Katharina König-Preuss
Fragestunde
Ist es zutreffend, dass, wie in der Vorbemerkung angemerkt, der Tatverdacht, der dann auch zu den Durchsuchungsbeschlüssen führte, unter anderem damit begründet wurde, dass die Personen, die durchsucht wurden, am Tatabend mit ihrem Mobiltelefon in einer Innenstadtfunkzelle eingeloggt gewesen sind?
