Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemeindeneugliederungen können in Form von Gebiets- oder Bestandsänderungen erfolgen, und zwar nach § 9 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung. Mit Gebietsänderungen werden nur die Grenzen von Gemeinden angepasst. Im Falle von Bestandsänderungen werden Gemeinden aufgelöst und zu neuen Gemeinden zusammengeschlossen oder in andere Gemeinden eingegliedert. Seit dem Jahr 2014 wurden in keinem Fall Gebietsoder Bestandsänderungen gegen den Willen der hiervon betroffenen Gemeinden vollzogen. Die drei seit dem Jahr 2014 verabschiedeten Gemeindeneugliederungsgesetze enthielten nach Maßgabe des Freiwilligkeitsprinzips ausschließlich Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden, die ihre Neugliederung zuvor beantragt und entsprechende Neugliederungsbeschlüsse vorgelegt hatten. Zu Frage 2: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Seit dem Jahr 2014 haben keine zwangsweise durchgeführten Gemeindeneugliederungen stattgefunden. Der Landesregierung liegen jedenfalls keine Erkenntnisse vor, dass Gemeindeneugliederungen zur Beseitigung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen geführt haben. Insbesondere ist aus keiner Gemeinde eine Meldung über einen solchen Rückgang eingegangen. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es infolge der seit dem Jahr 2014 umgesetzten freiwilligen Gemeindeneugliederungen zu Fällen einer nachhaltigen Einschränkung des kulturellen, sozialen, sportlichen oder sonstigen gemeindlichen Lebens gekommen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
