Christoph Zippel
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst – Herr Dr. Lauerwald, er möge es mir verzeihen, ich komme aus einer Arztfamilie, ich bin mit sehr vielen Ärzten befreundet, ich behaupte auch tatsächlich, dass ich dadurch eine große Nähe zur Ärzteschaft habe; und die medizinischen Kollegen hier im Haus werden es mir vielleicht verzeihen –, Sie haben gerade bewiesen: Eine Approbation befähigt nicht automatisch dazu, auch gleich Gesundheitsminister zu sein.
(Beifall CDU)
Sie befähigt auch offensichtlich nicht mal unbedingt dazu, auch automatisch Gesundheitspolitiker zu sein.
(Beifall CDU)
Das Thema ist „Sektorenübergreifende Versorgung“. Das ist ein sperriger Begriff, unter dem sich die meisten nur wenig vorstellen können – der Kollege von der FDP, Herr Montag, hatte es schon gesagt. Ja, vielleicht eine sexy Überschrift, aber man könnte sich darüber streiten, ob das wirklich zutrifft. Aber ich will mich vielleicht mal auf den Kern konzentrieren. Denn der Kern bedeutet, medizinische Versorgung nicht mehr von den vorhandenen Strukturen her zu denken und zu planen – also niedergelassene Ärzte hier, Krankenhaus dort –, sondern es geht darum, zu fragen: Wo kann der Patient qualitativ hochwertig und effizient behandelt werden? In der Praxis – das will ich kurz mal zusammenfassen – gibt es dafür allerdings zahlreiche Hürden. Ich will vielleicht mal die vier großen Hürden benennen. Da haben wir zum einen die unterschiedlichen Akteure. Wir haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und den Gemeinsamen Bundesausschuss im ambulanten Sektor, die Gesundheitsministerien der Länder und auch bei den Krankenhäusern sind die mit dabei. Dann haben wir auf der anderen Seite auch unterschiedliche Planungsintervalle, die sich daraus ergeben. Ein Drittes sind unterschiedliche Raumebenen, Planungsregionen der Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits, die Ebenen der Bundesländer andererseits. Und schließlich – viertens – gibt es unterschiedliche Maßeinheiten: Maßeinheit Arztsitz versus Maßeinheit Krankenhausbett. Das hat vor allem Implikationen für die Vergütung der jeweiligen Leistung. Andere Länder sind aber beim Überwinden der Sektorenhürden schon weiter, Österreich, Schweiz und einige andere. Ich will das am Beispiel Österreich mal kurz festmachen. Dort gibt es einen nationalen Strukturplan Gesundheit. Der macht Vorgaben für regionale Kapazitäten im stationären und im ambulanten Sektor. Bei der Standortplanung sind Erreichbarkeitsfristen ein zentrales Kriterium, sowohl für stationäre als auch für ambulante Anbieter. Und es gibt Vorgaben zur Strukturqualität für beide Sektoren. Es gibt also zahlreiche gute Gründe, die medizinische Versorgung einer Region sektorenübergreifend zu planen. Die entscheidende Frage ist aber: Wie kommen wir dorthin? Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion zeigt einen ersten Schritt in diese Richtung auf. Erstens: aus den Versorgungsdaten den tatsächlichen Versorgungsbedarf ermitteln. Zweitens: aus dem Versorgungsbedarf die Versorgungsstrukturen ableiten. Und drittens: einen einheitlichen Leistungskatalog mit einem einheitlichen Vergütungssystem entwickeln. Aber natürlich ist vor allen Dingen Punkt III ein dickes Brett. Im Rahmen eines Modellprojekts wird das auch nur schwer umzusetzen sein. Die entscheidenden Regeln werden hier auf Bundesebene gesetzt – das ist ja in der bisherigen Debatte auch schon deutlich geworden –, trotzdem ist der Gedanke richtig, auf Basis der vorhandenen Daten zu versuchen, die Arztsitzplanung und Krankenhausplanung auf Landesebene zeitlich und inhaltlich zumindest zu synchronisieren und dann unter Einbeziehung der Bundesebene zu überlegen, wie man Vergütung in typischen Grenzbereichen wie ambulanten Operationen annähern kann und dadurch Fehlanreize verhindert. Perspektivisch gilt es, die Vergütung sektorenübergreifend unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu gewährleisten. Ziel sollte es dabei sein, gleichwertige Leistung dort zu erbringen, wo sie qualitativ hochwertig und wirtschaftlich bereitgestellt werden kann. Das Ganze ist kein leichtes Unterfangen und mag wie eine Vision klingen, aber ich denke, gerade beim Thema „Sektorenübergreifende Versorgung“ ist es wichtig, dass wir nicht nur in der Theorie unterwegs sind, sondern auch endlich Dinge in die Praxis umsetzen, denn das Unterfangen ist ein lohnendes und wichtiges. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Thüringen und mit Blick auf die Zukunft gerade der kleinen Krankenhausstandorte im ländlichen Raum ist es jedenfalls ein Aufschlag, den wir unbedingt eingehender diskutieren sollten. Deswegen werden wir für eine Überweisung an den Sozialausschuss stimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
