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Plenarprotokoll 17/50

26.08.2026 · 216 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (34)AfD (28)CDU (23)

Heike Sylvia Winzent

Guten Morgen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 50. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lassen Sie mich bitte vor Einstieg in die Tagesordnung auf erfreuliche Ereignisse eingehen. Im Laufe der sitzungsfreien Zeit im Sommer hat sich bei einigen Abgeordneten Nachwuchs eingestellt. Die Kollegin Kira Braun ist erstmals Mutter geworden, die Kollegin Julia Harenz ist erneut Mutter geworden und der Kollege David Maaß ist erneut Vater geworden. Ich darf Sie alle sehr herzlich zu Ihrem Nachwuchs beglückwünschen und Ihnen eine gute Zeit mit dem Familienzuwachs wünschen. (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Herr Abgeordneter Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht eine Fragestunde beantragt zum Thema „Transformation der Stahlindustrie“. Entsprechend unserer Geschäftsordnung wird die Fragestunde vor Eintritt in die Tagesordnung behandelt. Zu Punkt 24 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Technologieoffene Mobilität sichern - Verschärfung des Utility Factors für Plug-in-Hybride aussetzen, saarländische Automobilarbeitsplätze schützen“, Drucksache 17/2340, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2364 den Antrag „Automobilstandort Saarland stärken - Wertschöpfung und Beschäftigung verlässlich sichern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/2364 als Punkt 26 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2364 als Punkt 26 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 24 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1, 7 und 25 finden ohne Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 2, 3, 8 und 11 werden jeweils in einem drittel Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 4, 5, 10, 18, 22 und 23 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 6 und 12 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 9 und 17 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 19, 20 und 21 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen nun zu der beantragten Fragestunde des Abgeordneten Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion zum Thema „Transformation der Stahlindustrie“ Ich erlaube mir, vorab noch einmal auf einige Regularien hinzuweisen, wie sie die Geschäftsordnung des Landtages vorschreibt. Die Dauer der Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. Die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Anfragen ablehnen. Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen. Ich rufe nun die Frage auf. Sie lautet: „Wie bewertet die Landesregierung die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der Transformation der saarländischen Stahlindustrie zu ‚grünem Stahl‘ unter Berücksichtigung der aktuellen Befunde der PwC-Studie?“ Zur Beantwortung der Frage erteile ich dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herrn Jürgen Barke, das Wort.

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Barke

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuschauer im Saal und liebe Saarländerinnen und Saarländer! Diese Frage bezieht sich auf die Studie der Consultingfirma PwC mit dem Titel: „Das Ende der europäischen Stahlwirtschaft … oder einfach nur anders?“ In dieser Studie wurde eine Kostenanalyse für drei Szenarien erstellt. Szenarien zeigen, wie sich Situationen unter verschiedenen Bedingungen entwickeln könnten. Das sind mögliche Zukünfte. Das will ich an dieser Stelle deutlich feststellen. Aus der veröffentlichten Studie geht nicht hervor, wie diese Szenarien entwickelt wurden und wie genau die Kostenanalyse gerechnet wurde. - Das vorweg. Die Autoren der Studie treffen aus ihrer Szenarioanalyse heraus drei Hauptaussagen. In keinem Szenario hat die Hochofenroute, also wie wir im Moment klassisch Stahl produzieren, eine Zukunft. Die günstigsten Standorte für CO -armen Primärstahl lägen außerhalb Europas und Sekundärstahl sei Europas resilienteste Option. Übertragen auf das Saarland heißt das aber doch, die SHS liegt sowohl mit ihrer Entscheidung, die kohlebasierte Route langfristig zu 100- Prozent zu verlassen als auch Schrott flexibel zu nutzen, goldrichtig. Wir liegen als Landesregierung mit unserem Einsatz für industrie-, energie-, umwelt-, klimaschutz- und außenhandelspolitische Rahmenlegung für die Umsetzung des Vorhabens ebenfalls goldrichtig. Ich darf Sie daran erinnern, das sind Szenarien, die Zukunft ist nicht in Stein gemeißelt. Gerade wir als Politik können Entwicklungen beeinflussen und genau das tun wir auch. (Beifall von der SPD.) Das zeigt uns auch eine andere Studie, die im Juni von der Universität Mannheim veröffentlicht wurde: Deutsche Stahlunternehmen können durchaus mit umweltfreundlichem Stahl im internationalen Wettbewerb bestehen, dies allerdings nur dann, wenn die industriepolitischen Rahmenbedingungen für die Transformation stimmen. Dafür kämpfen wir seit Jahren. Dafür notwendig seien unter anderem ein langfristig gedeckelter Industriestrom- und Wasserstoffpreis, eine an Standortzusagen geknüpfte staatliche Förderung von Investitionen in einer klimaneutralen Produktion, Buy-European-Regeln, also „Europe First“ bei öffentlichen Ausschreibungen, und Beschaffungen und Schutzmechanismen gegen Stahl, der durch Umwelt- und Sozialdumping sowie Subventionen in Herstellungsländern auf den Weltmarkt gebracht wird. An dieser Stelle sei nur bemerkt, im Median liegen die Subventionen in China 15-mal höher als in Deutschland. Auf diese Herausforderung gilt es zu reagieren. Sucht man in der PwC-Studie nach dem Wort „Saar“, erhält man genau einen Treffer. Die Stahlholding Saar wird als Beispiel dafür genannt. Hier zitiere ich, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: Dass europäische Stahlproduktion in klimaschonenden Verfahren nicht vom Tisch sei. Ich zitiere ich erneut mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Die Schritte der SHS erscheinen vor dem Hintergrund der aktuell stark in Diskussion befindlichen Industrieresilienz in Deutschland durchaus sinnvoll, sie sind aber gegenüber dem europäischen Trend tendenziell die Ausnahme von der Regel. (Zuruf aus der SPD: Aha!) Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, da sind wir doch einmal ganz gerne die Ausnahme von der Regel. (Beifall von der SPD.) Das ist auch alles, was ich über diese Studie im Zusammenhang mit dem Saarland wissen muss. Europäische Primärstahlproduktion im klimaschonenden Verfahren kann funktionieren. Sie muss funktionieren, um Industrieresilienz, Sicherheit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze sicherzustellen. Sie wird funktionieren, wenn sie als politisch-ökonomisches Gesamtprojekt verstanden wird. Die Transformation der saarländischen Stahlindustrie ist wirtschaftlich tragfähig, wenn man sie als politisch-ökonomisches Gesamtprojekt versteht. Die Phase des Anlagenbaus ist betriebswirtschaftlich durchfinanziert, die langfristige Tragfähigkeit entscheidet sich primär beim Preis für Strom und grünen Wasserstoff. Es gibt keine neue Diskussion, das sind die industriepolitischen Rahmenbedingungen, die insbesondere EU und Bund beeinflussen können. Wir stehen hier in intensivem Austausch. Ich betone an dieser Stelle aber auch: Staatliche Unterstützung im Umbau ist kein Subventionsgeschenk, sondern eine notwendige Versicherungspolice für den gesamten Wirtschaftsstandort. Für das Saarland ist Stahl keine Industrie wie jede andere, Stahl ist das Herzstück unseres Landes. Der Wegfall der Produktion bei Saarstahl und Dillinger würde keine isolierte Lücke reißen. Er würde wie eine Kettenreaktion die gesamten industriellen Wertschöpfungsketten vom Automobilbau bis zum Maschinenbau mitreißen, die über Generationen gewachsene Infrastruktur zerstören und Arbeitsplätze für Tausende hochqualifizierte Arbeitskräfte vernichten. Wer hier nur eine rein betriebswirtschaftliche Momentaufnahme anlegt, verkennt die volkswirtschaftlichen Verbundeffekte und missachtet bei der Betrachtung die geopolitischen Herausforderungen. Wir dürfen die geopolitische Lage nicht aus dem Blick verlieren. Wer vorschlägt, die energieintensive Stahlerzeugung in weit entfernte Regionen wie die Golfstaaten oder nach Indien zu verlagern, schafft sehenden Auges neue gefährliche Abhängigkeiten auf hoch anfälligen globalen Handelsrouten. Wir müssen nur in den Nahen Osten und auf den Konflikt dort schauen, in die Straße von Hormus oder auf den Konflikt am Roten Meer mit den Huthis. Dann wissen wir, was potenziell auf uns zukommen könnte. Wenn wir den Primärstahl im Nahen Osten produzieren würden, würde ein einziger Vorfall, ein Schock in Versorgungsketten volkswirtschaftliche Schäden von bis zu 50 Milliarden Euro auslösen. Das ist in Berechnungen angedacht und nachvollzogen worden. Das sind Risiken, die wir schlicht und ergreifend vor dem Hintergrund der Sicherheit, Resilienz und Unabhängigkeit Europas bei den globalen Herausforderungen und der Aggression Putins, die ich auch erwähnen will, nicht zulassen dürfen. (Beifall von der SPD.) Zum Abschluss zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin den Präsidenten des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther: „Man kann Stahl auch importieren. Die Fähigkeit, ihn im Ernstfall herzustellen, nicht. In unruhigen Zeiten ist das ein Vabanquespiel. Zumal die Stahlerzeugung nicht isoliert verschwinden würde, sondern ganze Wertschöpfungsketten bedroht wären. All das vergisst, wer die Stahlindustrie am Standort Deutschland, auch die grüne, für verloren und verzichtbar erklärt.“ - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. Wird noch eine Zusatzfrage gestellt? - Herr Abgeordneter Schaufert, ich darf Sie zum Saalmikrofon bitten.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrter Herr Minister, zuerst einmal Danke ich für die Beantwortung der Hauptfrage. Ich habe eine Zusatzfrage: Welche Rückschlüsse zieht die Landesregierung für die hiesigen Stahlwerke aus der Tatsache, dass annähernd die Hälfte der angekündigten europäischen Green-Steel-Projekte laut der Studie aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit bereits verschoben, gestoppt oder im Umfang reduziert wurde?

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Barke

Wenn man auf die deutsche und europäische Stahlindustrie schaut und betrachtet, dass das eine oder andere Projekt verschoben worden ist, hat das die Art und Weise zum Hintergrund, wie Stahl an anderen Standorten etwa bei Thyssenkrupp oder Salzgitter produziert wird. Das sind deutlich größere Unternehmen, die anders als wir an der Saar die Stahlproduktion nicht ohne Weiteres in einem großen Schritt am Anfang umstellen können. Ich beurteile die von Ihnen angeführte Tatsache zunächst nicht als besonders kritisch und sehe keine Auswirkungen auf die saarländische Stahlindustrie. Natürlich stellen wir fest, dass insbesondere bei den energieintensiven Unternehmen in Deutschland im Moment sehr hoher Handlungsdruck besteht und die klimapolitischen Herausforderungen und die getroffenen Rahmenbedingungen die Unternehmen unter Druck setzen. Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, die Zeit zu gewinnen, die eine disruptionsfreie Transformation der Grundstoffindustrien in Deutschland möglich macht. Ich bin der festen Überzeugung, wir sind mit der Stahlindustrie im Saarland auf dem richtigen Weg, und die Beeinflussungen, die Verlängerungen auf der Zeitachse etwa beim ETS mit sich bringen werden, müssen für die First Mover in vollem Umfang ausgeglichen werden. Das wird im Übrigen auch vonseiten des Bundes und der EU-Kommission anerkannt und an Lösungen wird gearbeitet. Wenn wir den alten Zustand, nämlich den Zustand zum Zeitpunkt der Erteilung der Bescheide, rechtssicher so herstellen, dass wir von diesen alten Ausgangspositionen die weitere Entwicklung betreiben können, bin ich sehr zuversichtlich, dass das keine weiteren Auswirkungen auf den Standort an der Saar haben wird.

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Heike Sylvia Winzent

Kommen wir zur zweiten Zusatzfrage.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Wie beurteilt die Landesregierung die tatsächliche Umsetzungsperspektive im Saarland vor dem Hintergrund, dass der längst beschlossene Wasserstoffliefervertrag der Stahl-Holding-Saar laut der Studie lediglich rund 5 Prozent des langfristigen Wasserstoffbedarfs abdeckt?

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Barke

Die Wasserstoffversorgung der saarländischen Stahlindustrie ist in einem ersten Schritt auf 6000 t beschränkt. Dafür sind Lieferverträge mit Verso Energy in der Großregion in Frankreich geschlossen worden. Der weitere Hochlauf für die Wasserstoffmengen wird stattfinden müssen. Wir sind, das will ich betonen, in einer herausragend guten geografischen Situation und eingebettet in politische Entscheidungen, von denen wir perspektivisch massiv profitieren können. Wir schaffen über die Creos mit NaTran in Frankreich ein eigenes Inselnetz für die Wasserstoffproduktion. Dieses Inselnetz wird im Süden über die Megal an die südeuropäischen Produktionsstandorte für Wasserstoff angebunden. Wir sind mit unseren Partnern in Luxemburg und Belgien im intensiven Dialog über die Anbindung der Beneluxleitungen für Wasserstoff und wir sind ans Wasserstoffkernnetz angeschlossen. In diesem Kontext muss man die Entwicklungen betrachten. Perspektivisch werden Wasserstoffmengen zu akzeptablen Preisen zur Verfügung stehen, weil viele Erzeuger in die europäischen Wasserstoffinfrastrukturen einspeisen werden. Dann wird die Hochlaufmenge für die Stahlindustrie so zur Verfügung stehen, dass das Projekt wie angedacht mit all seinen CO -Zielen perspektivisch umgesetzt werden kann.

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Heike Sylvia Winzent

Kommen wir zur dritten Zusatzfrage.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um einer in der Studie prognostizierten Abwanderung der energieintensiven Stahlproduktion in Regionen mit dauerhaft günstigen Energiepreisen entgegenzuwirken?

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Barke

Diese Frage ist eine Unterstellung, denn die Studie, die im Übrigen sehr verzerrt in der Öffentlichkeit diskutiert wird, geht nicht davon aus, dass die energieintensive Stahlindustrie abwandert - ganz im Gegenteil. Wir haben über die Important Projects und die Diskussionsprozesse in Europa die Awareness, dass wir zur Sicherheit und Resilienz Europas die Grundstoffindustrien brauchen, insbesondere die Stahlindustrie für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Europas. Daher teile ich die Einschätzung nicht, dass die energieintensive Stahlindustrie abwandern wird. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, die notwendig sind. Daran wird gearbeitet und deshalb sind wir in intensiven Diskussionen. Auch die übrige Stahlindustrie in Deutschland wird sich auf diesen Transformationsweg begeben, wenn auch zeitlich verzögert. Deswegen teile ich die Einschätzung, dass es zu einer Abwanderung der energieintensiven Stahlindustrie kommen wird, nicht. Europa und Deutschland haben ein enormes Interesse daran, die Resilienz Europas dadurch zu bewahren, dass wir die Grundstoffindustrien für alle Eventualfälle in Europa erhalten. Das hat einen politischen Preis, das will ich nicht verhehlen, aber ich sehe überwiegend die Bereitschaft, diesen politischen Preis zu zahlen.

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Heike Sylvia Winzent

Kommen wir zur vierten Zusatzfrage.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Wie schätzt die Landesregierung das Risiko ein, dass der kostenintensive Umbau der saarländischen Stahlindustrie aufgrund fehlender globaler Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu einer Deindustrialisierung der Region führt?

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Barke

Die aktuell herausfordernde Situation in der Wettbewerbsfähigkeit liegt daran, dass - ich habe es eben erwähnt - die Stahlindustrie in China im Median mit etwa 15-mal höheren Subventionen gefördert wird, als das in Deutschland und in Europa der Fall ist. Der Stahl, auch der grüne Stahl, ist perspektivisch wettbewerbsfähig, wenn es faire Handelsregeln gibt beziehungsweise wir in Europa dafür sorgen, dass über Grenzschutz, CBAM und andere Regularien, die noch getroffen werden müssen, über grüne Leitmärkte und neue Beschaffungsformen im öffentlichen Sektor für die Nachfrage nach grünem Stahl gesorgt wird. Insoweit bin ich der festen Überzeugung, dass das am Ende gut gelingen wird. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Kommen wir nun zur fünften Zusatzfrage.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftige Marktposition der heimischen Stahlindustrie unter der Prämisse, dass die Studie dem EU-Grenzausgleichssystem CBAM keine darüberhinausgehende Schutzwirkung zugunsten europäischer Standorte zuschreibt?

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Barke

Beim CBAM geht es im Wesentlichen darum, die Stahl- und die Weiterverarbeitungsindustrie in der Wertschöpfungskette zu sichern. Vor diesem Hintergrund sind wir insgesamt auf einem guten Weg, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die für eine gedeihliche Entwicklung der Stahlindustrie von Bedeutung und erforderlich sind, sodass es gelingen kann, diese entsprechend umzusetzen.

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Heike Sylvia Winzent

Dann kommen wir zur sechsten Zusatzfrage.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Wie bewertet die Landesregierung die in der PwC-Studie getroffene Schlussfolgerung, dass sich für Mitteleuropa unter den gegebenen Rahmenbedingungen in keinem untersuchten Szenario die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Primärstahlproduktion zeigt?

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Barke

Die PwC-Studie entwickelt zunächst einmal Szenarien mit einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung, die die handelspolitischen, geopolitischen und weiteren internationalen Herausforderungen verkennt. Das muss man an dieser Stelle deutlich feststellen. In einer heilen Welt würde man natürlich darüber reden können, dass man eine Roheisenphase dort ansiedelt, wo es in der Studie vorgeschlagen wird. Wir leben aber nicht in dieser heilen Welt. Wir dürfen nicht das Spiel anderer spielen, indem wir uns entgegen der Notwendigkeit, für Resilienz am Standort Deutschland in Europa zu sorgen, auf das Funktionieren öffentlicher, weltweiter Märkte verlassen. Hier würden wir nur das Spiel spielen, das andere und möglicherweise auch Sie, Herr Schaufert, gerne spielen würden. In diese Abhängigkeiten dürfen wir uns nie begeben und den politischen Preis werden wir zahlen müssen. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich darf feststellen, dass mit der sechsten Zusatzfrage die Fragestunde als erledigt gilt und sie damit beendet ist. Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine punktuelle Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021. Anlass für die Änderung ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11. Februar 2026. Das Gericht hat darin Hinweise zur Ausgestaltung der Auswahlregelung bei Standortkollisionen im Rahmen der Erlaubnisverfahren von Wettvermittlungsstellen gegeben. Das Gericht hat hierbei deutlich gemacht, dass die bisherige gesetzliche Fixierung auf den Stichtag 21. August 2021 im Hinblick auf den parlamentarischen Gesetzesvorbehalt einer weiteren Konkretisierung bedarf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn zwei oder mehr Anbieter um denselben Standort für eine Wettvermittlungsstelle konkurrieren und das gesetzliche Mindestabstandsgebot einer Erlaubniserteilung an sämtliche Antragssteller entgegensteht, braucht es klare Kriterien für die Auswahlentscheidung. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte der Neuregelung ganz kurz zusammenfassen: Die bisherige Stichtagsregelung in § 11 Absatz 10 Ausführungsgesetz wird zeitlich entfristet. Das Losverfahren als Ultima Ratio gilt damit unabhängig vom Antragsdatum für alle aktuellen und künftigen Konkurrenzsituationen. Zugleich wird gesetzlich verankert, dass keine sachlich gerechtfertigten Gründe bezogen auf die Ziele des § 1 Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021 einer anderen Auswahlentscheidung entgegenstehen dürfen. Damit erhält eine am Gemeinwohl orientierte qualitative Auswahlentscheidung Vorrang vor dem Losverfahren. Das Oberverwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass ein Rückgriff auf das Los als Ultima Ratio nur zulässig ist, wenn die konkurrierenden Bewerber im Hinblick auf Suchtprävention sowie Jugend- und Spielerschutz als gleichwertig anzusehen sind. Erfüllt ein Bewerber diese Ziele nachweislich besser, etwa durch ein überlegenes Sozialkonzept, soll künftig zu seinen Gunsten entschieden werden können. Durch den Gesetzentwurf wird den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Berufsfreiheit Rechnung getragen. Daneben wird auch die Notwendigkeit eines qualitativen Vergleichs berücksichtigt, der stets durch die zuständigen Behörden durchzuführen ist, bevor auf das Losverfahren zurückgegriffen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, mit dieser Änderung wird der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes entsprochen, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für die Behörden wie für die betroffenen Antragsteller geschaffen, der Jugendund Spielerschutz gestärkt und für eine verfahrensökonomische Durchführung künftiger Auswahlverfahren gesorgt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank. Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2331. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2331 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2331 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Punkt 2 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz wird die bisher noch nicht berücksichtigte Grundsteuer C in die Steuerkraftermittlung im Rahmen der Berechnung der Schlüsselzuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich einbezogen. Im Gegensatz zur Grundsteuer A und B wird jedoch auf eine separate Nivellierung des Hebesatzes der Grundsteuer C verzichtet. Lassen Sie mich kurz die Änderungen erläutern. Mit der Reform der Grundsteuer wird in Deutschland und im Saarland seit dem 1. Januar 2025 erstmalig die sogenannte Grundsteuer C für baureife Grundstücke zugelassen. Voraussetzung für die Einführung der Grundsteuer C sind städtebauliche Gründe wie die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten. Die Gemeinden entscheiden eigenständig, ob sie die Grundsteuer C einführen oder es bei der Grundsteuer B belassen. Bisher fließen in die Ermittlung der Steuerkraft zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem Kommunalen Finanzausgleichsgesetz lediglich die Grundsteuern A und B ein, und zwar mit einem nivellierten landesdurchschnittlichen Hebesatz, um negative Anreizwirkungen zu vermeiden, denn sonst hätte es eine Gemeinde in der Hand, ihre Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen durch die Senkung der entsprechenden Hebesätze auf Kosten anderer Gemeinden zu entlasten. Die Grundsteuer C muss bei der Ermittlung der Steuerkraft jetzt ebenfalls berücksichtigt werden. Die Berechnung eines Nivellierungshebesatzes ist allerdings nur schwer möglich. Ein eigener nivellierter Hebesatz ist zudem nicht sinnvoll. Lassen Sie mich hierzu kurz die Gründe darlegen. Die Ermittlung eines solchen Nivellierungshebesatzes ist äußerst schwierig und nur unter hohem Aufwand möglich. Diese Auffassung wird durch einen Bericht des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln bestätigt. Die Einführung eines Nivellierungshebesatzes würde eher dazu führen, dass Gemeinden die Grundsteuer C nicht einführen, auch weil die Einführung Konfliktpotenzial hat. Die bereits dargelegten negativen Anreizwirkungen, die bei der Grundsteuer A und B entstehen, entstehen bei der Grundsteuer C nicht, da diese nur erhoben wird, um finanzielle Anreize zur Schaffung von Wohnraum zu setzen und nicht, um Bürger zu entlasten. Aus diesem Grund wird auf einen eigenen nivellierten Hebesatz der Grundsteuer C bei der Steuerkraftermittlung verzichtet. Dennoch darf das Aufkommen der Grundsteuer C nicht völlig außer Acht gelassen werden. Daher wird eine fiktive Berechnung erfolgen, indem auf den Grundbetrag der Grundsteuer C der Hebesatz der Grundsteuer B angewandt wird. Dieser Lösungsansatz bietet folgende Vorteile: Das Aufkommen der Grundsteuer C findet im Kommunalen Finanzausgleich ausreichend Berücksichtigung, das höhere Ist-Aufkommen durch die Einführung der Grundsteuer C verbleibt im Vergleich zum Aufkommen beim normalen Hebesatz der Grundsteuer B vollständig in der Gemeinde und wird bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen nicht angerechnet. Der Städte- und Gemeindetag hat keine Einwände erhoben und die Änderungen ausdrücklich begrüßt. Daneben wurde die Berücksichtigung der Grundsteuer C im Kommunalen Finanzausgleich als „systemgerecht“ bezeichnet. Der Landkreistag hat dagegen von einer Stellungnahme abgesehen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, ich darf Sie bitten, diesem Gesetzentwurf und der gleichzeitigen Überweisung in den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zuzustimmen. - Herzlichen Dank. Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.

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Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute eine Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes. Der Minister hat eben diese technische Anpassung dem Grunde nach vorgestellt. Die Grundsteuer C soll ab 2027 bei der Ermittlung der Steuerkraft berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn man wenige Monate vor einer Landtagswahl über das Thema Kommunalfinanzausgleichsgesetz diskutiert und im Hohen Hause darüber berät, dann darf eines nicht passieren: Man darf den riesigen weißen Elefanten, der heute hier im Raum steht, nicht übersehen. Man muss ihn klar ansprechen; man muss ihn benennen. Frau Ministerpräsidentin und Herr Innenminister, ich frage Sie: Wo bleibt die eigentliche strukturelle Reform des Kommunalen Finanzausgleichs? Das ist das Thema; das muss das Thema sein, wenn man wenige Monate vor der Landtagswahl den Punkt Kommunaler Finanzausgleich aufruft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Herr Minister, drei Jahre hatten Sie Zeit - drei Jahre geprüft, drei Jahre beraten, drei Jahre begutachtet. Was ist dabei rausgekommen? - Nichts. (Abg. Sisamci (SPD): Wie lange hat die CDU die Minister gestellt?) Sie haben alles auf die Zeit nach der Landtagswahl verschoben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das Gutachten soll irgendwann fertig werden und eine Entscheidung soll erst in der nächsten Legislaturperiode fallen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt also: Es ist überhaupt kein zeitliches Problem. Was hier passiert und was festgestellt werden muss, nennt man politisches Versagen einer Landesregierung. Man nennt es Offenbarungseid einer Landesregierung. (Abg. Commerçon (SPD): Damit kennen Sie sich am besten aus.) Frau Ministerpräsidentin, ich komme zum entscheidenden Punkt: Sie haben die absolute Mehrheit. Sie hatten ausreichend Zeit - drei Jahre. Sie haben die Gutachter. Noch viel entscheidender im Bereich des öffentlichen Dienstes ist das Folgende: Sie haben die Zuständigkeit. (Unruhe bei der SPD.) Was ist also Fakt? - Am Ende fehlt ausschließlich der politische Gestaltungswille, unsere saarländischen Städte und Gemeinden dauerhaft strukturell besser auszustatten. Das ist der Fakt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Die Landesregierung verstärkt diesen Offenbarungseid sogar noch gegenüber der Öffentlichkeit, indem sie klar sagt, man könne sich diese Reform zum aktuellen Zeitpunkt schlichtweg finanziell nicht leisten. Ich gucke zum Herrn Fi- (Abg. Schäfer (CDU)) nanzminister. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf der Zuschauerbank, genau darin liegt das eigentliche Problem: Es handelt sich eben nicht um eine freiwillige Leistung, die das Land gegenüber den Städten und Gemeinden irgendwie erbringen muss. Es ist ein verfassungsrechtlich verbriefter Anspruch, der sich aus Artikel 119 Absatz 2 unserer saarländischen Verfassung ableitet. Das bedeutet in meinen Augen: Wir erleben gerade, dass die Landesregierung gegen diesen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch verstößt. Ich will Ihnen die konkreten Zahlen nennen, die für die Öffentlichkeit sehr entscheidend sind: Die Kreisumlagen sollen im kommenden Jahr 1,1 Milliarden Euro betragen. Das ist der Betrag, den unsere Städte und Gemeinden an die Landkreisebene zahlen müssen, um deren Aufgaben zu finanzieren. Gleichzeitig fließen aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes aber nur 900 Millionen Euro zurück. - Finde den Fehler. Ich stelle noch einmal die Frage: Herr Innenminister, was macht die Landesregierung? - Sie macht nichts; sie lässt die Kommunen im Regen stehen. Ich will die Kritik des unabhängigen Saarländischen Städte- und Gemeindetages aufgreifen, der in seinem Präsidium einstimmig und deutlich Kritik am Vorgehen der Landesregierung geübt hat. (Lachen bei der SPD.) Die Vertreter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages haben sogar eine Übergangslösung vorgeschlagen. Sie sind konstruktiv. (Abg. Commerçon (SPD): Aber nicht unpar- teiisch!) Genau: Sie sind überparteilich. Selbst diese konstruktiven Übergangslösungen haben Sie ausgeschlagen. Die Forderung nach 200 Millionen Euro - beziehungsweise nach einer Aufstockung auf das Niveau der Kreisumlage - bestand schon bei den Haushaltsberatungen. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Dramatischer wird die Situation auch deswegen, weil dieses überparteiliche Gremium gesagt hat, dass es mittlerweile Verständnis dafür hat, wenn einzelne Städte und Gemeinden den Klageweg beschreiten und sich vor unserem Verfassungsgericht zur Wehr setzen. Ich frage die Landesregierung: Wie viel deutlicher kann ein Hilferuf seitens unserer Städte und Gemeinden überhaupt noch ausfallen? (Abg. Commerçon (SPD): Drei Jahre Zeit ge- habt!) Herr Commerçon, man merkt daran, wie Sie sich echauffieren, dass ich den Finger genau in die richtige Wunde lege. Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Unterstützen Sie die saarländischen Städte und Gemeinden. (Beifall von der CDU.) Ich muss zum Ende kommen. Bei den Haushaltsberatungen hatten wir schon eine entsprechende Übergangsregelung angeregt und vorgeschlagen. Sie haben diesen Vorschlag abgelehnt. Ich gucke noch einmal zum Innenminister und zum Finanzminister: Demnächst beraten wir hier einen Nachtragshaushalt. Denken Sie an die Städte und Gemeinden. Denken Sie an eine auskömmliche Finanzierung. Dann haben Sie die Möglichkeit dazu. Wir werden Sie daran erinnern. - Herzlichen Dank.

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. Wir fahren in der Aussprache fort. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort.

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Pascal Arweiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! - Kollege Schäfer, wenn wir in der Schule wären, müsste man sagen: komplett am Thema vorbeigeschrieben; Note 6 - setzen. (Beifall von der SPD.) Eigentlich reden wir heute über die Anrechnung der Grundsteuer C im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Aber wir können gerne über die KFA-Reform sprechen. Darauf möchte ich gern zunächst eingehen. Sie haben gesagt, wir hätten drei Jahre Zeit gehabt. (Abg. Schorr (CDU): Sie haben es nicht hin- bekommen!) Ich möchte daran erinnern, dass Sie als CDU in den letzten 20 Jahren das Innenministerium geführt haben, unter anderem mit Ihrem jetzigen Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani. Sie haben es nicht geschafft, den KFA zu reformieren, und jetzt lamentieren Sie. - Das ist wenig glaubwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Weil Sie es nicht hinbekommen haben, haben wir Folgendes gesagt: Wir starten in dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf. Das haben wir auch getan. (Unruhe.) Im Gegensatz zu Ihnen haben wir einen neuen Anlauf gestartet, indem wir den Kommunalen Finanzausgleich nicht nur vertikal, sondern auf wissenschaftlicher Grundlage vertikal und hori- (Abg. Arweiler (SPD)) zontal begutachten, was Sie nicht hinbekommen haben. (Beifall von der SPD. - Abg. Schorr (CDU): Gibt’s nicht.) Es wird gerne so getan, als würde das alles nicht auf Augenhöhe mit den Kommunen geschehen. Seit drei oder vier Jahren versuchen Sie immer wieder, nach außen zu transportieren, es würde ein Keil zwischen Land und Kommunen getrieben werden. Das Gegenteil ist der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich erinnere gerne daran, dass das Gutachten nicht von einem Fachreferat im Innenministerium geschrieben wird, sondern von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese sind mit ihrer Arbeit noch nicht fertig. Sobald sie fertig sind, werden sie das Gutachten auch liefern. Wenn Sie der Landesregierung vorwerfen, wir wären nicht schnell genug, obwohl Sie 20 Jahre lang untätig waren, dann ist das wirklich scheinheilig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Erneuter Zuruf des Abgeordneten Schorr (CDU).) Es geht um unsere Kommunen und deswegen brauchen wir eine tragfähige Reform. - Keine Frage. Das bedeutet, dass wir uns das, was am Schluss im Gutachten steht, auch gründlich anschauen müssen. Diese Zeit sollten wir uns im Sinne unserer kommunalen Familie nehmen. Es gilt das Prinzip: Sorgfalt vor Schnellschüssen. Diese Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ist nur ein Teil eines Gesamtpakets. Die Landesregierung macht unheimlich viel, trotz der Anspannungen im Haushalt, die wir im Land haben. Das wissen alle im Raum. Ich will gerne daran erinnern, was wir in dieser Legislaturperiode für die Kommunen auf den Weg gebracht haben: das Schulbauprogramm BAUSTEIN in Höhe von über 230 Millionen Euro sowie die Übernahme der kommunalen Schäden nach dem Pfingsthochwasser. Ich glaube, es waren 44 Millionen Euro beziehungsweise 93 Prozent der Schäden, die wir übernommen haben. In der Vergangenheit sah das unter Innenministern der CDU auch einmal anders aus. Ich erinnere auch gerne an die Anschaffung von Katastrophenschutzfahrzeugen, was sonst die Kommunen machen müssten, in Höhe von 11 Millionen Euro. Ich erinnere an die großzügige Weiterleitung der Hilfsmittel im Rahmen der Flüchtlingskrise vom Bund an die Kommunen in Höhe von über 77 Prozent. Ich erinnere auch gerne daran, dass die Kommunen aus dem LuKIFG, aus dem Aufbruchprogramm über 780 Millionen Euro für Investitionen vor Ort bekommen, die dringend benötigt werden. Das wollte die CDU gar nicht. Man muss wirklich sagen, Sie sind wenig glaubhaft. (Unruhe.) Ja, jetzt werden noch mal die 100 Prozent - - (Lautes Sprechen. - Zuruf des Abgeordne- ten Commerçon (SPD).) Danke. - Sie wollten zunächst überhaupt gar kein Investitionsprogramm. Dann kam es auf den Weg, Sie haben 100 Prozent gefordert, was sonst niemand in der Republik gefordert hat. In welcher Welt leben Sie eigentlich? (Beifall von der SPD.) Unsere Kommunen sind stark belastet, keine Frage, durch die steigende Kreisumlage, insbesondere mit Blick auf die Sozialkosten, die Hilfen zur Pflege, die Jugendhilfe und vieles mehr. Man hat jetzt versucht, mit der amtierenden Bundesregierung eine Lösung zu finden, aber die ist auf die Zukunft gerichtet. Wir brauchen aber auch eine Lösung für das aktuelle Problem, für die Kosten, die nach wie vor anfallen. Wir brauchen nach wie vor eine echte Altschuldenlösung vom Bund. Da hört man von der CDU leider immer noch gar nichts. (Beifall von der SPD.) Es gibt noch viele weitere Fragen, die man im Bund mit Blick auf die Kommunalfinanzen lösen kann. Es soll ja auch noch eine Arbeitsgruppe tagen, die vielleicht Ende des Jahres weitere zusätzliche Ergebnisse liefern wird. Aber uns ist allen klar, wie angespannt die Lage ist. Deswegen war es auch gut, dass man dort montags vor der Sommerpause auf die Straße gegangen ist. „Kommunen am Limit“, erinnern Sie sich? Es waren viele aus Ihrer Fraktion dabei. Ich fand auch ausgesprochen gut, dass es nicht nur die SPD-Mitglieder im saarländischen Landtag waren, sondern auch Sie. Aber was haben Sie mittwochs gemacht? - Mittwochs waren Sie nicht einmal bereit, das im Saarland per Gesetz so anzupassen, dass die Kommunen in diesem Jahr noch einen genehmigten Haushalt aufstellen können. Was ist das bitte für eine Scheinheiligkeit? (Beifall von der SPD.) Von daher sollten Sie sich wirklich mal - ich merke, jetzt wird's langsam auch sehr ruhig in den Reihen der CDU - an die eigene Nase fassen und darüber nachdenken, (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) wie Ihre Strategie mit Blick auf die Kommunen aussieht. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Die Einzigen, die Ihnen vielleicht hier oder da noch zustimmen, sind die CDU-Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister. Entschuldigung, nur die CDU-Bürgermeister, Bürgermeisterinnen haben Sie ja nicht. Von daher sollten Sie sich wirklich an die eigene Nase fassen. Ich möchte noch mal (Abg. Arweiler (SPD)) appellieren, dass wir uns an die Grundsteuer C machen und klären, wie sie im Rahmen des KFA angerechnet wird. Der Weg, der von der Landesregierung eingeschlagen wird, ist genau der richtige, weil es sich um eine freiwillige Entscheidung, ein freiwilliges Instrument handelt, damit Bauland vor Ort in den Kommunen akquiriert werden kann. Ich habe heute Morgen im Morgenmagazin gehört: Es gibt eine neue Studie, die besagt, dass wir 1,3 Millionen zusätzliche Wohnungen für Jung und Alt in dieser Republik brauchen. Wir sollten alles unterstützen, was dazu beiträgt, dass neue Wohnungen entstehen. Dahingehend sollten wir die Grundsteuer C nicht in ihrem Hebesatzvolumen so an den KFA anpassen, wie es normalerweise der Fall wäre, sondern an den Normalsatz der Grundsteuer B. Das ist der richtige Weg. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und verbleibe mit einem saarländischen Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer. Ich habe noch zwei Minuten Redezeit, muss mich also sehr kurz fassen. Meine Vorredner haben in einer etwas aufgeheizten Atmosphäre - es ist ja demnächst Wahl - über ein Gesetz diskutiert, das zuerst einmal mehr oder weniger formal aussieht. Aber man erkennt: Hier ist ein Nerv getroffen worden und der Nerv ist der, dass unsere Städte und Gemeinden kein Geld haben für die Aufgaben, die ihnen gestellt sind. Das gilt auf allen Gebieten und da kann man sich drehen und wenden, wie man will: Das Land hat auch kein Geld, und deshalb ist das ein ewiger Streit. Hier im Landtag ist zu beobachten, dass die CDU einen Vortrag hält, dem man zustimmen kann. Ich kann dem Kollegen Raphael Schäfer zu 99 Prozent recht geben, aber der Kollege von der SPD hat natürlich auch insofern recht, als die CDU in den letzten 20 Jahren tatsächlich immer mehr oder weniger an der Regierung beteiligt war und deshalb alles, was versäumt wurde, auch auf sie zurückfällt. Die Einzige, die nicht an dieser Misere schuld ist, ist die AfD. Wir hoffen, dass die Saarländerinnen und Saarländer das so feststellen und bei der nächsten Wahl das mit ihrer Stimme bestätigen. Was zu diesem Gesetzentwurf zu sagen ist: Hier wird versucht, ein bürokratisches Gestrüpp, so kann man es fast nennen, durch ein anderes bürokratisches Gebilde auszuhebeln. Das ist natürlich immer schwierig. Wenn wir in den Gemeinden und im Land mehr Geld hätten, dann wäre es nicht so nötig, dass man ins Einzelne gehen muss, dann wäre das einfacher zu regeln. So ist es nicht so einfach zu regeln und deshalb gilt nach wie vor: Unsere Forderung - -

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Heike Sylvia Winzent

Herr Fraktionsvorsitzender, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Ja. - Unsere Forderung an die Regierung lautet, in Berlin mutiger zu sein und für das Saarland das uns zustehende Geld einzufordern. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die Regierung dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost, das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Beitrag des Kollegen Raphael Schäfer fällt mir das Sprichwort eines meiner Lieblingskabarettisten, Robert Gernhardt, ein: „Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche.“ Das zweite Zitat ist ein christliches Gleichnis: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken vor deinem eigenen Gesicht bemerkst du nicht?“. Ich will sagen, bestimmte Abläufe kann man vorhersagen, zum Beispiel den sogenannte „Dabbadummeldich“-Reflex, den wir eben erlebt haben. Ich frage ganz offen: Glauben Sie wirklich, was Sie hier erzählt haben bezüglich dessen, was an Verantwortlichkeiten bei dieser Landesregierung alleine abzulegen sei? Ich sage wiederhole auch, was eben dargestellt wurde: Der Adressat, den wir hier eigentlich haben sollten, ist der Bund, ist in allererster Linie der Bund! (Zuruf von der CDU: Aha.) Da macht er „Aha“, und ich sage erneut: Wenn es denn Landesregierungen gab, die mit der kommunalen Seite Schindluder getrieben haben, dann sollten Sie sich vielleicht noch an die Zweitausenderjahre erinnern, als man mit Blick auf die Bildungspolitik in diesem Lande die Schulen reihenweise zugemacht hat und gleichzeitig den Kommunen einen kommunalen Sanierungsbeitrag zur Sanierung des Landeshaushalts aus den Taschen gezogen hat! Schämen Sie sich eigentlich nicht? (Beifall von der SPD.) Meinen Sie, die Menschen in diesem Lande machen sich die „Bux“ mit der Beißzange zu? Sie können hier schon viel an „Bampelei“ machen. Aber hören Sie auf, die Leute hinter die Fichte zu führen. Ich will Ihnen das noch mal an dem einen oder anderen Punkt deutlich machen: Wir haben in den zurückliegenden Jahren für originär kommunale Aufgaben Landesmittel zur Verfügung gestellt. Sie haben den Kommunen Geld aus der Tasche gezogen, um den Landeshaushalt zu sanieren. Wir haben 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit in Bous, St. Wendel, Saarlouis, in allen Städten und Gemeinden und den Landkreisen 150 Millionen Landesmittel für kommunale Aufgaben zur Verfügung stehen. Das ist unsere Überzeugung und unsere Arbeit. (Beifall von der SPD.) Es waren diese Ministerpräsidentin und dieser Finanzminister, die in Berlin gegen massiven Widerstand der CDU - auch aus diesem Land, wo Sie gesagt haben, für Sie sei die Monstranz der Schuldenbremse viel wichtiger als Investitionen in die Zukunft - 1,2 Milliarden Euro ins Land geholt haben. Davon gehen 780 Millionen Euro zu den Kommunen, (Beifall von der SPD.) in Schwimmbäder, und zwar unabhängig davon, welche Kommune es ist und welche parteiliche Verantwortlichkeit gegeben ist. Wir haben gesagt: Uns interessieren die Lösung von Problemen und Projekte. Das gehen wir an, genauso wie wir - das ist eben schon gesagt worden - Hochwasserkosten im ganzen Land mit 93 Prozent ersetzt haben. Es gab schon Hochwassersituationen, in denen man mit 25 Prozent abgespeist worden ist. Wir waren diejenigen, die nicht zugeschaut haben, als die Städte und Gemeinden - Sie erinnern sich vielleicht - vor ein paar Jahren nicht mehr wussten, wohin mit den Flüchtlingen und wie sie sie unterbringen sollten. Wir haben zur Entlastung der Kommunen auf Landeskosten einen Containerstandort in Ensdorf auf den Weg gebracht, den wir bezahlt haben. Auch mit Blick auf den Saarlandpakt haben wir nicht zugeschaut, als die Haushalte aufgrund der Entwicklung der Bundesentscheidungen und des Weglaufens der Kreisumlage nicht mehr genehmigungsfähig waren. Wir haben geliefert. Wenn es eine Bewährungsprobe braucht, kann man das an der Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs und der Finanzausgleichsmasse festmachen. Ich habe mir ein paar Zahlen angeschaut: 2010 waren wir bei 442 Millionen Euro, 2016 bei 597 Millionen, in den Jahren 2021/2022 bei 700 Millionen und wir werden im nächsten Jahr 926 Millionen Euro im KFA haben. Das reicht nicht, aber es ist deutlich mehr als das, was in den vergangenen Jahren zur Verfügung stand. (Beifall von der SPD.) Deswegen sage ich: Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Sie haben den Kommunen das Geld aus der Tasche gezogen, um den Landeshaushalt zu sanieren. Wir geben den Kommunen weit mehr als wir eigentlich müssten, weil uns daran liegt, die Kommunen handlungsfähig zu halten. Jetzt komme ich zu dem Gutachten: Ich brauche mir keinen Knopf an die Backe nähen zu lassen von Leuten, die sich in der vorangegangenen Zeit nur um den horizontalen Ausgleich kümmern wollten und dann Angst vor der eigenen Courage hatten, es umzusetzen. Das Gutachten war fertig, die Vorschläge lagen auf dem Tisch. Deswegen sage ich: Wir sind sowohl das eine als auch das andere angegangen. Hier sitzen auch Kolleginnen und Kollegen, die in ihrer früheren Verwendung mitbekommen haben, dass das nicht einfach ist. Wir haben aber jetzt in Bezug auf den vertikalen Ausgleich eine Grundlage, auf der wir das in der nächsten Legislaturperiode relativ schnell angehen können. Sie sind herzlich dazu eingeladen, in welcher Funktion auch immer. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. Ich darf darauf hinweisen, dass Herr Minister 3 Minuten und 40 Sekunden mehr Redezeit beansprucht hat, als der Landesregierung zusteht. Somit wird diese Zeit jeder Fraktion des Hohen Hauses gutgeschrieben. - Es ist eine weitere Wortmeldung angezeigt. Ich erteile Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

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Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat offenkundig gesehen, dass wir als CDU-Fraktion - ich persönlich - den Finger genau an die richtige Stelle gelegt haben, (Abg. Ahr (SPD): In Ihre Wunde.) sonst wäre der Innenminister hier im Parlament nicht so lautstark aufgetreten. Ich will erst mal festhalten, was für die Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung ist. Lassen wir die Vergangenheit ein Stück weit beiseite (Sprechen, Lachen und Zurufe von der SPD und der Regierungsbank.) und - hören Sie mir gut zu - fokussieren wir uns auf die SPD-Alleinregierung. Frau Rehlinger lacht, es ist aber ein wichtiger Punkt, weil es (Abg. Schäfer (CDU)) um Vertrauen geht. Sie haben der Öffentlichkeit gegenüber genau diese Aussage getroffen. Sie haben gesagt, dass es in dieser Legislaturperiode den Kommunalen Finanzausgleich neu geben wird, dass es diese Reform geben wird. Das ist der zentrale Punkt. Wir messen Sie an Ihren Aussagen, nicht an irgendwelchen Dingen, die in der Vergangenheit liegen, sondern daran, was Sie als Alleinregierung gegenüber der saarländischen Öffentlichkeit vertont haben. (Beifall von der CDU.) Der Minister hat breit ausgeführt: Seine Kompetenz, seine Lösungskompetenz liegt darin, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, sich zusätzlich zu verschulden. Das nenne ich mal Lösungskompetenz, Herr Minister! Der Saarländische Städte- und Gemeindetag - ich betone es - hat klar und parteiübergreifend festgestellt, dass die Finanzausstattung nicht auskömmlich ist. 200 Millionen Euro fordert er zusätzlich. Was machen Sie? - Sie schweigen sich dazu aus. Sie wollen das Thema Richtung Bund adressieren. Auch das ist falsch und das muss man der Öffentlichkeit gegenüber ganz klar zum Ausdruck bringen. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für eine auskömmliche Finanzausstattung der Städte und Gemeinden liegt bei den Ländern, also bei Ihnen, nicht beim Bund. Das ist der zentrale Punkt, Herr Minister. (Beifall von der CDU.) In der Vergangenheit haben Annegret Kramp-Karrenbauer und unser damaliger Finanzminister Stephan Toscani - ihn möchte ich explizit erwähnen - dafür gesorgt, dass 500 Millionen Euro zusätzlich ins Land fließen. Die sind mehr im Topf, die sind mehr im Haushalt. Sie haben mehr Geld zur Verfügung als CDU-geführte Landesregierungen in der Vergangenheit. Also ein klarer Appell: Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Ich habe es eindeutig gesagt, Herr Finanzminister: Beim Nachtragshaushalt werden wir den Finger in die Wunde legen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben und unterstützen Sie die saarländischen Städte und Kommunen auskömmlich, wie es der verfassungsrechtlich verbriefte Auftrag ist. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es ist noch eine Wortmeldung angezeigt. Ich erteile dem Abgeordneten Pascal Arweiler noch einmal das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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Pascal Arweiler SPD

Ich versuche, es ein bisschen ruhiger anzugehen, das Schreien bringt gar nichts. Wir sollten bei den Fakten bleiben. Wenn man anfängt und sagt, mich interessiert die Vergangenheit nicht mehr, obwohl ich in den letzten 20 Jahren die Verantwortung getragen habe, dann ist das schwierig. (Abg. Schäfer (CDU): Wir messen Sie an Ih- ren Aussagen. - Abg. Toscani (CDU): An den eigenen Aussagen.) Von daher appelliere ich, in den eigenen Reihen zu prüfen, wie das damals mit dem Versuch der KFA-Reform war. Es ist nämlich nicht gelungen. Sie haben es nicht angepackt. Es ist wie mit vielen Dingen, wir reden ja später noch über den LEP. Auch das ist ein Punkt, den Sie nicht geschafft haben. Wer macht es? - Die SPD. Von daher sollten Sie ein bisschen ruhiger sein. Sie sagen, man müsse das hier gegenüber der Öffentlichkeit protokollieren, es wird Richtung Bund geschimpft, der Bund muss machen, wir würden unsere Hausaufgaben nicht machen. Ich habe eben aufgelistet, was wir machen. Der Innenminister hat aufgelistet, was wir machen. Der Innenminister hat aufgelistet, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben. Ich habe es vorhin gesagt: Sie und die Bürgermeister Ihrer Partei gingen montags vor der Sommerpause mit „Kommunen am Limit“ auf die Straße. Der Appell ging ganz eindeutig an den Bund, ganz eindeutig! Heute stellen Sie sich hin und versuchen, eine Story vom Pferd zu erzählen. (Abg. Schäfer (CDU): Wer ist zuständig für die Finanzausstattung der Kommunen?) Es ist ein Witz. Es gibt Kolleginnen und Kollegen in Ihren Reihen, die bei Social Media ganz aktiv sind. Da werden oft Beiträge geteilt, unter denen steht: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. - Ich rate Ihnen allen tatsächlich einen Blick in die Wirklichkeit. Letzter Punkt - auch das will ich betonen: Es war die CDU, die 20 Jahre Zeit hatte, diesen KFA zu reformieren, und es nicht geschafft hat. Das Gutachten ist auf dem Weg. Wir haben alsbald eine tragfähige Lösung. Im nächsten Schritt wird die Reform geschehen, hoffentlich mit einem Konsens zwischen den demokratischen Kräften im Land im Sinne unserer Kommunen. Von daher bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten. Wir beraten heute nicht über eine KFA-Reform, (Abg. Wagner-Scheid (CDU): Wäre schön, wenn wir auch mal darüber beraten würden.) sondern wir beraten über die Änderung des KFAG für die Grundsteuer C, um den Weg auch im Sinne unserer Kommunen freizumachen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort für die AfD-Landtagsfraktion.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen von der CDU und von der SPD, gehen Sie bitte nicht so rau miteinander um! Gehen Sie bitte gut miteinander um! Sie haben doch vor, nach der nächsten Wahl, sofern der Wähler es ermöglicht, wieder eine Große - oder etwas weniger große - Koalition zu bilden und gemeinsam zu regieren. Deshalb mein Appell an beide Fraktionen: Lösen Sie Ihre Aufgaben in der Richtung, dass Sie Unterstützung einfordern. Wir Saarländer haben, weil wir andere Länder, als sie in Not waren, mit unserer Wirtschaftskraft unterstützt haben, nun das moralische Recht, von der Bundesregierung Unterstützung zu verlangen. Wir haben auch das juristische Recht, weil wir so, wie es die Verfassung vorsieht, in die Lage versetzt werden, für unsere Bürger zu sorgen. Konzentrieren Sie Ihre Kräfte darauf, bei der Bundesregierung für das Saarland vorstellig zu werden. Dazu gehören Kraft und Mut, die wünschen wir Ihnen. Hören Sie aber bitte auf, zu zanken und hier Spielchen zu betreiben - letztlich haben Sie doch ohnehin vor, sofern der Wähler es zulässt, wieder gemeinsam zu regieren. Aber vielleicht ist der Wähler, vielleicht sind die Saarländerinnen und Saarländer in ihrer Mehrheit inzwischen ja schon so aufgeweckt, dass sie uns wählen, dass sie uns die Möglichkeit geben zu regieren. Dann wird es besser. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2332. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2332 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2332 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung des Landesaufnahmegesetzes an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Drucksache 17/2333) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute lege ich den Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesaufnahmegesetzes an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zur Ersten Lesung vor. Wie Sie sicherlich wissen, ist die GEAS-Reform das größte migrationspolitische Vorhaben seit Jahrzehnten, das sich langfristig auf nationaler und europäischer Ebene auswirken soll. Oberstes Ziel hierbei ist es, einheitliche Standards im Migrationsrecht in ganz Europa zu schaffen. Insgesamt wurden 2024 elf Rechtsakte beschlossen, die allesamt spätestens Mitte Juni 2026 anwendbar wurden. Die GEAS-Rechtsakte umfassen mehr als 500 Seiten. Ich greife daher nur ein paar wesentliche Punkte vorab auf und werde mich sodann in der Tiefe auf das beschränken, was Regelungsinhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes auf Landesebene ist. Bei der GEAS-Reform geht es unter anderem um Folgendes: Das sogenannte Dublin-Verfahren, also das Verfahren im Fall, dass in einem anderen Mitgliedsstaat bereits ein Asylantrag gestellt wurde - heute heißt das übrigens Zuständigkeitsbestimmungsverfahren -, wurde überarbeitet. So wurde zum Beispiel die Überstellungsfrist von 18 auf 36 Monate verlängert, wenn eine Person flüchtig ist. Dies ergibt sich bereits unmittelbar aus der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung. Bei diesem Thema erhoffen wir uns, dass sich insbesondere die Zusammenarbeit mit Italien verbessern wird, da es derzeit hierbei noch Probleme gibt. Denn Ziel von GE-AS ist nicht zuletzt eine funktionierende Kooperation in ganz Europa. Des Weiteren wurde das verpflichtende Asylgrenzverfahren von Personen mit einer Schutzquote von 20 Prozent oder weniger neu eingeführt. Daran schließt sich unmittelbar ein Rückkehrgrenzverfahren an. In den EU-Grenzverfahren ist das Saarland aber nicht unmittelbar tangiert. Das Verfahren zur Anerkennung als Flüchtling beziehungsweise die Gewährung subsidiären Schutzes sowie die Rechtstellung von international Schutzberechtigten gehören ebenfalls zur Regelungsmaterie. In diesen Verfahren hat das Land aber keine Regelungskompetenz. Entweder ergeben sich die Neuregelungen unmittelbar aus dem EU-Recht oder aber es waren punktuelle Anpassungen im Bundesrecht erforderlich. Nachdem der Bundesgesetzgeber sein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen hat, sind nun auch die Länder gefordert, die entsprechenden Anpassungen in Verfahren, in denen die Länder eine Regelungskompetenz haben, vorzunehmen. Dies ist zum einen im Verfahren zur Überprüfung von illegal Einreisenden, dem sogenannten Screening-Verfahren, der Fall, das direkt nach dem Aufgriff beziehungsweise der Ankunft durchgeführt wird und im Wesentlichen bereits bekannte Elemente wie Sicherheitsabfrage und Identitätskontrolle enthält. Hier waren aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung noch Zuständigkeitsbestimmungen für freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen durch die Länder zu treffen, welche durch eine Verordnung der Landesregierung bereits auf den Weg gebracht wurden und sich künftig in der Saarländischen Aufenthaltsverordnung wiederfinden. Darüber hinaus fällt unter die GEAS-Reform aber vor allem auch die teilweise in Länderzuständigkeit fallende neue Aufnahmerichtlinie. Vor diesem Hintergrund sind nun insbesondere Mindeststandards im Recht festzuschreiben, um die es bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen geht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir also das Ziel, die Vorgaben des EU-Gesetzgebers in der neuen Aufnahmerichtlinie in saarländisches Landesrecht umzusetzen. Anders als in vielen anderen EU-Staaten sind diese Standards bereits weitestgehend gelebte Verwaltungspraxis im Land, so hat man mir aus den Vorberatungen und engen Abstimmungsrunden mit den Kommunen rückgekoppelt. Mit Blick auf die zeitliche Planung darf nicht vergessen werden, dass die EU-Kommission schon kurze Zeit nach Anwendbarkeit der neuen Rechtsakte ein Notifizierungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Die EU-Kommission wird daher genau darauf achten, dass die Regeln nicht nur gelebt werden, sondern auch normativ vorgegeben sind. Aber kommen wir nun zum Kern der Regelungsinhalte. Der Gesetzentwurf verfolgt mehrere Ziele: Zum einen geht es um die Festschreibung von einheitlichen Unterbringungsstandards, zum anderen enthält er neue Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen sowie die Anpassung von Begrifflichkeiten. Wie sollen die Ziele erreicht werden? Erstens sollen durch den Entwurf einheitliche Unterbringungsstandards, sogenannt Mindeststandards, für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften festgeschrieben werden. Hierbei soll nicht nur ein landesweit einheitlicher Standard definiert werden, der als absolute Standarduntergrenze zu verstehen ist, sondern auch erstmals definiert werden, was unter einer „Gemeinschaftsunterkunft“ zu verstehen ist. Insoweit ergibt es insbesondere in quantitativer Hinsicht Regelungsbedarf. Zweitens sollen Ermächtigungen aufgenommen werden für weitere Regelungen in der saarländischen Aufenthaltsverordnung. Gemäß der Aufnahmerichtlinie ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, einen sogenannten Notfallplan für das Aufnahmesystem auszuarbeiten. Hierbei spielen auch besondere nationale Gegebenheiten eine wesentliche Rolle. Beim ersten Notfallplan konnte die kommunale Ebene aufgrund zeitlicher Vorgaben noch nicht einbezogen werden, dies soll bei der Fortschreibung künftig aber erfolgen. Vor diesem Hintergrund soll eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, um zu definieren, wie man die kommunale Seite bei der Erstellung der Notfallplanung in den Folgejahren einbezieht. Eine weitere Ermächtigung soll dazu dienen, das Verfahren zur Erhebung statistischer Daten an die europäische Asylagentur zur regeln. In diesem Zusammenhang ist eine monatliche Erfassung der Unterbringungskapazität notwendig. Diese erfolgt derzeit schon, allerdings noch in einem formlosen Verfahren. Dieses Verfahren wird immer komplexer, sodass nun die Möglichkeit geschaffen werden soll, Näheres hierzu im Verordnungswege zu regeln. Drittens soll eine Harmonisierung mit den Begrifflichkeiten des EU-Rechts erfolgen. Es ist mir an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass die Vorbereitungen zum Gesetzentwurf in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag erfolgten. Denn neben der Landesaufnahmestelle müssen die Städte und Gemeinden künftig die festgeschriebenen Mindeststandards auch umsetzen. Vor diesem Hintergrund haben wir von Anfang an darauf geachtet, dass deren Interessen bei der Unterbringung von Geflüchteten angemessen berücksichtigt werden. Der SSGT hat sich im Rahmen der externen Anhörung auch nochmals ausdrücklich für diesen Weg bedankt. Ich darf Sie daher herzlich bitten, den Gesetzentwurf in die Ausschussberatung zu überweisen und ihn im weiteren Verfahren zu unterstützen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Ich weise, bevor ich die erste Wortmeldung erteile, darauf hin, dass Herr Minister 23 Sekunden mehr Zeit beansprucht hat, als ihm zur Verfügung standen. Somit haben auch alle Fraktionen des Hohen Hauses diese 23 Sekunden als zusätzliche Redezeit zur Verfügung. - Nun erteile ich für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff.

