurde das Wort „Westringkaskade“ noch nicht mal vor- oder rückwärts buchstabiert. Komplett trockengefallen ist die Apfelstädt in den Jahren 1976, 1998, 2014, 2019, 2020. Bereits in diesen Jahren wurde an einem oder mehreren Tagen deutlich kein Abfluss gemessen. Die Zahlen verdeutlichen also, dass das Ganze nichts mit der Westringkaskade zu tun hat. Ursache sind also nicht Wasserentnahmen, sondern schlicht und ergreifend sehr komplexe Vorgänge. Die Westringkaskade wird aus den in der Talsperre Schmalwasser zwischengespeicherten Wassermengen des Winterhalbjahrs gespeist. Mit dieser Speicherung verhindern wir unter anderem auch aktiv Hochwasserereignisse im Tal der Apfelstädt. Bereits jetzt wird die sommerliche Abflusssituation der Apfelstädt durch die Talsperren positiv beeinflusst. Durch deren Niedrigwasseraufhöhung wird der Abfluss erheblich gestützt und ein Mehrfaches des sommerlichen Talsperrenzulaufs aus dem im Winter gespeicherten Volumen abgegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz sind Trinkwassertalsperren. Ihre Aufgabe ist eine stabile Trink- und Fernwasserbereitstellung und hat oberste Priorität. Die Talsperre Tambach-Dietharz liefert mit steigender Tendenz Trinkwasser für den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden. Sie bildet zusammen mit der Talsperre Schmalwasser eine langfristige Reserve für die Wasserversorgung Mittelthüringens und das hat Vorrang vor allen übrigen Nutzungen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich kann Ihnen hier nur sagen, die Frage der sicheren Trinkwasserversorgung der Menschen in Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, des Gewerbes und der Industrie ist uns viel zu wichtig, um derart leichtfertig, wie Sie es mit Ihrem Antrag unterstellen, mit unseren Reserven umzugehen. Wasser ist kostbar, und zwar jeder Tropfen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich komme nun zu den Fragen der CDU über den Ausbau der Westringkaskade. Zu Frage 1: Das Altrecht war nicht nur für die Trinkwassergewinnung erteilt worden, der Benutzungszweck lautete vielmehr auf die Trinkwasser- und auf die Brauchwassernutzung. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bestehen einmal erteilte alte Rechte und Befugnisse weiter fort. Das damals zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt hat somit 2016 lediglich das ohnehin bestehende Altrecht erneut festgestellt und mit dieser Feststellung die Mindestwasserabgabe neu festgelegt. Die Altrechtsfeststellung beinhaltet sowohl die Trink- als auch die Brauchwassernutzung. Zu Frage 2: Die Schwierigkeit der Antwort auf diese einfache Frage besteht in der Definition von Wasserentnahmepunkten. Lassen Sie mich daher die Frage wie folgt beantworten: Das Wasser, welches der Talsperre Tambach-Dietharz mittels der Betriebsauslassleitung entnommen wird, geht zum einen an den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden zur dortigen Trinkwasserversorgung, zum anderen, zum überwiegenden Teil wird das Wasser über eine Rohrleitung bis ins nördliche Stadtgebiet Erfurt in die Gera eingeleitet. Auf dem Weg, etwa in der Mitte der Rohrleitung, ist eine Wasserkraftanlage zwischengeschaltet, gleichfalls an deren Ende kurz vor der Einleitung in die Gera. Zu Frage 3: Auch dies ist eine Frage, die den komplexen wasserwirtschaftlichen Zusammenhängen vor Ort nur zum Teil gerecht wird, deswegen versuche ich, das sozusagen mit der Unterstützung der Fachleute folgendermaßen zu beantworten. Die vergleichsweise kleine Talsperre Tambach-Dietharz wird durch zwei natürliche, gleichfalls kleine Zuläufe, die Apfelstädt und das Mittelwasser, gespeist. Allerdings werden aus der im Nachbartal etwas oberhalb gelegenen und sehr viel größeren Talsperre Schmalwasser über den Mittelwasserstollen kontinuierlich größere Wassermengen in die Talsperre Tambach-Dietharz übergeleitet. Alle Zulauf- und Ablaufmengen der Talsperre Tambach-Dietharz werden einzeln erfasst und aufgezeichnet. Sie werden auch auf der Homepage der Thüringer Fernwasserversorgung unter der Rubrik „aktuelle Talsperrendaten“ tagaktuell veröffentlicht. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 7/1210 des Abgeordneten Kellner all diese Zuflusswerte bereits einzeln aufgelistet. Sie können dort nachgelesen werden. Zu Frage 4: Zweck der Westringkaskade ist das Ausnutzen des Wasserkraftpotenzials. Das ergibt sich aus der Menge des in der Talsperre Schmalwasser gespeicherten Wassers und der enormen Fallhöhe durch das Nutzen einer vorhandenen, jedoch nicht mehr benötigten Fernwasserleitung als Triebwasserleitung. Aus physikalisch-technischen Gründen sind Wasserkraftanlagen immer am Ende der Triebwasserleitung angeordnet. Wegen der enormen Länge der Leitung ist beim Westring eine weitere Wasserkraftanlage auf halbem Weg zwischengeschaltet. Insoweit ergibt sich der Standort der unteren Wasserkraftanlage maßgeblich aus der Trassenlage der Triebwasserleitung, also der vorhandenen ehemaligen Fernwasserleitung. Die Idee, diese Wasserkraftanlagen als Schaukraftwerk zu gestalten, hat die TFW tatsächlich im Hinblick auf die BUGA 2021 entwickelt. Die bereits Ende Juni 2020 in Betrieb gegangene Anlage bereichert zusammen mit dem unmittelbar daneben entstandenen großen Teich die Parklandschaft entlang der Gera. Das Kraftwerk soll den Besucherinnen und Besuchern der BUGA zeigen, wie das Ganze funktioniert und nicht zuletzt auch ihr Interesse für diese Art der ökologischen und nachhaltigen Energieerzeugung wecken. Zu Frage 5: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist regelmäßig ein unselbstständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Zulassungsverfahrens. Wie bereits vorher zu Frage 1 erläutert, besaß die Thüringer Fernwasserversorgung für die Wasserentnahme aus der Talsperre Tambach-Dietharz ein gültiges Altrecht, sodass kein neues Verfahren durchgeführt werden musste. Zu Frage 6: Das Schaukraftwerk direkt an der Talsperre zu errichten, würde bedeuten, auf die energetische Nutzung einer vorhandenen Fallhöhe von fast 300 Metern auf der Strecke zwischen Tambach-Dietharz und