Weil
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es kurz machen und vor allem auf die Frage von Frau Meißner eingehen. Kurz vorher möchte ich sagen: Es besteht Einigkeit darin, dass dieser Kinder-Bauland-Bonus ein familienpolitisches Förderinstrument sein kann. Aber – und das hat Frau Lukasch sehr nachdrücklich noch mal gesagt – es ist nicht das familienpolitische Förderinstrument. Denn es ist klar: Alle, die Eigentum erwerben, binden sich für eine sehr lange Zeit, über 20, teilweise 25 bis 30 Jahre. Da geht es nicht darum, ob ich ganz am Anfang 2.500 Euro Förderung bekomme, sondern da geht es – das will ich noch mal wiederholen – darum, ob ich über die gesamte Zeit einen sicheren, fair bezahlten Arbeitsplatz habe, der mir und vor allem meiner Familie die Sicherheit gibt, dass ich die Raten für den Kredit, den ich aufnehme, wirklich tragen kann. Sonst nützt mir nämlich der beste Kinder-Bauland-Bonus gar nichts. Ja, dieser Bonus ist ein Instrument, insbesondere dadurch, dass wir ihn ausgebaut haben und sagen, dass damit auch Genossenschaftsanteile erworben werden können. Damit fördern wir Familien, für die eine Eigentumsbildung nicht infrage kommt, das aber nutzen können, um zu einer neuen oder anderen Mietwohnung bei einer Genossenschaft zu kommen. Da fördern wir sowohl die Familien als natürlich auch die Genossenschaften und deren Wohnraummodell. Ich will zur Richtlinie sagen: Die Richtlinie ist fertig, aber wir wissen, es braucht, damit die Richtlinie in Kraft gesetzt werden kann, das Einvernehmen mit anderen, mit Ministerien, Rechtsförmlichkeitsprüfung, aber insbesondere auch mit dem Thüringer Rechnungshof und genau mit dem befinden wir uns noch in der Abstimmung. Und solange wir nicht den Segen des Thüringer Rechnungshofs haben, können wir die Richtlinie nicht vereinbaren. Und der Haushaltsgesetzgeber hat – aus welchen Gründen auch immer – beschlossen, dass diese Mittel für dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden; Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt nicht vorgesehen. Von daher hoffen wir, dass wir so schnell wie möglich die Richtlinie veröffentlichen können, damit dann die Fördermittel beantragt werden. Es bestehen auch keine Nachteile, denn die Förderung kann auch rückwirkend für dieses Jahr beantragt werden. Von daher bin ich sehr zuversichtlich, dass wir zeitnah die Richtlinie veröffentlichen können und dass dann die Mittel auch abgerufen werden können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
