Denny Jankowski
Fragestunde
Rechtliche Voraussetzungen für die Impfung Minderjähriger in Thüringen Am 06.07.2021 hat der Freistaat Thüringen in Zusammenarbeit mit der Universität Erfurt und dem Communication Lab das Flugblatt mit dem Titel „Gegen Corona impfen? Du entscheidest!“ publiziert. Laut Flugblatt kann jeder ab 12 Jahren, der sich impfen lassen möchte, geimpft werden. Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher Gesetze begründet die Landesregierung konkret, dass alle Minderjährigen ab 12 Jahren, welche sich impfen lassen möchten, sich impfen lassen können? 2. Aufgrund welcher Gesetze und Gerichtsurteile sieht die Landesregierung eine grundsätzliche Einwilligungsfähigkeit bereits mit 12 Jahren gegeben und damit entgegen der bisherigen gängigen Rechtsauffassung, welche in der Regel von 16 Jahren und unter besonderen Umständen auch von 14 Jahren ausgeht? 3. Wenn ein Arzt einen Minderjährigen ab 12 Jahren nicht für „einwilligungsfähig“ hält, ist es dann nach Auffassung der Landesregierung möglich, dass der Minderjährige sich trotzdem impfen lassen kann, wie im Flugblatt geschrieben? 4. Wird das Flugblatt an allen Schulen Thüringens verteilt, in Schulen diskutiert und folgt auf die Aushändigung eine Befragung zur lmpfbereitschaft, wie im Flugblatt unter „Wer entscheidet, ob Du geimpft wirst?“ suggeriert wird? Vielen Dank.
