Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Vorfälle, die dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegen, sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich unter Berücksichtigung meiner Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die BAO „Innenstadt“ der Kriminalpolizeiinspektion Jena ordnete aufgrund von Recherchen mehrere Beschuldigte als Unterstützer der Fangruppierungen „Horda Azzuro“ und „Harakiri“ zu. Zu Frage 2: Am 1. Juli 2021 wurden aufgrund von neun Beschlüssen Durchsuchungen bei fünf Beschuldigten wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs sowie bei vier Beschuldigten zu zwei Fällen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durchgeführt. Zu Frage 3, die ich gemeinsam mit Frage 4 beantworte: Die Durchsuchung wurde im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes der Kriminalpolizeiinspektion Jena unter Beteiligung von Angehörigen weiterer Thüringer Kriminalpolizeiinspektionen und der Bereitschaftspolizei Thüringen durchgeführt. Die Einsatztaktik und die eingesetzten Mittel dienten dem Ziel, die Maßnahmen unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit zur Beweissicherung in den Ermittlungsverfahren durchzuführen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
