Patrick Beier
Fragestunde
Integrationskonzepte und Integrationsbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014 wurde sich seitens der Koalitionsfraktionen unter anderem darauf verständigt, kommunale Aufnahme- und Integrationskonzepte zu finanzieren, auf deren Grundlage die menschenwürdige Aufnahme, geflüchtetenspezifische (Erst-)Beratung, qualifizierte Sozialbetreuung und Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten künftig sichergestellt werden sollten. Ich frage die Landesregierung: 1. Verfügen die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes über ein eigenes Integrationskonzept und, wenn ja, welche verfahren danach? 2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte des Landes verfügen über einen Integrationsbeirat oder über hinreichend ähnliche Strukturen? 3. Wie setzen sich die Integrationsbeiräte und Strukturen aus Frage 2 in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Blick auf das Merkmal der Diversität zusammen, um Peer-Beratung zu ermöglichen? 4. Welche Verfahrenswege werden beschritten, um über die Zusammensetzung der in Frage 2 genannten Integrationsbeiräte und Strukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu entscheiden?
