Olaf Kießling
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste an den Bildschirmen und werter Gast auf der Tribüne! Die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs ist formal notwendig, jedoch auch gleichzeitig die Prüfung und die Debatte über rechtlich korrektes Handeln dieser beiden wichtigen Institutionen des Freistaats. Die Landesregierung beantragt die Entlastung für ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2018. Sehen wir uns hierzu ein paar Punkte näher an und bewerten diese. Nützlich dafür sind immer die sehr guten Ausführungen des Rechnungshofs zum Handeln der Landesregierung. An dieser Stelle schon einmal meinen herzlichen Dank an Herrn Dr. Dette und sein Team, welches jeden Tag darum bemüht ist, die Landesregierung sorgsam und effektiv zu beraten, vor allem, dass sie auch sparsam mit dem Geld umgeht, sparsam mit dem Geld des Steuerzahlers. Danke auch dafür, dass Sie als Rechnungshof mit der öffentlichen Verwaltung trotz der ganz besonderen Belastung, welche die Beschränkungen der Corona-Verordnungen mit sich gebracht haben, Ihre Aufgaben wieder vorbildlich erfüllt haben.
(Beifall AfD)
Sinnvoller und sparsamer Umgang mit den Steuergeldern ist auch gleichzeitig das Stichwort. Doch sehen wir uns das mal in ein paar Fakten an. Das Haushaltsvolumen 2018 belief sich auf 10,7 Milliarden Euro. Die geplanten Einnahmen und Ausgaben waren um 6,1 Prozent mit 617,4 Millionen Euro gegenüber 2017 gestiegen. Die tatsächlichen Einnahmen und die Ausgaben beliefen sich dann auf 10,4 Milliarden Euro und damit 278 Millionen Euro weniger als geplant. Zusätzlich bildeten die Ausgabenreste seit 2009 einen neuen Rekord von 514,5 Millionen Euro. Dieser war zum Beispiel mit 114 Millionen Euro der unnötigen Gebietsreform geschuldet, 60 Millionen Euro wurden nicht zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur eingesetzt und 35 Millionen Euro im Bereich Forschung, Technologie und Innovation nicht investiert, obwohl es notwendig ist. Auch für den sozialen Wohnungsbau waren es 10 Millionen Euro zu wenig und beim ÖPNV 14 Millionen Euro, im Bereich Städte- und Schulbauförderung wurden 64 Millionen Euro nicht wie geplant investiert. Ebenso fehlten im Hochschulbau 32 Millionen Euro und im Straßenbau 14 Millionen Euro an Investitionen, um nur einmal ein paar Punkte aufzuführen, wo die Landesregierung die notwendigen Haushaltsziele nicht erreicht hat. Hier lebte Thüringen leider von der Substanz. Dabei war das Jahr 2018 noch geprägt von stabilen wirtschaftlichen Entwicklungen sowie von steigenden Steuereinnahmen – das achte Jahr in Folge – und von den Problemen rund um Corona war weit und breit nichts zu sehen. Das Aufkommen in allen Steuerarten stieg um rund 360 Millionen Euro im Jahr 2018 auf rund 6,8 Milliarden Euro, im Bereich Lohn-, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Abgeltungsteuer stiegen die Einnahmen um 125 Millionen Euro, was also unsere Bürger und der Mittelstand mehr zahlen durften. Auch die Umsatzsteuer brachte zusätzlich 170 Millionen Euro mehr in die Landeskasse durch den florierenden Handel. Dennoch wurden die Schulden des Landes Thüringen nur leicht um 419,6 Millionen Euro von 15,982 Milliarden Euro in 2017 auf 15,562 Milliarden Euro zum 31.12.2018 reduziert. Somit ist die Pro-Kopf-Verschuldung immerhin noch bei 6.998 Euro. Dass es den Familien und Alleinerziehenden in Thüringen nicht ganz so gut geht wie nötig, verdeutlichen zum Beispiel auch die gestiegenen Landesausgaben im Bereich des Unterhaltsvorschusses. Da