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Patrick Waldraff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits von Herrn Minister Jost ausgeführt, passen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Saarländische Landesaufnahmegesetz an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. Ich glaube, wir sollten diese Beratungen zum Anlass nehmen, den Blick auch einmal etwas zu weiten. Denn die GEAS-Reform ist die umfassendste Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik seit vielen Jahren, und sie war dringend notwendig. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass das bisherige europäische Asylsystem an entscheidenden Stellen nicht funktioniert hat. Zuständigkeiten waren zwar geregelt, aber in der Praxis wurden sie oftmals nicht durchgesetzt. Die Folgen kennen wir: irreguläre Migration, Sekundärmigration innerhalb Europas und eine sehr ungleiche Belastung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Deshalb ist es richtig, dass Europa jetzt stärker auf Ordnung, Kontrolle und klare Zuständigkeiten setzt. Dazu gehören vor allem die neuen Verfahren an den europäischen Außengrenzen. Menschen, die irregulär in die Europäische Union einreisen, werden künftig systematischer registriert und überprüft. Identität und Sicherheitsaspekte sollen frühzeitig geklärt werden. Für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer geringen Schutzquote sind verpflichtende und beschleunigte Asylverfahren an den Außengrenzen vorgesehen. Das ist ein wichtiger Paradigmenwechsel, denn ein funktionierendes europäisches Asylsystem muss beides leisten. Es muss denjenigen Schutz gewähren, die tatsächlich Schutz benötigen, aber es muss genauso schnell und konsequent feststellen, wer keinen Anspruch auf Schutz hat, und dann muss am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens auch tatsächlich eine Rückführung erfolgen. Humanität und Ordnung sind keine Gegensätze, im Gegenteil. Ein Asylsystem kann auf Dauer nur dann human bleiben, wenn es funktioniert und seine Regeln zugleich auch durchgesetzt werden. Mit dem heute vorliegenden Gesetz setzen wir nun einen Teil dieser europäischen Reform hier bei uns im Saarland um. Dabei geht es nicht darum, sämtliche Regelungen des GEAS auf Landesebene neu zu erfinden; viele dieser Regelungen gelten ohnehin unmittelbar. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber besteht vielmehr darin, dort die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, wo Aufnahme und Unterbringung in der Zuständigkeit des Landes und der Kommunen liegen. Dazu werden Begriffe und Zuständigkeiten an die neue Rechtslage angepasst. Wir schaffen darüber hinaus eine Grundlage für die vorgeschriebene Notfallplanung, damit auch bei einer außergewöhnlich hohen Zahl von Schutzsuchenden klare Strukturen bestehen, und wir schreiben Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte fest. Auch das hat der Minister schon im Detail ausgeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU ist aber genauso klar: Die Umsetzung von GEAS kann nicht der Schlusspunkt der europäischen Migrationspolitik sein. GEAS ist ein wichtiger Schritt, aber Europa muss weitergehen. Unser Ziel muss sein, die reguläre Migration dauerhaft zu reduzieren, die eben schon erwähnte Sekundärmigration innerhalb Europas zu verhindern und das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerstören. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, das Konzept sicherer Drittstaaten weiterzuentwickeln, denn Schutz durch Europa muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass jedes Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden muss. Gleichzeitig brauchen wir einen wirksamen Schutz der europäischen Außengrenzen, und wir brauchen vor allem konsequente Rückführungen derjenigen, die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren keinen Anspruch auf Schutz haben, denn die Akzeptanz unseres Asylrechts hängt ganz wesentlich davon ab, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass der Staat weiß, wer zu uns kommt, dass Verfahren zügig durchgeführt werden und dass getroffene Entscheidungen anschließend auch umgesetzt werden. Genau diese Balance brauchen wir: Schutz für diejenigen, die ihn dringend benötigen, und klare Regeln, Kontrolle und Konsequenz gegenüber denjenigen, die keinen Anspruch auf Schutz haben. Das vorliegende Gesetz ist deshalb ein notwendiger Baustein bei der Umsetzung des neuen europäischen Asylsystems hier bei uns im Saarland. Die weitere Beratung im Ausschuss werden wir selbstverständlich konstruktiv begleiten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Waldraff. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor, und ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Sascha Haas.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Kollege Waldraff hat gerade die GEAS-Reform angesprochen und mir (Abg. Haas (SPD)) ist ganz persönlich wichtig, an dieser Stelle im Hohen Haus meine Haltung zu GEAS noch einmal deutlich zu machen. Ich halte Teile der GE-AS-Reform bis heute für falsch, besonders dort, wo Abschottung und Verschärfung stärker in den Vordergrund rücken als der individuelle Schutz von Menschen. Diese Kritik bleibt für mich nach wie vor. Aber gleichzeitig ist diese Reform europäisch beschlossen, und deswegen müssen wir uns heute mit diesem Gesetz im Landtag beschäftigen, und zwar damit, wie wir diese Reform auf Landesebene umsetzen. Es ist mir ganz wichtig, das dieser Debatte voranzustellen. (Beifall bei der SPD.) Der Minister hat in seiner Gesetzesbegründung das Gesetz und die Änderungen, die damit verbunden sind, ausführlich vorgetragen, deswegen verzichte ich darauf, es Paragraf für Paragraf durchzugehen. Für mich ist viel entscheidender, welche Haltung hinter der Umsetzung hier auf Landesebene steht. Die GEAS-Reform zwingt uns dazu, auf Landesebene Dinge umzusetzen, auch die Bundesgesetzgebung. Für mich ist jetzt wichtig, dass das auf Landesebene funktioniert, dass wir klare Verfahren, handlungsfähige Behörden und Kommunen haben, die ihre Aufgaben künftig bewältigen können, und eine Unterbringung, die der Würde des Menschen gerecht wird. Für die SPD-Fraktion, das ist auch klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, heißt das: Ordnung und Menschlichkeit gehören untrennbar zusammen! (Beifall bei der SPD.) Das zeigt sich für mich besonders an drei Punkten. Erstens: die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Der Innenminister hat es angesprochen: Wir können in diesem Haus viele Regeln und Gesetze verabschieden, aber umgesetzt wird das ganz wesentlich vor Ort. Deshalb war es auch richtig, und das begrüße ich ausdrücklich vonseiten der Fraktion, den Saarländischen Städte- und Gemeindetag und die Kommunen frühzeitig in die Entwicklung der Mindeststandards einzubinden. Der Weg war: Nicht den fertigen Entwurf vorlegen und um Zustimmung bitten, sondern diejenigen einbeziehen, die wissen, was vor Ort funktioniert und was nicht. Ich denke auch ganz konkret an meine Heimatstadt, die Landeshauptstadt Saarbrücken, die in den letzten Jahren wirklich viel Erfahrung bei der Unterbringung von Geflüchteten sammeln konnte. Dass diese Zusammenarbeit auch ausdrücklich vom Städte- und Gemeindetag positiv bewertet wurde, wie wir gerade vom Minister hören konnten, zeigt, dass dieser Weg der Zusammenarbeit richtig ist. Diesen Gedanken finden wir auch im Gesetzentwurf wieder, wenn es um die Notfallplanung geht. Wir wissen aus den vergangenen Jahren, dass die Zahl der Menschen, die bei uns Schutz suchen, stark schwanken kann. Dann darf eben nicht die Kommune, die gerade besonders stark belastet ist, am Ende die Leidtragende sein. Wir brauchen Verfahren, mit denen wir Belastungen erkennen und im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten auch solidarisch verteilen können. Wer von den Kommunen verlangt, Verantwortung zu übernehmen, muss sie auch in die Lage versetzen, diese Verantwortung zu tragen, und das zeigt dieser Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.) Zweitens geht es um die Standards der Unterbringung. Vieles von dem, was wir jetzt gesetzlich festschreiben, entspricht bereits der Praxis im Saarland, und das ist auch gut so! Aber ich finde, es macht einen Unterschied, ob menschenwürdige Bedingungen nur gute Praxis sind oder ob wir als Gesetzgeber sagen: Das ist der Maßstab, an dem wir uns dauerhaft messen lassen wollen. - Wir reden dabei nicht von Komfort oder von Luxus. Wir reden darüber, dass Menschen sicher untergebracht werden, dass Kinder die Möglichkeit zum Spielen und Lernen haben, dass medizinische Versorgung und Betreuung erreichbar sind und dass besondere Schutzbedürfnisse erkannt werden. Gerade bei Minderjährigen, bei Menschen, die Gewalt oder Folter erlebt haben, bei Menschen mit Behinderungen oder auch bei queeren Geflüchteten können wir nicht so tun, als hätten alle Menschen bei ihrer Ankunft dieselben Voraussetzungen. Gleichbehandlung bedeutet eben nicht, unterschiedliche Bedürfnisse zu ignorieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD.) Drittens dürfen wir bei all den gesetzlichen Regelungen eines nicht vergessen: Am Ende muss es vor Ort funktionieren. Ich erinnere mich an eine Ausschusssitzung, bei der wir genau das erleben konnten, nämlich beim Screening in Lebach. Dort arbeiten die Zentrale Ausländerbehörde, die Gesundheitsbehörden und die Polizei eng zusammen. Das klingt jetzt vielleicht unspektakulär, aber aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Voraussetzungen, die sowohl systematischer als auch gesetzlicher Natur sind, kommt es genau darauf an. Zuständigkeiten müssen klar sein, Informationen müssen zwischen allen Ebenen fließen und die beteiligten Behörden müssen gemeinsam an Lösungen arbeiten, denn ein handlungsfähiger Staat zeigt sich vor allem darin, dass er seine Aufgaben zuverlässig erledigen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung. Für meine Fraktion ist klar: Wir unterstützen die Anpassung des Landesaufnahmegesetzes an die europäischen Vorgaben. Wir unterstützen auch den Ansatz, die Kommunen noch enger einzubeziehen, und wir unterstützen vor allem die verbind- (Abg. Haas (SPD)) lichen Standards für die menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zustimmen und bitten auch Sie um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Carsten Becker.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Ich glaube, man erinnert sich noch an die Bilder von Ceuta und Melilla und vom spanischen Festland, wie die Boote dort ankommen. Ich glaube, vor Kurzem wurde ein 17-jähriges Mädchen schwer verletzt, als ein Boot mit schwarzafrikanischen Flüchtlingen, das zum spanischen Festland wollte, es überfahren hat. Wir sehen, das Thema ist aktuell. Was das Problem aber nicht lösen wird, ist mehr Bürokratie aus Brüssel. Damit haben wir es heute zu tun. Es ist schon auf einige Punkte wie die Unterkünfte eingegangen worden. Ein Punkt wurde jetzt noch nicht vorgelesen, der aber finanziell schwer ins Kontor schlagen wird, das ist das Thema Sicherheitsdienste. Bei Unterkünften ab 25 Personen ist quasi schon ein Sicherheitsdienst vorgeschrieben, bei unter 25 Personen in der Unterkunft ist es gewünscht. Ansonsten hat man immer viele Standards, viel Bürokratie für später, um die sich die Kommunen dann kümmern müssen. Unsere Standards als AfD sind relativ simpel: Brot, Bett, Seife. Wer Schutz sucht, sollte damit zufrieden sein. Mehr braucht man nicht. Alles andere ist zusätzliche Bürokratie. Ansonsten sehen wir leider das, was man in der Rede von Herrn Haas verfolgen konnte: Man versucht nicht, Probleme zu lösen, sondern man versucht, sie an die Kommunen zu delegieren. Dann streut man noch ein bisschen Puderzucker drüber. Das ist nicht unser Ansatz, wir wollen das Problem lösen. Dann müssen wir auch langfristig ans individuelle Asylrecht ran. Man kann das gerne über Quotenregelungen machen wie viele andere Länder, dass wir sagen, dieses Jahr lässt die Bundesrepublik 20.000 Menschen rein. Diese 20.000 Menschen suchen wir uns aber als Land aus und nehmen nicht einfach die ankommenden Flüchtlinge. So funktioniert das eben nicht. Wir müssen den Magneten endlich abstellen, und es gibt nur eine Partei in Deutschland, die das machen möchte: Das ist die AfD. Entsprechend werden wir diese Änderungen ablehnen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2333. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2333 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen. - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2333 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Saarland (Saarländisches Bevölkerungsschutzgesetz - SBSG) (Drucksache 17/2334) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes eingehe, will ich gerne zuvorderst einige besondere Gäste unter uns begrüßen, die heute auf der Besuchertribüne Platz genommen haben und stellvertretend für die vielen Alltagshelden stehen, denen wir, wie heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung in einem Kommentar nachzulesen ist, gar nicht oft genug Danke sagen. Ich begrüße Timo Meyer, Landesbrandinspekteur, Klaus Kürsteiner, Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbands, Dirk Schmidt, Landesbereitschaftsleiter des DRK, Sebastian Klein als THW-Landessprecher, Guido Jost für den Arbeiter-Samariter-Bund, Klaus Kiefaber, Bereichsleiter Einsatzdienste Johanniter-Unfall-Hilfe, Marc Gross, Vizepräsident der DLRG, Professor Dr. Christopher Wolf für die Malteser und mit Blick auf mein Haus Dr. Thorsten Weiler, den Kollegen Jochum als Referatsleiter, der federführend an diesem Gesetz gearbeitet, hat sowie Herrn Dr. Lorenz und Herrn Schaadt. Sie alle stehen stellvertretend für viele Tausend Menschen in Feuerwehren, dem Technischem Hilfswerk, Hilfsorganisationen und vielen anderen, die unser integriertes Hilfeleistungssystem tragen. Sie sind die Helden unseres Alltags. Ich heiße Sie herzlich willkommen und danke, dass Sie da sind. (Beifall von SPD und CDU.) Wir beraten heute ein Gesetz über eine der grundlegendsten Aufgaben des Staates, den Schutz der Menschen und die Handlungsfähigkeit unseres Landes in Krisenzeiten. Mit dem SBSG entwickeln wir das bisherige SBKG konsequent weiter und führen Brandschutz, technische Hilfe, Katastrophenschutz, Krisenmanagement, KRITIS-Schutz, zivile Verteidigung sowie Selbstschutz und Selbsthilfe in einem der modernsten Bevölkerungsschutzgesetze Deutschlands zusammen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dank an die Menschen, die unsere Hilfsleistungssysteme tragen, führt unmittelbar zu der Frage, warum wir jetzt einen neuen gesetzlichen Rahmen brauchen. Das bisherige SBKG hat sich seit 2006 doch grundsätzlich bewährt, könnte man meinen. Neu ist aber, die Gefahrenlage hat sich deutlich verschärft: Klimawandel, Starkregen, Hochwasser, Vegetationsbrände treffen auf Cybergefahren, mögliche Stromausfälle, verletzliche Lieferketten und eine angespannte sicherheitspolitische Lage. Zugleich steigen die Anforderungen an Ehrenamt, Führung und Koordination. Diese ganzheitliche Betrachtungsweise möchten wir nun mit dem neuen Saarländischen Bevölkerungsschutzgesetz auch rechtlich abbilden. Das ist nur die logische Konsequenz, nachdem wir personell aufgerüstet haben: Hauptamt stärkt Ehrenamt. Als ich ins Amt kam, waren in dem zuständigen Referat sechs Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, mittlerweile sind wir in Richtung 15 unterwegs. Wir haben eine eigenständige Abteilung gegründet, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Während der eine oder andere das kritisiert hat, ist dies in allen Bereichen der Blaulichtfamilie überwiegend gelobt worden Sie hat auch ihre Bewährungsprobe bereits bestanden. Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle. Es war und bleibt eine gute Entscheidung. (Beifall von der SPD.) Das Notwendige dieser Weiterentwicklung ist uns in den vergangenen Jahren sehr konkret vor Augen geführt worden, insbesondere durch das Pfingsthochwasser 2024, aber auch zuletzt durch den Waldbrand in der Gemeinde Illingen bei Hirzweiler und Wustweiler. Die Ereignisse haben gezeigt, das Saarland kann Krise, aber wir können, nein, wir müssen noch besser werden. Beim Waldbrand waren in der Spitze mehrere Hundert Kräfte gleichzeitig beteiligt, insgesamt mehr als 1.000 Helferinnen und Helfer. Allen Beteiligten gilt an dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank. Den verletzten Einsatzkräften wünsche ich auch in Ihrem Namen gute Genesung. Das hat gezeigt, wir stehen zusammen, wenn es gilt. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Aus diesen Erfahrungen folgt jedoch auch eine weitere zentrale Konsequenz: In einer Krise darf nicht erst geklärt werden, wer mit wem spricht, wer ein Lagebild erstellt oder wer welche Entscheidungen trifft. Das SBSG unterscheidet klar zwischen operativ-taktischer Führung an der Einsatzstelle und administrativ-organisatorischer Krisenbewältigung in den Verwaltungen. Wie die sprichwörtlichen zwei Seiten einer Medaille gehört beides untrennbar zusammen. Grundlage für erfolgreiche Krisenbewältigung sind ein gemeinsames, aktuelles und belastbares Lagebild sowie klare Krisenmanagementstrukturen auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene. Wer führen, koordinieren und Hilfe organisieren soll, muss wissen, was passiert, wo Kräfte gebunden sind und wo welche Unterstützung gebraucht wird. Ein rechtsklar geregeltes Krisenmanagement ersetzt Improvisation durch Vorbereiten des Handelns. Gutes Krisenmanagement alleine reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist dabei, Krisen möglichst gut vorzubereiten, um ihnen gewappnet entgegenzutreten. Deshalb richten wir den Bevölkerungsschutz stärker an den tatsächlichen Risiken aus. Gefährdungs- und Risikoanalysen werden verbindliche Grundlage der Planung: Welche Gefahren bestehen? Welche Fähigkeiten werden benötigt und was kann gemeinsam vorgehalten werden? Darauf bauen Bedarfs- und Entwicklungsplanung in der Folge der Beschaffung auf. Das SBSG konkretisiert zudem die bereits bestehende Pflicht zur Erstellung gefahrenspezifischer Alarm- und Einsatzpläne. Dies gilt ausdrücklich auch für Hochwasser und Starkregen. Ich bin der Kollegin Umweltministerin sehr dankbar, dass sie mit Blick auf ihr Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept auch den Kommunen hilfreich zur Seite steht. - Fragen zu gefährdeten Einrichtungen, Evakuierung, Ausweichwegen und Hochwasserschutz müssen vor einer Lage beantwortet werden, nicht währenddessen. Der strategische Ansatz muss daher lauten: Vorsorge statt bloßer Reaktion. Gerade die erwähnten Großereignisse machen deutlich, dass sich solche Lagen nicht innerhalb einzelner Gemeinde- oder Organisationsgrenzen bewältigen lassen. Deshalb stärken wir die überörtliche und interkommunale Zusammenarbeit. Nicht jede Gemeinde muss jede selten benötigte Spezialtechnik selbst vorhalten. Entscheidend ist, dass sie im Ernstfall auf benötigte Fähigkeiten zugreifen kann, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Feuerwehr, das THW, das DRK oder andere handelt. Wir wollen gemeinsam wissen, wer was hat und wie wir an die entsprechenden Dinge kommen. Um es umgangssprachlich zu sagen: Es ist manchmal besser zu haben als zu brauchen, aber vor allen Dingen ist es entscheidend, gut zu wissen, wo man was hat. Gemeinsame Strukturen, Beschaffung, Ausbildung und Einsatz sparen Ressourcen, vermeiden unnötige Doppelvorhaltung und erhöhen durch die mögliche Spezialisierung die Qualität in der Lagebewältigung. Hilfsorganisationen und THW bleiben dabei unverzichtbare Partner mit Spezialtechnik und Fachkompetenz. Der Bevölkerungsschutz funktioniert nicht in Organisationsfarben, sondern im Zusammenspiel. Wir nehmen aber auch die Ereignisse und Erkenntnisse zum Anlass, um gemeinschaftlich mit unseren Partnern in der Großregion spezifische Fähigkeiten, insbesondere zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung aufzustellen. Es gilt der Grundsatz: Nur gemeinschaftlich und über Grenzen hinweg können wir auf neue Herausforderungen adäquat reagieren. Einen entsprechenden Letter of Intent zwischen Luxemburg, dem Département Moselle, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bereiten wir gerade vor. Vor dieser Sitzung habe ich noch einmal mit meinem Kollegen Innenminister Léon Gloden telefoniert, der mir gesagt hat, auch Belgien ist daran interessiert, sich einzubringen. Ich will an einem einzigen Beispiel deutlich machen, wie fruchtbar das sein kann. Timo Meyer, noch einmal ein herzliches Wort des Dankes an das Engagement der Feuerwehren für das grenzüberschreitende Alltagsabkommen mit Moselle, das wir im letzten Jahr unterschrieben haben. In diesem Jahr wollen wir das mit Luxemburg machen. Das ist gelebtes Europa. Wenn das dann darauf hinausläuft, dass wir auch gemeinsam beispielsweise einheitliches Material beschaffen und gemeinsam üben, um Vegetations- und Waldbrände in dieser gemeinsamen Region zu bekämpfen, ist das der nächste Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Eine solche Zusammenarbeit muss zugleich in verlässliche Katastrophenschutzstrukturen eingebettet werden. Deshalb entwickeln wir auch den Katastrophenschutz weiter. Bewährte Strukturen bleiben dabei erhalten, Zuständigkeiten werden aber systematischer geordnet. Nahtbeziehungsweise Schnittstellen zwischen alltäglicher Gefahrenabwehr, außergewöhnlicher Einsatzlage, Großschadenslage und Katastrophen werden geschlossen beziehungsweise minimiert. Unsere Führungssysteme müssen diesen Aufwuchs ohne Führungsbruch, Informationsverlust und unnötige Reibungsverluste ermöglichen. Dabei ist das Ehrenamt das Rückgrat. Die besten Strukturen funktionieren nur mit den Menschen, die sie tragen. Deshalb bleibt das Ehrenamt das Rückgrat unserer Hilfeleistungssysteme, egal bei welcher Organisation aus der Blaulichtfamilie. Ehrenamt stärken heißt aber auch, Ehrenamt entlasten. Deswegen ermöglicht das SBSG bessere hauptamtliche Unterstützungsstrukturen. Wenn wir durch hauptamtliche Verwaltungsaufgaben, Beschaffungen, Wartung, Erstellung von Konzepten und Ausbildungsplanung das Ehrenamt unterstützen, gewinnen Ehrenamtliche Zeit für Ausbildung, Übung, Führung und Einsatz. Haupt- und Ehrenamt sind keine Gegensätze. Richtig organisiert greifen sie im Sinne eines effizienten Bevölkerungsschutzes wie Zahnräder ineinander. Wir „eschtamiere“ das auch. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung ist ein solches Beispiel, das Thema der helfenden Gleichstellung genauso, die wir weiterentwickeln wollen. Wir werden uns auch noch andere Bereiche zur Stärkung des Ehrenamtes - gegebenenfalls auch auf Bundesratsinitiativen hin - anschauen, um zu unterstützen. Die Helfendengleichstellung habe ich angesprochen. Wer das Ehrenamt stärken will, muss aber nicht nur Strukturen schaffen, sondern auch die Menschen rechtlich absichern. Deshalb präzisieren und erweitern wir Freistellung, Lohnfortzahlung und Verdienstausfall für Helfende bei den Hilfsorganisationen. Das Saarland hat bereits 2023 weitreichende Regelungen geschaffen. Mit dem SBSG schärfen wir sie weiter nach. Wer ehrenamtlich Verantwortung für die Sicherheit unserer Gesellschaft übernimmt, darf dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Einsatzfähigkeit entsteht nicht erst bei der Alarmierung, sondern durch Ausbildung, Fortbildung und Übungen. Auch das muss die Rechtsstellung der Helfenden angemessen berücksichtigen. Eine fundierte Aus- und Fortbildung ist die Basis für effektive Gefahrenabwehr. Deswegen entwickeln wir die bisherige Landesfeuerwehrschule zur Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule, also zu einer echten Bevölkerungsschutzschule für das gesamte Saarland. Für den Neubau sind bereits jetzt rund 53 Millionen Euro vorgesehen. Die sollen bis 2031 dann verbaut und Homburg bezugsfertig sein. Dort sollen Brandschutz, technische Hilfe und Katastrophenschutz stärker gemeinsam aus- und fortgebildet werden. Zugleich soll die Schule mit Bildungseinrichtungen der Hilfsorganisationen, anderen Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschulen, dem THW und der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Angelegenheiten zusammenarbeiten. Unser Ansatz lautet: Keine unnötigen Doppelstrukturen, sondern Kompetenz zusammenführen; gemeinsam lernen, üben und handeln. Neben leistungsfähigen Einsatzstrukturen und guter Ausbildung müssen wir zugleich aber auch die Systeme schützen, von denen unser tägliches Leben abhängt. Ein wesentlicher neuer Baustein ist deswegen auch der Schutz der kritischen Infrastrukturen. Deshalb schaffen wir erstmals einen eigenständigen landesrechtlichen Rahmen, um eine koordinierende Stelle - KRITIS - zu schaffen. Zugleich bilden wir die Grundlage ab, dort landesrechtlich zu handeln, wo bundesrechtliche Schwellenwerte den Besonderheiten eines kleinen Flächenlandes nicht gerecht werden. Maßstab ist die Versorgungssicherheit der Menschen im Saarland und nicht irgendwelche gegriffenen Zahlen auf Bundesebene. Der Schutz unserer Handlungs- und Versorgungsfähigkeit führt zugleich zu einem Thema, das angesichts der veränderten Sicherheitslage wieder stärker in den Blick rückt: die zivile Verteidigung. Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Vorsorge bedeutet dabei nicht, Angst zu verbreiten, sondern staatliche Handlungsfähigkeit, Bevölkerungsschutz und Versorgung auch in einer Verteidigungssituation sicherzustellen. Das SBSG schafft landesrechtliche Grundlagen und bestimmt alarmkalenderführende Stellen sowie eine Zentralstelle für die zivile Alarmplanung. Viele dieser Strukturen haben zugleich einen friedenszeitlichen Doppelnutzen, etwa Kommunikation, Lagebilder, Notfallplan, Redundanzen und Versorgungssicherheit. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir waren jahrzehntelang gewöhnt, dass die Bundeswehr da war, wenn wir sie als Zivilistinnen und Zivilisten gebraucht haben. Wir müssen umdenken. Die Bundeswehr muss wissen, wer vonseiten der zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzeinheiten da ist, um sie für den Fall der Fälle zu unterstützen. Dafür wappnen wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) All diese Regelungen sind nicht am grünen Tisch entstanden. In ihnen steckt die Erfahrung derjenigen, die Bevölkerungsschutz jeden Tag praktisch gestalten. Feuerwehren, Katastrophenschutzbehörden, Hilfsorganisationen, Kommunen, Verbände, Landesressorts haben ihre Erfahrungen eingebracht. In der externen Anhörung gingen 18 Stellungnahmen mit mehr als 200 Seiten Vorschlägen ein. Eine Vielzahl dieser Vorschläge wurde übernommen, Begriffe und Zuständigkeiten präzisiert, Verfahrens-, Alarmierungs-, Freistellungsregelungen optimiert und Führungsstrukturen nachgeschärft. Breite Zustimmung gibt es zum ganzheitlichen Ansatz und zum durchgängigen System vom Kleinen ins Große. Es gab niemanden, der dieses Gesetz dem Grunde nach ablehnt. Überall gab es zum Glück gute und vor allen Dingen positive Rückmeldungen. Doch nicht jedes operative Detail gehört in ein Parlamentsgesetz. Dafür sind Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Konzepte die geeigneten Instrumente. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde selbstverständlich auch die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf unsere Kommunen haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht die finanziellen Auswirkungen des SBSG hinterfragt. Unsere Bewertung ist klar, der Entwurf schafft überwiegend keine völlig neuen kommunalen Aufgaben, sondern konkretisiert und systematisiert bestehende Aufgaben und Abläufe, bildet Kooperationen rechtlich ab und passt sie veränderten Gefahrenlagen an, zugleich ermöglicht er gemeinsame Dienststellen, interkommunale Kooperationen, gebündelte Beschaffung und gemeinsame hauptamtliche Unterstützung auch zur Entlastung, was ausdrücklich von der kommunalen Familie eingefordert und als Vorschlag eingebracht wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die tatsächliche Entwicklung im Vollzug werden wir uns trotz der seit 2020 stetig gestiegenen Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer, was im vergangenen Jahr insgesamt ein Aufkommen von 6 bis auf 9 Millionen Euro ausgemacht hat, noch einmal anschauen. Wo die rechtlichen Voraussetzungen eines Ausgleichs erfüllt sind, werden wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsausführungsgesetz selbstverständlich nachkommen. Bevölkerungsschutz ist weit mehr als die Reaktion auf ein einzelnes Ereignis. Eine wirksame Gefahrenabwehr beginnt lange vor dem Schadensereignis mit Risikoanalysen, Ausbildung, Übungen, Beschaffung, Alarm- und Einsatzplanung und Kooperation. Bevölkerungsschutz ist zentraler Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge. Das neue Gesetz enthält Bewährtes, stärkt Kommunen und überörtliche Zusammenarbeit, verändert Risikoanalysen und Krisenmanagement, verbessert KRITIS-Schutz, zivile Verteidigung, entwickelt die Landesfeuerwehrschule weiter, optimiert die Rahmenbedingungen der Helfenden und schafft mehr Rechtsklarheit. Unser gemeinsamer Gedanke lautet: Bevölkerungsschutz muss als Gesamtsystem funktionieren. Wir stärken hierbei nicht eine Organisation auf Kosten anderer, sondern das Gesamtsystem. Bei all diesen Strukturen, Regelungen und Investitionen dürfen wir eines nicht aus dem Blick verlieren: Am Ende geht es um Menschen, Menschen in unserem Land, die auf Hilfe vertrauen, und um diejenigen, die diese Hilfe leisten. Beim Pfingsthochwasser 2024 oder bei dem Waldbrand in Illingen haben wir erneut erlebt, was vor allem ehrenamtliches Engagement über alle Organisations- und kommunale Grenzen hinweg zu leisten vermag. Das Saarland ist den Helferinnen und Helfern zu großem Dank verpflichtet. Dieser Dank muss sich in verbesserten Rahmenbedingungen ausdrücken. Dazu soll dieses Gesetz beitragen. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen Folgendes: Niemand weiß, welche Krise als Nächstes kommt: Hochwasser, Waldbrand, Stromausfall, Ausfall kritischer Infrastruktur oder eine heute noch nicht absehbare Lage. Aber wir können entscheiden, wie gut wir vorbereitet sind. Wir wollen starke Kommunen, leistungsfähige Feuerwehren und Organisationen aus der Blaulichtfamilie, das THW als starken Partner, moderne Katastrophenschutzstrukturen und handlungsfähige Verwaltungen. Das SBSG schafft dafür den rechtlichen Rahmen. Es enthält Bewährtes, stärkt Vorsorge und Zusammenarbeit und unterstützt die Menschen, die unseren Bevölkerungsschutz tragen. Pfingsthochwasser und Waldbrand haben gezeigt: Auf unsere Einsatzkräfte ist Verlass. Sorgen wir dafür, dass sie sich auf uns verlassen können! Ich bitte um konstruktive Unterstützung, auch um Verständnis, dass es etwas länger wurde mit der Einbringung als die vorgesehenen siebeneinhalb Minuten. Aber ich denke, der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Themas ist es angemessen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. Ich darf darauf hinweisen, dass Herr Minister 8 Minuten und 17 Sekunden mehr Zeit beansprucht hat, als der Regierung zur Verfügung steht. Somit steht diese Zeit allen Fraktionen des Hohen Hauses zusätzlich als Redezeit zur Verfügung. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid.

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Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zu Beginn ein herzliches Dankeschön an die gesamte Blaulichtfamilie richten und Sie alle sehr herzlich begrüßen - schön, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Es ist wichtig, dass wir den Weg der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Wohl des saarländischen Bevölkerungsschutzes gemeinsam gehen. - Ein herzliches Dankeschön und ein herzliches Willkommen an Sie alle! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Über eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir heute nicht diskutieren. Der Bevölkerungsschutz im Saarland muss auf neue Gefahren vorbereitet sein. Extremwetterlagen, wir haben es in den letzten Tagen und Wochen schmerzlich erfahren, Stromausfälle, Cyberangriffe, hybride Bedrohungen und die veränderte sicherheitspolitische Lage zeigen, dass ein Bevölkerungsschutz des Jahres 2026 mehr leisten muss als ein klassisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Das war auch das eindeutige Ergebnis unseres Blaulichtempfangs vor wenigen Wochen hier im saarländischen Landtag, das war die Botschaft, die wir als CDU-Fraktion mitgenommen haben. Deshalb ist es richtig, kritische Infrastrukturen, zivile Verteidigung und ein Ebenen übergreifendes Krisenmanagement stärker zusammenzuführen. Die entscheidende Frage lautet aber: Was funktioniert im Ernstfall tatsächlich besser? Aus meiner Sicht wird diese Frage durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht vollständig beantwortet. Ich sehe vier große Komplexe, die ich heute in der Ersten Lesung ansprechen werde. Ich erwarte eine umfassende, breit angelegte Anhörung, in der wir die einzelnen Aspekte des Gesetzes genau besprechen, um so dem Ziel nahezukommen, im Saarland das beste Bevölkerungsschutzgesetz in Deutschland zu haben. (Beifall von der CDU.) Der erste Punkt betrifft die Kommunen und die Finanzierung. Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet die Kommunen zu Gefährdungs- und Risikoanalysen, zu Planungen, Warnstrukturen und Führungseinheiten. Zusätzlich muss bei jeder kommunalen Verwaltung ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse gebildet und die notwendige Rufbereitschaft organisiert werden. Gleichzeitig räumt die Landesregierung zusätzlichen Planungs-, Melde-, Dokumentations- und Koordinationsaufwand ein. Sie sagt selbst, dass die finanziellen Folgen derzeit nicht vollumfänglich abgeschätzt werden können. Deshalb frage ich Sie: Was kostet dieses Gesetz und wer wird es bezahlen? - Neue Stäbe brauchen Menschen, Risikoanalysen brauchen Fachwissen, Übungen brauchen Zeit und all das kostet Geld. Besonders deutlich wird das Problem im Regionalverband Saarbrücken. Die Landeshauptstadt nimmt als untere Katastrophenschutzbehörde Aufgaben wahr, für die der Regionalverband die Kosten tragen soll. Aufgaben und Finanzierung fallen auseinander, ohne dass der Entwurf hierfür eine klare gesetzliche Lösung schafft. Gerade weil rund ein Drittel der Saarländerinnen und Saarländer im Regionalverband Saarbrücken lebt, brauchen wir dort klare Zuständigkeiten und keine weitere Sonderkonstruktion. Was wir uns ebenfalls genau anschauen und im Rahmen der Anhörung besprechen sollten, ist das landesweite Prozedere der Abrechnung der Einsätze in Schadenslagen. Bevölkerungsschutz entscheidet sich nicht nur an Paragrafen, sondern auch an der Ausstat- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) tung. Wir brauchen moderne Technik, funktionstüchtige Gebäude, zeitgemäße Schutzbekleidung, Fahrzeuge und Einsatzmittel, denn eine Risikoanalyse hilft wenig, wenn im Ernstfall das notwendige Gerät fehlt. Deshalb brauchen wir neben diesem Gesetz im Saarland auch einen belastbaren und verlässlichen Investitionspfad für den Bereich des Bevölkerungsschutzes. Ich darf an dieser Stelle, ich glaube im Namen des ganzen Hauses, ganz herzlich der Bundesregierung und insbesondere Innenminister Alexander Dobrindt danken, der im Pakt für den Bevölkerungsschutz 10 Milliarden Euro für Ausrüstung, für Warnsysteme und für das Ehrenamt zur Verfügung stellt. (Beifall von der CDU.) Der zweite Punkt betrifft die praktische Einsatzfähigkeit. Das Gesetz schafft auf kommunaler, Kreis- und Landesebene neue Stabs- und Führungsstrukturen. Das kann sinnvoll sein, aber ein Organigramm allein bewältigt noch keine Krise. Sind die Beteiligten durch diese Strukturen nachts um 3.00 Uhr handlungsfähig? Können sie mehrere Tage im Schichtbetrieb arbeiten? Gibt es genügend ausgebildetes Personal und wird regelmäßig gemeinsam geübt? Wir brauchen außerdem endlich eine saubere Datenlage über unsere tatsächlich verfügbaren Einsatzkräfte. Wer gleichzeitig bei der Feuerwehr, bei den Hilfsorganisationen, bei der Bundeswehr oder bei der Reserve aktiv ist oder beruflich in einer kritischen Infrastruktur wie zum Beispiel einem Kraftwerk arbeitet, darf in der Krisenplanung nicht mehrfach gezählt werden. Bund und Länder müssen gemeinsam schnell eine verlässliche, regelmäßig aktualisierte Datengrundlage schaffen und klar regeln, wer diese Daten verwalten und nutzen darf. Auch bei der vorgesehenen Hauptamtlichkeit brauchen wir Klarheit. Wenn Städte und Gemeinden hauptamtliche Bedienstete als Leiterin oder Leiter einer Feuerwehr einsetzen können, müssen das Verhältnis zur gewählten Wehrführerin beziehungsweise dem gewählten Wehrführer, die Aufgabenabgrenzung und der Begriff „besonders ausgebildet“ eindeutig definiert und mit Kommunen und Ehrenamt abgestimmt werden. Hauptamtlichkeit kann das Ehrenamt entlasten, sie darf aber nicht an ihm vorbei organisiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Anhörung sollten wir uns auch eine Forderung aus der kleinen Novelle im Laufe dieser Legislaturperiode genau anschauen: die Forderung nach einer echten Helfergleichstellung. Ein weiterer Punkt: Der Rettungsdienst muss breiter gedacht werden. Er ist nicht nur medizinische Notfallversorgung. Bei Stromausfällen, bei Evakuierungen, einem Massenanfall von Verletzten oder im Verteidigungsfall ist er Teil einer gesamten Gefahrenabwehr. Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz gehören zusammen. Das muss auch bei den Reformüberlegungen auf Bundesebene zum SGB V berücksichtigt werden. Die bewährte Rolle des Rettungsdienstes als Teil der Gefahrenabwehr und als wichtige Säule im Krisen- und Katastrophenfall darf nicht geschwächt werden. (Beifall von der CDU.) Ein weiterer praktischer Grund ist aus meiner Sicht die Beschaffung. Das Gesetz eröffnet bereits interkommunale und zentrale Beschaffungsmöglichkeiten. Diese sollten wir konsequent nutzen. Warum muss jede Kommune komplexe Feuerwehrfahrzeuge, Spezialtechnik oder Schutzausrüstung immer wieder weitgehend selbst ausschreiben? - Eine zentrale oder stark koordinierte Vergabe- und Beschaffungsstelle könnte Fachwissen bündeln. Wir sollten in diesem Zusammenhang stärker in die anderen Bundesländer schauen. Hessen zum Beispiel macht das sehr dezidiert. (Beifall von der CDU.) Verfahren müssen professionalisiert, größere Stückzahlen genutzt und damit Kosten gesenkt werden. Wo es sinnvoll ist, sollten auch Hilfsorganisationen davon profitieren können. Damit sollte das Innenministerium nicht warten, bis die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule gebaut ist, das sollte umgehend umgesetzt werden. Der dritte Punkt betrifft die kritischen Infrastrukturen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Land eigene Vorsorgepflichten schafft. § 50 verlangt unter anderem, dass Betreiber ihren Betrieb auch beim Ausfall anderer kritischer Infrastrukturen für einen angemessenen Zeitraum eigenständig aufrechterhalten können. Aber was heißt angemessen - 24 Stunden, 48 Stunden oder 72 Stunden? Welche Notstromversorgung, welche Kraftstoffreserven und welche Ersatzkommunikationen werden erwartet? Welche saarländischen Einrichtungen sollen zusätzlich zu den bundesrechtlich erfassten Anlagen als kritische Infrastrukturen gelten? - Die Betreiber sowie das Parlament brauchen hier Planungssicherheit. Der vierte Punkt sind wir, ist dieses Parlament. Was ist unsere Rolle beim Bevölkerungsschutzgesetz? - Der Entwurf schafft detaillierte Meldewege innerhalb der Exekutive, gleichzeitig werden wichtige Fragen auf spätere Rechtsverordnungen verschoben. § 69 enthält weitreichende Ermächtigungen von der Organisation des Katastrophenschutzes über Führungsstrukturen und Landeslagezentrum bis zur kritischen Notfallplanung. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Deshalb sollten wir als Parlament einen regelmäßigen Bevölkerungsschutzbericht verlangen und wir sollten eine verbindliche Evaluation dieses Gesetzes einfordern. Es ist ein so unglaublich wichtiges Thema und ich finde, es ist Teil unserer Aufgabe als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, an der Entwicklung des Bevölkerungsschutzes im Saarland aktiv mitzuwirken und es nicht allein der Landesregierung zu überlassen. (Beifall von der CDU.) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir müssen außerdem ein Szenario ansprechen, das lange weit weg erschien: der Verteidigungsfall. Aufgrund der Lage nah an Frankreich und Luxemburg und auch der Verkehrsverbindungen kann das Saarland in einem Verteidigungs- und im Bündnisfall zu einer wichtigen Drehscheibe für Verkehr, Logistik und Versorgung in Europa werden. Das Gesetz nimmt zu Recht die zivile Verteidigung auf und nennt die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen, den Schutz und die Notversorgung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Streitkräfte. Dazu gehört auch, dass die Bevölkerung im Saarland darauf besser vorbereitet wird. Krisenvorsorge bedeutet nicht, Angst zu machen. Sie bedeutet, ehrlich zu sein, ehrlich zu sagen, dass Strom, Mobilfunk, Verkehrswege oder Versorgungsleistungen in einer schweren Krise zeitweise eingeschränkt werden können. Wir brauchen deshalb mehr Aufklärung, mehr Eigenvorsorge und auch realistische Kommunikation. Gesellschaftliche Resilienz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mehr als ein Vorrat an Wasser und Batterien. Wir müssen vermitteln, wofür wir stehen, für Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Solidarität. Eine Gesellschaft, die diese Grundlagen kennt und teilt, ist auch gegenüber Desinformationen und Spaltungsversuchen widerstandsfähiger. Bevölkerungsschutz beginnt bei jedem von uns. Sie beginnt im Alltag. Das Projekt „Prüfen - Rufen - Drücken“ zeigt, wie bereits Grundschulkinder Wiederbelebung praktisch lernen können. Solche Angebote sollten wir flächendeckend im Saarland schaffen. (Beifall von der CDU.) Auch der Ansatz der Gemeinschaftsschule Bruchwiese, das schulische Profilfach „Blaulicht“ einzuführen, ist richtig. Erste Hilfe, Brand- und Zivilschutz werden vermittelt, der Kontakt zu den Blaulichtorganisationen wird hergestellt und jungen Menschen wird ein Ehrenamt vermittelt, was für ein Leben so sinnstiftend sein kann. Deshalb sind diese Aktivitäten auch unsererseits unterstützenswert. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion kritisiert dieses Gesetz nicht, weil es den Bevölkerungsschutz modernisieren will. Wir wollen, dass diese Modernisierung funktioniert. Unser Maßstab ist: Sind genügend Menschen tatsächlich verfügbar? Ist genügend Material da? Sind allen die Zuständigkeiten klar? Sind die Strukturen geübt? Ist die Bevölkerung vorbereitet? Und ist auch die Finanzierung gesichert? - Wenn die Landesregierung diese Fragen schlüssig beantwortet und dieser Gesetzentwurf an den entscheidenden Stellen - ich habe gerade vier Punkte aus meiner Sicht angesprochen - nachgebessert wird, kann daraus das beste Bevölkerungsschutzgesetz in Deutschland entstehen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU-Landtagsfraktion werden keinen Blankoscheck nach dem Motto ausstellen: Die Details regeln wir später per Verordnung. - Wir stehen für einen starken Bevölkerungsschutz im Saarland. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich in Erster Lesung enthalten und im Rahmen der Anhörung die Fragen aufgreifen, die ich gerade ansatzweise herausgearbeitet habe. Uns ist es wichtig, dass wir die Bevölkerung vorbereiten und den Bevölkerungsschutz so aufstellen, wie es im Saarland erforderlich ist. - Herzlichen Dank.

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt für die SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Sebastian Schmitt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kameradinnen und Kameraden! Wir beraten heute die Neufassung des Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in Erster Lesung. Ich glaube, einen passenderen Zeitpunkt, um über die Zukunft unserer Feuerwehr und unseres Katastrophenschutzes zu sprechen, könnte es kaum geben. Die vergangenen Wochen haben uns eindrucksvoll gezeigt, was unsere Einsatzkräfte leisten. Seit Mai dieses Jahres gab es im Saarland bereits mehr als 180 Wald- und Vegetationsbrände. Der große Waldbrand bei Illingen hat unsere Einsatzkräfte zuletzt über mehrere Tage gefordert. Deshalb möchte ich meine Rede nicht mit einem Paragrafen beginnen, sondern mit zwei Worten: Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und der CDU. - Vizeprä- sidentin Heib übernimmt den Vorsitz.) Zahlreiche Hilfsorganisationen und die Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums - Herr Minister Jost hat es bei der Einbringung ausführlich erwähnt - sind heute anwesend. Wir heißen (Abg. Schmitt (SPD)) Sie heute herzlich willkommen bei uns im Plenum. Herzlichen Dank an die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren, an die Hilfsorganisationen und an alle Kräfte des Katastrophenschutzes, die in den vergangenen Wochen und Monaten in besonderem Maße im Einsatz waren. Gerade im Saarland wird ein großer Teil dieser Arbeit ehrenamtlich geleistet. Wenn der Melder geht, stehen Menschen vom Abendessenstisch auf, verlassen ihren Arbeitsplatz oder nachts ihr Bett und fahren zum Gerätehaus. Sie wissen oft nicht, was sie erwartet, aber sie wissen, jemand braucht Hilfe. Meine Damen und Herren, genau diesen Menschen schulden wir nicht nur Dank und Anerkennung, wir schulden ihnen auch gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Deshalb ist die Novellierung des Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu dem hier vorliegenden umfassenden Bevölkerungsschutzgesetz richtig und notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass es dabei nicht nur um einzelne kleine Veränderungen geht. Der Entwurf entwickelt das Gesetz an zahlreichen Stellen weiter. Hier gilt allen ein herzlicher Dank, die sich dazu bereits vorab mit ihren Stellungnahmen geäußert und einen Beitrag geleistet haben. Ein wichtiger Punkt betrifft zunächst die Organisation und die Verantwortlichkeiten im Brandund Katastrophenschutz. Im Innenministerium wurde hierfür eigens die neue Abteilung Bevölkerungsschutz gegründet. Hier werden nun alle nicht-polizeilichen Sicherheitsaufgaben unter einem Dach gebündelt und können zentral koordiniert werden. Denn Sicherheit beginnt mit professioneller Vorbereitung, klaren Zuständigkeiten und Strukturen, die im Ernstfall funktionieren. Bei großen Einsatzlagen muss klar geregelt sein, wer welche Verantwortung trägt und wie Gemeinden, Landkreise, der Regionalverband und das Land zusammenarbeiten, denn ein Waldbrand, ein Hochwasser oder eine andere Katastrophe hält sich nicht an Gemeinde-, Kreis- oder Zuständigkeitsgrenzen. Gerade die aktuellen Ereignisse zeigen, wie wichtig überörtliche Zusammenarbeit ist. Wenn die Kräfte einer Gemeinde nicht mehr ausreichen, müssen weitere Einheiten schnell und unbürokratisch unterstützen können. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzentwurf Zuständigkeiten, Führungsstrukturen und die Zusammenarbeit im Brand- und Katastrophenschutz weiterentwickelt und präzisiert. Ein zweiter wichtiger Baustein betrifft die Feuerwehren selbst und ihre Führungsstrukturen. Das Gesetz zeigt an mehreren Stellen Anpassungen bei Organisation, Funktionen und Verantwortlichkeiten auf. Das klingt zunächst sehr technisch, im Einsatz ist es aber von entscheidender Bedeutung. Wenn Hunderte Einsatzkräfte aus unterschiedlichen Einheiten zusammenkommen, muss klar sein, wer führt, wer entscheidet und wer koordiniert. Moderne Gefahrenabwehr braucht deshalb nicht nur moderne Fahrzeuge, sondern ebenso moderne und eindeutige Strukturen. Ein dritter Punkt ist die Stärkung des Ehrenamtes. Meine Damen und Herren, das halte ich für besonders wichtig, denn wir können Millionen Euro in Fahrzeuge, Geräte, Häuser und Technik investieren, aber das modernste Löschfahrzeug fährt keinen Meter, wenn uns die Menschen fehlen, die einsteigen. (Beifall von der SPD.) Deshalb müssen wir darauf achten, dass der Feuerwehrdienst mit Beruf, Ausbildung, Studium und Familie vereinbar bleibt. Dazu gehören vernünftige Regelungen zur Freistellung und zur Absicherung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Wer nachts stundenlang bei einem Waldbrand im Einsatz war, kann nicht am nächsten Morgen so behandelt werden, als hätte er eine ganz normale Nacht hinter sich. Wer sich für die Allgemeinheit einsetzt, der darf daraus keinen persönlichen Nachteil erfahren. Auch die Altersstruktur und die personelle Zukunft der Feuerwehren spielen in der Weiterentwicklung des Gesetzes eine Rolle. Wir müssen auf der einen Seite die Erfahrung langjähriger Feuerwehrangehöriger erhalten und auf der anderen Seite neue Mitglieder gewinnen. Damit komme ich auch zur Jugendfeuerwehr. Hier entwickelt der Entwurf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in guter Abstimmung mit den Verantwortlichen für die Jugendfeuerwehren in diesem Land weiter. Jugendfeuerwehr und die Arbeit mit jüngeren Kindern sind keine Nebensache. Sie sind Nachwuchssicherung. Kinder und Jugendliche sollen früh erfahren, was Feuerwehr bedeutet: Gemeinschaft, Verantwortung, Hilfsbereitschaft und füreinander einstehen. - Dabei ist wichtig, dass die Altersgrenze für die Übernahme weiterhin bei 16 Jahren liegt und nach der Truppmannausbildung Teil 1 die Teilnahme am Einsatzdienst möglich ist. Mit der Truppmannausbildung Teil 2 dürfen Feuerwehrangehörige ausschließlich außerhalb des Gefahrenbereichs in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrangehörigen im Einsatz sein. Das ist gelebte Praxis in den Wehren, aber jetzt auch gesetzlich festgehalten. Ein herzlicher Dank gilt allen Jugendwarten und Jugendbetreuern, die diese wichtige Nachwuchsarbeit in unserem Land unterstützen. (Beifall von der SPD.) Ein weiterer wichtiger Bereich des Gesetzentwurfs betrifft den Katastrophenschutz und die außergewöhnlichen Einsatzlagen. Gerade hier (Abg. Schmitt (SPD)) müssen wir aus der Erfahrung der vergangenen Jahre lernen. Wir haben Hochwasser und Starkregen erlebt. Wir erleben extreme Hitze und Trockenheit. In diesem Sommer erleben wir zudem eine außergewöhnlich hohe Zahl von Wald- und Vegetationsbränden. Unsere Gefahrenabwehr muss auf solche Szenarien vorbereitet sein. Dazu brauchen wir klare Führungsund Meldewege, eine funktionierende überörtliche Hilfe und vor allem eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutzeinheiten, Kommunen, Landkreise und Land müssen im Ernstfall - der Minister hat das Bild bemüht - wie Zahnräder ineinandergreifen. Der Gesetzentwurf schafft und präzisiert hierfür wichtige rechtliche Grundlagen. Aber Gesetze allein reichen nicht aus. Wenn sich die Gefahren verändern, müssen wir auch unsere Ausstattung und Ausbildung verändern. Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung stellt andere Anforderungen als ein klassischer Wohnungsbrand. Hochwasser stellt andere Anforderungen als ein Verkehrsunfall. Eine großflächige Katastrophenlage wiederum stellt andere Anforderungen als ein alltäglicher Feuerwehreinsatz. Deshalb müssen Ausbildung, Fahrzeuge, Schutzkleidung, Kommunikation und Einsatzkonzepte mit diesen Veränderungen Schritt halten. Apropos Ausbildung: Um die zukunftsfähige Ausbildung unserer Helferinnen und Helfer weiter sicherzustellen, haben wir bereits den Neubau einer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf den Weg gebracht. Hier werden unsere angehenden Helferinnen und Helfer in einer modernen Lernumgebung auf ihre kommenden Aufgaben bestmöglich vorbereitet werden. Aber bei allen Änderungen, bei allen Paragrafen und Zuständigkeiten möchte ich eines nicht aus dem Blick verlieren: Ein Gesetz löscht kein Feuer, ein Paragraf rettet keinen Menschen aus einem brennenden Gebäude und ein Einsatzfahrzeug fährt nicht von alleine. Am Ende sind es Menschen, die sich ausbilden lassen und Verantwortung übernehmen, die nachts aufstehen, wo andere liegen bleiben, die bei großer Hitze schwere Schutzkleidung tragen und stundenlang gegen einen Waldbrand kämpfen. Viele von ihnen machen das ehrenamtlich. Das ist alles andere als selbstverständlich. (Beifall von der SPD.) Deshalb müssen wir als Politik dafür Sorge tragen, dass die Weiterentwicklung dieses Gesetzes auch bei den Menschen vor Ort ankommt - durch klare Strukturen, durch gute Aus- und Fortbildung, durch moderne Ausstattung, durch eine starke Nachwuchsarbeit und vor allem durch gute Bedingungen für das Ehrenamt. Mit der Helfergleichstellung haben wir 2023 eine wichtige Lücke geschlossen und das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz konkret gestärkt. Ehrenamtliche Einsatzkräfte der anerkannten Hilfsorganisationen werden nun genauso behandelt wie ihre Kolleginnen und Kollegen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Bei außergewöhnlichen Einsatzlagen haben sie Anspruch auf Freistellung ohne Verdienstausfall. Damit haben wir eine Ungleichbehandlung beseitigt und die Rahmenbedingungen für all diejenigen verbessert, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit der Menschen in unserem Land engagieren. Meine Damen und Herren, wir brauchen einen leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutz. Wir können froh und stolz sein, dass wir im Saarland Menschen haben, die bereit sind, diesen Schutz Tag für Tag sicherzustellen. Deshalb möchte ich zum Schluss noch einmal Danke sagen, Danke an unsere Freiwilligen Feuerwehren, Danke an die Berufs- und Werkfeuerwehren, Danke an die Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutz, Danke an die Jugendwarte, Ausbilderinnen und Ausbilder, Danke an die Familien und Arbeitgeber, die dieses Engagement mittragen. Wer bereit ist, für die Sicherheit anderer einzustehen, verdient mehr als nur unseren Applaus. Er verdient verlässliche Unterstützung. Genau daran müssen wir diesen Gesetzentwurf messen. Wenn wir erwarten, dass unsere Einsatzkräfte rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes da sind, dann dürfen diese Einsatzkräfte auch erwarten, dass wir als Politik für sie da sind. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf!

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Naturkatastrophen sind nicht nur heute zu befürchten; es gab sie immer schon. Unser Dichterfürst Friedrich von Schiller hat in seinem Meisterwerk, „Das Lied von der Glocke“, einen Stadtbrand eindringlich geschildert: „Alles rennet, rettet, flüchtet, / Taghell ist die Nacht gelichtet.“ - Er kommt zu folgendem Schluss: „Und mit des Geschickes Mächten / Ist kein ewiger Bund zu flechten.“ - Das war vor 200 Jahren. Vor 80 Jahren habe ich nach Bombenangriffen im Krieg auch Stadtbrände erlebt. Im Jahr 1947 gab es hier im Saarland eine sehr starke, unheilvolle Überschwemmung. Infolgedessen sind die Reste, die man nach dem Krieg aufgebaut hatte, zum Teil wieder zerstört worden. Das gab es also schon immer. (Abg. Dörr (AfD)) In all der Zeit, die ich erlebt habe, haben sich die Einsatzkräfte - das waren zunächst die Feuerwehrleute im Dorf - immer vorbildlich verhalten. Sie waren zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit, sowohl die Hauptamtlichen als auch die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr und des Roten Kreuzes. Selbst Nachbarn und nicht Betroffene sind an die Unfallstellen geeilt und haben ihre Hilfe angeboten. Deshalb möchte ich bei den Dankesworten keine Ausnahme machen, obwohl es nicht unsere Art ist, dass wir uns im Plenum immer bei allen bedanken. Dieser ausdrückliche Dank an alle hauptamtlichen, ehrenamtlichen und sonstigen Helfer bei allen Katastrophen ist bei uns natürlich auch vorhanden; wir empfinden ihn tief und möchten ihn auch aussprechen. Allerdings möchten wir hinzufügen, dass dieser Dank nicht nur aus Worten bestehen soll, sondern ihm müssen auch Taten folgen. Diese Taten müssen darin bestehen, diese Menschen, die hauptamtlich oder ehrenamtlich für den Katastrophenschutz arbeiten, zu unterstützen. Das bedeutet: ihnen die entsprechende Ausrüstung und Ausbildung zukommen zu lassen und darauf zu achten, dass ihnen durch ihren Einsatz keine Nachteile im Berufsleben entstehen. Notfalls muss man sie dann auch materiell unterstützen. Im Laufe der Jahrhunderte und insbesondere im Laufe der letzten Jahrzehnte sind die Aufgaben der Menschen, die für den Katastrophenschutz verantwortlich sind, viel umfangreicher und vielfältiger geworden - und damit sehr viel schwieriger. Wenn vor 50 oder 60 Jahren die Feuerwehr im Dorf noch ausgereicht hat, um Brände zu bekämpfen und bei Hochwasser Keller auszupumpen, so genügt das heute nicht mehr. Die Gefahren sind vielfältig und die Notwendigkeit der Abwehr wächst mit dieser Vielfältigkeit der Gefahren. Als Opposition ist man nur glaubwürdig, wenn man gute Leistungen der Regierung - sie sind selten genug - ab und zu lobt. Ich habe das Interview von Minister Jost im Rahmen der Brandkatastrophe in Illingen gesehen. Dort hat er darauf hingewiesen, dass man nicht nur von Gemeinde zu Gemeinde oder von Kreis zu Kreis zusammenarbeitet, sondern auch von Region zu Region: also das Saarland mit Luxemburg und Lothringen. Außerdem hat er dargelegt, dass man nicht alle Spezialgeräte überall vorhalten muss, sondern an bestimmten Stellen, von denen man weiß, wo sie sind und dass man sie abrufen kann. Das ist also auf dem Wege. Mir hat das imponiert; wir begrüßen das sehr. Was die Gesetzesvorlage betrifft, haben wir - wie bei jedem Gesetz - einiges auszusetzen, von dem wir denken, dass man es besser machen sollte. Die Kollegin von der CDU hat schon einige Dinge angeführt, die ich nicht zu wiederholen brauche. Wir werden im Ausschuss daran mitwirken, dass dieses gute Gesetz noch besser wird. Ich sage das dieses Mal umgekehrt, wie wir es sonst immer sagen. Sonst ist das schlechte Gesetz immer noch ein bisschen schlechter geworden. Aber dieses Mal kann man schon sagen, dass eine gute Vorlage doch etwas besser werden wird. Daran wollen wir mitarbeiten. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordnetem Maximilian Raber das Wort.

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Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben derzeit eine sicherheitspolitische Lage, die uns zwingt, Bevölkerungsschutz neu zu denken. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die zunehmenden hybriden Bedrohungen in Europa zeigen uns, dass Cyberattacken, Sabotagen und gezielte Angriffe auf kritische Infrastruktur längst keine abstrakten Szenarien mehr sind. Hybride Angriffe zielen auf unsere verwundbarsten Stellen, auf Energieversorgung, Kommunikation, Krankenhäuser, Behörden, Verkehrswege und Logistik. Fallen sie aus, hat das schnell erhebliche Auswirkungen auf unser aller Gemeinwesen. Deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz klare Strukturen. Die Koordinationsstelle KRITIS erfasst kritische Infrastrukturen und koordiniert ressortübergreifende Zusammenarbeit. Gleichzeitig werden die Betreiber verpflichtet, Notfallpläne vorzuhalten, Vorsorge zu treffen und eng mit den Katastrophenschutzbehörden zusammenzuarbeiten. Wir wollen Risiken und Abhängigkeiten kennen und vorbereitet sein, bevor der Ernstfall eintritt. Während neue Bedrohungen hinzukommen, verschwinden die bisherigen nicht, sondern verschärfen sich mitunter. Starkregen, Hochwasser, Wald- und Vegetationsbrände und viele weitere Folgen des menschengemachten Klimawandels stellen unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig müssen sie mit den technischen Entwicklungen Schritt halten. Ein E-Auto im Vollbrand verhält sich anders und gibt andere Herausforderungen mit, als ein Verbrenner das tat. Ein modernes energieeffizientes Wohnhaus ist anders als ein Altbau. Wie aktuell diese Herausforderungen sind, haben wir gerade erst erlebt. Der größte Waldbrand im Saarland seit dem Zweiten Weltkrieg ist noch keine Woche gelöscht. Für solche Einsatzlagen brauchen unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen das nötige (Abg. Raber (SPD)) Rüstzeug, vor allem aber brauchen sie eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage. (Beifall von der SPD.) Ich möchte mich bei denjenigen bedanken, die an diesem Entwurf mitgearbeitet haben, bei den Mitarbeitenden der Abteilung F des Ministeriums um Dr. Thorsten Weiler, vor allem aber auch bei den vielen Ehrenamtlichen um den Landesbrandinspekteur Timo Meyer und seine Stellvertreter beim Landesfeuerwehrverband, beim THW, beim DRK, bei den Maltesern, beim ASB, bei der DLRG, bei den Johannitern und vielen weiteren Beteiligten. Ihnen und euch ein ganz herzliches Dankeschön für die Unterstützung! (Beifall von der SPD.) Eines muss ich dann doch noch loswerden. Es ist ja nicht so, als hätten wir die letzten vier Jahre hier Däumchen gedreht. Wir haben seit 2022 über 15 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen für den Katastrophenschutz in die Kommunen gegeben. Seit 2022 haben wir 20 Millionen aus der Landessteuer, der Feuerschutzsteuer, ausgezahlt. Wir haben Beschaffungen für über 12 Millionen zugunsten der Kommunen getätigt und wir haben Landesmittel in Höhe von 4 Millionen für die Anschaffung von Material ausgegeben. Mit Verlaub, das ist das Gegenteil von Untätigkeit. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung, die diese Landesregierung den Ehrenamtlichen in diesem Land entgegenbringt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Natürlich ist dieser Gesetzentwurf eine Grundlage für eine weitere parlamentarische Beratung. Wir werden die Vorschläge aus der Anhörung, die Sie ja schon gefordert haben - an der Stelle möchte ich mich dem anschließen - diskutieren und dort, wo es notwendig ist, Veränderungen vornehmen. Das ist Zeichen guter parlamentarischer Arbeit und der verwehren wir uns nicht. Aber bei aller Kritik an den Regelungen sollten wir das große Ganze nicht aus den Augen verlieren. Die Herausforderungen im Bevölkerungsschutz haben sich verändert, und darauf müssen wir reagieren. Ob Hochwasser, Waldbrand oder Sabotage und Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur, unser Bevölkerungsschutz muss auf beides vorbereitet sein, auf die Gefahren, die wir kennen, und auf die neuen Bedrohungen, die hinzukommen. Dafür braucht es eine moderne Rechtsgrundlage und eine gute Ausstattung, aber vor allem braucht es engagierte Ehrenamtliche. Mein Kollege Sebastian Schmitt hat es bereits gesagt: Eine Notlage bewältigen, ein Feuer löschen, Menschen schützen, das kann man nicht allein mit Rechtsgrundlage und Ausstattung. Dafür braucht es die vielen engagierten Menschen vor Ort, heute mehr denn je. Darum möchte ich mich bei allen Einsatzkräften der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen und des Rettungsdienstes ganz herzlich für ihren Einsatz bedanken. Ohne euch geht es nicht, dessen sind wir uns bewusst. Ihr setzt euch für uns alle ein und darum setzen wir uns auch für euch ein! Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von SPD und CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2334. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2334 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2334 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (Effizienzgesetz) (Drucksache 17/2337) Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani das Wort.

