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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 22.07.2021 Sitzungen 7/54

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Landtag und am Livestream, wir hatten ja gesagt, wir machen eine kurze Aussprache oder keine Aussprache, (Beifall CDU, SPD) aber ich denke, an der Berichterstattung von Frau Stange ist schon deutlich geworden, dass es doch einige Änderungen gab. Deswegen will ich noch einmal ganz kurz darauf eingehen, warum diese Änderungen passiert sind und was der Grund dafür ist. Wir haben von Anfang an gesagt, wir unterstützen das Ansinnen der Landesregierung, das Heilberufegesetz zu ändern, die sechste Änderung vorzunehmen, weil es hier vorrangig darum ging, Bundesrecht und Europarecht umzusetzen, zum einen wegen der Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen wegen der Regelungen zu den Ethikkommissionen. Kritisiert haben wir – und das ist auch unser Kritikpunkt, der weiter bestehen bleibt –, dass wir keine grundlegende Novellierung des Thüringer Heilberufegesetzes schon zu diesem Zeitpunkt vorgenommen haben, denn bereits bei der fünften Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes im Oktober ist deutlich geworden, dass weiterer Änderungsbedarf vorhanden ist. Das wurde leider nicht umgesetzt, deswegen gibt es jetzt nur die kleine Änderung, die sich aber bei der Anhörung als größere Änderung herausstellte. Dabei ist für mich bemerkenswert, dass es bei einem Gesetzentwurf der Landesregierung in einem Gutachten oder in der Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten dazu kommt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Das habe ich in der Form auch noch nicht erlebt. Dadurch, dass wir immer sehr konstruktiv im Sozialausschuss arbeiten, haben wir da sogar noch eine Lösung dafür gefunden, auch in Kooperation mit dem Innenministerium. Wir haben außerdem noch die redaktionelle Änderung der Landespsychotherapeutenkammer vorgenommen, die es ja in Thüringen nicht mehr gibt, sondern die fusioniert ist in die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer. Das hat uns ermöglicht, die Fristen einzuhalten, damit es hier kein Strafverfahren gibt. Also wir waren da sehr konstruktiv. Aber trotzdem, wie gesagt, die Novellierung ist dringend notwendig, das hat die Anhörung gezeigt, dabei allein die Landesapothekerkammer mit acht Änderungsvorschlägen, die dringend notwendig sind. Das ist auch unser Appell an die Landesregierung, diese Novellierung schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, damit wir auch in Thüringen auf gesetzlicher Ebene auf sicheren Beinen stehen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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