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Schenk

22.07.2021 Sitzungen 7/54

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst eine Vorbemerkung. Der Vorfall, der dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegt, ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich. Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich unter Berücksichtigung meiner Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt: Zu Fragen 1 und 2: Aufgrund richterlicher Beschlüsse wurde im Rahmen mehrerer Funkzellenabfragen ein Bestand von ca. 138.000 Datensätzen von Mobilfunkrufnummern erfasst. Aus diesem Datenbestand wurden ca. 100 Bestandsdaten erhoben, zu denen weitere Prüfungen im Rahmen der Ermittlungen vorgenommen wurden. Zu Frage 3: Es wurden mehrere Funkzellen abgefragt, wobei der Radius einzelner Zellen teilweise wenige 100 Meter beträgt. Die Datenerhebung wurde aufgrund des Grundrechtseingriffs auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