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Corinna Herold

AfD 22.07.2021 Sitzungen 7/54

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter! Wir beraten heute hier abschließend über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, an dem es auch nach einer Anhörung und Expertenbefragung und unter Ausnutzung aller Fristen – bis buchstäblich auf den letzten Drücker – noch einiges zu kritisieren gibt. Natürlich begrüßen wir es, dass die Registrierung und Beratung der Prostituierten in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt werden und es dafür durch den Mehrbelastungsausgleich Geld vom Land geben soll. Natürlich ist es auch zu begrüßen, dass bei den anstehenden Regelungen die Besonderheiten und Bedürfnisse der im Gewerbe der Prostitution unmittelbar Tätigen in den Blick genommen werden. Aber da fängt das Gesetz schon ein Stückwerk an. Die Schätzungen der Anzahl der selbstständig oder abhängig Tätigen im Sexgewerbe werden für Thüringen genauso wie für ganz Deutschland als viel zu niedrig angesehen. In Deutschland bewegen sich die Schätzungen im Rahmen von 150.000 bis 700.000. Nimmt man diesen Ansatz für Thüringen, können wir von den amtlich angenommenen 500 Prostituierten ausgehen, dürfen aber genauso berechtigt von mehr als viermal so vielen Beschäftigen ausgehen, also mehr als 1.400. Durch die in der Branche übliche Rotation, auch von Woche zu Woche, entzieht sich die Szene einer genauen Erfassung ihrer Akteure. Deshalb kritisieren wir hier die für die kreisfreien Städte und die Landkreise als viel zu niedrig angesetzte Erstattung. Auch verstehen wir immer noch nicht, warum man hier bei einer Gewerbeanmeldung auf die fälligen Gebühren verzichtet in einem Markt, der in Deutschland milliardenschwer ist. Dem befürchteten Vermeidungsverhalten seitens der Gewerbetreibenden bei der Anmeldung ließe sich leicht durch mehr Kontrollen und Sanktionen gegen die großen Anbieter und Arbeitgeber entgegenwirken. Es ist auf jeden Fall den Betreibern kleinerer Kosmetikoder Nagelstudios oder anderen vergleichsweise kleinen Selbstständigen nicht zu vermitteln, warum sie für die Anmeldung ihrer Gewerbe Gebühren bezahlen müssen und die Prostituierten bzw. deren Arbeitgeber – oder auch Zuhälter – das nicht bezahlen sollen. (Beifall AfD) Nur an einer Stelle ist die Landesregierung richtig großzügig, nämlich bei der Bereitstellung von Geld für den Aufbau einer Fachberatungsstelle. Diese Institution werden wir in der Zukunft einmal genauer unter die Lupe nehmen und nachsehen, wie viele und welche Leistungen für wie viele Prostituierte dort nicht nur angeboten, sondern auch durchgeführt werden. Die Rede ist ja von bis zu 200.000 Euro pro Haushaltsjahr. Angesichts der doch recht überschaubaren Anzahl angemeldeter Prostituierter erscheint uns das recht hoch gegriffen. (Beifall AfD) Wie aus den Zuschriften, Medienberichten und Anzeigenportalen für käufliche Erotik zu entnehmen ist, stammen zwischen 50 und 85 Prozent der Menschen, die sich auf diesem Markt anbieten, aus dem Ausland. Sie sind oft mangelhaft ausgebildet, verfügen über kaum oder keine Fremdsprachenkenntnisse und brauchen demzufolge bei Anmeldung und Beratung ganz dringend qualifizierte Dolmetscherleistungen. Dabei braucht es wegen der juristisch und medizinisch, aber auch steuerrechtlich sensiblen Materie zuverlässige, am besten vereidigte Dolmetscher. Die dabei entstehenden Kosten belaufen sich auf Summen zwischen 16 bis 150 Euro pro Stunde für Übersetzungsleistungen. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE) Ja, Frau Stange, Links-Rot-Grün hat sich in dieser Legislatur schon manches vorgenommen, was nachher wie heiße Luft verpufft ist. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ach, erzählen Sie doch nicht so einen Quatsch!) Diese Kosten sind bei der Aufstellung der Kostenerstattung überhaupt nicht erwähnt. Ohne präzise Übersetzungen sind aber die angebotenen Betreuungs- und Schutzziele in diesem Gesetzentwurf nicht erzielbar und bleiben somit für den betroffenen Personenkreis auch völlig ohne Wert. Noch zu kritisieren ist die Verteilung der Zuständigkeiten, wie in § 1 Abs. 5 festgelegt. Hier sehen wir eine Gefahr für die Entstehung von Kompetenzwirrwarr, zusätzliche Bürokratie und das Hängenbleiben der Anliegen der Betroffenen in der Endlosschleife zwischen zwei oder drei Ministerien. Dabei bleiben die Rechte der Betroffenen und/oder die Interessen auch der Steuerzahler auf der Strecke. Alles in allem bleibt dieses Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten, vor allem aber weit hinter den Bedarfen der Landkreise und kreisfreien Städte und auch letztendlich hinter den Bedürfnissen und Bedarfen der Prostituierten zurück. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit, den Landkreisen und kreisfreien Städten wenigstens einen Teil ihrer zu erwartenden Aufwendung zu erstatten. Wir werden uns hier enthalten, verbunden mit der Hoffnung, dass die nächste Landesregierung an dieser Stelle ihrer Aufgabe besser gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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