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Stephan Toscani CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren reden wir über den Bürokratieabbau. Bei nahezu jedem Unternehmensbesuch, wenn wir im Gespräch sind mit Handwerkern, mit Mittelständlerinnen und Mittelständlern, aber auch, wenn wir mit Vereinen im Gespräch sind, hören wir doch immer wieder: „Bitte, bitte weniger Formulare, weniger Nachweise, weniger Berichte. Lasst uns mehr Zeit, gebt uns mehr Zeit für unsere eigentliche Arbeit.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau deshalb legen wir als CDU-Fraktion heute dieses Gesetz für das Saarland vor, ein Gesetz zur Abschaffung unnötiger Berichtspflichten, unnötiger Dokumentationspflichten, unnötiger Aufbewahrungspflichten. Unser Grundsatz dabei ist klar: Alles, was über- (Abg. Toscani (CDU)) flüssig ist, kommt weg. Nur was wirklich notwendig ist, kann bleiben. Bürokratie fällt nicht vom Himmel. Sie ist über die Jahre entstanden. Von uns, vom Gesetzgeber, vom Landtag, vom Bundestag, vom Europäischen Parlament, aber auch von den Regierungen - Landesregierung, Bundesregierung -, indem Gesetze erlassen, Auflagen gemacht und Pflichten eingeführt werden, vonseiten des Staates durch die Pflicht zum Berichten, zum Dokumentieren und die Pflicht zum Aufbewahren von bestimmten Unterlagen. Jede dieser Pflichten mag ja für sich genommen irgendwann mal einen guten Grund gehabt haben, aber in der Summe ist daraus ein Dickicht entstanden, das die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Vereine immer stärker belastet. Dieses Dickicht wollen wir lichten, in dieses Dickicht wollen wir mit diesem Gesetz Schneisen schlagen. Bisher ist es doch so: Wenn eine Auflage erst mal da ist, dann bleibt sie fast immer jahre- und jahrzehntelang. Irgendwann fragt niemand mehr, ob sie noch gebraucht wird. Wir wollen dieses Prinzip mit diesem Gesetz umdrehen, vom Kopf auf die Füße stellen, denn unser neues Gesetz beziehungsweise der Entwurf, den wir heute einbringen, sieht vor, dass all diese Pflichten zum Ende des nächsten Jahres auslaufen. Wenn niemand überzeugend begründen kann, warum eine Auflage weiterbestehen muss, fällt sie dauerhaft weg. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist neu. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Das bringt eine echte Schubumkehr. (Beifall von der CDU.) Dahinter steckt und steht ein echter Mentalitätswandel. Nicht mehr der Bürger muss erklären, warum ihn eine bestimmte staatliche Vorgabe belastet, nicht mehr der Unternehmer/die Unternehmerin muss darum kämpfen, dass irgendeine völlig unnötige und überholte Dokumentationspflicht abgeschafft wird, nicht mehr die Kommune muss immer wieder begründen, warum sie denselben Bericht zum x-ten Mal schreiben und abgeben muss, sondern das Land muss begründen, warum es diese Informationen überhaupt noch braucht. Der Staat darf nicht aus reiner Gewohnheit Daten verlangen, nur weil es immer schon so war. Er muss einen Grund dafür haben. Genau diese Schubumkehr brauchen wir. (Beifall von der CDU.) Wir setzen genau dort an, wo wir als Landtag handeln können: bei den Auflagen, die es im Landesrecht gibt. Berichtspflichten, die das Bundesrecht oder das europäische Recht vorgeben, können wir als Landtag nicht einfach abschaffen. Mit den Vorgaben, die aus dem Landesrecht kommen, können wir aber umgehen, die können wir aktiv abschaffen, es sei denn, ganz gravierende öffentliche Belange verlangen, dass diese Pflicht fortbesteht. Wir schaffen die Bürokratie ab, die niemand mehr überzeugend begründen kann. Alles kommt also auf den Prüfstand. Was bleiben soll, muss ausdrücklich begründet werden. Das ist der Kern unseres Gesetzes. Genau deshalb schlagen wir es heute vor. Dieser Ansatz beziehungsweise dieses Gesetz, das wir heute im Landtag einbringen, passt gut zur föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich verpflichtet, unnötige Vorgaben abzuschaffen, insbesondere diese Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. Der Auftrag ist also da. Mit unserem Gesetz setzen wir ihn für das Saarland konkret um. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sorgen wir gemeinsam dafür: Nur das, was zwingend notwendig ist, kann bleiben. Was aber niemand mehr braucht, kann und muss weg. Das ist Bürokratieabbau - ganz praktisch, ganz konkret. Genau dafür steht unser Effizienzgesetz. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile Herrn Abgeordneten David Maaß das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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David Maaß SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den nächsten Minuten möchte ich kurz ausführen, warum das Effizienzgesetz der CDU beziehungsweise dessen Entwurf nicht so effektiv ist, wie der Kollege Toscani es gerade vorgetragen hat. Beim großen Ziel sind wir uns alle einig: Wir wollen Bürokratie sowie unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten abbauen, wir wollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen, aber auch unsere Verwaltungen entlasten. Daran arbeiten wir. Daran arbeitet die Landesregierung bereits sehr intensiv. Ich glaube, das wissen auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion. Ein umfangreiches Entbürokratisierungs- und Modernisierungsprojekt beziehungsweise -vorhaben ist bereits auf den Weg gebracht. Im ersten Step werden Dokumentationspflichten der Wirtschaft in den Blick genommen. Hierzu wurde auch schon die externe Anhörung durchgeführt. Selbstverständlich ist das Ganze damit noch nicht am Ende, denn auch Berichtspflichten innerhalb der Verwaltung zwischen Land und Kommunen müssen perspektivisch angeschaut werden. Ich sage es ausdrücklich: Die Grundidee, die die CDU mit diesem Gesetzentwurf verfolgt, ist nicht falsch. Die Frage ist, wie wir Bürokratie abbauen, und (Abg. Maaß (SPD)) nicht, ob wir sie abbauen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir das vernünftig und rechtssicher hinbekommen. Genau bei diesem Verfahren habe ich bei diesem Gesetzentwurf erhebliche Zweifel. So schlägt die CDU vor, dass zum 01.01.2028 sämtliche erfassten landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten pauschal aufzuheben sind. Anschließend, also im Nachgang, soll festgestellt werden, was davon erhalten bleiben muss. Das halte ich für den falschen Weg, denn heute kann noch niemand von uns genau und belastbar sagen, welche konkreten Pflichten von dieser Regelung betroffen wären. Gerade bei verwaltungsinternen Berichts- und Aufbewahrungspflichten reden wir über einen enormen Bestand unterschiedlichster Regelungen. Das ist eine Blackbox. Deswegen schadet es nichts, wenn wir - ähnlich wie in anderen Bereichen - einen Blick in andere Bundesländer wagen, zum Beispiel nach Sachsen. Die sind Vorreiter auf diesem Gebiet. Dort werden zuerst die Auswirkungen sukzessive geprüft und dann werden über mehrere Jahre hinweg entsprechende Pakete geschnürt. Auch dort hat man mit den Dokumentationspflichten der Wirtschaft begonnen. Das ist aus meiner Sicht der sinnvollere Ansatz, denn nicht jede Beweispflicht ist automatisch sinnlose Bürokratie - ich glaube, das wissen auch alle hier im Raum. Einige Berichtspflichten sind wichtig für Transparenz und Kontrolle oder um Entwicklungen überhaupt beurteilen zu können. Deswegen muss man genau hinschauen. Der eigentliche Unterschied zwischen dem Vorhaben der SPD beziehungsweise der Landesregierung und dem Entwurf der CDU ist, dass die SPD zuerst prüfen und dann abschaffen will, die CDU will zuerst pauschal aufheben und anschließend prüfen, was alles erhalten bleiben muss. Damit wird die eigentliche Arbeit auf die Ebene der Landesregierung delegiert. Die Ministerien stehen dann vor der Mammutaufgabe, dass sie alle betroffenen Normentatbestände durchforsten und feststellen müssen, was unter dieses Gesetz fällt, was wegen Bundes- und Europarecht erhalten bleiben muss, was wegen wichtiger öffentlicher Belange weiterhin notwendig ist, was tatsächlich wegkann. Das ist ein enormer Prüfaufwand. Hinzu kommt, dass die Rechtsverordnung, die im Entwurf der CDU genannt wird und mit der notwendige Pflichten erhalten bleiben sollen, der Zustimmung des Landtages bedarf. Parlamentarische Beteiligung ist grundsätzlich richtig, aber dieses Verfahren, das die CDU beschreibt, kann notwendige Anpassungen deutlich verlangsamen und im Ergebnis neue Verfahrensschleifen schaffen. Auch deswegen überzeugt uns der vorgeschlagene Weg nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir teilen ausdrücklich das Ziel und auch die Grundidee, Berichtspflichten umfassend auf den Prüfstand zu stellen, wie es die Landesregierung aktuell tut. Die Landesregierung hat sich bereits mit ihrem eigenen Entbürokratisierungsprojekt auf diesen Weg gemacht. Wir wollen den CDU-Vorschlag nicht einfach so vom Tisch wischen, aber wir können dem vorgeschlagenen Verfahren in dieser Form nicht zustimmen. Wir werden uns deswegen heute bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Bei dem Ziel gibt es durchaus Gemeinsamkeiten, auch wenn der Weg ein anderer ist. Ich denke, unserer ist effizienter, gezielter, schrittweise und mit einer sorgfältigen Prüfung dessen, was tatsächlich entfallen kann. Guter Bürokratieabbau heißt für uns: Wir schaffen das ab, was überflüssig ist, und behalten das, was einen guten Grund hat. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe vor ungefähr 45 Jahren ein kleines Werk veröffentlicht. Die damalige CDU-Regierung hatte auch schon eine Durchforstung des Reglementierungsgestrüpps angekündigt. Ich habe dazu eine Kurve aufgezeichnet, wie danach die Zahl der Erlasse und Verordnungen sogar noch gestiegen ist. Vor ungefähr zehn Jahren war ich zufällig in Dillingen im kleinen Kreis dabei, als der damalige Kanzleramtsminister Altmaier berichtet hat, er habe eine Gruppe beauftragt, die Entbürokratisierung voranzutreiben, und ihr dafür einen Text von fünf Seiten gegeben mit der Bitte, zwei Seiten daraus zu machen. Nach einer Woche sei man zu ihm gekommen mit acht Seiten, weil den Mitgliedern der Gruppe noch das eine oder andere eingefallen sei, was in dem Text vergessen worden war. Es ist menschlich, das habe ich hier auch schon einmal vorgetragen, dass wir gerne für alle Gebiete und für alle Gelegenheiten alles für die Zukunft im Vorhinein regeln möchten. Das geht aber in jedem Falle schief. Deshalb haben wir heute die Situation, dass zum Beispiel unsere Betriebe unter dieser überbordenden Bürokratie leiden. Selbstverständlich sind wir dafür - wir haben dazu auch schon Anträge eingebracht -, diesem Götzen, der Bürokratie, zu Leibe zu rücken. Aus diesem Grunde begrüßen wir den Antrag der CDU. Wir werden ihn auch unterstützen, wenngleich er noch nicht so ganz unserer ist und wir durchaus die Schwächen sehen, zum (Abg. Dörr (AfD)) Beispiel, dass man gewissermaßen den Teufel mit dem Beelzebub austreiben will und wiederum Bürokratie schafft, um die Bürokratie auszurotten. Diesen Schwächen kann man im Ausschuss noch begegnen und ihnen eigene Ideen entgegenstellen. Wir haben eigene Ideen, wie man die Bürokratie abbauen kann. Die sind natürlich in diesem Parlament im Augenblick mit drei gegen 48 Stimmen nicht mehrheitsfähig, aber wir werden hier auch einmal die Situation vorfinden, dass sie mehrheitsfähig sind. Dann wird es auch einen Bürokratieabbau geben. Aber im Augenblick nehmen wir das, was vorliegt, und das ist der Antrag der CDU. Diesen unterstützen wir. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Dr. Christopher Salm das Wort.

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Dr. Christopher Salm CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, steht nicht für sich allein, sondern reiht sich ein in eine Reihe von Anträgen, die wir bereits eingebracht haben. Jüngst, vor der Sommerpause, haben wir noch einen Antrag eingebracht, der hier eine Mehrheit gefunden hat. Mit ihm wollen wir die Kommunen entlasten. Ich meine unseren Entwurf für ein Entlastungsgesetz zugunsten der Kommunen, der hier mehrheitlich in Erster Lesung verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz wollen wir den Kommunen ermöglichen, sich zeitlich befristet von landesrechtlichen Vorgaben, die die Kommunen, die Landkreise, aber auch unsere Städte und Gemeinden, umsetzen müssen, zu befreien, davon abzuweichen. Wir wollen ermöglichen, einmal zu erproben, ob man die Vorgaben wirklich braucht oder ob man davon abweichen kann. Nach einer Evaluierung sollen dann Vorschläge gemacht werden, ob man eine Regelung wirklich braucht. Dieses Gesetz, über das wir nun heute beraten, schließt daran an. Es geht darum, eine Schneise, wie es Stephan Toscani formuliert hat, zu schlagen. Schon als ich hier angetreten bin, habe ich mir gesagt, dass der Bürokratieabbau nicht immer nur eine leere Phrase sein darf, dass wir das Thema vielmehr ernst nehmen müssen. Ist man bei den Handwerksunternehmen, den Mittelständlern, der Industrie unterwegs, spricht man mit Vereinen, eigentlich bei jedem, mit dem man spricht, selbst bei der öffentlichen Hand, auch wenn man mit Kommunen, mit Landräten und Co. spricht, wird das Thema Bürokratie immer als einer der Top-3- Punkte genannt, neben Personal und Energiekosten. Unser Vorschlag bietet nun wirklich einen Ansatz, hier voranzukommen. Wir hatten eine Anfrage zum Thema Statistiken formuliert und in dieser Anfrage die Frage gestellt, ob die SPD-Alleinregierung seit dem Jahr 2022 von § 11 des Saarländischen Landesstatistikgesetzes Gebrauch gemacht hat. Ich habe den Paragrafen auch erstmals gelesen: Dieser § 11 des Saarländischen Statistikgesetzes erlaubt es der Landesregierung ausdrücklich, per Verordnung Ausnahmen von vorgegebenen statistischen Erhebungen zu machen, sprich: sie einfach auszusetzen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Antwort auf die Anfrage: Hiervon wurde bisher kein Gebrauch gemacht. „Im Kontext der Bestrebungen zum Bürokratieabbau hat die Landesregierung die Prüfung von Möglichkeiten zur Reduktion statistischer Berichtspflichten allerdings im Jahr 2024 angestoßen. Der Prozess läuft.“ - Man sagt uns also, bereits im Jahr 2024 sei der Prozess zur Abschaffung von etwaig überflüssigen Statistiken begonnen worden. Der Prozess laufe. Heute sind wir im August 2026, das bedeutet zwei Jahre ohne Ergebnisse, zwei Jahre ohne einen einzigen Vorschlag, auch nur eine einzige landesrechtliche Statistikpflicht abzuschaffen. Nach der Antwort, die ich bekommen habe, würden mir zwei oder drei sofort einfallen. Heute nun wählen wir den großen Ansatz, um wirklich voranzukommen. Auch das ist möglich. Will man „Bürokratieabbau“ nicht einfach nur als Schlagwort verstehen, sondern konkrete Lösungen erarbeiten, halte ich unseren Ansatz für komplett richtig. Natürlich gibt es statistische Erhebungen, die durchaus sinnvoll sind. Natürlich gibt es bürokratische Dokumentationspflichten, die wichtig sind. Aber die müssen eben begründet werden. Kommt man an der einen oder anderen Stelle zum Ergebnis, dass staatliches Handeln nicht möglich ist, weil ohne eine solche Pflicht die erforderlichen Informationen nicht vorliegen, muss man bitte einem der in einem Ministerium beschäftigten Mitarbeiter sagen: Ich brauche diese Informationen, um dieses und jenes machen zu können. - Dann kann man die Pflicht einbringen, sie begründen und dann auch einführen, auch schon vor Jahresbeginn 2028, den wir in unserem Gesetzesvorhaben als Starttermin vorgeschlagen haben. Damit würden wir hier wirklich einmal Meter machen, das wäre wirklich eine komplette Umkehr der Lehre. Das müsste man machen, statt sich im Dickicht mit einer Heckenschere vorzukämpfen. Man sieht ja, dass es die Landesregierung in zwei Jahren nicht geschafft, auch nur einen einzigen Vorschlag zur Abschaffung einer Statistik vorzulegen. Der Prozess laufe seit 2024 - aber es gibt keinen einzigen Vorschlag hierfür. Deswegen wählen wir heute den großen Ansatz. (Abg. Dr. Salm (CDU)) Wir haben vor der Sommerpause schon unser Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz eingebracht, es wurde hier mit Mehrheit beschlossen. Wir hatten auch den Vorschlag gemacht, die Landesbauordnung für Bauvorhaben betreffend militärische Bauten, seien es Truppenübungsplätze, seien es Kasernengebäude, auszusetzen. Hier wurde das abgelehnt mit dem Hinweis, es laufe alles super. Niedersachsen hat das aber gemacht, Baden-Württemberg hat es gemacht. Niedersachsen hat es damit zum Thema Innovation ins Handelsblatt geschafft. Wir hätten drei Monate früher dran sein können, hätten wir hier eine Innovation voranbringen können. Wir sehen, wie gesagt, im Bürokratieabbau mehr als nur ein Schlagwort. Wir wollen ihn wirklich umsetzen, wir wollen das Saarland insoweit führend machen. Wir werben noch einmal ausdrücklich um Ihre Unterstützung und damit auch Ihre Zustimmung. Es würde wirklich einen großen Schritt bedeuten, weg von Sonntagsreden zum Bürokratieabbau, hin zu einem Vorankommen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und werbe nochmals um Ihre Zustimmung. Danke.

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2337. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2337 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2337 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von CDU und AfD, enthalten hat sich die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 6 und 12 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Demokratie- und Wahlrechtsschutzgesetzes (Drucksache 17/2346) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Demokratie stärken statt Strukturen zerschlagen - Demokratieförderung und zivilgesellschaftliches Engagement verlässlich absichern (Drucksache 17/2271) Zur Begründung des Gesetzentwurfs der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich frage hier in die Runde im Hohen Haus: Wer entscheidet grundsätzlich in einer Demokratie darüber, wer sich zur Wahl stellen darf und wer ein öffentliches Amt ausüben soll? Ist es ein politisch besetzter Ausschuss? Ist es eine weisungsgebundene Behörde? Ist es der Verfassungsschutz? Oder ist es der Wähler? Ich gebe zu, die Frage hat etwas von dem alten Witz: „Wie hieß Kaiser Wilhelm mit Vornamen?“ Aber es tut mir leid und es schmerzt mich, dass die Antwort auf eine derart simple Frage anscheinend in Zeiten von „unserer Demokratie“ nicht mehr für alle klar zu beantworten ist. Für uns von der AfD war, ist und bleibt die Antwort allerdings eindeutig: In einer Demokratie gibt es nur einen Souverän, und das ist der Wähler, das ist das Wahlvolk. Punkt. Genau diesem Grundsatz dient unser Entwurf eines Demokratie- und Wahlrechtschutzgesetzes. Wir wollen verhindern, dass Wahlausschüsse, womöglich auch hier im Saarland, in Zukunft aus politischer Motivation oder teils hanebüchenen Einschätzungen von weisungsgebunden Verfassungsschutzbehörden heraus im Vorfeld eine Prognose darüber ableiten, ob ihnen ein Kandidat politisch genehm ist - natürlich stets verdeckt mit dem Mäntelchen des vorgeschobenen Schutzes von „unserer Demokratie“. Wir wollen verhindern, dass aus einer im Grunde rein formalen Zulassungsprüfung eine Gesinnungsprüfung wird. Wir wollen verhindern, dass die Judikative durch die Exekutive ersetzt wird. Leider müssen wir attestieren, dass Wahlausschüsse auch hier an der Saar, als die AfD 2024 zweimal von der Wahl ausgeschlossen wurde, schon zeigten, dass für derartiges Verhalten auch hier im Saarland, bei den Freunden von „unserer Demokratie“ der Acker diesbezüglich für neuerliche Frucht vorbereitet ist. Man braucht nicht allzu viel Phantasie oder Schwarzmalerei, um sich vorzustellen, welch ein Lied bei zukünftigen Direktwahlen auch im Saarland von Wahlausschüssen gepfiffen werden könnte. Aber es gilt, und das ist ja auch nicht schwer zu verstehen: Wer einen Kandidaten vor der Wahl aus einem Wettbewerb entfernt, greift nicht nur in dessen passives Wahlrecht ein, er nimmt auch allen Bürgern die Möglichkeit, für diesen Kandidaten zu stimmen. Es wird nicht nur eine Person ausgeschlossen, es wird ein Teil des Volkes politisch entmündigt. Das ist ein unfassbarer Angriff auf die demokratische Grundordnung. Punkt. So etwas darf es bei uns im Saarland niemals geben! (Abg. Schaufert (AfD)) Unser Gesetzentwurf schafft dabei ausdrücklich keine Freikarte oder hebt die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue auf. Unser Entwurf trennt vielmehr zwei Vorgänge, die nicht miteinander vermischt werden dürfen: zuerst die freie Wahl durch die Bürger, anschließend - im Falle eines Wahlerfolgs - die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Ernennungen. Die beamtenrechtliche Prüfung bleibt erhalten, sie muss sich aber auf die konkrete Person, auf belastbare Tatsachen beziehen. Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei reicht auf alle Fälle nicht aus. Wird eine Ernennung verweigert, muss dies schriftlich begründet werden und es steht natürlich der Verwaltungsrechtsweg offen. Vor allem lässt unser Gesetzentwurf zunächst den Bürger entscheiden. Dass eine solche Regelung notwendig ist, zeigen die Vorgänge der vergangenen Monate in Rheinland-Pfalz und vor allem in Niedersachsen. Kucken wir mal, was nach der Sachsen-Anhalt-Wahl noch aus dem Giftschrank von „unserer Demokratie“ gekramt wird. Man kann über jeden Kandidaten streiten, man kann seine Aussagen kritisieren, man kann vor ihm warnen, man kann zur Wahl eines anderen aufrufen. Genau das ist Demokratie. Die Argumente werden öffentlich ausgetragen, und danach entscheiden die Bürger. Aber Sie haben ja alle offensichtlich in Ihren Parteien, vor allem die Schwestern aus SPD und CDU, verlernt, was eigentlich Demokratie ist, was demokratischer Wettstreit ist. Was auf alle Fälle nicht demokratisch ist, ist die Verkürzung des Stimmzettels durch vorgeschaltete politische Gremien der Exekutive, nämlich die Wahlausschüsse. Wo Vertreter etablierter Parteien gemeinsam politische Konkurrenten von Wahlen fernhalten wollen, entsteht zwangsläufig der Eindruck politischer Kumpanei zulasten Dritter. Es entsteht der Verdacht, dass nicht die Demokratie geschützt, sondern Konkurrenz ausgeschaltet, Machtpositionen gesichert und politische Pfründe verteidigt werden sollen. Diesen Verdacht kann man nur ausräumen, indem man die Entscheidung dorthin zurückgibt, wo sie hingehört, in die Hände des Wahlvolks. Demokratie ist: Der Wille des Wahlvolkes zählt, und es kommt zur möglichen Übergabe der Macht, wenn der Wähler es denn so will. „Unsere Demokratie“ hingegen ist, wenn das Feld der Bewerber und der Bewerberparteien durch Winkelzüge so ausgedünnt wird, dass es schließlich völlig egal ist, wen, was und ob man überhaupt wählt. Dort dürfen wir niemals hinkommen! Noch kurz zum Antrag der SPD unter TOP 12, der hier gerade mitbehandelt wird, obgleich sich mir der Zusammenhang nicht so ganz erschließt. Aber sei's drum. (Zuruf der Abgeordneten Klein (SPD).) Dort steht am Anfang ein richtiger Satz: „Demokratie lebt vom Engagement der Bürger.“ Dem stimmen wir zu. Ehrenamt, Vereine, Jugendgruppen und Nachbarschaftshilfe sind wichtig. Die SPD zieht daraus aber eine falsche Schlussfolgerung. Aus dem Bürger wird in Ihrem Antrag sehr schnell der Förderungsempfänger, das Objekt, dem staatlich etwas Gutes getan werden muss, damit er nicht vielleicht etwas Falsches denkt. Aus Demokratie wird ein Bundesprogramm, und aus gesellschaftlichem Engagement wird die Forderung nach dauerhafter, mehrjähriger und perspektivisch immer weiter steigender staatlicher Finanzierung. Aber machen wir es doch kurz und kommen zum eigentlichen Kern. Es gibt das schöne Pfälzer Wort vom Bimbes. Das ist, worum es Ihnen geht. Sie und Ihre Auxiliares von „unsere Demokratie“ brauchen Bimbes, brauchen Geld, brauchen Stellen, um ihre Truppen zusammenzuhalten. Es geht Ihnen wie einst in der Renaissance einem Condottiere: Hatte er nicht genug Geld für den Sold, waren die Truppen eben weg. Gut, ideologisch werden Sie Ihre Truppen nicht verlieren, aber die vermeintliche Schlagkraft für „unsere Demokratie“ lässt stark nach, wenn man tatsächlich mal acht Stunden täglich arbeiten müsste - im bürgerlichen Sinne des Wortes - und nicht den ganzen Tag fürstlich mit Steuergeld ausgestattet Agitprop betreiben kann. Die von Ihnen vorgeschobene „wehrhafte Demokratie“ darf nicht zum Vorwand für eine staatlich finanzierte politische Einbahnstraße zum eigenen Machterhalt werden. Sie darf erst recht nicht dazu dienen, Kandidaten unliebsamer Parteien bereits vor der Wahl auszusortieren. Demokratie wird nicht dadurch gestärkt, dass der Staat immer mehr Strukturen finanziert, die anschließend erklären, welche Meinungen „unser demokratisch“ akzeptabel seien. Demokratie wird hauptsächlich gestärkt, wenn die Bürger frei wählen können, wen und was sie wollen. Wir sagen Ja zum Ehrenamt, Ja zu echter politischer Bildung, aber wir sagen Nein zu einem pauschalen Ausbau und zur Aufblähung politisch rein links verordneter Projekte. Wir sagen entschieden Nein zu jeder Form politischer Vorauswahl durch Wahlausschüsse. Das letzte Wort muss in einer Demokratie immer der Bürger haben. Stimmen Sie deshalb unserem Demokratieund Wahlrechtsgesetz zu. Den Antrag der SPD unter TOP 12 lehnen wir natürlich ab. Das Volk ist der Souverän. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Réka Klein das Wort.

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Réka Klein SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Liebe Saarländer*innen! Neben unserem Antrag beraten wir heute auch das sogenannte Demokratie- und Wahlrechtsschutzgesetz der AfD. Und da dem Kollegen Schaufert der Zusammenhang zwischen diesem Gesetz und unserem Antrag nicht so ganz klar ist, werde ich nur ganz kurz auf das Gesetz eingehen und dann den Zusammenhang etwas breiter erklären. Die AfD will die Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerbe*rinnen für Bürgermeister- und Landratsämter aus dem Wahlzulassungsverfahren herausnehmen und erst nach der Wahl vornehmen. Das halten wir für falsch! Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind nicht nur gewählte politische Repräsentant*innen. Sie leiten eine Verwaltung, sind ein Teil der Exekutive und üben staatliche Gewalt aus. Wer ein solches Amt übernehmen will, muss deshalb die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, und dazu gehört eben auch die Verfassungstreue, auch wenn das nicht jedem gefällt. Wir halten es für richtig, diese grundlegende Frage vor einer Wahl zu klären und nicht erst danach. Denn wer den Wählerwillen ernst nimmt, sollte der Wählerschaft vor ihrer Entscheidung Klarheit darüber geben, ob eine Bewerber*in die gesetzliche Voraussetzung für dieses Amt auch erfüllt. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf entschieden ab. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleg*innen, wenn man die politischen Entscheidungen der AfD nebeneinander legt, ergibt sich schon ein bemerkenswertes Bild: Mehr verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Saarland wurde abgelehnt. Ihre Bundestagsfraktion wollte das Programm „Demokratie leben!“ komplett einstellen. Jetzt wollen Sie auch noch die Prüfung der Verfassungstreue aus dem Wahlzulassungsverfahren herausnehmen. Ausgerechnet das nennen Sie Demokratie- und Wahlrechtschutzgesetz! Meine Vorstellung von Demokratieschutz ist eine entschieden andere. Demokratie schützen heißt, Menschen zu beteiligen. Demokratie schützen heißt, diejenigen zu stärken, die sich gegen Extremismus, Hass und Menschenfeindlichkeit engagieren. Demokratie schützen heißt auch, dass unsere Demokratie Regeln haben darf, mit denen sie sich selbst schützt. Daran halten wir fest und lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall von der SPD.) Genau diese Schutzmechanismen greifen Sie mit Ihrem Gesetzesentwurf an und nennen sie in Ihrer Rede auch noch den Giftschrank. Aber das lassen wir mal so stehen. Demokratie schützen heißt eben auch, sie zu leben und weiterzugeben, denn niemand wird mit 18 plötzlich wach und ist auf einmal Demokrat*in. Demokratie muss vorher erlebt werden, sie muss erfahren werden. Man muss erfahren: Meine Meinung zählt, ich darf mitreden, ich kann etwas verändern. Das gehört eben auch dazu. Demokratie bedeutet nicht, dass ich immer bekomme, was ich will, sie bedeutet auch, andere Meinungen auszuhalten, Kompromisse zu finden und gemeinsame Entscheidungen zu akzeptieren. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, gehört und beteiligt zu werden. Das steht in der UN-Kinderrechtskonvention. Unsere saarländische Verfassung gibt hierzu auch einen klaren Auftrag: Junge Menschen sollen zu Eigenverantwortung, Gemeinschaftsfähigkeit und politischer Verantwortung heranwachsen. Deshalb beginnt im Saarland Beteiligung schon in der Schule. Unser Schulmitbestimmungsgesetz schafft Möglichkeiten, sich einzubringen und die Schule aktiv mitzugestalten. Mit dem Jungen-Menschen-Beteiligungsgesetz haben wir diesen Gedanken konsequent weitergeführt, denn Beteiligung darf nicht am Schultor enden. (Sprechen bei der AfD.) Herr Schaufert, Sie dürfen gerne zuhören, denn die Zusammenhänge sind nicht so ganz klar. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Junge Menschen sollen auch dort gehört werden, wo Entscheidungen ihren Alltag und ihr Lebensumfeld betreffen. Das haben wir mit dem Jungen-Menschen-Beteiligungsgesetz geregelt. - Ich möchte ausdrücklich daran erinnern, die CDU hat das Gesetz mitgetragen, die AfD hat es abgelehnt. - Demokratiebildung darf nicht nur bedeuten, jungen Menschen zu erklären, wie eine Wahl funktioniert, sondern Demokratiebildung heißt, mitmachen dürfen, mitreden dürfen, ernstgenommen werden und erleben, dass die eigene Stimme etwas bewirken kann. Genau an dieser Stelle wird aus einem politischen Begriff etwas ganz Konkretes. Für mich, liebe Kolleg*innen, ist Demokratie leben kein abstrakter Haushaltstitel irgendwo in Berlin. Ich habe selbst erlebt, was solche Projekte bewirken können. Mein Sohn war im Kindergarten in Winterbach, dort wurden in den Gruppen kleine Ortsvorsteher*innen gewählt. Es gab regelmäßige Sprechstunden und über die Entscheidungen wurde an Wahlsäulen mit Stimmkugeln abgestimmt. Die Kinder haben ganz praktisch gelernt: Hier kann ich mitreden, ich werde gehört, ich kann mit meiner Idee etwas bewirken. Manchmal gehört eben auch dazu, einen Kompromiss zu akzeptieren. Für meinen Sohn waren das die ersten Erfahrungen mit Demokratie. Dafür bin ich den Menschen, die dieses Projekt vor Ort ermöglicht aber auch begleitet haben, bis heute von Herzen dankbar. (Abg. Klein (SPD)) (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleg*innen, das sind Erfahrungen, die bleiben. Sie sind nur möglich, weil Einrichtungen sich engagieren und weil es Fachstellen gibt, die solche Prozesse professionell begleiten. Eine dieser wichtigen Strukturen ist bei uns in St. Wendel das Adolf-Bender-Zentrum. Ich bin selbst Mitglied und weiß, welche wertvolle Arbeit dort seit vielen Jahren für Demokratie, gegen Rechtsextremismus und für ein respektvolles Miteinander geleistet wird. - Ich mache einen kleinen Werbeblock, am 9. September bin ich beim Kinder-Demokratietag im Saalbau in St. Wendel eingeladen. Dort machen junge Menschen Demokratie für Kinder ganz praktisch erlebbar. Darauf freue ich mich sehr. Kinder und Jugendliche müssen Demokratieerfahrungen machen, deshalb sehen wir die Veränderungen auch beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ so kritisch. Natürlich darf man Förderprogramme überprüfen und weiterentwickeln, das muss man auch, aber erfolgreiche Demokratie- und Präventionsarbeit braucht eben Verlässlichkeit. Man kann nicht jahrelang Wissen aufbauen, Netzwerke schaffen, und jetzt kommt das Wichtigste, Vertrauen gewinnen und dann glauben, man könnte pausieren und diese verlorenen Strukturen ließen sich einfach wieder per Knopfdruck anschalten. So funktioniert das nicht, das kann ich Ihnen aus meiner Kinderund Jugendarbeit sagen. Deshalb ist unser Antrag auch ganz konkret. Wir wollen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine verlässliche und langfristige Finanzierung erfolgreicher Projekte der Demokratieförderung einsetzt. Wir wollen, dass die angekündigte Einstellung des Programmbereichs „Innovationsprojekte“ zurückgenommen wird. Wir wollen mehrjährige Planungssicherheit für die Träger. Wir wollen, dass die Mittel für Demokratieförderung, politische Bildung und Extremismusprävention mindestens auf dem bisherigen Niveau fortgeführt und perspektivisch ausgebaut werden. Dahinter stehen konkrete Projekte, stehen konkrete Menschen. Für betroffene Projekte im Saarland geht es um mehr als 416.000 Euro, unter anderem für die wichtige Arbeit von Juz-United und der FITT gGmbH. Das sind ungefähr neun Stellenanteile. Deshalb wende ich mich jetzt ganz bewusst an die CDU: Die Beteiligung junger Menschen ist wichtig. Sie haben das gemeinsam mit uns im Saarland gesagt. Dann lassen Sie uns auch gemeinsam dafür eintreten, dass diejenigen eine verlässliche Perspektive haben, die diese Beteiligungs- und Demokratiearbeit vor Ort möglich machen. (Zuruf bei der CDU.) Wer Eigenverantwortung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Ehrenamt stärken will, muss auch die Menschen stärken, die dafür jeden Tag Verantwortung übernehmen. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Thielen (CDU).) Dann finde ich es klasse, dann sind Sie herzlich eingeladen. - Liebe Kolleg*innen, solche Strukturen, die durch „Demokratie leben!“ aufgebaut werden, sind wie Wurzeln: Man sieht sie nicht, sie machen selten große Schlagzeilen, leider, aber sie geben Halt und schaffen Vertrauen. Sie stärken Zusammenhalt und sorgen dafür, dass unsere Demokratie auch dann trägt, wenn der Gegenwind stärker wird. Wer diese Wurzeln kappt, der darf sich nicht wundern, wenn irgendwann der ganze Baum ins Wanken gerät. Deshalb sollten wir uns bei den mehr als 416.000 Euro nicht fragen, was diese Förderung kostet, sondern was es uns kostet, wenn Prävention fehlt, Vertrauen verloren geht und die Radikalisierung zunimmt. Ich bin überzeugt, nichts tun kommt uns am Ende viel teurer! (Beifall von der SPD.) An dieser Stelle möchte ich nun vor allem noch Danke sagen, Danke an die Vereine und Verbände, Danke an die Initiativen und Träger, Danke an die Fachkräfte und die vielen Ehrenamtlichen, Danke an alle, die hinschauen, aufklären, widersprechen, Räume für Beteiligung schaffen und unsere Demokratie jeden Tag mit Leben füllen. Wir wissen, wie wichtig sie ist. Wir stehen an der Seite derjenigen, die sich jeden Tag für unsere Demokratie einsetzen. Darum geht es auch in unserem Antrag, um Verlässlichkeit, um Menschen und Strukturen, die unsere Demokratie tragen. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Geben wir denen Rückhalt, die unserer Demokratie jeden Tag Rückhalt geben. Demokratie streicht man nicht, Demokratie schützt man. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.

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Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Réka Klein ist schon darauf eingegangen, wir haben heute eine verbundene Aussprache zwischen zwei Themenkomplexen, einmal einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion und einmal den Antrag zum Thema „Demokratie stärken“ seitens der SPD-Fraktion. (Abg. Schäfer (CDU)) Zunächst zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Dörr. Wir lehnen diesen ab. Ich will es begründen. Die Kollegin Klein ist bereits auf zentrale Kritikpunkte eingegangen. Schauen wir einfach mal, was Sie regeln wollen bezogen auf die Direktwahl von Bürgermeistern, Landräten, dem Regionalverbandsdirektor und so weiter. Diese Personen werden Beamte auf Zeit. Sie werden Mitglied der Exekutive. Sie leiten Verwaltungen. Ich glaube, uns eint in diesem Hohen Haus die Meinung, dass diese Personen im Vorfeld ein klares Bekenntnis zur Verfassungstreue abgeben müssen, ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Genau diese Wählbarkeitsvoraussetzung wollen Sie auf nach der Wahl verschieben, sozusagen vor dem beamtenrechtlichen Ernennungsakt. Das halten wir für falsch. Ich kann die Argumentation der Kollegin Klein mittragen. Denn wozu führt das? - Es führt dazu, dass jemand zur Wahl antreten und sie auch gewinnen könnte. Dann erst könnte festgestellt werden, dass er diese Voraussetzungen, ein klares Bekenntnis zur FDGO, das klare Bekenntnis zur Verfassungstreue, nicht einhält. Ich komme zum entscheidenden Punkt: Das führt nicht zu mehr Vertrauen bei der Bevölkerung, sondern ganz im Gegenteil, es führt zu einem klaren Konflikt mit dem Wählerwillen. Er würde diesen sozusagen geradezu organisieren. Das ist der entscheidend. Deswegen würden wir an der bestehenden Regelung auch festhalten. Ich will die Kritik zurückweisen, die der Kollege Schaufert angemerkt hat: kein politischer Gesinnungstest. Da sind wir ganz beisammen. Es sind breit durchmischte Wahlausschüsse, die am Ende dort entscheiden müssen. Sie machen das im Rahmen einer rechtsstaatlichen Einzelfallprüfung. Das ist der entscheidende Punkt, also nicht pauschal, sondern nur dann, wenn ganz konkrete Sachverhalte, Kritik- und Anhaltspunkte vorliegen. Dann kann dort eine Einzelfallprüfung erfolgen und natürlich auch eine Entscheidung im Einzelfall getroffen werden. Der zweite Punkt - darauf ist übrigens niemand in der Debatte eingegangen, auch Sie nicht, Herr Kollege Schaufert, bei der Begründung Ihres Gesetzentwurfs - ist ebenfalls ganz zentral. Genau deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf auch ab. Die AfD möchte nämlich sozusagen durch die Hintertür das Wahlalter, die Altersbegrenzung für kommunale Wahlbeamte, einkassieren und streichen. Den Passus, dass Wahlbewerber nur antreten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt des Amtsantritts das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - das als Voraussetzung -, wollen Sie auch einkassieren. Wir sagen, auch das ist der falsche Weg. Deswegen, Herr Kollege Dörr, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall von der CDU.) Ich komme zu dem Themenkomplex Demokratieförderung. Ich kann für die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion erst einmal feststellen, dass Demokratie in Deutschland, Demokratie im Saarland, stark ist. Sie ist auch wehrhaft. Aber wir alle müssen leider feststellen, dass die Demokratie zunehmend unter Druck gerät. Sie kennen die ganzen schlimmen Ereignisse insbesondere der letzten Monate: extremistische Straftaten, Anschläge, Attentate auf unsere freie Bürgergesellschaft, ein erstarkender Rechtsextremismus, den man klar benennen muss, aber auch radikale Linksextremisten, die zahlreich unterwegs sind und leider auch ein erstarkender Antisemitismus. Das sind leider die Rahmenbedingungen. Deswegen ist es wichtig, dass Demokratie von einer aktiven Bürgergesellschaft lebt, von Menschen, die tagtäglich für demokratische Werte eintreten, die sich vor Ort, insbesondere in Verbänden, in Vereinen engagieren und einbringen. Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie muss immer wieder kontinuierlich, mit Engagement, mit Herzblut, mit Einsatz untermauert werden. Das ist wichtig und deswegen ein herzliches Wort des Dankes im Namen der CDU-Fraktion an alle Personen, an alle Menschen, die sich tagtäglich für ein starkes demokratisches Gemeinwesen einsetzen, die sich in den Vereinen vor Ort engagieren. - Herzlichen Dank dafür! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich komme zum SPD-Antrag und will feststellen: Was die SPD heute beantragt, halten wir für den falschen Weg. Sie beantragt, die Neuausrichtung des Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“ sowie die geplante Einstellung des Programmbereichs Innovationsprojekte abzulehnen. Deswegen lehnen wir den SPD-Antrag ab. Ich will es ganz sachlich begründen, denn - das verschweigt die SPD-Landtagsfraktion - der Bundesrechnungshof hat sich dieses Förderprogramm „Demokratie leben!“ ganz genau angeschaut und daran massive Kritik geübt, weil keine konkreten Zielvereinbarungen existieren, weil keine Erfolgskontrolle stattfindet. Der Rechnungshof spricht sogar von einem Projektsammelsurium ohne Wirkungskontrolle. Genau deswegen sagen wir, dass ein Neustart dieses Förderprogramms notwendig ist. Offenkundig sieht das auch die Bundesministerin so. Sie tut in unseren Augen genau das Richtige. Sie will einen Neustart dieses Förderprogramms voranbringen. Zur Wahrheit gehört auch, die Steuereinnahmen zu erwähnen. Das muss man alles einordnen. Wir haben dort insgesamt eine schlechte Ausgangssituation. Deswegen sollen die Mittel für dieses Förderprogramm um 10 Prozent gekürzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt komme ich zum entscheidenden Punkt. Wie sieht gute Politik aus oder worin besteht sie? Sie (Abg. Schäfer (CDU)) besteht meines Erachtens darin, dass eine Ministerin, ein Minister die vorhandenen Geldmittel, die vom Parlament zur Verfügung gestellt werden, also in dem Fall von CDU und SPD auf Bundesebene, richtig und gezielt einsetzt und auch eine Erfolgskontrolle stattfindet. Genau das tut Frau Prien. Sie priorisiert, sie konzentriert auf die beiden Bereiche Demokratiebildung und Extremismusprävention, übrigens auch im digitalen Raum. Damit kommt sie nicht nur den Forderungen des Bundesrechnungshofs nach, sie bringt auch klar zum Ausdruck, wie bedeutsam die Verfassungsprinzipien einer staatlichen Neutralitätspflicht in diesem Bereich sind und eben eine sparsame Haushaltsmittelverwendung. Ich komme langsam zum Ende und möchte einen klaren Appell an die SPD-Fraktion und insbesondere an Sie, Frau Ministerpräsidentin, richten, was das Thema RPJ-Mittel angeht. Erklären Sie das bitte einmal den Menschen da draußen! Auf der einen Seite kritisieren Sie die eigene Bundesregierung, dass aus Ihrer Sicht dort falsche Schwerpunkte gesetzt werden und so weiter, auf der anderen Seite streichen Sie mit einem Federstrich hier im Land die sogenannten RPJ-Mittel nicht nur ein bisschen, sondern gleich ganz und verhindern damit echtes Engagement, ein echtes Eintreten junger Menschen für unser demokratisches Staatswesen, und das in einem Kontext, wo alle anderen Bundesländer es hinkriegen, die schaffen einen verfassungskonformen Rahmen. Dazu sind Sie nicht in der Lage. Ich frage Sie hier im Parlament direkt und persönlich und bitte Sie, hier und direkt zu antworten: Wie passt das zusammen, Frau Ministerpräsidentin?

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Dagmar Heib

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Raphael Schäfer CDU

Bitte geben Sie uns eine Antwort, warum Sie der Auffassung sind, im Saarland brauchten wir keine RPJ-Mittel, denn wir sagen, genau das ist notwendig, genau das ist erforderlich. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort in der Wortmeldeliste. Ich erteile nunmehr für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort. Herr Dörr, Sie haben noch 35 Sekunden. Dies zur Information.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin, ich glaube, ich komme mit 35 Sekunden aus. Die Demokratie ist immer von oben und nicht von unten bedroht. Jüngstes Beispiel: Der Regionalverbandsdirektor Gillo hat seinerzeit dem Wahlausschuss, von Parteivertretern besetzt, empfohlen, die AfD von der Regionalverbandswahl auszuschließen. Das ist dann auch so beschlossen worden, und es hat eines Gerichtsbeschlusses oder mehrerer Gerichtsbeschlüsse bedurft, um die Demokratie wiederherzustellen. (Abg. Schmidt (SPD): Genau das ist Demo- kratie!) Deshalb muss diese Wahl am Sonntag wiederholt werden. Hoffentlich haben die Leute gemerkt, worum es geht. Hoffentlich gehen sie auch zur Wahl und hoffentlich wählen sie die AfD. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD. - Abg. Schmidt (SPD): Nie im Leben!)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. (Unruhe. - Sprechen.) Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2346. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2346 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Dürfte ich um Ruhe bitten? Das macht es mir einfacher, die Abstimmung durchzuführen. - Wer ist dagegen? - Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2346 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2271. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2271 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2271 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes und der Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Psychotherapeutenkammer und der Tierärztekammer des Saarlandes (Drucksache 17/2335) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zentrale Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs beinhaltet in Artikel 1 Änderungen zum Saarländischen Heilberufekammergesetz. Das Heilberufekammergesetz enthält Regelungen zur öffentlichen Berufsvertretung durch die Heilberufekammern, zu den Berufspflichten, zur Weiterbildung und zur Berufsgerichtsbarkeit der akademischen Heilberufe. Im Saarland sind hiervon die Ärztekammer mit den Abteilungen Ärzte und Zahnärzte, die Apothekerkammer, die Psychotherapeutenkammer und die Tierärztekammer erfasst. Durch die Weiterentwicklung der Rechtslage sind Anpassungen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Die Änderungen erfolgen unter Berücksichtigung der Anregungen der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Psychotherapeutenkammer und der Tierärztekammer des Saarlandes. Änderungsbedarf gab es bei den folgenden Schwerpunkten: Angepasst wurde die Regelung des Datenschutzes zur Datenerhebung und Datenübermittlung. Dabei wurde auch die Anregung des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland im Rahmen der externen Anhörung zu Präzisierung von Begriffen und enger gefassten konkretisierenden Formulierungen in einem Erörterungstermin mit der Kammer besprochen und der Gesetzentwurf entsprechend abgeändert. So dürfen die Kammern personenbezogene Daten an andere Heilberufekammern, an die Versorgungswerke, die Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Aufsichtsbehörde oder sonstige öffentliche Stellen übermitteln und von diesen einholen, soweit dies im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Auch besteht eine allgemeine Übermittlungsbefugnis zur Gefahrenabwehr. Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdige Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Künftig dürfen diese von Dritten ohne deren Einwilligung nur auf Ersuchen der für den Berufszugang oder die Betriebserlaubnis zuständigen Behörden übermittelt werden. Dies gilt nur dann, wenn tatsächlich Anhaltspunkte für ein schwerwiegendes Berufsvergehen vorliegen und andere Ermittlungen keinen Erfolg versprechen. Das gibt den Kammern ein stärkeres Handlungsinstrument an die Hand und dadurch werden auch die Patientenrechte gestärkt. Weiter werden die Patientenrechte und die Rechte der Tierhalter gestärkt. Künftig erhalten Patienten und Tierhalter auf Antrag den Namen und die berufliche Anschrift des Kammermitglieds oder eines Dienstleistungserbringers, damit sie ihre rechtlichen Ansprüche wie zum Beispiel Schadenersatzansprüche geltend machen können. Dies gilt nur, soweit dies erforderlich ist, auch darf kein überwiegend schutzwürdiges Interesse dem entgegenstehen. Für die Apothekerkammer wird nun die Möglichkeit der Aufbewahrung von Aufzeichnungen nach Erlöschen der Betriebserlaubnis eröffnet. Das erlaubt einen jederzeitigen Zugriff auf die Unterlagen. Wenn eine Apotheke schließt, ohne dass ein Nachfolger gefunden wird, können jetzt Aufzeichnungen für den Erwerb und die Abgabe von Blutprodukten besser rückverfolgt werden. Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz vom 1. September 2020 gibt es nun nur noch einen einheitlichen Heilberuf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten, was Diskriminierungen vermeidet. So erfolgen diese Anpassungen an mehreren Stellen an die neu definierte Berufsgruppe. Neu geregelt wird im Gesetzentwurf, dass Fortbildungen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen müssen. Sie müssen zudem die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und dürfen nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dadurch schaffen wir Rechtsklarheit. Die Qualität der ärztlichen Fortbildung wird verbessert, was aus Sicht der Patientinnen und Patienten zu begrüßen ist. Eine weitere Änderung beinhaltet, dass die Ärztekammer über den Antrag auf Registrierung nach Arzneimittelgesetz in Bezug auf klinische Prüfungen in eigener Zuständigkeit entscheiden darf. Dadurch erfolgt eine Stärkung ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten. Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist die Durchführung der Wahl ausschließlich per Briefwahl nicht mehr zeitgemäß. Daher soll künftig den Kammern die Möglichkeit eingeräumt werden, Wahlen in digitaler Form zu ermöglichen. In Anpassung an die aktuelle Rechtslage erfolgt die Überarbeitung der haushaltsrechtlichen Vorschriften. Zum Bürokratieabbau entfallen starre Vorlagefristen gegenüber der Rechtsaufsicht, weiter werden Regelungen zu den Rücklagen der Kammern geschaffen, wodurch Rechtsklarheit erreicht wird. Neu wird geregelt, dass ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche und psychotherapeutische Tätigkeiten - auch telemedizinisch - grundsätzlich an die Niederlassung in einer Praxis gebunden sind. Ausnahmen sind nur in den gesetzlich eng definierten Grenzen zulässig. Der Grund liegt darin, dass in bestimmten Bereichen wie insbesondere der ästhetischen Medizin berufsrechtlich fragwürdige Konstellationen immer häufiger in Erscheinung treten, auch nehmen Angebote von Gesundheitsleistungen durch Kosmetikunternehmen zu. Die erforderlichen Regelungen zur Ausgestaltung kooperativer Berufsausübung in Bezug auf Partnerschaftsgesellschaften werden in dem Gesetzentwurf ebenfalls neu eingeführt. Seitens der Kammern wurden in Abstimmung mit dem OLG und dem MDJ zudem im Rahmen der externen Anhörung Regelungen zur Neugliederung der Geschäftsstellen der Berufsgerichtsbarkeit eingebracht und übernommen. Künftig werden die Geschäftsstellen der Berufsgerichte erster und zweiter Instanz, die bisher bei den Kammern verortet waren, der ordentlichen Gerichtsbarkeit beim Landgericht und beim Oberlandesgericht angegliedert. Für den Landeshaushalt wird diese Verlagerung kostenneutral bleiben. Diese Änderungen waren erforderlich, um die Verfahren zu vereinheitlichen, wie es auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Dadurch ist sichergestellt, dass sowohl die elektronische Einreichung von Schriftsätzen als auch die elektronische Aktenführung entsprechend der übrigen Gerichtsbarkeit erfolgt. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass die notwendige Expertise für diese Verfahrensführung vorliegt. Da die Berufsgerichtsverfahren in weitgehend analoger Anwendung zur Strafprozessordnung geführt werden, ist eine Angliederung an die ordentliche Gerichtsbarkeit sachgerecht. Die dadurch weiteren erforderlichen Folgeänderungen wie Kostentragungsregelungen werden in der Berufsgerichtsordnung für die Kammerangehörigen in Artikel 2 des Gesetzentwurfs neu aufgenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2335. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2335 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2335 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir fahren fort und kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Saarland Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

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Petra Berg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Eine leistungsfähige und zukunftssichere heimische Landwirtschaft ist eine wesentliche Grundlage für die sichere Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Produktion, Verarbeitung und Vermarktung finden bei uns im Saarland räumlich nah beieinander statt. Das reduziert Abhängigkeiten von globalen Lieferketten, verbessert Transparenz und Rückverfolgbarkeit und stärkt zugleich die regionale Wertschöpfung. Eine leistungsfähige heimische Erzeugung stärkt damit zugleich die Versorgungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen, Energieengpässen und geopolitischen Störungen. Zur Sicherung dieser Erzeugungsfähigkeit ist die Landwirtschaft auf verlässliche Förderbedingungen angewiesen. Ein Großteil der staatlichen Unterstützung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum erfolgt über die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union, GAP. Sie wird derzeit über zwei Agrarfonds finanziert, zum einen den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, EGFL, und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER. Mit der Reform der GAP für die Förderperiode 2023 bis 2027 wurden wesentliche Anforderungen an das Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem in die Verantwortung der Mitgliedstaaten verlagert. Regelungen, die zuvor unmittelbar im europäischen Recht enthalten waren, sind dort teilweise oder vollständig entfallen und müssen nun auf nationaler Ebene getroffen werden. Innerhalb Deutschlands ist die Gesetzgebungskompetenz dabei zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Für den Bereich des EGFL, also im Wesentlichen für die erste Säule der GAP mit den Direktzahlungen, ist der Bund zuständig. Für die Entwicklung des ländlichen Raums und damit den ELER liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Für den ELER fehlen im Saarland bislang entsprechende gesetzliche Regelungen. Diese werden mit dem vorliegenden Entwurf eines saarländischen GAP-Gesetzes geschaffen. Bislang haben wir die ELER-Förderung wie auch mehrere andere Länder im Rahmen des nationalen Zuwendungsrechts insbesondere mit Richtlinien in Verwaltungsvorschriften umgesetzt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2025 hat deutlich gemacht, dass dieser Weg künftig nicht mehr ausreicht, um den Anforderungen an eine rechtssichere Ausgestaltung der ELER-Förderung zu genügen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Handeln des Saarlandes im konkreten Fall im Ergebnis bestätigt. Zugleich hat das Urteil gezeigt, dass untergesetzliche Förderbestimmungen gerichtlich überprüft und verworfen werden können, und zwar auch dann, wenn die zugrunde liegende Programmplanung zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt worden ist. Für die ELER-Förderung ist daher eine landesgesetzliche Grundlage erforderlich, insbesondere für wesentliche grundrechtsrelevante Regelungen des Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystems. Der Gesetzentwurf führt das bestehende Fördersystem auf gesetzlicher Grundlage fort. Das bereits bestehende, bislang unions- und zuwendungsrechtlich geregelte Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem wird gesetzlich abgesichert. Die vorgesehenen Kontrollen und Verfahrensanforderungen sind im Kern bereits Bestandteil der GAP-Förderung. Die bislang unions- und zuwendungsrechtlich geregelten Anforderungen werden nun landesgesetzlich verankert. Zusätzliche fachliche Standards oder Anforderungen an unsere Landwirtschaft werden nicht eingeführt. Mit dem Gesetz werden insbesondere die Grundlagen der ELER-Förderung, das Verwaltungs- und Kontrollsystem, Rückforderungen, Kürzungen und Sanktionen, die Zuständigkeiten der Agrarbehörden, ihre Prüfungsrechte sowie die für die Förderabwicklung erforderliche Datenverarbeitung geregelt. Wo bereits geeignete bundesrechtliche Regelungen bestehen, greifen wir selbstverständlich auf diese zurück. Das betrifft insbesondere die flächen- und tierbezogenen Maßnahmen. Hier sollen die entsprechenden Bestimmungen des Bundes, soweit wie rechtlich möglich, auch für den ELER angewendet werden. Dieser Ansatz dient einer möglichst einheitlichen Umsetzung der EGFL- und ELER-Interventionen und reduziert parallele Verwaltungsverfahren. Bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens werden zugleich die vom EU-Recht eröffneten Spielräume für Verwaltungsvereinfachung genutzt. Damit lösen wir auch hier ein, was wir uns im Modernisierungsprozess der Landesregierung vorgenommen haben: Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen und staatliches Handeln effizienter und anwendungsfreundlicher gestalten. - Wo Vorgaben notwendig sind, sollen sie so einfach und praktikabel wie möglich umgesetzt werden. Ein Beispiel sind die Regelungen zu Rückforderungen und Zinsen. Das Gesetz ermöglicht hier Bagatellgrenzen. Auf eine Wiedereinziehung oder die Erhebung von Zinsen kann verzichtet werden, wenn der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht im Verhältnis zu dem einzuziehenden Betrag steht. Vereinfachungen sind auch bei den Vergabebestimmungen vorgesehen. Gemeinnützige Vereine und Verbände, die nur einmalig oder gelegentlich eine Projektförderung erhalten, können nach der bisherigen Rechtslage unter bestimmten Voraussetzungen in vergaberechtliche Anforderungen geraten, die für solche Förderfälle einen erheblichen Aufwand bedeuten und zugleich Rückforderungsrisiken erzeugen. Für diesen Bereich sieht der Gesetzentwurf im Unterschwellenbereich eine Erleichterung vor. Auch bei der Ausgestaltung des Sanktionssystems werden die unionsrechtlich eröffneten Möglichkeiten genutzt, um unter gewissen Umständen von Kürzungen und Sanktionen absehen zu können. Dies kann bei geringfügigen Verstößen, fehlendem Verschulden oder dann gelten, wenn ein Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist geheilt werden kann. Das Gesetz regelt außerdem die Rechtsfolgen bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen. Offensichtliche Irrtümer in Förder-, Zuwendungs- und Zahlungsanträgen können berichtigt werden, wenn sie von der Bewilligungsbehörde als solche anerkannt werden. Auch die elektronische Kommunikation zwischen Behörde und Begünstigten wird auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Der Gesetzentwurf enthält außerdem besondere Bestimmungen für Krisensituationen. Wenn die Versorgung mit Lebensmitteln in einer Krise gesichert werden muss, soll das Land innerhalb der unions- und bundesrechtlichen Vorgaben auch reagieren können. Dazu können beispielsweise Bewirtschaftungsauflagen, Nutzungseinschränkungen oder bestimmte Förderbedingungen vorübergehend erleichtert oder ausgesetzt werden, soweit dies erforderlich ist, um die landwirtschaftliche Erzeugung zu sichern oder zu steigern. Die Regelung schafft damit die landesgesetzlichen Grundlagen für die erforderliche Anpassung der GAP-Förderung im Krisenfall. Im Rahmen der externen Anhörungen wurde der ELER-Begleitausschuss als Beteiligungsorgan der Stakeholder aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich einbezogen. Damit waren unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft, der Kommunen und Kreise sowie der Naturschutz- und Sozialverbände beteiligt. Auch - ich glaube, das ist wichtig für die jetzt folgende Debatte, Herr Theobald - das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie die Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission wurden gehört und beteiligt. Grundlegende Einwände gegen den Gesetzentwurf wurden im Beteiligungsverfahren nicht erhoben. Die Landwirtschaftskammer hat einen konkreten Änderungswunsch zur Datenübermittlung vorgetragen. Diesen haben wir umgesetzt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik entstandenen Regelungslücken im Landesrecht geschlossen. Für die ELER-Förderung wird ein rechtsicheres Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem geschaffen. Das bestehende Fördersystem wird dabei fortgeführt. Neue fachliche Standards oder zusätzliche Anforderungen werden nicht eingeführt. Zugleich werden die Spielräume, die das europäische Recht für Vereinfachungen eröffnet, sehr gezielt genutzt. Der Regelungsbedarf besteht auch über die laufende Förderperiode hinaus. Die Reformüberlegungen für die GAP nach 2027 lassen erkennen, dass weitere Regelungsbereiche in die nationale beziehungsweise regionale Zuständigkeit verlagert werden könnten. Das saarländische GAP-Gesetz ist deshalb nicht auf die Förderperiode 2023 bis 2027 beschränkt. Es schafft einen Rechtsrahmen, der grundsätzlich auch für folgende Förderperioden anwendbar bleibt und erforderlichenfalls an neue unionsrechtliche Vorgaben angepasst werden kann. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die weitere Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Saarland und für die Förderung unserer heimischen Landwirtschaft und unseres ländlichen Raums. - Ich bitte Sie um Beratung des Gesetzentwurfes in den zuständigen Ausschüssen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Danke, Frau Ministerin. - Ich eröffne die Aussprache. Zu Beginn möchte ich noch mitteilen, dass die Ministerin die Redezeit der Landesregierung um fünf Minuten überschritten hat. Diese Zeit wird den Fraktionen zugeschrieben. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Alwin Theobald für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Alwin Theobald CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Weil Sie geschildert haben, wer alles beteiligt wurde, muss ich mit einer kurzen Frage an die Ministerin beginnen. Ich frage mich, warum in dem Gesetzentwurf Folgendes steht: Der Gesetzentwurf wurde ohne Beteiligung von Interessenvertretern oder beteiligten Dritten erstellt. - Das wirft natürlich eine Frage auf. Aber ich denke, das wird sich im weiteren Verfahren noch klären lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Saarland auf eine neue und vor allem auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Das ist zunächst einmal ein nachvollziehbares Anliegen. Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sind Regelungen, die früher unmittelbar auf europäischer Ebene getroffen wurden, stärker in die Verantwortung der Mitgliedstaaten und für den Bereich des ELERs auch in die der Länder übergegangen. Mit allem, was damit verbunden ist, braucht es eine belastbare gesetzliche Grundlage. Insofern sehen wir die grundsätzliche Notwendigkeit dieses Gesetzes. Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die für unsere landwirtschaftlichen Betriebe erhebliche praktische Auswirkungen haben können: Kontrollbefugnisse, Rückforderungen, Sanktionen und vor allem sehr weitgehende Verordnungsermächtigungen für das zuständige Ministerium. Das alles muss nicht falsch sein. Aber es sind Punkte, bei denen es sich lohnt, im weiteren parlamentarischen Verfahren genauer hinzuschauen. Wir sollten beispielsweise prüfen, ob das Verhältnis zwischen den Regelungen, die der Gesetzgeber selbst trifft, und den Verordnungsermächtigungen richtig austariert ist. Wir sollten uns ansehen, ob bei Sanktionen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend berücksichtigt ist. Vor allem sollten wir die Praktiker fragen, ob die vorgesehenen Regelungen tatsächlich zu einem einfachen und praktikablen Förderverfahren führen. Denn gerade für das Saarland ist das sehr wichtig. Unsere Landwirtschaft ist nicht von riesigen Agrarkonzernen geprägt. Bei uns wirtschaften viele Familienbetriebe, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte, die mit ihren Familien Verantwortung für ihren Betrieb tragen - oftmals seit Generationen. Gerade unsere kleinen Strukturen treffen bürokratische Belastungen stets ganz besonders. Ein zusätzlicher Nachweis, eine weitere Dokumentationspflicht oder ein kompliziertes Antragsverfahren werden dort eben nicht von einer eigenen Verwaltungsabteilung erledigt. Das macht der Landwirt mit seiner Familie selbst - am Abend nach der Arbeit auf dem Acker, dem Feld oder im Stall. Deshalb sollte für uns der (Abg. Theobald (CDU)) folgende Grundsatz gelten: Die Spielräume, die Europa uns lässt, sollten wir nicht dazu nutzen, neue Bürokratie zu schaffen, sondern vielmehr dazu, bestehende Bürokratie abzubauen. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich den Blick für einen Moment über diesen Gesetzentwurf hinaus richten. Wer derzeit mit unseren Landwirten spricht, weiß, unter welchem wirtschaftlichen Druck viele Betriebe stehen. Hitze und Trockenheit haben in diesem Jahr zu Ernteeinbußen geführt. Gleichzeitig treffen teilweise schlechte Erzeugerpreise auf hohe Kosten für Energie, Dünger, Treibstoff und andere Betriebsmittel. Das ist eine schwierige Kombination: weniger Ertrag, teilweise schlechte Verkaufspreise und gleichzeitig sehr hohe Produktionskosten. Das können landwirtschaftliche Familienbetriebe auf Dauer nicht einfach wegstecken. Natürlich können weder die Landesregierung noch die Bundesregierung das Wetter bestimmen. Sie können auch nicht die Weltmarktpreise festsetzen. Aber Bund und Land können sehr wohl beeinflussen, unter welchen Rahmenbedingungen unsere Landwirte arbeiten. Sie können beeinflussen, wie hoch staatlich verursachte Kosten sind. Sie können Förderverfahren vereinfachen. Sie können Berichtspflichten überprüfen. Sie können Doppelstrukturen vermeiden. Sie können dafür sorgen, dass unsere Landwirte möglichst viel Zeit für das haben, was eigentlich ihre Aufgabe ist - nämlich Landwirtschaft zu betreiben. Gerade im Saarland kommt noch etwas hinzu: Unsere Landwirte erzeugen nicht nur Lebensmittel. Sie bewirtschaften Flächen, halten unsere Kulturlandschaft offen und prägen damit das Gesicht unseres ländlichen Raumes. Vieles von dem, was wir in unseren saarländischen Landschaften so schätzen, gäbe es ohne diese fleißige Arbeit nicht. Deshalb wünsche ich mir, dass wir auch diesen Gesetzentwurf unter einem ganz einfachen Gesichtspunkt betrachten: Machen wir es unseren Landwirten damit so einfach wie möglich oder machen wir es ihnen weiterhin unnötig schwer? Der Gesetzentwurf nimmt für sich in Anspruch, die europäischen Gestaltungsspielräume zur Vereinfachung der Förderverfahren zu nutzen. In der Anhörung sollten wir deshalb ganz konkret danach fragen, wo diese Entlastungen in der Praxis tatsächlich ankommen und ob weitere Vereinfachungen möglich sein könnten. Wir gehen als CDU deshalb offen in die weiteren Beratungen. Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, diesen Gesetzentwurf grundsätzlich abzulehnen. Wir sehen aber ebenso wenig einen Grund, das Ergebnis der Ausschussberatungen und insbesondere der Anhörung heute bereits vorwegzunehmen. Wenn sich dort zeigt, dass einzelne Regelungen präzisiert oder verbessert werden sollten, sollten wir dazu bereit sein. Wenn die Praktiker uns sagen, dass die Regelungen funktionieren und Rechtssicherheit schaffen, dann sollten wir auch das zur Kenntnis nehmen. Genau dafür gibt es unser parlamentarisches Beteiligungsverfahren. Deshalb werden wir uns heute in Erster Lesung enthalten, den Gesetzentwurf sorgfältig weiter beraten und insbesondere die Erkenntnisse aus der Anhörung abwarten. Unser Maßstab ist dabei sehr einfach: Rechtssicherheit für die Förderung, Verhältnismäßigkeit bei Kontrolle und Sanktionen und so wenig Bürokratie wie irgend möglich für diejenigen, die jeden Tag dafür arbeiten, dass bei uns Lebensmittel erzeugt werden und unsere saarländische Kulturlandschaft erhalten bleibt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theobald. Wir fahren mit den Wortmeldungen fort. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Stefan Löw das Wort.