Erfurt zu verzichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sofortbericht bedeutet, die Fragen einzeln zu beantworten. Das sind sehr komplexe Zusammenhänge. Ich darf aber mit den Punkten, die eben vorgetragen wurden, zusammenfassen: Der CDU-Antrag basiert auf falschen Voraussetzungen. Er fordert die Landesregierung zu Maßnahmen auf, die sachlich ungeeignet sind, eine Verschwendung wertvoller Trinkwasserressourcen bedeuten und dem Landeshaushalt teuer zu stehen kommen würden. Das alles ist aus Sicht der Landesregierung Grund genug, den Antrag abzulehnen. Ich will es aber damit nicht bewenden lassen, sondern Lösungsansätze präsentieren, weil im Gespräch natürlich sowohl mit den Bürgerinitiativen als auch mit den Menschen vor Ort die Bedenken, die die Menschen vor Ort haben, sehr ernst zu nehmen sind und wir selbstverständlich gemeinsam vor Ort daran arbeiten wollen, dass die Region an dieser Stelle Lösungsmöglichkeiten mit uns gemeinsam entwickeln kann. Kernelement einer Lösung muss die Abflussstützung der Apfelstädt mittels der Talsperre Wechmar sein. Dies ist ebenfalls eine Anlage der Thüringer Fernwasserversorgung. Sie liegt am Ende der Versinkungsstrecke. Die Wasserabgabe aus der Stauanlage bleibt damit im Gewässerbett der Apfelstädt und versinkt nicht im Untergrund. An der Talsperre Wechmar – wer sich noch an die Debatte zum Wassergesetz erinnern kann, es handelte sich eigentlich um einen Speicher, der zurückgebaut werden sollte; wir haben diesen Rückbau quasi aufgehalten und die Möglichkeit zur Ertüchtigung, das haben wir auch gemeinsam mit der Bürgerinitiative diskutiert, in Betracht gezogen –, an der Talsperre Wechmar bestehen keine bedeutenden weiteren Nutzungen oder Funktionen. Die Anlage besitzt einige technische Spezifika, die sie aber für die Aufgabe besonders befähigen. Deswegen glaube ich, dass das ein guter Lösungsansatz ist. Sie ist insbesondere eine landeseigene Talsperre, deren Finanzierung ohnehin aus dem Landeshaushalt erfolgt. Mit dem Stauinhalt kann sie mindestens 30, maximal allerdings nur 60 Trockentage überbrücken. Oberhalb der Talsperre Wechmar bliebe es allerdings leider beim natürlichen Trockenfallen der Apfelstädt. Ab er Ortslage Wan d dersleben bis zur Mündung in die Gera würde die Apfelstädt mit dem Speicher Wechmar hingegen möglicherweise wieder ausreichend Wasser führen können. Insbesondere dem FFH-Gebiet Apfelstädt aue käme die Aufhöhung nahezu vollständig zugute, da die Talsperre Wechmar oberhalb des FFHGebiets in die Apfelstädt einspeist. Ohne hier näher ins Detail zu gehen, mein Haus hat der Thüringer Fernwasserversorgung bereits die entsprechenden Aufträge erteilt, sodass die Talsperre für eine Niedrigwasseraufhöhung schon in diesem Jahr bereitsteht und wir bereits sanieren und daran arbeiten, sie zu ertüchtigen. Wir haben damit sachgerechte Lösungsansätze entwickelt und auch aufgegriffen. Wir werden sie konsequent weiterführen, aber wir müssen bei allem bedenken: Selbst die beste Versorgungsinfrastruktur ist darauf angewiesen, dass es ausreichend regnet. Die vergangenen drei trockenen Jahre haben genauso wie die Starkregenereignisse in diesem Jahr gezeigt, wie schnell uns die Auswirkungen der Klimakrise einholen können. Ich verstehe die Menschen vor Ort, die diese Veränderungen mit großer Sorge bemerken und etwas dagegen unternehmen wollen. Das Wasser aus den Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz löst aber das Problem nicht. Im Gegenteil, es würde zulasten unserer Reserven gehen. Wir werden künftig, in den nächsten Jahren, ohnehin über die Frage der Trinkwasserbereitstellung noch mal ganz anders diskutieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der CDUAntrag mit seinen Sachirrtümern – ich kann es nicht anders sagen – zeigt ganz augenscheinlich den hohen Bedarf an verlässlichen Detailinformationen. Wir haben auf unserer Homepage eine ganze Fülle dieser Informationen und ein Serviceportal Apfelstädt, wenn Sie so wollen, bereitgestellt. Ich lade wirklich dazu ein, man kann das sofort auf unserer Seite finden, „Niedrigwasser und Trockenheit [...] am Beispiel der Apfelstädt“ mit allen Daten, mit den geologischen Untersetzungen, mit den Verweisen auf Literatur sowie allen Kleinen Anfragen, die die Abgeordneten Frau Bergner, Herr Kellner und andere dazu gestellt haben. Damit haben Sie den kompletten Informationszugriff auf alles, was zu diesem Thema zu bedenken ist. Ich danke den Menschen vor Ort, die mit uns gemeinsam an Lösungsansätzen arbeiten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte hier im Thüringer Landtag darum bitten, dass wir, auch wenn wir den Haushalt für das kommende Jahr diskutieren, dazu in die Lage versetzt werden, Speicher – wie zum Beispiel den Speicher Wechmar – zu ertüchtigen. Das wird immer wichtiger. Selbstverständlich stehen wir, steht unser Haus, steht die TFW auch weiterhin für Bürgerinnen- und Bürgerdialoge zur Verfügung. Miteinander reden hilft immer. Dem Antrag der CDU-Fraktion kann ich an dieser Stelle aber nur eine Absage erteilen. Wir werden das im Ausschuss sicherlich diskutieren. Er geht aus meiner Sicht in die falsche Richtung, basiert auf falschen Annahmen und hat sich eigentlich aufgrund der Lösungsansätze, die wir diskutieren, erledigt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Vielen Dank, Frau Ministerin Siegesmund. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht die einfache Redezeit zur Verfügung. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU? Das sind zwei Fraktionen. Auf Verlangen der Fraktionen Die Linke und CDU werden wir dann die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU halten, aber die Lüftungspause ist turnusmäßig um 18.20 Uhr dran. Ich würde sagen, damit die Debatte dann nicht unterbrochen wird, gehen wir jetzt in die Lüftungspause und setzen die Sitzung um 18.33 Uhr fort. Ich setze die Sitzung fort. Auf Verlangen der Fraktionen Die Linke und der CDU eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU und zum Alternativantrag. Der erste Redner ist Abgeordneter Kellner von der Fraktion der CDU.
