Holter
b) Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten eine intensive Debatte über die Digitalisierung unserer Schulen erlebt. Manchmal hatte ich einen Eindruck, als ob Einzelne mit dem Schulbus auf den Mond reisen wollten. Das ist natürlich nicht möglich, aber was wir in den letzten Wochen geschafft haben, ist, dass wir mit dem Schulbus die digitale Schallmauer durchbrochen haben. Ich komme im Einzelnen noch mal darauf zurück. Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Lehrerinnen und Lehrer, stellvertretend für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer und die anderen an Schule Tätigen, ich habe es gestern bereits in der Aktuellen Stunde gesagt und will es in eurer und Ihrer Anwesenheit noch einmal wiederholen: Herzlichen Dank für das Engagement, für das Verständnis und den Einsatz in diesem vergangenen Schuljahr, das wirklich nicht einfach, das besonders herausfordernd war. Das wissen diejenigen am besten, die in Schule unmittelbar tätig sind und gelernt haben bzw. gelehrt haben. Klar ist, dass dieses Schuljahr ein schwieriges, ein schweres war. Wenn man sich aber die Abiturergebnisse 2021 anschaut, das sind die besten in Thüringen, seit sie statistisch erhoben werden. Ich will Ihnen und euch schöne Ferien wünschen. Alle brauchen die Erholung, ganz klar. Dann starten wir gemeinsam in das neue Schuljahr mit einer guten Zuversicht, dass die Schulen offen bleiben. Die CDU hat heute eingefordert, ich soll sagen, ob die Schulen offen bleiben. Die Schulen bleiben unter jeden Bedingungen offen. Darauf können Sie sich verlassen, meine Damen und Herren. Wenn Herr Tischner mir die Hand reicht, dann nehme ich nicht nur Ihre Hand, Herr Tischner, dann nehme ich gleich den ganzen Arm, weil wir uns in dieser Frage hier in diesen Fraktionen – also von Ihrer Fraktion der CDU bis zur Linken – vollkommen einig sind. Das ist auch gut so. Denn es geht, Herr Jankowski, um die Frage, ob wir mit Ihnen, der AfD, in die Vergangenheit reisen – ja, Ihre Rede war eine Reise in die Vergangenheit, das muss man deutlich sagen –
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) oder ob die demokratischen Kräfte gemeinsam in die Zukunft reisen. Ich und diese demokratischen Kräfte stehen für die Zukunft. Das haben die Reden noch mal untermauert. Auch der gemeinsame Antrag beweist das. Wenn wir gestern in einer Aktuellen Stunde, liebe Schülerinnen und Schüler, darüber gesprochen haben, wie es hier parlamentarisch weitergeht, dann erlebt ihr, erleben wir alle jetzt gerade das praktische Beispiel, wie sich fünf Fraktionen über eine grundsätzliche Ausrichtung einigen können. Wir haben inhaltlich diskutiert, wir haben uns inhaltlich gefetzt und gestritten. Aber am Ende ist etwas Gutes herausgekommen. Das liegt hier zur Abstimmung vor, und zwar von fünf Fraktionen mit durchaus unterschiedlichen parteipolitischen Ansätzen – auch die sind in den Reden wieder deutlich geworden. Das kann sich sehen lassen. Ich denke, Herr Voigt, das wäre eine Basis, über die man reden kann, wie man vernünftige Politik für Thüringen über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam machen kann. Herzlichen Dank für das, was unter den fünf Fraktionen hier ausgehandelt wurde.