stiegen die Ausgaben von 25,9 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 49,5 Millionen Euro im Jahr 2018. Auch das Wohngeld schlägt mit 31,3 Millionen Euro in 2018 zu Buche, das BAföG sank von 63,4 Millionen Euro in 2017 auf 56,8 Millionen Euro. Bei der Schaffung von guten Bedingungen für unsere Thüringer Familien sehen wir noch argen Nachholbedarf. So wurden im kommunalen Bereich, zum Beispiel bei der Schulbauförderung, die Mittel mit 13 Millionen Euro nicht ausgeschöpft, obwohl an unseren Schulen ein sehr hoher Investitionsstau herrscht. Auch im Bereich des Breitbandausbaus – der Chefsache unseres SPD-Wirtschaftsministers Tiefensee, der gerade nicht da ist – wurden von den geplanten Mitteln 19 Millionen Euro nicht ausgeschöpft, während sie jetzt in Corona-Zeiten wohl eine bessere digitale Versorgung hätten sichern können. Die Kommunen wurden hier allzu oft mit den bürokratischen Hürden alleingelassen. Auch die Transparenz wurde vom Rechnungshof angemahnt bezüglich der Leistungen an die Kommunen außerhalb der FAG-Masse, was wohl nun ab 2020 in der Landeshaushaltsrechnung Berücksichtigung finden soll. Das Fazit beim Projektmanagement in IT-Projekten vom Landesrechnungshof lautet – Zitat –: „Das Projektmanagement in IT-Projekten weist erhebliche Mängel auf. Angesichts des Projektvolumens von mehr als 74 Mio. EUR im geprüften Zeitraum besteht dringender Handlungsbedarf.“ Weiter wird zu den Ursachen und Problemen ausgeführt – hier ein weiteres Zitat –: „In vielen Projekten fehlten die Grundlagen für ein umfassendes Projektcontrolling: Ziele der Projekte waren nicht definiert, Projektpläne waren zu wenig detailliert oder fehlten, Projektaufträge waren unvollständig oder fehlten, Daten zu Personalaufwand und/oder Kosten wurden nicht erfasst, es erfolgten keine Schätzungen zu Restaufwänden, -zeiten und -kosten. Auf diese Weise ist es kaum möglich, frühzeitig Abweichungen zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte nur in zwei Projekten.“ Hier ist klar kein sorgsamer und effektiver Umgang mit Steuermitteln erkennbar, wohl aber erheblicher Nachholbedarf seitens der rot-rot-grünen Landesregierung. Daher kann ich die Forderung des Landesrechnungshofs, ein Kompetenzzentrum „Projektmanagement“ einzurichten, nur ausdrücklich unterstützen. Auch in anderen Bereichen des Ministeriums gibt es Nachholbedarf. So stellt der Rechnungshof fest, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule als Einrichtung des Landes zu optimieren ist. Für die Kernaufgaben der Aus- und Fortbildung identifizierte der Rechnungshof mehrere Themenfelder, die zu einer Weiterentwicklung der Schule in personeller wie organisatorischer Hinsicht beitragen könnten. Die TLFKS untersteht dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Die Umsetzung einiger zugesagter Maßnahmen steht weiterhin aus. Auch an den Schulen in Thüringen fehlen flächendeckend Lehrer und Schulleiter, was zu Unterrichtsausfall führt und die Bildung unserer Kinder negativ beeinflusst. Der Rechnungshof kritisierte, dass das Ministerium den Handlungsbedarf seit Jahren kannte, seine Maßnahmen aber unzureichend waren, um die Schulleiter wirksam zu entlasten und die offenen Stellen zügig nachzubesetzen. So wurden die Aufgaben und der Personalbedarf hierfür bisher überhaupt nicht nachvollziehbar ermittelt und gegebenenfalls angepasst. Das TMBJS reicht Zuwendungen für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit aus. Jährlich werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verein für die fachliche Begleitung des Förderprogramms Mittel von rund 10 Millionen Euro gewährt. Nach § 44 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung müssen die Zuwendungsempfänger nachweisen, wie sie die Zuwendungen verwendet haben. Der Verwendungsnachweis dient der rückschauenden Legitimation der Zuwendungsvergabe. Doch was stellt der Rechnungshof fest? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist seiner Dienstpflicht zur Prüfung von Verwendungsnachweisen unzureichend nachgekommen. Laut Bericht umfassen die ungeprüften Verwendungsnachweise 29 Millionen Euro Steuergelder. Und wenn geprüft wurde vonseiten des TMBJS, dann meist großzügig, notwendige Angaben zur Ordnungsmäßigkeit des Verwendungsnachweises fehlten! Eine Auswertung der Sachberichte, die das Kernstück des Verwendungsnachweises bilden, unterblieb in jedem Fall. Dies ist ein klarer Verstoß gegen bestehende Dienstpflichten nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Thüringer Landeshaushaltsordnung. Nach einer Aussprache im HuFA hierzu war keine Besserung in Sicht, auch die Einwände des TMBJS in seiner Stellungnahme zum Prüfungsbericht überzeugten den Rechnungshof und unsere Abgeordneten in keinster Weise. Kommen wir zum Einzelplan 07, das Thema „Studiengebühren für nicht europäische Studierende an den Hochschulen“: Sie erinnern sich, hier hatte die AfD auch wieder in der letzten Haushaltsverhandlung maßvolle Studiengebühren verlangt, per Antrag. Und warum? Der Rechnungshof führte in seinem Bericht aus, dass bei ausgewählten künstlerischen Studiengängen zum Beispiel der Anteil Nicht-EU-Studierender bei durchschnittlich 35 Prozent, im Einzelfall sogar bei rund 71 Prozent liegt. Gleichzeitig sind diese Studiengänge mit bis 158.000 Euro pro Studienplatz besonders kostenintensiv. Der Rechnungshof regte deshalb an, dass die Hochschulen, wie in den anderen Ländern und EU-Staaten auch praktiziert, Nicht-EU-Studierende an diesen Kosten durch maßvolle Studiengebühren beteiligen könnten. Unser Antrag hierzu wurde selbstverständlich von den angeblich demokratischen rot-rot-grünen Fraktionen abgelehnt. Doch was macht unsere Landesregierung? Obwohl an den Hochschulen des Landes seit dem Wintersemester 2011/2012 bis zum Wintersemester 2018/2019 die Studienzahlen insgesamt rückläufig sind, stiegen die Landeszuschüsse an die Hochschulen im gleichen Zeitraum von rund 360 Millionen Euro in 2012 auf rund 430 Millionen Euro in 2018 bzw. auf bis zu rund 465 Millionen Euro in 2020 deutlich an – um 29 Prozent gegenüber 2012. Der Anteil der ausländischen Studierenden an den zehn Hochschulen des Landes hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Wintersemester 2016/2017 waren rund 6.600 ausländische Studierende, davon rund 5.600 aus Nicht-EU-Staaten, eingeschrieben. Die Fächergruppe Kunst/ Kunstwissenschaften wies im Vergleich zu anderen Fächergruppen an den Hochschulen des Landes den höchsten Anteil ausländischer Studierender auf. In dieser Fächergruppe war mehr als jeder vierte Studierende ausländischer Herkunft. Die Chancen inländischer Bewerber, sich in den Eingangsprüfungen und Eingangsfeststellungsverfahren gegen ausländische Bewerber, die teilweise im Ausland bereits Musik in einem anderen Fach studiert hatten, durchzusetzen, sind mitunter gering. Beispielsweise an der HfM Weimar beliefen sich die Kosten bis auf rund 190.000 Euro pro Platz. Auch die zwischen dem Land und den Hochschulen vereinbarten Zielwerte zur sogenannten Bildungsausländerquote wurden von der HfM Weimar und der