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Stefan Löw SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Eine gemeinsame Agrarpolitik gehört seit den Anfängen der Europäischen Union zu den zentralen gemeinsamen Aufgaben Europas. Das zeigt, welchen Stellenwert Europa für sie hat. Eine starke heimische Landwirtschaft ist die Grundlage dafür, dass wir auch in Zukunft mit guten und hochwertigen Lebensmitteln versorgen können. Wenn Lebensmittel bei uns erzeugt und verarbeitet werden, bedeutet das kurze Wege und regionale Wertschöpfung. Wie wichtig das ist, haben wir in den vergangenen Jahren deutlich vor Augen geführt bekommen: Pandemie, Krieg und geopolitische Spannungen haben gezeigt, dass eine sichere Versorgung keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb ist es in unserem gemeinsamen Interesse, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten und Lebensmittel bei uns im Saarland produzieren können. Die Betriebe stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Die Folgen des Klimawandels werden immer deutlicher. Hitze, Trockenheit und Starkregen treffen die Landwirte unmittelbar. Sie gefährden Ernten sowie Nutztiere und erschweren die Arbeit von Landwirten deutlich. Gerade deshalb gehört für uns zu den Rahmenbedingungen der zukunftssicheren Landwirtschaft auch konsequenter Klimaschutz. Wir müssen die natürlichen Grundlagen erhalten, auf denen Landwirtschaft auch in Zukunft noch möglich ist. (Abg. Löw (SPD)) Gleichzeitig braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und Förderungen, damit unsere Betriebe wirtschaftlich arbeiten und sich auf veränderte klimatische Bedingungen einstellen können. Deshalb ist eine gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union so wichtig. Über sie fließt ein großer Teil der öffentlichen Unterstützung in unsere Landwirtschaft. Gleichzeitig unterstützt sie die Investitionen in Umwelt- und Klimamaßnahmen sowie in die Entwicklung unseres ländlichen Raums. Deshalb schauen wir sehr genau auf die Veränderungen und darauf, wie es nach 2027 mit der GAP weitergeht. Die Vorschläge der Europäischen Kommission für die nächste Förderperiode sehen große Veränderungen vor. Noch ist vieles offen. Klar ist aber auch Folgendes: In Zukunft brauchen wir eine starke und ausreichend finanzierte europäische Agrarpolitik. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit. Wir brauchen weiterhin Spielräume für Lösungen, die zu den Bedingungen vor Ort passen. Auch die Förderungen unserer Dörfer und ländlicher Räume müssen ihren Stellenwert behalten. Genauso klar ist: Die GAP muss einfacher werden. Landwirtinnen und Landwirte sollen ihre Zeit vor allem in den Betrieben verbringen können und nicht am Schreibtisch. Aber um die Reform der GAP nach 2027 geht es in dem heutigen Gesetzentwurf nicht. Heute geht es um unsere Verantwortung hier im Saarland. Es geht darum, sicherzustellen, dass unsere Landwirtschaft und unser ländlicher Raum auch weiterhin von europäischen Förderungen profitieren können. Mit der laufenden Förderperiode der GAP für die Jahre 2023 bis 2027 wurden bestimmte Regeln für Verwaltung, Kontrolle und Sanktionen stärker in die Verantwortung der Mitgliedstaaten verlagert. Die Zuständigkeit ist dabei aufgeteilt. Für einen großen Teil der Direktzahlung ist der Bund zuständig. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, kurz ELER genannt, sind die Länder zuständig. Das ist für uns im Saarland besonders wichtig, denn hinter dem etwas sperrigen Namen stehen ganz konkrete Dinge, die bei uns vor Ort ankommen. Ich glaube, jeder hat in seinem Ort schon erlebt, wie die ELER-Förderung sich positiv auf die Entwicklung von Gemeinschaftsräumen, Hallen und auch Dorfaktivitäten auswirkt. Dazu gehören die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe, Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen. Aber auch die nachhaltige Entwicklung unserer Dörfer und Projekte im Rahmen von LEADER gehören zur Förderung des ländlichen Raums. Diese wichtigen Förderungen wollen wir im Saarland rechtlich absichern, denn für ELER fehlen im Saarland bislang entsprechende gesetzliche Regeln. Bisher wurden die Fragen über die Zuwendungsbescheidrichtlinien über Verwaltungsvorschriften geregelt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr hat aber deutlich gemacht: Dieser Weg reicht in Zukunft nicht mehr aus, um die notwendige Rechtssicherheit bei der ELER-Förderung zu gewährleisten. Deshalb schaffen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage. Dabei ist mir eines besonders wichtig: Dieses Gesetz schafft keine neuen Kontrollen. Im Gegenteil, das Gesetz nutzt Spielräume, die wir als Land haben, um Verfahren einfacher zu machen. Selbstverständlich muss nachvollziehbar sein, wie öffentliche Gelder eingesetzt werden, aber daraus sollten keine unnötigen Hürden für Antragsteller entstehen. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Praxis in das Verfahren eingebunden wird. Der ELER-Begleitausschuss wurde beteiligt, dort sind unter anderem Landwirte, Kommunen, Natur- und Umweltschutzverbände vertreten. Grundsätzliche Einwände gegen den Gesetzentwurf gab es nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die europäische Förderung im Saarland auf einer sicheren rechtlichen Grundlage steht, denn wir wollen eine starke Landwirtschaft und starke ländliche Räume. Dafür brauchen wir Planungssicherheit und eine verlässliche Förderung. Dafür setzen wir uns ein, hier im Saarland und auch auf europäischer Ebene. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bei der Schaffung der Europäischen Union, in den Anfängen, war es ein großes Anliegen der Franzosen, eine gemeinsame Agrarpolitik ins Leben zu rufen. Davon hat Frankreich profitiert und Deutschland war damit einverstanden, weil im Gegenzug unsere Industrie profitiert hat. Allerdings ist die Sache so: Wir haben Europa als - so nenne ich es mal - Bürokratiemonster in Brüssel. Dann haben wir Berlin und Saarbrücken und das Geld, das von uns, von Deutschland nach Brüssel geht, wird nach deren Richtlinien auf die einzelnen Regionen verteilt. Das ist ein ständiger Verteilungskampf. Das passiert in Jahreszyklen, es werden immer fünf Jahre zusammengefasst. Diese Gelder werden verteilt und dann kann man damit arbeiten. (Abg. Dörr (AfD)) So lange ich das beobachte, hat sich in diesem Vorschriftengestrüpp - oder wie man das nennen soll - das Saarland eigentlich ganz gut geschlagen. Wir sind ja kein klassisches Agrarland, wir haben keine sehr fruchtbaren Böden, aber wir haben uns bei diesen Verhandlungen sowohl in Brüssel als auch in Berlin bisher gut darstellen können. Insofern können wir einigermaßen zufrieden sein, 100 Prozent zufrieden werden wir natürlich nicht sein. Jetzt haben wir diese Vorlage, das sind 40 Seiten Gesetzestext. Das ist nicht wenig. Von Bürokratieabbau kann man zuerst einmal nicht reden. Die Landwirte werden sich nach getaner Arbeit diesen Text mal zu Gemüte führen müssen. Aber es sind sehr viele Dinge darin, die unsere Landwirtschaft vorwärtsbringen. Insofern haben wir in der Fraktion beschlossen, dass wir diesem Gesetzesvorschlag zustimmen werden, natürlich wissend und fordernd, was ja mit unserem Beschluss gleichzeitig festgelegt wird, dass es im Ausschuss noch beraten und verbessert wird. Wir hoffen, dass die Punkte, die uns nicht so liegen, noch beseitigt beziehungsweise verbessert werden. Wir stimmen diesem Vorschlag zu. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2336 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2336 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2336 - neu - in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.45 Uhr fortgesetzt. Ich wünsche einen guten Appetit! (Die Sitzung wird von 12.47 Uhr bis 13.47 Uhr unterbrochen.)

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Dagmar Heib

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschlussfähigkeit ist hergestellt. Wir fahren mit der Sitzung fort. Wir kommen zu den Punkten 9 und 17 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Strafvollzugsgesetzes (SLStVollzG) (Drucksache 17/2347) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konsequente Rückführung und verstärkte Überstellung ausländischer Strafgefangener (Drucksache 17/2349) Zur Begründung des Gesetzentwurfs und des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Carsten Becker das Wort.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Fangen wir mit nackten Zahlen an: 329 ausländische Gefangene und forensisch Untergebrachte saßen im vergangenen Jahr laut Angaben der Landesregierung in unseren saarländischen Strafvollzugseinrichtungen. Jeder einzelne von ihnen kostet den Bürger dieses Landes jeden Tag Geld. Rechnen wir es konkret durch: Ein Haftplatz im Regelvollzug kostet circa 150 Euro pro Tag. Das macht im Jahr etwa 54.750 Euro. In der Forensik sind es bei Kosten von circa 430 Euro pro Tag sogar rund 157.000 Euro im Jahr, und zwar für jeden einzelnen dort Untergebrachten. Bei 293 ausländischen Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten und 36 Untergebrachten in der Forensik ergibt sich eine jährliche Belastung für den saarländischen Steuerzahler von rund 22 Millionen Euro - Geld, das an anderer Stelle fehlt: für Polizei, für Schulen, für die eigenen Bürger des Landes. Diese Rechnung berücksichtigt allein die Unterbringungskosten. Sie enthält keine Kosten für Dolmetscher, medizinische Versorgung oder eventuelle spätere Sozialleistungen. Das ist die bittere Bilanz einer jahrzehntelangen Migrationspolitik der Altparteien, die Kontrolle für ein Fremdwort und Grenzschutz für unzeitgemäß halten. Wir als AfD sagen: Diese Politik ist gescheitert und kostet die Bürger unseres Landes Geld, Sicherheit und Vertrauen in den Rechtsstaat. Deshalb legen wir heute zwei Initiativen vor, die konsequent zu Ende denken, was seit Jahren nur verwaltet und nicht gelöst wird. Zunächst möchte ich zu TOP 9 kommen, unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Saarlän- (Abg. Becker (AfD)) dischen Strafvollzugsgesetzes. Wir sagen klar: Wer kein Bleiberecht hat, hat in einer deutschen Justizvollzugsanstalt keinen Tag länger zu verbringen als unbedingt nötig, schon gar nicht auf Kosten der Bürger dieses Landes. Genau das stellen wir mit unseren Gesetzesänderungen sicher. Wir ergänzen § 8 um einen neuen Absatz 9. Bereits im Rahmen des Vollzugs und der Eingliederungsplanung ist frühzeitig festzustellen, ob eine Aufenthaltsbeendigung oder Übertragung der Strafvollstreckung in Betracht kommt. Die Anstalt soll nach unserem Gesetzentwurf unverzüglich nach Haftantritt Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen, nicht erst, wenn die Entlassung bevorsteht. Mit dem neuen § 42a verpflichten wir die Anstalten, Identität und Staatsangehörigkeit unmittelbar nach Haftantritt zu klären, die notwendigen Papiere zu beschaffen und bei Drittstaatsangehörigen die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes oder bei EU-Übergang § 6 des EU-Freizügigkeitsgesetzes zu prüfen. Auch die Übertragung der Strafvollstreckung nach den §§ 85 folgende des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wird erstmals verbindlich ein Teil dieser Vollzugsplanung, wenn unserem Gesetzentwurf gefolgt wird. Schluss mit dem Behördenschlendrian, bei dem Ausländerbehörde und Justizvollzug erst am Ende der Haft übereinander stolpern, wodurch unnötige Zeit verloren geht und den Bürgern Kosten entstehen! Meine Damen und Herren, wer uns vorwerfen will, wir würden mit diesem Entwurf die Resozialisierung aufgeben: Das Gegenteil ist der Fall. Wer Deutschland ohnehin verlassen muss, für den bedeutet die konsequente Vorbereitung der Rückführung die einzig realistische Wiedereingliederung, nämlich eine Wiedereingliederung in sein Herkunftsland und nicht in eine deutsche JVA. Damit komme ich zu unserem Antrag „Konsequente Rückführung und verstärkte Überstellung ausländischer Strafgefangener“. Hier will ich den Schwerpunkt auf die geforderte Bundesratsinitiative legen, denn eines ist unbestreitbar: Das Saarland kann sein eigenes Haus in Ordnung bringen. Was fehlt, ist der politische Wille auf Bundesebene, rechtliche Blockaden endlich zu beseitigen, die eine konsequente Rückführung erschweren. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, im Bundesrat mit einer konkreten Bundesratsinitiative tätig zu werden. Wir verlangen erstens eine Änderung des § 456 StPO. Das Absehen von der weiteren Strafvollstreckung bei ausreisepflichtigen Straftätern nach Verbüßung der Hälfte der Strafe und bei sichergestellter Abschiebung muss endlich zum Regelfall werden. Das darf nicht nur ein Einzelfall sein. Zweitens fordern wir die konsequente Nutzung der §§ 85 folgende des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Hier darf die Übertragung deutscher Freiheitsstrafen an andere EU-Staaten, die im Zweifel unterbleibt, keine Ermessensfrage bleiben. Als AfD wollen wir daraus eine Soll-Regelung machen - verbindlich und nicht mehr optional. Drittens fordern wir eine Verschärfung des § 6 des Freizügigkeitsgesetzes auf EU-Ebene. Wer als EU-Bürger schwere Gewalt- und Sexualstraftaten, organisierte Kriminalität oder Terrorismus verantwortet, hat sein Freizügigkeitsrecht in unserem Land verwirkt. Viertens gehen wir noch einen Schritt weiter und fordern eine Initiative zur Änderung der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie, damit bei rechtskräftiger Verurteilung wegen besonders schwerer Straftaten künftig eine gesetzliche Vermutung der Gefahr für die öffentliche Sicherheit greift, ohne dass die Einzelfallprüfung zur Dauerausrede oder zum Problem wird. Uns ist durchaus bewusst, dass es schon höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Ich glaube aber, dass man in diesen Fällen sehr gut mit dem Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit argumentieren kann, wenn es um schwere Straftaten geht. Die Botschaft dieses Antrags ist unmissverständlich: Wer Deutschland nach einer Verurteilung verlassen muss, hat kein Recht darauf, auf Kosten der deutschen Steuerzahler länger als nötig in einer deutschen Zelle zu sitzen, weil Behörden zu träge, Gesetze zu lasch und Zuständigkeiten zu zersplittert sind. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu beiden Initiativen. Lassen Sie uns nicht länger über Probleme reden, sondern Probleme endlich anpacken und lösen und dabei auch noch einige Millionen Euro an Steuergeld sparen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank für die Begründung, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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Nadia Schindelhauer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute zwei Vorlagen, die vermutlich nach dem Kalkül der Antragsteller gemeinsam den Eindruck eines großen sicherheits- und rechtspolitischen Gesamtpakets erwecken sollen - ein Eindruck, der täuscht. Wenn man genauer hinschaut, bleibt davon schlicht nichts übrig. Die AfD nimmt bestehende Rechtsinstrumente, ergänzt sie um neue Prüfaufträge, schreibt möglichst oft „unverzüglich“, „frühzeitig“ und „konsequent“ dazu und versucht anschließend, das als politischen Durchbruch (Abg. Schindelhauer (SPD)) zu verkaufen. Zwei Drucksachen ergeben aber noch kein schlüssiges Konzept, manchmal ergeben sie einfach nur doppelte Symbolpolitik. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich vorweg eines ganz deutlich sagen: Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und rechtmäßig zurückgeführt werden kann, muss unser Land verlassen. Dies gilt selbstverständlich auch und gerade für erheblich straffällig gewordene Personen. Genauso selbstverständlich ist es aber auch, dass Rückführungen rechtsstaatlich und verhältnismäßig sein müssen. Der Unterschied zwischen uns und Ihnen liegt darin: Wir wollen einen Staat, der konsequent handelt. Sie wollen aber vor allem einen Staat, der konsequent klingt. Rechtsstaatlichkeit bemisst sich nicht an der Lautstärke einer Forderung, sondern daran, ob staatliche Entscheidungen funktionieren und vor Gericht Bestand haben. Schauen wir uns deshalb Ihren Gesetzentwurf an. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Sie wollen den Justizvollzug verpflichten, Aufenthaltsstatus und Identität ausländischer Gefangener frühzeitig zu klären, Behörden zu informieren, Dokumente zu beschaffen und mögliche Abschiebungen oder Überstellungen vorzubereiten. Das klingt zunächst nach einer grundlegenden Neuerung, allerdings: Ein wesentlicher Teil davon erfolgt heute bereits. Schon heute gibt es Informationspflichten und einen Austausch zwischen Justizvollzug, Ausländerbehörden und Staatsanwaltschaften. Schon heute gibt es § 456a StPO. Und selbstverständlich existieren auch die Vorschriften über die Europäische Strafvollstreckung nicht erst seit dem 20. August, als die AfD ihren Gesetzentwurf eingereicht hat. Tatsächlich wollen Sie bestehende Aufgaben teilweise noch einmal in das Saarländische Strafvollzugsgesetz schreiben und verkaufen dies als Reform statt als Wiederholung. Das ist aber keine neue sicherheitspolitische Architektur, das ist gesetzgeberisches Recycling, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) An den Stellen, an denen Sie tatsächlich etwas Neues verlangen, wird es bemerkenswert unkonkret. Die Justizvollzugsanstalt soll auf Identitätsklärung und Dokumentenbeschaffung „hinwirken“. Aber was heißt das denn konkret? Wo endet die Verantwortung der JVA? Sie fordern verbindliche Fristen, Sie nennen aber keine einzige. Sie wollen feste Ansprechpartner und ressortübergreifende Strukturen regeln, sagen aber nicht konkret, wie diese funktionieren sollen. Das ist keine Verbindlichkeit, das ist die gesetzgeberische Anordnung, irgendwie verbindlicher zu werden. Das Saarland kann seinen Strafvollzug organisieren, aber wir können mit einem saarländischen Landesgesetz weder die Voraussetzungen einer Abschiebung verändern noch § 456a der Strafprozessordnung, das internationale Rechtshilferecht oder das europäische Freizügigkeitsrecht ändern. Ihr eigener Antrag zeigt ja auch, dass Sie das wissen: Sie fordern die Landesregierung auf, sich beim Bund und auch auf europäischer Ebene für entsprechende Änderungen einzusetzen. Mit anderen Worten: Im Gesetzentwurf tun Sie so, als könne das Saarland das vermeintliche Problem lösen, und im begleitenden Antrag erklären Sie uns selbst, warum das Saarland genau das eben nicht tun kann. Besonders kritisch ist auch die Regelung zur Resozialisierung. Sie wollen Maßnahmen, die einer dauerhaften Eingliederung in Deutschland dienen, zurückstellen können, wenn eine Aufenthaltsbeendigung konkret bevorsteht. Aber eine geplante Abschiebung ist eben noch keine vollzogene Abschiebung, sie kann immer noch zum Beispiel an fehlenden Papieren scheitern, an tatsächlichen Hindernissen oder auch an gerichtlichen Entscheidungen. Dann haben wir im Ergebnis möglicherweise einen Menschen aus der Haft entlassen, bei dem notwendige Maßnahmen zur Wiedereingliederung zurückgestellt wurden. Deshalb sage ich Ihnen: Resozialisierung ist keine Sozialromantik, Resozialisierung ist Sicherheitspolitik. Denn erfolgreiche Resozialisierung bedeutet weniger Rückfälle, weniger Straftaten und damit auch weniger neue Opfer. Kommen wir nun zu Ihrem Antrag. Sie wollen § 456a StPO ändern und das Absehen von der weiteren Strafvollstreckung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe stärker zum Regelfall machen. Dabei kann bereits heute von der weiteren Vollstreckung abgesehen werden, wenn eine verurteilte Person abgeschoben wird. Auch im Saarland ist dies bereits Verwaltungspraxis: Ein Absehen von der weiteren Vollstreckung kann grundsätzlich bereits nach der Hälfte der Freiheitsstrafe in Betracht kommen, bei schweren Straftaten gelten strengere Maßstäbe. Es bleibt bei einer Einzelfallentscheidung. Denn bei einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe müssen die Schwere der Tat, die Schuld des Täters, die Interessen der Opfer, der staatliche Strafanspruch und auch die öffentliche Sicherheit berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für die Übertragung deutscher Freiheitsstrafen auf andere EU-Mitgliedsstaaten: Auch das ist bereits möglich. Eine Übertragung bedeutet selbstverständlich keinen Straferlass, die deutsche Freiheitsstrafe wird im anderen Mitgliedstaat weiter vollstreckt. Sie wollen nun für bestimmte Fallgruppen aus einer Ermessensregelung eine Sollregelung machen. Für welche Fallgruppen denn genau? Das bleibt offen. Die europäische Strafvollstreckung hängt nun einmal nicht allein von eigentümlichen Anträgen (Abg. Schindelhauer (SPD)) Ihrer Partei im saarländischen Landtag ab. Nein, europäische Strafvollstreckung ist kein Paketversand, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt gesetzliche Voraussetzungen, Prüfungen und auch einen anderen Mitgliedsstaat, der ebenfalls beteiligt ist. (Beifall von der SPD.) Schließlich wollen Sie auch das europäische Freizügigkeitsrecht verändern. Natürlich können schwere Gewalt-, Sexual- und terroristische Straftaten bei der Frage des Verlusts des Freizügigkeitsrechts berücksichtigt werden. Aber unser Rechtsstaat unterscheidet bewusst zwischen einer strafrechtlichen Verurteilung und der Frage, ob von einem Menschen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr ausgeht. Sie wollen diese Einzelfallprüfung durch eine gesetzliche Gefahrenvermutung verschieben. Damit sind wir doch beim Kern Ihrer beiden Anliegen: Wo der Rechtsstaat prüft, wollen Sie pauschalisieren. Bei Sachverhalten, bei denen bereits gehandelt wird, tun Sie so, als geschehe nichts. Zu Dingen, in denen das Saarland gar nicht zuständig ist, erwecken Sie den Eindruck, wir müssten einfach nur härter wollen. So funktioniert verantwortungsvolle Rechtspolitik nicht! Meine Damen und Herren, konsequente Strafvollstreckung, erfolgreiche Resozialisierung und rechtsstaatliche Rückführung sind keine Gegensätze. Dafür brauchen wir funktionierende Behörden, ausreichend Personal, digitale Verfahren, eine verlässliche Identitätsklärung und eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Ausländerbehörden. Der Rechtsstaat ist nicht schwach, weil er genau prüft. Schwach wäre ein Staat, der vollmundige Entscheidungen trifft, die anschließend vor Gericht keinen Bestand haben. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Konsequenz zeigt sich nicht darin, wie oft man das Wort „konsequent“ in einen Antrag schreibt. Konsequenz zeigt sich darin, dass der Staat handelt - wirksam, rechtmäßig, aber auch verantwortungsvoll. Ihre beiden Vorlagen leisten dazu keinen überzeugenden Beitrag. Deshalb lehnen wir sowohl den Gesetzentwurf als auch Ihren Antrag ab. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Schindelhauer, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Dr. Christopher Salm das Wort.

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Dr. Christopher Salm CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Die AfD fordert heute in einem Antrag beziehungsweise Gesetzentwurf die Änderung des Strafvollzugsgesetzes sowie die Änderung bundesrechtlicher Vorschriften. Herr Becker, Sie sitzen im Bundestag, adressieren Sie die Forderung, das Bundesrecht zu ändern, doch einfach dort! (Beifall von der CDU. - Abg. Becker (AfD): Wir haben ja leider noch keine Kanzlerin.) Erst im April hatten wir, die CDU-Fraktion, unter der Drucksache 17/2158 die konsequente Abschiebung straffällig gewordener, vollziehbar ausreisepflichtiger Personen gefordert. Bislang können wir aber auch bei dem Thema aufseiten der Landesregierung keine Prioritätensetzung erkennen. Wir hatten in unserem Antrag das Ziel formuliert - das Ziel verfolgen wir weiterhin -, dass alle vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten schon möglichst frühzeitig genutzt werden, statt erst dann tätig zu werden, wenn es letztlich zu wiederholten Straftaten gekommen ist, zu einer Entwicklung, die letztlich in eine Inhaftierung mündet. Unser Ansatz zielt auf den Zeitpunkt, bevor eine straffällige Person, die vollziehbar ausreisepflichtig ist, ins Gefängnis geht, hinter schwedische Gardinen wandert. Wir setzen vielmehr bereits zu dem Zeitpunkt an, zu dem es möglich ist: Ist eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist, so ist sie auch vollziehbar ausreisepflichtig, wenn sie keine Straftaten begangen hat. Wird aber eine Person, die vollziehbar ausreisepflichtig ist, noch straffällig, wollen wir dann bereits angreifen und alle rechtlichen und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in die Wege leiten. Der Ansatz zielt auf einen deutlich früheren Zeitpunkt. Das unterscheidet unseren Antrag aus dem April von dem von Ihnen heute vorgelegten: Wir wollen gar nicht warten, bis es zur Inhaftierung kommt. Ist jemand vollziehbar ausreisepflichtig und werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen bereits geprüft, so muss, wenn derjenige straffällig wird, die Datenlage stimmen, dann muss es eine Priorisierung geben. Dann muss es auch eine Taskforce geben, die alle zuständigen Behörden miteinander vernetzt, damit, ganz bildlich gesprochen, der Sachbearbeiter eine Akte auf den Stapel nach oben legen kann, wenn jemand straffällig geworden ist. Unser Ansatz ist, dass in dem Fall die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf Grundlage der Ressourcen, die - insoweit muss man sich auch ehrlich machen - vorhanden sind, schon ansetzen und nicht erst dann, wenn es zu einer Inhaftierung kommt. (Beifall von der CDU.) Das, was Sie in Ihrem Antrag als ersten Punkt aufführen, dass geprüft werden soll, ob bereits nach der Hälfte der Inhaftierungszeit Maßnahmen ergriffen werden können - das ist nach meiner Kenntnis Gegenstand Ihres Antrages -, wurde erst jüngst, glaube ich, durch das (Abg. Dr. Salm (CDU)) Justizministerium im Saarland geändert. Auch das könnte man wissen. Das soll gemacht werden. Wir erwarten auch, dass es umgesetzt wird. Aber wie gesagt: Unser Ansatz greift bereits deutlich früher. Ein wirksamer Rechtsstaat muss nämlich in der Lage sein, bereits frühzeitig zu reagieren und bestehende Ausreisepflichten konsequent umzusetzen. Das ist sicherheitspolitisch eine klare Priorität. Hierfür brauchen wir entsprechende Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen. Wir hatten deshalb gefordert, und dazu stehen wir nach wie vor, dass die Digitalisierung der Ausländerbehörden deutlich beschleunigt wird, um eine moderne, effiziente und vernetzte Fallbearbeitung sicherzustellen. Wir hatten gefordert, sicherzustellen, dass bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen bereits bei der ersten Straftat - zum Beispiel Rohheitsdelikten, Sexualdelikten, Straftaten gegen das Leben - eine priorisierte aufenthaltsrechtliche Prüfung und Bearbeitung erfolgt und nicht erst, wenn es dann letztlich zu einem Gefängnisaufenthalt kommt. Wir hatten auch hier eine ressortübergreifende Taskforce gefordert, die sich genau damit befasst, nämlich untereinander vernetzt zu arbeiten. Bayern macht das bereits hervorragend. Deshalb ist unser Antrag deutlich weitgehender, deutlich substantiierter gewesen als das, was heute die AfD mit ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hat, und deswegen werden wir Ihren Antrag und den Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Dr. Salm, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2347. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2347 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2349. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2349 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland (Drucksache 17/2151) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2356) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland, Drucksache 17/2151, wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 18. April 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Das dem zugrunde liegende Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz, SBGG, trat am 26.11.2003 in Kraft und wurde im Jahr 2019 mit dem Gesetz zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes umfassend novelliert. Wesentliche Elemente der Gesetzesnovelle waren ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot zugunsten von Menschen mit Behinderungen, umfassende Vorgaben im Bereich der Barrierefreiheit für die öffentliche Hand, Vorgaben zur Nutzung Leichter Sprache und eine Neuregelung von Rechtsbehelfen, namentlich des Schlichtungsverfahrens und der Verbandsklage. Teil der Novelle war auch die Verpflichtung der Landesregierung, dem Landtag zum 1. Januar 2025 über die wesentlichen Neuerungen des SBGG zu berichten. Diese Normen betreffen Kerninhalte des Gesetzes, insbesondere die Themenbereiche barrierefreier Bau, Regelungen zu Leichter Sprache, barrierefreie Informationstechnik, Verbandsklagerecht und Schlichtungsverfahren. Die Evaluation wurde durch das ISG, das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, zusammen mit Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel erstellt. Der barrierefreie Endbericht wurde auftragsgemäß Ende August 2025 vorgelegt und fristgerecht an den Landtag übermittelt. Die Evaluation empfahl eine verbesserte Wirksamkeit bestehender Regelungen, insbesondere im Bereich Barrierefreiheit und Rechtsbehelfe, sowie hinsichtlich der Regelungen zum Landesbeirat und zum Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie wurde in einem breiten Be- (Abg. Scharf (CDU)) teiligungsverfahren mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Organisationen der Betroffenen und Vertretern aus Verwaltung und Wirtschaft diskutiert. Darüber hinaus wurden zusätzliche Vorschläge zur Fortentwicklung des Gesetzes durch die unabhängige Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte berücksichtigt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf greift den beschriebenen Handlungsbedarf in Form einer Weiterentwicklung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes auf und hat folgende inhaltliche Schwerpunkte: barrierefreie Kommunikation, Schlichtungsverfahren, Regelungen zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Regelungen zum Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, Regelungen zu den kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, gesetzliche Verankerung der Landesfachstelle Barrierefreiheit sowie Berichtswesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beraten und kam überein, am 10.06.2026 eine Anhörung durchzuführen. Für ihre konstruktiven Beiträge möchte ich den angehörten Institutionen an dieser Stelle nochmals herzlich danken. Es war eine hervorragende Diskussion. (Beifall von CDU und SPD.) Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion haben daraufhin einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Drucksache 17/2356 vorliegt. Dieser Abänderungsantrag wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Der Gesetzentwurf zur verbesserten Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Saarland, Drucksache 17/2151, wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags bei Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall von CDU und SPD.)

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Christina Baltes

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Herr Frank Schmidt das Wort.

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Frank Dieter Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Heute schließen wir einen breiten und intensiven Beteiligungsprozess ab, einen Prozess, der bereits im außerparlamentarischen Verfahren von den Erfahrungen, Perspektiven und Verbesserungsvorschlägen der Verbände, Interessenvertretungen, kommunalen Verwaltungen sowie der Bürgerinnen und Bürger profitiert hat. Dies hat dazu geführt, dass wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt bekommen haben. Das ist ein Entwurf, der unter anderem die Stärkung der barrierefreien Kommunikation, den Anspruch auf Kommunikationshilfen, die unabhängige Ausgestaltung der Schlichtungsstelle sowie die gesetzliche Verankerung der Landesfachstelle Barrierefreiheit als zentrale Anlaufund Beratungsstelle regelt. - Lieber Magnus, mein Dank geht an dich und dein Team für die super Vorarbeit. (Beifall von der SPD.) In dem Zusammenhang möchte ich auch Herrn Neis und Frau Kasztantowicz hier begrüßen, die Teil dieses Teams sind. Basierend auf diesem Entwurf haben wir unsere parlamentarische Anhörung durchgeführt. Sehr viele Anzuhörende haben ihre Erfahrungen aus der Praxis eingebracht und sich engagiert für die Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Ihnen möchte ich, wie mein Vorredner, im Namen meiner Fraktion herzlich danken. Viele Stellungnahmen würdigten insbesondere den konstruktiven Dialogprozess, die frühzeitige Einbindung von Betroffenen sowie die Bereitschaft des Ministeriums, den Gesetzentwurf auf Grundlage der Rückmeldungen weiterzuentwickeln. Beispielhaft möchte ich aus der Stellungnahme der Lebenshilfe Saarbrücken zitieren - natürlich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: Der Gesetzentwurf legt nach unserer Meinung eine starke institutionelle Basis für die Mitwirkung und Vertretung von Menschen mit Behinderungen. - Wir als SPD-Fraktion begrüßen die große Beteiligung bei diesem Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Gute Teilhabe entsteht nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern gemeinsam mit den Menschen, die ihre Erfahrungen und Perspektiven mit einbringen. (Beifall von der SPD.) Unser aller Ziel muss es sein, Barrieren in den Köpfen abzubauen, Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern und damit einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben aus der Anhörung sehr viele Punkte mitgenommen und, wie man an unserem Abänderungsantrag sieht, auch einen Großteil berücksichtigt. Bevor ich nun zu den wesentlichen Punkten komme, möchte ich mich noch bei der CDU-Fraktion dafür bedanken, dass wir in konstruktiven Gesprächen einen gemeinsamen Abänderungsantrag hinbekommen haben. Das zeigt, wie wichtig beiden Fraktionen die Belange von Menschen mit (Abg. Schmidt (SPD)) Behinderungen sind. Leider ist dies bei der dritten Fraktion hier im Hause nicht der Fall. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich wahrscheinlich Herr Dörr oder einer der beiden anderen nachher wieder beschweren wird, dass wir sie an unseren Gesprächen nicht beteiligt haben. Ja, das ist so, das steht fest, damit müssen sie aber auch leben. Hätten Sie wirklich Interesse an diesem wichtigen Thema gehabt, hätten Sie im Ausschuss einen Abänderungsantrag gestellt, aber nichts ist erfolgt und heute kommt wahrscheinlich auch nichts. Das sagt doch alles über Ihre Einstellung zu Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. (Beifall von der SPD.) Nun aber zu den wichtigeren Punkten, unseren Abänderungspunkten, die aus dem bisherigen Entwurf aus meiner Sicht ein sehr gutes Gesetz machen: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden nun ausdrücklich benannt. Die Träger öffentlicher Belange werden verpflichtet, deren besondere Interesse zu berücksichtigen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und das Kindeswohl vorrangig zu beachten. Damit greifen wir eine zentrale Forderung aus der Anhörung auf und stärken die Verbindung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention. Wir definieren nun genau, was unter einer Beeinträchtigung zu verstehen ist. Wir erweitern die unterstützenden Kommunikationsmittel mit der Aufnahme von lautsprachunterstützenden Gebärden sowie von Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten. Auch dies waren Forderungen aus der Anhörung. Oberste Landesbehörden und diesen unmittelbar nachgeordnete Behörden müssen - ich betone das Wort müssen, vorher stand sollen - Erweiterungs- und Neubauten zukünftig barrierefrei gestalten. Das ist eine deutliche Verbesserung zum vorherigen Entwurf. Ist die barrierefreie Gestaltung nicht möglich, muss die öffentliche Stelle dies künftig begründen, dokumentieren und nachvollziehbar darstellen. Folglich mehr Transparenz. Wir stärken die Barrierefreiheit bei Krisen und Katastrophen, denn diese darf nicht enden, wenn es ernst wird. Außerdem konkretisieren wir, wann ein Katastrophenfall vorliegt. Wir stärken die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik, sodass sie künftig nicht nur periodisch, sondern auch bei begründetem Anlass aktiv wird. Wir verbessern die Beweislastregelung bei Benachteiligungen - das ist auch ein sehr wichtiger Punkt -, sodass bei Nicht-Erbringung des Gegenbeweises grundsätzlich von einer Benachteiligung auszugehen ist. Wir erweitern zudem in dem neuen Gesetz beim Verbandsklagerecht die Möglichkeit - auch das ein wesentlicher Punkt -, weitere rechtliche Schritte einzuleiten durch die Formulierung „Klage erheben wegen eines Verstoßes“. Hierdurch sind zukünftig neben der Feststellungsklage, die bisher immer möglich war, auch eine Leistungs- und eine Unterlassungsklage möglich. Dies erhöht die praktische Wirkung des Gesetzes erheblich. Wir führen weitere Verbesserungen beim Schlichtungsstellenverfahren ein, insbesondere, dass dieses innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung abgeschlossen werden soll, aber auch, wann das Verfahren endet und dass eine Klage noch zulässig bleibt, wenn die Frist ohne Verschulden des Antragstellers überschritten wird. All das sind Verbesserungen, die den betroffenen Menschen zugutekommen, ihnen aber gleichzeitig mehr Sicherheit geben. Die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen - Herrn Schmaus möchte ich ebenfalls herzlich begrüßen - wird zukünftig frühzeitig bei allen Gesetzesvorhaben beteiligt, aber auch bei sämtlichen Verordnungen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen oder berühren und nicht nur bei solchen, die auf der Grundlage des SBGG erlassen werden. Sie beziehungsweise er entscheidet selbst, wann ein solcher Bezug besteht. Dies war bisher nicht der Fall, also erweitern wir hierdurch die Befugnisse der oder des Landesbeauftragten deutlich. Außerdem sollen Leistungserbringer nach dem SGB IX mit der beziehungsweise dem Landesbeauftragten konstruktiv und zum Wohle der Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten. Sie beziehungsweise er erhält somit ein - ich will es so ausdrücken - Besuchsund Auskunftsrecht, was seine oder ihre Position noch mehr stärken wird. Auch der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen erhält stärkere und eigenständigere Beteiligungsrechte. Aus der bisherigen Kann-Regelung wird eine verbindliche Beteiligung an der Gesetzgebung. Gleichzeitig wird klargestellt, dass unterschiedliche Auffassungen von Landesbeauftragtem und Landesbeirat sichtbar bleiben und die Stellungnahme des Beirats zusätzlich übermittelt wird. Zusammenfassend kann ich also sagen: Wir als SPD-Fraktion begrüßen diese breite Beteiligung ausdrücklich. Wie ich es eben schon gesagt habe, entsteht gute Teilhabepolitik nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern gemeinsam mit den Menschen, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen. Genau dies haben wir in unseren Abänderungsantrag einfließen lassen. Die Anhörung war für uns ehrlich gesagt keine Formsache. Wir haben genau hingehört und den Gesetzentwurf an wichtigen Stellen noch einmal verbessert. Wir stärken die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, machen Barrierefreiheit verbindlicher, verbessern den Rechtsschutz und geben Landesbeauftragtem und Landesbeirat stärkere Beteiligungsrechte. Damit wird aus einem gu- (Abg. Schmidt (SPD)) ten ein noch stärkeres Gesetz für mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und echte Barrierefreiheit im Saarland. Für uns geht es um Respekt, Menschenwürde und Chancengleichheit. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns deshalb mit diesem Gesetz daran mitwirken, eine Gesellschaft zu schaffen, in der niemand aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen wird. Echte Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und dem Gesetz in Gänze. - Vielen Dank und Glück auf!

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Schmidt, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun das Wort von der AfD-Landtagsfraktion der Vorsitzende Josef Dörr.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Schmitt hat uns gleich unterstellt, dass wir nicht mitarbeiten wollen, dass uns also die behinderten Menschen nicht am Herzen liegen, und er hat das daran festgemacht, dass wir in dem Ausschuss und auch hier keine Abänderungsanträge gestellt haben. Wir hätten welche stellen können, aber aus arbeitsökonomischen Gründen, weil Anträge von uns regelmäßig abgelehnt werden, haben wir darauf verzichtet und stellen nur gelegentlich Anträge und Abänderungsanträge. Wie gesagt, Anträge anderer Fraktionen, ob sie von der CDU, von der SPD oder von beiden kommen, befürworten wir auch, stimmen ihnen zu oder enthalten uns, dies ohne Rücksicht darauf, woher sie kommen, nur auf ihre Sachlichkeit geprüft. Wenn sie sachlich in Ordnung sind, sind wir dafür - ganz im Gegensatz zu Ihnen, die grundsätzlich alles ablehnen, was von der AfD kommt. Deshalb wundern Sie sich nicht, wenn nicht immer fünf Abänderungsanträge kommen. Das ist das Erste. Das Zweite ist Folgendes: Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das den behinderten Menschen helfen soll. Ich bitte, von einer Beweihräucherung abzusehen. Ich habe das Glück, gelegentlich auch einmal nach Spanien zu kommen. In Spanien konnte ich etwas Außerordentliches erleben. Da hat nach dem Spanischen Bürgerkrieg (Lachen bei der SPD) die Regierung die Weisheit und Weitsicht gehabt, die Nationallotterie ONCE den blinden Menschen zu übergeben. Die blinden Menschen haben nicht nur für sich eine Lobby hergestellt, sondern auch für alle anderen behinderten Menschen. Wenn Sie einmal nach Spanien kommen, dann sehen Sie, dass dort die Bürgersteige abgeflacht sind, dass Treppen neben einer schiefen Ebene sind und viele andere Dinge mehr. Das heißt, dort wird für behinderte Menschen sehr viel getan. Da können wir uns noch eine Scheibe abschneiden. Wir sind davon noch meilenweit entfernt. Wenn man mir persönlich und auch den Mitgliedern der AfD-Fraktion unterschiebt, wir würden für Behinderte nichts tun, ist das, was mich angeht, fahrlässig, denn ich habe immerhin 45 Jahre für behinderte Menschen beruflich gearbeitet, und zwar mit voller Überzeugung. Ich bin ja nicht zufällig dahin gekommen. Wir sehen in dem Gesetz einen Fortschritt auf einem langen Wege und weil es ein kleiner Fortschritt ist, stimmen wir im Gegensatz zu Ihnen, die unsere Anträge immer ablehnen, hier zu. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun Herr Hermann Scharf von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Hermann-Josef Scharf CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Special Olympics ist für viele unserer behinderten Mitmenschen wieder der raue und harte Alltag eingekehrt. Die größten Barrieren, die wir haben, sind immer noch die in den Köpfen vieler unserer Menschen. Deswegen brauchen wir solche Gesetze, wie wir sie heute einbringen. Deswegen sollten wir aber auch überlegen, ob wir nicht im Miteinander - dazu will ich uns heute alle einmal ermuntern - behinderte Mitmenschen als ganz normal ansehen sollten. Richard von Weizsäcker hat es immer so schön gesagt: Es ist ganz normal, verschieden zu sein. - Das will ich bewusst an den Anfang meiner Ausführungen stellen. Froh bin ich, dass wir die Sommerpause genutzt haben, um gute Gespräche zu führen, weil einiges im Entwurf nicht so war, wie wir es uns gewünscht haben. Deswegen will ich explizit den Minister nennen und dir, lieber Magnus, Dankeschön sagen für die Gespräche, die wir teilweise bilateral und auch in einem guten Kontext geführt haben. Deswegen legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, der sich, glaube ich, sehen lassen kann, weil viele der Punkte, die wir wollten, sich wiederfinden. Die tun vor allem unseren behinderten Mitmenschen sehr gut. Dafür will ich einfach Danke schön sagen. (Beifall von der CDU.) (Abg. Scharf (CDU)) Das Wichtigste ist, aus „kann“ wird „muss“ bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes. Das ist etwas, wofür wir viele Jahre gekämpft haben. Ich bin sehr froh, dass wir das nun im Gesetz stehen haben. Ich wünsche mir aber auch - das sage ich ganz offen, weil ich mit unseren Behinderten oft Arztbesuche mache und dann sehe, wie viele Hürden wir immer noch haben -, dass die einen oder anderen sich auch im Privatbereich Gedanken machen. Dies dient den behinderten Menschen, es dient Menschen, die mit einem Rollator unterwegs sind und Menschen, die mit dem Kinderwagen unterwegs sind. Heute Morgen war die Nachricht erfreulich, dass neue Erdenbürger da sind. Deswegen lasst uns ein bisschen mutiger sein und das einfordern, weil das der gesamten Gesellschaft guttut! Kinder und Jugendliche werden in Zukunft explizit genannt und ich bin sehr froh, dass wir hier eine Differenzierung vornehmen. Ich wünsche mir auch in anderen Punkten, dass wir von der Eingliederungshilfe lernen. Ich sage das ganz bewusst, es wäre gut, wenn wir das auch auf die Pflegeversicherung ausweiten. Wie viele wunderbare Wohnformen haben wir im Bereich der Eingliederungshilfe, wie differenziert haben wir diese Dinge. In der Pflege ist da noch sehr viel Luft nach oben. Das muss man gar nicht neu erfinden, sondern dazu gehört auch Mut. Den kann diese Gesellschaft gebrauchen. Als Drittes möchte ich die Verbesserung der Kommunikation nennen, worüber wir sehr froh sein können. Ich will heute einfach loben. Unsere Gebärdendolmetscher, Matthias Kneisfeld und seine Kollegen, machen das heute im Hohen Hause wie immer ganz hervorragend. Wir haben jetzt für Menschen, die Gebärdendolmetscher brauchen, das Recht darauf. Ich glaube, das ist etwas ganz Wichtiges. (Beifall bei der CDU und der SPD.) Dadurch können Menschen an dieser Gesellschaft teilnehmen. Wir müssen uns immer noch einmal vor Augen führen, wie wichtig diese Dinge sind. Ich war mit Kolleginnen und Kollegen letzte Woche zum 100-jährigen Jubiläum beim Saarländischen Blindenverband. Dort haben wir erlebt, mit welcher Freude, mit welchem Lebensmut unsere blinden und sehbehinderten Menschen diese Dinge angehen. Auch für die blinden Menschen tut sich ja einiges in diesem neuen Gesetz, was wir auch sehr gutheißen. Der Landesbeauftragte wird gestärkt. Lieber Michael Schmaus, ich will heute die Gelegenheit nutzen, dir im Namen des gesamten Ausschusses ein herzliches Wort des Dankes für deine Arbeit zu sagen. Du machst das wirklich ganz hervorragend. Du machst es für die Menschen. Das ist etwas ganz Wichtiges. Die Menschen haben in dir einen Fürsprecher. Deswegen ist es wichtig, dass wir das Amt stärken, dass wir verschiedene Passagen haben, die zu einer Stärkung führen, weil das damit auch eine Stärkung für die Menschen ist, für die du eintrittst, wenn sie es nicht können. - Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD.) Wir haben die Beweislastumkehr. Wir haben ein Verbandsklagerecht. Es sind viele Dinge, die jetzt eine bessere Umsetzung erfahren. Es hat sich gelohnt, dass wir bei dem einen oder anderen Punkt diskutiert haben, dass wir - das wünsche ich mir bei vielen anderen Dingen auch - es im Interesse der Menschen gemacht haben. Ich glaube einfach, dass sich Politik danach ausrichten muss. Wenn wir Politikmüdigkeit beenden wollen, wenn wir Optimismus brauchen, wenn wir eine Gesellschaft haben, die Motivation braucht, lasst uns das heute mit dem Gesetz deutlich machen: Wenn man einen Willen hat, findet man auch einen Weg. Das hat mir noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, miteinander und nicht übereinander zu reden. Deswegen ist das ein gutes Gesetz. Ich wünsche mir, dass wir behinderte Menschen mehr im Mittelpunkt sehen. Ich habe es am Anfang gesagt, die Special Olympics haben gezeigt, mit welchem Mut, mit welchem Elan, mit welchem Ehrgeiz diese Menschen kämpfen. Lasst uns das in allen Segmenten des Lebens mit ihnen praktizieren. Deswegen bitte ich Sie alle sehr herzlich, heute diesem Gesetz zuzustimmen, weil es eine Verbesserung für die Menschen mit Behinderungen ist und es dieser Gesellschaft insgesamt guttut. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Scharf, für Ihren Redebeitrag. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Als nächster Redner hat nun von der Landesregierung der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Dr. Magnus Jung, das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute zur Zweiten Lesung der Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes kommen, denn zum einen ist es der Schlusspunkt eines langen und intensiven Arbeitsprozesses, zum anderen geht es um Menschen. Es geht um mehr als 100.000 Menschen in unserem Land, fast jeder Siebte ist schwerbehindert. Es geht um wichtige Fragen für den Alltag dieser Menschen. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte haben, aber dass sie nicht nur gleiche Rechte haben, sondern auch gleiche Chancen auf gleiche Teilhabe. Es geht um gleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt, gleiche Teilhabe am sozialen Leben, gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung und gleichen Zugang zum kulturellen Leben. Sie haben das Recht auf den gleichen Zugang, weil wir der Überzeugung sind, dass alle Menschen gleich sind. So wie wir uns freuen, dass wir es in einem wichtigen Gesetzesbereich selbstverständlich mit einem Gesetz zu tun haben, durch das die Dinge besser werden, als sie bis jetzt waren, so wenig ist es selbstverständlich, dass es besser wird für Menschen mit Behinderungen. Es gibt nämlich auch politische Kräfte bei uns im Land, die wollen, dass es wieder schlechter wird für Menschen mit Behinderungen, weil sie eben nicht daran glauben, dass alle Menschen gleich viel wert sind. Da muss ich mich an die AfD wenden. (Abg. Schaufert (AfD): Wie kommen Sie dar- auf?) Ich möchte Sie persönlich, Herr Dörr, an dieser Stelle ausnehmen. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Ich billige Ihnen persönlich ein wohlwollendes und überzeugendes Interesse zu, aber ich will doch darauf hinweisen, was die AfD im Allgemeinen zu diesem Thema zu sagen hat. Die AfD in Sachsen-Anhalt sagt zum Beispiel: Inklusion ist ein Experiment, das gescheitert ist und gestoppt werden muss. (Abg. Dörr (AfD): Da hat sie recht.) Okay, dann muss ich meine wohlwollende Bemerkung von eben zurücknehmen. Der Kollege Höcke sagt: Kinder mit Behinderungen sind Belastungsfaktoren. (Abg. Dörr (AfD): Nein, das sind sie nicht. Das sind Kinder, die eine gute Ausbildung verdient haben.) Das hat Herr Höcke gesagt und dahinter steht eine politische Überzeugung. Wenn die AfD ihren letzten Bundestagswahlkampf mit dem Slogan „Deutschland. Aber normal.“ überschrieben hat, dann ist damit gemeint, dass Sie definieren, wer normal ist und wer nicht normal ist, wer in unserem Land dazugehört und wer nicht zu dieser Gesellschaft gehört. (Beifall von der SPD und bei der CDU. - Zuru- fe von der AfD.) Deshalb ist es keine Selbstverständlichkeit, dass es in Zukunft so weitergeht und dass alle politischen Kräfte im Land und in den Parlamenten mit einer großen Überzeugung Politik für Menschen mit Behinderungen machen. Ich glaube, man muss allen sagen, die in besonderer Weise betroffen sind, dass dieses ein politisches Kampffeld ist, bei dem es darauf ankommt, wie es in Zukunft weitergeht. (Beifall von der SPD.) Das wollte ich der heutigen Debatte vorausschicken, weil ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass alle gut orientiert sind. Die Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes regelt im Wesentlichen Fragen des öffentlichen Bereichs. Es geht um die Barrierefreiheit in der Kommunikation, es geht um die Barrierefreiheit beim Bau, es geht um die Stärkung des Landesbehindertenbeauftragten, es geht um die Stärkung des Beirates, es geht um die Stärkung der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und es geht um die gesetzliche Verankerung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit und vieles andere mehr. Während wir nach der Ersten Lesung grundsätzlich viel Zustimmung, aber auch Kritik im Einzelnen gehört haben, kann man nach der Anhörung, nach der Auswertung und nach der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss feststellen, dass ein gutes Gesetz noch besser geworden ist. Beim Thema der Barrierefreiheit für die Landesimmobilien steht jetzt das Müssen im Gesetz. Die Befugnisse des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen haben wir wieder auf die Mitwirkung bei Verordnungen ausgedehnt. Wir haben ausdrücklich gesagt, dass die Zuständigkeit des Landesbehindertenbeirats, einen Ausschuss zur Arbeit mit dem Landesamt für Soziales zu bilden, um dieses in seiner Arbeit zu begleiten, natürlich auch bedeutet, dass umgekehrt das Landesamt mit dem Ausschuss eng zusammenarbeiten muss, damit sie für die Menschen mit Behinderungen insgesamt zu besseren Ergebnissen kommen. Deshalb will auch ich mich, lieber Hermann, lieber Frank, bei beiden Fraktionen und bei dir Hermann als Ausschussvorsitzenden für die sehr konstruktiven, am Ergebnis orientierten Beratungen ganz herzlich bedanken. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, zu einem gemeinsamen Abänderungsantrag und zu einer gemeinsamen Beschlussfassung im Ausschuss zu kommen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich verweise darauf, dass dieses Gesetz kein Einzelfall in der Politik für Menschen mit Behinderungen ist, sondern in einer Reihe von politischen Entscheidungen steht, die wir auch in diesem Haus ganz überwiegend in großer gemeinschaftlicher Überzeugung getroffen haben. Wir haben zusammen das Blindengeld reformiert und dafür gesorgt, dass es nicht nur zweimal erhöht wird, sondern zukünftig jedes Jahr automatisch erhöht wird. Wir haben gemeinsam die Grundlage für die Einrichtung der Landesfachstelle geschaffen, wir haben gemeinsam dafür geworben und in den Haushalten durchgesetzt, dass es im Landesamt für Soziales eine erhebliche Aufpersonalisierung gibt und dort mehr Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung stehen. Wir sind an vielen Stellen gemeinsam mit den Trägern dabei, beispielsweise mit der Lebenshilfe, das Angebot an Wohnheimplätzen zu verbessern. Wir haben die Richtlinien zur Integration in den Arbeitsmarkt verbessert, wir haben die Finanzierung der Integrationshelfer verbessert und wir haben ein neues Förderprogramm in Höhe von 1 Million Euro pro Jahr in der Inklusion ab dem Doppelhaushalt 2026/2027 zur Verfügung gestellt. Wir hatten hervorragende Special Olympics im Saarland. Wir haben gemeinsam Maßnahmen für neue Berufsbilder ergriffen, um die Fachkräftesicherung in diesem Bereich zu verbessern, und gemeinsam mit der Stadt Dillingen, der AWO, dem Landkreis St. Wendel und der dortigen Lebenshilfe Modellprojekte für die Förderung von Inklusion im kommunalen Bereich gemeinsam mit der Aktion Mensch auf den Weg gebracht. Das sind nur einige Meilensteine einer umfassenden Politik für Menschen mit Behinderungen. Ich glaube, sie kann sich sehen lassen. Am Ende meiner Rede möchte ich Michael Schmaus in meinen Dank einschließen. Der Landtag hat ein gutes Händchen bei deiner Wahl ins Amt bewiesen. Herzlichen Dank für deine Arbeit, ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dir. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Redebeitrag. Der Minister hat die Redezeit um 7 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht den Fraktionen nun ebenfalls zu. Es wurde aber zunächst eine Kurzintervention angezeigt und ich erteile dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Josef Dörr das Wort. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Dr. Jung, Sie haben es bis zu fortgeschrittener Stunde geschafft, nicht zu entgleisen, dann sind Sie aber doch noch ausgerutscht. Ich will Ihnen erklären, dass ich in meinem Beruf, meine Kinder - das können einige Tausend mit ihren Eltern bezeugen - immer darauf hingewiesen habe, dass sie sich als normal zu betrachten haben und dass sie normal sind. Sie haben natürlich Schwächen, die habe ich zum Beispiel auch. Ich habe eine Brille, ich bin also sehbehindert. Viele von Ihnen sind ebenfalls sehbehindert, ich bin auch noch tanzbehindert und viele von Ihnen sind ebenso noch anderweitig behindert. In unserer Gesellschaft haben wir nun mal die Neigung, Personen an ihren Behinderungen festzumachen. Wenn man jemanden beschreiben will, sagt man: „Das ist der Blinde“ oder „Das ist der, dem das Bein fehlt“ und so weiter. Ich habe mein ganzes Berufsleben auch gegen diese Etikettierung gekämpft. Von mir werden Sie nie gehört haben, dass ich „Behinderte“ gesagt habe. Ich sage „behinderte Kinder“ oder „behinderte Menschen“. Es kann mir einmal durchrutschen, dass ich das Wort „Behinderte“ sage, aber normalerweise ist das nicht mein Sprachgebrauch. Wenn Sie hier behaupten, der AfD-Fraktion würde nichts an den behinderten Menschen liegen, dann ist das einfach nur unlauter. Ich will nun nicht nachprüfen, was Sie alles schon für behinderte Menschen gemacht haben, Sie können sich ja noch ein paar Monate beweisen. - Herzlichen Dank.