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich habe unter diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit, aus Sicht der Landesregierung auf einige Fragen einzugehen. Über die Rolle und Bedeutung von Digitalisierung zu sprechen erübrigt sich. Wir wissen, dass es um Chancen und Risiken geht. Es liegt in unserer Hand, als gesellschaftliche Akteure die Regeln der Digitalisierung – in diesem konkreten Fall im Schulwesen – zu gestalten. Darum geht es und das ist die Ausrichtung des Antrags. Die vielschichtigen Diskussionen, die stattgefunden haben, zeigen, dass wir einen Grundkonsens haben – das ist richtig und wichtig – und dass wir uns über die unterschiedlichen Vorstellungen hinaus auf diesen Konsens verständigen konnten. Das ist gut so. Deswegen kann ich diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport im Thüringer Landtag nur unterstützen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, das haben die Rednerinnen und Redner zum Ausdruck gebracht. Wir stehen vor einer Herkulesaufgabe. Wenn wir uns erinnern, wir wollten 2020 mit Pilotschulen beginnen. Die Corona-Krise hat uns faktisch ins kalte Wasser gestoßen. Wir mussten von null auf hundert den digitalen Unterricht, die digitalen Bildungsmedien viel stärker anwenden, als das ursprünglich geplant war. Daher geht es jetzt darum, nicht zurückzufallen, sondern auf diesem Fundament weiterzumachen, nicht nur hier in Thüringen, sondern in ganz Deutschland. Weil die Digitalisierung so viele verschiedene Aspekte betrifft, will ich auf diese eingehen, um zu sagen, wo wir ganz konkret stehen und worum es geht. Es geht zum Beispiel um Leitungskapazitäten bei der digitalen Infrastruktur, es geht um die Beschaffung und Einrichtung der notwendigen Technik und technischer Endgeräte, es geht um die Fortbildung der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Lernformaten, die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, die Medien verantwortungsvoll und kritisch zu nutzen. Es geht auch darum, die Fragen der Datensicherheit zu beachten. Fast alle Rednerinnen und Redner sind darauf eingegangen. Die Liste ist unvollständig. Man könnte sie ausweiten. Ich glaube, das könnten wir hier alle gemeinsam in der Schwarmintelligenz leisten, müssen wir aber nicht, weil wir uns am Ende in dieser Frage einig sind. Corona hat diese Entwicklung beschleunigt. Ich will hier noch mal sagen: Es geht nicht darum, ausschließlich digitalen Unterricht zu machen, sondern es geht am Ende darum, eine vernünftige Kombination, ein Miteinander von analogem Unterricht und digitalen Medien zu erreichen. Selbstverständlich, Herr Tischner, spielt das Verhältnis von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern eine wichtige Rolle. Das ist das Einmaleins der Bildung. Daran wird niemand etwas ändern. Aber die Chance, Digitalisierung für guten Unterricht zu nutzen an jedem Ort in Thüringen, die, glaube ich, sollte man tatsächlich nutzen. Digitalisierung bedeutet Veränderung, sie bedeutet eben nicht Stillstand, wie die AfD das einfordert. Diese Veränderung positiv anzunehmen, das ist genau das, was wir – und das sagt auch der Antrag – gemeinsam jetzt in Angriff nehmen wollen. Wo stehen wir bei der digitalen Bildungsinfrastruktur? Ich will noch mal daran erinnern: Der DigitalPakt Schule wurde am 16. Mai 2019, das ist jetzt zwei Jahre her, unterzeichnet. Der DigitalPakt Schule läuft von 2019 bis 2024 und hier geht es darum, die IT-Infrastruktur an den Schulen auszubauen bzw. Investitionen in landesweite und regional wirkende Infrastrukturmaßnahmen der Informationstechnik zu unterstützen. Außerdem gibt es in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung der Länder an übergreifenden Maßnahmen. Diese Vereinbarung vom 16. Mai 2019 ermöglicht uns in diesem Rahmen, dass wir insgesamt 147.075.566 Euro in Thüringen zur Verfügung haben. 