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Ministerin Siegesmund, für den Sofortbericht. Ich hätte mir natürlich Lösungsvorschläge gewünscht, die Sie heute hier vortragen. Aber ich habe einen Zustandsbericht gehört, aber keine Lösungsvorschläge, und das bedauere ich sehr. Wir hatten die Fragen zugeleitet. Sie haben sie so wie die Kleinen Anfragen auch weitestgehend beantwortet, aber es gibt keine Lösungsansätze. Das ist das, was die Menschen vor Ort natürlich umtreibt. Die Auenbereiche sterben ab, die Bäume sterben ab. Der Wassermangel ist nach wie vor vorhanden – jetzt ein bisschen abgepuffert durch den vielen Niederschlag in diesem Jahr –, aber trotzdem immer noch viel zu wenig. Auch wenn man sagt, das ist natürlich, das ist Klimawandel und Niederschläge fehlen, ist das alles richtig. Aber man muss ja Lösungsvorschläge bringen, wie man zumindest die Apfelstädt an der Stelle auch weiter am Leben erhält, und vor allem den Auenbereich. Das habe ich, sehr geehrte Frau Ministerin, vermisst. Sie haben gesagt, dass die CDU nicht unbedingt die Sachkenntnis dazu hat, so einen Antrag einzubringen, und die Fragen Ihrer Meinung nach nicht das treffen. Ich muss sagen, die Leute vor Ort sehen das ganz anders. Jetzt kann man sagen, das sind alles Laien, aber die leben nun mal dort in diesem Bereich, und schon immer.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Fragen
Sie mal den Bürgermeister und Ihren Fraktionsvorsitzenden im Kreistag von der CDU, was der dazu sagt!) Von wem?
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ihren
Parteikollegen!) Ich weiß, was der sagt. Ich war nämlich erst auf der Bürgerversammlung. Da waren wir. Aber da gibt es auch Ursachen, warum das so ist, und jetzt müssen wir darüber sprechen: Kriegen wir da eine Lösung hin oder nicht? Das hilft auch nicht, wenn Sie sagen, das ist halt so, der Untergrund gibt es nicht her, die Versickerung ist zu stark und damit muss man sich abfinden. Das wollen wir nicht, wenn auf der anderen Seite ein Schaukraftwerk betrieben wird, wo täglich 45.000 Kubikmeter abfließen. Täglich, 45.000 Kubikmeter! Das ist nicht wenig, wenn ich sehe, wie wenig Wasser der Fluss hat. Da, denke ich mir, sollte man als Erstes darüber nachdenken, ob man nicht diese 45.000 Kubikmeter, die man durch die Rohre Richtung Erfurt in das Kraftwerk schickt, wenn man auch dreieinhalbtausend Haushalte versorgt – das ist alles schön, aber es hilft uns nicht, wenn auf der anderen Seite Flora und Fauna darunter leiden und zum Schluss vielleicht auch irreparabel geschädigt werden. Deswegen sollte man alles überlegen, was es an Möglichkeiten gibt, um diesen Zustand zu verändern. Natürlich treibt das die Menschen vor Ort um, wenn täglich 45.000 Kubikmeter in ein Kraftwerk geschickt werden und der Fluss trockenfällt oder Niedrigwasser hat, sodass Flora und Fauna Schaden nehmen. Ich weiß auch nicht, ob das gerechtfertigt ist, das Wasser in die Stromversorgung zu schicken, wenn oben die Bäume sterben, die Fische sterben. Strom gibt es genug, vielleicht dann zu einem anderen Preis.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Aber nicht Erneuerbaren!) Aber auch zu einem anderen Preis! Davon bin ich fest überzeugt, und das sollte man schon mit in die Waagschale werfen, weil das Geld, was damit verdient wird – das wird ja auch gesagt, die Talsperrenverwaltung wird damit finanziert, das ist nicht alles. Der Schaden ist viel größer, der angerichtet wird. Darüber muss man reden, und ich hoffe, dass auch im Ausschuss darüber kritisch diskutiert wird, weil es kein Mensch mehr versteht. Wir haben ja auch die entsprechenden Fragen aufgeworfen, auch was die Umweltverträglichkeitsprüfung anbelangt. Da habe ich ja auch in meiner Kleinen Anfrage nachgefragt. Da hat man mir gesagt, das wäre nicht erforderlich gewesen. Das versteht natürlich auch kein Mensch, dass es nicht erforderlich ist, da mal nachzuschauen, welche Auswirkungen das hat, wenn ich letztendlich diesem Fluss das Wasser entziehe. Welche Auswirkungen hat das auf Flora und Fauna? Ich sage mal, sonst verlangt man zu allem Möglichen Umweltverträglichkeitsprüfungen, aber bei so einer Maßnahme sagt man, das ist nicht erforderlich. Also, das habe ich auch nicht verstanden, es versteht auch keiner. Was die Versickerung anbelangt: Natürlich gibt es eine natürliche Versickerung schon immer. Das hängt aber auch damit zusammen, wenn nicht genügend Wasser fließt, auch nicht genügend Sedimente eingebracht werden, dass die Risse natürlich immer größer werden.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Weil es zu wenig ist! Klimawandel! Guten Morgen!) Das ist so! Wenn kein Wasser fließt, kommen keine Sedimente. Die werden dann schneller ausgewaschen, wenn mal Wasser kommt, und die schließen sich dann nicht. Dass es immer eine natürliche Versickerung gegeben hat, das stellt auch keiner in Abrede. Das stellt keiner in Abrede! Aber auch darüber muss man nachdenken. Wie kann ich das verringern? Das kann man nicht abstellen. Das wird nicht funktionieren. Aber wie kann ich es verringern? Die Menschen leben dort schon seit Jahrzehnten, Jahrhunderten, und jetzt stellt man fest, dass es immer weniger wird. Natürlich hat sich auch das Klima verändert. Es gibt weniger Niederschlag auf der einen Seite. Auf der anderen Seite leistet man sich aber auch den Luxus, das Wasser, was dafür dringend benötigt wird, zur Stromerzeugung zu nutzen, was ja auch in Ordnung ist. Ich will das auch nicht gegeneinander ausspielen, auf keinen Fall! Nein!