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Christina Baltes

Herr Minister Jung, möchten Sie darauf antworten? - Bitte, Sie haben das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Ich hatte eben in meinen Ausführungen gesagt, dass ich Ihnen sehr wohl zubillige, dass Sie sich in Ihrem beruflichen Leben für Kinder mit Behinderungen engagiert haben, dass Ihnen dieses Thema sicherlich am Herzen liegt und dass Sie in Ihrem beruflichen Leben sicherlich auf den einen oder anderen erfolgreichen Einsatz in dem Bereich zurückblicken können. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Ihre Partei - ich habe einzelne landes- und bundespolitische Äußerungen zitiert - ganz überwiegend für das Gegenteil dessen steht, was die Grundüberzeugung ist, die hinter dieser Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes steht. Darauf hinzuweisen war mir wichtig, weil auch jeder Mensch mit Behinderung für die Zukunft wissen muss, um was es geht, wenn politische Entscheidungen getroffen sind: Ob es darum geht, dass alle als gleichwertige Teile der Gesellschaft anerkannt werden und dass sie auch gemeinsam in dieser Gesellschaft leben sollen, oder ob es wieder darum geht, dass die einen normal sind und die anderen nicht und die einen aussortiert werden und die anderen ansonsten das gesellschaftliche Leben führen. Das ist die große Frage, um die es beim Thema Inklusion in Zukunft geht. Ich glaube, es war wichtig, darauf heute hinzuweisen. - Danke schön. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister Jung. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat mit der Drucksache 17/2356 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/2356 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer enthält sich? - Wer ist dagegen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2356 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDUund AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2151. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2151 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/2356 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2151 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages, Drucksache 17/2356, in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD- Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der Landesregierung gemäß § 3 Absatz 8 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes zugeleiteten Landesentwicklungsplan Saarland (Drucksache 17/2277) Mit Schreiben vom 17. August 2026 hat die Landesregierung den Entwurf des Landesentwicklungsplans Saarland nebst Anlagen mit der Bitte um Stellungnahme gemäß § 3 Absatz 8 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes übersandt. Zu dem von der Landesregierung gemäß § 3 Absatz 8 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes zugeleiteten Landesentwicklungsplan Saarland ist die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vorgesehen. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat der Minister für Inneres Bauen und Sport das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorgänger im Amt hätte gesagt: Heute ist ein schöner Tag, ein guter Tag für das Saarland. - Die heute unter Tagesordnungspunkt 11 zu behandelnde Rechtsverordnung der Landesregierung ist eine, die schon lange diskutiert wird, die durchaus komplex, aber ebenso wichtig und wegweisend ist: der Landesentwicklungsplan Saarland. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ein Landesentwicklungsplan ist weit mehr als ein technisches Planungsinstrument. Er entscheidet darüber, wie wir unser Land entwickeln wollen. Er setzt den politischen Rahmen dafür, wo Menschen wohnen, wo Unternehmen investieren, wo Arbeitsplätze entstehen, wie Verkehr organisiert wird und wie wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Gerade im Saarland ist das eine besondere Verantwortung. Wir sind ein kleines, dicht besiedeltes Flächenland. Unsere Flächen sind begrenzt und die Interessen, die auf diesen Flächen zusammenkommen, sind vielfältig und teilweise gegensätzlich. Deshalb braucht es klare politische Entscheidungen und einen verlässlichen Rahmen für die nächsten zehn bis 15 Jahre. Genau deshalb ist es nicht mehr hinnehmbar, dass wir heute noch mit einem Landesentwicklungsland arbeiten, dessen Grundlagen aus den Jahren 2004 und 2006 stammen und der ursprünglich bis 2016 angelegt war. Seit Jahren wird über einen neuen Plan gesprochen, seit Jahren wird beraten, geprüft und weiterentwickelt. Zu lange sind aus notwendigen Planungen Verzögerungen geworden. Ja, es hat auch mir zu lange gedauert. Aber wir haben angepackt, wo andere haben liegen lassen. Diese Landesregierung hat diesen Prozess entschieden vorangebracht. Wir haben nicht nur darüber gesprochen, dass das Saarland einen neuen Landesentwicklungsplan braucht. Wir haben gehandelt, wir haben mit dem Ministerratsbeschluss vom 23. Juni die zweite Fassung des Entwurfs beschlossen und nunmehr auch dem Landtag zugeleitet. Diesem Entwurf ging eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung von Dezember 2025 bis Februar 2026 voraus. Dabei sind rund 1.000 Anregungen eingegangen. Sie wurden geprüft, abgewogen und in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle gar nicht zu sehr auf die einzelnen Details des LEP eingehen. Der LEP ist ein ausgesprochen umfangreiches Regelwerk von der Wohnsiedlungs- und Gewerbeentwicklung über Forschung und Energie bis hin zu Natur-, Grundwasser- und Hochwasserschutz. Wir wollen aber nicht alles bis ins Detail geregelt sehen, sondern wir wollen Leitplanken vorgeben. Sie werden sich in den kommenden Wochen selbst ausgiebig mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf auseinandersetzen. Ich möchte deshalb nur einige politisch besonders relevante Stellschrauben herausgreifen, an denen wir im Zuge der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung auch nachjustiert haben. Denn der LEP ist ausdrücklich keine Verhinderungsplanung. Er ist eine Ermöglichungsplanung. Er soll Entwicklungen ermöglichen und gleichzeitig dafür sorgen, dass diese Entwicklung geordnet, nachhaltig und in Interesse des gesamten Landes erfolgt. Wir müssen Wohnraum ermöglichen, Flächen für Unternehmen und Arbeitsplätze sichern, Energieversorgung zukunftsfest aufstellen und gleichzeitig Natur, Landwirtschaft sowie Grund- und Hochwasserschutz gewährleisten. Das sind keine Gegensätze, die sich einfach auflösen lassen. Sie müssen miteinander abgewogen und räumlich zusammengeführt werden. Denn genau darin liegt die Bedeutung dieses LEPs. Wie diese Abwägung im konkreten Entwurf aussieht, können Sie beispielsweise bei der Wohnsiedlungsentwicklung feststellen. Wir halten grundsätzlich an den kommunalen Wohnsiedlungsentwicklungskonzepten fest. Gleichzeitig haben wir die Kritik aus der Beteiligung ernst genommen und das Instrument deutlich vereinfacht. Bestehende und bereits abgestimmte Konzepte werden anerkannt. Neue Konzepte müssen künftig nur anlassbezogen erstellt oder fortgeschrieben werden, wenn tatsächlich neue Wohnbauflächen entwickelt werden sollen. Das schafft mehr Flexibilität und Planungssicherheit für die Kommunen. Damit bin ich bei einem Punkt, der mir besonders wichtig ist. Der LEP steht nicht für sich allein. Landesentwicklungsplan, Landesbauordnung und Wohnraumförderung gehören für uns zusammen. Der LEP schafft den räumlichen Rahmen, die Landesbauordnung schafft die Voraussetzungen dafür, dass schneller und einfacher gebaut werden kann, und die Wohnraumförderung sorgt dafür, dass insbesondere dort Wohnraum entsteht, wo er gebraucht wird, und dass er bezahlbar bleibt. Bei der Landesbauordnung haben wir Genehmigungsverfahren vereinfacht. Wir haben das beschleunigt, was beim Bauen im Bestand erleichtert werden kann, und mit der Typengenehmigung neue Möglichkeiten für serielles Bauen geschaffen. Wir schaffen neu, was über Jahre nicht geschaffen worden ist. Das gilt auch für die soziale Wohnraumförderung. Wir haben sie neu aufgestellt und deutlich ausgeweitet. Mit Stand 17. Juli dieses Jahres befinden sich 2.424 Wohnungen in Planung, im Bau oder sind bereits fertiggestellt. (Beifall von der SPD.) Weitere Projekte befinden sich in Vorbereitung und Prüfung. Das zeigt: Wir reden nicht nur über Wohnraum, sondern wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Wohnraum tatsächlich entsteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für die wirtschaftliche Entwicklung gilt: Strukturwandel braucht nicht nur gute Ideen und Investitionen, er braucht Flächen und verlässliche Entscheidungen. Deshalb trifft der LEP Vorsorge für den Strukturwandel. Er sieht 90 Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen mit insgesamt 5.112 Hektar vor. Hinzu kommen erstmals 14 Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung mit mehr als 200 Hektar. Das ist das Vorsorgeprinzip Gewerbeflächen: Wir dürfen nicht erst dann über Flächen reden, wenn die Investition bereits vor der Tür steht. Wir müssen heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Saarland morgen investiert, geforscht und gearbeitet werden kann. Gleichzeitig gilt: Vorsorge für Entwicklung bedeutet nicht, Freiräume beliebig zur Disposition zu stellen. Auch beim Freiraumschutz und bei den Grünflächen schaffen wir klare Leitplanken. Wir wollen Entwicklung ermöglichen, aber wir wissen auch, dass Freiräume wichtige Funktionen für Natur, Landwirtschaft, Klima, Wasserhaushalt und Lebensqualität haben. Gerade in einem dicht besiedelten Land wie dem Saarland ist deshalb ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Flächen unverzichtbar. Auch bei den weiteren Themen, von Gewerbe und Energie über Einzelhandel, Freiraumschutz bis hin zu Grundwasser-, Hochwasser- und Vertrauensschutz, haben wir zahlreiche Hinweise auf den Beteiligungsprozess aufgegriffen und den Entwurf entsprechend angepasst. Der vorliegende LEP ist deshalb das Ergebnis eines langen, manchen zu langen, und intensiven Abwägungsprozesses. Er wird nicht jeder Forderung gerecht. Das kann und soll der Landesentwicklungsplan aber auch nicht. Aber er schafft endlich wieder einen verlässlichen räumlichen und rechtlichen Rahmen für die Entwicklung unseres Landes. Wir ermöglichen damit Entwicklung, ohne Schutzinteressen aus dem Blick zu verlieren. Wir schaffen Spielräume für Kommunen und Wirtschaft und tragen gleichzeitig unserer Verantwortung für Natur, Klima und Lebensqualität Rechnung. Genau deshalb ist dieser LEP auch mehr als ein einzelnes Planungsdokument. Er ist ein weiterer Baustein für eine Politik, die wieder Verlässlichkeit beim Planen, Bauen und Wohnen schafft. Nach vielen Jahren der Diskussion liegt nun ein konkreter und aus meiner Sicht ausgewogener Entwurf auf dem Tisch. Wir bringen damit auf den Weg, was über Jahre nicht vorangekommen ist. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie werden als Parlament in den kommenden Wochen ausreichend Gelegenheit haben, sich mit den einzelnen Regelungen auseinanderzusetzen, sie kritisch zu hinterfragen und zu bewerten. Das ist der nächste und auch ein wichtiger Schritt. Ich sage das mit Blick auf die Kritik, die immer noch im Raume steht, Stichwort Konnexität. Wir stellen uns dieser Debatte und wir haben in den zurückliegenden Tagen mit einer, wie ich finde, wirklich fundierten Ableitung und Darlegung zum Ausdruck gebracht, warum wir mit Blick auf das Planungsgesetz wie auch beim Landesentwicklungsplan selbst keine Konnexitätsverletzung sehen. Ich sage aber genauso, wie wir es heute Morgen beim SBSG diskutiert haben: Wenn sich herausstellt, dass es tatsächlich diese Konnexitätsschwelle überschreitet, sind wir gerne bereit, das zu erfüllen. Wir sind rechts- und gesetzestreu. Ich sage mit Blick auf das gegenseitige Verständnis, dass man zumindest das, was wir an Berechnungen vorgelegt haben, akzeptiert. Wenn sie sich am Ende als falsch herausstellen, kann man auf uns vertrauen, dass wir das regeln. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt ist das Parlament am Zug. Ich bitte daher den Landtag um Überweisung des von der Landesregierung gemäß § 3 Absatz 8 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes zugeleiteten Landesentwicklungsplans federführend in den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Unser Ziel ist klar: Der neue Landesentwicklungsplan soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und damit nach vielen Jahren endlich wieder einen verlässlichen und zukunftsfähigen Rahmen für die räumliche Entwicklung unseres Landes schaffen, damit das, was ich zu Anfang mit Blick auf meinen Vorgänger gesagt habe, stimmt, dass es nämlich tatsächlich ein schöner Tag für unser Land ist und vor allen Dingen dass der Landesentwicklungsplan eine schöne Geschichte ist, die jetzt zum guten Ende geführt wird. - Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Debatte. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister, für die Begründung des Landesentwicklungsplans. Der Herr Minister hat die Redezeit um vier Minuten überzogen. Diese Zeit wird natürlich den Fraktionen gutgeschrieben. Ich eröffne die Aussprache. Als nächster Redner hat nun Herr Pascal Arweiler von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Pascal Arweiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn wir heute über den Landesentwicklungsplan Saarland 2030 sprechen, dann klingt das im ersten Moment zugegebenermaßen ziemlich technisch. Landesplanung, Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete, Siedlungsachsen, Zielabweichungsverfahren sind keine Begriffe, über die der Saarländer morgens beim Frühstück sagt: „Jo, damit will ich mich heute mal beschäftigen!“ - Nichtsdestotrotz ist es so, dass es eine ganz grundlegende Frage ist, der wir uns heute stellen, nämlich die Frage, wie das Saarland der Zukunft aussieht. Wo entstehen neue Wohnungen, wo entsteht neuer Wohnraum? Vor allem: Wo schaffen wir Platz für Gewerbe, für neue Arbeitsplätze? Es geht um die Frage, wie wir die Nahversorgung der Zukunft sichern. Wo schützen wir Natur und Landschaft? Wie sorgen wir bei all dem gleichzeitig dafür, dass wir verantwortungsvoll mit unseren Flächen umgehen? Genau dafür brauchen wir den Landesentwicklungsplan. Der bisherige Plan ist mittlerweile in die Jahre gekommen, genauer gesagt ist er über 20 Jahre alt. Seitdem hat sich unser Land aufgrund von vielen Faktoren extrem weiterentwickelt. Das ist teilweise gut so, teilweise ist es aber auch dramatisch und zwar aufgrund von Demografie, Klimawandel, Energiewende, steigendem Flächendruck. Auf all diese Herausforderungen muss der Landesentwicklungsplan 2030 Antworten liefern. Deswegen war es auch richtig, dass die Landesregierung diesen neuen LEP heute hier präsentiert. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, gerade weil es um so wichtige Dinge geht, um die Entwicklung unseres Landes, um die Perspektive unserer Kommunen, war es wichtig, dass es ein so breites und transparentes Verfahren gibt. Hinter Beteiligung kann man nicht einfach nur ein Häkchen setzen, damit man es gemacht hat, sondern man muss sie auch ernst nehmen. Das wurde an dieser Stelle getan, wie ich das beobachten konnte. Es gab zwei Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren. Ich gehe jetzt nur einmal auf die zweite Runde ein. Bei der zweiten Runde gingen 169 Stellungnahmen mit insgesamt 1.389 Anmerkungen, Hinweisen, Einwänden ein. Ich weiß nicht, ob es eben schon erwähnt wurde, aber auch die Kommunen haben extra Zeit beantragt, um mehr Zeit für ihre Stellungnahmen zu haben. Wer Beteiligung ernst meint, muss auch bereit sein, diese Stellungnahmen ernsthaft zu prüfen. Das braucht eben mehr Zeit, vielleicht mehr, als dem einen oder anderen lieb ist. Aber eine lebendige Demokratie braucht auch Zeit. Das sollte sie uns wert sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei allen bedanken, die sich so umfangreich bei diesem LEP eingebracht haben, insbesondere bei den vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, die das in ihrer Freizeit machen. Das ist nicht unbedingt einfache Kost, wenn man das in den Vorlagen in den Räten liest. Aber viele von ihnen haben das sehr ernsthaft gemacht. Bei ihnen möchte ich mich (Abg. Arweiler (SPD)) bedanken. Gleichzeitig möchte ich bei dieser Rede nicht versäumen, dem Innenministerium und insbesondere dem zuständigen Fachreferat zu danken. Dort wurde in den letzten Wochen und Monaten unter Hochdruck gearbeitet. Dort wurden die Hinweise, die ich eben genannt habe - es waren 1.369 Stück alleine in der zweiten Runde -, alle geprüft. Sie wurden alle gegeneinander abgewogen und dort, wo es sinnvoll war, hat man sie in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Das zeigt: Die Landesplanung versteht sich als Partner der Kommunen. (Beifall von der SPD.) Natürlich braucht es übergeordnete Regeln. Stellen wir uns einfach mal vor, jede Kommune würde für sich planen und die entsprechenden Entwicklungen der Kommune würden nur bis zum eigenen Ortsschild vorangehen. Was wäre dann die Konsequenz? - Es entstünde relativ schnell ein Konkurrenzverhältnis, Konkurrenzen bei der Frage der Einwohnerinnen und Einwohner, bei der Frage der Gewerbeflächen und vieles mehr. Es hätte negative Folgen auf Verkehr, Infrastruktur, aber selbstverständlich auch zwingend auf Natur und Umwelt. Aber: Der LEP ist kein starres Korsett, das man einmal beschließt, und dann kann man nicht davon abweichen, sondern es gibt die Zielabweichungsverfahren und die können auch genutzt werden. Es geht also um eine vernünftige Balance. Es geht auf der einen Seite um Planungssicherheit für die Kommunen, aber auf der anderen Seite geht es auch um Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen. Das sieht man besonders, und darauf will ich auch eingehen, beim Thema Wohnen. Ich habe das heute Morgen schon einmal gesagt und ich will das an dieser Stelle aufgreifen: Es fehlen laut einer Studie aktuell 1,3 Millionen Wohnungen in Deutschland. Wir brauchen dringend ausreichend Wohnraum für Jung und Alt, davor ist auch nicht das Saarland gefeit, auch wir müssen nachliefern. Wir sind schon einen guten Schritt vorangekommen, aber es reicht noch nicht aus. Bei der Arbeit für diesen neuen Wohnraum können wir Grund und Boden nicht einfach so vermehren, wie wir das wollen, sondern es ist alles endlich. Dieser vermeintliche Widerspruch muss aufgelöst werden. Wir müssen Wachstum und Nachhaltigkeit an dieser Stelle miteinander verbinden. Deshalb werden wir die Vorgaben zur Wohnsiedlungsentwicklung grundlegend weiterentwickeln. Das wurde eben auch schon genannt. Dadurch erhalten die Kommunen mehr Flexibilität und gleichzeitig kann vor Ort das stärker berücksichtigt werden, was auch tatsächlich gebraucht wird. Neue Wohnflächen sollen sich dabei möglichst an den bestehenden Siedlungsstrukturen und auch an den Verkehrsachsen orientieren. Kurze Wege, wenn möglich unnötigen Verkehr dadurch vermeiden und möglichst geringer Flächenverbrauch, das ist in meinen Augen der richtige Ansatz und den sollten wir weiterverfolgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der LEP ist mehr als nur Wohnungsbau. Er bringt Wohnen, Wirtschaft, Energie, Landwirtschaft, Natur- und Klimaschutz und Daseinsvorsorge in ein gemeinsames räumliches Konzept. Mit Blick auf Gewerbe und Industrie haben wir gesehen und eben bei den Ausführungen des Ministers gehört, dass Hinweise der Kommunen aufgegriffen wurden, dass auf Hinweise der Kommunen weitere Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie ausgewiesen und bestehende erweitert wurden. So haben wir zukünftig 90 Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie. Damit schaffen wir mittelfristig genügend Raum für das Wachstum unserer Wirtschaft und dadurch auch für mehr Arbeitsplätze bei uns im Saarland. (Beifall von der SPD.) Ich will ganz kurz auf einen Punkt eingehen, der uns hoffentlich nicht so schnell wieder trifft, der aber wahrscheinlich doch irgendwann kommt. Es geht um den Hochwasserschutz. Konkret geht es im LEP auch um den vorbeugenden Hochwasserschutz. Wir haben hier einen ganz klaren Maßstab. Als Vorranggebiet wurden die Gebiete, die Flächen als Hochwasserschutzflächen ausgewiesen, wo wir erfahrungsgemäß damit rechnen können, dass sie besonders betroffen sind oder wo aufgrund von natürlichen Gegebenheiten damit zu rechnen ist. Man kann ein Vorranggebiet Hochwasserschutz nicht irgendwohin setzen, sondern es muss schon sinnvoll sein. Das heißt aber nicht, dass in diesen Bereichen zukünftig kein Bau mehr möglich ist. Es besteht dort kein generelles Bauverbot. Auch dort kann im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden, selbstverständlich gebaut werden. Auch mit Blick auf die von den Kommunen gewünschten Überleitungsvorschriften wurde aus meiner Sicht ein sinnvoller Weg, eine vernünftige Lösung gefunden. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die SPD-Alleinregierung hat es sich zum Ziel gemacht, in dieser Legislaturperiode einen neuen LEP vorzulegen. Ich würde sagen, dieses Ziel wurde bislang auch erreicht. Wir holen damit das nach - eben hat Reinhold Jost kurz von seinem Vorgänger gesprochen -, was frühere CDU-Innenminister zwar angekündigt, aber doch versäumt haben. Sie haben es nur gesagt, aber wir tun es jetzt. Bei aller Kritik, die sicherlich im Laufe des Verfahrens kommt - vielleicht hören wir auch gleich noch etwas dazu - möchte ich an eine Sache erinnern: In der Vorbereitung zur heutigen Rede habe ich ein bisschen recherchiert. Es war im Februar 2024, als die CDU einen Antrag gestellt hatte, dass wir das Verfahren, die Aufstellung eines neuen LEP, hier im Hohen Haus stoppen sollten. Ich sage an (Abg. Arweiler (SPD)) dieser Stelle nur: Gott sei Dank sind wir dem nicht gefolgt, sonst würden wir heute nicht hier stehen. (Beifall von der SPD.) Unser Land braucht keinen weiteren landesplanerischen Stillstand, es braucht einen modernen Rahmen für seine Entwicklung. Jetzt werden wir uns im Innenausschuss selbstverständlich intensiv dahingehend mit dem Entwurf beschäftigen. Wir werden hinschauen, wir werden Argumente gegeneinander abwägen und miteinander beraten. Ich freue mich darauf. Nach dem so umfassenden Beteiligungsverfahren sollten wir jetzt aber trotzdem keine unnötige Zeit verlieren. Ziel muss es sein, dass der LEP zeitnah, noch in diesem Jahr, in Kraft treten kann, damit auch das Saarland den modernen Rahmen bekommt, den es in den kommenden Jahren braucht für zusätzliche Investitionen, für Entwicklung, für starke Kommunen, aber auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Heimat. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Arweiler. Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Sebastian Schorr das Wort.

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Sebastian Schorr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wie schon meine Vorredner eben zu Recht gesagt haben, ist der neue Landesentwicklungsplan eines der wichtigsten Planungsinstrumente für die Zukunft unseres Landes. Er setzt Rahmenbedingungen für Jahrzehnte, dafür, wo Menschen wohnen und bauen können, wo sich Unternehmen entwickeln und Menschen arbeiten können und selbstverständlich auch, wie Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum gesichert wird und welche Spielräume unsere Städte und Gemeinden dabei haben. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Beratung, da gebe ich meinem Vorredner absolut recht. Die geht für uns im Parlament jetzt erst los. Der LEP ist dem Landtag erst vor wenigen Tagen zugeleitet worden. Wir konnten uns daher bislang nur rudimentär mit diesem sehr umfangreichen Werk - über 450 Seiten - auseinandersetzen, welche Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf tatsächlich vorgenommen wurden und wie diese inhaltlich am Ende des Tages zu bewerten sind. Das haben wir dann in dem Ausschuss auf der Agenda. Genau das werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig und zügig herausarbeiten und deshalb werden wir uns heute enthalten. Das ist ausdrücklich keine abschließende Bewertung, diese werden wir im parlamentarischen Verfahren vornehmen. Dazu gehört für uns insbesondere eine intensive Anhörung mit denjenigen, die später mit den Vorgaben arbeiten müssen, allen voran unsere Städte und Gemeinden, aber auch die Wirtschaft und weitere Betroffene wie beispielsweise die Landwirtschaft. Bereits im bisherigen Verfahren gab es erhebliche Kritik aus diesen Reihen, insbesondere aus der Wirtschaft und der kommunalen Familie. In dieser Sache muss ich meinem Vorredner widersprechen. Der Minister a.D. Bouillon war, glaube ich, nicht der hemmende Faktor in der letzten Legislaturperiode, sondern eher das Umweltministerium, sodass man hier aus Sicht des Innenministeriums hätte schneller arbeiten können, aber dort gab es keine Einigung. Das Ganze jetzt auf die CDU zu schieben, ist, glaube ich, fehl am Platz. (Beifall von der CDU.) Für uns stehen bei der weiteren Bearbeitung neben dem Naturschutz, der Landwirtschaft, dem Hochwasserschutz - - (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Ja, das ist so, das habe ich damals genauso mitbekommen. Die Vorarbeit, auf die man jetzt aufgebaut hat, wurde damals schon geleistet aber man hat sie an der einen oder anderen Stelle auch verwässert. Das ist alles in Ordnung, Herr Commerçon, gerne können wir später noch darüber reden. - Für uns stehen dabei neben dem Naturschutz, der Landwirtschaft oder auch dem Hochwasserschutz das Wohnen, die wirtschaftliche Entwicklung und die Daseinsvorsorge im Vordergrund. Beim Wohnen werden wir genau prüfen, wie viel tatsächlicher Entwicklungsspielraum unseren Kommunen am Ende des Tages bleibt, insbesondere im ländlichen Raum. Natürlich ist es richtig, vorhandene Potenziale innerhalb unserer Orte zu nutzen, aber zur Wahrheit gehört auch, dass neue Wohnbauflächen dort möglich bleiben müssen, wo entsprechende Bedarfe bestehen. Für uns ist klar: Das Eigenheim darf im Saarland nicht zum Ausnahmefall werden, sondern für viele junge Familien gehört das eigene Haus zum Lebensentwurf. Unsere Dörfer brauchen Familien, die dort bauen, Eigentum schaffen und dauerhaft bleiben. (Beifall von der CDU.) Genauso wichtig ist aus unserer Sicht die allgemeine Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum geht es darum, dass Nahversorgung, Dinge des täglichen Bedarfs, Dienstleistungen und andere wichtige Angebote erreichbar bleiben. Auch hier müssen wir unseren Kommunen genügend Möglichkeiten geben, auf diese Bedürfnisse vor Ort zu reagieren. (Abg. Schorr (CDU)) Ein weiterer Schwerpunkt ist die wirtschaftliche Entwicklung. Dazu möchte ich auf die letzte Stellungnahme der IHK verweisen, die diesen Plan sehr stark kritisiert hat. Wir werden insbesondere prüfen, ob ausreichend geeignete Flächen und Entwicklungsmöglichkeiten - nicht nur an der Saarschiene, sondern auch im ländlichen Raum - für bestehende Unternehmen, Erweiterungen und Neuansiedlungen vorhanden sind. Fehlende Flächen oder zu starre Vorgaben dürfen nicht zum zusätzlichen Standortnachteil werden. Der Herr Minister hat das Thema Konnexität angesprochen - hier sind wir unterschiedlicher Auffassung. Wir müssen genau prüfen, welche zusätzlichen Aufgaben und Kosten durch die Vorgaben des LEP bei unseren Städten und Gemeinden entstehen. Nach den Erkenntnissen aus dem bisherigen Verfahren, auch zum Landesplanungsgesetz, haben wir erhebliche Zweifel, ob das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Konnexität vollständig und ordnungsgemäß eingehalten wurde. Das habe ich hier schon mehrfach angezweifelt und das bleibt auch so. Auch das gehört zwingend in die parlamentarische Anhörung und muss gemeinsam mit der kommunalen Familie aufgearbeitet werden. Meine Damen und Herren, für uns gilt weiterhin: Ein Landesentwicklungsplan muss Entwicklung steuern, aber er darf Entwicklung nicht verhindern. Es darf kein Verhinderungsplan werden. Er muss den Kommunen Gestaltungsspielraum lassen, Familien Wohneigentum ermöglichen, Daseinsvorsorge sichern, unserer Wirtschaft Raum für Investitionen geben und unsere Natur schützen. Oder anders gesagt: Das Saarland braucht keinen Plan, der den Mangel verwaltet, sondern einen Plan, der Familien, Kommunen und Unternehmen Raum für Zukunft gibt. Ob der vorliegende LEP diesem Anspruch gerecht wird, werden wir sorgfältig prüfen. Wir werden anhören und beraten. Deswegen werden wir uns heute enthalten. - Vielen Dank für die ungeteilte Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Schorr. Als nächster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Landesentwicklungsplanung findet immer statt, auch ohne Plan, besser mit Plan. Wir hatten Pläne, die sehr alt waren und überarbeitet werden sollten. Viele Beteiligte gehören dazu und viele widerstreitende Interessen sind unter einen Hut zu bringen. Aus diesem Grunde ist es verständlich, wenn auch nicht entschuldbar, dass es so lange gedauert hat, bis ein Entwicklungsplan vorliegt. Man muss sich beim Innenminister dafür bedanken, dass er den Mut gehabt hat - es hat wahrscheinlich auch Arbeit dazugehört, aber am Schluss auch Mut -, diesen Plan hier vorzulegen. Unrecht hatte er, indem er gesagt hat, es sei ein Endpunkt erreicht. Der ist nicht erreicht. Es ist ein Endpunkt in der Erarbeitung dieses Planes vom Ministerium in Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten erreicht. Jetzt kommt aber die Prüfung durch das Parlament, durch den Ausschuss. Es sind viele Fragen aufgeworfen worden, gerade zum Konnexitätsprinzip, also wer bestellt, bezahlt. Das muss man sehen. Das muss man im Zusammenspiel der Kräfte - auf der einen Seite das Land, auf der anderen Seite vielleicht die Städte und Gemeinden oder auch ein Betrieb - ausloten. Das muss aufgezeigt werden. Der Minister hat versprochen, das sei nicht in Stein gemeißelt. Dann muss es auch möglich sein, dass Dinge geändert werden. Der Plan liegt jetzt vor. Das ist eine Geschichte - ich sage das positiv -, an der man sich zumindest abarbeiten kann. Solange die Planung in den Köpfen und nirgends niedergeschrieben ist, ist das eher vage. Jetzt liegt aber etwas vor. Dann kann man sagen, auf diesem Gebiet oder in dieser Gemeinde möchte man noch dieses und jenes verändern. Jetzt ist es konkret und jetzt müssen alle an die Arbeit. Es sind schon Stichworte gefallen. Wir als AfD-Fraktion möchten keinen Verhinderungsplan, wir möchten einen Ermöglichungsplan. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Dörr. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung bezüglich der Überweisung der Drucksache 17/2277 federführend an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Wer für die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Drucksache 17/2277 einstimmig federführend an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sicher leben im Saarland - Gefahren früh erkennen, entschlossen handeln (Drucksache 17/2341) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ein funktionierender Staat beginnt mit Sicherheit - Polizei und Sicherheitsbehörden stärken, Rechtsrahmen modernisieren (Drucksache 17/2338) Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Sandra Quinten das Wort.

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Sandra Quinten SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für Freiheit. Die Saarländerinnen und Saarländer erwarten zu Recht, dass der Staat für ihre Sicherheit sorgt. Dafür brauchen wir eine Polizei und einen Verfassungsschutz, die handlungsfähig sind. Wir brauchen einen Rechtsstaat, der Recht und Gesetz konsequent durchsetzt und unsere Demokratie schützt. Dabei ist es ganz gleichgültig, aus welcher Richtung der Extremismus kommt: ob Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus. Wer unsere Demokratie bekämpft oder sich nicht an Recht und Gesetz hält, der muss mit der Konsequenz unseres Rechtsstaates rechnen. Genau deshalb brauchen wir eine Sicherheitspolitik, die nicht nur Forderungen formuliert, sondern dafür sorgt, dass unsere Sicherheitsbehörden auch in Zukunft handlungsfähig sind. Die Stärke eines Staates bemisst sich nun mal nicht daran, wie lange ein Forderungskatalog zur inneren Sicherheit ist, sondern was er konkret für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger tut. Ich glaube, da haben wir seit 2022 einiges getan: Wir haben den jahrelangen Personalabbau bei unserer Polizei beendet, rund 700 Anwärterinnen und Anwärter wurden seit dem Regierungswechsel eingestellt. Einschließlich des Haushaltsjahres 2027 schaffen wir knapp 200 zusätzliche Planstellen. Das von uns versprochene Ziel steht: 2.900 Vollzugsplanstellen bis 2032. Seit 2024 haben wir zusätzlich rund 18 Millionen Euro außerplanmäßig insbesondere in moderne Ausstattung und die Eigensicherung unserer Polizei investiert, denn für uns gilt der Grundsatz: Wir schützen diejenigen, die uns jeden Tag schützen. Mit den Tarifoffensiven 2025 und 2026 stellen wir fast 80 Menschen unbefristet ein und entlasten damit die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten von polizeifremden Aufgaben. Auch bei der Digitalisierung sind wir vorangekommen, mit der E-Akte und weiteren mobilen Anwendungen für unsere Polizei. Den Verfassungsschutz haben wir mit einem neuen Gesetz, zehn zusätzlichen Stellen und stärkerer parlamentarischer Kontrolle gestärkt. Ja, wir sind noch nicht am Ziel, das ist richtig. Wir sehen die Herausforderungen auch bei der Nachwuchsgewinnung, auch bei den Abbrechern, zum Beispiel bei der FOS Polizei. Auch die FOS Polizei ist kein Wundermittel, sie ist ein zusätzlicher Weg, junge Menschen frühzeitig für den Polizeiberuf zu gewinnen - nicht mehr, aber eben auch nicht weniger, meine Damen und Herren. Unser Antrag ist daher auch kein Antrag, mit dem wir uns für das Erreichte selbst auf die Schultern klopfen. Unser Antrag richtet den Blick nach vorne, denn die Sicherheitslage verändert sich: Extremisten radikalisieren sich im Netz, Kriminalität wird digitaler, Cyberangriffe und hybride Bedrohungen nehmen zu, Drohnen können Einsatzmittel sein oder eben auch selbst zur Gefahr werden. Auf das alles haben wir reagiert: Wirtschaftskriminalität, Vermögenskriminalität und Cybercrime haben wir organisatorisch gebündelt und spezialisiert. Die Herausforderungen verändern sich aber weiter, daher müssen auch unsere Antworten mit diesen Herausforderungen Schritt halten. Wir wollen automatisierte Datenanalyse rechtssicher ermöglichen. Wir wollen den Einsatz von Polizeidrohnen auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen und wirksame Möglichkeiten schaffen, missbräuchlich eingesetzte Drohnen abzuwehren. Dabei gilt aber eben auch: Nicht alles, was technisch möglich ist, darf automatisch auch staatlich erlaubt sein. Wir brauchen klare gesetzliche Schwellen, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, Diskriminierungsschutz und auch eine wirksame rechtsstaatliche Kontrolle. Wir wollen einen Staat, der stark genug ist, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, und rechtsstaatlich genug, mit seinen Möglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen. Genau diese Balance wiederherzustellen, darum geht es in unserem Antrag. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, die CDU fordert und hat auch in der Vergangenheit immer wieder Tempo beim Personal gefordert. Das darf sie gerne tun, dafür ist sie die Opposition, das ist ihre Aufgabe. Aber derjenige, der über Jahre hinweg selbst Verantwortung für den Perso- (Abg. Quinten (SPD)) nalabbau getragen hat, kann heute nicht so tun, als ginge der Wiederaufbau plötzlich nicht schnell genug. (Sprechen bei der CDU.) Ja, wir von der SPD-Fraktion vergessen nicht, dass wir im Rahmen der Großen Koalition natürlich auch Mitverantwortung getragen haben. Aber entscheidend ist, dass wir die Kehrtwende eingeleitet haben und jetzt aufbauen. Ich wiederhole es: Wir haben den Saarländerinnen und Saarländern 2.900 Vollzugsplanstellen bis 2032 versprochen. Auf dem Weg sind wir, genau daran lassen wir uns auch messen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Ein Satz, den man sehr häufig auch in den Posts der CDU liest, lautet „Opposition wirkt“. Sie erwecken dabei gerne den Eindruck, Sie müssten diese Landesregierung in Sachen Sicherheitspolitik vor sich hertreiben. Liest man sich allerdings Ihren Antrag einmal durch, kommt einem erstaunlich vieles recht bekannt vor. Warum? Nehmen wir als Beispiel die automatisierte Datenanalyse: Dafür, liebe CDU, schaffen wir gerade die gesetzlichen Grundlagen. Polizeidrohnen und Drohnenabwehr sind Teil der Weiterentwicklung unseres Polizeirechts. Digitale Fähigkeiten des Verfassungsschutzes stärken - nun, wir haben bereits begonnen, mit zusätzlichen Kräften gerade im IT-Bereich diese Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie sehen, das alles beginnt nicht erst heute mit Ihrem Antrag. Denn während Sie diese Forderungen jetzt für sich entdecken, sind wir bereits in der Umsetzung. (Beifall von der SPD.) Deshalb stellt sich schon die Frage: In welcher Hinsicht genau treiben Sie die Landesregierung eigentlich vor sich her? Denn bei vielem, was Sie heute fordern, treiben Sie nicht vor sich her, sondern rennen Maßnahmen hinterher, die schon längst auf den Weg gebracht worden sind. Aber vielleicht hören wir ja nachher noch, was daran neu sein soll. (Beifall von der SPD.) An anderen Stellen allerdings wird in Ihrem Antrag sehr deutlich, worin wir uns unterscheiden: Präventivgewahrsam, elektronische Aufenthaltsüberwachung, biometrische Gesichtserkennung, Gesundheitsdaten, Cyberabwehr, Rückführung, es folgt das Jugendstrafrecht und am Ende landen wir beim Thema der Staatsangehörigkeit. Ein bisschen gewinnt man schon den Eindruck, dass Sie alles, was gerade emotional diskutiert wird und einigermaßen unter den Begriff der Sicherheit subsumiert werden kann, heute in diesen Antrag gepackt haben. Sie legen einen langen Katalog vor, was bei einer Reform des saarländischen Polizeirechts alles geprüft, geändert, neu geregelt werden sollte. Damit nicht genug: Am Ende folgt noch der Forderungskatalog an die Bundesregierung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, liest sich, mit Verlaub, ein bisschen wie ein sicherheitspolitischer Gemischtwarenladen. Bei besonders weitreichenden Eingriffen reicht es übrigen auch nicht, einfach nur „verfassungskonform“, „rechtssicher“ und „unter engen Voraussetzungen“ zu den Forderungen zu schreiben. Das klingt gut, aber entscheidend ist letztlich, ob diese Eingriffe tatsächlich notwendig, verhältnismäßig und vor allem auch rechtlich tragfähig sind. Gerade wenn wir dem Staat neue und tiefgreifende Befugnisse geben, reicht das Etikett „verfassungskonform“ alleine nicht. Ein starker Rechtsstaat muss seine Bürgerinnen und Bürger schützen, aber immer mit den Mitteln des Rechtsstaats. Vor diesem Hintergrund stärken wir Polizei und Verfassungsschutz, geben ihnen moderne Instrumente an die Hand und sorgen gleichzeitig für klare rechtsstaatliche Grenzen. Das bedeutet für uns moderne Sicherheitspolitik: handlungsfähig, praxistauglich, rechtsstaatlich, für ein Saarland, in dem die Menschen sicher leben können. Genau dafür gibt unser Antrag den klaren Auftrag. Ich bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Quinten, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. - Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort. (Sprechen.) Es hat wohl eine Änderung gegeben. - Dann hat Frau Anja Wagner-Scheid das Wort zur Begründung.

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Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innere Sicherheit ist Kernaufgabe eines funktionierenden Staates. Entscheidend ist nicht, wer die schönste Überschrift über dem Antrag hat, sei es der SPD-Antrag, sei es unser Antrag. Wichtig ist, dass wir mit unserer Politik Fragen beantworten. Hier geht es um die Fragen, was die saarländische Polizei braucht, was unsere Sicherheitsbehörden brauchen und welche konkreten Entscheidungen daraus folgen. Genau daran sollten wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren draußen an den Bildschirmen und hier auf dem Besucherrang, diese beiden Anträge messen. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Der SPD-Antrag trägt den Titel „Sicher leben im Saarland - Gefahren früh erkennen, entschlossen handeln“. Vieles darin klingt vertraut: automatisierte Datenanalyse, Drohnen, ein moderner Verfassungsschutz, eine Reform des Polizeirechts, mehr Personal - alles so weit richtig. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, liebe Frau Kollegin Quinten, über alles das reden wir doch längst hier im Parlament, in den Ausschüssen. Der Unterschied zwischen den Anträgen besteht darin, dass unser Antrag auch ganz konkret sagt, was zu tun ist, was wir uns vorstellen. So wollen wir unter anderem den bestehenden präventiv-polizeilichen Gewahrsam verfassungskonform weiterentwickeln und seine bislang auf acht Tage begrenzte Höchstdauer verlängern. Andere Länder machen es uns vor: Bayern ermöglicht eine Höchstgrenze von acht Wochen. Darüber hinaus wollen wir eine eigenständige und rechtssichere Regelung für den Präventivgewahrsam für Gefährder, insbesondere für islamistische Gefährder, schaffen. Wir wollen ferner bei Gefährdern die elektronische Aufenthaltsüberwachung als präventives Instrument rechtssicher ausgestalten. Darüber hinaus soll die automatisierte Datenanalyse ermöglicht werden, mit menschlicher Letztentscheidung und klaren Regeln für Datenschutz, Protokollierung und Löschung. Wir wollen außerdem Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten weiterentwickeln und biometrische Verfahren unter engen gesetzlichen Voraussetzungen prüfen. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Befugnis der Drohnendetektion und Drohnenabwehr in unserem Landesgesetz geregelt wird. Ferner wollen wir die notwendigen Cyberabwehr-Befugnisse schaffen, damit das Saarland bei schwerwiegenden Cyberangriffen auch technische Amtshilfe des Bundes nutzen kann. (Beifall von der CDU.) Das ist der erste Unterschied zwischen dem Antrag der SPD und unserem Antrag: Die SPD beschreibt Ziele, wir benennen die richtigen Instrumente. Es ist schon eine kuriose Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die SPD regiert seit vier Jahren. Sie könnten diese Instrumente längst auf den Weg gebracht haben, statt in diesem Parlamentsantrag die eigenen Ankündigungen lediglich zu loben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Innenminister Jost selbst bewegt sich längst in diese Richtung. In seinem Sommergespräch vor wenigen Wochen hat er eine umfassende Novelle des Polizeigesetzes und des Polizeidatenschutzgesetzes angekündigt, mit erweiterten digitalen Befugnissen und KI zur Analyse großer Datenmengen. Die Erste Lesung, so konnte ich es den Medien entnehmen, sollte bereits in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause stattfinden - also heute! Ich hätte erwartet, dass die Landesregierung, der Innenminister, heute eine Novelle des Polizeirechts vorlegt. Fehlanzeige, uns liegt keine Novelle vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Innenminister, wo ist die Novelle? Sind es wieder nur Ankündigungen? Wir sind damit nicht zufrieden. (Beifall von der CDU.) Wir als CDU-Landtagsfraktion sind bereit, die Diskussion und Debatte darüber zu führen, welche Instrumente unsere Polizei braucht, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen liegen und wie wir neue Befugnisse praxistauglich in saarländisches Recht überführen. Das gilt auch für Gefährder. Wir fordern eine eigenständige, verfassungskonforme Regelung für den Präventivgewahrsam. Innenminister Jost sagte in dem genannten Sommergespräch, dass er sich einer Diskussion über weitergehende Regelungen nicht verschließt. Gut so! Wir führen hier die Diskussion. Denn es geht nicht um eine abstrakte Gefahr. Nach Angaben des Innenministers werden im Saarland elf Gefährder geführt, acht davon aus dem islamistischen Bereich. Deshalb stelle ich erneut die Frage: Warum kommt heute nicht die Novelle? Auf was warten Sie, Herr Innenminister? - Es gibt keinen Grund zu warten, sondern es gibt die Notwendigkeit, zu handeln. (Beifall von der CDU.) Der Staat muss alle rechtsstaatlich zulässigen Möglichkeiten haben, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Anschläge zu verhindern. Meine Damen und Herren, der vielleicht größte Widerspruch im SPD-Antrag findet sich beim Thema Personal. Die SPD präsentiert große Zahlen, rund 700 eingestellte Anwärterinnen und Anwärter seit 2022, knapp 200 zusätzliche Planstellen bis einschließlich 2027 und 2.900 Vollzugsplanstellen bis 2032. So schön, so gut - liest man. Aber eine ganz andere Zahl gehört genauso zur Wahrheit: 697 Bewerbungen, die niedrigste Bewerberzahl seit 2020. Genau darin liegt das Problem. Eine Planstelle mehr auf dem Papier ist noch keine Polizistin und kein Polizist mehr auf der Straße. Eine Einstellung ist noch kein abgeschlossenes Studium. Entscheidend ist, wie viele ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte tatsächlich vor Ort ihren Dienst leisten können. Genau darüber wollten wir im Innenausschuss Auskunft haben, über den tatsächlichen Personalendbestand, über die Einstellungen und Studienabbrüche, über Pensionierungen und sonstige Abgänge und vor allem über die Entwicklung der Mindestkommandostärken. Denn diese entscheidet darüber, ob genügend Personal, genügend Polizistinnen und Polizisten für ihren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Aber ausgerechnet diesen Bericht, liebe SPD-Landtagsfraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitskreis Innen, haben Sie mit Ihrer (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Mehrheit von der Tagesordnung genommen! Das muss man sich einmal vor Augen führen: Der Innenminister macht ein Sommergespräch, er präsentiert öffentlich seine Personalbilanz. Die SPD schreibt diese Erfolgsmeldung in den sozialen Medien nieder und legt heute einen Landtagsantrag vor, aber wenn wir als Opposition im Innenausschuss die Darlegung der Zahlen verlangen, dann wird dieser Bericht von der Tagesordnung genommen! (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht.) Herr Innenminister, wer seine Bilanz öffentlich präsentiert, muss sie auch dem Parlament erklären! (Beifall von der CDU.) Das ist eine Frage der parlamentarischen Kontrolle, und deshalb reichen uns Ihre Hochglanzzahlen, Ihre netten Berichte in den sozialen Medien nicht aus. Wir wollen wissen, was von den zusätzlichen Stellen tatsächlich auf den Dienststellen ankommt, wie sich Studienabbrüche und Personalabgänge entwickeln und ob die Mindestkommandostärken in den Dienststellen dauerhaft eingehalten werden können. Politik beginnt dort, wo aus Überschriften konkrete Entscheidungen werden. Unsere Sicherheitsbehörden, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen drei Dinge: genügend ausgebildete Menschen, moderne Technik und einen zeitgemäßen, rechtssicheren Rechtsrahmen. Sie brauchen eine Landesregierung, die über die tatsächliche Lage transparent Auskunft geben möchte. Wer im Sommergespräch Erfolge verkündet und sie anschließend in einem Landtagsantrag niederschreibt, darf sich der parlamentarischen Kontrolle nicht entziehen. Sicherheitspolitik braucht einen handlungsfähigen Staat und ein Parlament, das seine Kontrolle wahrnehmen kann. Ja, liebe Frau Kollegin Quinten, Opposition wirkt, CDU-Landtagsfraktion wirkt. Wir bleiben dran! (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Wagner-Scheid, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun Herr Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit Verlaub, eine Frage vorweg: Wer regiert denn eigentlich dieses Land, wenn CDU und SPD solche Anträge stellen müssen? Beide sprechen von einem starken Staat, von moderner Polizei und von frühzeitiger Gefahrenabwehr et cetera. Der SPD-Antrag ist dabei vor allem eine selbstverliebte Nabelschau der eigenen Landesregierung, was man angeblich alles erreicht hätte: rund 700 Polizeianwärter - wir haben das ja gehört. Doch Planstellen auf dem Papier fahren keine Streife, bearbeiten keine Ermittlungsakten und verhindern keine Straftaten. Entscheidend ist, wie viele Beamte tatsächlich vor Ort sind und dort in den Einsatz gebracht werden können. Das Ziel von 2.900 Vollzugsbeamten soll zudem erst 2032 erreicht werden. Wer angesichts der heutigen Sicherheitslage auf das nächste Jahrzehnt, auf die nächste, ja eigentlich sogar die übernächste Legislatur verweist, handelt nicht entschlossen, sondern vertagt das Problem in altbekannter Weise. Vor allem weicht die SPD aber den entscheidenden Fragen aus: Wie begegnen wir islamistischen Gefährdern? Wie viele straffällige Ausländer werden tatsächlich abgeschoben? - Dazu steht in diesem Antrag praktisch nichts. Stattdessen fordert die SPD, wie so oft, ihre eigene Regierung dazu auf, ihren Kurs fortzusetzen. Das ist ein reines politisches Eigenlob-Schreiben. Diesen Antrag lehnen wir natürlich sofort ab. Der CDU-Antrag benennt einige Probleme klarer, aber auch nach dem altbekannten Motto: „CDU will“, wobei jeder Bürger mittlerweile weiß, dass alles, was nach dem „Will“ kommt, gänzlich irrelevant ist und nie geschehen wird. So muss ich hier wieder an meine Eingangsfrage erinnern: Wer regiert und wer regierte eigentlich unseren Staat in Bund und Land über Jahrzehnte? Die eine oder andere richtige Überschrift macht die aktuellen wie vergangen Versäumnisse nicht wett, liebe CDU und auch liebe SPD. Die CDU kann sich heute nicht glaubwürdig als Reparaturbetrieb einer Sicherheits- und Migrationspolitik darstellen, die sie über viele Jahre selbst mitgetragen und gefördert, ja sogar erst verursacht hat! Wer Probleme erst produziert und anschließend einen unverbindlichen Prüfkatalog vorlegt, übernimmt keine Verantwortung, der versucht, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Sicherheit: Ja, Selbstlob und unverbindliche Schaufensteranträge: Nein. Den Antrag der SPD lehnen wir selbstverständlich ab. Trotz einzelner richtiger Forderungen stimmen wir auch der unzureichenden Tatensimulation der CDU nicht zu. Liebe CDU, versuchen Sie doch mal, die bereits in Ihren Händen liegende Macht in Bund und Ländern zu benutzen und versuchen Sie nicht ständig, die Menschen mit Schaufensteranträgen und „CDU will“ hinter die Fichte zu führen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat von der SPD-Landtagsfraktion Herr David Maaß das Wort.

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David Maaß SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir verbleiben noch drei Minuten. Ich will es deswegen relativ schnell machen. Zuerst, liebe Kollegin Wagner-Scheid, will ich noch eine Falschbehauptung von Ihnen klarstellen. Sie haben sogar noch während der Innenausschusssitzung eine Pressemitteilung herausgegeben, dass wir angeblich zum Zweck einer Vertuschung irgendetwas von der Tagesordnung nehmen lassen würden. Wir haben es im Innenausschuss angesprochen, Sie wissen, dass der Innenminister zweimal mit dem Ausschussvorsitzenden diesbezüglich telefoniert und darum gebeten hat, diesen Tagesordnungspunkt zu schieben, weil beide Berichterstatterinnen im Ministerium krank beziehungsweise verhindert waren. Das war die Begründung. Das Ministerium wollte es nicht selbst schieben und deswegen mussten wir es schieben, weil einfach kein Berichterstatter anwesend war! (Beifall bei der SPD.) Dass Sie dann eine Pressemitteilung rausgeben und uns unterstellen, dass wir etwas vertuschen wollen, zeigt, glaube ich, den Geist dieser Debatte. Ich will noch zwei, drei Sachen dazu sagen. Meine Kollegin Quinten hat es schon genannt, Ihr Antrag ist ein guter Gemischtwarenladen, dort ist von allem ein bisschen drin: ein bisschen Polizeirecht, ein bisschen Rückführung, ein bisschen Bundesrecht. Fragen Sie doch mal Kriminologen, wie sie dazu stehen, dass Sie beispielsweise möchten, dass Heranwachsende immer nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Alleine das ist schon wieder der verzweifelte Versuch, ein bisschen Schlagzeile in der rechten Medienlandschaft zu bekommen. Das ist nicht unser Weg. - Ich glaube, Sie sehen in unserem Antrag, wie seriöse Sicherheitspolitik geht. Sie wissen eben auch, was in den letzten 20, 30 Jahren passiert ist. (Zurufe von der CDU. - Zuruf der Abgeordne- ten Wagner-Scheid.) Ich weiß, ich fische wieder in der Vergangenheit, aber man muss es immer wieder sagen. (Weitere Zurufe von der CDU.) Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit Lafontaine. Das ist 100 Jahre her. Die entscheidenden Personen, Büroleiter Innenminister, ehemaliger Finanzminister, ehemaliger Innenminister, Sie als ehemalige Finanzstaatssekretärin, die den Kahlschlag in der saarländischen Polizei zu verantworten haben, sitzen noch im Haus. Sie haben die saarländische Polizei beispiellos rasiert, Sie haben sie abgebaut. Wir haben vor Kurzem ein entsprechendes Diagramm veröffentlicht, wie sich der Personalbestand in der saarländischen Vollzugspolizei entwickelt hat. (Zurufe von und Sprechen bei der CDU.) Kennen Sie noch „Der Preis ist heiß“? Dort gab es den Kraxelhuber, der ist bei Ihnen nach unten gekraxelt, bis 2025, und dann ist er wieder hochgekraxelt. An dieser Stelle sehen Sie, dass wir den Personalabbau gestoppt und endlich wieder einen historischen Personalaufbau eingeleitet haben, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) So geht es bei vielen Themen. Meine Zeit reicht leider nicht für alles, vielleicht kann der Innenminister sprechen und leicht überziehen, damit ich noch einmal reingehen und ein paar weitere Punkte bringen kann. - Sie sagen, es gäbe nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber. Na, woran liegt das denn? Weil der Beruf hier im Saarland eben nicht attraktiv genug ist. Wir haben in den letzten Jahren das uns Mögliche getan, aber Sie sagen, es würde immer noch nicht reichen. Das ist eben das Problem: LEP, KFA, überall, wo Sie es in der Vergangenheit nicht auf die Kette bekommen haben, stehen Sie jetzt hier und werfen uns vor, dass wir in den vier Jahren nicht genug PS auf die Straße gebracht hätten. Das, liebe Kollegin Wagner-Scheid, finde ich so nicht in Ordnung. Ich kann Ihnen sagen, was ein ganz großer Baustein dieser mangelnden Bewerberdebatte ist, nämlich, dass die Bezahlung der Polizistinnen und Polizisten im Saarland im Bundesvergleich auf dem letzten Platz liegt. Vielleicht haben Sie die Presse verfolgt und gesehen, dass die Landesregierung, nachdem sie zweimal, ohne mit der Wimper zu zucken, die Tarifergebnisse eins zu eins übernommen hat, nun einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringt, der fast 300 Millionen Euro schwer ist, mit dem eine entsprechende verfassungsgemäße Alimentation wiederhergestellt werden kann. Der Grund, warum wir auf dem letzten Platz liegen, ist doch der, dass Sie die Tarifergebnisse nie angepasst haben.

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Christina Baltes

Herr Maaß, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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David Maaß SPD

Ich komme zum Ende. - Ich will damit sagen, dass hier ganz viele Krokodilstränen geweint werden. Man hat in den letzten 20 Jahren einfach nicht genug getan, brüstet sich selbst aber immer als Partei der inneren Sicherheit. Die Kolleginnen und Kollegen in der Polizei sehen, wer (Abg. Maaß (SPD)) die Partei der inneren Sicherheit ist, das ist nämlich die SPD. Ich kann Ihnen - -

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Christina Baltes

Herr Maaß, Sie sind schon 50 Sekunden über die Zeit.

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David Maaß SPD

Ich kann nur hoffen, dass Reinhold Jost Innenminister bleibt, denn sonst sehe ich für unsere Polizei wieder schwarz. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Es hat erneut das Wort der Minister für Inneres, Bauen und Sport Reinhold Jost.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne mit einem Zitat beginnen, das die Kollegin Wagner-Scheid genannt hat. Sie haben gesagt, Sie wären mit dieser Geschichte, diesem Vorgehen nicht zufrieden. Ich sage Ihnen eines: Sie sind nicht der Maßstab. Der Maßstab sind für mich die innere Sicherheit und die Polizei in diesem Land. Ich habe den Eindruck, bei der Polizei weiß man, mit wem sie zufrieden sein können und wer ihnen die Malaise, unter der wir heute noch teilweise leiden, eingebrockt hat. Deswegen ist dieser Maßstab für mich nicht Frau Wagner-Scheid, sondern das, was wir an Herausforderungen angegangen haben und noch angehen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD. - Sprechen bei der CDU.) Was wir vorgefunden haben, umschreibe ich so, wie es auch die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei empfinden: Das war Schindluderei zulasten der saarländischen Polizei, zulasten der Kolleginnen und Kollegen, die bis heute noch darunter leiden, dass man sie sträflich vernachlässigt hat mit Blick auf den Personalabbau, der Gott sei Dank Ende der vergangenen Legislaturperiode durch das Eingreifen auch meines Vorgängers, aber vor allen Dingen der beiden Fraktionsvorsitzenden beendet wurde und damit, wenn man so will, in eine andere Richtung gedreht wurde. (Anhaltendes Sprechen bei der CDU.) Wenn man sich diese Bilanz einmal vor Augen führt, dann sieht man, was uns von der heutigen Opposition unterscheidet: Sie haben Hunderte von Stellen abgebaut, wir stellen diese Stellen wieder im Haushaltsplan zur Verfügung und besetzen sie. Ich sage noch einmal: Wir werden in diesem Jahr deutlich über 150 Anwärterinnen und Anwärter einstellen. Wir werden das tun, weil uns etwas an der Polizei liegt und wir keine Klischee-Debatten führen, wie einige hier in diesem Raum, sondern es uns wirklich um die Menschen in diesem Land und um die Polizistinnen und Polizisten geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dazu gehört auch, dass über Jahre hinweg den Kolleginnen und Kollegen der Polizei erklärt wurde, dass man sie von polizeifremden Tätigkeiten entlasten will, dass man dafür Sorge tragen muss, dass die Kolleginnen und Kollegen, die für ganz andere Dinge ausgebildet werden, diese Arbeit machen können und es nicht wie selbstverständlich hingenommen werden kann - damit es überhaupt einer macht -, dass Polizistinnen und Polizisten zum Beispiel Aufgaben im Fuhrpark oder Facility Management haben. Das können und sollen insbesondere Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte machen. Deswegen bin ich verdammt stolz darauf, dass es uns insbesondere auf Initiative von Markus Summa, Michael Leidinger oder Joachim Johannes im Rahmen der Potenzialanalyse - alleine deswegen hat sie sich gelohnt - gelungen ist, im Tarifpaket 2.0 insgesamt fast 80 unbefristete Vollzeitstellen für Tarifbeschäftigte bei der Polizei zur Verfügung zu stellen. Mein Vorgänger, nein, meine Vorgängerinnen und Vorgänger in diesem Amt hätten sich nach solchen Rahmenbedingungen die Finger geleckt. Ich sage, es ist nur selbstverständlich, dass wir den Kolleginnen und Kollegen das erfüllen, was ihnen andere immer versprochen haben. Wir liefern an der Stelle. (Beifall von der SPD.) Ich sage das auch bezogen auf die Nachwuchsgewinnung. Sie haben eben darauf hingewiesen, wie viele sich beworben haben und was das für ein großes Problem bei der Besetzung ist. Wir haben im Moment noch gar keine Probleme, unsere Stellen alle zu besetzen. Fragen Sie doch mal Ihren Kollegen Bundesinnenminister Dobrindt, wie viele Stellen bei der Bundespolizei im mittleren und gehobenen Dienst zur Verfügung stehen und wie viele davon tatsächlich nicht besetzt werden können, weil es keine Bewerbungen gibt - und das trotz einer deutlich besseren Bezahlung als bei uns. Das ist für mich der Irrwitz: Es werden viele Klischees dargestellt und Nebelkerzen produziert, um vom eigentlichen Versagen abzulenken. Ich nehme Ihnen das nicht mehr ab, und ich hoffe, das Niveau wird sich in der kommenden Legislaturperiode zumindest etwas verändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich sage das auch bezogen auf das Gesetz, das Sie angemahnt haben. Es kommt im nächsten Landtagsplenum. Warum erst im nächsten? - Weil wir uns die Zeit genommen haben, ernsthafte Vorschläge und Anregungen aus der externen Anhörung auszuwerten, die schon gelaufen ist. Das müssten Sie eigentlich wissen durch Ihre Freundinnen und Freunde von vermeintlichen Gewerkschaften, die auch in diesem Verfahren eingebunden waren. Ich sage an der Stelle ganz klar, ich habe mir die Zeit genommen, meine Mitarbeitenden haben sich die Zeit genommen, um zum Beispiel ein Dutzend Seiten des Landesdatenschutzzentrums so auszuwerten, wie wir es für richtig erachten, anstatt das Gesetz hoppla-hopp in dieses Plenum einzubringen. Wir machen das im nächsten Plenum, um dieses neue Gesetz in diesem Jahr und in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Sie machen genauso einen Fehler, indem Sie den Eindruck erwecken, als hätten wir keinerlei Möglichkeiten, elektronische Aufenthaltsüberwachungen zum Beispiel bei islamistischen Gefährdern vorzunehmen. Das ist bereits Praxis. Es wird dadurch auch nicht besser, dass vermeintliche Vorsitzende von vermeintlichen Gewerkschaften es noch im Fernsehen so darstellen, als hätten wir eine Regelungslücke. Da war ich schon überrascht und habe gedacht: Wo hat er eigentlich seine Polizistenausbildung gemacht? Ich sage ganz bewusst, es geht hier um Klischeedebatten. Diese Klischeedebatten sollten wir uns sparen, denn es geht um Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei und um die innere Sicherheit. (Beifall von der SPD.) Das gilt auch für das Thema rund um den Unterbringungsgewahrsam, bei dem der Eindruck erweckt, wird als hätten wir eine Regelungslücke. Wir haben acht Tage, und alle Praktiker sagen, das reicht. Im Übrigen wäre ich bei diesem Vergleich mit Bayern sehr vorsichtig. Die Bayern haben im Moment ihr bayerisches Polizeigesetz zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht liegen. Ich bin gespannt, ob diese maximal acht Wochen am Ende tatsächlich anerkannt werden. - Deswegen laufe ich da Bayern nicht hinterher, genauso wenig wie bei anderen Benchmarks. Es wird auch der Eindruck erweckt, als wären wir zum Beispiel bei der konsequenten Durchsetzung des Rechtsstaats bei Abschiebungen oder Rückführungen „hinnehott“. Ich will nur darauf hinweisen, darauf kann und sollte man aber nicht stolz sein, dass wir uns nicht verstecken müssen. Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern haben wir im vergangenen Jahr mit über 15 Prozent die meisten Rückführungen und Abschiebungen vorgenommen, noch vor Bayern. Man schaue sich an, dass wir mit über 500 freiwilligen Ausreisen dafür gesorgt haben, dass wir den Rechtsstaat, aber auch die Möglichkeiten einer geordneten Migration konsequent umsetzen. Das ist mir wichtiger, als irgendwelche Nebelkerzen oder Ausweichdebatten zu führen. Wir behandeln die saarländische Polizei anständig. Wir haben Wort gehalten, mit Aufwuchs im Bereich der Personalisierung schneller zu werden, beispielsweise mit einer Fachoberschule Polizei, die in Bezug auf die Bewerberzahl mit über 150 bis 200 Bewerbungen dazuzurechnen wäre. Wir haben bei der Ausstattung genauso wie bei der Digitalisierung nachgelegt. Der letzte Punkt, damit man sieht, dass ich auch selbstreflektierend und selbstkritisch unterwegs bin: Ich war nicht zufrieden, dass wir im vergangenen Jahr mit gerade mal 450 Schießtrainings im Erhaltungsschießen wirklich „hinnehott“ waren. Wir hatten dann aber den Mumm, dazu zu stehen und nachzusteuern. Wir sind Ende Juli bei über 2.600 Einsatzschießtrainings gewesen. In dem Zusammenhang: Das Erhaltungsschießen hat an Fahrt aufgenommen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die schon zum zweiten oder zum dritten Mal zum Schießtraining waren. Das ist, was die Leute wollen: Dass man sich um ihre Sorgen kümmert, statt Nebelkerzen zu zünden. Wir tun es im Sinne der inneren Sicherheit und der Polizei. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Redebeitrag. Der Herr Minister hat seine Rede um 56 Sekunden überschritten. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Das Wort hat nun Herr Raphael Schäfer von der CDU-Landtagsfraktion.