BU Weimar deutlich mit bis zu 17 Prozentpunkten überschritten. Auch der Rechnungshof stellte hier bei solchen Summen gerade im Bereich Kunst das Landesinteresse deutlich infrage, gerade auch, weil die Studierenden danach überwiegend nicht im Land verbleiben. Die Anregungen des Rechnungshofs und der Antrag der AfD hierzu, dass für Nicht-EU-Studierende maßvolle Studiengebühren für ihr Studium an den Hochschulen des Landes erhoben werden könnten, um auf diese Weise die hohen Studienplatzkosten mitzufinanzieren, wurden auch von der Landesregierung abgelehnt, was somit einen Einnahmenverlust von ca. 17 Millionen Euro für den Freistaat Thüringen bedeutet. Das Ministerium hat den Feststellungen des Rechnungshofs zur Entwicklung der Studierendenzahlen nach Herkunftsländern zu den steigenden Landeszuschüssen für die Hochschulen des Landes und zu den Studienplatzkosten von künstlerischen Studiengängen nicht widersprochen. Jedoch hält es das Ministerium, allgemeine Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende zu erheben, für nicht geboten – auch aus allgemeinen politischen und hochschulpolitischen Erwägungen und angeblich nicht zu vertretender Diskriminierung. Gesetzlich vorgeschriebene Sparsamkeit: Fehlanzeige! Man könnte jetzt ironisch sagen: Es ist ja nur Steuergeld, was das Ministerium da im vollen Bewusstsein ausgibt, wohl wissend, dass in anderen Bundesländern es Studiengebühren in diesem Bereich gibt, und wohl wissend, dass diese Millionen wieder in anderen Bereichen fehlen, wie zum Beispiel an unseren normalen Schulen oder für unsere Medizinstudenten, die wir zu wenig haben. Das Ministerium aber erachtet Investitionen in ausländische Absolventen durchweg auch dann als sinnvoll, wenn diese Deutschland nach ihrem Studienabschluss wieder verlassen. Also nicht das Landesinteresse steht bei dieser rot-rot-grünen Regierung im Vordergrund, sondern ideologische Weltanschauungstheorien. Kommen wir zum Einzelplan 08,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Lassen
Sie es am besten!) „Förderung von Inklusionsbetrieben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe“. Inklusionsbetriebe sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Grundsätzlich sollen Inklusionsbetriebe betriebswirtschaftlich erfolgreich und langfristig am Markt agieren. Für ihre Anerkennung und Förderung ist das Integrationsamt Thüringen zuständig. Hier kommt der Rechnungshof nach der Prüfung zum Schluss – Zitat –: „Bei der Förderung von Inklusionsbetrieben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe führten großzügige Bewilligungen und unzulässige Doppelförderungen zu nicht notwendigen Ausgaben von mindestens 1,5 Mio. EUR.“ Bereits aus den zur Verfügung gestellten Bewilligungslisten hat der Rechnungshof erkannt, dass im betrachteten Zeitraum das Integrationsamt neun Inklusionsbetriebe förderte, die zwischenzeitlich – Stand 2018 – insolvent, vollständig liquidiert oder aus sonstigen Gründen wirtschaftlich gescheitert sind. Den betroffenen Inklusionsbetrieben wurden wenigstens 3,3 Millionen Euro Fördermittel bewilligt, von denen innerhalb des Prüfungszeitraums rund 900.000 Euro zur Auszahlung gelangten. Die Doppelförderungen verursachten im geprüften Zeitraum Mehrausgaben von 490.000 Euro. Originäre Finanzierungshilfen blieben bei der Förderung regelmäßig unberücksichtigt. Hierdurch konnten einzelne Inklusionsbetriebe die Personalkosten ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter zu über 100 Prozent decken. Der BIH-Empfehlung zufolge sollte die Summe