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Stefan Möller

AfD 22.07.2021 Sitzungen 7/54

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, warum soll die Aufklärung von Missständen und Verfehlungen im Zusammenhang mit der Treuhand Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein? Ganz einfach, weil es Zeit dafür ist. Und, Herr Kemmerich, da muss ich Ihnen natürlich schon mal widersprechen: Es reicht nicht, wenn im Fernsehen ein paar Dokus dazu laufen. Das ist nämlich auch originäre Aufgabe der Politik, selbst hier für Klarheit und Aufklärung zu sorgen, (Beifall AfD) insbesondere wenn sie selbst natürlich auch ihre Hände mit im Spiel gehabt hat. Es ist vielleicht auch Ihrer Brille als Westdeutscher, Ihrer westdeutschen Sozialisation und Ihren westdeutschen Chancen geschuldet, dass Sie einen anderen Blick darauf haben, aber ich kann Ihnen eines sagen: Es gibt natürlich Leute, die im Rahmen der Restrukturierung der DDR-Wirtschaft und auch der Abwicklung eine Menge Geld verdient haben. Sie selbst sind Inhaber einer Friseurkette geworden. Herzlichen Glückwunsch dazu! Da kann man natürlich erfolgreich auf sein eigenes Leben zurückblicken und sagen: Ach, was interessiert mich denn die Vergangenheit. Aber es geht einer ganzen Menge Menschen hier in Ostdeutschland anders. Die haben es durchaus verdient, dass man sich mit ihrem Schicksal und mit den Ursachen ihres Schicksals auseinandersetzt. (Beifall AfD) Insofern wird es niemanden verwundern, dass wir einem Treuhanduntersuchungsausschuss aufgeschlossen gegenüberstehen. Das Problem ist aber, dass der Antrag der CDU-Fraktion Aufklärung nicht bewirken wird. Man stellt sich schon die Frage, wenn man den Antrag sieht oder wenn man das ganze Prozedere um den Antrag herum beobachtet, worauf der Antrag eigentlich abzielt. Frau Lehmann von der SPD hat es eben schon erwähnt. Es ist geradezu offenkundig, dass Sie versucht haben, damit im Grunde genommen nur den Ausschussvorsitz für den eigentlich von Ihnen beabsichtigten Untersuchungsausschuss zu sichern. Das ist natürlich nicht unbedingt ein Motiv, was zur Aufklärung des Treuhandgeschehens, des Treuhandkomplexes beiträgt. (Beifall AfD) Wenn man sich dann Ihren Antrag anschaut, dann kommt man nicht umhin, zu sagen: Tja, so richtig aufklären will er nicht. Es fällt schon auf, dass er insgesamt dünn ist, relativ wenig Fragen, relativ wenig Inhalt. Das muss einen nicht verwundern, wenn man so einen Antrag schnell mal zusammenschreibt, damit man auf der Tagesordnung schneller platziert wird. Das geht natürlich zulasten der Quantität, aber auch zulasten der Qualität. Vielleicht ist das ja beabsichtigt. Wenn ich mir zum Beispiel den Untersuchungsgegenstand Ihres Antrags näher anschaue, dann wollen Sie untersuchen, in welchem Zustand sich die Wirtschaft der Betriebe, die Betriebe und die Infrastruktur im Gebiet des heutigen Thüringens befanden. Da frage ich mich: Was wollen Sie denn da in dem Punkt noch aufklären? Wir alle wissen doch – Sie selbst haben es gerade gesagt –, wie der Zustand der Infrastruktur und der Wirtschaft in der DDR war. Sie haben das eben durchaus richtig umrissen. Also das ist doch eine reine Selbstbeschäftigungsgeschichte und zielt natürlich so ein Stück weit in Richtung Relativierung, so wie es Herr Kowalleck eben schon getan hat: Na ja, klar gab es damals viele Betriebe, die geschlossen worden sind. Aber, liebe Freunde, die DDR war schuld, die DDR war schuld. – Das ist ja nicht gerade die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, zu sagen, es war ein anderer Staat schuld. Es ist ja darauf abzuzielen, wo denn die eigene Schuld