Philipp Weltzien
Fragestunde
Kapazitäten von Gewahrsamsräumen bei der Polizei Nach einem Bericht auf dem Portal „insuedthueringen.de“ vom 25. Juni 2021 soll es in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl angeblich zu zwei Vorfällen im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Suhl gekommen sein. Bei einem Fall sollen fünf bis sechs Personen versucht haben, in das Familienhaus der Erstaufnahmeeinrichtung mit Messern einzudringen. Ein Wachschutzmitarbeiter, den die Zeitung zitiert, erklärte, die Polizei habe diese nicht entwaffnet und sie nicht mitgenommen, mit der Begründung, „dass keine Zellen frei sind“. Ferner heißt es: „In einem Bericht des Wachdienstes von einem anderen Tag, an dem zwei Bewohner mit gezücktem Messer in ein anderes Haus eindringen, heißt es wörtlich: ‚Die Polizei trifft im Objekt ein mit vier Beamten und sagt, dass sie aktuell keine Kapazitäten für eine Gewahrsamnahme hat. Sie entlassen den festgesetzten Täter auf Etage und bitten ihn, den zweiten Angreifer auch zu belehren‘“. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Gewahrsamräume bei den Polizeidienststellen und Gefangenensammelstellen, die temporär eingerichtet werden können, stehen für die Polizei in Suhl bei Einsatzlagen zur Verfügung, die einen Vollzug von Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam erforderlich machen – bitte um Angabe von Orten und Personenkapazitäten –? 2. Welche über die Frage 1 hinausgehenden genannten Möglichkeiten stehen bei Polizeieinsätzen in Suhl auf der Grundlage welcher Regularien grundsätzlich zur Verfügung, um einen Polizeigewahrsam zu realisieren, auch falls die Kapazitäten der Polizeiinspektion Suhl ausgelastet sind – gegebenenfalls andere Dienststellen –? 3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über den Ablauf der weiteren in der Vorbemerkung genannten Vorkommnisse vor und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Schilderungen hinsichtlich nicht vollzogener Gewahrsamnahmen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Kapazitätsauslastungen? 4. Welchen Belegungszustand hatten die in Frage 1 genannten Gewahrsamsräume bei den Polizeidienststellen und gegebenenfalls Gefangenensammelstellen zum Zeitpunkt der beiden Vorkommnisse in der Vorbemerkung jeweils und in Summe im Jahr 2020 sowie im 1. Halbjahr 2021?
