Denny Jankowski
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Lange hat es gedauert, aber nun, nach einigen Monaten, haben die Fraktionen Rot-Rot-Grün, CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag hier eingebracht, der ganz im Sinne der Digitalisierungslobby verfasst wurde – eine große Sammlung an Forderungen rund um die Digitalisierung in unseren Bildungseinrichtungen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nehmen
Sie sich doch eine Schiefertafel mit!) Ich habe mal gelernt, man soll zunächst mit etwas Positivem anfangen, das steigert ein bisschen die Aufmerksamkeit, und ich muss sagen, das war gar nicht so leicht, da etwas zu finden. Sie fordern unter anderem, Kommunen sollen unterstützt werden beim Ausbau der Glasfaserverbindungen, Lehrern sollen Dienstgeräte zur Verfügung gestellt werden, die Schulen sollen bei der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben unterstützt werden und ein Schulmanagementsystem möchte man auch implementieren. Das sind alles Forderungen, die man eins zu eins teilen kann, dazu braucht man aber nicht diesen Antrag hier, das wird zum Großteil eh schon gemacht. Am Rest des Antrags kann man leider nur wenig Positives finden, er liest sich ein wenig wie ein Sammelsurium von Wünschen an eine digitale Wunderwelt. Es wird verkauft, dass es bei der Digitalisierung im Bildungssystem um eine Verbesserung der pädagogischen Arbeit ginge. Aber wenn das wirklich das Ziel wäre, könnte man es deutlich einfacher haben, bessere Bildung ginge immer noch am besten durch kleinere Klassen. Beim Anhörungsverfahren gab es auch recht kontroverse Diskussionen, vor allem gab es sehr viele kritische Stimmen bezüglich der Digitalisierung im Bildungssystem. Ich möchte da nur an Prof. Lankau, Prof. Spitzer, Dr. Burchardt oder auch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte erinnern. Sie alle haben viele Bedenken geäußert und vor Risiken gewarnt, die aber anscheinend überhaupt nicht bei der Antragserstellung berücksichtigt wurden. Im Gegenteil: Man möchte die Digitalisierung des Bildungssystems auf Teufel komm raus vorantreiben und nimmt dabei Kollateralschäden billigend in Kauf.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben die Rede vermutlich noch auf der Schreibmaschine geschrieben!) Wie verquer teilweise Ihre Herangehensweise ist, wird besonders unter IV. deutlich. Dort wird ein Zulassungsverfahren von Lernsoftware angeführt, ich zitiere: „Wichtigstes Kriterium muss hierbei die Kompatibilität des Lernangebots mit allen Geräten gängiger Hersteller sein.“
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Von der Fi-
bel haben Sie schon mal was gehört?) Dieser Satz ist schon sehr bezeichnend und passt wahrscheinlich wirklich prima zu Ihnen von der FDP: Digital – first, Bedenken – second. Aber nicht das Pädagogische steht im Vordergrund oder wie gut die Schüler und Lehrer damit zurechtkommen oder wie gut die Lerninhalte vermittelt werden können – nein, das Wichtigste ist für Sie und für die Antragsteller, dass die Lernsoftware mit den verwendeten Geräten kompatibel ist.
(Unruhe FDP)
Die erreichten Ergebnisse sind Ihnen da anscheinend erst mal zweitrangig.
(Beifall AfD)
Die Antragsteller wollen sogar, dass der Distanzunterricht an den Schulen weiter verstetigt wird, über die Pandemiesituation hinaus.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: So ein Blöd-
sinn!) Und dass dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, steht wunderbar in Ihrem Antrag, Frau RotheBeinlich. Wenn uns aber das letzte Jahr mit den Schulschließungen eines gezeigt hat, dann, dass Distanzunterricht eben nicht funktioniert, und das lag nicht nur an den fehlenden technischen Möglichkeiten. Entscheidend für den Lernerfolg sind vor allem die Lehrer-Schüler-Beziehungen, die Sozialund Klassengemeinschaft und die Interaktion zwischen dem Lehrer und dem Schüler. All dies kann man halt nicht durch digitale Hilfsmittel ersetzen, all das funktioniert nicht auf Distanz und deswegen ist die Möglichkeit der Verstetigung des Distanzunterrichts genau der falsche Weg.
(Beifall AfD)
Besonders verwundert bin ich über Herrn Wolf, Sie, der gerade immer die pädagogische Freiheit so in den Vordergrund stellt. Und jetzt bringen Sie einen Antrag mit ein, in dem geprüft werden soll, inwieweit Schüler und Lehrer zur Nutzung von digitalen Räumen verpflichtet werden können. Wie das mit der viel beschworenen pädagogischen Freiheit in Einklang gebracht werden soll, das wissen Sie wahrscheinlich nicht mal selbst.
(Beifall AfD)
Es hilft da auch nicht, wenn man sich bei der Digitalisierung im Bildungssystem immer nur auf die Best-Practice-Beispiele konzentriert, wie im Antrag ja auch einige Male gefordert. Sicherlich findet man überall Beispiele, wo Schüler und Lehrer gut mit den digitalen Medien im Distanzunterricht zurechtgekommen sind. Was ist aber mit den schlechten Erfahrungen, die gesammelt wurden, und den unzähligen Beispielen, wo es eben nicht funktioniert hat? Das darf man nicht wie die Antragsteller einfach so in den Skat drücken. Was ist mit den gesundheitlichen Risiken? Studien dazu gibt es genug und ich habe sie hier auch schon oftmals erwähnt. Was ist mit der Verschlechterung der Lesekompetenz der Schüler, verursacht durch den Einsatz digitaler Medien in Schulen, wie die neueste PISA-Sonderauswertung zeigt?