aller personalgebundenen Zuschüsse 50 Prozent der Brutto-Personalkosten nicht überschreiten. Auch die Gründe für die Ablehnung des Integrationsamts zu den empfohlenen Kürzungen des besonderen Aufwands überzeugten den Rechnungshof nicht. Es gewährte bundesweit die zweithöchste ungekürzte Aufwandspauschale. Im Vergleich zu anderen Ländern hat das Integrationsamt für Thüringen nur unzulängliche Regelungen für die Förderung von Inklusionsbetrieben getroffen. Hieraus resultiert eine zum Teil zweckwidrige und unwirtschaftliche Mittelverwendung, aber auch eine Ungleichbehandlung der Inklusionsbetriebe. Sehen wir uns Kapitel 08 29 an, hier die „Medizinische Betreuung von Menschen ohne Papiere und psychosoziale Versorgung von geflüchteten Menschen“. Fazit des Rechnungshofs nach Prüfung: „Das für Gesundheit zuständige Ministerium hat sowohl bei der Förderung der medizinischen Betreuung als auch bei der Förderung der psychosozialen Versorgung von geflüchteten Menschen grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen missachtet“, meine Damen und Herren. Das Land förderte seit 2016 als eines der ersten Länder in einem Modellprojekt „anonymer Krankenschein“ die medizinische Behandlung von geflüchteten Menschen, die sich ohne legalen Status in Thüringen aufhalten. Das mit dieser Förderung folglich erhebliche Landesinteresse ist fraglich. Außerdem nahmen die anonyme medizinische Behandlung anstelle von Geflüchteten überwiegend Menschen in Anspruch, die zum Beispiel nicht gesetzlich krankenversichert sind oder anderweitig medizinische Angebote aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen. Der erhebliche Aufwand zur Wahrung der Anonymität ist für diese Personen unnötig. Ob diese Ausgaben nach § 6 Thüringer Landeshaushaltsordnung notwendig sind oder waren, war genauso intransparent wie die Auswahl der Zuwendungsempfänger. Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke sind nach dem Haushaltsrecht nur zulässig, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Das Ministerium hat Fördermöglichkeiten für beide Bereiche nicht öffentlich bekannt gegeben. Das Ministerium hat auch davon abgesehen,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Freie Rede!) für die beiden Förderbereiche eine Förderrichtlinie zu erlassen, die grundlegende Festlegungen zur jeweiligen Förderung enthält. Die in solchen Fällen erforderliche deutliche und detaillierte Regelung zu den Fördervoraussetzungen etc. wurde nicht in die jeweiligen Zuwendungsbereiche aufgenommen. Schließlich hat das Ministerium zur Zeit der Prüfung in keinem der beiden Förderbereiche auch nur einen einzigen vorliegenden Nachweis der Verwendung der Fördergelder geprüft bzw. durch die beauftragte GFAW prüfen lassen. Etwaige Rückforderungen des Landes können verfristen. Eine Verwendungsnachweisprüfung fehlt auch als Grundlage für die Erfolgskontrolle dieses Modellprojekts. Weder der Koalitionsvertrag noch das allgemeine ressortübergreifende Integrationskonzept genügen, um Steuermittel zu verausgaben bzw. von der Thüringer Landeshaushaltsordnung bewusst abzuweichen. Das Fördervolumen in 2018 betrug 886.000 Euro, für 2016 bis 2018 waren es 2,235 Millionen Euro Steuergeld für das Modellprojekt ohne dokumentierte Begründung des Landesinteresses und ohne Erfolgskontrolle. Kommen wir zum Einzelplan 10, hier das Kapitel „Soziale Wohnraumförderung“. Fazit des Rechnungshofs nach Prüfung: „Das Land hat die Mittel für die soziale Wohnraumförderung nicht bedarfsgerecht und wirtschaftlich eingesetzt.“ – Punkt.