90 Prozent gibt der Bund, 10 Prozent das Land. Das sind Investitionen von 132.365.000 Euro in die digitale Infrastruktur an den Schulen und hier geht es prioritär um die Vernetzung von Schulen. Bis zum 14. Juli dieses Jahres, also 2021, sind insgesamt 157 Anträge von staatlichen und privaten Trägern bei uns im Bildungsministerium eingegangen. Weitere sieben befinden sich in der Bearbeitung. Diese 157 Anträge für IT-Infrastrukturmaßnahmen an 347 Schulen binden somit rund 46 Millionen Euro, genau 45.992.191,23 Euro. Die Anträge und die Umsetzung der DigitalPaktVorhaben erfordern umfangreiche Vorbereitungen, die die Schulträger bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen zu leisten haben. Für euch noch mal: Für diese Dinge ist der Schulträger zuständig – euer Schulträger ist der Ilm-Kreis oder die Stadt Ilmenau, das weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf, aber wir gehen mal davon aus, dass es der IlmKreis ist, der für diese Maßnahmen ganz konkret zuständig ist. Wir geben das Geld und Medienkonzepte, darüber ist schon gesprochen worden, liegen in Thüringen zurzeit für etwa 500 Schulen vor. Herr Wolf ist darauf eingegangen, dass wir die Anforderung, dass die als Voraussetzung für die Beantragung notwendig sind, im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgesetzt haben. Für die landesweiten und die regionalen IT-Infrastrukturmaßnahmen für Schulen stehen insgesamt 7.353.778 Euro zur Verfügung und hiervon wird ein Teil für die Schulcloud eingesetzt. Wir haben ja gerade gehört von der CDU und auch der FDP – ich glaube, Frau Baum hat das heute nicht ausgeführt, aber Sie haben das ja immer wieder deutlich gemacht –, was die Vielfältigkeit der Anbieter betrifft. Wir haben uns entschieden, die Schulcloud zu nutzen – wir haben 981.500 Euro hier eingesetzt –, die mittlerweile von 875 Schulen in Thüringen störungsfrei genutzt werden kann. Es gibt dann zentrale Administrationslösungen von Schulträgern, die gefördert werden. 2.563.465 Euro sind auch bewilligt worden und weitere Anträge werden von Schulträgern angekündigt. Das ist alles aus diesen 7 Millionen und entsprechend sind bei diesen Förderschwerpunkten 3.554.965 Euro gebunden. Wir haben dann eine erste Zusatzvereinbarung zu diesem DigitalPakt I geschaffen. Das ist das Sofortausstattungsprogramm. Da geht es um die Schaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, Tablets, andere Geräte, die da genutzt werden können. Das sind in Thüringen 14.707.600 Euro, wiederum 90 Prozent Bund, 10 Prozent Land. Mit Stand vom 14. Juli 2021 sind alle Mittel gebunden, also diese 14,7 Millionen sind gebunden durch die Schulträger und durch die Träger der Schulen in freier Trägerschaft. Bei der Beschaffung kam es mehrheitlich zu Verzögerungen. Wir haben auch hier im Landtag mehrfach darüber gesprochen, dass die Mittel bereits im vergangenen Jahr gebunden wurden, aber der Markt leergefegt war und Ausschreibungsverfahren, Vergabeverfahren durch die Schulträger zu beachten waren und auch noch die Lieferungen durch die entsprechenden Hersteller dann sich verzögert haben. Deshalb ist es so, dass diese Geräte nicht immer zeitnah geliefert werden konnten. 2 Millionen Euro sind immer noch gebunden, aber eben noch nicht abgeflossen, weil die Geräte am Ende noch nicht da sind, also die Rechnung noch nicht bezahlt werden konnte. Die zweite weitere Zusatzverwaltungsvereinbarung war die Administration. Hier geht es um die Förderung von professionellen Strukturen zur Administration. Es gibt ja Landkreise, die morgens vor Schulbeginn alle Geräte in Schulen wirklich durchchecken, ob sie betriebsbereit sind. Das macht das Landratsamt. Es gibt auch Landkreise, die das an Private vergeben haben. Aber am Ende geht es darum, wenn an den Schulen die IT-Struktur genutzt werden soll, dass sie auch störungsfrei arbeitet. Davon muss man sich