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Online-
sucht!) Was ist mit dem erhöhten Risiko der Onlinesucht? Auch hierzu gibt es genug Studien und Warnungen von Kinder- und Jugendärzten. Und diese Liste kann man noch unendlich fortführen, aber all diese Aspekte werden momentan von Ihnen komplett ignoriert und Sie schauen nur auf die Positivbeispiele. Dabei ist die Liste der Negativbeispiele deutlich länger. Auch im Anhörungsverfahren wurden von vielen Anzuhörenden deutliche Warnungen ausgesprochen, aber diese passen anscheinend überhaupt nicht in Ihr Weltbild.
(Beifall AfD)
In der vorletzten Plenarsitzung ging Frau Staatssekretärin Heesen hier sogar so weit, dass sie aus unserem Antrag „Digitalisierung an Grundschulen darf kein Selbstzweck sein“, in dem wir vor den Gefahren von möglichen Zugriffen von Kindern auf Pornografie und Gewalt warnten, konstruierte, wir würden behaupten, Lehrer zeigten Schülern Pornografie- und Gewaltvideos. Das ist kompletter Quatsch. Leider hatte ich beim letzten Mal nicht mehr genug Redezeit, um das entsprechend richtigzustellen. Natürlich tun Lehrer das nicht, das haben wir auch nie behauptet. Aber die Lehrer haben nicht die absolute Kontrolle über die Geräte, die sowohl in der Schule, gerade aber auch zu Hause nicht nur fürs Lernen gebraucht werden. Was die Kinder dann am Ende damit machen, auf welche Seiten sie gehen, welche Videos sie sich anschauen, können Sie gar nicht kontrollieren. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, der Zugriff zum Internet bietet viele Möglichkeiten, sich Wissen anzueignen, und auf der anderen Seite die Augen vor Gefahren verschließen und meinen, davor kann man sich schon irgendwie schützen. Diesen Schutz wird es nicht geben, sondern die Erwachsenenwelt ist immer nur wenige Klicks entfernt, mit all ihren möglichen negativen Einflüssen.
(Beifall AfD)
Es ist deswegen besonders wichtig, bei der Einführung von digitalen Medien behutsam vorzugehen und diese vor allem nur altersangemessen einzusetzen. Das räumen die Antragsteller in einem Nebensatz sogar in ihrem Begründungstext mit ein. Gleichzeitig betonen sie im Antrag aber, digitale Bildung muss bereits in der Grundschule beginnen. Was sie damit meinen, ist, dass die Kinder sich ein bisschen an digitale Geräte gewöhnen sollen. Was wir aber wollen und brauchen, ist ein tatsächlich altersangemessener Unterricht. Um sich im Netz auch nur halbwegs sicher zurechtfinden und sinnvoll handeln zu können, sollte man zumindest schon mal fließend lesen, schreiben und rechnen können. Genau das haben Ihnen auch mehrere Anzuhörende mit ins Stammbuch geschrieben, nur leider hat es nichts genützt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die Zeiten
von Lehrer Lämpel sind vorbei, Herr Kollege!) Die Digitalisierung im Bildungssystem ist nicht nur eine Erweiterung des bestehenden, es ist nicht nur eine neue Lernmethode und bietet nicht nur ein paar neue Möglichkeiten. Die Digitalisierung, wie sie momentan vollzogen wird, ist ein kompletter Umbruch des derzeit bestehenden Bildungssystems. Da sollte man sehr genau überlegen, wie übereilt man vorgeht und nicht am Ende ein taugliches System ausrangiert gegen ein neues, dessen Gefahren und Risiken man nicht kennt und von dem man auch überhaupt noch nicht weiß, ob es überhaupt funktioniert. Vor allem die Argumente sind immer sehr putzig. Sie bringen immer wieder als Argument, das Lernen wird durch Digitalisierung individueller, flexibler sowie zeit- und ortsunabhängiger oder: Wir brauchen die Digitalisierung der Schulen, damit sich die Kinder in der Welt des 21. Jahrhunderts zurechtfinden. Aber gehen Sie doch mal bitte in sich, auch Sie Herr Bergner! Würden Sie selbst sagen, dass Sie über keinerlei Medienkompetenz verfügen, weil Sie es – ich gehe mal davon aus – nicht schon in der Schule hatten?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nicht alles,
was hinkt, ist ein Vergleich!) Aber solche Vorwände werden herangezogen, um zu behaupten, wir müssen die Schule komplett neu denken im 21. Jahrhundert, und diese Scheinargumente kommen von Menschen, die selbst all das nicht in der Schule hatten, aber prima in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zurechtkommen. Zumindest nehme ich das von einem Großteil hier an. Zum Schluss muss man sagen, es ist gut, dass Sie wenigstens im Antrag geschrieben haben, dass es Ihnen nicht um Digitalisierung zum Selbstzweck geht. Am Antrag selbst hat man es nämlich nicht feststellen können. Und es wird Sie deswegen nicht überraschen, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
