Dirk Bergner
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will noch mal sagen: Die durchaus wertende Aussage in der Berichterstattung macht es auch notwendig. Wir hatten es in der ersten Lesung bereits gesagt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, fast 30 Millionen, nämlich 27,7 Millionen Euro Kosten für Thüringen und fast 10 Millionen, nämlich 8,18 Millionen Euro geschätzte Kosten für die Kommunen für die Durchführung des Zensus 2022. Im Landeshaushalt sind als Erstattungen für die Kommunen für die Errichtung der Erhebungsstellen hingegen 2,4 Millionen Euro eingeplant. Das bedeutet, das ist nicht mal ein Drittel der voraussichtlichen Kosten. Genau hier setzt unsere Kritik und auch unser Änderungsantrag an. Wir Freien Demokraten fordern, dass den Kommunen nicht nur ein Teil der Kosten erstattet wird, sondern es sollen alle Kosten aus dieser übertragenen Aufgabe refinanziert werden.
(Beifall FDP)
Eine Vorwegpauschale, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, lehnen wir ab. Hier hat die Anhörung der Spitzenverbände ergeben: Die Kommunen sehen das genauso.
(Beifall FDP)
Wir können uns hier nicht über die Ausstattung von Feuerwehren, einen ausreichenden Brand- und Katastrophenschutz, über Schulbaumaßnahmen und die Belebung von Innenstädten unterhalten, wenn wir den Kommunen das Geld auf der anderen Seite wieder aus der Tasche ziehen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Und natürlich ist eine Spitzabrechnung viel Bürokratie. Das will ich gar nicht bestreiten. Wenn die Kolleginnen und Kollegen aber hier im Hause einen unbürokratischen Vorschlag und vor allem einen auskömmlichen Vorschlag eingereicht hätten, dann hätten wir dem mit Sicherheit sofort zugestimmt, aber das können wir hier so nicht erkennen. Apropos weniger Bürokratie: An dieser Stelle würde ich gern die Forderungen meines baden-württembergischen Kollegen Daniel Karrais wiederholen und mir zu eigen machen: Mit einer anständigen Digitalisierung, flächendeckend, könnte man einen registerbasierten Zensus durchführen – unbürokratisch, kostendeckend und grundrechtsschonend, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Ich will das kurz erklären. Wir fordern beispielsweise im Zensus die Probanden auf, Angaben über ihre Wohnung einzureichen, obwohl wir die Angaben wesentlich genauer mit jeder Baugenehmigung bereits in den Behörden vorliegen haben. Wenn ich also eine 84jährige alleinstehende Dame losschicke, mit dem Zollstock ihre Wohnung auszumessen, sind die Ergebnisse, die dabei kommen, mit Sicherheit ungenauer als das, was wir längst in den Behörden liegen haben. Das ist dabei gemeint. Und zum Thema „Grundrechte“ noch ein Hinweis: Unser Änderungsantrag beinhaltet auch, dass die Auskunftsstellen nicht nur von den Erhebungsstellen abgetrennt, sondern abgeschottet sein sollen. Das war zumindest beim letzten Zensus noch Standard und es wäre schön, wenn es auch bei diesem so wäre. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