liegt, wo die eigene Verantwortung liegt. (Beifall AfD) Klar, daran haben Sie nicht unbedingt ein Interesse, weil Sie damals an verantwortlicher Stelle federführend mitgewirkt haben – Sie zwar nicht persönlich, Herr Kowalleck, aber Ihre Vorgänger aus der CDU. Das mag sicherlich auch ein Grund dafür sein, warum Sie da vieles relativieren. Selbst wenn Sie die schiere Zahl erwähnen und die Rentabilität und Sanierungsfähigkeit hinterfragen wollen, ist da richtige Aufklärung nicht zu erwarten. Auch die weiteren Fragen, zum Beispiel in welchen Fällen ein begründeter Anfangsverdacht bestand, dass durch die Privatisierung, die Art der Privatisierung Mitbewerber ausgeschaltet werden sollen, da stelle ich mir die Frage, was der Erkenntniswert sein soll, wenn man doch jetzt schon weiß, dass die dafür gegründete Stabsstelle in der Treuhandanstalt überlastet war, weil sie personell völlig unterbesetzt war, sodass sie faktisch dazu überhaupt keine Erkenntnisse liefern konnte. Die Frage, was sie da als Anfangsverdacht gesehen oder als Anfangsverdacht bewertet hat, ist vielleicht die Spitze des Eisbergs, aber doch noch lange nicht geeignet, wirklich Aufklärung zu betreiben. Ansonsten verlieren Sie sich mit Ihrem Antrag sehr schnell im Klein-Klein. Das geht teilweise so weit, dass Sie aufklären wollen, in welchen Fällen die Privatisierung von Betrieben zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit erfolglosen Bewerbern führte, die auf eine nicht ordnungsgemäße Vergabe schließen lassen. Da stelle ich mir zum Beispiel die Frage: Ist das wirklich noch ein Untersuchungsausschuss oder soll das so eine Art Wahrheitskommission für Vergabefehler aus dem Ende des letzten Jahrhunderts sein? Ganz ehrlich: Das ist doch keine Aufgabe eines Untersuchungsausschusses. Damit klären Sie doch nicht wirklich den Treuhandkomplex auf – im Gegenteil. Sie machen Folgendes: Sie lenken von den eigentlich wichtigen Fragen ab und verhindern damit geradezu Aufklärung, weil sich der Antrag mit Nebensächlichkeiten beschäftigt. Ich komme nicht umhin zu vermuten, dass das auch das Ziel Ihres Antrags ist. Wir haben – das wissen Sie – einen sehr umfangreichen Treuhanduntersuchungsausschussantrag lange vor Ihnen auf die Beine gestellt. Wir mussten ihn zunächst einmal zurückziehen, weil uns mitgeteilt worden ist, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen unseren Antrag vorgetragen werden. Wir haben diesen Antrag auch deswegen noch mal angepasst. Dieser Antrag ist darauf ausgerichtet, tatsächlich Aufklärung zu betreiben. Er richtet sich vor allem auf die kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dem Treuhandkomplex. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass – wie es ein normales Prozedere in Parlamenten eigentlich sein sollte – man miteinander ins Gespräch kommt und guckt, wie man den Antrag so formulieren kann, dass beide Seiten damit klarkommen, dass man einen Untersuchungsausschuss gründen kann. Aber was soll ich sagen? Das Angebot, darüber zu reden, ist brüsk abgelehnt worden. Sie waren zu einer inhaltlich sachlichen Debatte darüber nicht bereit. So wird es natürlich am Ende dazu kommen, dass auch hier ein trauriges Novum wieder in Thüringen zuerst stattfindet, nämlich, dass faktisch zu einem politischen großen Komplex zwei Untersuchungsausschüsse gleichzeitig tagen, einer, der versucht zu relativieren und der versucht, teilweise sich auch in Nebensächlichkeit zu verlieren, und einer, der wirklich an Aufklärung interessiert ist. Das ist der Antrag der AfD, über den noch zu reden sein wird. (Beifall AfD)

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