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Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade einen Innenminister erlebt, der rhetorisch in meinen Augen völlig freidreht, der auf die persönliche Ebene geht, der Kolleginnen und Kollegen, in dem Fall meine Kollegin Anja Wagner-Scheid, im Grunde genommen diskreditiert hat. (Beifall von der CDU.) Er hat wortwörtlich davon gesprochen, sie sei ja nicht der Maßstab, er hat also in despektierlicher Art und Weise über eine Person gesprochen. Das lasse ich so nicht stehen. Dem widerspreche ich in ganz deutlichen Worten! (Beifall von der CDU.) Er hat sich weiterhin meiner Meinung nach auch im Ton vergriffen, indem er gefragt hat: Wer (Abg. Schäfer (CDU)) hat uns die Malaise der vergangenen Jahre eingebrockt? (Abg. Commerçon (SPD): Wer war es denn?) Wer hat Schindluder getrieben mit unserer saarländischen Polizei? (Abg. Maaß (SPD): Ihr! - Weiterer Zuruf des Abg. Commerçon (SPD).) Herr Kollege Jost, ich will die ganzen Dinge einmal einordnen, die gesamte große Polizeireform, die unter Innenminister Stephan Toscani gemeinsam mit seinem damaligen Staatssekretär Georg Jungmann im Jahr 2011 erfolgreich auf den Weg gebracht wurde. Herr Kollege Commerçon, vielleicht hören Sie mir einmal zu, denn ich stelle Ihnen eine Frage: Können Sie sich noch an die Landtagsdebatte im Oktober und Dezember 2011 erinnern? (Abg. Commerçon (SPD): Ja!) Ja. Wie haben Sie denn abgestimmt? (Abg. Commerçon (SPD): Das wissen Sie!) Genau! Sie haben nämlich zugestimmt. Wissen Sie, wer noch zugestimmt hat? Ihr Kollege Reinhold Jost, der heute Innenminister ist. Wissen Sie, wer noch zugestimmt hat? Normalerweise sitzt sie hier. Ich weiß nicht, wo die Ministerpräsidentin sich gerade befindet. Frau Rehlinger hat der damaligen großen Polizeireform zugestimmt. Das haben Sie getan, obwohl Sie damals sogar in der Opposition waren. (Zurufe von der SPD.) Es war also ein guter, ein kluger Vorschlag vom damaligen Innenminister Stephan Toscani, der sogar von den Gewerkschaften mitgetragen wurde. Das ist der Punkt. Danach waren Sie zehn Jahre gemeinsam mit uns in der Regierung. Wir bekennen uns ausdrücklich zu dieser Zeit. Es waren schwierige Rahmenbedingungen. Es musste zugegebenermaßen Personal eingespart werden. Das ist so. Wir haben diesen Prozess, glaube ich, sehr erfolgreich gestaltet, sonst wären wir nicht auf die Zustimmung der Gewerkschaften gestoßen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der zentrale Punkt. (Beifall von der CDU.) Dass der aktuelle Minister, der ja eigentlich immer gut über seinen Vorgänger, über Klaus Bouillon, gesprochen hat, jetzt fragt, wer diese Schindluderei zu verschulden hat, ist ein klarer Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung seiner Vorgänger. Auch das lasse ich so nicht stehen. Minister Klaus Bouillon - ich durfte sein Büroleiter sein - hat für die innere Sicherheit wirklich sehr gute Ansätze nicht nur im Parlament vorangebracht, sondern viele neue strukturelle Dinge auf den Weg gebracht. (Lachen des Abgeordneten Conigliaro (SPD).) Das jetzt in Abrede zu stellen, auch das ist unredlich, das muss ich kritisieren. (Beifall von der CDU.) Ich komme jetzt zu Ihrer Reform, Herr Minister, denn offen gesagt - ich rede heute Klartext - war diese Reform doch ein Rohrkrepierer. Sie ist gescheitert. Sie haben das Scheitern gegenüber der Öffentlichkeit noch offenkundig dargelegt, weil Sie damals Ihr bestes Pferd im Stall - so haben es zumindest bezeichnet -, den damaligen Landespolizeipräsidenten, in einer Nachtund-Nebel-Aktion auf die Seite geschoben haben, eine neue Abteilung extra für ihn gegründet haben, ihn sozusagen dort geparkt haben. Eigentlich muss es einem leidtun für diese Person. Sie haben damit ganz offen eingestanden, dass diese Polizeireform der falsche Weg war. Ich kann gerne noch ergänzen, denn das haben Sie uns hier auch per Gesetz präsentiert. Sie haben das, was wir von Anfang an kritisiert haben, nämlich eine so große Behörde nur mit einem Behördenleiter zu führen, jetzt rückabgewickelt beziehungsweise es befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Sie machen wieder einen ständigen Vertreter, also eine Doppelspitze, in der Behördenleitung. Deswegen sage ich, Sie haben hier Ihr Versagen gegenüber der Öffentlichkeit dargelegt. Das ist der zentrale Punkt. Letzter Satz von meiner Seite: Wissen Sie, warum die damalige Polizeireform immer noch gut ist, die Sie sonst ja auch geändert hätten? - Man hat damals zwei eigenständige Behörden zu einer Behörde zusammengelegt, Landeskriminalamt und LPD zum Landespolizeipräsidium. An dieser grundlegenden Struktur haben Sie nichts geändert. Das heißt - ich bin noch einmal bei den Worten von meiner Kollegin Anja Wagner-Scheid -, die CDU wirkt aus der Regierung von damals bis heute. Es hat sich bewährt.

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Christina Baltes

Herr Schäfer, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Raphael Schäfer CDU

Deswegen reflektieren Sie einmal Ihre Kritik, ob es immer so klug ist, auf die persönliche Ebene zu gehen. Ich weise das von uns. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Schäfer, für Ihren Redebeitrag. Es ist noch eine Wortmeldung eingegangen. Es hat erneut Herr David Maaß von der SPD-Landtagsfraktion das Wort. Sie haben noch 56 Sekunden Redezeit.

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David Maaß SPD

Frau Präsidentin! Kollege Schäfer, Sie haben gerade gezeigt, dass Sie keine Ahnung haben. Die Polizeireform 2011 ist doch nicht das Problem. Das wurde hier geeint, 270 Stellen, die im Zuge der Schuldenbremse abgebaut werden mussten. (Zurufe von der CDU.) Das Problem war doch - damit hat der Landtag hier gar nichts zu tun, deswegen auch nicht die Große Koalition -, dass Ihre Innenminister Toscani, Bachmann, Bouillon die Übersicht verloren haben und nicht 270, sondern 600 Personen abgebaut haben. (Beifall von der SPD.) Das ist doch die Grundlage dessen, worüber wir jetzt diskutieren. Wenn ich dann lese, dass Sie aufgrund einer Revitalisierung der Polizei wieder den mittleren Dienst einführen wollen, dann frage ich mich, ob Sie nichts aus der Vergangenheit gelernt haben. Die Gewalt gegen die Einsatzkräfte steigt und die CDU will dort die Nebelkerze des mittleren Dienstes wieder werfen, nur um Geld zu sparen. Sie wissen anscheinend nicht, dass man sich schon mit einem Hauptschulabschluss bei der Polizei für ein Studium bewerben kann. All das zeigt, wo hier die Prioritäten liegen. (Zurufe aus der CDU.) Bei Ihnen: Keine Wertschätzung. Bei uns: Wertschätzung! - Vielen Dank. (Beifall von der SPD - Unruhe. - Sprechen.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Maaß, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. (Anhaltendes Sprechen.) Ich verstehe kein Wort hier oben, wenn Zwiegespräche stattfinden. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2341. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2341 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2341 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2338. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2338 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2338 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Klimawandel bewältigen, vor Hitze schützen - Das Saarland widerstandsfähig gegen die Folgen der Klimakrise machen (Drucksache 17/2342) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wald- und Vegetationsbrände länderübergreifend bekämpfen - Südwestdeutschen Waldbrandverbund aufbauen und das Saarland wirksam ausrüsten (Drucksache 17/2348) Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Maximilian Raber das Wort. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.)

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Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es brennt. Es brennt im Saarland, in Deutschland, in ganz Europa. Rauch zieht durch St. Ingbert, durch Merzig und durch Saarbrücken, Fenster und Türen bleiben trotz hoher Temperaturen geschlossen. Rhein, Elbe und Donau trocknen aus, die Schifffahrt kommt fast zum Erliegen, Kraftwerken fehlt das Wasser. In einer Woche sterben in Deutschland 7.100 Menschen mehr als im Schnitt der Vorjahre. Das Schlimme ist, das ist keine ferne Dystopie, keine Prognose, es ist unsere Realität im Sommer 2026. Fast haben auch die letzten begriffen: Schuld daran ist der menschengemachte Klimawandel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen handeln - nicht in ferner Zukunft, sondern jetzt. (Beifall von der SPD.) Kinder kommen völlig überhitzt aus der Kita nach Hause, Schülerinnen und Schüler können sich bei über 30 Grad im Klassenzimmer nicht mehr konzentrieren. Die Klimakrise gefährdet unser Bildungssystem. In Unternehmen gibt es hohe Krankenstände, weil Mitarbeitende unter der Hitze leiden. Lieferketten drohen zusammenzubrechen, weil Schiffe wichtige Produktionsgüter nicht mehr liefern können. Energie für die Produktion muss gedrosselt werden, da die Kraftwerke ohne genü- (Abg. Raber (SPD)) gend Kühlwasser heißlaufen würden. Die Klimakrise gefährdet unsere Wirtschaft. Überall in der Bundesrepublik brennen Wälder. Vegetationsbrände nehmen zu, an jeder Ecke gibt es ausgedörrte Wiesen und Felder. Bäume leiden unter enormem Trockenstress und sterben ab. In Hirzweiler standen 25 ha in Flammen. Es war der größte Waldbrand im Saarland seit dem Zweiten Weltkrieg, er ist noch keine Woche gelöscht. Die Klimakrise gefährdet unser gesamtes Ökosystem. Bis Ende Juli sind im Saarland 330 Menschen wegen Hitze gestorben, das sind fast fünfmal so viele wie im vergangenen Jahr und so viele Menschen wie seit 34 Jahren nicht mehr. Jetzt, Ende August, schätzt das Robert Koch Institut die Zahl der Hitzetoten im Saarland auf 460. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Es klingt nicht nur hart, es ist es auch. Die Klimakrise gefährdet die Menschen, die wir lieben. Hitze trifft uns alle, aber sie trifft uns nicht alle gleich. Der Dachdecker auf dem Gerüst erlebt 38 Grad anders als jemand in einem klimatisierten Büro, die Familie mit drei Kindern in der Dachgeschosswohnung erlebt die Hitzewelle anders als jemand mit Haus, Garten und Klimaanlage und die 85-jährige mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung erlebt sie anders als ein gesunder 25-jähriger. Der Klimawandel gefährdet unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Trotzdem erleben wir gerade, wie unterschiedlich Politik auf diese Realität reagiert. Tino Chrupalla spricht im ARD-Sommerinterview von einem ganz normalen Sommer. Friedrich Merz steht vor einem abgebrannten Wald und sagt: Das ist der Klimawandel und wir müssen lernen, damit umzugehen. - Ja, wir müssen lernen, mit den Folgen des Klimawandels umzugehen, aber wir dürfen uns doch nicht einfach an die Folgen gewöhnen. Wir dürfen uns nicht an brennende Wälder gewöhnen, nicht an überhitzte Schulen und Pflegeheime und schon gar nicht an Menschen, die an extremer Hitze sterben. (Beifall von der SPD.) Wer also den Klimawandel als Realität anerkennt, muss auch bereit sein, seine Ursachen konsequent zu bekämpfen. Umso widersprüchlicher ist es, wenn Wirtschaftsministerin Katherina Reiche fossile Strukturen verlängert und Klimaschutz vor allem als Belastung für unsere Wirtschaft behandelt. Unsere Antwort ist eine andere. Wir schützen die Menschen vor der Hitze, die heute schon da ist, und wir betreiben konsequenten Klimaschutz, damit die Hitze in Zukunft nicht noch schlimmer wird, denn wir sind dieser Entwicklung nicht schutzlos ausgeliefert. Wir wissen, was zu tun ist. Wir können unsere Städte kühler machen, besonders gefährdete Menschen besser schützen und unsere Wirtschaft und Energieversorgung klimaneutral modernisieren. Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen besser wissen, wo und wen Hitze besonders trifft. Wir wollen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen beim Hitzeschutz besonders schützen. Wir wollen unsere Kommunen dabei unterstützen, mehr Grün, Schatten, Trinkwasser und kühle Orte zu schaffen. Wir müssen jetzt handeln, wir müssen endlich dem Klimawandel entschlossen entgegentreten. Wer heute noch immer zaudert, gefährdet unsere Bildung, unsere Wirtschaft und das Ökosystem, vor allem aber gefährdet er die Menschen, die wir lieben. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Raber, für die Antragsbegründung. Ich erteile nun zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wald- und Vegetationsbrände fragen nicht nach Grenzen. Deshalb braucht das Saarland eine Waldbrandvorsorge, die seiner besonderen Lagen gerecht wird: angrenzend an Rheinland-Pfalz und mitten in der Großregion in unmittelbarer Nachbarschaft zu Frankreich und Luxemburg. Die jüngsten Brandereignisse haben uns deutlich vor Augen geführt, wie schnell aus einem örtlichen Feuer eine Großlage werden kann. Rund 500 Einsatzkräfte, schwieriges Gelände, ein tagelanger Einsatz und Löschhubschrauber aus Hessen - all das zeigt, dass unsere örtlichen Feuerwehren zwar Außerordentliches leisten, bei solchen Lagen aber auf überregionale Unterstützung angewiesen sind. Diese sollte möglichst gut vorbereitet sein. Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Feuerwehrleuten, den Hilfsorganisationen, der Polizei, den beteiligten Landwirten und allen weiteren Helfern. Sie verdienen nicht nur Dankesworte, sondern vor allem eine Ausrüstung und Organisation, auf die sie sich verlassen können. Dazu soll unser Antrag beitragen. Wir wollen erstens eine umfassende saarländische Wald- und Vegetationsbrandstrategie. Prävention, Früherkennung, Ausrüstung, Ausbildung, Führung und Luftunterstützung dürfen nicht länger nebeneinanderstehen, sie müssen Teil eines abgestimmten und vorbereiteten Gesamtkonzeptes sein. (Abg. Schaufert (AfD)) Zweitens wollen wir einen Waldbrandverbund Südwest. Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg verfügen bereits über unterschiedliche Spezialfähigkeiten. Dazu gehören geländegängige Fahrzeuge, Abrollbehälter, Hochleistungspumpen et cetera. Diese Fähigkeiten sollten wir zusammenführen, statt in jedem Land kostspielige Parallelstrukturen aufzubauen. Für das Saarland wird eine rein innerdeutsche Zusammenarbeit wohl nicht ausreichen, sie wäre aber auf alle Fälle ein sehr stabiles Fundament. Trotzdem sollten Frankreich und Luxemburg von Anfang an in die operativen Planungen einbezogen werden. Wenn es im Warndt, im Hochwald oder im Grenzraum brennt, zählt nicht die Farbenreihenfolge des Grenzsteins, dann zählen Minuten, verfügbare Kräfte, Löschmittel und klare Befehlswege. Deshalb fordern wir eine Verwaltungsvereinbarung, in der Alarmierungswege, Kostenerstattung, Haftung, Versicherung, Digitalfunk sowie die länderübergreifende Einsatzführung verbindlich geregelt werden. Zusammenarbeit darf nicht erst während eines Brandes improvisiert werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die aktuelle Initiative von Innenminister Reinhold Jost. Sein Vorstoß, gemeinsam mit dem Département Moselle, Luxemburg und Rheinland-Pfalz eine grenzüberschreitende Feuerwehreinheit für Waldvegetationsbrände aufzubauen, geht in die richtige Richtung. Auch die für den Oktober angekündigte Erklärung im Rahmen der Otzenhausener Gespräche ist ein begrüßenswerter Schritt. Das erkennen wir ausdrücklich an, dafür sagen wir Danke, Herr Minister. Bitte verstehen Sie unseren Antrag daher auch als Ergänzung dieser Initiative. Aus einer guten Ankündigung muss eine dauerhafte einsatzfähige Struktur entstehen - mit festgelegten, alarmierungsfähigen gemeinsamen Übungen, kompatibler Technik, eigenen Logistikfähigkeiten und möglichst verbindlichen Reaktionszeiten. Wir brauchen außerdem einen ehrlichen Überblick, was im Saarland vorhanden ist und was fehlt. Nur wer seine Mittel und seinen Lücken kennt, kann sinnvoll planen. Eine zentrale Schwachstelle ist die Luftunterstützung. Deutschland besitzt keine dauerhaft garantierten nationalen Löschflugzeugstaffeln. Hubschrauber der Bundespolizei, der Bundeswehr oder anderer Länder können helfen, stehen aber nicht jederzeit zur Verfügung. Europäische Hilfe ist bei außergewöhnlichen Lagen wertvoll, ersetzt jedoch keine regionalen Erstreaktionen. Deshalb wollen wir prüfen lassen, wie während der Hauptgefährdungszeit mindestens zwei Löschflugzeuge für den südwestdeutschen Raum garantiert verfügbar sein können. Entscheidend ist, dass im Ernstfall nicht erst mühsam nach einem verfügbaren Luftfahrzeug gesucht werden muss. Ebenso wichtig ist die Ausstattung am Boden. Bis Ende 2028 fordern wir für den saarländischen Katastrophenschutz sechs hochgeländegängige Tanklöschfahrzeuge, zwei Waldbrandabrollbehälter, zwei Hochlastleistungswasserfördersysteme und Wärmebilddrohnen für jeden Landkreis beziehungsweise den Regionalverband. Wir brauchen zudem ein digitales Waldbrandinformationssystem, in dem befahrbare Waldwege, Tonnagebeschränkungen, Wendestellen, Wasserentnahmestellen et cetera erfasst sind. Diese Daten müssen regelmäßig überprüft werden. Eine analoge Karte, die im Ernstfall veraltet ist, hilft niemandem. Technik allein jedoch genügt nicht. Gemeinsame Strukturen müssen gemeinsam geübt werden. Deshalb fordern wir jährlich eine länderübergreifende Großübung. Für lang andauernde Einsätze brauchen wir außerdem ein Einsatz- und Logistikkonzept. Ablösung, Verpflegung, Treibstoff, Reparaturen und sanitätsdienstliche Absicherung sind keine Nebensachen. Sie entscheiden darüber, ob eine Einsatzorganisation auch nach 24 oder nach 72 Stunden noch funktioniert. Kurz: Wir möchten, dass Gefahren frühzeitig erkannt, Brände schnell bekämpft und unsere Einsatzkräfte bestmöglich geschützt werden. Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Antrag der SPD, der unter diesem Tagesordnungspunkt mitbehandelt wird. Niemand bestreitet, dass Krankenhäuser, Pflegehäuser, Schulen und Kitas bei großer Hitze vernünftige Schutzkonzepte brauchen. Verschattung, Trinkwasser, angepasste Arbeitsabläufe und kühle Aufenthaltsräume können sinnvolle praktische Maßnahmen sein. Der SPD-Antrag bleibt hier - bei im Grunde vernünftigen Dingen - jedoch nicht stehen. Er verbindet den konkreten Hitzeschutz mit einem umfänglichen ideologischen und gefährlichen wetterpolitischen Gesamtprogramm, mit einer Gesetzesänderung, Wetterneutralität bis 2045, dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie Eingriffen in den Verkehr, die Wirtschaft, in Gebäude und in das Arbeitsrecht. Damit werden vernünftige Einzelmaßnahmen mit einer ideologisch bleiernen Decke analog zu unserer Volkswirtschaft erdrückt. - Schade! Wie man den Klimawandel im Einzelnen auch bewertet, eines steht fest: Man kann am Klima und am Wetter nicht drehen wie an einem Thermostat. Schon gar nicht kann ein Landtagsbeschluss des saarländischen Landtags die Temperatur oder Niederschlagsmenge für die nächsten oder übernächsten Sommer einstellen. Was wir hingegen können, ist, unsere Feuerwehren auszurüsten, Wasserentnahmestellen zu sichern, Alarmierungswege zu vereinbaren, gefährdete Menschen zu schützen und dafür zu sorgen, dass bei einem Waldbrand schnell und wirksam gehandelt wird. Genau darin liegt der Unterschied: Der SPD-Antrag möchte eine umfassen- (Abg. Schaufert (AfD)) de ideologisch-politische Transformation. Unser Antrag schafft konkrete Einsatzfähigkeit. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag der AfD-Landtagsfraktion und um Ablehnung des Antrags der SPD. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert, für die Antragsbegründung. Ich eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.

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Alwin Theobald CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Hitze zum Beispiel in der Dachgeschosswohnung, bei der Arbeit oder in der Pflege erlebt, weiß, Hitzeschutz ist keine abstrakte klimapolitische Debatte. Auch Starkregen, Wald- und Vegetationsbrände sowie die Folgen anhaltender Trockenheit für Land- und Forstwirtschaft zeigen, dass Klimaanpassung uns ganz konkret betrifft. Deshalb sage ich für die CDU-Landtagsfraktion ganz klar: Klimaanpassung und Hitzeschutz sind notwendig; wir müssen dafür investieren - in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas, Städte und Gemeinden, Hochwasservorsorge, Feuerwehren, Wälder und Wasserwirtschaft und an vielen anderen Stellen. Vorausschauende Vorsorge schützt Menschen und verhindert, dass unterlassene Investitionen heute zu deutlich größeren Schäden und Kosten morgen führen. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ist vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, durchaus richtig. Aber während ich Ihren neunseitigen Antrag gelesen habe, habe ich mich irgendwann schon gefragt: Wer regiert eigentlich dieses Land? Sie fordern, Sie appellieren, Sie beschreiben Handlungsbedarf. Bei vielem davon könnte man fast den Eindruck gewinnen, Sie säßen in der Opposition und müssten eine andere Regierung erst zum Handeln bewegen. Aber Sie regieren seit 2022 allein. Sie verfügen allein über die Mehrheit in diesem Parlament. Deshalb dürfen wir auch nach mehr als vier Jahren SPD-Alleinregierung fragen: Was haben Sie selbst getan? Was wollen Sie zusätzlich tun? Wie viel wollen Sie investieren? Was davon soll bis zum nächsten Sommer tatsächlich bei den Menschen ankommen? Dabei sage ich ausdrücklich: Natürlich gibt es Maßnahmen. Es gibt den Hitzeaktionsplan, die Förderung von Trinkwasserspendern und auch eine neue Förderrichtlinie, mit der unter anderem Entsiegelung, Begrünung und Verschattung unterstützt werden. Das ist alles richtig, und das erkennen wir auch an. Sollte die Landesregierung oder gar der Gesundheitsminister ein konkretes Sonderprogramm für Hitzeschutzinvestitionen ankündigen, dann sage ich ebenso klar, auch das wäre ein richtiger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen würden. Es würde genau unseren Punkt bestätigen: Konkretes Handeln ist möglich, ohne beispielsweise auf eine Grundgesetzänderung zu warten. Entscheidend wäre dann allerdings, dass aus einer Ankündigung auch schnell ein belastbares Förderprogramm würde. Denn bis zum nächsten Sommer zählen keine Überschriften, sondern nur spürbare Verbesserungen für Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige und Beschäftigte. Die entscheidende Frage bleibt: Reicht das insgesamt? Dabei lohnt ein Blick über die Landesgrenzen. Nehmen wir unsere Krankenhäuser. Gerade einmal wenige Kilometer von hier entfernt zeigt Rheinland-Pfalz, was möglich ist. Dort stellt die nunmehr CDU-geführte Landesregierung allein 7,5 Millionen Euro bereit, um die Krankenhausstandorte zunächst baulich und energetisch zu untersuchen, bis zu 75.000 Euro pro Standort. Auf dieser Grundlage sollen passgenaue Lösungen entwickelt werden. Bei den daraus resultierenden Klimaanpassungsund Hitzeschutzmaßnahmen verzichtet das Land künftig auf den Eigenanteil der Krankenhäuser. Entsprechende Maßnahmen können damit vollständig durch das Land finanziert werden. Meine Damen und Herren der SPD, das verkündet dort noch nicht einmal ein CDU-Gesundheitsminister, sondern Ihr Parteifreund Clemens Hoch. Deshalb ist das ausdrücklich kein parteipolitisches Beispiel. Es ist ein Beispiel dafür, was eine Landesregierung tun kann, wenn sie handeln will. (Beifall von der CDU.) Ich finde den Ansatz richtig: Erst genau hinschauen, dann gezielt und vor allem auch pragmatisch investieren. Bäume, Begrünung, Entsiegelung, außenliegender Sonnenschutz und passive Kühlung sind sinnvoll. Aber wenn das in einem Krankenhaus oder Pflegeheim nicht ausreicht, darf auch eine effiziente Klimatisierung kein ideologisches Tabu sein. Sie räumen in Ihrem Antrag selbst ein, dass die Datenlage über hitzebedingte Erkrankungen, Notfalleinsätze, Krankenhausaufnahmen und Belastungen von Rettungsdienst, Krankenhäusern und Pflege nicht ausreichend sei. Ganz ehrlich: Es ist schon bezeichnend für die Arbeit dieser Landesregierung, dass Ihre eigene Fraktion Sie quasi nun erst auffordern muss, diese Lücken zu schließen. Messen, bewerten, handeln und anschließend überprüfen, ob Maßnahmen wirken, das sollte der Job Ihrer Regierung sein und das gerade auch beim Thema Klimaschutz und Klimaanpassung. (Abg. Theobald (CDU)) Realität ist aber, dass gerade hier schon wieder ein selbst gestecktes Ziel verfehlt wird. Die von Ihnen selbst per Gesetz festgelegte Frist für den ersten Fortschrittsbericht Ihres Klimaschutzkonzeptes ist längst abgelaufen. Es zeigt sich: Auch diese selbst auferlegte Hausaufgabe haben Sie nicht hingekriegt. So viel zum Thema. (Beifall von der CDU.) Ich sage Ihnen von dieser Stelle: Es reicht nicht mehr, Probleme zu benennen, aber auf andere zu zeigen, wenn es darum geht, sie zu lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Damit in aller Kürze zum zweiten Antrag. Auch die AfD greift mit der Wald- und Vegetationsbrandvorsorge ein durchaus reales Problem auf. Wir tun gut daran, in Ausstattung, Löschwasserversorgung, Ausbildung und in die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz, Frankreich und Luxemburg zu investieren. Der Antrag ist dennoch nicht zustimmungsfähig. Ohne jede seriöse Bedarfsanalyse und damit mehr oder weniger willkürlich, legt er konkrete Beschaffungszahlen für Spezialfahrzeuge, Wasserfördersysteme, Drohnen und Löschflugzeuge fest. Für uns gilt: Erst den tatsächlichen Bedarf feststellen und dann zielgerichtet investieren. Entscheidend ist nicht, dass das Saarland alles selbst besitzt, sondern dass wir im Ernstfall schnell auf die notwendigen Ressourcen zurückgreifen können. Dabei muss natürlich auch die Bundeswehr mitgedacht werden. Sie unterstützt bereits im Katastrophenfall mit Hubschraubern, schwerem Gerät und Logistik. Auch den A400M, dieses Transportflugzeug, mit dem rund 20.000 Liter Wasser oder Löschmittel abgeworfen werden können, sollten wir für Deutschland und Europa ernsthaft prüfen. Auch das ist überfällig. Moderne Resilienz heißt aber auch, vorhandene staatliche Fähigkeiten intelligent mehrfach zu nutzen, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen. Daran geht Ihr Antrag meilenweit vorbei. Noch einmal zurück zum Antrag der SPD: Sie fordern, Klimaanpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern und die dafür notwendige Grundgesetzänderung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Aber aus einer gemeinsamen Aufgabe wird für uns nicht automatisch eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Eine Vielzahl von Beispielen aus anderen Bundesländern zeigt doch gerade: Für konkretes Handeln braucht es das nicht. Kein einziger Baum braucht vorher eine Verfassungsänderung. Wir brauchen sie weder für Sonnenschutz an einem Pflegeheim noch für die Verschattung eines Schulhofes oder eine bessere Ausstattung unserer Feuerwehren und auch nicht für Maßnahmen zum Wasserrückhalt oder zur Unterstützung unserer Landwirtschaft bei der Anpassung an Hitze und Trockenheit. Eine handlungsfähige Landesregierung muss weder auf Berlin noch auf eine Grundgesetzänderung warten. Maximilian Raber sagte vorhin: Wir wissen, was zu tun ist. - Also tun Sie es. Wir lehnen beide Anträge ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theobald. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Kira Braun.

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Kira Braun SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Kennen Sie Ihren persönlichen CO₂-Fußabdruck? Bekannt wurde der Begriff in den Anfängen der Zwanzigerjahre, ausgerechnet durch eine Werbekampagne des Ölkonzerns BP. Plötzlich konnte jeder ausrechnen: Wie viel CO₂ verursache ich eigentlich mit meinem Auto, mit meiner Flugreise oder mit meiner Heizung? Ja, ich finde, das war ziemlich clever. Denn eine Frage rückte plötzlich in den Mittelpunkt: Was muss der Einzelne anders machen? Eine andere Frage trat dadurch in den Hintergrund, nämlich: Was müssen wir gemeinsam verändern? Natürlich trägt auch hier jede und jeder Einzelne Verantwortung. Aber die Klimakrise lässt sich nicht lösen, indem wir Millionen Menschen ein schlechtes Gewissen machen und ansonsten alles einfach so lassen, wie es gerade ist. Es geht nicht nur darum, welchen Fußabdruck der Einzelne hinterlässt. Entscheidend ist auch, welchen Weg die Politik einschlägt. Denn klar ist: Hitzeschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Klimaanpassung ist es doch erst recht. Wie dringend diese Aufgabe ist, haben die vergangenen Wochen uns allen noch einmal schmerzlich gezeigt: Temperaturen weit über 30° C, aufgeheizte Innenstädte, trockene Böden, Waldbrände, Belastungen für Tausende Menschen. Wir dürfen nicht nur dann handeln, wenn uns gerade selbst der Schweiß auf der Stirn steht. Wir müssen handeln - jetzt, heute und für morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Mein Kollege Max Raber hat bereits darauf hingewiesen: Klimaanpassung findet vor Ort statt, in unseren Städten, in unseren Gemeinden, in Schulen und in Kitas, in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen. Aber die Herausforderungen für das Land und für die Kommunen sind doch enorm. Wir können sie auf Dauer finanziell damit nicht alleine lassen. Natürlich gibt es Förderprogramme und auch Modellprojekte vom Bund. Aber ich will ehrlich sagen, und das sagen auch alle auf kommunaler Ebene wie auch hier im Land: Angesichts der Dimension der Herausforderungen ist das doch nur ein Trop- (Abg. Braun (SPD)) fen auf den heißen Stein. Auch das bestehende Klimaanpassungsgesetz löst dieses strukturelle Problem nicht. Denn es beantwortet nicht die entscheidende Frage nach einer dauerhaften und vor allem nach einer verlässlichen Finanzierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deswegen ist der Vorschlag der SPD-Minister auf Bundesebene so richtig. Wir brauchen die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz. (Beifall von der SPD.) Nein, dabei geht es nicht um irgendeine abstrakte Verfassungsdebatte, auch wenn ich durchaus dafür bekannt bin, diese sehr gerne zu führen. (Heiterkeit bei der SPD.) Es geht um eine ganz praktische Frage: Können unsere Kommunen langfristig planen oder müssen sie sich weiter von Fördertopf zu Fördertopf hangeln? Unser Grundgesetz kennt solche Gemeinschaftsaufgaben bereits, etwa beim Küstenschutz. Denn von einem Deich profitiert eben nicht nur derjenige, dessen Haus direkt dahinter steht. Schutz vor einer gemeinsamen Gefahr ist auch eine gemeinsame Aufgabe. Warum sollte das gerade beim Klimawandel anders sein? Dieser Schutz darf nicht von der Kassenlage oder von der Postleitzahl der Kommune abhängen. Der Bund soll nämlich gerade nicht aus Berlin bestimmen, wo bei uns ein Baum gepflanzt wird. Das ist natürlich sehr polemisch gesagt. Aber er muss Klimaanpassung dauerhaft und eben verlässlich mitfinanzieren können. Der Kollege Stephan Toscani ist gerade nicht am Platz, aber ich sage auch ihm, wir brauchen Sofortmaßnahmen, damit das Geld schneller dort ankommt, wo es gebraucht wird. Aber Schnelligkeit und Verlässlichkeit sind keine Grundsätze. Das habe ich in dem Statement des Fraktionsvorsitzenden der CDU nicht verstanden. Der Vorschlag der SPD ist genau deswegen richtig: kurzfristig Geld für konkrete Maßnahmen und langfristig eine solide gemeinsame Finanzierung. Deswegen lassen Sie uns das eine tun, ohne das andere zu lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Lieber Kollege Theobald, wir im Saarland warten nicht darauf, dass andere handeln, sondern wir machen bei uns die Hausaufgaben. Mit dem Hitzeaktionsplan haben wir bereits wichtige Strukturen für einen besseren Hitzeschutz geschaffen. Dafür will ich ausdrücklich unserem Sozialminister Magnus Jung und seinem Ministerium danken. Denn Hitzeschutz heißt vor allem, diejenigen zu schützen, die sich selbst am wenigsten schützen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir haben aber auch darüber hinaus in den letzten Jahren im Saarland die Weichen gestellt. Ich denke an unser Schulbauprogramm BAUSTEIN, um wichtige Investitionen in Schulen, aber auch in Kitas auf den Weg zu bringen, an unseren Transformationsfonds, der erst die klimaneutrale Transformation dieses Landes möglich macht, oder eben auch das Klimaschutzgesetz, das zum ersten Mal bei uns im Saarland einen verbindlichen rechtlichen Rahmen setzt. Denn wir wissen, Klimaanpassung alleine reicht doch nicht aus. Wir müssen uns vor allem auf die Folgen der Klimakrise vorbereiten. Wir müssen in allererster Linie die Ursachen bekämpfen. Sonst wird aus Vorsorge irgendwann nur noch Schadensbegrenzung. Damit komme ich zum Antrag der AfD. Ja, es ist durchaus richtig, unsere Feuerwehren gut auszustatten, die Früherkennung zu verbessern und bei Waldbränden über Landesgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, wie das kürzlich in Hirzweiler gelaufen ist. Da gab es schnell und unbürokratisch einen Löschroboter aus Luxemburg, der bei uns im Einsatz war. Lassen Sie mich an dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle Saarländerinnen und Saarländer richten, die sich in der Blaulichtfamilie engagieren und die in den letzten Wochen unter extremen Anstrengungen für uns im Einsatz waren, um Flammen zu löschen. Vielen lieben Dank! (Beifall von der SPD.) Noch einmal an die Adresse der Kollegen der AfD: Wer ernsthaft über die Gefahr von Waldbränden sprechen will, der kann nicht gleichzeitig den menschengemachten Klimawandel leugnen. Von der AfD hören wir immer das gleiche Argument, Waldbrände habe es schon immer gegeben. Es sei schon immer heiß gewesen. Die meisten Brände würden durch Menschenhand ausgelöst. - Ja, viele Waldbrände werden tatsächlich durch menschliches Verhalten ausgelöst. Der Klimawandel zündet nicht das Streichholz, aber steigende Temperaturen, längere Trockenperioden, ausgetrocknete Vegetation schaffen eben gerade erst die Bedingungen, unter denen Feuer leichter entstehen, sich schneller ausbreiten und zu ganz verheerenden Folgen führen kann. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig: Der menschengemachte Klimawandel verschärft die Bedingungen, die extreme Waldbrände begünstigen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wenn Sie sich hier als große Waldschützer aufspielen wollen, dann machen Sie es bitte auch richtig. Erkennen Sie endlich den menschengemachten Klimawandel an und bekämpfen Sie diesen, dann würden Sie den Menschen in diesem Land wirklich helfen. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. Es ist eine weitere Wortmeldung angezeigt. Ich erteile für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen auch bei diesem Tagesordnungspunkt über ein außerordentlich wichtiges Thema. Denn was wir in Europa, in Deutschland, aber in besonderer Weise im Saarland in diesem Sommer erlebt haben, erleben mussten, ist in zweifacher Weise eine einmalige Entwicklung gewesen. So heiß wie in diesem Sommer war es im Saarland noch nie und so heiß, wie es in diesem Sommer im Saarland war, war es noch nie in einem Bundesland in Deutschland irgendwann. Die Besonderheit, die wir erlebt haben, ist die Höhe der Temperatur, die absolute Hitze, die einen neuen Rekord von über 41°C erreicht hat, die Dauer der Hitzetage, die in Folge stattgefunden haben, und zwar nicht nur große Hitze am Tag, sondern auch keine Abkühlung in der Nacht. Es ist auch die außerordentlich hohe Zahl der Hitzetoten. Das Robert Koch Institut geht aktuell von 460 Hitzetoten im Saarland in diesem Sommer aus. Das ist eine statistische Berechnung, sozusagen der Überzahl der Todesfälle. Das heißt nicht, dass 460 einzelne Personen als Hitzetote identifiziert worden wären, das ist auch im Zweifel im Einzelfall gar nicht möglich. Aber nur, um mal die Dimensionen zu beschreiben: Das bedeutet 46 Tote auf 100.000 Einwohner. Im letzten Sommer lag diese Zahl im Saarland bei zwei Toten. In der Mehrzahl der Bundesländer liegt die Zahl in diesem Sommer unter zehn Toten. Das zeigt, wie dramatisch diese Zahlen sind. Zudem ist es eine Statistik, die seit vielen Jahren geführt wird. Das war eine besondere, eine ganz dramatische Belastung in unserem Land dieses Jahr. Auf die Vielzahl der Brände ist schon an vielen Stellen zu Recht hingewiesen worden, aber man muss auch die Belastung der Menschen am Arbeitsplatz nennen und die Belastung der Menschen im Alltag, die Beeinträchtigung des wirtschaftlichen und des gesellschaftlichen Lebens. Die Hitze hatte uns sozusagen allumfassend im Griff und die Folgen werden wir noch lange spüren. Deshalb ist es absolut wichtig, dass wir diese Erfahrung nicht nur als Wetterphänomene beobachten, begreifen, sondern dass wir sie als eine Erscheinung im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Klimadebatte sehen. Man kann nicht über Hitze heute so reden und bei der Klimadebatte in all ihren Verästelungen bis hin zur Transformation der Wirtschaft dann anders. Man braucht eine Konsistenz zwischen Klima- und Hitzedebatte, wenn man wirklich grundlegend etwas ändern will. (Beifall von der SPD.) Ich will mich in meinen Ausführungen im Wesentlichen auf den Teilbereich der Gesundheitspolitik konzentrieren. Hier ist das Land hauptsächlich in einer koordinierenden Funktion. Die Kommunen haben beim Hitzeschutz eine deutlich weitergehende, konkretere Aufgabe, sie sind für die Daseinsvorsorge zuständig, und auch die Landkreise sind mindestens über den öffentlichen Gesundheitsdienst in einer erheblichen Form der Verantwortung. Das Land, Herr Kollege Theobald, handelt, sowohl in der Zuständigkeit des Umweltministeriums, was die verschiedenen Aktionen, Pläne und Programme im Bereich des Klimaschutzes betrifft, aber auch im Bereich der Gesundheitspolitik. Wir haben im Jahr 2024 das Amt des Hitzeschutzbeauftragten geschaffen. Wir haben als Land einen Hitzeschutzplan vorgelegt. Wir sind in der Koordination mit den Landkreisen, den Städten und Gemeinden und wir haben eine aktive Information der Öffentlichkeit über den gesamten Sommer vorgenommen. Die Menschen zu informieren, ihnen zu erklären ist auch eine wichtige Aufgabe, denn viele unterschätzen die Gefahren der Hitze. Jeder von uns hat bei über 35°C noch Hobby-Fahrradfahrer gesehen oder Menschen über 70 Jahre, die im Garten arbeiten, was sie besser nicht tun würden. Die Gefahr der Hitze wird an vielen Stellen unterschätzt. Wir haben als Ministerium in diesem Sommer während der großen Hitzelage eine Taskforce zwischen den zuständigen Ministerien eingerichtet, um die unterschiedlichen Prozesse miteinander abzustimmen. Dennoch, auch wenn wir vieles schon in den letzten Jahren und in diesem Sommer getan haben, zeigt uns die Situation, dass wir uns noch besser auf das einstellen müssen, was Hitze in der Zukunft für uns alle bedeuten wird. Hitze ist eine Herausforderung an alle, an die unterschiedlichen öffentlichen Stellen und öffentlichen Ebenen, von der Bundespolitik über die Länder bis hin zu den Kommunen. Hitze ist eine Herausforderung an diejenigen, die im Gesundheitsbereich Einrichtungen betreiben, aber auch an diejenigen, die in der Wirtschaft Verantwortung tragen für die Produktion von Waren und Dienstleistungen, für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Überall, wo Menschen Verantwortung tragen, müssen sie auch die Hitze und ihre zukünftigen Herausforderungen als Verantwortungsbereich mit aufnehmen. Wir haben als Landesregierung in diesem Sommer entschieden, dass wir verschiedene Punkte noch einmal konkret angehen wollen. Wir wollen eine Studie herausgeben, um noch genauer zu verstehen, wer denn die Hitzetoten des Jahres 2026 gewesen sind. Wir können hier nur Vermutungen anstellen, aber eines kann ich jetzt schon sagen: Es sind nicht in erster Linie die Toten in den Krankenhäusern, sondern überwiegend diejenigen, die in der Häuslichkeit verstorben sind, vor allen Dingen ältere oder einsame Menschen. Es gibt aber auch Hitzetote jünger als 60 Jahre, da braucht man sich nichts vorzumachen. In der Häuslichkeit eine gute Prävention hinzubekommen, ist sicherlich alles andere als einfach, jedenfalls keine Aufgabe, die das Land alleine wird leisten können. Wir haben in der Taskforce miteinander besprochen, dass wir eine umfassende Risikoplanung aufstellen werden: Was müssen die unterschiedlichen Ebenen tun, wenn unterschiedliche Lagen eintreten, damit wir in der Zukunft auf wahrscheinlich irgendwann noch vorkommende stärkere Hitzewellen besser eingestellt sind? Und ja, wir haben uns entschieden, den saarländischen Krankenhäusern den Vorschlag zu machen, 15 Millionen Euro kurzfristig für Investitionen in den Hitzeschutz zur Verfügung zu stellen, für Maßnahmen, die schnell wirken und bis zum nächsten Sommer umgesetzt sein sollen. Ich habe deshalb die saarländischen Krankenhäuser und die saarländische Krankenhausgesellschaft zu einem Termin eingeladen, um zu besprechen, was kurzfristig machbar ist, was mit dem Mitteleinsatz am besten wirkt. Ich muss aber auch sagen, wenn wir das, was die Krankenhäuser uns heute als ihren umfassenden Bedarf nennen, hochrechnen, kommen wir auf ein Investitionsvolumen von über 100 Millionen Euro, niedrig gerechnet, und dieses Geld, lieber Kollege Theobald, liegt nirgendwo einfach herum und niemand kann so ohne Weiteres schnell sagen, wie das finanziert werden soll. Wir kommen aber später noch auf die Frage der Finanzierung. Wir bringen das Thema auch auf den verschiedenen Ebenen, auch auf der Bundesebene, ein. Wir setzen uns für die Mitfinanzierung des Bundes ein. Da sind wir genau bei dem Thema der Gemeinschaftsaufgabe. Der Bund darf eben nicht ohne Weiteres den Kommunen Mittel zur Verfügung stellen, um beispielsweise in den Hitzeschutz zu investieren. Die Länder alleine werden es auch nicht finanzieren können, das ist im armen Saarland sowieso schwieriger als an anderer Stelle. Deshalb ist der Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern, absolut richtig, wenn man die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen herstellen will, um einen guten Hitzeschutz zu betreiben. Man braucht in der Tat keine Änderung des Grundgesetzes, um einen Baum zu pflanzen, aber man braucht eine Änderung des Grundgesetzes, um Hitzeschutz in den Kommunen umfassend zu finanzieren. (Beifall von der SPD.) Um dies alles zu besprechen, werde ich alle Städte und Gemeinden und Landkreise einladen, und in einer kommunalen Konferenz den Stand des Hitzeschutzes in den einzelnen Kommunen gemeinsam mit unseren Partnerressorts in der Landesregierung diskutieren. Bislang hat nur eine sehr geringe Zahl von Kommunen einen Hitzeschutzplan. Wir werden deshalb auch appellieren, dass beim Thema Hitzeschutz alle gemeinsam entschlossen handeln. Das Schwarze-Peter-Spiel zwischen unterschiedlichen Ebenen, zwischen Regierung und Opposition hilft uns an dieser Stelle nicht. Wir können diese wichtige Aufgabe nur gemeinsam voranbringen. Dazu reichen wir Ihnen die Hand und hoffen, dass Sie uns demnächst auch mal Ihre Vorschläge dazu mitteilen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Minister Dr. Jung. Ich weise die Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass Herr Minister Jung 2 Minuten 30 Sekunden mehr Zeit benötigt hat, als der Regierung zur Verfügung steht. Diese Redezeit steht zusätzlich jeder Fraktion des Hohen Hauses zu. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2342. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2342 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2342 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2348. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2348 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2348 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Für bezahlbare Pflege - Pflegekostendeckel einführen! (Drucksache 17/2343) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Frank Schmidt das Wort.

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Frank Dieter Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen: uns selbst, unsere Eltern, unsere Großeltern, unsere Partnerinnen oder Partner, unsere Freunde. Wenn dieser Fall eintritt, dann verändert sich vieles. Der Alltag verändert sich, Verantwortlichkeiten verändern sich, oft verändert sich auch die finanzielle Situation einer Familie. Im Saarland wird deutlich mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt. Das ist eine enorme Leistung, die häufig im Verborgenen stattfindet. Diese Menschen verdienen unseren Respekt. Sie verdienen Unterstützung und Wertschätzung. Wo häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, sind Menschen auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Genau hier liegt eines der größten Probleme unseres heutigen Pflegesystems: Pflege wird für immer mehr Menschen zu einer finanziellen Belastung, die sie kaum noch tragen können. Darum steht für uns als SPD-Fraktion mit dem heutigen Antrag ein Punkt ganz besonders im Mittelpunkt: Wir brauchen einen Pflegekostendeckel von 1.500 Euro! (Beifall von der SPD.) Das ist keine Luxusforderung, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Frage der sozialen Sicherheit. Pflegebedürftige Menschen haben ihr Leben lang gearbeitet, Verantwortung übernommen, Familien gegründet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Sie dürfen im Alter nicht vor der Entscheidung stehen, ob sie sich die notwendige Pflege überhaupt leisten können. Angehörige dürfen nicht vor der Situation stehen, dass die Ersparnisse der Familie innerhalb weniger Jahre aufgebraucht werden. Pflege darf kein Armutsrisiko sein - nicht für die Pflegebedürftigen, aber auch nicht für ihre Angehörigen. (Beifall von der SPD.) Gerade die Eigenanteile in der stationären Pflege sind inzwischen für viele Menschen kaum noch bezahlbar. Das Problem ist dabei besonders deutlich: Die Kosten steigen, während die Menschen gleichzeitig mit immer höheren Eigenanteilen konfrontiert werden. Dabei dürfen wir eines nicht tun: Wir dürfen gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Pflege nicht gegen die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen ausspielen, im Gegenteil: Wir brauchen gute Pflegekräfte, gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und wir brauchen einen Pflegeberuf, der attraktiv ist und die gesellschaftliche Anerkennung bekommt, die er verdient. (Beifall von der SPD.) Gute Pflege darf aber nicht dadurch finanziert werden, dass Pflegebedürftige ihre gesamten Ersparnisse verlieren. Die Lösung kann nicht darin bestehen, die Löhne der Beschäftigten zu drücken oder die Qualität der Pflege zu verschlechtern. Die Lösung muss darin bestehen, die Finanzierung der Pflegeversicherung grundsätzlich neu zu denken. Genau hier setzt der Pflegekostendeckel von 1.500 Euro an. Ein solcher Deckel erfüllt zwei wichtige Funktionen: Erstens schützt er die Menschen. Wer pflegebedürftig wird, muss wissen, welche finanzielle Belastung auf ihn zukommt. Pflege darf nicht zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko werden. Ein Pflegekostendeckel schafft diese Sicherheit. Zweitens schafft er mehr Planungssicherheit für das gesamte System. Die Menschen wissen, was sie maximal an Eigenanteilen erwartet. Familien können besser planen und auch die öffentliche Hand erhält mehr Klarheit darüber, welche finanziellen Belastungen auf sie zukommen. Das ist sozial gerecht. (Beifall von der SPD.) Selbstverständlich müssen wir bei diesem Thema auch über den aktuellen Reformprozess auf Bundesebene sprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes droht, die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen weiter zu verschärfen. Wenn die Auszahlung der Leistungszuschüsse erst sechs Monate später erfolgen wird, werden sich die Eigenanteile bei längeren Aufenthalten nicht mehr so schnell verringern wie bisher. Dies bedeutet für die Betroffenen zusätzliche erhebliche Kosten. Bei einem Heimaufenthalt von fünf Jahren könnten sich diese zusätzlichen Belastungen auf insgesamt fast 30.000 Euro summieren. Für viele Menschen ist das nicht nur eine Zahl in einer politischen Vorlage. Das sind die Ersparnisse eines ganzen Lebens. Das ist Geld, das für die Kinder zurückgelegt wurde. Das ist Geld, das für Reparaturen am Haus gebraucht wird. Das ist Geld, das vielleicht für den Lebensabend gedacht war. Genau deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, wenn über eine Reform der Pflegeversicherung gesprochen wird. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass die Lösung struktureller Finanzierungsprobleme darin besteht, die Rechnung immer stärker den Pflegebedürftigen und ihren Familien zu präsentieren. Deshalb sagen wir klar: Der Pflegekostendeckel bei 1.500 Euro muss Teil einer echten Pflegereform werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ein Deckel allein reicht aber nicht aus. Wir brauchen eine Pflegeversicherung, die langfristig finanzierbar ist. Der demografische Wandel führt dazu, dass mehr Menschen Pflege benötigen. Gleichzeitig steigen die Löhne in der Pflege, was ausdrücklich zu begrüßen ist, denn gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Hinzu kommen strukturelle Kostensteigerungen und eine wirt- (Abg. Schmidt (SPD)) schaftliche Entwicklung, die sich auch auf die Einnahmen der Sozialversicherung auswirken. Die Beitragssätze sind in den vergangenen Jahren bereits mehrfach angehoben worden. Trotzdem besteht weiterhin eine strukturelle Unterdeckung. Wir müssen deshalb beides miteinander verbinden. Wir müssen die Menschen vor finanzieller Überforderung schützen und gleichzeitig die Pflegeversicherung finanziell zukunftsfest machen. Genau das ist die politische Herausforderung und genau deshalb brauchen wir keine reine Sparliste. Wir brauchen eine echte Reform, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt, die Leistungen verständlicher macht, die Finanzierung nachhaltig sichert und nicht die unterschiedlichen Akteure im System gegeneinander ausspielt. Dazu gehört auch ein stärkerer Fokus auf Prävention. Wir müssen viel früher ansetzen. Die Präventionsstrategie - so will ich sie einmal nennen - Saar66 der Landesregierung setzt wichtige Impulse. Diese Ansätze müssen wir verstetigen und weiter ausbauen. Denn jeder Mensch, der länger selbstständig leben kann, gewinnt Lebensqualität. Gleichzeitig entlasten wir langfristig Angehörige, Pflegekräfte und das ganze Pflegesystem. Bei all diesen notwendigen Veränderungen dürfen wir niemals vergessen, wer das Pflegesystem überhaupt am Laufen hält. Die Beschäftigten in der Pflege, ob ambulant oder stationär, sind jeden Tag für andere Menschen da. Deshalb gilt: Eine gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung. Der dauerhafte Einsatz der KAP Saar für bessere Arbeitsbedingungen und für die Attraktivität des Pflegeberufs ist deshalb richtig und wichtig. Ohne gute Pflegekräfte gibt es keine gute Pflege und ohne eine finanziell abgesicherte Pflege gibt es keine soziale Sicherheit. Deshalb brauchen wir einen Systemwechsel, der beide Seiten berücksichtigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Menschen können bereits heute den Eigenanteil für die Heimkosten nicht mehr selbst zahlen. Ihnen bleibt dann nur der Gang zum Sozialamt, damit wird die finanzielle Last zunehmend auf die Kommunen verlagert. Das kann nicht unser Anspruch sein. Es darf nicht sein, dass Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben pflegebedürftig werden, feststellen müssen, dass ihre Ersparnisse nicht für die notwendige Pflege reichen. Es darf nicht sein, dass am Ende Städte und Gemeinden die finanziellen Folgen eines Problems tragen, das auf Bundesebene gelöst werden muss. Das untergräbt das Vertrauen in unseren Sozialstaat. Denn soziale Sicherung muss verlässlich sein, sie muss funktionieren, wenn Menschen sie tatsächlich brauchen. Deshalb ist der Pflegekostendeckel von 1.500 Euro mehr als eine einzelne politische Maßnahme, er ist ein Versprechen: Wer pflegebedürftig wird, soll nicht in Armut abrutschen. - Das ist der Kern unserer Forderung. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank, Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmidt, für die Antragsbegründung. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die CDU Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.