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Doch, das ist das Problem! Es hat nichts miteinander zu tun!) Aber man muss abwägen, wo der Schaden und wo der Nutzen größer ist. Das muss man schon abwägen. Und da muss ich sagen, Energie gibt es, Wasser gibt es an der Stelle nicht. Deswegen ist auch meine Bitte, dass man auch das überlegt, inwieweit es möglich ist, diese Turbine in der Trockenzeit oder im Sommer abzustellen und wenn entsprechend Wasser da ist, dann wieder zu nutzen. Dann wäre das ja auch ein Kompromiss, dass man sagt, wir nehmen zeitweise die Turbine in Betrieb und lassen dafür das Wasser, diese 45.000 Kubikmeter, die täglich entzogen werden, dem Fluss zukommen. Und ich weiß auch nicht, was dagegenspricht. Jetzt kann man sagen: Na gut, da fehlen uns die Einnahmen. Das kann man ja sagen. Aber ich sage es noch mal: Geld ist nicht alles, an der Stelle gar nicht. Wenn Sie sich den Auenbereich anschauen – ich war vorletzte Woche erst dort gewesen –, ist das schon ein Trauerspiel, was man da sieht, wie die Bäume absterben, weil es ganz einfach zu trocken ist. Deswegen ist unser Vorschlag oder Angebot, darüber nachzudenken, ob das nicht eine Möglichkeit wäre, zumindest kurzfristig schnellstmöglich mehr Wasser einzubringen, damit Flora und Fauna sich erholen können und nicht für die Stromnutzung verbraucht werden. Die Bürgerinnen und Bürger, die unten in Apfelstädt sich auf den Weg gemacht haben, machen das nicht aus Jux und Tollerei, das geht jetzt schon über zwei Jahre. Sie sind wirklich nach wie vor völlig unzufrieden, dass es keine Lösungsvorschläge gibt. Sie waren selbst dort, haben den Zorn der Bürgerinnen und Bürger gespürt und da muss man schon reagieren. Ich sage mal, ich kenne das Gebiet auch, ich bin dort aufgewachsen und das macht mir schon große Sorge, dass man auf der einen Seite das Wasser für die Stromerzeugung nutzt, auf der anderen Seite die Fische sterben und der Auenbereich leidet. Also an der Stelle, denke ich mir, ist es wichtig, auch im Ausschuss offen darüber zu diskutieren, welche Möglichkeit wir haben. Es gibt Konzepte, wie man die Versickerung verringern kann mit einem entsprechenden Geschiebe, das mit einzubauen. Das ist nicht die Lösung, dass es zu ist. Das wird es nicht sein, es wird auch im Untergrund gebraucht. Das will ich auch gar nicht in Abrede stellen. Aber wir müssen aufpassen, dass man nicht diesen ganzen Bereich irreparabel beschädigt. Deswegen wünsche ich mir auch im Ausschuss, liebe Kolleginnen und Kollegen, und natürlich auch Frau Ministerin, dass man alles offen diskutiert und auch nach Möglichkeiten sucht und nicht einfach das als – ich sage mal – gottgegeben hinnimmt. Das ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Weg und deswegen bitte ich und appelliere auch an alle Beteiligten und alle, die letztendlich Einfluss nehmen können, dass sich die Situation in dem Bereich der Apfelstädt verbessert, um Mithilfe. Ich bin mir sicher, wir finden gemeinsam einen Weg, wie man letztendlich dem Fluss und dem Auenbereich wieder hilft. Die Stromversorgung bricht in Erfurt nicht zusammen, wenn mal die Turbine nicht rund um die Uhr läuft. Ich denke, das ist sicherlich nicht so ein großer Schaden.
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Vielen Dank.
(Beifall CDU, AfD)
Ach so, wir möchten den Antrag an den Ausschuss überweisen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Welchen?)
(Zwischenruf aus dem Hause: Innenaus-
schuss!)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Herr Präsident, Kollegen und Zuschauer, die Apfelstädtaue als Fauna-Flora-Habitat 55 mit einer Größe von etwa 150 Hektar ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets 29 mit wiederum mehr als 10.000 Hektar. Die Apfelstädt beheimatet Bachforelle, Elritze, Äsche, Schmerle, Flussbarsch und Groppe. Die Groppe beispielsweise ist in der FFHRichtlinie gelistet und kommt nur in Gewässern mit hoher Wasserqualität vor. Das spricht für die Apfelstädt.
(Beifall AfD)
Im Gebiet wurden der Grauspecht, die Wasseramsel, der Rotmilan, der scheue und seltene Schwarzstorch und der Eisvogel, eine streng geschützte Art, gesichtet ebenso wie der Kammmolch, der auf der Roten Liste steht, und die gefährdete Mopsfledermaus, Fledermaus der Jahre 2020 und 2021. Die Wichtigkeit der Erhaltung des Gebiets ist also gegeben. Ich zitiere aus dem Abschlussbericht zum Managementplan zum FFH-Gebiet 55 und Teilen des SPA-Gebiets 29 des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Ich zitiere: „Die beiden naturnahen Abschnitte der Apfelstädt im westlichen und östlichen Teilgebiet mit ihren Auwaldbeständen sind das bedeutendste Schutzgut im FFHGebiet ‚Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Neudietendorf‘.“ Der Fluss Apfelstädt bietet mit seinen Kies- und Schotterbänken gute Lebensbedingungen für diese Tiere. Die Apfelstädtaue liefert ebenso Lebensqualität für die Bürger und ist ein Wahrzeichen der Region.
(Beifall AfD)
Es ist also nicht nur das Vorkommen vielfältiger und geschützter Arten, was die Gegend besonders macht und das Engagement der Bürger und entsprechende Schreiben an das Ministerium erklärt. Die bereits angesprochene Petition mit dem Ziel, das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz zum Handeln zu bewegen, hat übrigens die nötigen 1.500 Unterstützungsunterschriften inzwischen erreicht, sodass eine Anhörung im Landtag möglich wird.
(Beifall AfD)
Ich zitiere aus der Petition „Austrocknung der Apfelstädt verhindern“: „Seit der Inbetriebnahme der Westringkaskade für die ökologische Stromerzeugung und die Bewässerung der BUGA 2021 liegt die Apfelstädt seit März 2020 bereits trocken. Nach wie vor leugnet das TMUEN diesen Umstand.“
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Weil er falsch ist?) In den Jahren 2018, 2019 und 2020 kam es zum Trockenfallen der Apfelstädt über Tage und Wochen und damit zur Gefährdung der Pflanzen- und Tierwelt. Fischarten wie die Groppe benötigen einen ausreichenden Wasserpegel, da sie als schlechte Schwimmer Hindernisse kaum überwinden können. Wie im Umweltausschuss mitgeteilt, wurde ein Trockenfallen auch in 2003 dokumentiert. Trockenfallen gab es immer wieder, hieß es. Das Wasserkraft- und Bewässerungsprojekt „Westringkaskade“, für das Wasser aus denselben Talsperren genutzt wird, die auch die Apfelstädt speisen, also den Talsperren Tambach-Dietharz und Schmalwasser, sei nicht für das Trockenfallen verantwortlich, heißt es im Umweltausschuss. Verantwortlich sind die Versickerungszonen, also letztlich geologische Gegebenheiten vor Ort und der Klimawandel. Bei Niedrigstand wurde zwar durch die Thüringer Fernwasserversorgung mehr Wasser als vorgeschrieben in die Apfelstädt abgegeben, aber es reichte einfach nicht. Die Westringkaskade selbst ist ein etwa 40 Kilometer langes Rohrsystem und stellt die Nutzbarmachung der Trinkwassertalsperre Schmalwasser dar. Zur Speisung der Turbinen in Gotha-Seeberg und in Erfurt-Gispersleben werden die vorhandenen Fernwasserleitungen des sogenannten Westrings der TFW genutzt plus eine neue Rohrleitung in Erfurt. Am 15. Mai 2019 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis zur Nutzung des in den Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz gespeicherten Wassers zur Energieerzeugung sowie Einleitung des genutzten Wassers in die Gera erteilt. Die Anlagen sollen 8 Millionen Kilowattstunden regenerative Energie liefern und die Gewinne für die TFW werden nutzbar gemacht durch die Höhendifferenz der Talsperren zur Gera. Bei nicht ausreichendem Zufluss in die Talsperren soll der Betrieb der Wasserkraftanlagen unterbrochen werden. Ein vorgeschriebenes Notfallszenario bei Austrocknen der Apfelstädt hingegen existiert nicht. Das Wasser aus den Talsperren soll dabei nicht nur, wie erwähnt, der BUGA und der Geraaue dienen, sondern auch der Fahner Höhe, was sehr begrüßenswert ist; jedoch profitiert die Apfelstädt nur davon, wenn zusätzlich Wasser in sie geleitet wird. Eine Lösung gegen das Austrocknen der Apfelstädt sollte die Instandsetzung der Talsperre Wechmar sein, die Wasser an die Apfelstädt abgeben könnte, was jedoch von Anwohnern bezweifelt wird, weil auf diese Weise eine Überbrückung des Trockenfalls nur für zwei Monate gegeben ist und die Apfelstädt mehrere Monate trockenliegt. Die Landesregierung ist jedenfalls gefordert, für Lösungen zu sorgen und alle Einwirkungen auf die Niedrigwasserführung und das Trockenfallen der Apfelstädt ergebnisunabhängig zu betrachten, wenn sie Naturschutz ernst meint.
