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Madeleine Henfling

22.07.2021 Sitzungen 7/54

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“

Weitere Wortmeldungen habe ich jetzt nicht. Die Landesregierung hat erklärt, sich zu dem Tagesordnungspunkt nicht zu Wort zu melden. Da es sich bei Ziffer I des Einsetzungsantrags in der Drucksache 7/3665 um die Ausübung eines Minderheitenrechts bezogen auf Untersuchungsausschüsse handelt, ist der Landtag insoweit zur Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet. Zu den Ziffern II bis IV des Einsetzungsantrags liegen keine Änderungsanträge vor. Erhebt sich vor diesem Hintergrund Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt wird? Das kann ich nicht erkennen. Da kein Widerspruch vorliegt, gilt der in der Drucksache 7/3665 beantragte Untersuchungsausschuss als eingesetzt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 26 Antrag der Abgeordneten Bühl, Gottweiss, Herrgott und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3666 Wünschen die Einbringer das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und zunächst erhält Abgeordneter Walk für die CDUFraktion das Wort.

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