überzeugen, dazu bedarf es also einer Wartung, einer Überwachung und im Fall, dass mal etwas schiefläuft, auch eines sofortigen Eingriffs, damit das geklärt werden kann. Also dazu wird die IT-Administration entsprechend unterstützt. Dafür werden auch entsprechende Mittel bereitgestellt. Das sind wiederum 14,7 Millionen, die werden vom Thüringer Bildungsministerium kofinanziert, so wie ich das dargestellt habe, 90 zu 10. Von diesen 14,7 Millionen sind bisher 1,6 Millionen – also 1.598.153,43 Euro – per Bescheid gebunden. Das heißt, hier haben wir noch richtigen Nachholbedarf, um diese IT-Administration ausreichend zu finanzieren. Da geht es um Personal, da geht es um Qualifizierung des Personals und andere Dinge. Es gibt eine dritte Zusatzvereinbarung, die bezieht sich auf die Lehrerendgeräte, wie das in Kurzfassung heißt, die meint jetzt in Verwaltungsdeutsch die Grundlage für die Beschaffung schulgebundener mobiler IT-Endgeräte, die den Lehrkräften im Wege der Ausleihe für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Da geht es auch wieder um die schon mehrfach erwähnten 14,7 Millionen, um die mobilen digitalen Endgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer bereitzustellen. Auf der Basis dieser 14,7 Millionen haben wir den staatlichen Trägern und den Trägern der freien Schulen auf Grundlage der Anzahl der bei ihnen beschäftigten Lehrkräfte Mittel zugewiesen. Es gibt also ein Budget, in dessen Rahmen die Träger diese mobilen digitalen Endgeräte, Leihgeräte dann beschaffen können. Aktueller Stand: Seit dem 27. April 2021 haben 57 Anträge das Bildungsministerium erreicht, die alle insgesamt bearbeitet wurden. So sind bisher 10.362.653,06 Euro entsprechend gebunden von diesen 14,7 Millionen. Ich nenne die Zahlen deswegen, um deutlich zu machen, hier liegt nicht Geld rum, sondern es ist auch schon weitestgehend eingesetzt. Hier ist noch eine kleine Differenz, aber am Ende liegt es in der Verantwortung der Schulträger, diese Mittel dann auch nicht nur abzurufen, sondern auch die Geräte zu beschaffen. Die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten haben über den Breitbandausbau gesprochen. Ganz klar ist, wenn die Schule nicht am Glasfasernetz oder an schnelles Internet angeschlossen ist oder ich zu Hause nicht ins Internet komme, dann kannst du dich fragen, was die ganze Übung soll. Deswegen ist eine Grundvoraussetzung, dass alle Schulen, die allgemeinbildenden Schulen und die berufsbildenden Schulen, an das schnelle Internet, an das Glasfasernetz angebunden werden. Das läuft auch im Rahmen des Bundesprogramms zum Breitbandausbau. Davon können die Kommunen und die Landkreise genau diesen Glasfaseranschluss der Schulen finanzieren. Von den bereits laufenden Breitbandförderprojekten im Freistaat haben rund 900 der knapp 1.000 Thüringer Schulen partizipiert – sie sind also dort eingebunden – und werden so direkt an das zukunftsfähige Glasfasernetz angebunden. Wir sind wirklich hier im Ländervergleich Spitzenreiter in der Schulförderung. Das hilft jetzt der Schule, die noch nicht angeschlossen ist, überhaupt nicht, aber für Thüringen gesehen im Vergleich mit anderen sind wir wirklich vorn. Und ich rede davon – wir haben noch bis 2024 Zeit. Der Bund fördert in diesem Zusammenhang die Ausbaukosten mit einem Fördersatz von 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und durch das Landesprogramm zum Breitbandausbau werden diese Mittel bis zu 90 Prozent gefördert und bei finanzschwachen Kommunen sogar bis 100 Prozent. Darüber hinaus besteht für die Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, die landeseigene Förderinitiative „Schulen ans Netz“ zu nutzen. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere landeseigene Maßnahmen zur Förderung der digitalen Infrastruktur. Darauf will ich jetzt im Einzelnen nicht eingehen, das würde jetzt auch den Rahmen dieser Beratung sprengen. In der Thüringer Digitalstrategie – das ist in der Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft verankert – ist der digitale Kompetenzaufbau von Kindern und Jugendlichen verankert. Diese Maßnahmen sind auch Teil der Digitalstrategie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Was ist der zentrale Kerngedanke? Der zentrale Kerngedanke lautet: Indem wir in Thüringer Schulen digitale Lehr- und Lernangebote flächendeckend verfügbar machen, legen wir die Grundlage dafür, dass junge Menschen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, die digitalen Möglichkeiten in allen Lebensbereichen bestmöglich nutzen zu können. Wir befähigen damit die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben. Meine Damen und Herren, die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind auf die Qualifizierung der Lehrkräfte eingegangen. Richtig, Digitalisierung in der Schule funktioniert selbstverständlich nicht ohne qualifiziertes Personal, das natürlich a) die Technik und b) auch die digitalen Bildungsmedien beherrschen muss. Über das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien ist hier mit Anerkennung gesprochen worden. Dieses Institut hat ein Konzept zur Professionalisierung und Schulentwicklung unter der Thematik des Lehrens und Lernens in einer neuen Kultur der Digitalität erarbeitet und entsprechende Fortbildungsangebote angeboten, die auch genutzt werden. Es kann sein – das habe ich hier im Rahmen der Landtagsdebatten auch schon gesagt –, dass also das ThILLM – das Institut wird abgekürzt ThILLM genannt – sich vor Anfragen zur Qualifizierung überhaupt nicht retten kann, weil gerade durch die Corona-Zeit und den digitalen Distanzunterricht eine Vielzahl an Qualifizierungsmaßnahmen von Lehrerinnen und Lehrern selbst eingefordert wurde. So beginnt am nächsten Montag auch eine Sommerakademie, wo es darum geht, genau diesem Qualifizierungswunsch nachzukommen. Es geht darum, auf der Basis eines europäischen Kompetenzrahmens die entsprechenden Module anzubieten. Da geht es um rechtssichere Mediennutzung im Schulalltag, es geht darum, Technik zu bedienen, digitale Inhalt zu erfinden, zu erstellen und zu verwalten, es geht um die digitalen Medien im Unterricht, die Schulentwicklung im digitalen Wandel und es geht auch darum, zu evaluieren, dokumentieren und zu entwickeln. Da wird es viele Veranstaltungsformen geben, die rege genutzt werden. Und ich kann die Lehrerinnen und Lehrer nur auffordern: Ja, nutzen Sie diese Angebote, das ist wichtig, damit wir dann auch gemeinsam in die Zukunft reisen können. Was die Lehr- und Lernmittel betrifft, die Mediennutzung, will ich kurz sagen: Neben der Zulassung von Lernmitteln durch das Bildungsministerium, das meint jetzt klassisch Schulbücher, beteiligt sich Thüringen an den länderübergreifenden Projekten des Sodix/Mundo und eduCheck, um auch digitale Bildungsmedien zuzulassen. Dabei werden unter anderem technische und rechtliche Standards und zugehörige Prüfverfahren für digitale Bildungsmedien sowie der Aufbau einer leistungsfähigen Umgebung für die Online-Zusammenarbeit der Beteiligten erarbeitet. Außerdem wird der Aufbau eines frei zugänglichen, onlinebasierten Bildungsmedienangebots auf Basis vorhandener Technologien sowie der weitere Ausbau der Plattform zur Bildungsmedieninfrastruktur vorangetrieben. Dies führt in der Folge zu einem Zulassungsverfahren für pädagogische