(Beifall AfD)
Und wenn das Ergebnis lautet, dass die Westringkaskade keine negative Wirkung auf die Apfelstädt hat, dann ist dennoch dringender Handlungsbedarf gegeben, um das weitere Austrocknen zu verhindern. Nach Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie müssen für die Arten- und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten durch die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands festgelegt werden. Es stellt sich also auch die Frage, warum bei den bekannten Tatsachen des Trockenfallens die Entwicklung geeigneter Gewässerstrukturen nicht schon längst umgesetzt wurde oder größere Wassermengen als bisher in die Apfelstädt abgegeben worden sind. Es ist jedenfalls geboten, Flora und Fauna der Apfelstädtaue zu schützen und alle verfügbaren Mittel in die Wege zu leiten, das Gebiet zu bewahren,
(Beifall AfD)
auch wenn das heißt, dass der Betrieb des Schaukraftwerks kritisch überprüft wird und weitere Gespräche mit den Bewohnern der Region nötig sind. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen versichern, die Landesregierung nimmt Naturschutz sehr ernst. Unsere Landesregierung nimmt aber auch Fakten zur Kenntnis und bringt verschiedene Zusammenhänge bei Ökosystemen, was meistens sehr komplexe Gebilde sind, zur Kenntnis und versucht, mit diesen Fakten umzugehen und diese untereinander abzuwägen. Ich glaube, dass dieses hochkomplexe Thema nicht einfach nur Antworten a, b und c als Lösung bietet, das müsste Ihnen mittlerweile bewusst geworden sein, ehrlich gesagt, so oft, wie wir das Thema schon diskutiert haben. Die sich verschärfende Klimakrise wird nämlich in Zukunft immer häufiger zu Niedrigwasserperioden in unseren Fließgewässern führen. Es ist deshalb dringend notwendig, sich mit den damit einhergehenden Fragestellungen auseinanderzusetzen. Vordergründig könnte man den Eindruck gewinnen, die CDU wolle sich mit dem vorliegenden Antrag dieser Problematik am Beispiel der Apfelstädt stellen. Man kann dem Antrag auch zugutehalten, dass durchaus einige berechtigte Fragen rund um die Thematik des Niedrigwassers der Apfelstädt in den Sommermonaten der vergangenen Jahre aufgeworfen werden. Es muss aber auch angemerkt werden, dass diese Fragen schon zweimal im Umweltausschuss im Rahmen von Selbstbefassungsanträgen besprochen und in mehreren Kleinen Anfragen von der Landesregierung ausführlich beantwortet wurden. Es ist natürlich überhaupt nichts dagegen einzuwenden, diese Fragen immer wieder aus unterschiedlichen Perspektiven erneut zu beleuchten, und deswegen hat ein solcher Antrag natürlich auch seine Berechtigung für eine Plenardebatte. Sehr problematisch ist es allerdings, wenn ein Antrag nur deshalb eingereicht wird, um wichtige umweltpolitische Maßnahmen gegeneinander auszuspielen. Wie der Titel des Antrags schon zeigt, wird der Landesregierung unterstellt, sie habe die Erzeugung von regenerativer Energie über den Gewässerschutz gestellt und so bewusst
(Beifall AfD)
die Verlegung von ökologisch wertvollen Lebensräumen in Kauf genommen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier der Naturschutz instrumentalisiert werden soll, um dann eine Klimaschutzmaßnahme diskreditieren zu können. Dennoch hoffe ich, dass wir nach wir vor alle ein gemeinsames Interesse daran haben, Lösungen für die schwierige Niedrigwassersituation an der Apfelstädt zu finden. Dazu müssen wir aber auch die Fakten und Ursachen für das Niedrigwasser so anerkennen, wie sie sind. Nur auf dieser Grundlage können dann Lösungsansätze gegeneinander abgewogen und für alle akzeptable Lösungen gefunden werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Folgenden werde ich deshalb zunächst auf die Ursachen eingehen. Die Kernaussage des vorliegenden Antrags läuft ja darauf hinaus, dass der Apfelstädt allein deshalb Wasser entzogen und dieses in die Westringkaskade eingeleitet würde, um dann damit Ökostrom erzeugen zu können. Als Fakt muss zunächst festgehalten werden, dass sich an den Wasserentnahmemengen aus den Talsperren Tambach-Dietharz und Schmalwasser durch die Inbetriebnahme der Westringkaskade gar nichts geändert hat. Auch wenn von unterschiedlichen Akteuren/Akteurinnen immer wieder andere Zahlen in den Raum gestellt werden, hat sich die genehmigte Entnahmemenge aus den Talsperren seit 1983 nicht geändert.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
2019 wurde lediglich der Nutzungszweck erweitert. Zu der bisherigen Trink- und Brauchwasserversorgung kam nun die Wasserkraftnutzung hinzu. Dadurch wurde aber die wasserrechtlich festgeschriebene Entnahmemenge aus den Talsperren nicht erhöht und auch die Abflussmenge in die Apfelstädt nicht verringert. Es ist also sehr wichtig, diesen Sachverhalt so zur Kenntnis zu nehmen, wie er ist. Durch die Nutzungserweiterungen für die Wasserkraft in der Westringkaskade haben sich die Verhältnisse zur Gewässerbewirtschaftung der Apfelstädt nicht geändert – noch einmal. Festzustellen ist hingegen, dass die Situation an der Apfelstädt ohne die Talsperren noch schlechter wäre. In Trockenwetterzeiten ist der natürliche Zufluss der Apfelstädt in die Talsperre niedriger als der Abfluss aus der Talsperre in die Apfelstädt. Die wasserrechtlich festgelegte Mindestabwassermenge aus den Talsperren in die Apfelstädt liegt in diesen Zeiten höher als der natürliche Zufluss. Somit gibt es faktisch bereits eine Niedrigwasseraufhöhung der Apfelstädt oberhalb ihrer natürlichen Wasserführung. Dennoch