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Christian Herrgott

CDU 22.07.2021 Sitzungen 7/54

Fragestunde

Auszahlung der Schwarzwildprämie Die Förderrichtlinie zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen sieht eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 Euro vor. Diese wird Jägern und Jagdhundeführern sowohl für die Erlegung von Schwarzwild als auch für Treib- oder Drückjagden mit Hunden gewährt. Dem Fragesteller wurde aktuell mehrfach berichtet, dass es in diesem Jahr Probleme bei der Auszahlung der Prämie durch das zuständige Forstamt Sondershausen gab. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf die sogenannte Schwarzwildprämie wurden in diesem Jahr bisher eingereicht und wie viele davon werden bearbeitet? 2. Wurde entgegen der ursprünglichen Richtlinie eine Bagatellgrenze von mindestens drei erlegten Stück Schwarzwild eingeführt und wenn ja, wann, durch wen und auf welcher Rechtsgrundlage? 3. Ist die Auszahlung für das Jahr 2021 haushalterisch abgesichert und wenn nein, wie gedenkt die Landesregierung die Auszahlung abzusichern?

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