Lernsoftware. Über die Nutzung von digitalen Lerninhalten, die zum Beispiel innerhalb der Thüringer Schulcloud in Kursen angelegt wurden, entscheidet jede Lehrkraft anhand des tatsächlichen Unterrichtsgegenstands selbst. Mit anderen Worten: Wir machen dort keine Vorgaben. Grundlage sind die von allen Schulen erstellten schulinternen Lehr- und Lernpläne sowie das jeweilige schulische Medienkonzept. Mit der Gesamtentwicklung medienpädagogischer Gesamtstrategien bei einzelnen Schulen wurde ja bereits begonnen. Warum das ausgesetzt wurde, habe ich gesagt, aber allein 500 Schulen haben schon solche Konzepte und die werden natürlich auch notwendig, die brauchen wir auch insgesamt. Das ThILLM unterstützt die Schulen bei der Erarbeitung dieser Konzepte und – wie eben geschildert – bietet auch entsprechende Fortbildungsangebote an. Wir haben auch externe Partner wie die Thüringer Landesmedienanstalt und den Landesfilmdienst Thüringen, die hier mitarbeiten. Ein wesentlicher Baustein – auch darüber ist gesprochen worden – ist die Eltern-Medienarbeit. Insgesamt muss man sagen, ganz ohne Zweifel ist die digitale Bildung Teil der Medienkompetenzentwicklung in allen Unterrichtsfächern. Deswegen werden wir auch das Fach „Medien und Informatik“ – das ist der aktuelle Arbeitstitel – in der Sekundarstufe I etablieren, daran arbeiten wir. Und ich habe gestern gerade entschieden, dass wir an einzelnen Schulen eine Pilotphase starten, um das Fach „Medien und Informatik“ in der Sek I dann auch einzuführen, um Erfahrungen zu sammeln.
(Beifall DIE LINKE)
Die rechtlichen Rahmenbestimmungen und der Datenschutz sind auch angesprochen worden. Bei allem, was wir tun, dürfen wir keinesfalls Fragen von Datenschutz und sicherheit aus den Augen verlie‑ ren. Da infolge der Novellierung des Datenschutzrechts auf europäischer, Bundes- und Landesebene bisherige Regelungen den notwendigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden, hat sich das Thüringer Bildungsministerium entschlossen, eine Rechtsverordnung zur umfassenden Regelung des Datenschutzes im Anwendungsbereich des Thüringer Schulgesetzes zu erlassen. Die Erarbeitung erfolgte in einer Arbeitsgruppe „Datenschutz“ meines Ministeriums. Daran haben Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien – ThILLM –, des Hauptpersonalrats und des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilgenommen. Also hier haben wir mit dieser Institution für Datenschutz in Thüringen eng zusammengearbeitet. Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf abschließend beraten, hat einen weitgehenden Konsens erreicht. Zudem wurde der Entwurf ausgewählten Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schularten vorgelegt, um weitere Einschätzungen aus der Schulpraxis zu berücksichtigen. Der Gesamtprozess ist coronabedingt noch nicht ganz abgeschlossen, aber auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass wir dann im nächsten Schuljahr diese entsprechende Verordnung oder Richtlinie auch öffentlich machen können. Wie geht es nun weiter? Wir haben jetzt viele Herausforderungen. Die Schlussfolgerungen aus den letzten anderthalb Jahren, was den Distanzunterricht und die Nutzung digitaler Bildungsmedien betrifft, sind natürlich wichtig; das wird vor Ort an den Schulen gemacht, aber auch ganz konkret im Ministerium und im ThILLM. Es geht hier darum, dass wir mit den Kooperationspartnern unter der Leitung meines Ministeriums auch den Austausch fortsetzen. Wir beschäftigen uns dort sowohl mit inhaltlichen als auch mit rechtlichen Fragen, die auch hier in den Reden verschiedener Abgeordneter zum Ausdruck gekommen sind. Hier geht es um Technik, es geht um die digitale Didaktik und es geht um Medienbildung. Ich will noch mal sagen, auch wenn ich viel über Technik gesprochen habe: Technik ist die Voraussetzung, um überhaupt digitale Bildung zu ermöglichen. Im Zentrum steht dabei – da geht es um Unterricht – die Arbeitsgemeinschaft „Digitale Didaktik“. Ziel ist es, die Erarbeitung und Entwicklung von Konzepten einer digitalen Didaktik als Grundlage der gesamten Entwicklung zu erreichen. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Digitalisierung ist in aller Munde. Wenn ich mich hier so im Saal umschaue, sehe ich ja auch, dass alle irgendwie digital unterwegs sind, Sie twittern natürlich alles das, was ich hier jetzt gerade erzählt habe, schon mal. Das ist auch gut so.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Alles!) Ja – ich glaube, Frau Astrid Rothe-Beinlich, es ist gut, dass wir auch mal lachen können! Also, es ist ja alles gut so.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Also gut, ich bin dabei!) Aber es ist ja so, heute wird vieles in Echtzeit auch über die sozialen Medien vermittelt, das ist eine Herausforderung nicht nur für junge Leute, sondern auch für diejenigen, die in der Politik aktiv sind. Es ist richtig und wichtig, aber das hat auch etwas mit Medienkompetenz zu tun, um die richtigen Dinge in die Welt zu schicken. Wir wissen, dass das alles sehr vielfältig ist, dass es für alle auch eine große Verantwortung bedeutet. Das ist auch das, was Frau Rothe-Beinlich angesprochen hatte, es geht auch immer noch ums Geld, ganz klar. Wir haben jetzt die Mittel, diese Millionen, die ich aufgezählt habe, das ist alles Geld, was bis 2024 zur Verfügung steht. Die Frage ist: Was ist danach? Ich bin der Meinung, dass der Bund nicht aus der Verantwortung entlassen werden kann. Das ist das, was – ich glaube – Herr Tischner hier auch angesprochen hatte, was auch in dem Antrag zum Ausdruck kommt. Wir brauchen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten, um diesen Weg der Digitalisierung fortsetzen zu können. Denn eins wird nicht funktionieren, dass wir Länder vom Bund jetzt sozusagen angefüttert und dann alleine gelassen werden. Das wird ein Kraftakt und das hat auch gar nichts mit der aktuellen Koalition zu tun, sondern es hat generell mit der Landespolitik zu tun, wie das dann umgesetzt wird. Ich weiß eins: Digitalisierung ist aus den Thüringer Schulen nicht mehr wegzudenken. Wir müssen das weiterentwickeln. Dazu werden Lehrkräfte weiterqualifiziert, die sich unwahrscheinlich engagieren. Ich stelle fest, dass wir uns zwischen den Fraktionen von Linke über Grüne, SPD, FDP und CDU in der Grundausrichtung einig sind. Wir haben in Einzelfragen Differenzen, das ist auch gut so, das ist auch normal so. Herr Montag, ich sehe da gar kein Problem. Das ist auch gut so, weil ich glaube, dieser produktive Meinungsstreit kann uns nur weiterbringen. Das ist also einfach nur förderlich. Aber wenn man sagt, die Grundausrichtung, wir wollen die Schulen digitalisieren, wir wollen auch die Schülerinnen und Schüler fit machen für eine digitale Welt, für die Welt 4.0 – oder vielleicht heißt sie irgendwann mal 6.0 – ist das, glaube ich, eine wichtige Herausforderung. Und wenn wir dann den Alltag von Kindern und Jugendlichen mit der Bildung zusammenbringen, dann ist das, glaube ich, genau das, was wir brauchen. Es geht um die Reise in die Zukunft, Herr Jankowski, da weiß ich, dass dieser Teil des Landtags mit mir zusammensteht, mit der Regierung zusammensteht, was die Zukunft betrifft. Sie sind nicht dabei. Gut – das ist immer so. Einzelne bleiben am Bahnsteig zurück. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
