Robert-Martin Montag
Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald, Sie sind der Erste, der mir tatsächlich vorwirft, kein Freund der ambulanten Medizinerinnen und Mediziner im Land zu sein.
(Beifall FDP)
Die FDP ist keine Klientelpartei mehr oder wie es andere bezeichnen. Bitte schön, das ist Ihre Sicht. Ich bin tatsächlich jemand, der sich für gute Versorgung in diesem Land einsetzt, insofern mache ich Klientelpolitik für die Patientinnen und Patienten in diesem Land. Dazu gehört eben auch die Frage der Krankenhausstruktur. Ich will mal versuchen, das ganz stark herunterzubrechen. Sie haben eine gesetzlich normierte überteure Struktur, die nennt sich „Krankenhaus“, da ist extrem festgezurrt, was das sein darf, was man zur Leistungserbringung braucht. Auf der anderen Seite, um das halbwegs wirtschaftlich betreiben zu können, brauchen Sie eben nachfragende Patientinnen und Patienten. Jetzt wissen wir aber, dass sich sowohl die Zusammensetzung der regionalen Bevölkerung in den letzten Jahren verändert hat, als auch die technologische Ausstattung der Häuser gestiegen ist, das heißt, dass die Strukturkosten aus dem Ruder laufen. Das ist nicht mehr adäquat gegenzufinanzieren durch die Nachfrage der Bevölkerung vor Ort, wofür ja ein Krankenhaus in der klassischen Struktur da ist. Das ist Punkt 1. Auf der anderen Seite haben wir – und jetzt komme ich zum Kollegen Lauerwald – einen ambulanten Bereich, der auch betroffen ist von medizinischtechnologischem Fortschritt und heute viele Leistungen anbieten kann, die früher, also ehedem, nur durch stationäre Leistungserbringer erbracht werden konnten, also das klassische Krankenhaus. Jetzt merken Sie, dass Sie beide Sektoren in einem ungünstigen Wettbewerb zueinander um dieselben Patientinnen und Patienten haben. Deswegen ist unser Vorschlag: Wir müssen raus aus diesem Silodenken. Wir müssen tatsächlich gucken: Welchen Bedarf an medizinischer Versorgungsleistung hat denn unsere Bevölkerung in den einzelnen Regionen?
(Beifall FDP)
Dazu haben wir auch alle Daten vorliegen. Das müssten Sie wissen. Wir kennen die Versorgungsdaten der ambulanten Medizin und der stationären Medizin. Gepaart noch mit den Daten der Krankenkassen wissen wir ganz exakt, welchen Versorgungsbedarf eine Region hat. Wir müssen beides zusammen denken, ambulant und stationär. Und wenn Sie sagen, dass ambulante Medizin im Wettbewerb stattfindet, haben Sie scheinbar noch nie etwas von ambulanter Bedarfsplanung gehört; also beides zusammenzudenken und aus dieser Bedarfsanalyse tatsächlich die Struktur abzuleiten, die man zur Versorgung braucht. Diese Planungsräume müssen aber so sein, dass sie natürlich in einem solchen Modellprojekt – darum muss es erst mal gehen – neue Wege ausprobieren. Da helfen keine Trägerdiskussionen um genossenschaftlich, kommunal, privat oder sonst was – heute ist vieles möglich.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Die
helfen immer!) Herr Plötner, es gibt auch eine sogenannte Lex Templin, wo heutzutage auch Krankenhausträger, KVen und Arztsitze gemeinsame Träger beispielsweise einer Einrichtung sein können. Das gab es vor ein paar Jahren nicht. Es gibt den § 64 SGB V – das sind Modellprojekte, die eine Laufzeit von bis zu acht Jahren haben. Also man kann vieles im Land machen, wenn man die Partner zusammenbringt. Es gab schon mal den aktiven Versuch, einen Krankenhausstandort tatsächlich so umzustrukturieren, dass er zukunftsfähig ist und die beste Qualität langfristig in der Region sicherstellen kann. Was ist das Weitere? Welche Struktur soll es geben? Auch da sind andere Bundesländer weiter. Das damals rot-rot-regierte Brandenburg hat mit dem Projekt in Templin das sogenannte ambulantstationäre Zentrum entwickelt. Dort sind stationäre Restanten gepaart mit ambulanter Versorgungsstruktur gemeinsam in einem Haus zusammengelaufen plus ein professionalisiertes Entlassmanagement durch sogenannte Case-Manager, wo man genau die ältere Bevölkerung eben abgeholt hat, die null mobile Bevölkerung abgeholt hat und sie durch dieses komplexe System der Gesundheitsversorgung leitet. Das gibt es auch in Sachsen. Es gibt mittlerweile in Hessen Projekte, in Thüringen leider immer noch nicht. Jetzt zur dritten Frage: Warum hat das bisher eigentlich immer nicht geklappt? Ganz einfach hat es deswegen nicht geklappt, weil wir eine klare Finanzierungszuschreibung haben. Wir haben einmal die DRGs, die Sie jetzt kritisieren, kann man kritisieren oder nicht kritisieren. Wir haben den EBM, der seit Jahren im Übrigen nicht angepasst worden ist, das will ich auch mal sagen. Auch darauf muss man schon den Fokus legen, Leistung muss sich eben auch lohnen, auch in der ambulanten Medizin. Dazwischen gibt es nichts. Wir haben mittlerweile sogenannte ambulant-sensitive Leistungen, die man ambulant erbringen kann, die aber Krankenhäuser bewusst stationär erbringen, um sich sozusagen aus den roten Zahlen zu retten. Das schädigt doch am Ende diejenigen, die das Ganze bezahlen müssen, das sind die Patientinnen und Patienten. Ich glaube, da müssen wir schon dafür sorgen, dass wir da rauskommen.
(Beifall FDP)
Was können wir tun? Wir müssen Leistungen definieren. Da gibt es verschiedene Vorschläge, beispielsweise durch den Spitzenverband der Fachärzte; es gibt auch andere. Diese Diskussion müssen wir hier im Land führen. Es ist auch in Brandenburg in einem Modellprojekt bereits definiert worden durch Krankenkassen und INIK, was eine solche Leistung, die etwas mehr kostet als ambulant, deutlich weniger als stationär, durch beide aber erbracht werden kann, kosten kann und kosten darf. Es ist alles da. Die Werkzeuge haben wir. Lassen Sie uns gemeinsam auf den Weg gehen, eine zukunftsfeste Krankenhaus- und Versorgungsstruktur in Thüringen tatsächlich abzusichern. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
