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Robert-Martin Montag

FDP 22.07.2021 Sitzungen 7/54

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst Entscheidung und Abstimmverhalten vorweg: Wir werden diesem Gesetzentwurf, weil er ja die Zuständigkeit zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Landkreise überträgt, zustimmen. Das Thema ist aber – glaube ich – etwas breiter zu diskutieren, als es dieser Gesetzentwurf, da er ja eher eine formale Frage klärt, nahelegt. Das haben die Anhörung und die uns erreichten Zuschriften bestätigt, dass der grundlegende Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, nicht dazu führt, das Ziel, was wir eigentlich haben, zu erreichen. Denn Prostituierte werden eben nicht ausreichend vor Gewalt, Organisierter Kriminalität und gerade auch Menschenhandel geschützt. Nur rund 10 Prozent der Prostituierten sind überhaupt gemeldet. Das heißt: 90 Prozent des Gewerbes finden illegal und im Dunkeln statt. Es fehlen zu diesem Umfeld, zu dieser Frage der Kriminalität Dunkelfeldstudien. Menschenhandel, Zwangsprostitution, schwerwiegende Verstöße gegen die körperliche, geistige und auch sexuelle Selbstbestimmung insbesondere von Frauen gibt es nicht nur irgendwo, sondern auch in Thüringen. Des Weiteren fehlen in Thüringen in den Landkreisen fachkundige Übersetzer. Überwiegende Herkunftsländer der Prostituierten sind Thailand, Vietnam oder sie sind osteuropäischer Herkunft. Das hat uns der Thüringische Landkreistag so bestätigt. Beratungsstellen sind knapp. Die Ressourcen für Beratung sind nicht ausreichend vorhanden. Was können wir tun? Bessere Ausstattung, Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden: Ja! Den Rechtsrahmen ändern – beispielsweise muss das Einbehalten von Ausweispapieren durch Privatpersonen strafbar werden –: Ja! Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungs- sowie Professionalisierungsangeboten: Auch richtig! Prävention und Bildungsarbeit usw. usf.! Und ganz entscheidend, was kann die Landesregierung tun? Thüringen könnte sich beispielsweise im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Menschenhandel für eine untergeordnete Arbeitsgruppe zu „Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ einsetzen. Da könnte Thüringen Verantwortung übernehmen. Ich habe das etwas eingekürzt, weil mir noch ein anderer Punkt wichtig ist. Das wurde schon von meinen Vorrednern gesagt und wird wahrscheinlich auch von den Kolleginnen und Kollegen, die nach mir sprechen, gesagt werden. Die Frage, die mich persönlich umtreibt, ist: Ist der Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, überhaupt der richtige? Schaffen wir es, Menschen aus der Illegalität zu holen und sie am Ende zu schützen? Was gut gemeint war, geht eben doch viel zu häufig nach hinten los, wenn der Menschenhandel gerade dort blüht. Nach Schätzungen von Landeskriminalämtern, Sozialämtern und Frauenrechtsorganisationen werden zwischen 80 und 95 Prozent der Prostituierten zur Sexarbeit gezwungen. Durch das Anmelden darf nicht der Eindruck entstehen, dass die meisten das freiwillig tun. Aus meiner Sicht hat dort die Debatte eine Schieflage bekommen. Interessant finde ich daher als Ansatz das sogenannte Nordische Modell, mit dem versucht wird, Menschen aus der Illegalität zu holen und dass diejenigen, die Sexarbeit nachfragen, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Mit dem Nordischen Modell hat man es geschafft, dass die Nachfrage nach gekauftem Sex gesunken ist, dass Menschen aus der Illegalität herausgekommen sind, dass sie überhaupt greifbar waren für das, was wir ansonsten mit dem breiten Hilfsangebot versucht haben. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So ist das, Frau Rothe-Beinlich. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau andersherum ist es!) Frau Rothe-Beinlich, ich weiß, was das Nordische Modell in Schweden ist. Dort ist die Illegalität bei den Nachfragenden – das habe ich eben gesagt –, nicht bei dem Anbietenden, Frau Rothe-Beinlich. Nicht die Prostituierten werden kriminalisiert, sondern die Freier. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, und dann? Sie meinen, dann findet es nicht mehr statt? Oder was?) Frau Rothe-Beinlich, ich glaube kaum … Es lässt sich vortrefflich darüber diskutieren, ob Zwangsprostitution Teil von sexueller Selbstbestimmung ist. Das sehe ich persönlich (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist etwas anderes!) nicht so. Deswegen halte ich die Debatte, liebe Frau Rothe-Beinlich, für lohnenswert, über den Weg zu streiten, wie wir es in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen auch tun. Insofern stimmen wir formal diesem Gesetz zu. Wir halten aber den Weg tatsächlich, den wir in Deutschland eingeschlagen haben, durchaus für kritisch zu hinterfragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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