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Heike Werner

22.07.2021 Sitzungen 7/54

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fragen möchte ich gern für die Landesregierung beantworten. Zunächst die Fragen 1 und 2 gemeinsam: Nach Rückfrage bei der GFAW gab es im Jahr 2020 und gibt es im Jahr 2021 bisher keine Anträge von Geburtshäusern auf Nothilfeleistungen nach der Maßgabe des Thüringer Gesetzes für die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“. Somit hat kein Thüringer Geburtshaus Mittel aus der Nothilfe erhalten. Zu Frage 3: Im Titel 08 29 686 71, Untertitel 0100 stehen für die institutionelle Förderung der Geburtshäuser in Thüringen Mittel in Höhe von insgesamt 468.800 Euro zur Verfügung. Davon sind bis zum 30. Juni 2021 75.775 Euro abgeflossen. Bis Ende des Jahres 2021 ist damit zu rechnen, dass entsprechend der vorliegenden Anträge der Geburtshäuser Erfurt und Jena und der zum Teil bereits bewilligten Mittel insgesamt 288.521 Euro für die institutionelle Förderung verausgabt werden. Die weiteren Mittel in Höhe von 180.279 Euro stehen für Anträge weiterer Geburtshäuser zur Verfügung, die noch bis zum Ende des Jahres einen Antrag auf institutionelle Förderung stellen können. Im Titel 08 29 686 71, Untertitel 0200 stehen für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen Mittel in Höhe von insgesamt 281.200 Euro zur Verfügung. Davon sind bis zum 30. Juni 2021 642 Euro abgeflossen. Bis zum Ende des Jahres 2021 werden für Maßnahmen zur Förderung der Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen 1.284 Euro für das Projekt „Pflege und Wartung der Webseite zur Hebammensuche“ benötigt. Zudem ist beabsichtigt, Mittel in Höhe von 167.800 Euro für die Förderung der Praxisanleitung für die praktische Ausbildung von Hebammen zu bewilligen, da absehbar ist, dass aktuell die im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 200.000 Euro nicht ausreichen. Bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 wurde noch davon ausgegangen, dass Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz in Thüringen nicht mehr beginnen und damit die Ausbildungszahlen, für die eine Förderung der Praxisanleitung erforderlich ist, rückläufig sind. Im Haushaltsplan 2021 wurden Haushaltsmittel zur Förderung der Praxisanleitung in Höhe von 200.000 Euro im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 berücksichtigt. Allerdings haben ab dem Wintersemester 2020 nochmals Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz in Thüringen begonnen. Ab dem Wintersemester 2021 werden nochmals Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz durchgeführt. Damit erhöht sich der Anteil der Auszubildenden. Im Ergebnis werden zur Förderung der Praxisanleitung nunmehr Haushaltsmittel voraussichtlich in Höhe von 367.800 Euro benötigt. Daher ist beabsichtigt, die zusätzlichen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 167.800 Euro, die nicht im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 berücksichtigt sind, aus dem Titel 08 29 686 71 in Anspruch zu nehmen. Die entsprechende Deckungsfähigkeit ist vorhanden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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