Volker Emde
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Entlastung der Landregierung und des Landesrechnungshofs für das Jahr 2018. Gleich vorweg: Wir wollen beide entlasten und es lag uns natürlich die Haushaltsrechnung des Jahres 2018 durch die Landesregierung vor und dazu hat der Landesrechnungshof mit seinem Jahresbericht 2020 die entsprechenden Bemerkungen gemacht. Dazu hat die Landesregierung dann Stellung genommen und wir haben beides oder alle Dokumente in mehreren Sitzungen beraten und uns zusätzliche Informationen eingeholt. Ich will dazusagen, dass die Diskussion zwischen den Abgeordneten, der Landesregierung und dem Landesrechnungshof von mir als sehr konstruktiv eingeschätzt wird. Wenn das jetzt auch als trockene Materie dasteht, aber letzten Endes geht es darum, dass wir in diesen mehreren Sitzungen nicht nur mögliches Fehlverhalten besprechen und aufdecken und schauen: Wo könnte man das eine oder andere einsparen? Es geht natürlich auch darum, Transparenz zu schaffen im Umgang mit den Landesfinanzen. Es geht auch um die Frage, wie man gewisse Vorgänge optimieren kann. Aber es geht natürlich auch um das Überdenken von Finanzierungsarten. Zum Beispiel haben wir uns doch auch länger über die Frage der Einrichtung unseres Wohnungsbausondervermögens und die Sinnhaftigkeit als Sondervermögen oder doch die Einordnung in den Landeshauhalt unterhalten und das diskutiert. Letzten Endes geht es ja immer um den effektiven Einsatz der Steuergelder in unserem Land. Da sei dem Landesrechnungshof auch noch mal Dank gesagt für seine konstruktiven Ansätze, manchmal auch Streitbarkeit. Man ist aber immer wieder auf der Suche nach Lösungen beim Landesrechnungshof. Aber ich schätze das Ansinnen der Abgeordneten in unserem Ausschuss so ein, dass wir alle bemüht sind, mit der Landesregierung gemeinsam Lösungen zu finden, die den Einsatz der Landesgelder effektiv gestalten. Letzten Endes ist es so, die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses lautet für den Landesrechnungshof Entlastung, lautet auch für die Landesregierung Entlastung. Wir haben dort – in Ihrer Vorlage können Sie das sehen – verschiedene Bemerkungen gemacht, sodass der Vorschlag lautet: „Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2020 des [...] Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2018 [...] Kenntnis. [...] Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.“ Also, vielen Dank und ich hoffe, Sie folgen unserer Beschlussempfehlung.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
