Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Durch die zunehmende Verbreitung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest in den Wildschweinbeständen der Länder Brandenburg und Sachsen steigt auch die Gefahr des Viruseintrags nach Thüringen und seit letzter Woche haben wir ja auch Einträge erstmals in Hausschweinbestände in Brandenburg. Um einer möglichen Verbreitung des Virus in den Wildschweinbeständen Thüringens entgegenzuwirken, sollen die Bestände durch verstärkte Bejagung reduziert werden. Aus diesem Grund unterstützt das Land seit Ende 2018 Thüringer Jägerinnen und Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild in Form der Gewährung einer Aufwandspauschale. Hierfür wird dem Jagdausübungsberechtigten ermöglicht, auf Antrag eine Aufwandspauschale für die Erlegung von Schwarzwild bzw. den Einsatz brauchbarer Jagdhunde zum Stöbern oder zur Nachsuche anlässlich jagdbezirksübergreifender Drückjagden auf Schwarzwild erhalten zu können. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen in Kraft gesetzt, welche seit dem 01.01.2021 die Grundlage für die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung pauschaler Festbeträge darstellt. Diese Förderrichtlinie ersetzt die bis dahin geltenden Bekanntmachungen über die Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen. Zu Frage 1: Mit Stand vom 30.06.2021 wurden insgesamt 901 Anträge auf Auszahlung eines pauschalen Festbetrags – für die Erlegung von Schwarzwild 736 Anträge bzw. den Einsatz von Jagdhunden bei jagdbezirksübergreifenden Jagden 165 Anträge – gestellt. Sämtliche Anträge wurden oder werden bearbeitet. Gegenwärtig befinden sich noch 490 Anträge in Bearbeitung. Zu Frage 2: Es wurde keine Bagatellgrenze entgegen der Förderrichtlinie ASP-Jagd eingeführt. Zu Frage 3: Es stehen im Jahr 2021 nach heutiger Prognose ausreichend Mittel zur Verfügung, um die ASP-Aufwandspauschale gemäß der Förderrichtlinie ASP-Jagd auszuzahlen.