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Dagmar Heib CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand in diesem Haus, Kollege Schmidt, bestreitet, dass die steigenden Kosten der Pflege für viele Menschen und ihre Familien zu einer erheblichen Belastung geworden sind. Niemand hier bestreitet, dass wir eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung brauchen. Die entscheidende Frage ist aber eben nicht, ob wir handeln müssen, die entscheidende Frage ist, wie wir eine Lösung schaffen können, die Pflegebedürftige tatsächlich entlastet, die Beschäftigte in der Pflege nicht unter Druck setzt und die zudem dauerhaft finanzierbar ist. Genau an diesem Punkt bleibt der Antrag der SPD hinter seinem eigenen Anspruch zurück: Sie fordern einen bundesweit einheitlichen Pflegekostendeckel von 1.500 Euro. Das klingt zunächst einfach, das klingt attraktiv. Aber die entscheidende Frage beantworten Sie nicht: Wer bezahlt die Kosten oberhalb dieses Deckels? Das ist die Frage, die bei Ihnen außen vor bleibt. Ein Kostendeckel deckt doch nicht automatisch die tatsächlichen Kosten der Pflege. Er verändert zunächst einmal nur die Antwort auf die Frage, wer diese Kosten trägt. Sie fordern ja gleichzeitig, den Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung zu dämpfen oder bestenfalls ganz zu vermeiden. Nun, Sie sollten auch erklären, wie diese Rechnung aufgehen soll. Sie wollen die Belastung der Pflegebedürftigen begrenzen, Beitragserhöhungen vermeiden, gute Löhne in der Pflege sichern und zusätzliche Präventionsmaßnahmen finanzieren. Die Beitragszahler sind aber doch diejenigen, die derzeit die Hauptlast der Pflegeversicherung tragen. Seien Sie doch wenigstens so ehrlich und sagen Sie auch, auf wen nach Ihren Deckeln die Belastungen zukommen! Sie machen aber keinen Vorschlag zur Finanzierung. Vielleicht erzählt Herr Minister uns nachher noch, wie die Finanzierung auszusehen hat, damit man in dieser Frage wirklich vorankommt. Alle Ziele, die Sie genannt haben, mag man ja teilen. Aber politische Verantwortung bedeutet auch zu sagen, wie die Erreichung der Ziele finanziert werden soll. (Beifall von der CDU.) (Abg. Heib (CDU)) Politische Verantwortung, meine Damen und Herren, bedeutet vor allem, nicht immer nur auf andere staatliche Ebenen zu zeigen. Meine Damen und Herren von der SPD, genau das ist der zentrale Schwachpunkt Ihres Antrags. Auf der letzten Seite lesen wir gleich mehrmals „Der Landtag des Saarlandes fordert die Bundesregierung auf…“. - Super! Die Landesregierung solle sich, so lesen wir, vor allem auf der Bundesebene für einen Pflegekostendeckel einsetzen. Das kann man machen. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Entschuldigung, Herr Kollege Commerçon, dann haben Sie in der letzten Plenardebatte nicht zugehört. - Es muss aber doch die Frage erlaubt sein: Was tut eigentlich das Saarland selbst? Die finanzielle Belastung eines Pflegeheimbewohners besteht eben nicht nur aus den pflegebedingten Eigenanteilen, hinzu kommen unter anderem Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten. Gerade bei diesen Investitionskosten dürfen sich die Länder nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Es gibt positive Beispiele, es gibt Bundesländer, die in diesem Zusammenhang die Verantwortung annehmen. Für die bezahlbare Pflege, von der die SPD spricht, reicht es also nicht, einfach nur nach Berlin zu zeigen und dort einen Kostendeckel einzufordern. Die Landesregierung muss auch erklären, welchen eigenen Beitrag sie im Saarland leisten will, um Pflegebedürftige zu entlasten. Sie hätten eigentlich nur unserem Antrag in der letzten Plenarsitzung zustimmen müssen, dann wäre ein Beitrag auch vom Land geleistet worden. (Beifall von der CDU.) Ich wollte nun eigentlich Frau Ministerpräsidentin ansprechen, weil sie mit dieser Thematik an die Presse gegangen ist. Sie ist im Moment aber nicht da. Geben Sie das vielleicht an die Kollegin weiter, sie kann es ja auch im Protokoll lesen. Sie - die Ministerpräsidentin, die Landesregierung, die SPD Saar - können nicht auf der einen Seite bezahlbare Pflege zu Ihrem politischen Ziel erklären, auf der anderen Seite aber trotz der Kostenbestandteile, bei denen das Land selbst Verantwortung trägt, so tun, als läge die Verantwortung für die Lösung ausschließlich beim Bund. Greifen Sie zu! Das Land selbst trägt Verantwortung, und die müssen Sie wahrnehmen! (Beifall von der CDU.) Meine Damen und Herren, die Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, sie ist die Ministerpräsidentin des Landes, sie ist Vorsitzende der SPD Saar und sie ist stellvertretende Vorsitzende ihrer Partei, der SPD, im Bund. Sie sitzt an zentralen Stellen, an denen die bundespolitische Linie der SPD mitbestimmt wird. Sie trägt überall in diesen Bereichen Verantwortung. Aber, meine Damen und Herren, auch wir alle als Mitglieder von SPD und CDU tragen Verantwortung für die Akzeptanz der Arbeit der Berliner Koalition! In den Ämtern, in denen ich unterwegs bin, überlege ich mir genau, ob, wann oder wie ich die Arbeit der Bundesregierung begleite, gerade auch in Pressemitteilungen und in der Öffentlichkeitsarbeit. Die schnelle Schlagzeile nützt niemandem. Sie nützt nicht den Menschen, sie nützt nicht der Sache. Sie nützt nicht unserem Anliegen. (Beifall von der CDU.) Sie nützt vor allem auch nicht der Akzeptanz und der Glaubwürdigkeit von Politik. Ich wünsche mir, dass sich viele, dass wir alle uns diese Verantwortung, die ich beschrieben habe, immer wieder bewusst machen. (Beifall von der CDU.) Es bedarf einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung, das ist klar. Die demografische Entwicklung stellt uns zusätzlich vor ganz enorme Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, parallel wächst der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften et cetera. Den Kostendeckel auf 1.500 Euro zu setzen, das ist keine Antwort auf diese strukturellen Fragen. Des Weiteren sollten Sie bedenken, was ein pauschaler Pflegekostendeckel für die Einrichtungen bedeutet: Das sind genau 1.500 Euro für die Einrichtungen. Es gibt aber Tarifsteigerungen, Entwicklungen bei den Energiepreisen, notwendige Investitionen und unterschiedliche Kostenstrukturen. Das alles ist nicht überall eins zu eins vergleichbar mit den saarländischen Verhältnissen, bundesweit gibt es durchaus unterschiedliche Rahmenbedingungen. Dem kann man nicht mit einem festgeschriebenen Höchstbetrag gerecht werden. Ich glaube nicht, dass Sie das so angehen und in dem Sinne abwägen wollen, dass die geleistete Arbeit an einem Ort anders zu würdigen ist als am anderen. Das glaube ich nicht, das wollen Sie auch nicht. Sie bieten in Ihrem Antrag dazu aber keine Antworten. Saar66 ist ein richtiger Weg. Er ist richtig, weil die Kommunen nah dran sind an Prävention, an Versorgung. Er ist richtig, weil sie so das Miteinander stärken können. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam die Kommunen auch in die Lage versetzen, einer solchen Daseinsvorsorge gerecht zu werden, damit es langfristig tatsächlich zur Entlastung kommt. Zum Abschluss kurz zusammengefasst: Der Handlungsbedarf ist gegeben. Wir von der CDU wollen eine Reform, die Pflegebedürftige und ihre Familien verlässlich entlastet, und eine Pflegeversicherung, die auch für die kommenden Generationen finanzierbar bleibt. Wir wollen gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten. Wir wollen, dass (Abg. Heib (CDU)) der Bund und das Land jeweils ihre Verantwortung übernehmen. Meine Damen und Herren, wir versprechen nicht das Blaue vom Himmel. An dieser Stelle haben wir einen politischen Willen und wir priorisieren, weil das für uns eine der zentralen Aufgaben ist. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Darüber müssen Sie hier wahrlich nicht streiten, schon gar nicht mit uns. Aber gerade weil dieses Thema so ernst ist, verbietet es sich, hier mit ungedeckten Versprechen Wahlkampf zu machen. Aber genau das und nur das tut die SPD mit ihrem Antrag. Sie verspricht einen Pflegekostendeckel von 1.500 Euro, gleichzeitig sollen die Beiträge möglichst nicht steigen. Wer die Differenz bezahlen soll, bleibt offen. Stattdessen heißt es lediglich, das sei innerhalb des Systems finanzierbar. Wer die Belastung bei 1.500 Euro deckeln will, muss ehrlich sagen, wer die darüber hinausgehenden Milliardenkosten trägt, liebe SPD. Darauf geben Sie aber keine Antwort. Ausgerechnet die SPD inszeniert sich nun als Retterin vor Zuständen, die sie über Jahre mit initiiert hat. Haben Sie es bereits vergessen? Seit 2013 sitzt die SPD ununterbrochen in der Bundesregierung, von 2021 bis 2025 stellte sie sogar den Bundeskanzler und den Bundesgesundheitsminister. Unter SPD-Führung wurden die Pflegebeiträge 2023 und 2025 erhöht. Auch der von Ihnen so kritisierte Referentenentwurf kommt von einer Bundesregierung, in der die SPD am Kabinettstisch sitzt und für gewöhnlich ihre Schwesterpartei CDU am Nasenring durch die Manege führt. Wenn Sie diese Pläne wirklich verhindern wollen, dann klären Sie das mit Ihren eigenen Bundesministern am Kabinettstisch und Ihrer Bundestagsfraktion. Dafür braucht es keine Schaufensterresolution im saarländischen Landtag! Bereits 2019 haben wir mit einer parlamentarischen Anfrage darauf hingewiesen, dass die Belastung der Heimbewohner im Saarland besonders hoch ist. Letztes Jahr musste sodann auch die Landesregierung einräumen, dass die durchschnittliche monatliche Belastung im Saarland mit 3.696 Euro für stationäre Pflege sogar noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Wo waren da Ihre Pflegekostendeckel, Ihre Konzepte und Ihr dringender Handlungsbedarf? Statt wirklich zu handeln, fordert die SPD-Fraktion ihre eigene Regierung auf, sich anderswo für etwas einzusetzen. Warum kommt gerade jetzt der Handlungsdrang? Die Antwort liegt auf der Hand: 2027 wird im Saarland gewählt. Dieser Antrag ist lupenreines Wahlkampfgetöse und sonst nichts. Nach jahrelanger Mitverantwortung entdeckt die SPD plötzlich die Pflegekosten - nicht, weil die Belastung neu wäre, sondern weil die Landtagswahl näher rückt! Es geht rein um Schlagzeilen und um eigene Prozente. Wir machen das nicht mit und lehnen selbstredend ab. Pflegebedürftige brauchen keine leeren Versprechen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Frank Schmidt.

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Frank Dieter Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht nur ganz kurz: Kollegin Heib, hätten Sie mir eben zugehört, dann hätten Sie tatsächlich gehört, dass der Pflegekostendeckel, der von uns vorgeschlagen wird, Teil einer Gesamtreform sein muss. Das heißt, natürlich sind da noch einzelne andere Punkte. Aber fest steht auch, das vorgelegte Pflegeneuordnungsgesetz kann so unserer Meinung nach nicht umgesetzt werden, denn es enthält eigentlich nur Einsparungen. Es enthält Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger und das hat - das muss man ja so ehrlich sagen - der neue Gesundheitsminister im Bund auch so gesehen, indem er einem Punkt widersprochen hat, nämlich der Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent. Da hat er eindeutig gesagt: Das geht mit mir nicht, das bleibt bei 100 Prozent. - Also er hat selbst schon eingestanden, dass da ein großer Fehler enthalten ist. Sie haben eben Ihren Antrag aus der letzten Sitzung vor der Sommerpause angesprochen. Ich möchte gerne zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. Da hatten Sie den Antrag gestellt, die Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen künftig landesseitig zu übernehmen. Bereits damals habe ich gesagt, dass Sie mal wieder vergessen, dass Sie eigentlich selbst in der letzten Legislatur die Möglichkeit dazu gehabt hätten. Da hatten Sie Regierungsverantwortung und unter Frau Bachmann die Möglichkeit, das zu machen. (Sprechen bei der CDU. - Abg. Schä- fer (CDU): Der kalte Kaffee scheint Ihnen (Abg. Schmidt (SPD)) verdammt gut zu schmecken! - Weitere Zurufe von der CDU.) Ich glaube, ich habe jetzt das Wort, Sie können gerne eine Wortmeldung abgeben und später Ihren Senf dazugeben. (Weitere Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU).)

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Heike Sylvia Winzent

Herr Abgeordneter Schäfer! Unterlassen Sie jetzt bitte diese Zwischenrufe. Das Wort hat Herr Abgeordneter Frank Schmidt. (Abg. Schäfer (CDU): Ich lasse mir nicht vor- werfen, ich würde „Senf dazugeben“!)

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Frank Dieter Schmidt SPD

Bereits letztes Mal habe ich gesagt: Wer knapp ein Jahr vor der Landtagswahl so eine Forderung stellt, der macht eigentlich nur Wahlkampf oder legt Wahlkampfverhalten an den Tag, zumal Sie diesen Fehler, wenn ich es denn so bezeichnen darf, hier nicht zum ersten Mal machen. Diejenigen, die schon länger diesem Hause angehören, wissen es vielleicht noch. Es gab im Saarland schon einmal eine entsprechende Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, vom 16.01.1997. Danach wurde für Pflege Wohngeld gezahlt, welches als Investitionszuschuss für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen vom Land gezahlt wurde. Mitte 2009, unter der damaligen Jamaika-Koalition und unter Ministerpräsident Peter Müller - wir wissen alle, welcher Partei er angehört -, wurde das abgeschafft. Und mehr als zehn Jahre, in denen Sie mit in Regierungsverantwortung waren, haben Sie nie etwas davon erzählt, dass wir die Investitionskosten wieder irgendwo gesetzlich verankern müssen. (Zuruf von der CDU.) Nein, das war überhaupt nicht der Fall. - Und jetzt kommen Sie ein Jahr vor der Landtagswahl damit an. Aus meiner Sicht ist das tatsächlich nur Wahlkampfgetöse. Wenn unser Vorschlag so schlecht ist, warum hat dann der Vorsitzende des Deutschen Städtetages, Herr Jung, diese Woche unseren Vorschlag als beispielhaft bezeichnet und erklärt, dass man das zukünftig genau so handhaben sollte? - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmidt. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle hatten ja die Gelegenheit, in den Sommerferien viel mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes in Kontakt zu sein. Ich würde sagen, die Themen Gesundheits- und Pflegepolitik, die Frage, welche Veränderungen im Sozialstaat anstehen und wer sie zu bezahlen hat, sind die Themen, die die Menschen in diesem Land im Moment am meisten beschäftigen. Deshalb ist es gut, dass wir heute im Landtag über dieses Thema reden. Dabei haben wir ohne Zweifel Veränderungsdruck in den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen. Wir brauchen Reformen, aber das, was bislang auf dem Tisch liegt, sind im Wesentlichen nur Sparpakete. Deshalb hat die Landesregierung vor der Sommerpause versucht, das Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundesrat aufzuhalten und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Leider haben wir die Mehrheit dafür knapp verfehlt. Die negativen Folgen beschäftigen uns heute an vielen Stellen. Diejenigen, die mit Krankenhäusern zu tun haben, wissen ganz genau, wovon ich spreche. Jetzt geht es aber um die Pflegereform, und da haben wir in der Sommerpause überraschend einen Wechsel im Kabinett erlebt. Der Wechsel von Warken zu Linnemann ist für die Pflegebedürftigen und alle, die mit der Pflege etwas zu tun haben, eine Chance, denn jetzt öffnet sich noch einmal ein Fenster für Veränderungen. Deshalb kommt der Antrag genau zur rechten Zeit. Es geht auf der einen Seite um Folgendes: Wie ist in Zukunft die Situation für pflegende Angehörige? Werden sie tatsächlich schlechtergestellt als bisher? Wie ist die Situation für die Menschen in der Pflegearbeit? Werden sie auch zukünftig nach Tarif bezahlt, ist es gute Arbeit, so wie wir es eigentlich alle bis jetzt wollten? Es ist auf der anderen Seite auch die Frage, wie es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weitergeht. Können Sie die Kosten für die Pflege in Zukunft wenigstens einigermaßen stemmen? Um die Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger, um diese großen finanziellen Fragen geht es, es geht um politisch besonders bedeutsame Themen. Es geht am Ende um die Frage, ob der Sozialstaat eines seiner großen Versprechen hält, nämlich dass derjenige, der sein ganzes Leben lang gut gearbeitet hat, nicht in die Sozialhilfe abrutscht, wenn er irgendwann pflegebedürftig wird. Das war ja eigentlich das Versprechen der Pflegeversicherung, dass derjenige, der gut versichert ist, nicht in die Sozialhilfe abrutscht. Da ist die Idee eines Pflegedeckels wirklich eine außerordentlich gute. Denn sie entlastet alle, sie schafft Planbarkeit und sie entlastet im Übrigen auch die Kommunen im Milliardenbereich, denn das, was die Bürger nicht mehr zahlen können, wenn sie in die Sozialhilfe gerutscht sind, das zahlen im Moment, und zwar mit rasant steigenden Zahlen, die Kommunen. Deshalb ist die Idee des Pflegedeckels so gut. Sie ist gerecht, und sie ist auch, liebe Kollegin Heib, finanzierbar. Über die Frage, wie die Pflegeversicherung anders finanziert werden soll, haben wir in der letzten Sitzung schon einmal diskutiert. Deshalb brauche ich nur das zu wiederholen, was ich damals schon gesagt habe. Es gibt mindestens vier verschiedene Einzelpunkte, die man nennen kann. Natürlich brauchen wir einen angemessenen Bundeszuschuss, hier sind der Bundesfinanzminister und die Regierung insgesamt gefordert. Das haben wir immer gesagt, das wiederholen wir auch heute. Der zweite Punkt, und da hat ja auch Frau Warken zumindest ein bisschen Bewegung angedeutet, ist die Frage der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Pflegeversicherung. Der dritte Punkt ist die Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung bei der Deckung der Gesamtkosten als solidarische Mitfinanzierung. Hier haben wir eine erhebliche Unwucht, Finanzierungsnöte in der gesetzlichen Pflegeversicherung und riesige Milliardenrücklagen bei der privaten Pflegeversicherung. Das ist nicht gerecht, das muss gesetzlich ausgeglichen werden. Wir müssen natürlich auch stärker in die Prävention investieren, so wie wir es im Saarland mit Saar66 machen. Wir würden uns als Landesregierung sicherlich einer Diskussion über die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege nicht verwehren. Ich halte das nach wie vor für einen guten Ansatz. Ich will darüber hinaus noch einige Worte zu dem Vorschlag sagen, den Sie heute erneut vorgebracht haben, nämlich, dass das Land stattdessen in die Finanzierung der Pflege mit einsteigen soll. Die Kosten dafür würden bei ungefähr 72 Millionen Euro im Jahr liegen, wenn wir es tun würden. Das ist nicht finanzierbar, und das ist auch wenig glaubwürdig. Deshalb warne ich davor, heute Ankündigungen zu machen, die man nach der Wahl brechen muss. Damit haben andere in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Sie können sich denken, wen ich meine. Deshalb lautet mein Vorschlag: Stimmen Sie diesem Antrag zu. Der Pflegedeckel ist das geeignete Instrument. Das Zeitfenster, die Pflegereform anders zu gestalten, ist noch offen. Wir können das gemeinsam schaffen. Jetzt muss die Bundesregierung liefern. An wen sonst soll sich die Aufforderung auch richten, denn das Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung wird in Berlin gemacht und nicht in Saarbrücken. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. - Frau Abgeordnete Heib hat eine Kurzintervention angezeigt. Ich darf Sie gerne zum Saalmikrofon bitten. Abg. Heib (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank. - Wir erleben in der Debatte immer wieder den Hinweis, wir hätten das alles machen können und was wir alles schon gekürzt hätten, was es 1997 an Verordnungen gegeben habe, und 2009 sei es dann von Peter Müller einkassiert worden. Ganz kurz dazu: Was die CDU-Landesregierung unter Peter Müller vollbracht haben, waren Einsparmaßnahmen, die dazu gedient und die Grundlage dafür gelegt haben, dass wir heute noch ein Bundesland sind und dass Sie alle als Landesregierung hier sitzen können. Das möchte ich am Rande zu Anfang dazu erwähnen. (Beifall von der CDU.) Sehr geehrter Herr Minister Jung, soweit ich mich erinnere, gab es den Vorschlag des Kostendeckels der Pflege schon im Wahlprogramm der SPD zur letzten Bundestagswahl. Er hat sich aber in den Verhandlungen, die Sie geführt haben, nicht durchsetzen können. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU): 10 Milliarden!) Vielen Dank, Herr Kollege Thielen. - 10 Milliarden pro Jahr, die dort reinkommen. Die Finanzierung, die ansteht, muss auf Bundesebene erfolgen. Was Sie ansprechen, die Entlastung der Kommunen und was die Kommunen in den anderen Bereichen machen, wird alles über Steuereinnahmen finanziert. Auch die Kommunen bringen Steuermittel in diese ganzen Bereiche rein. Seien Sie doch bitte ehrlich und transparent und sagen, welches Geld hier einfließt, woher es kommt, wer es bezahlt und wie es dann verteilt werden soll. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Herr Minister wird erwidern.

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Dr. Magnus Jung

Natürlich ist die Einführung eines Pflegedeckels ein Instrument, das finanziert werden muss. Die Finanzierung muss im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Pflege in Zukunft geregelt sein. Ich kann jetzt nur noch mal beispielhaft einige große Punkte nennen, die ich für wichtig halte, nämlich dass wir den Bundeszuschuss angemessen darstellen und dass die Schulden des Bundes bei der Pflegeversicherung endlich bezahlt werden müssen. Sie wissen, wer die Schulden gemacht hat. (Sprechen bei der CDU.) Das Zweite ist, dass wir im Bereich der PKV, also der privaten Pflegeversicherung, einen Solidarbeitrag brauchen, um die gesetzliche Pflegeversicherung mitzufinanzieren. Das ist der Punkt, den wir über die Beitragsbemessungsgrenze regeln müssen. Das sind alles Punkte, die in der Gesamtschau zusammenkommen müssen, damit wir eine ordentliche Finanzierung hinbekommen, die wir ohne Zweifel brauchen werden. - Wenn Sie aber von mir erwarten, dass ich sage, wie mein Vorschlag finanziert werden soll, dann wäre ich froh, wenn Sie sagen, wie Sie Ihren Vorschlag mit den 70 Millionen aus Landesmitteln finanzieren würden, denn Priorisierung heißt nichts anderes als: Damit wir das in Zukunft bezahlen können, werden wir an anderer Stelle 70 Millionen einsparen. Sie können beim nächsten Mal hier im Detail nennen, bei wem Sie die 70 Millionen wegnehmen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD. - Zurufe der Abgeordne- ten Heib (CDU). - Sprechen bei der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. - Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2343. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2343 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2343 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU- sowie AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu den Punkten 19, 20 und 21 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Inklusion gemeinsam gestalten - Teilhabe für alle stärken (Drucksache 17/2344) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schulische Inklusion im Saarland neu aufstellen - Förderung sichern, Transparenz schaffen und Förderschulen stärken (Drucksache 17/2339) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ideologisch motivierte Inklusion stoppen. Keine weiteren Experimente an unseren Kindern mit Förderbedarf (Drucksache 17/2350) Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Im Juni haben die Nationalen Spiele der Special Olympics im Saarland eindrucksvoll gezeigt, wie Inklusion aussehen kann, wenn sie gelebt wird. Mehr als 4.300 Sportlerinnen und Sportler kamen bei uns zusammen. Menschen mit und ohne Behinderung waren gemeinsam aktiv. Vereine, Schulen, Kommunen und Tausende Ehrenamtliche haben mitgewirkt. Das war weit mehr als ein großes Sportereignis. Es war Begegnung, gemeinsames Erleben und gleichberechtigte Teilhabe. Was dort so selbstverständlich gelebt wurde, ist auch unser Anspruch an Bildung: Teilhabe für alle. Denn Verschiedenheit ist keine Ausnahme. Sie ist Alltag in unseren Kitas und Schulen. Kinder bringen nämlich unterschiedliche Stärken, Erfahrungen und Voraussetzungen mit. Sie brauchen unterschiedliche Formen der Unterstützung. Inklusion bedeutet deshalb nicht, alle Kinder gleich zu behandeln. Inklusion bedeutet, jedem Kind die Unterstützung zu geben, die es braucht, um lernen, sich entwickeln und teilhaben zu können. (Beifall von der SPD.) Das kann sonderpädagogische Förderung sein, das kann zusätzliche Sprachförderung sein, Unterstützung durch Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie. Nicht jedes Kind braucht dasselbe, aber jedes Kind soll bekommen, was es braucht. Das Saarland hat mit seiner Inklusionsverordnung bereits vor zehn Jahren wichtige Grundlagen geschaffen. Förderung kann präventiv einsetzen, ohne dass zunächst ein langes Feststellungsverfahren abgeschlossen sein muss. Diagnostik bleibt dabei ein wichtiges pädagogisches Instrument, um Förderung an die Entwicklung des Kindes anzupassen. Zu einem inklusiven Bildungssystem gehören für uns zugleich starke Förderschulen mit ihren besonderen fachlichen Expertisen. Inklusive Regelschulen und Förderschulen - das ist mir wichtig - dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen mehr Zusammenarbeit, mehr Wissenstransfer und verlässliche Übergänge. Mit der neuen Förderschulverordnung, zusätzlichen Ausbildungswegen in der Sonderpädagogik und multiprofessionellen Teams haben wir wichtige Schritte unternom- (Abg. Haas (SPD)) men. Aber Inklusion ist nichts, was man einmal beschließt und dann für erledigt erklärt. Sie muss sich im Schulalltag bewähren und immer weiterentwickelt werden. Genau darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es heute in unserem Antrag. Wir wollen die sonderpädagogischen Förderzentren zu regionalen Kompetenzzentren weiterentwickeln, die Schulen und Familien insbesondere bei der Förderplanung und Beratung unterstützen. Wir wollen die sonderpädagogische Expertise durch zusätzliche Aus- und Weiterbildungsangebote sichern und ausbauen. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Regelschulen und Förderschulen stärken und wir wollen multiprofessionelle Teams weiter stärken, denn gute Inklusion ist Teamarbeit von Lehrkräften über Schulsozialarbeit und Schulpsychologie bis hin zu pädagogischen Fachkräften und Schulbegleitungen. Inklusion ist anspruchsvoll. Aber Herausforderungen sind kein Grund, den Weg zurückzugehen. Sie sind der Auftrag, ihn besser zu gestalten. Unser Maßstab ist das einzelne Kind, was es braucht, um lernen, sich entwickeln und teilhaben zu können. Daran richten wir unser Bildungssystem aus. Deswegen bitte ich heute um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas, für die Antragsbegründung und erteile nun zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort. Es wird angezeigt, dass die Antragsbegründung von Herrn Abgeordneten Frank Wagner durchgeführt wird. - Bitte schön.

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Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei kaum einem bildungspolitischen Thema liegen Anspruch und Wirklichkeit derzeit so weit auseinander wie bei der schulischen Inklusion. Vielleicht sollten wir gerade deshalb diese Debatte nicht mit Schlagworten beginnen, sondern mit einer einfachen Frage: Bekommt jedes Kind an unseren inklusiven Schulen tatsächlich die Förderung, die es braucht, nicht theoretisch, nicht rechnerisch, nicht irgendwann im Laufe einer Schulwoche, sondern verlässlich, fachlich qualifiziert und entsprechend seinem individuellen Bedarf? Wenn wir diese Frage ehrlich beantworten, dann müssen wir feststellen, dies ist im Saarland in den allermeisten Fällen leider nicht der Fall. Genau deshalb legen wir heute diesen Antrag vor. Dabei will ich gerade am Anfang deutlich machen, dass wir hier keine Debatte darüber führen, ob Inklusion grundsätzlich richtig oder falsch ist. Wir haben schon sehr häufig in unterschiedlichen Debatten zum Ausdruck gebracht, wie klar wir auch weiterhin dahinterstehen. Diese Debatte wäre auch völlig am Thema vorbei. Aber schulische Inklusion ist eben kein Selbstzweck. Schulische Inklusion ist dann erfolgreich, wenn ein Kind im Unterricht kontinuierlich entsprechend seinem Bedarf gefördert wird. Genau an diesem Punkt offenbart sich die Schwäche des schulischen Systems im Saarland. Hier lohnt sich ein Blick in die Praxis. Ich kann direkt am Anfang sagen, es war ein wahrer Kraftakt, hier an Zahlen, Daten und Fakten zu kommen. Es waren über hundert parlamentarische Anfragen in dieser Legislaturperiode nötig, um das einmal ordentlich aufzuarbeiten. Es war wichtig und richtig, dass wir genau diesen Schritt vollzogen haben. In den Grundschulen stehen rechnerisch im Durchschnitt 2,33 Stunden einer Förderschullehrkraft pro Klasse und Woche zur Verfügung, in Gemeinschaftsschulen sind es 2,88 Stunden, nicht pro Kind mit Förderbedarf, sondern pro Klasse. In den meisten Klassen sind mehrere Kinder mit einem Förderbedarf. Die Förderschullehrkräfte - ich glaube, ich erzähle nichts Neues - haben nicht nur für einen guten Unterricht oder die Betreuung des Kindes zu sorgen, sondern sie sind auch für Diagnostik, Förderplanung, Organisation und häufig auch für Vertretung eingesetzt. Alle diese Aufgaben sind notwendig, aber die Zahlen zeigen, die Förderschullehrkraft ist zu wenig mit dem Kind beschäftigt. Das ist die Problemstelle, die deutlich verbessert werden soll. Deshalb stellt sich eine Frage, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wie viel sonderpädagogische Förderung kommt am Ende tatsächlich bei dem einzelnen Kind an? Das Erstaunliche ist - hier komme ich wieder zu den Zahlen -, die Landesregierung kann uns darauf keine belastbare Antwort geben. Es fehlt die Transparenz. Jetzt kommt der entscheidende Punkt. 2014 ist ein entscheidender Webfehler im System entstanden. Es wird seit 2014 der Förderbedarf bei inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern im Saarland nicht mehr verbindlich festgestellt. Das Saarland hat hier eine sehr traurige Sonderrolle. Es ist in anderen Bundesländern nachgewiesen anders. Auch das haben wir aufgearbeitet. Dort weiß man, was los ist. Auch in der Schulstatistik tauchen diese Kinder bei uns nicht mehr auf. Das muss man sich einmal vor Augen führen: In einem hochkomplexen Fördersystem, in dem das Bildungsministerium die Steuerung übernehmen muss, weiß man nicht belastbar, wie groß der konkrete Förderbedarf ist! Hier muss dringend nachgesteuert werden. Wer Förderung organisieren will, muss den Förderbedarf auch kennen, nicht um die Kinder zu stigmatisieren, (Abg. Wagner (CDU)) sondern um ihnen die Förderung zukommen zu lassen, die sie letztendlich brauchen. Es lohnt sich auch dort einmal, mit den Eltern zu sprechen. Die können einem ihr Leid klagen. Deshalb müssen wir hier ran. Im gleichen Zuge gilt es jetzt einmal zu schauen, was gleichzeitig in unseren Förderschulen passiert ist. Es war Zielsetzung gewesen - das haben wir in allen Debatten immer wieder gehört -, dass es mit der Einführung der inklusiven Schulen gleichzeitig auch Veränderungen in den Förderschulen geben muss, dass man vor allem davon ausgeht, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen zurückgeht. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben aktuell 4.100 Kinder in unseren Förderschulen. Seit 2014, mit Einführung der Inklusionsverordnung, haben wir eine Steigerung von 18,6 Prozent, allein im vergangenen Schuljahr um 6 Prozent. Das bedeutet auch einen sehr großen Bedarf an Räumen. An 15 von 39 Förderschulen fehlt es an Schulraum. Mindestens 27 Klassen werden in Containern, ausgelagerten Standorten und dauerhaften Außenstellen unterrichtet. Es wird zusammen mit den Schulträgern nachgesteuert. Aber es wird dauern. Da muss die Landesregierung liefern und nachsteuern. (Beifall von der CDU.) Sie haben zeitgleich Förderschullehrkräfte aus dem Regelsystem abgezogen. Es gab dort Verlagerungen. Sie haben damit die Regelschulen nicht ausreichend zusätzlich ausgestattet und gleichzeitig die Förderschulen geschwächt. Jetzt kämpfen beide Systeme mit Engpässen. Das kann doch nicht ernsthaft als erfolgreiche Inklusionspolitik bezeichnet werden! Auch hinter dem, was wir eben von der Förderschulverordnung gehört haben, auch mit Qualifizierungsmaßnahmen, stehen wir. Aber das löst nicht das Problem. Wer denkt eigentlich an das betroffene beeinträchtigte Kind? - Sie, glaube ich, nicht. (Beifall von der CDU.) Ich könnte auch bei den Eingliederungshelfern weitermachen. Dort haben wir eine enorme Steigerung. Über 2.000 Eingliederungshelfer sind in unseren Schulen vor Ort. Sie leisten eine wichtige Arbeit, aber sie sind nicht dafür da, um im pädagogischen Bereich zu unterstützen beziehungsweise die Arbeit zu machen, sondern sie sollen den Alltag des Kindes begleiten. Wir brauchen hier endlich auch klare Aufgaben, klare Zuständigkeiten und vor allem klare Qualitätsstandards. Ich komme zum Fazit und zu einem ganz entscheidenden Punkt. Wir haben über den gesamten Vormittag immer wieder gehört, was von uns über viele Jahre falsch gemacht wurde, was versäumt wurde. Mit Blick auf die Inklusionsverordnung möchte ich an dieser Stelle sagen: Seit 2012 trägt die SPD kontinuierlich die Verantwortung im Bildungsministerium. Sie haben die Inklusionsverordnung eingeführt, Sie haben sie umgesetzt. Sie haben auch versucht, sie weiterzuentwickeln. Sie sind verantwortlich und müssen Sie auch entsprechend nachsteuern. Ich komme zu einem klaren Ergebnis: Aktuell ist die schulische Inklusion im Saarland gescheitert. Es braucht dringend einen Kurswechsel. Hier sind Sie gefordert. Da sind auch die Förderschulverordnung und Qualifizierungsmaßnahmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es muss jetzt einmal ein großer Wurf erfolgen. Abschließend muss ich sagen, richten Sie endlich den Blick auf das beeinträchtigte Kind! Das Kind braucht die Förderung, die es verdient. Aktuell ist das nicht der Fall. Hier braucht es jetzt endlich einen Kurswechsel. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner, für die Antragsbegründung. Ich erteile nun zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer, ich habe noch sieben Minuten Redezeit. Das reicht mir bei diesem Thema bei Weitem nicht. Ich muss also ganz scharf begrenzen. Das ist ein Thema, das ich als Schüler einer inklusiven Klasse erlebt habe - ich wurde 1944 eingeschult - und das ich als Lehrer einer inklusiven Klasse erlebt habe. 1959 habe ich vor dieser Klasse gestanden. Das habe ich als Lehrer erlebt, der 45 Jahre im Schuldienst war, davon fast 40 Jahre als Leiter einer Förderschule. Ich habe das Sonderschulwesen oder Förderschulwesen mit aufgebaut. Das ist eine große Ehre gewesen. Ich habe die Integration organisiert und ich habe einen pädagogischen Förderstützpunkt in Saarlouis gehabt, einen von wenigen im Saarland. Ich habe das alles aus erster Hand über lange Jahre erlebt. Dieses Inklusivmodell, man muss ja immer ein Fremdwort nehmen, zu Deutsch Einschlussmodell, das alle einschließen soll, ist zuerst einmal ein Sparmodell. Zu Beginn hat man gar nicht daran gedacht, Förderkräfte mit in die Klassen zu nehmen, es sollten einfach nur alle zusammen unterrichtet werden. Dieses Sparmodell habe ich als Schüler erlebt und es gab damals Schüler, die als unbildbar deklariert wurden und gar nicht am Schulsystem teilgenommen haben, oder andere, die zwei- oder dreimal sitzen geblieben sind, dann wegen ihres Alters nicht (Abg. Dörr (AfD)) mehr sitzen bleiben konnten und nicht mehr gefördert wurden. Es war ein Segen, dass das Förderschulsystem, das wir im Saarland haben, aufgebaut wurde und dass es noch immer besteht. Natürlich kostet es Geld. Es kostet die Regierung Geld, weil sie doppelt so viele Lehrer für die Schüler braucht, ich sage das mal in runden Zahlen, und es kostet den Schulträger Geld, weil die Säle anders gestaltet sind. Auch der Schulträger muss also pro Kind mehr investieren. Es ist teuer, aber es ist eine gute Lösung. Jetzt gibt es Leute, die aus ideologischen Gründen von Anfang an gegen die Sonderschulen waren. Früher hießen sie Hilfsschulen, dann Sonderschulen, jetzt Förderschulen. Es gibt Leute, die immer dagegen waren und jede Gelegenheit genutzt haben, um die Förderschulen abzuschaffen. In Italien ist das gelungen, da hat man alles zugemacht, damit gab es auch keine Förderschüler mehr. Man könnte genauso die Krankenhäuser zumachen, dann gäbe es keine Kranken mehr. Man hat in Italien inzwischen dazugelernt. Bei uns verbünden sich die Leute, die die Förderschulen nicht mögen, mit den Eltern, denen es schwerfällt anzuerkennen, dass das eigene Kind mit den anderen Kindern nicht mitkommt. Das ist immer schwer. Aber es fällt auf, weil dieses Kind eine andere Schule besucht. Im Verbund mit diesen Eltern hat man die Förderschulen Jahrzehnte bekämpft und auch diesmal, das unterstelle ich mal, war das ein Motiv. Trotzdem stellt man fest, die Förderschulen wachsen daneben noch immer. Das habe auch ich in den langen Jahren festgestellt, in denen ich den Integrationsunterricht, wie man ihn damals nannte, organisiert habe. Es gibt Leute, die ursprünglich nicht bereit waren, ihr Kind auf eine Förderschule zu schicken, dann aber gesehen haben, dass diese etwas mehr als zwei Stunden Förderung für ihr Kind nicht reichen, und die deshalb selbst die Umschulung beantragt haben. Wie ich eben erfahre habe, hat sich an dieser Stundenanzahl leider Gottes nichts geändert. Dadurch sind also schon damals die Förderschulen gewachsen. Dazu kommen Dinge, an die man oft nicht denkt. Es ist schon ein paar Mal gesagt worden, dass es auf das einzelne Kind ankommt. Das einzelne Kind können Sie nicht betrügen. Wenn es in einer Klasse sitzt, in der es nicht mitkommt, hat es Minderwertigkeitskomplexe. Der Lehrer fragt, wie die Hauptstadt von Frankreich heißt, und das Kind sagt Madrid. Der Lehrer sagt, das könne man gelten lassen. Dann sagt aber ein anderes Kind, die Hauptstadt sei Paris, worauf der Lehrer sagt, das sei richtig. Das wiederholt sich den ganzen Vormittag und die ganze Woche, dann traut sich das Kind nichts mehr zu. Diese Kinder blühen auf, wenn sie in einer Umgebung mit anderen sind, die dieselben Schwierigkeiten haben, in einer Umgebung, in der mit besonderen Methoden auf sie eingegangen wird. Dann blühen sie auf und bringen Leistungen, an die man vorher überhaupt nicht gedacht hat. Ich habe in meiner Schule 2003 - das war mein letztes Jahr - mit 24 Schülern extern den Hauptschulabschluss gemacht. Sie sind nicht bei uns geprüft worden. Über die Jahre haben über 100 Schüler bei mir in der Schule den Hauptschulabschluss gemacht und sie haben alle bestanden, zum Teil mit sehr guten Noten. Das war, weil sie inzwischen Selbstbewusstsein erlangt haben, weil sie inzwischen gefördert worden sind, so wie sie es gebraucht haben, und weil sie inzwischen wirklich vollständig Teil der Gemeinschaft und nicht ausgeschlossen waren. Ich weiß das und deshalb bin ich gegen die sogenannte Inklusion, weil sie eine Mogelpackung ist. Sie ist ein Sparmodell, weil man, wie die CDU es richtig dargestellt hat, die Voraussetzungen, die es bräuchte, dass es zumindest theoretisch klappt, nicht liefern kann. Deshalb ist sie eine Mogelpackung und eine Sparpackung. Ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende. Ich kann nur auffordern, dass man dieses Experiment am Kind beendet und die Kinder in Förderschulen schickt, wo sie hingehören. Eines möchte ich noch hinzufügen: Professor Breitenbach, seinerzeit Kultusminister, hat mich in die Kommission zur Integration des behinderten Kindes berufen. Ich habe an dieser Kommission nur teilgenommen, weil er mich auch an einer Kommission zur Reform der Grundschule hat teilnehmen lassen, weil ich der Ansicht war und immer noch bin: Wenn die Grundschule so organisiert wäre, wie sie sein müsste, bräuchten viel weniger Kinder eine Förderschule zu besuchen. Der Weg, weniger Kinder auf die Förderschulen zu schicken, führt darüber, die Grundschule so zu organisieren, wie es sich gehört. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender, für die Antragsbegründung. Ich eröffne nun die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon.

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Ulrich Commerçon SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Begriffe, die politische Debatten eröffnen, und solche, die sie beenden sollen. Alternativlos ist ein solcher Begriff. Wer (Abg. Commerçon (SPD)) eine Entscheidung für alternativlos erklärt, erklärt die Debatte für beendet, bevor sie überhaupt begonnen hat. Ähnlich funktioniert der Vorwurf der Ideologie, wie wir ihn gerade wieder gehört haben. Das Etikett genügt, etwas ist wirklichkeitsfremd, überzogen, nicht praktikabel. Die inhaltliche Auseinandersetzung bleibt aus. Genau das erleben wir immer wieder in der Debatte über Inklusion. Statt Inklusion mit einem Etikett abzuräumen, sollten wir zunächst klären, was sie eigentlich meint. Inklusion bedeutet nicht, nachträglich Ausnahmen für einige wenige zu schaffen, die anders sind. Inklusion verlangt, dass wir unsere Schulen und unsere Gesellschaft von Anfang an so gestalten, dass menschliche Verschiedenheit darin Platz hat. Sie fragt nicht zuerst, was ein Mensch nicht kann, sondern ob Barrieren ihn daran hindern, seine Fähigkeiten zu entwickeln und teilzuhaben. Das gilt ganz besonders für unsere Schulen. Verschiedenheit ist dort kein Sonderfall, Verschiedenheit ist in unseren Schulen der Normalfall. Inklusion beginnt mit einem Blick auf den Menschen. (Beifall von der SPD.) Deshalb müssen wir daran erinnern, wie in diesem Haus bereits - ansatzweise auch heute - über Kinder mit Beeinträchtigungen gesprochen wurde. Herr Dörr, ich erinnere mich gut, 2018 verglichen Sie hier im Landtag den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung mit einem Krankenhaus, in dem Menschen mit schweren, ansteckenden Krankheiten andere anstecken. Kinder mit Down-Syndrom stellten Sie dabei Kindern gegenüber, die Sie wörtlich als „ganz normal, gesund“ bezeichneten. Das ist das Menschenbild der AfD. Sie teilt Menschen ein in normal und nicht normal, in erwünscht und störend, in diejenigen, die dazugehören, und diejenigen, die ausgesondert werden sollen. Das Menschenbild, das dahintersteckt, ist verabscheuungswürdig und widerspricht der Würde des Menschen und allem, wofür unsere demokratische Gesellschaft steht. (Beifall von der SPD.) Inklusion heißt, jeder gehört dazu und jeder muss die Chance haben, seine Fähigkeiten zu entwickeln und teilzuhaben. Das gilt ganz besonders für unser Bildungssystem, denn Schule ist nicht zuerst der Ort, an dem Leistung bewertet wird, sondern Schule muss zuallererst der Ort sein, an dem Leistung ermöglicht wird und an dem sie entstehen kann. Das ist der Kernpunkt, über den wir reden müssen. (Beifall von der SPD.) In Deutschland beginnen wir häufig früh damit, Kinder zu vergleichen, zu sortieren und Prüfungen mit ihnen vorzubereiten. Dabei geraten die anderen Aufgaben von Bildung leicht aus dem Blick: Neugier wecken, befähigen, Probleme selbstständig zu lösen, Selbstvertrauen entwickeln und Verantwortung für das eigene Leben übernehmen. Deshalb reicht es eben nicht, es ist sogar falsch, immer das einzelne Kind mit seinen vermeintlichen Defiziten in den Blick zu nehmen. Wir müssen uns die Institutionen anschauen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Institutionen in die Lage versetzt werden, mit dieser Verschiedenheit umzugehen. (Beifall von der SPD.) Das ist uns in einem ersten wichtigen Schritt damals vor zehn Jahren gelungen. Mit unserer Inklusionsverordnung ist im Saarland vor über zehn Jahren ein großer bildungspolitischer Wurf gelungen. Diese Verordnung hat wissenschaftliche Erkenntnisse so konsequent aufgegriffen wie kein anderes Bundesland. Ihr Grundgedanke war ebenso modern wie wichtig und ist auch heute noch richtig: Ein Kind soll Unterstützung erhalten, wenn es sie braucht, und nicht erst dann, wenn es ein langes Verfahren durchlaufen und ein Etikett erhalten hat. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat das Saarland bundesweit Maßstäbe gesetzt. Darauf können wir gemeinsam stolz sein, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Bevor das in Verruf gebracht wird, auch von der anderen Oppositionspartei hier rechts der Mitte: Die Wissenschaft sollten wir uns mal anschauen. (Abg. Haas (SPD): Fakten!) Fakten, genau. Fakten sind eben nicht das, was irgendwie erzählt wird. Fakten sind das, was die Wissenschaft sagt. Schauen Sie sich mal an, was die Montag Stiftung dazu gesagt hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sie sieht uns an der Spitze der Bewegung der Inklusion in ganz Deutschland. Seien Sie stolz darauf! Sie haben die Inklusionsverordnung doch damals mit uns gemeinsam entwickelt. Sie war der richtige Schritt und wird auch weiterhin der richtige Schritt sein. (Beifall von der SPD.) Nicht das Kind muss beweisen, dass es zur Schule passt, sondern die Schule muss so gestaltet werden, dass sie zur Verschiedenheit der Kinder passt. Diese Verschiedenheit ist keine Ausnahme, sie ist Normalität. Eine Schule, die mit Vielfalt gut umgehen kann, ist keine Spezialschule für wenige. Sie ist eine bessere Schule für alle. In unserem Schulgesetz steht: Unsere Schulen sind inklusive Schulen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, welche Schule dann inklusiv ist, ob Förderschule oder Gymnasium, ist mir egal. Es hat mich noch nie interessiert, was für ein Türschild an der Schule gestanden hat, sondern (Abg. Commerçon (SPD)) immer nur, was pädagogisch in diesen Schulen passiert. Nur darauf kommt es an! (Beifall von der SPD.) Der Bildungsforscher Aladin El-Mafaalani bezeichnete Inklusion einmal als die Champions League im Bildungssystem. Ich bin kein Fußballexperte, aber Champions League sagt mir etwas. Das trifft es. Inklusion ist die anspruchsvollste Form guter Bildung. Sie verlangt, Unterschiede wahrzunehmen, ohne Kinder auf diese Unterschiede zu reduzieren. Sie verlangt gemeinsamen Unterricht und individuelle Förderung. Sie verlangt fachliche Kompetenz, Zeit, Vertrauen und die Bereitschaft, Schule weiterzuentwickeln. In der Champions League, meine sehr verehrten Damen und Herren, spielt man aber nicht allein, sondern man spielt als Mannschaft. Deswegen ist es eben nicht so, dass der Förderschullehrer dafür verantwortlich ist, Inklusion zu machen. Deshalb ist es nicht die einzelne Lehrkraft, die dafür verantwortlich ist, Inklusion zu machen. Ich sehe das auch wieder in Ihrem Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben das Förderschulreferat mit Tausenden von Anfragen belämmert, bei denen Statistiken erfüllt werden sollten. (Abg. Wagner (CDU): Wir haben unsere Ar- beit gemacht!) Schauen Sie sich mal an, was Sie heute Morgen in einer anderen Debatte gesagt haben: Nicht so viel Statistiken, besser dafür sorgen, dass entsprechend gehandelt wird. - Sie sind an dieser Stelle doppelzüngig. Ich sage Ihnen, wenn all das, was Sie an Statistiken wollen, in diesem Land wieder eingeführt würde, wenn wir wieder nur noch defizitorientiert testen und diagnostizieren würden et cetera, dann hätten wir überhaupt gar keine Möglichkeiten mehr, Kinder in unseren Schulen zu fördern. Deswegen ist das der falsche Weg. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie benennen in Ihrem 5-Punkte-Plan durchaus reale Schwierigkeiten, Sie ziehen daraus aber die völlig falschen Schlüsse. Ihre Forderung nach mehr Feststellungsverfahren ist ein Rückfall in die Logik von vor 20 Jahren: Kategorisieren und Etikettieren statt unmittelbares Fördern. Diese Verfahren binden Personal. Sie bringen für die konkrete Förderung nichts. Sie rücken wieder die Defizite statt den Unterstützungsbedarf in den Mittelpunkt. Das widerspricht dem Stand der Wissenschaft. Fragen Sie diejenigen in der Wissenschaft, die Ahnung davon haben. Sie sehen im Zuschauerraum einige, die da helfen. Ich sehe Traudel Hell und auch meine damalige Inklusionsbeauftragte Ilka Hoffmann, Frau Martin und andere. Fragen Sie die. Fragen Sie die Wissenschaft. Sie werden sagen, im Mittelpunkt muss immer das Wohl des Kindes stehen. Denn Inklusion muss sich vor allem an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es wird von Herrn Fraktionsvorsitzenden Dörr eine Kurzintervention angezeigt, die ich hiermit zulasse. Herr Dörr, begeben Sie sich bitte zum Saalmikro. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Commerçon, jetzt haben Sie schon wieder diese alte Kamelle aufgetischt, bei der man mich hier absichtlich missverstanden hat. Zuerst mal ist es nicht ehrenrührig, wenn man krank ist. Aber das hat mit meinem Bild nichts zu tun. Wenn man jemanden als krank bezeichnet, ist das für mich nicht ehrenrührig. Aber das habe ich nicht gemacht. Ich habe ein Bild gebraucht. Ich habe die Kinder verglichen mit der Situation von Kranken, dass man verschieden krank sein kann. Jemand hat meinetwegen den Arm gebrochen oder man hat Kopfschmerzen. Es gibt auch ansteckende Krankheiten. Man wird nicht hingehen und wird ansteckend Kranke mit anderen zusammentun. Das war das Bild, das ich für die Kinder gebraucht habe, die jeden Unterricht stören. Davon gibt es nur sehr wenige, aber ich habe sie auch erlebt. Das sind Kinder, die einen Unterricht absolut unmöglich machen. Diese Kinder kann man nicht mit den anderen zusammen unterrichten. Dieses Bild habe ich gebraucht. Was daran verkehrt ist, kann ich bis heute nicht feststellen, aber es wird immer wieder aus der Schublade herausgeholt, um mich und meine Erfahrung, die ich nun einmal habe, zu diffamieren. Ich habe mich für diese Sache eingesetzt. Ich habe das über Jahrzehnte mit Herzblut gemacht. Man sagt dies, um das zu zerstören und mir anzuhängen, ich hätte mit Behinderten nichts am Hut, mir würde nichts an ihnen liegen. Deshalb packt man diese schäbigen Dinge aus, die absolut nicht zutreffen. (Beifall von der AfD. - Abg. Haas (SPD): Sie haben das nur bestätigt. Danke!)

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Heike Sylvia Winzent

Herr Abgeordneter Commerçon, möchten Sie erwidern? - Dann darf ich auch Sie bitten, zum Saalmikrofon zu gehen.

