Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Landesregierung liegen die gewünschten Informationen nicht vor, sodass die Landkreise und kreisfreien Städte um Auskunft gebeten wurden. Auf die Einzelfragen der Mündlichen Anfrage haben aufgrund der Kürze der Zeit nicht alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte antworten können. Geantwortet haben 13 von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus lagen noch Rechercheergebnisse des Büros der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge vor. Aufgrund dieser Daten kann ich Ihnen antworten. Zu Frage 1: 14 Landkreise und kreisfreie Städte haben sich seit 2015 an der Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen – ThILIK – beteiligt und ein Integrationskonzept erstellt bzw. ein vorhandenes aktualisiert. Bei einigen Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Integrationskonzepte Bestandteil von integrierten Handlungskonzepten, die im Rahmen von integrierten Sozialplanungsprozessen erarbeitet wurden. Alle ThILIK-Kommunen setzen ihre jeweiligen Integrationskonzepte um. Zu Frage 2: Elf Landkreise und kreisfreie Städte verfügen über einen Integrationsbeirat oder über hinreichend ähnliche Strukturen. Eine installierte Übersicht wurde durch den Fachbereich Sozialplanung meines Ministeriums zusammengestellt und diese würde ich Ihnen gern als Ergänzung der Beantwortung dann schriftlich im Nachhinein zur Verfügung stellen. Zu Frage 3: Die Strukturen bzw. Gremien in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unterschiedlich besetzt. Die Detailangaben finden Sie dann auch in der genannten Übersicht, die ich zur Verfügung stellen werde. Diversität, als „Vielfalt“ übersetzt, findet sich in allen Gremien, die für Integrationsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten verantwortlich zeichnen. In den Gebietskörperschaften, in denen ein solches Gremium vorhanden ist, wirken immer Vertreterinnen und Vertreter der zu integrierenden Personen mit. Peer-Beratung als Beratung auf Augenhöhe in Bezug auf Integration ist deshalb überall da, wo es ein Gremium für Migrationsarbeit gibt, auch möglich. Zu Frage 4: Prinzipiell liegen die Zusammensetzung und die Art der Wahl der kommunalen Integrationsbeiräte und Strukturen in der Entscheidung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Verfahrenswege sind je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterschiedlich. Die Beiräte sind regional sehr unterschiedlich organisiert. In manchen Beiräten werden die Mitglieder durch eine Wahl bestimmt, in anderen werden sie vorgeschlagen oder können sich bewerben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
