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Janine Merz

SPD 22.07.2021 Sitzungen 7/54

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und der CDU-Fraktion zur Änderung des Spielbankgesetzes stellt eine Erweiterung des bereits beschlossenen Umsetzungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag dar. Ein eigenständiger Gesetzentwurf ist aus zwei Gründen notwendig und angebracht. Erstens: Die entsprechenden Spielformen klassischer Casinospiele mit Croupies bzw. Dealer wie Roulette, Black Jack oder Baccara sind nicht im Glückspielgesetz, sondern eben im Spielbankgesetz geregelt. Entsprechend sind hier die Regelungen für den Online-Bereich gesetzessystematisch besser aufgehoben. Der zweite und wichtigere Punkt ist die Einhaltung notwendiger EU-Vorgaben. Die zu treffenden Landesregelungen berühren unmittelbar die EU-Binnenhandelsrichtlinie, weshalb ein Notifizierungsverfahren zwingend durchgeführt werden muss. Dieses sieht eine dreimonatige Stillhaltefrist zum Zweck der Mitgliederbefragung vor. In dieser Zeit kann und darf der nationale Gesetzgeber keine Beschlussfassung durchführen. Um die notwendigen rechtlichen Regelungen – wie beispielsweise bei den Sportwetten – im Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag nicht durch den Zeitablauf zu gefährden, haben wir uns für einen eigenständigen Gesetzentwurf entschieden. Dieser soll in erster Linie eingebracht werden, um eben diesen Notifizierungsprozess anzustoßen. Der Gesetzentwurf soll federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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