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Heike Werner

22.07.2021 Sitzungen 7/54

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will jetzt nicht lange zum Antrag sprechen, aber natürlich hat es mich jetzt auch noch mal nach vorn gezogen, um zumindest eins, zwei Sachen richtigstellen zu können. Zunächst, ich glaube, wir sind uns hier zumindest, wenn ich mir diese Seite anschaue, ziemlich einig, was die Analyse angeht. Wir haben Herausforderungen, was die medizinische Versorgung angeht, insbesondere im ländlichen Raum. Und gerade als ein Land, das ein Flächenland ist mit einer etwas älteren Bevölkerung, gibt es noch mal ganz besondere Herausforderungen. Was die Konsequenzen angeht, gab es unterschiedliche Hinweise, was wirklich daraus folgt. Herr Montag, ich verstehe zunächst natürlich Ihren Vorschlag eines Modellprojekts, der ist natürlich erst mal recht charmant, aber wir haben festgestellt, dass sich schon viele daran die Zähne ausgebissen haben. Das Problem ist – Sie haben es zu Recht ja auch gesagt –, es fehlen die rechtlichen Grundlagen für solch eine Versorgungsplanung und solch ein Modellprojekt auf Landesebene. Diese rechtlichen Grundlagen können wir auch nicht auf Landesebene schaffen, sondern die sind durch Bundesrecht zu ändern. Sie haben das Beispiel Templin angesprochen. Hier ist genau das Problem, dass in Templin jetzt der Modellversuch ausläuft und dass Brandenburg noch mal auf den Bund Druck ausgeübt hat oder zumindest versucht, Druck auszuüben, weil es eben, um wirklich langfristig solch ein Projekt, wie Sie es beschrieben haben, aufrechterhalten und finanzieren zu können, ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene braucht. Der Bund hat an sich versprochen, so ein kleines Krankenhausgesetz rechtzeitig zu erarbeiten. Das ist aber bisher nicht passiert. Die Pandemie hat natürlich auch auf Bundesebene zum Teil dafür gesorgt, dass bestimmte Arbeiten eben nicht umgesetzt werden konnten, wie es eigentlich notwendig ist. Aber es zeigt noch mal, dass so ein Modell tatsächlich nur zeitlich begrenzt funktionieren kann, dass es nicht langfristig gesichert ist und deswegen eben diese rechtlichen Grundlagen an der Stelle verändert werden müssen. Herr Zippel ist schon sehr ausführlich darauf eingegangen, welche verschiedenen Grundlagen es gibt, wer plant, wer finanziell verantwortlich ist. Wir wissen auch – das hat Herr Zippel jetzt gar nicht so sehr ausgeführt –, dass es da zum Teil natürlich auch unterschiedliche Interessen gibt, die sich zum Teil auch diametral gegenüberstehen. Insofern haben wir da auch ein echtes Problem. Ich will auch noch mal darauf hinweisen, Sie wissen ja, dass die Techniker Krankenkasse ein Projekt initiiert hat. Da ging es um die sogenannten HybridDRG als sektorenübergreifendes Vergütungsmodell und es hat sich in der Konsequenz des Projekts gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen im SGB V einfach nicht geeignet sind, solche integrierte sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen. Im Regelsystem ist es zumindest nicht dargestellt. Sie haben es angesprochen, es gibt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Versorgung“, die eigentlich genau an diesen Stellen arbeiten sollte, aber die Pandemie hat dazu geführt, dass hier einiges erst mal liegen geblieben ist. Aber um nur mal aufzuzeigen, welche Bandbreite an den Stellen angeschaut werden müsste: Das ist die Bedarfsplanung, es geht um die Zulassung, die Honorierung, um die Codierung, die Dokumentation, die Kooperation der Gesundheitsberufe, die Qualitätssicherung usw. Es sind eine ganze Menge Aufgaben, die hier gemeinsam angegangen werden müssen. Nichtsdestotrotz, denke ich, ist es spannend, im Ausschuss darüber zu diskutieren und auch noch mal darzustellen, wo sicherlich hier Probleme liegen und sicherlich auch das als Grundlage noch mal in den Diskussionen, die es beispielsweise auch in einer Gesundheitsministerkonferenz geben wird, zu nehmen. Insofern herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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