reichen diese Mengen nicht aus, um in Dürreperioden das Trockenfallen der Apfelstädt zu verhindern. Die Ursache für das Niedrigwasser in der Apfelstädt kann also gar nicht in einer Abzweigung von Wasser aus der Apfelstädt zugunsten der Westringkaskade zu finden sein. Es ist unredlich, wenn solcher Zusammenhang – wie leider auch wieder im Text des vorliegenden CDU-Antrags – immer wieder hergestellt wird, denn auch in den Zeiten vor der Inbetriebnahme der Westringkaskade gab es Zeiten, in denen die Apfelstädt trockenfiel. Offensichtlich müssen also andere Faktoren für die Situation eine ursächliche Rolle spielen. Zu nennen ist hier vor allem eine geologische Störungszone, von der das Flussbett der Apfelstädt zwischen der Ohra-Mündung und Wechmar betroffen ist. In diesem Bereich kam es schon immer zu natürlichen Versinkungen, durch die der Fluss im Sommer vollständig trockenfallen konnte. Eine weitere wesentliche Ursache liegt in den zunehmend geringeren Sommerniederschlagsmengen als Folge der Klimakrise. Diese Auswirkungen waren insbesondere in den Dürresommern der vergangenen drei Jahre zu beobachten. Gerade im Einzugsgebiet der Apfelstädt lagen die Niederschlagsmengen weit unterhalb des langjährigen Mittels. Versinkung und Klimakrise als wesentliche Ursachen werden in dem vorliegenden Antrag aber überhaupt nicht thematisiert. Stattdessen wird in dem Antrag vorgeschlagen, einen künstlichen Wasserstand aufrechtzuerhalten, indem über die Mindestabgabemenge hinaus gespeichertes Talsperrenwasser in die Apfelstädt abgegeben werden soll. Die Sinnhaftigkeit dieser Lösungsmöglichkeit muss aber infrage gestellt werden, denn es ist mehr als zweifelhaft, ob eine solche erhöhte Abgabe tatsächlich nachhaltig ist. Bei der Apfelstädt handelt es sich um ein Gewässer, das im Sommer natürlicherweise regelmäßig trockenfällt und dessen Ökosystem an diese Verhältnisse auch angepasst ist. Meine Damen und Herren, sinnvoll sind daher zwei Maßnahmen: einerseits die natürliche Wasserführung der Apfelstädt durch ein dynamisches Wassermanagement der Talsperren nachzubilden, was – wie bereits erwähnt – derzeit auch schon der Fall ist, andererseits durch eine naturnahe Gewässergestaltung dafür zu sorgen, dass beim Trockenfallen Resttümpel als Rückzugsorte für Lebewesen erhalten bleiben. Hierzu müssen in der Zukunft noch einige Maßnahmen umgesetzt werden, damit der gute Zustand der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden kann. Zudem steht mit dem Speicher Wechmar eine Möglichkeit zur Verfügung, die Apfelstädt in besonders trockenen Zeiten zusätzlich mit Wasser zu versorgen. Das Wasser kann nach den Versinkungsstellen am Unterlauf zugeführt werden, was ...
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Herr Präsident, Sie haben vorhin gesagt, dass wir in einfacher Redezeit beraten. Damit müssten mir 11 Minuten 40 zur Verfügung stehen. Es hat mich schon gewundert, warum der CDU-Kollege nur so wenig Zeit hatte. Na gut.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Wenn ich 11 Minuten 40 habe, dann müsste der Herr noch weitaus mehr zur Verfügung haben.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Er hat sich
auf das Wesentliche konzentriert!) Genau. Ich war dabei, dass wir eine naturnahe Gewässergestaltung brauchen, die eben beim Trockenfallen Resttümpel schafft, die als Rückzugsorte für Lebewesen dann dienen können. Diese Maßnahmen müssen wir noch umsetzen. Das Wasser kann nach den Versinkungsstellen am Unterlauf zugeführt werden, was dann eben insbesondere dem FFH-Gebiet Apfelstädtaue zugutekommt. Zudem sollte überprüft werden, inwieweit es derzeit noch Wasserentnahmen aus der Apfelstädt zu Niedrigwasserzeiten gibt und ob auf diese in Zukunft verzichtet werden könnte. Diese naturschutzfachlich sinnvollen Lösungswege werden wir als Fraktion kritisch begleiten. Eine Instrumentalisierung des Naturschutzes gegen die Produktion von regenerativer Energie, wie in dem vorliegenden Antrag, lehnen wir hingegen entschieden ab, insbesondere dann, wenn hier an der Westringkaskade ohne eine wesentliche Inanspruchnahme von neuen Flächen und der Nutzung von nicht mehr benötigtem Trinkwasser erneuerbarer Strom erzeugt werden kann. Bei der weiteren Beratung der Thematik bitten wir die antragstellenden Fraktionen deshalb dringend um eine Versachlichung der Debatte. Einem Austausch von naturschutzfachlichen und energiepolitischen Argumenten im Ausschuss werden wir uns allerdings nicht entgegenstellen und können einer Überweisung an diesen Ausschuss daher auch zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer am Livestream! Ich möchte zu Beginn meiner Rede auf Ihre Ausführungen, Frau Ministerin, noch mal eingehen, weil nach Aussagen von Fachleuten die Versickerungen unbestätigte Annahmen sind. Es sind keinerlei Untersuchungen dazu durchgeführt worden. Wenn das anders ist, würde ich Sie doch bitten, die Untersuchungen dazu dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Das Zweite: Sie haben in Ihrer Rede gesagt, die Talsperren Tambach-Dietharz und Schmalwasser sind Trinkwassertalsperren. Das ist auch nicht an dem, weil 2005 die Trinkwasserversorgung für diese Talsperren eingestellt wurde. Das Altrecht, auf das Sie sich beziehen, bezieht sich auf Trinkwasser- und Brauchwasserversorgung, nicht auf Wasserkraft. Und deswegen – so wie Herr Kellner das schon erwähnt hat – hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Wasserkraftnutzung erfolgen müssen.
