Ralf Kalich
Fragestunde
Herr Präsident! Rettungswachen in Thüringen Die bedarfsgerechte und flächendeckende Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. Rettungsdienstzweckverbänden als Aufgabenträger im eigenen Wirkungskreis. Das schließt den Bau, Ausbau bzw. Umbau von Rettungswachen mit ein. Für die Planung und die Errichtung von Rettungswachen ist die DIN 13049 zugrunde zu legen. Im Rahmen der Rechtsaufsicht prüft das Thüringer Landesverwaltungsamt die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben des Landesrettungsdienstplans. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rettungswachen gibt es wo im Freistaat Thüringen – bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen –? 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, in welcher Größenordnung Rettungswachen im Freistaat Thüringen nicht der DIN 13049 entsprechen und aus diesem Grund Aus- und Umbaumaßnahmen erfolgen müssen? 3. Wie erfolgt eine Förderung des Aus- und Umbaus von Rettungswachen durch das Land, damit diese der DIN 13049 entsprechen? 4. Welche Pläne hat die Landesregierung, um eine Förderung des Aus- und Umbaus von Rettungswachen auch künftig zu gewährleisten?
