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Schenk

22.07.2021 Sitzungen 7/54

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich stelle der Beantwortung der Fragen drei Anmerkungen voran. Die Medienberichterstattung auf www.insuedthueringen.de vom 25. Juni 2021 liegt im TMIK nicht vor. Offensichtlich im gleichen Tenor berichtete aber das „Freie Wort“. Dieser Artikel ist bekannt und diente als Basis zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Anhand der Schilderung im „Freien Wort“ ließen sich die im Raum stehenden konkreten Einsatzanlässe nicht recherchieren. Insofern sind die in der Antwort auf Frage 3 skizzierten Sachverhalte lediglich mögliche infrage kommende, jedoch nicht in diesem Zusammenhang sicher zuordenbare Sachverhalte. Weiterhin informiere ich, dass weder in den vorliegenden Berichten der Landespolizeidirektion noch in den Akten bzw. im Wissen der LPI Suhl Äußerungen von Einsatzkräften zu nicht bestehenden Gewahrsamsmöglichkeiten aktiv benannt sind. Gleichermaßen können solche Äußerungen nicht ausgeschlossen werden. Als Drittes informiere ich, dass die Gewahrsamsräume im Inspektionsdienst Suhl seit geraumer Zeit und gegenwärtig aufgrund einer Baumaßnahme nicht zur Verfügung stehen. Nun zu Frage 1: In den Dienststellen der Landespolizeiinspektion Suhl sind insgesamt elf einzelne Gewahrsamsräume sowie ein Sammelgewahrsamsraum für maximal sieben Personen als dauerhafte Kapazität eingerichtet. Am Standort Suhl sind beim Inspektionsdienst davon zwei Einzelgewahrsamsräume und der erwähnte Sammelgewahrsamsraum vorhanden, welche – wie bereits erwähnt – derzeit nicht zur Verfügung stehen. Zusätzliche temporäre Möglichkeiten werden bei planbaren größeren Einsatzlagen, zum Beispiel vergangene rechtsextremistische Versammlungen in Themar, in Form einer sogenannten Gefangenensammelstelle eingerichtet, wenn eine größere Anzahl an freiheitsentziehenden Maßnahmen prognostiziert wird. Die LPI Suhl richtet diese Sammelstelle vorzugsweise am eigenen Standort mit einer Aufnahmekapazität von maximal 30 Personen ein. Zu Frage 2: Über die Suhler Möglichkeiten hinaus besteht die Möglichkeit der Nutzung sämtlicher Gewahrsamsräume aller Polizeidienststellen in Thüringen auf Grundlage der Gewahrsamsordnung für die Thüringer Polizei vom 1. Januar 2010. Zu Frage 3: Bezogen auf die Schilderungen in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage kommen Einsätze vom 13. Juni, 15. Juni sowie vom 16. Juni infrage. In allen Fällen wurde die Polizei informiert, dass zwei oder mehrere Personen Auseinandersetzungen haben, dabei Messer mitgeführt oder eingesetzt wurden. Der Beschuldigte im Szenario vom 13. Juni wurde vorläufig festgenommen. Die polizeiliche Gefahrenabwehr bei den Einsätzen vom 15. Juni und 16. Juni erfolgte durch Identitätsfeststellungen, Gefährderansprachen bzw. Auseinandersprechen der Streitparteien. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie eine Ingewahrsamnahme wären in den beschriebenen Fällen demnach unzulässig, weil unverhältnismäßig gewesen. Die Belegungskapazität der Gewahrsamsräume war insofern nicht relevant. Zu Frage 4: Bei dem Delikt vom 13. Juni waren in der LPI Suhl alle nutzbaren Gewahrsamsräume frei. Am 15. Juni und am 16. Juni war jeweils ein Raum in der PI Schmalkalden-Meiningen belegt. Die Räume für Gewahrsam wurden in der PI Bad Salzungen im Jahr 2020 insgesamt 57-mal und im 1. Halbjahr 2021 insgesamt 38-mal für Freiheitsentziehung benutzt. Die Räume der PI Hildburghausen wurden in 2020 insgesamt 229-mal und im 1. Halbjahr 2021 111-mal verwendet. Die Räume der PI Schmalkalden-Meiningen waren in 2020 150-mal und im 1. Halbjahr 2021 85-mal belegt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