(Beifall AfD)
Außerdem: Schmalwasser hat gar keine Altrechte aus der DDR, da diese Talsperre erst 1990 fertiggestellt worden ist. Darüber hinaus ist auch wichtig, wenn man sich die Gesetzestexte mal durchliest: Die Altrechte sprechen von maximalen Spitzenentnahmen, die jetzt zu Regelentnahmen gemacht worden sind. Das ist etwas anderes, als Frau Wahl das eben dargestellt hat. Ihr Lösungsvorschlag mit der Talsperre Wechmar wird von Fachleuten als ein Problem angesehen, weil die Verbindung mit der natürlichen Flusszönose als biologische Katastrophe angesehen wird, weil Wechmar ein Fischerteich ist, wo gefischt wird, und das geht wohl nicht. Also das kann ich nur zitieren, weil ich bin kein Biologe und kein Umwelttechniker. Und jetzt grundsätzlich zu diesem Thema „Umweltpolitik“: Ich denke, Umwelt bedarf ganzheitlicher Ansätze, die sowohl Natur- als auch technisches Verständnis voraussetzen. Umweltpolitik bedarf auch des Wissens um Naturgesetze und die so wichtigen Naturkreisläufe. Wenn wir einen Fluss haben, der an einem bestimmten Punkt einen Bypass bekommt, durch den ein Teil des normalerweise abfließenden Wassers entnommen wird, ist es doch völlig logisch, dass dieser Fluss dann weniger Wasser führt.
(Beifall AfD)
Und je mehr Wasser ich entnehme, umso weniger Wasser geht durch die Originalstrecke durch. Dies ändert sich auch nicht, wenn das Wasser zwischendurch in einem Stausee gespeichert wurde, denn der Zufluss ist nun mal der gleiche. Allerdings sind Stauseen auch sehr sinnvoll. Nehmen wir mal die Saale als Beispiel: Bevor die Hohenwarte- und die Bleilochtalsperre gebaut wurden, waren Überschwemmungen an der Tagesordnung. Durch diese beiden Stauseen kann die Saale so reguliert werden, dass es nur noch ganz selten zu Überschwemmungen kommt. Allerdings wird das angestaute Wasser auch hier zur Niedrigwasseraufhöhung verwendet, und zwar komplett. Damit kann die Saale zwar in sehr trockenen Sommern auch nicht völlig vor Extremniedrigwasser bewahrt werden, aber es lässt sich in Grenzen halten. Für die Apfelstädt haben die Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz eigentlich genau dieselbe Bedeutung: Hochwassergefahr zu bannen und bei geringem Zufluss wegen Trockenheit die Apfelstädt mit zusätzlichem Wasser zu versorgen. Stauseen stellen somit ein Korrektiv dar, welches Extreme abmildert. Dies trifft auch auf die Apfelstädt zu. Durch den Bau der Westringkaskade wird dem System aber Wasser entnommen. Dies steht außer Frage, auch dass das entnommene Wasser nicht mehr zur Niedrigwasseraufhöhung der Apfelstädt zur Verfügung steht.
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Die Apfelstädt mündet bei Erfurt in die Gera und bis zum Ende des Bypasses der Westringkaskade sind somit die Gera und das angrenzende Stadtgebiet in Erfurt ebenfalls von dem geringen Zufluss betroffen. Diese Fakten kann wohl niemand bestreiten. Die Flussauen der Apfelstädt sind einzigartige Biotope mit einer Vielzahl von geschützten und teilweise aussterbenden Tierarten, das ist von meinen Vorrednern bereits ausgeführt worden. Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz kam bereits am 11.04.2019 zu dem Schluss, dass die Pläne der TFW Konfliktpotenzial aufweisen. In dem Protokoll heißt es: Mit der Realisierung des Vorhabens der Thüringer Fernwasserversorgung werden dem Fließwässerökosystem oberhalb des FFH-Gebiets nicht unbeschränkt beträchtliche Wassermengen entzogen. – Also ist es durch ein Gutachten bekannt gewesen. Wenn der Apfelstädt pro Tag also 45.000 Liter entnommen werden dürfen, stellt sich die Frage nach den Belangen des Natur- und Artenschutzes. Wenn das nämlich der Apfelstädt entzogen wird und dann für die Niedrigwasseraufhöhung nicht mehr zur Verfügung steht, ist das, wie bereits dargelegt, diesen hohen Prinzipien nicht förderlich. Gerade zu Zeiten von Hitze und Trockenheit müsste das Wasser der Talsperren komplett für die Apfelstädt zur Verfügung stehen.
(Beifall AfD)
Denn mit jedem Liter, der durch die Westringkaskade abfließt, wird der Wasservorrat in den Stauseen für längere Trockenperioden geringer. Für das Niedrigwasser in der Apfelstädt drei trockene Sommer verantwortlich machen zu wollen, ist zu einfach gedacht, wie Staatssekretär Möller das aus dem Umweltministerium mehrfach zu Protokoll gegeben hat. Mit dem Wasser der Westringkaskade wird CO -neutral Strom erzeugt, eine künstliche Seen2 landschaft im Rahmen der BUGA gespeist und weiterhin wird davon bei Hochwasser zum Beispiel für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen entnommen. Das alles sind menschengemachte Zwecke – künstlich erzeugt. Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass das natürliche Biotop der Apfelstädtaue Schaden nimmt. Wie sich das mit dem besonderen Schutz des Gebiets, dem Artenschutz und dem Erhalt von natürlichen Lebensräumen in Einklang bringen lässt, diese Antwort bleiben die Thüringer Fernwasserversorgung und das Umweltministerium schuldig. Mein Vorschlag wäre: Es sollte nicht das Gewinnstreben der TFW im Vordergrund stehen, sondern unsere Natur. Wir sollten das Betriebsregime für die Westringkaskade ändern, und zwar so priorisieren: Als Erstes muss die Apfelstädt fließen und das, was übrig ist, kann durch die Westringkaskade gehen. Das betrifft gerade die Sommermonate. Wenn ich jetzt ein ganzheitliches Konzept nehme, Frau Siegesmund, dann kann die Stromerzeugung in den Sommermonaten durch Photovoltaik erfolgen. Damit kann das kompensiert werden und gerade im Winter, wenn wir nicht so viel Sonne haben, können wir das Wasser, was wir da reichlich haben, über die Westringkaskade schicken und Strom erzeugen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diesen einzigartigen Lebensraum der Apfelstädt schützen und damit echten Naturschutz fördern wollen, sollten wir das Wassermanagement der Westringkaskade und der Apfelstädt einer gründlichen Prüfung unterziehen. Das ist die ganz große Bitte.
