Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage in die Runde: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Ich würde aber vorher noch mal herzlich um etwas mehr Ruhe im Saal bitten. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Nicht zum Aufruf kommen die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Emde und Dr. Lukin in den Drucksachen 7/3652 und 7/3780, da sie diese zurückgezogen haben. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – das Ganze nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Gleichmann in der Drucksache 7/3640. Bitte, Herr Abgeordneter.