(Beifall AfD)
Es gibt mit Sicherheit eine bessere und die Belange von Anrainern und TFW gleichermaßen berücksichtigende Lösung auch im Hinblick auf die betroffenen Menschen, die sehr sachlich, lautstark und fantasievoll ihren Protest äußern, denn die Politik muss für die Menschen gemacht werden und nicht gegen sie. Die Botschaft ist klar und unmissverständlich: Wir alle gemeinsam müssen aufhören, unsere Natur durch Aktionismus zu zerstören. In diesem Sinne stimmt die FDP-Fraktion dem Antrag der CDU grundsätzlich zu. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, am Abend des 27.10.2020 stand ich mit vielen anderen Bürgern vor den Fenstern des Bürgersaals in Günthersleben. Die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund, Die Grünen, hatte zu einem Bürgerdialog zum Thema „Niedrigwasser in Apfelstädt“ geladen. Coronabedingt waren nur 50 angemeldete Teilnehmer vor Ort, Medienvertreter und Mitarbeiter, aus fachlichen Gründen hinzugezogene Gäste waren in dieser Anzahl schon vertreten. Somit hatten nur 30 Dialogteilnehmer die Chance, sich aktiv einzubringen. An eine Frage von Frau Ministerin Siegesmund kann ich mich noch sehr gut erinnern. Sie fragte einen kritischen Diskussionsteilnehmer, ob er an den menschengemachten Klimawandel glauben würde. Mittlerweile ist das ja so ein Totschlagargument. Wenn jemand an dieser Fantasie nicht interessiert ist oder ihnen das nicht abkauft,
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist keine Fantasie!) wird sofort so argumentiert und er wird damit negativ dargestellt. Das hört man hier wieder aus den Reihen der Grünen; dieses Fantasiemärchen „menschengemachter Klimawandel“ ist ja das Thema für Sie. Aber auch das wird Sie einholen, so wie die ganzen anderen Themen in der Vergangenheit.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das
haben wir ja gestern erlebt!) In meinen Gesprächen mit den Bürgern, die vor den Fenstern des Bürgersaals verharrten, konnte ich klare Kritik an dem Handeln von Rot-Rot-Grün vernehmen. Dazu muss ich sagen: Das ist ländlich geprägter Bereich, dort ist die AfD mit über 30 Prozent dabei. Das sind konservative Bürger, die sich vieles selbst erarbeitet haben und auch behalten wollen und die sich letztendlich von so schrägen Theorien nicht verzaubern lassen. Da bin ich auch sehr zufrieden, dass ich dort lebe.
(Beifall AfD)
In meinen Gesprächen war klar vernehmbar, dass Sie hier
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
außerhalb Ihres Wahlkreises!) letztendlich mit dieser Theorie des Klimawandels keine Punkte machen konnten, und das wurde auch offen artikuliert. Im Anschluss an die Veranstaltung konnte ich mich mit dem anwesenden Reporter anregend austauschen. Jetzt muss ich dazusagen
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: War das vorgestern?) – ja, erzählen Sie ruhig, erzählen Sie ruhig, das wird Sie alles einholen –, eine Einladung zu dieser Veranstaltung habe ich als Zuständiger für diesen Bereich, als Landtagsabgeordneter, nicht erhalten. In dem nachfolgenden Pressebericht wurden meine Anwesenheit und die von mir gegenüber dem anwesenden Reporter artikulierten parlamentarischen Initiativen der AfD – und hier danke ich der Abgeordneten Nadine Hoffmann für dieses emsige Streben um die Apfelstädt, noch mal vielen Dank,
(Beifall AfD)
und das ist auch noch mal einen Beifall wert – nicht erwähnt. So, wir haben jetzt hier den Fall – das hat die Frau Dr. Bergner sehr schön jetzt auch erörtert: Wir haben über Jahre hier Trockenfälle eines Gewässers vorliegen und trotzdem kommen Sie auf die Idee, aus einem intakten Fließgewässer Wasser einfach abzuzapfen, um Ihre grünen Ideologien zu betreiben, klimaneutrale Energie durch Wasserkraftwerke zu erzeugen, und zerstören dadurch eine Heimat, eine Heimat unserer Bürger. Sie haben das schon an den Petitionen zum Thema „Wind im Wald“ gemerkt. Sie haben es hier mit Thüringern zu tun, Sie haben es hier mit erzkonservativen Bürgern zu tun, die um ihre Rechte, um ihre Heimat kämpfen. Und die können Sie nicht so einfach abschütteln.
(Beifall AfD)
Wie haben sie das in der Petition zum Thüringer Wald gesagt, als ich sie fragte: Wie viele im Dorf wählen bei Ihnen die Grünen? Da sagte die eine: Ja, wenn es einer ist, da ist das schon viel. Und damit haben Sie hier zu tun. Ich freue mich, dass es hier einen Widerstand gibt, ich freue mich, dass hier um die Heimat gekämpft wird, und ich bin stolz, hier Thüringer zu sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
(Beifall AfD)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann wird es jetzt eine ganze Reihe von Abstimmungen geben, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Möchte die Landesregierung noch mal das Wort ergreifen? Nein. Gut, dann hat sich das erledigt. Also zuerst: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch, dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest. Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss – das ist der Umweltausschuss – beantragt? Ja. Gut, dann …
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Wer beantragt das?) Die Fraktion der AfD – ja?
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Herr Kellner
hat es auch beantragt!)
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Gut. Die Fraktion der CDU hat die Fortsetzung der Beratung beantragt. Ich frage: Wer dafür ist, dass die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz erfolgt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Es kommen Gegenstimmen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Fraktionen Die Linke und SPD. Damit ist die Fortsetzung der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beschlossen. Jetzt der nächste Punkt: Wir stimmen über die Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU ab. Herr Bühl, stimmt es, dass Sie auch dafür Ausschussüberweisung beantragt haben?
Ausbau der Westringkaskade zur ökologischen Stromerzeugung darf nicht zur Schädigung der ökologisch wertvollen Apfelstädtaue führen
Gut. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht vernommen, dazu sehe ich auch keine Wortmeldungen. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung der Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dafür ist, dass Nummer II im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz behandelt wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Aus der Fraktion der AfD. Damit ist Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Die weitere Abstimmung betrifft den Alternativantrag der Fraktion der AfD. Hier ist auch Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt worden. Weitere Ausschussüberweisungen sind mir nicht bekannt geworden, ich sehe auch keine Wortmeldungen. Dann frage ich: Wer dafür ist, dass der Alternativantrag der Fraktion der AfD an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Enthaltungen? Nein. Dann ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2287 – Neufassung –. Wer dafür ist, diesen Alternativantrag anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. – Ich höre gerade, diese Abstimmung gehörte nicht hierher. Dann können wir an dieser Stelle diesen Abstimmungsreigen abbrechen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und damit auch die Sitzung, denn nach 19.00 Uhr sollte kein Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen werden. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Nachhauseweg und einen angenehmen Abend. Morgen früh um 9.00 Uhr wird hier im Saal die Sitzung fortgesetzt.