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Ulrich Commerçon SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es eines Beweises bedurft hätte, haben wir ihn jetzt wie- (Abg. Commerçon (SPD)) der erbracht bekommen. Ich habe mir das noch einmal angeschaut. Ich darf, Frau Präsidentin, wörtlich aus der damaligen Landtagsdebatte zitieren. Laut Plenarprotokoll vom 18.04.2018 sagte Dörr damals wörtlich: „Was aber unter keinen Umständen geht, ist, dass in dem gleichen Krankenhaus oder in der gleichen Abteilung Menschen mit übertragbaren Krankheiten, ansteckenden Krankheiten beziehungsweise mit schweren ansteckenden Krankheiten behandelt werden, die dann die anderen Kranken anstecken. (…) In der Schule haben wir die gleiche Situation. Wir haben in der Gemeinschaftsschule, wenn wir die Inklusion ernst nehmen und durchführen wollen, die Situation, dass Kinder beispielsweise mit Down-Syndrom zusammen mit anderen Kindern unterrichtet werden, die ganz normal, gesund sind.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren eine solche Sprache ist verachtenswert. (Beifall von der SPD.) Deswegen muss sie an dieser Stelle auch zurückgewiesen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein anderes Bild davon. Inklusion machen wir nicht für Kinder mit Behinderungen. Inklusion machen wir, weil wir diese Gesellschaft insgesamt nach vorne bringen können. Wenn es auch in dem einen Antrag wieder drinsteht - wenn ich das noch sagen darf, liebe Kolleginnen und Kollegen -, aber die Frage, wie viele Kinder sich in einer Schule und in einer Klasse in der Inklusion befinden sollen, kann ich nur mit einer Prozentzahl beantworten: Ich hoffe, es sind 100 Prozent. Das ist das Ziel, denn 100 Prozent aller unserer Kinder brauchen Inklusion. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Dann darf ich feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. - Soeben wird noch eine Wortmeldung angezeigt. Ich erteile für die Regierung der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, das Wort.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste, die Sie zu dieser Debatte wiedergekommen sind oder der Debatte schon länger beiwohnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit schnellen Schritten kommt Lina auf den Schulhof. Den Ranzen hat sie bereits vor den Ferien mit ihrem Papa gekauft. Er ist grün wie die Wiese hinter ihrem Hochhaus. Da lag sie im Sommer oft mit ihrer Freundin auf der Picknickdecke. Sie gehen nach der Kita getrennte Wege. Das stimmt sie traurig, doch freut sie sich auf die Schule. Marius hält seine Schultüte ganz besonders fest, eine Tüte, auf der Astronauten drauf sind. Er kennt schon seinen festen Platz im Klassenraum. In der Woche vor Schulbeginn hat er seine Klassenlehrerin kennengelernt. Das war ihm wichtig. Trotzdem ist alles neu und sehr laut, Gewusel mag er nicht. Was haben diese beiden Kinder gemeinsam? - Dieselbe Neugier, dieselben Träume. Und doch ist es so, dass es für beide Kinder beim Betreten des Schulhofs Hürden geben wird. Manche sind für uns offenkundig, manche sind erst einmal gar nicht sichtbar, und das, obwohl ich diese Kinder ohne Etikett beschrieben habe. Inklusion, inklusive Bildung bedeutet, wir machen diese Hürden sichtbar und reißen sie gemeinsam ein, nicht irgendwann, sondern Schritt für Schritt heute. Inklusive Bildung bedeutet nicht, Schubladen der Schulformen zu öffnen, Kinder hineinzulegen und sie wieder zu schließen. Inklusive Bildung bedeutet, jedes Kind als Menschen wertzuschätzen und das System an die Bedürfnisse des Kindes anzupassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr als zehn Jahre nach der Inklusionsverordnung werden wir nicht müde, darauf zu schauen, wie wir inklusive Bildung an Regelschulen weiter verbessern können. Wir tun dies in enger Partnerschaft, in engen Diskussionen und auch im Streit und im Diskurs mit unseren Schulen, mit den Kommunen, Verbänden, den Stiftungen, Eltern und jungen Menschen. Wir haben das vor den Sommerferien getan. Wir haben mit Unterstützung der Montag Stiftung ein klares Signal dafür bekommen, wie unsere Inklusionsverordnung aussieht. Ja, wir sind damit bundesweit tatsächlich einzigartig. Deswegen finden Sie in vielen wissenschaftlichen Analysen genau diese Hinweise. Ja, die Montag Stiftung hat uns mit ihrer Analyse bestärkt, diesen Weg weiterzugehen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Ja, wir wissen, dass wir auf der anderen Seite auch Diskussionen haben und uns an der UN-Behindertenrechtskonvention messen lassen müssen. Bei der gleichen Veranstaltung hat uns die Monitoringstelle auch gesagt, dass das Sondersystem im Saarland nicht vereinbar ist mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention. Zwischen diesen beiden Polen und diesen Punkten bewegt sich doch diese Debatte um inklusive Bildung - genau zwischen diesen beiden Polen! Wir sollten aufpassen, dass wir diese Debatte nicht auf dem Rücken der Kinder ausführen und sie zerreiben. (Beifall von der SPD.- Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sitzungsleitung.) Damit das nicht passiert, stärken wir sonderpädagogische Expertise, werden die Zugänge ins Lehramt erweitern. Wir werden mit der htw und der Universität des Saarlandes im kommenden Jahr einen Quereinstieg schaffen. Wir schauen aber nicht nur auf Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sondern wir schauen auch bei den Regelschullehrkräften, dass sie fit werden, um den Herausforderungen im Alltag begegnen zu können. Wir haben multiprofessionelle Teams ausgebaut, im Übrigen Teams als Schwerpunkt gesetzt und nicht gesagt, dass hier jede Gruppe ihren eigenen Auftrag hat, sondern dass gerade in der gemeinsamen Schau auf die Kinder und deren Bedürfnisse Inklusion überhaupt erst entstehen kann. All das hat diese SPD-geführte Landesregierung getan. All das waren Ideen und Umsetzungsschritte, die aus dem SPD-geführten Bildungsministerium gekommen sind. Ich kann mich erinnern, dass an diesen Punkten immer wieder deutlich geworden ist, wie unterschiedlich der Blick auf Inklusion auch in diesem Hohen Hause ist. (Beifall von der SPD.) Sehr verehrte Damen und Herren, auch deshalb hat diese Landesregierung das Förderschulwesen nach fast 40 Jahren erstmals auf eine moderne und einheitliche rechtliche Grundlage gestellt. Inklusion heißt nämlich nicht, dass wir den Mantel des Schweigens über eine Schulform legen und dann sagen, wir schützen diese Schulform und die Kinder einfach nur dadurch, dass wir nicht reinschauen und abwarten, was passiert. Unsere Förderschulen sind Orte guter Bildung. Das sage ich sehr eindeutig an die Adresse derer, die mich dafür kritisieren. Unsere Förderschulen sind starke Partner eines inklusiven Schulsystems. Da gehen mehr als 4.000 Kinder zur Schule, sie brauchen unsere Unterstützung, sie brauchen vor allem auch Sichtbarkeit im öffentlichen Diskurs und in der Debatte. Ich werde als Bildungsministerin nicht müde, diesen Diskurs und diese Debatte mit ihnen gemeinsam zu führen. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir die Grundidee der Inklusionsgesetzgebung, die im Saarland 2014 im Schulordnungsgesetz zugrunde gelegt wurde. Ich zitiere: „Alle Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ihren Fähigkeiten sowie unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft grundsätzlich gleichberechtigt, ungehindert und barrierefrei an den Angeboten des Bildungssystems teilhaben können.“ Das ist ein Satz, der heute noch genauso stehen kann. Er basiert auf den Grundlagen unserer saarländischen Verfassung. Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Bildung sowie auf gewaltfreie Erziehung zur Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit. Genau das ist für mich der Kern von Bildungsgerechtigkeit. Unsere Schulgesetzgebung, unsere Landesverfassung bedeuten nicht, alle Kinder gleich zu behandeln. Sie bedeuten, genau hinzuschauen: Was kann dieses Kind, was braucht es, um seine Fähigkeiten entwickeln und erfolgreich lernen zu können? Bildungsgerechtigkeit bedeutet, unterschiedliche Ausgangslagen auszugleichen, und zwar so, dass sich das System den Bedürfnissen anpasst und nicht Kinder sich dem System anpassen müssen. (Beifall von der SPD.) Wer hier im Saarland das Recht auf inklusive Bildung oder noch expliziter gesagt das Recht auf Bildung für Kinder mit besonderen Herausforderungen als - ich zitiere und sage es bewusst an die Adresse der blauen Fraktion - ideologisch motivierte Inklusion bezeichnet, der macht sehr deutlich, was er will: Es geht darum, das Recht auf Bildung zu beschneiden, und zwar das Recht auf freien Zugang zu guter Bildung der Kinder, ebenso wie im Übrigen das Recht der Eltern, über den besten Weg für das eigene Kind selbst zu entscheiden, weil auch das Grundlage der Inklusionsgesetzgebung ist. Abgeschrieben wurde da wohl - im Übrigen wie auch bei dem Antrag zur Schulpflicht - in Sachsen-Anhalt. Dort gilt die Partei aus Sicht des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch. Dort wird Inklusion im Wahlkampf ebenso wie im vorliegenden Antrag als gescheitertes Experiment, das beendet werden muss, bezeichnet. Förderschulen werden bewusst als Gegenmodell dargelegt. Auch das haben wir heute hier in diesem Haus schon in der Debatte gehört. Damit ist ganz klar, wie der blaue Weg aussieht: Abschaffung des Menschenrechts auf inklusive Bildung für unsere Kinder. Abschaffung des Elternwahlrechts. Ich sage sehr wohl auch in Richtung der gesamten Opposition: Sprache entscheidet im Wesentlichen darüber, wie wir die Welt wahrnehmen. Wer sagt, dass Inklusion oder deren Umsetzung gescheitert ist, der trägt eine politische Debatte auf dem Rücken unserer Kinder aus. Ich glaube, wir müssen alle darauf achten, dass das nicht passiert. (Beifall von der SPD.- Mehrere Zurufe des Abgeordneten Wagner (CDU).) Sehr geehrte Damen und Herren, wer Inklusion beendet, entlässt die Kinder nicht aus einem Experiment, er entlässt den Staat aus der Verantwortung. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Wag- ner (CDU).) Er entlässt den Staat aus der Verantwortung, das gemeinsame Lernen für alle Kinder miteinander zu organisieren. Für Lina und Marius würde das bedeuten, nicht mehr selbst entscheiden zu können, sondern dass der Staat sagt: Hier ist deine Schule, das ist dein Weg, den wir als Staat für dich vorsehen. Wenn wir diese Idee jetzt mal weiterspinnen, die auch später bei einem anderen Tagesordnungspunkt noch einmal zum Tragen kommt, dann bedeutet das letzten Endes auch: Wenn wir den Weg in der Schule nicht mehr sehen, dann kann dieses Kind auch zu Hause gefördert und unterstützt werden, außerhalb des Blickes des Staates, außerhalb dessen, was der Staat beeinflussen kann. Dann fühlen wir uns zurückkatapultiert in Zeiten, von denen ich nicht will, dass sie wiederkommen. (Beifall von der SPD.) Weil ich jetzt schon die Gegenrede aus dem Parlament gehört habe, will ich bewusst das Dialogangebot an die Opposition in der Mitte des Hauses machen. Man kann sehr wohl darüber streiten, wie Inklusion am besten gelingt. Ich finde, wir müssen das sogar. Es geht um die beste Bildung für unsere Kinder. Aber die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bildung und Teilhabe sind für mich nicht verhandelbar. Wer inklusive Bildung als Menschenrecht abschaffen möchte, sägt an den Grundlagen der demokratischen Verfassung. Ich weiß, viele Familien erleben Inklusion immer noch als Kampf um Unterstützung, um Zuständigkeiten, um notwendige Hilfen, auch als einen Kampf, überhaupt erst einmal in der Gesellschaft sichtbar zu machen, wo ihre Belange sind. Das gelingt uns am besten, wenn wir eine inklusive Gesellschaft nicht nur in der Schule diskutieren und debattieren, sondern wenn wir sie als Gesamtgesellschaft leben und wenn wir keine Systeme haben, die aussondern. Haben wir solche Systeme aber, kommen wir in der Kita, in der Schule oder später im Arbeitsmarkt einfach gar nicht mit Menschen mit Behinderungen in Kontakt. Wie sollen wir dann aber gegenseitig voneinander lernen? Deshalb ist Inklusion eben nicht nur ein Thema allein des Bildungssystems, sondern sie ist ein Auftrag an die gesamte Gesellschaft. (Beifall von der SPD.) Ich hoffe, dass diese Diskussion auch dazu führt, dass wir genau diese Debatten um Ressourcen weiter miteinander führen. Ich weiß, wenn es um Lehrerstellen ging, sind Sie in der CDU zumindest seit der Alleinregierung hier immer offen auf unsere Vorschläge zugegangen. Ich weiß und wünsche mir, dass wir genau diese Debatten auch dann führen, wenn es darum geht, wie Inklusion weiter von zusätzlichen Systemen unterstützt werden muss. Gerade Mütter berichten uns, wie viel zusätzliche Verantwortung sie übernehmen müssen, um ihr Kind mit Behinderung gut begleiten zu können. Die aktuelle Debatte in Berlin zur Eingliederungshilfe verstärkt diese Sorgen. Dort geht es um Einsparungen. Es geht nicht darum, noch mal draufzuschauen, wie wir die Qualität verbessern können, wie wir hier für alle Systeme etwas Gutes rausholen können und wie wir vor allem dafür sorgen können, dass wir multiprofessionell zusammenarbeiten und nicht - das ist das Bild, das ich wahrgenommen habe - die Eingliederungshilfe mit einer besonderen Aufgabe versehen, die aber dann genau mit diesem Aufgabenkatalog endet. Das ist das Bild der Eingliederungshilfe, wie wir es jetzt leider in unserem System haben. Wenn Sie sich mit Pädagoginnen und Pädagogen unterhalten, dann bekommen Sie genau diese Rückmeldung, dass das alleine für die Bedarfe der Schule heute nicht mehr ausreicht. (Beifall von der SPD.) Der Ausgangspunkt muss immer der Bedarf des einzelnen Kindes sein. Deshalb muss für Lina und für Marius und für jedes Kind im Saarland gelten: Nicht das Kind muss beweisen, dass es in unser Bildungssystem passt. Unser Bildungssystem muss beweisen, dass jedes Kind dazugehört. Andere Länder machen uns schon sehr gut vor, wie das funktionieren kann, nämlich Länder, in denen es keine Sondersysteme mehr gibt, Kanada zum Beispiel. Wir sehen, dass davon nicht nur Kinder mit Behinderungen profitieren, sondern alle Kinder profitieren von genau diesem System. Es zeigt sich sogar, dass dieses System, wenn es so organisiert ist, auch dazu führt, dass junge Menschen später beruflich selbstbestimmt auf eigenen Füßen stehen können. Ich möchte zum einen all denjenigen danken, die sich mit Herzblut an der Debatte beteiligen, und ich danke all denjenigen, die genau daran jeden Tag arbeiten, dass Inklusion vor Ort gelingt: unseren Lehrkräften, unseren pädagogischen Fachkräften, unseren Eingliederungshelfer*innen, unseren Schulen, den Eltern und allen, die Kinder begleiten, fördern und ihnen Teilhabe ermöglichen. Sie machen aus diesem Anspruch inklusiver Bildung gelebte Wirklichkeit. - Danke schön. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Beitrag. Frau Ministerin hat die Redezeit um 5 Minuten und 20 Sekunden überzogen. Diese werden allen Fraktionen entsprechend gutgeschrieben. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die CDU-Fraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit zwei Sätzen zum Antrag der AfD, denn damit bin ich relativ schnell durch. Herr Dörr, ich stelle nicht in Abrede, dass Sie in der Vergangenheit viele Erfahrungen in dem Bereich gesammelt haben. Ich denke, das muss man zur Kenntnis nehmen. Aber ganz ehrlich, in diesem Antrag, der drei Sätze enthält, haben Sie keinen Vorschlag, keine Idee, kein Konzept für die Situation von heu- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) te weder in der Inklusion noch in den Förderschulen. Das ist, ehrlich gesagt, gut bezahlte Arbeitsverweigerung. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Nun zum Antrag der SPD: Der ist lang, da kann man gar nichts sagen. Sieben Seiten oder so, davon fünfeinhalb Seiten Prosa. Meine Tochter nennt das immer Einhornglitzer. Rosarote Prosa, Wünsche. Schön. Vieles davon kann man unterschreiben. Wir haben hier am Rednerpult sehr viele Wünsche gehört, die wir in manchen Bereichen - in manchen Bereichen - vielleicht auch alle teilen könnten. Aber es sind Wünsche, von 100 Prozent Inklusion und von „Wir schaffen das“, „Alle Schulen müssen sich an die Schüler anpassen“ und so weiter. Das mag eine schöne Vorstellung sein, aber es zeigt, wie weit Sie von der Realität da draußen im Moment entfernt sind. Ich mache Ihnen mal an Ihrem eigenen Text ein Beispiel, und ich gebe Ihnen in einigen Punkten deutlich Recht: Es ist richtig, wenn Sie sagen, dass eine inklusive Gesellschaft diese Verschiedenheit von Anfang an mitdenkt und ihre Strukturen so gestaltet, dass Teilhabe für alle möglich ist. Das ist richtig. Aber Sie scheitern an diesem Anspruch in der Schule, in der Realität vor Ort jeden Tag. Dazu sagen Sie heute nichts. (Zuruf von der SPD: Doch!) Es ist richtig, wenn Sie in Ihrem Antrag sagen, dass Schule so gestaltet wird, dass jedes Kind bestmöglich in seiner Entwicklung unterstützt wird. Das teilen wir, völlig korrekt. Aber Sie scheitern an diesem Anspruch jeden Tag in der Realität der Schulen vor Ort, und dazu sagen Sie nichts. (Beifall von der CDU.) Es ist richtig, dass gute Bildungspolitik den gemeinsamen Anspruch auf Teilhabe mit fachlich passgenauer Förderung verbindet, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben. Aber Sie scheitern an diesem Anspruch jeden Tag in der Realität der Schulen vor Ort und Sie sagen hier dazu nichts. Ganz ehrlich, Kollege Commerçon, Sie fordern den Blick auf den Menschen. Die Kollegin Streichert-Clivot hat ebenfalls gesagt: Wir nehmen das Kind in den Fokus. Sie fordern den Blick auf den Menschen, aber Sie schauen nicht hin. Sie schauen nicht auf die Fakten, die das eigene Haus der Ministerin geliefert hat. Sie sagen doch: Das sind die Fakten, das ist die Wissenschaft, auf die müssen wir hören! - Das sind doch die Fakten Ihrer Ministerin! Wir mussten sie ihr in 100 Anfragen aus der Nase ziehen, weil sie sie entweder nicht findet oder nicht rausrücken wollte. Aber dennoch sind das die Fakten ihres Hauses und die hier zu ignorieren, das muss ich schon sagen, ist ziemlich dreist! (Beifall von der CDU.) Die Bedarfe sind riesig. Die Aufgabe ist herausfordernd, aber wir können sie im Land nicht lösen. Die Schulen können sie nicht lösen, egal wie sehr sich die Fachkräfte vor Ort anstrengen, wenn die politische Antwort der Landesregierung und der SPD-Mehrheitsfraktion auf diese Herausforderung ein paar Seiten Prosa auf Papier sind und auch nur ein paar Minuten Prosa hier am Rednerpult. Wir haben keine konkreten Lösungsvorschläge gehört, weder für eine bessere Situation der Inklusion noch für eine bessere Situation der angespannten Förderschulen, die uns im Moment überlaufen. Kein Wort, was wir denn konkret unternehmen können, um dort die Situation zu verbessern. Die Bestandsanalyse, basierend auf den Antworten der Landesregierung, wie es aktuell um die Inklusion bestellt ist - Kollege Wagner hat es vorhin genannt -, ist zum Haareraufen. Jetzt können Sie niemanden finden, der daran schuld sein könnte. Kein anderer böser Minister aus grauen Vorzeiten, nicht der böse Bund, denn der hat damit auch nichts zu tun. Wenn Sie - Herr Kollege Commerçon und Frau Streichert-Clivot - in den letzten Jahren nicht gefesselt und geknebelt im Keller des MBK gelegen haben, dann sind Sie diejenigen, die dafür verantwortlich sind und dann müssten Sie sich zu dieser Verantwortung auch bekennen, hier Stellung beziehen und auch ganz klar benennen, wo wir besser werden können und was Ihre Vorschläge sind. (Beifall von der CDU.) Frau Ministerin hat sich bei allen dafür bedankt - das machen wir ja immer -, dass sie an der Debatte teilnehmen. Aber Sie nehmen ja gar nicht an der Debatte teil. Sie wiederholen, was im Antrag steht. Sie wiederholen Wünsche und Dinge, aber Sie debattieren nicht. Sie ringen nicht um Argumente, Sie bringen keine eigenen Lösungen. Sie können uns ja nicht mal sagen, warum unsere Lösungen Ihrer Meinung nach falsch sind. Damit könnten wir ja umgehen. Wir würden gerne über die richtigen Wege streiten. Wir würden gerne gucken, welcher Weg der beste ist. Aber Sie steigen gar nicht in diese Debatte ein. (Beifall von der CDU.) Das ist Ihre Verantwortung. Kollege Wagner hat es vorhin gesagt, beim Kind kommt zu wenig Förderung an. Die Ressourcen- und Fachkräftesituation passt hinten und vorne nicht auf die Situation vor Ort. Die Förderschulen platzen aus allen Nähten, während die Fachkräfte fehlen. Die Schulgemeinschaft in der Regelschule ist genau wie in der Förderschule am Limit. Sie ist jeden Tag auf sich gestellt, um noch Bruchstücke der passgenauen Förderung, von der Sie hier theoretisch philosophieren, vor Ort gewährleisten zu können. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Wir brauchen einen Neustart für die Inklusion. Wir brauchen echte Verbesserungen. Wie gesagt: Kommen Sie mit eigenen Vorschlägen. Wir ringen gerne darum. Aber hier immer wieder dieselben rosaroten Wölkchen in die Luft zu pusten, hilft niemandem. Sie wollen weiterentwickeln, steht in Ihrem Antrag, weiter ausbauen, sichern. Aber Sie ignorieren den Ist-Zustand und es fehlt ein konkreter Plan. Es ist schön, dass die Landesregierung nach einer langen Blockade und viel Druck ein erstes Umdenken in der frühkindlichen Bildung bei der Sprachförderung eingeleitet hat, aber hier sind noch ganz viele Fragen offen. Bis wir von einem Modell in die Fläche kommen, wird noch viel, viel Wasser die Saar hinunterlaufen. Es ist schön, dass es eine neue Förderschulverordnung gibt, aber die löst die großen Probleme da draußen überhaupt nicht. Es ist schön, dass Sie, liebe Kollegen der SPD, Ihre Landesregierung auffordern, die C2-Professur für Sonderpädagogik zügig zu besetzen. Das soll ja beim Quereinstieg unterstützen. Ihnen ist aber hoffentlich bewusst, dass erstens die htw hier längst im Verfahren ist und dass zweitens die Landesregierung überhaupt gar keinen Einfluss haben kann und haben darf auf das Verfahren und die Besetzung einer Professur. Das nennt sich Wissenschaftsfreiheit und jeder hier im Raum müsste eigentlich wissen, dass es so etwas gibt. Allein das in einen Antrag zu schreiben, ist eine ziemlich peinliche Nebelkerze. (Beifall von der CDU.) Am Ende reichen ein bisschen mehr Quereinstieg und ein bisschen Zusatzqualifikation für die Lehrkräfte anderer Schulformen nicht. Wir brauchen einen Studiengang Sonderpädagogik und müssen unsere Fachkräfte selbst ausbilden. Wenn Sie in Ihrem Antrag dafür werben, weiter Lehrkräfte an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen sonderpädagogisch weiterzubilden, um die Aufgaben der Förderschullehrkräfte zu ersetzen, dann stopfen Sie ein Loch, indem Sie ein anderes aufreißen. Das kann keine tragfähige Lösung sein. Das ist ein fauler Taschenspielertrick und nicht mehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand - weder in der Opposition noch in den Schulen vor Ort - erwartet, dass Sie diese Herkulesaufgabe schulischer Inklusion zack, zack perfekt organisieren. Niemand! Die Menschen in diesem Land, die Kinder, die Familien, die Fachkräfte erwarten aber, dass Sie nicht theoretisch philosophieren, wie schön es wäre, wenn es mal so wäre. Sie erwarten, dass Sie die Ist-Situation anerkennen und Schritt für Schritt ganz konkret Lösungen benennen und in diesen Wettbewerb um die Lösungen eintreten, wie wir es endlich besser machen können. Ja, Kollege Commerçon, ich gebe Ihnen sogar recht: Inklusion ist Champions League. In Ihrem Anspruch sind Sie aber nicht mal bereit, Kreisliga B zu spielen. Sie sagen, Sie wollen Champions League spielen, aber die Rahmenbedingungen, unter denen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterwegs sind - - (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Ja, ich kenne mich bei Fußball vielleicht noch weniger aus als Sie, aber dafür kenne ich mich mit Schule und Inklusion ziemlich gut aus. Das ist der entscheidende Punkt, Kollege Commerçon. (Beifall von der CDU.) Solange ich bei meinem Thema richtig gut dabei bin, ist alles in Ordnung. Das ist genau der Punkt. Wir wollen Champions League spielen, auch in der Inklusion. Aber dafür braucht es Rahmenbedingungen. Sie wissen genau: Man kann auf keinem Rasenplatz in „Quetschemimbach“ Champions League spielen. Unsere Kollegen vor Ort erwarten, dass Sie überlegen, wie wir diesen Anspruch erfüllen können. Daran werden Sie gemessen, nicht an inhaltsleeren Phrasen. Die kann da draußen niemand mehr hören - ich ehrlich gesagt auch nicht. Wir haben in unserem Antrag heute fünf erste ganz konkrete Punkte vorgelegt, um die Situation zu verbessern. Unterstützen Sie diese Forderungen, damit am Ende Ihre eigene Prosa Realität werden kann, Ihr eigener Wunschtraum von Schule, die so gestaltet wird, dass „jedes Kind bestmöglich in seiner Entwicklung unterstützt“ wird. - Vielen Dank. (Abg. Wagner (CDU): Bravo! - Anhaltender Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir fahren mit den Wortmeldungen fort. Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort für die AfD-Landtagsfraktion.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ein sehr engagierter Vortrag der Kollegin Schmitt-Lang, außer dem Anfang. Der Anfang war ein bisschen unsachlich. Pflichtgemäß muss man sich von der AfD abgrenzen. Ansonsten war das der Situation angemessen. Wobei ich sagen muss: Bei unseren Kollegen von der SPD - bei Herrn Haas oder Herrn Commerçon, auch bei unserer Ministerin - frage ich mich, woher die schulischen Erfahrungen kommen, außer dass Sie mal Schüler oder Schülerin waren. Ich habe mich immer gescheut, über Dinge zu reden, von denen ich wenig Ahnung hatte oder habe. (Abg. Dörr (AfD)) (Abg. Conigliaro (SPD): Ja klar! - Sprechen und Lachen bei der SPD.) Seinerzeit hat der Kollege Zimmer, der Bergmann war und sich auch um Schulfragen gekümmert hat, Zitate von mir vorweggenommen, die ich gar nicht ausgesprochen habe, weil er seine Rede schon 14 Tage vorher geschrieben hatte. Das kenne ich alles. Frau Streichert-Clivot, Sie haben eine Treueerklärung für die Förderschulen abgegeben. Allerdings sind Sie am Schluss ein bisschen ausgerutscht, als Sie Kanada erwähnt haben. Das ist also Ihr Traum, dass man ohne Sonderschulen auskommt? Ich muss sagen, das muss eigentlich jedermanns Traum sein. In der Situation, in der wir sind und waren und noch lange sein werden, ist es aber nicht möglich. Ich habe kurz erwähnt, dass Professor Breitenbach mich in diese Kommissionen berufen hat. Übrigens sind manche meiner Gedanken, die ich vorgetragen habe, wortwörtlich in der Schulrechtesammlung. Die können Sie also nachlesen. Ich kann Ihnen zu Hause zeigen, was ich geschrieben und dort vorgetragen habe. Ich habe dargelegt, dass nur sehr wenige Kinder Förderschulen besuchen müssten, wenn die Grundschule so organisiert wäre, wie sie sein sollte. Ich habe das damals an Kriterien festgemacht. Ich habe gesagt, wenn die Förderschule entsprechend weit von dem Wohnort des Kindes entfernt ist und die Beeinträchtigung oder Behinderung - wie man das nennen will - nicht so gravierend ist, dass sie praktisch fast am Schulbesuch hindert, dann kann das Kind in der Grundschule unterrichtet werden. Eine Voraussetzung wäre aber - das habe ich hier schon vorgetragen, das haben wir auch als Antrag eingebracht -, dass in der Schule sonderpädagogische Kompetenz vorhanden ist ohne diese imaginären, multiprofessionellen Teams und so weiter, sondern schon im Lehrkörper drin ist, indem Grundschullehrer zumindest teilweise als Förderschullehrer ausgebildet werden. Ich kann ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern: Wir in der Sonderschule haben nie, zu keiner Zeit, nur ausgebildete Förderschullehrer gehabt. Wir hatten auch immer Grundschullehrer, sogar Gymnasiallehrer, die keine sonderpädagogische Ausbildung hatten. Die haben wir integriert. Das hat mit denen auch geklappt. Manche sind später zur Ausbildung gekommen. Das geht. Das ginge auch, wenn die Grundschule so organisiert wäre, dass mindestens ein Teil der Lehrerschaft eine förderpädagogische Ausbildung hätte und - wie gesagt - die Schule anders organisiert wäre. Ich habe schon Vorschläge gemacht und auch ein paar Schriften veröffentlicht, die können Sie mal nachlesen. Dann wären die Förderschulen kleiner und es wäre schon ein Stück der Inklusion erfüllt, und zwar wirklich im Sinne von Inklusion. Ich möchte noch etwas anfügen, weil mich das langsam ärgert. Das hat nicht direkt etwas mit Schule zu tun. Es wird immer dort von Inklusion geredet, wo sie am wenigsten am Platze ist, nämlich wo die Kinder ihrer Begabung nach ausgebildet werden müssen. Man muss da manchmal trennen. Wir sind aber eine verlogene Gesellschaft. In meiner Jugend - ich bin in einer Großfamilie aufgewachsen - hat es gereicht, wenn der Vater gearbeitet hat. Der Großvater war in Pension, die Großmutter war Hausfrau, meine Mutter war auch Hausfrau. Es war keine Frage: Wenn ein Kind mal früher Schluss hatte und nach Hause gekommen ist, dann war jemand zu Hause. Wir haben die Gesellschaft in den vergangenen Jahren gespalten. Dazu gehöre ich auch, ich gehöre zu der Gesellschaft. Wir haben die Großfamilie de facto abgeschafft. Auch die Kleinfamilie ist schon fast abgeschafft. Es gibt so viele Alleinerziehende, es gibt so viele Einzelhaushalte. Was machen wir mit den Alten? Wir haben heute Morgen über die Pflege gesprochen.

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Dagmar Heib

Herr Fraktionsvorsitzender, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Wir sortieren unsere Alten mehr und mehr aus.

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Dagmar Heib

Herr Fraktionsvorsitzender, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Ja, die Redezeit ist zu Ende. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Wir fahren mit den Wortmeldungen fort. Ich erteile Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte auf die AfD gar nicht eingehen, das würde mich jetzt ehrlich gesagt nur zu viel beschäftigen. Egal. Ich gehe auf die CDU ein. Liebe Kollegin Schmitt-Lang, Sie haben uns vorgeworfen, wir würden in unserem Antrag und auch in der heutigen Debatte keine konkreten Lösungen ansprechen. Diese Debatte heute findet aber nun ja auch statt, um beispielsweise darüber zu sprechen, was wir in unserem Antrag alles drinstehen haben. Für mich stehen (Abg. Haas (SPD)) ganz konkrete Forderungen im Antrag, eben kein „Einhornglitzer“ oder „rosarote Prosa“, wie Sie es genannt haben. Indem Sie diese zwei Wörter zur Charakterisierung unseres Antrags benutzt haben, haben Sie ja noch keines unserer Argumente widerlegt, geschweige denn eigene Forderungen hier angebracht. (Zurufe der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) Auch dem Beitrag von Herrn Wagner konnte ich jetzt ehrlich gesagt kaum irgendwelche Gegenvorschläge entnehmen. (Beifall von der SPD. - Sprechen der Abgeordneten Wagner (CDU) und Com- merçon (SPD).) Um vielleicht jetzt noch einmal auf unseren Antrag einzugehen: Wir haben zum Beispiel die Weiterentwicklung der Förderzentren in unserem Antrag angesprochen, mehr Beratungen für Schulen und Familien, zusätzliche sonderpädagogische Ausbildungskapazitäten, den geplanten Q-Master, die Weiterentwicklung der Poolmodelle, die bessere Zusammenarbeit zwischen Regel- und Förderschulen, stärkere multiprofessionelle Teams, konkrete Verbesserungen bei der Ganztagsbetreuung an Förderschulen. Das ist kein „Einhornglitzer“, das ist ein ziemliches konkretes Arbeitsprogramm, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir behaupten ausdrücklich nicht, dass bei der Inklusion heute alles gut laufe. Auch das hat der Kollege Commerçon gerade eben noch einmal deutlich gesagt. Wir wissen, wie sehr die Schulen unter Druck stehen, welchen Herausforderungen sich unsere Schulen gegenübersehen. Wir wissen auch, dass Fachkräfte fehlen. Wir wissen, dass heute vielleicht nicht jede notwendige Unterstützung dort ankommt, wo sie ankommen sollte. Aber Sie - und das tun Sie jedes Mal - reden unsere Schulen schlecht. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Nein, nein!) Sie beschreiben Probleme, aber sie gehen nicht darauf ein, mit uns tatsächlich über die Lösungen dieser Probleme zu reden. (Beifall von der SPD.) Stattdessen beschäftigen Sie sich mit einem Bürokratieprogramm: Sie wollen verpflichtende Feststellungsverfahren wieder zur Voraussetzung für inklusive Förderung machen, Sie wollen zusätzliche Gutachten haben, die doch keine einzige Förderschullehrkraft schafft. Ich könnte alles wiederholen, (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Mach das mal!) aber ich muss ein bisschen auf die Redezeit achten. Keine der Forderungen, die ich in Ihrem Antrag lese, schafft eine zusätzliche Förderstunde oder einen zusätzlichen Personalschlüssel, (Abg. Commerçon (SPD): Im Gegenteil!) sondern beschäftigt unnötig Menschen, die eigentlich mit der Arbeit am Kind beschäftigt werden sollten. (Beifall von der SPD. - Zurufe der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU).) Nun zu Ihrer Anfrage. Sie hätten hundert Anfragen gestellt, haben Sie gesagt. Seien Sie stolz darauf, dass Sie das gemacht haben. Aber ganz ehrlich, was hat das denn jetzt gebracht? (Abg. Wagner (CDU): Wir wissen, was los ist.) Was hat das den Menschen da draußen gebracht? Sie beschäftigen Menschen mit unnötigen Statistiken, aber Statistiken und Bürokratie, das scheint Ihr Lieblingsthema zu sein. Das haben Sie auch bei anderen bildungspolitischen Themen so gemacht. Das bringt am Ende niemandem etwas. (Anhaltendes Sprechen.) Lassen Sie uns doch darüber reden, wie wir Inklusion an unseren Schulen tatsächlich leben können und wie wir gemeinsam zu einer besseren Personalausstattung kommen. Frau Schmitt-Lang, ich sehe das tatsächlich so, dass Ihre Abfrage am Ende eine reine Beschäftigung des Ministeriums war und niemandem, wirklich niemandem etwas gebracht hat. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Fragen Sie mal die Lehrer!)

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Dagmar Heib

Das Wort das Wort hat der Abgeordnete Haas.

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Sascha Haas SPD

Danke schön. - Ich möchte noch auf die Kritik in Sachen Professur eingehen. Niemand fordert, dass die Landesregierung entscheidet, wer dort am Ende als Professorin oder Professor eingestellt wird. Aber wir dürfen politisch doch sehr wohl erwarten, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden und die entsprechenden Verfahren auch vorangebracht werden. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Die laufen doch schon längst!) Das ist kein Eingriff in die wissenschaftliche Auswahlentscheidung und deren Freiheit, um auch das hier ganz klar zu sagen. (Beifall von der SPD.) Um zum Ende zu kommen: Unser Maßstab bleibt das einzelne Kind und ergibt sich nicht, wie Sie es wollen, mit der Frage, welches Etikett (Abg. Haas (SPD)) wir ihm am Ende geben können. Es geht um die Frage, was das Kind braucht, damit es lernen, sich entwickeln und am Ende auch in dieser Gesellschaft teilhaben kann. Das bleibt das Ziel unserer inklusiven Bildungspolitik. Deswegen noch einmal die Bitte: Stimmen Sie unserem Antrag zu und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Inklusion am Ende real wird, in unserer Gesellschaft und in unseren Schulen. - Vielen Dank! Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2344. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2344 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2344 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen von CDU und AfD. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2339. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2339 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2339 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2350. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2350 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2350 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 22 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bildungspflicht statt Schulzwang - Heimunterricht im Saarland ermöglichen! (Drucksache 17/2351) Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Schulpflicht erachten wir heute als selbstverständlich, vor 200 Jahren gab es sie nicht. Als sie eingeführt wurde, gab es große Diskussionen, ob man Eltern verpflichten könne, ihre Kinder in eine Schule zu schicken. Am Ende war die Schulpflicht da. Wir betrachten es heute als Selbstverständlichkeit, dass die Kinder in die Schule gehen müssen. Natürlich ist die Schulpflicht gleichzeitig auch, das darf man nicht vergessen, ein Schulrecht. Vorher hatte man ja auch nicht das Recht, in eine Schule zu gehen, das ist nun in der Schulpflicht mit beinhaltet. Nun wird das Schulsystem ja vom Staat organisiert. Selbst das private Schulsystem wird vom Staat organisiert; sein Rahmen wird vom Staat gesetzt und es wird gelenkt. Mehr oder weniger gehört es zum organisierten Schulwesen. Vorausschicken will ich, dass die Schulpflicht ja auch das Kind schützt. Ich habe in meiner Zeit auch erlebt, dass Eltern ihre Kinder nicht in die Schule geschickt haben, weil diese die Zeitung austragen oder irgendetwas anderes machen mussten. Die Schulpflicht schützt auch das Kind. Aber auch der Staat hat natürlich an der Schulpflicht ein Interesse, denn er hat gerne Staatsbürger, die in der Wirtschaft und in der Wissenschaft, egal wo, ihren Mann und ihre Frau stehen. Nun gibt es aber Leute, die der Ansicht sind, ihr Kind nicht in die Schule, die ihnen vorgeschrieben ist, schicken zu wollen. Das war schon früher so, aber jetzt kann man es auch gut verstehen. Zum Beispiel gibt es für die Grundschule vorgegebene Schulbezirke, also Grenzen. Die gibt es beim Gymnasium nicht, das ist eigentlich eine Ungerechtigkeit. Aber die Grundschule wurde ja damals, als sie geschaffen wurde, aus dem Gesichtspunkt der Demokratisierung heraus geschaffen: Jeder musste seine Kinder in die Schule schicken, angefangen vom Kaiser bis zum Hilfsarbeiter. Natürlich hat sich inzwischen herausgestellt, dass diejenigen, die die notwendigen Mittel und auch den Einfluss haben, ihre Kinder auf die Schule schicken, die sie wollen, nicht unbedingt in die Schule, die ihnen per Wohnbezirk zugewiesen ist. Aber die große Masse ist dazu gezwungen. Ich habe in meiner Schulzeit des Öfteren erlebt, sogar sehr oft erlebt, dass Eltern, die nicht zufrieden waren mit der Schule in ihrem Schulbezirk, Ausflüchte gesucht haben, weshalb sie ihr Kind in eine andere Schule schicken müssten. Sie haben gesagt: „Die Mutter arbeitet dort, sie kann das Kind mitnehmen“, oder: „Da wohnen Verwandte, die sorgen für das Kind.“ Es gab tausend Ausreden oder es wurde einfach ein anderer Wohnort angegeben. Es gibt aber Leute, (Abg. Dörr (AfD)) die lassen es darauf ankommen. Die wohnen in einem Bezirk und weigern sich, ihr Kind in die dortige Schule zu schicken. Dann gibt es einen Konflikt mit den Behörden. Mir sind sehr viele Fälle bekannt, bis hin zu Fällen von Leuten, denen Strafen angedroht werden - man kann, wenn man vorsätzlich wiederholt gegen die Schulpflicht verstößt, mit Gefängnis bestraft werden -, die dann auswandern. Da frage ich mich, wenn die Schulpflicht gut ist, ob sie dann so gut ist, dass man sie ganz scharf auslegen muss, dass man überhaupt keinen Raum lässt. Ich gebe die Antwort selbst: Natürlich bewirkt die Schulpflicht, dass das Kind gefördert wird, und der Staat muss auch verhindern, dass jemand heranwächst, der in der Familie keine Erziehung hat, für den am Ende die Gefahr droht, dass er kriminell wird. Es gibt aber Leute, bei denen es überhaupt keinen Zweifel gibt, dass sie ihr Kind sehr gut erziehen würden. Warum gibt man denen nicht die Freiheit, ihre Kinder selbst zu erziehen? Dieses System gibt es in fast allen Ländern der Welt. Ich nehme jetzt mal Italien als Beispiel. Da haben Sie als Eltern das Recht, ihr Kind selbst zu erziehen, selbst zu bilden. Allerdings behält sich der Staat vor, das Ergebnis Ihrer Erziehung von Zeit zu Zeit zu prüfen. Das heißt, Sie müssen mit dem Kind jedes halbe Jahr bei einer Stelle antreten. Da wird das Kind geprüft: Kann es lesen, kann es rechnen, was kann es? Wie benimmt es sich? - Und wenn das nicht in Ordnung ist, dann wird das Kind natürlich gezwungen, in eine Schule zu gehen. Aber das kommt in den wenigsten Fällen vor. Das heißt, es ist eine Kontrolle da, die muss auch da sein. Und wenn diese Kontrolle da ist und es gewährleistet ist, dass das Kind zu Hause gut und ordentlich gebildet und erzogen wird, dann, so sind wir der Ansicht, muss das auch ermöglicht werden. Das ist der Inhalt unseres Antrags. - Danke schön.

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender, für die Begründung. - Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile zunächst für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ das Wort.

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Sevim Kaya-Karadağ SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Bildungspflicht statt Schulzwang“ - so hat die AfD ihren Antrag überschrieben. Und ich finde, über dieses eine Wort sollten wir kurz reden: „Schulzwang“. Denn natürlich wissen Sie, dass es „Schulpflicht“ heißt. Sie nennen es trotzdem „Zwang“, und das ist kein Zufall. Aus einer staatlichen Verantwortung für Bildung und Teilhabe wird bei Ihnen sprachliche Bevormundung. Mit Sprache kann man Politik machen. Sie machen hier vor allem Stimmung. Wo Sie Zwang posaunen, sehe ich das verbriefte Recht eines jeden Kindes auf Bildung. Wo Sie Zwang sehen, verwirklichen wir Chancen. Wo Sie einen Zwangsort beschreiben, sehe ich eine Schule als gemeinsamen Bildungs- und Lebensort für Kinder und Jugendliche. Genau hier liegt der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Sie reden ständig darüber, wovon Kinder befreit werden sollen. Wir reden darüber, was wir ihnen ermöglichen wollen. Wirklich neu ist das, was Sie uns heute präsentieren, ohnehin nicht. Ihre Parteifreunde in Sachsen-Anhalt haben bereits 2021 unter fast demselben Titel einen Antrag gestellt. Damals sollte die Schulpflicht noch ganz offen durch eine Bildungspflicht ersetzt werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Im Februar dieses Jahres kam der nächste Versuch, diesmal etwas vorsichtiger. Die Schulpflicht soll formal bestehen bleiben, aber jeweils für ein Schulhalbjahr ruhen. Es soll eine Anmeldung an einer Schule geben, halbjährliche Einzelprüfungen, einheitliche Prüfungsstandards, eine zentrale Prüfungsstelle. Das kommt einem bekannt vor, denn wenige Monate später legen sie uns hier im Saarland ziemlich genau dieses Modell vor. Sie begründen diese alte Forderung jetzt mit den Herausforderungen, vor denen unsere Schulen stehen: Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall, Bürokratie und Gewaltprobleme. Darüber müssen wir reden, keine Frage. Aber wie Sie von diesen Herausforderungen beim Heimunterricht landen, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Denn keines dieser Probleme verschwindet dadurch, dass einzelne Kinder künftig zu Hause unterrichtet werden sollen. Wenn es an unseren Schulen Probleme gibt, müssen wir diese Probleme lösen. Ihre Antwort dagegen lautet: Rückzug aus der Schule. Damit sind wir bei der interessanten Frage: Was ist Schule für die AfD eigentlich? Die Antwort geben Sie in Ihrem Antrag ein Stück weit selbst, die haben wir aber auch bei der Debatte zuvor gehört. Sie schreiben nämlich, entscheidend sei, ob Kinder und Jugendliche die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben. Bildungspolitik solle deshalb weniger auf den Ort der Wissensvermittlung und stärker auf überprüfbare Bildungsziele abstellen. Damit kommen wir genau zum grundlegenden Denkfehler Ihres Antrages. Sie reduzieren Schule damit im Kern auf Wissensvermittlung und anschließend überprüfbare Lerninhalte. Aber Schule ist weit mehr als das! Kinder lernen dort nicht nur Lesen, Schreiben, Mathematik oder Englisch. Sie lernen miteinander und voneinander. Sie begegnen unterschiedlichen Menschen, Meinungen und Lebensrealitäten. Sie lernen, Konflikte auszutragen, Kompromisse zu finden, Verantwortung zu übernehmen, andere Perspektiven auszuhalten. Vielleicht ist (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) genau das Ihr Problem mit Schule, dass dort nicht nur Wissen vermittelt wird, sondern junge Menschen lernen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Eine halbjährliche Prüfung kann feststellen, ob ein Kind Bruchrechnung beherrscht. Sie kann aber nicht ersetzen, was Kinder jeden Tag im gemeinsamen Schulalltag lernen. (Beifall von der SPD.) Genau mit dieser Thematik hat sich auch unser Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Heimunterricht beschäftigt. Es hat klargestellt, der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag erschöpft sich eben nicht in der Vermittlung von Wissen. Schule soll auch soziale Kompetenzen vermitteln und Kinder auf das Leben in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft vorbereiten. Dazu gehört gerade auch die Begegnung mit anderen Auffassungen und Lebensweisen. Dass hinter Ihrem Antrag ein grundsätzlich anderes Verständnis von Schule steht, zeigt auch ein Blick in die Programme und Äußerungen Ihrer Partei. Ihre Bundespartei zum Beispiel fordert, ich zitiere: Rückkehr zur Vermittlung des Fachwissens als zentrale Anliegen der Schule. - Das passt zu Ihrem Antrag: Wissen vermitteln, Leistung prüfen, fertig. Das ist nicht nur pädagogisch zu kurz gedacht. Es passt zu einem politischen Bild von Schule, das Ihre Partei seit Jahren zeichnet. Ihre Partei geht noch weiter. Schon im Grundsatzprogramm der Bundes-AfD heißt es, ich zitiere: „An deutschen Schulen wird oft nicht die Bildung einer eigenen Meinung gefördert, sondern die unkritische Übernahme ideologischer Vorgaben.“ Gesprochen wird von einem - Zitat - staatlich geförderten Umerziehungsprogramm in Kindergärten und Schulen. Bereits in der Schule finde eine Indoktrination der Kinder durch ihre Lehrer statt. - Umerziehung, Indoktrination, Schulzwang. Das ist Ihre Sprache, mit der Ihre Partei über öffentliche Bildung spricht. Vor diesem Hintergrund bekommt auch Ihre Forderung nach Heimunterricht eine andere politische Dimension. Wenn man verstehen will, was hinter Ihrer Forderung nach Heimunterricht steckt, lohnt sich der Blick zu Ihren als rechtsextrem gesicherten Parteifreunden aus Sachsen-Anhalt. - Dieser kleine Exkurs sei erlaubt, mit dem sich Ihr kopierter Antrag noch besser einordnen lässt. - In Sachsen-Anhalt heißt es im Regierungsprogramm der AfD wörtlich: In allen Fragen zur Bildung und Erziehung der Kinder müssen die Eltern das letzte Wort haben. - Dann wird es noch deutlicher: Schulen würden Kinder angebliche fragwürdige Lebensansichten vermitteln. - Da würde ich schon gerne wissen, was diese fragwürdigen Lebensansichten sind: dass Menschen unterschiedlich leben? (Sprechen bei der AfD. - Zurufe des Abgeord- neten Dörr (AfD).) Hören Sie mir bitte zu, das ist erst mal zur Grundvoraussetzung. - Dass Kinder in der Schule Menschen mit anderen Überzeugungen und Lebensentwürfen begegnen? Dass sie lernen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind? Dass sie lernen, dass jeder Mensch die gleiche Würde besitzt? - Wer gesellschaftliche Vielfalt als fragwürdige Lebensansichten abwertet, offenbart damit vor allem etwas über das eigene Menschen- und Gesellschaftsbild. Demokratie bedeutet eben nicht, Kinder nur mit den Auffassungen in Berührung kommen zu lassen, die im eigenen Elternhaus vorherrschen. Eine demokratische Schule vermittelt Kindern nicht, was sie denken sollen, sie befähigt sie dazu, selbst zu denken. (Beifall von der SPD.) Natürlich haben Eltern ein starkes Erziehungsrecht, aber Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten. Schule eröffnet ihnen einen Raum außerhalb des Elternhauses, in dem sie andere Perspektiven kennenlernen und eigene Überzeugungen entwickeln können. Genau darin liegt der Wert einer gemeinsamen Schule. Damit zurück zu Ihrem konkreten Antrag. Besonders bemerkenswert finde ich Ihre Behauptung, Heimunterricht könnte unsere Schulen entlasten. Gleichzeitig sollen Unterrichtskonzepte geprüft, halbjährliche Einzelprüfungen organisiert und landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben entwickelt werden. Im Bildungsministerium wollen Sie gleich noch eine neue zentrale Koordinierungs- und Prüfungsstelle schaffen. - Das ist keine Entlastung, das ist zusätzliche Bürokratie für ein Parallelmodell, das niemand braucht. Eines möchte ich auch noch ansprechen. Sie führen in Ihrem Antrag ausgerechnet Mobbing als Beispiel dafür an, warum ein Kind zu Hause unterrichtet werden könnte. Ein Kind, das gemobbt wird, braucht Schutz und Unterstützung, und es braucht Erwachsene, die handeln. Die Antwort auf Mobbing kann doch nicht sein, dass am Ende das betroffene Kind die Schule verlassen muss. (Sprechen.) Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Kinder sicher zur Schule gehen können, und nicht zu sagen, dann bleiben sie eben zu Hause. Die Täter müssen ihr Verhalten ändern, nicht das betroffene Kind seinen Bildungsort. Wenn Sie das saarländische Schulpflichtgesetz trotzdem unbedingt ändern wollen, habe ich noch einen ganz anderen Vorschlag für Sie, er ist aber mit Arbeit verbunden: Legen Sie doch selbst einen Gesetzentwurf vor. Sie beschreiben in Ihrem Antrag detailliert, was geändert werden soll und fordern anschließend die Landesregierung (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) auf, die gesetzgeberische Arbeit für Sie zu erledigen. So funktioniert Opposition natürlich sehr bequem. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme gleich zum Schluss. Wenn es Probleme an unseren Schulen gibt, dann ist unsere Antwort nicht der Rückzug aus Schule, sondern unsere Antwort ist, Schule besser zu machen. Wir wollen Kinder nicht vor Vielfalt schützen, wir wollen sie stark machen für eine vielfältige, freie und demokratische Gesellschaft. Dafür brauchen wir keine neue Parallelstruktur für Heimunterricht. Dafür brauchen wir starke Schulen für alle unsere Kinder. Diesen Antrag lehnen wir daher entschieden ab. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Der Fraktionsvorsitzende Herr Josef Dörr hat eine Kurzintervention angezeigt. Ich gestatte sie, bitte gehen Sie zum Saalmikrofon. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Frau Kollegin, ich trage mal ein Zitat von Goethe vor, es heißt: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.“ - Er war also so klug und hat nicht gesagt, edel ist der Mensch, hilfreich und gut, sondern er hat gesagt, edel s e i der Mensch, hilfreich und gut. - Das heißt, er strebe danach, er ist es noch nicht. In der Schule haben wir genau dieselbe Situation. Wenn wir Gewaltprobleme, Mobbingprobleme, Drogenprobleme und andere Probleme haben, dann nützt es nichts, dass man sagt, die muss man abstellen. Wo sind sie denn abgestellt worden? Wir haben doch diese Probleme an vielen Schulen, wo es Brandbriefe gibt, von denen man nichts mehr hört. Wir haben viele Probleme an vielen Schulen. Sind sie abgestellt worden? - Nein! - Und aus diesem Grunde ist es ein Schutz für einzelne Kinder, wenn die Eltern ihr ursprüngliches Recht auf Erziehung wahrnehmen und ihr Kind selbst erziehen wollen. Es ist ein Gradmesser für die Verantwortlichen in der Schule, für die Verantwortlichen für die Schule, die dann feststellen können, wie oft von diesem Recht Gebrauch gemacht wird. Wenn das eine Familie in Mettlach ist, ist das kein Problem. Das ist auch für unser Schulsystem kein Problem. Wenn aber in jeder Gemeinde fünf Familien von diesem Recht Gebrauch machen, dann muss man sich fragen: Was ist mit unserem Schulsystem los und was müssen wir unbedingt ändern? Das ist der Kern der Frage. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Frau Abgeordnete, wollen Sie dazu Stellung nehmen? -Tun Sie das bitte ebenfalls vom Saalmikrofon aus.

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Sevim Kaya-Karadağ SPD

Herr Dörr, Goethe zu zitieren, ist das eine, versuchen zu verstehen, ist das andere. Im Übrigen geht es hier tatsächlich nicht darum, dass wir Probleme negieren oder ich in meiner Rede versucht habe, sie zu negieren, sondern es geht doch um Folgendes: Wenn es Probleme an unseren Schulen gibt - und die gibt es - dann ist das ein Auftrag an uns, Schule besser zu machen, und nicht Kinder aus der Schule zu nehmen. Das ist, was ich sagen wollte. - Ich habe auch nicht behauptet, dass jemand die Schulpflicht abschaffen möchte. Es geht Ihnen darum, tatsächlich eine Einstiegsklausel dafür zu finden, dass es in diese Richtung geht. Und dem treten wir entschieden entgegen. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Mir liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Sandra Johann das Wort.

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Sandra Johann CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin hat es gerade schon gesagt: Dieser Antrag der AfD ist ein politischer Wiedergänger. Schon 2020 brachte die AfD hier im saarländischen Landtag einen Gesetzentwurf ein, der bei uns Heimunterricht ermöglichen sollte. Damals waren es wenige Zeilen, es waren, glaube ich, vier Stück, heute sind es vier ganze Seite, ergänzt um halbjährliche Prüfungen und eine neue zentrale Stelle. Selbst diese neue Auflage ist natürlich keine saarländische Eigenleistung der AfD, fast wortgleich findet sich die Forderung im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt zur dortigen Landtagswahl im September. Gleiche Überschrift, gleiche Konstruktion, und auch im dortigen Landtag ist der Antrag bereits mehrfach gescheitert. Das ist natürlich keine saarländische Antwort auf saarländische Bildungsprobleme; es ist eine Idee, die bereits mehrfach durchgefallen ist und nun für unser Parlament einfach nur recycelt wurde. Reden wir aber nun über Inhalte. Das hat mir in Ihrer Begründung ein bisschen gefehlt, Herr Dörr. Die eigentlichen vier Seiten wurden von Ihnen fast gar nicht angesprochen. In dem Antrag nennen Sie Lehrermangel, Unterrichtsausfall, Bürokratie, Gewalt. Ja, wir haben es gehört, in unseren Schulen sind massive Probleme, Herausforderungen, die wir lösen müssen, (Abg. Johann (CDU)) aber Heimunterricht bringt keine zusätzliche Lehrkraft, holt keine ausgefallene Stunde nach und löst auch keine Gewaltprobleme. Die AfD repariert Schule nicht, sie eröffnet einigen Familien lediglich den Ausgang dazu. Darin liegt auch der Denkfehler; Bildung ist nicht nur die Frage, wo ein Kind lernt. Die AfD spricht von der Freiheit der Eltern, wir aber sprechen vom Recht des Kindes auf professionelle Bildung, auf Schutz, auf gesellschaftliche Teilhabe. In der Schule begegnen Kinder anderen Meinungen, Religionen, Lebensentwürfen. Sie lernen, Konflikte auszutragen und Widerspruch auszuhalten. Eine Prüfung misst zwar Wissen, ersetzt aber keine Gemeinschaft und keine Demokratieerfahrung. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Besonders problematisch ist die Formulierung, Heimunterricht solle sich an den Lehrplänen nur „orientieren“. Orientierung ist aber keine Bindung. Wie verhindert denn der Staat, dass Kinder mit extremistischen oder religiös-fundamentalistischen Vorstellungen indoktriniert werden? Ausgerechnet die AfD, die politische Beeinflussung in Schulen immer wieder beklagt, will Bildung in einen Raum verlagern, der sich der öffentlichen Kontrolle vollkommen entzieht. (Beifall von der CDU.) Dazu kommt auch die soziale Frage. Wer kann auf Einkommen verzichten? Wer hat Zeit und Fachwissen, ein Kind in allen Fächern zu unterrichten? Aus der angeblichen Wahlfreiheit wird schnell ein Privileg für Familien mit Zeit, Geld und Bildung. Das Recht auf gute Bildung darf nicht vom Elternhaus abhängen. Selbst wer Zeit und Geld hat, Lehrkräfte erkennen Lernprobleme und Förderbedarfe professionell. Elterliche Verantwortung ist natürlich unersetzlich. Sie ersetzt aber keine Lehramtsausbildung. Schule schützt auch. Lehrkräfte und Schulsozialarbeit bemerken Vernachlässigung oder häusliche Gewalt. Die AfD will bei konkreten Anhaltspunkten laut Antrag eingreifen. Aber woher sollen diese konkreten Anhaltspunkte kommen, wenn ein Kind nur zweimal im Jahr zur Prüfung erscheint? Auch organisatorisch ist der Antrag widersprüchlich. Wer bereitet denn all diese Einzelprüfungen vor? Wer korrigiert sie? Wer fördert Kinder mit Rückständen? Unsere Lehrkräfte sind bereits sehr stark belastet. Die AfD beklagt immer wieder Bürokratie, beantragt aber gleichzeitig einen weiteren Prüfungsapparat. Ja, unsere Schulen haben massive Probleme. Wir müssen diese Probleme lösen, aber nicht, indem wir Kinder aus der Schule herausnehmen, sondern indem wir Schule stärken mit guten Lehrkräften, mit verlässlichen Unterricht, mit klaren Regeln, gezielter Förderung und wirksamem Schutz. Die AfD nennt Schule einen Zwang, weil Kinder dort Menschen begegnen, die anders denken, anders leben und anders glauben. Wir nennen das aber Gesellschaft. Unsere Antwort auf die Probleme der Schule darf nicht der Rückzug aus der Schule sein. (Beifall von der CDU.) Wer Kindern Chancen eröffnen will, muss ihnen Türen öffnen. Wer sie an den Küchentisch zurückschickt, schließt eine der wichtigsten Türen ihres Lebens. Wir wollen Kinder nicht abschotten, sondern stark machen für ein selbstbestimmtes Leben und für unsere Demokratie. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. - Danke. (Beifall bei der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2351. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2351 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2351 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir fahren fort und kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ausbau der Erneuerbaren Energien sichern: Dem Altmaier-Knick darf keine Reiche-Delle folgen (Drucksache 17/2272 - neu) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort.

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Sebastian Schmitt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! „Droht Deutschland ein neuer Altmaier-Knick?“ Diese Frage stellte die Frankfurter Rundschau Anfang des Jahres im Zusammenhang mit den damals bekannt gewordenen Plänen für das Netzpaket. Diese Warnung kam nicht nur von uns, sondern aus der Branche selbst. Ein Blick zurück zeigt, warum. Als Peter Altmaier eine Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien versprach, folgte stattdessen eine abrupte Drosselung der Solarförderung. Die Konsequenzen waren massiv: Verunsicherung, der Zusammenbruch zahlreicher Unternehmen und ein Einbruch der Beschäftigten- (Abg. Schmitt (SPD)) zahlen von 150.000 auf 40.000. Deutschland hatte einst eine technologische Spitzenposition und hat sie verloren, während andere, allen voran China, konsequent weiter ausgebaut haben. Genau deshalb sollten wir heute sehr genau hinschauen. Denn inzwischen reden wir nicht mehr über erste Pläne. Am 29.07 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket beschlossen. Jetzt geht es darum, diese beiden Gesetze im weiteren parlamentarischen Verfahren so auszugestalten, dass sich die Fehler der Vergangenheit keinesfalls wiederholen. Es zeigt sich immer wieder, was passiert, wenn politische Rahmenbedingungen kurzfristig verändert werden. Für Unternehmen, die bereits investiert haben, kann das existenzentscheidend sein. Ich nenne nur Stahlindustrie. Dort kämpfen wir aktuell gemeinsam darum, verlässliche Rahmenbedingungen zu sichern. Umso unverständlicher ist es, dass diese Konsequenz beim Ausbau der Erneuerbaren oft fehlt. Ich will an dieser Stelle eines deutlich machen: Natürlich müssen wir unser Energiesystem weiterentwickeln. Mit immer mehr Anteil von Erneuerbaren am Strommix steigen auch die Anforderungen an Netze, an Speicherkapazitäten und Flexibilität. Es ist richtig, Erzeugung, Verbrauch und Infrastruktur stärker miteinander zu verzahnen. Aber diese notwendige Weiterentwicklung darf nicht dazu führen, dass neue Investitionshemmnisse entstehen oder wirtschaftliche Risiken einseitig auf diejenigen verlagert werden, die in der Energiewende investieren. Genau diese Gefahr besteht nämlich auch nach dem Kabinettsbeschluss weiter. Solarwirtschaft, Handwerk, Stadtwerke und Energieexperten warnen ausdrücklich vor neuen Investitionshemmnissen. Dabei ist die Logik eigentlich simpel: Wer günstige Strompreise für Industrie und Mittelstand will, darf den Ausbau günstiger Stromerzeugung nicht ausbremsen. Photovoltaikanlagen sind Investitionen über 20 Jahre. Diskussionen über neue technische Anforderungen, verpflichtende Direktvermarktung oder unklare Entschädigungsregelungen schaffen deshalb vor allem eines: Verunsicherung. Vor allem bei kleinen Dachanlagen ist genaues Hinschauen wichtig. Eine stärkere Marktintegration kann perspektivisch sinnvoll sein. Aber sie funktioniert eben nur, wenn Direktvermarktung und die notwendige Steuerungstechnik auch tatsächlich verfügbar, praktikabel und wirtschaftlich sind. Es kann nicht sein, dass wir den zweiten Schritt vor dem ersten machen und am Ende die Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer mit zusätzlichen technischen, bürokratischen und finanziellen Anforderungen vom Bau einer PV-Anlage abgehalten werden. Gerade im Saarland trifft das viele Menschen direkt. Wir haben eine hohe Eigenheimquote und eine dynamische Entwicklung bei der Photovoltaik. Wenn hier Unsicherheit entsteht, gefährdet das konkrete Investitionen vor Ort und damit auch Aufträge und Beschäftigung in unseren Handwerksbetrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) So ähnlich sieht es beim Netzausbau aus. Denn es ist richtig, neue Anlagen stärker mit den vorhandenen Netzkapazitäten zusammenzudenken. Aber Betreiberinnen und Betreiber dürfen am Ende nicht die Rechnung dafür zahlen, wenn der Netzausbau nicht schnell genug vorankommt. Wenn Redispatch und Entschädigungen eingeschränkt werden, braucht es klare, transparente und verhältnismäßige Regeln. Es braucht vor allem aber auch einen Netzausbau, der Schritt hält. Gleichzeitig sehen wir, was fossile Abhängigkeiten bedeuten: Steigende Preise, geopolitische Risiken und unmittelbare Belastungen für Bürgerinnen und Bürger. Erneuerbare Energien sind deshalb nicht nur Klimaschutz, sondern auch Sicherheits- und Standortpolitik. Wind und Sonne gehören keinem Oligarchen, sondern uns allen. (Beifall von der SPD.) Natürlich brauchen wir auch eine gesicherte Leistung. Im Juni wurde der Plan bekannt, dass ENGIE ein H₂-ready-Gaskraftwerk in Ensdorf errichten will, wenn die Ausschreibungsmechanismen das so ermöglichen werden. Das ist ein wichtiger Baustein für die Versorgungssicherheit und für die Absicherung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in unserem Land. Aber die Rahmenbedingungen müssen eben auch stimmen. Wer neue Gaskraftwerke will, muss rechtzeitig verlässliche Ausschreibungen auf den Weg bringen, für neue Projekte ebenso wie für bestehende Standorte wie Fenne, Bexbach und Weiher. Gesicherte Leistung und erneuerbare Energien sind keine Gegensätze. Wir brauchen beides, flexible Kraftwerke für die Absicherung und gleichzeitig einen konsequenten Ausbau von Wind, Sonne, Speichern und Netzen. Im Saarland sind wir dabei auf einem guten Weg. Die installierte PV-Leistung hat sich seit 2022 nahezu verdoppelt. Bei der Leistung pro Fläche liegen wir bundesweit auf Platz 2. Bei der installierten Leistung von Wind und PV zusammen pro Fläche liegen wir bundesweit immerhin noch auf Platz 4. Gleichzeitig investieren Netzbetreiber und Energieversorger in Milliardenhöhe in die Infrastruktur. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen ziehen hier an einem Strang. Diese Dynamik dürfen wir nicht gefährden. Das müssen wir verhindern. (Beifall von der SPD.) Deshalb ist unsere Botschaft an die Bundesregierung klar: Marktintegration Ja, Netzdienlich- (Abg. Schmitt (SPD)) keit Ja, aber nicht auf Kosten der Investitionssicherheit und nicht, indem wir private Haushalte, Handwerk, Kommunen oder Unternehmen mit Risiken belasten, die sie selbst nicht beeinflussen können. Das Ziel von 80 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 steht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen aber auch dazu passen. Der Altmaier-Knick hat Deutschland seine Spitzenposition gekostet. Die entscheidende Frage ist: Haben wir daraus gelernt oder sind wir dabei, den damaligen Fehler zu wiederholen? - Es darf keine Reiche-Delle in der Energiepolitik geben! (Beifall von der SPD.) Zukunft verliert man nicht über Nacht. Zukunft verliert man, wenn man immer wieder die Branchen ausbremst, die sie schaffen wollen. Energiewende muss wieder eine zentrale politische Priorität sein. Sie braucht Verlässlichkeit, Planungssicherheit und vor allem Vertrauen für diejenigen, die investieren. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.

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Stefan Thielen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stunde ist spät, aber ich versuche trotzdem, mich weiter seriös zu verhalten. Dennoch sei mir eine kleine Polemik am Anfang erlaubt. Herr Kollege Schmitt, man sieht Sie täglich im Bürgermeisterwahlkampf in Beckingen, das ist ehrenhaft. Ich mache mir immer Gedanken, was Sie den Leuten an den Türen sagen. Wenn Sie ehrlich sind, müssten Sie nach Ihrem Beitrag hier sagen: Guten Tag, mein Name ist Sebastian Schmitt, ich komme von der SPD und ich will, dass Ihr Strom noch teurer wird. Das wäre die ehrliche Aussage, wenn ich ein Fazit aus dem ziehe, was Sie hier gesagt haben. (Beifall von der CDU. - Oh-Rufe von der SPD.) Das ist das Fazit und ich möchte sachlich begründen, warum es Probleme schafft, wenn das, was Sie hier vorgetragen haben, so umgesetzt werden würde. Ich gehe erst auf den Antrag generell ein und bewerte im zweiten Schritt sachlich, was Sie vorgetragen haben. Im dritten Schritt sage ich, was aus unserer Sicht zu tun ist, damit die Energiewende weiter funktioniert. Zunächst zum Antrag: Sie haben diesen Antrag bereits vor der Sommerpause eingebracht und aus meiner Sicht hat er schon da politikstrategisch nicht wirklich Sinn gemacht. Ich habe mir in den Ferien häufiger überlegt: Was kommt jetzt? Wird der Antrag so belassen? Wird er noch mal eingebracht, wird er zurückgezogen? - Sie haben ihn noch einmal eingebracht und Sie haben vieles daran abgeändert, das muss ich sagen. Das war sicher notwendig, weil sich die politischen Vorgaben aus Berlin geändert haben. Betrachten wir den Vorgang als Ganzes: Wie ist die Situation? - Wir haben zwei Parteien, die mit unterschiedlichen Programmen in die Bundestagswahl gegangen sind. Man hat danach eine Koalition gebildet und die Positionen im Koalitionsvertrag übereinandergeschrieben. Im Frühjahr gingen noch einmal Verhandlungen los, man hat sich lauthals unterhalten und Forderungen gestellt. Eigentlich hatte ich den Eindruck, dass diese Phase beendet ist. Wir wissen, was Herr Schneider als Umweltminister gefordert hat, das haben wir auch mit ihm im Ausschuss in Berlin diskutiert, aber Ministerin Reiche und Minister Schneider haben sich geeinigt und man hat einen maximalen Kompromiss von beiden Seiten erzielt. Das ist das, was jetzt ins Kabinett geflossen ist. Es sind viele Sachen aus dem ursprünglichen Entwurf schon abgeschwächt worden. Daher halte ich es nicht für sinnvoll, mit diesem Antrag noch mal draufzuschlagen. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, nur auf die Ministerin verbal einzuschlagen: Wenn es einen Knick gibt, ist es der Schneider-Reiche-Knick und nicht nur der Reiche-Knick, aber ich komme nachher noch darauf zu sprechen, warum auch das Quatsch ist. (Beifall von der CDU.) Es entspricht nicht meiner Vorstellung, den Kollegen in Berlin zu sagen, was sie zu entscheiden und was sie zu tun haben. Ich sehe Bund und Länder auf einer Ebene. Ich möchte nicht, dass sich der Bund bei uns einmischt und halte es persönlich andersherum ebenfalls nicht für sinnvoll, zumindest nicht, wenn man schon so weit in den Verhandlungen ist, wie es hier der Fall ist. Aber wenn Ihre Kollegen in Berlin so schwach sind und Ihre Unterstützung brauchen, dann muss man es vielleicht so handhaben (Beifall von der CDU.) Kommen wir zu den wesentlichen Punkten. Allgemein zum Thema Altmaier-Knick habe ich schon häufiger gesagt, dass das die Dolchstoßlegende der deutschen Energiepolitik ist. Es ist genauso ein Schwachsinn, genauso falsch und in der Sache genauso unbegründet. (Abg. Thielen (CDU)) (Abg. Commerçon (SPD): Das ist doch kein Schwachsinn.) Die Zahlen sprechen für sich und das kann ich Ihnen auch zeigen. Hier ist eine schöne Grafik, die die Entwicklung der erneuerbaren Energien von 2005 bis 2025 zeigt. (Abg. Thielen (CDU) hält ein Blatt Papier in die Höhe.) Man sieht eine klare Linie. Das heißt, den Knick mag es für einen oder zwei Monate gegeben haben, er spielt aber überhaupt keine Rolle in der Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Ich kann Ihnen auch genau sagen, warum das so war. Wenn man überlegt, warum dieser Run auf einmal entstanden ist, warum es den Knick in der Grafik für das Jahr 2012 gibt, sieht man, dass sich jeder nach der abgeschwächten Förderung noch bemüht hat, die alte Förderung zu bekommen. Viele haben sich im Frühjahr 2012 noch schnell eine Photovoltaikanlage aufs Dach gelegt, unter anderem auch ich mit meiner Familie. In den letzten 14 Jahren seit dem Frühjahr 2012 haben wir eine Rendite erzielt. Seit 14 Jahren bezahlen mir alle Menschen in Deutschland diese Rendite von knapp 15 Prozent. Sie haben vorhin schon von Übergewinnen gesprochen und ich sage, wenn es irgendwo einen Übergewinn gäbe, ist es ein kräftiger Übergewinn, den viele Leute mir und vielen anderen wohlhabenden Menschen in Deutschland bezahlen. Wenn das Ihre sozialverträgliche Energiewende ist, kann ich nur sagen: Danke, Peter Altmaier, dass du das gebremst hast, das wäre so nicht weiter gut gegangen. (Beifall von der CDU.) Übrigens sollte Lars Klingbeil ihm am meisten dankbar sein und jeden Tag eine Flasche Wein nach Rehlingen-Siersburg schicken, weil es sicher sonst heute nicht nur um 16 Milliarden im Bundeshaushalt jedes Jahr gehen würde, sondern um über 40 Milliarden, wenn das nicht gebremst worden wäre. Daher war das der absolut richtige Schritt. Kommen wir zum anderen Thema: Sie sprachen von Vernichtung der Industrie. Ich war in den Jahren 2010 und 2011 fast durchgehend in Bitterfeld unterwegs, im Solar Valley. Ich habe dort Banken beraten. Ich möchte nicht weiter ausführen, warum ich diese Banken beraten habe, aber Sie können sich vielleicht einiges denken. Diese Branche ist sicher nicht erst 2012 in die Krise geschlittert, sondern sie ist deswegen irgendwann in die Krise geschlittert, weil diese Branche mit den Economies of scale, die notwendig sind, um diese Massen an Solarmodulen zu produzieren, einfach nicht wirtschaftlich in Deutschland betrieben werden kann. Das hat man daran gesehen, wie die Preise gefallen sind. Die Renditen sind so gestiegen, weil die Preise der massenproduzierten Module aus China auf einmal so billig geworden sind, dass man damit sehr billig Strom produzieren konnte. Das hat sich auch für die Menschen gelohnt. Daher ist es in der Sache nicht richtig, was Sie sagen. Es gab keinen Altmaier-Knick, es war eine notwendige Anpassung. Damit sind wir beim heutigen Thema: Auch heute ist diese Anpassung definitiv notwendig. Vor zwei Jahren habe ich eine Photovoltaikanlage auf ein anderes Haus gebaut, ohne die Förderung in Anspruch zu nehmen. Das lohnt sich heute einfach, weil die Sachen so effizient sind und die Technologiesprünge immer noch so groß sind, dass Sie das mit einer Speicherlösung und mit einer Ost-West-Ausrichtung in sieben oder acht Jahren refinanziert haben. Dafür muss man keine staatliche Förderung nutzen, das ist völlig unnötig. Deswegen ist es wichtig, dass eingeschritten wird. Das sagen übrigens auch viele aus der Branche. Nehmen Sie zum Beispiel die Firma Enpal oder 1komma5. Diese sagen, es werden nur kleine und ineffiziente Module am Leben erhalten. Wir müssen den großen Schritt wagen und weiterkommen, um effiziente Preise zu erzielen. Ich kann Ihnen sagen, wenn Sie sich in dem Bereich bemühen, etwas zu machen, finden Sie schnell einen Handwerker, weil noch so viel vom Staat zugeschossen wird. (Zuruf von der SPD.) Das ist so ineffizient, wie wir es zum Teil bei den Wärmepumpen kennen. Der Markt muss sich jetzt durchsetzen und vernünftige, effiziente Lösungen finden, das wird für eine erfolgreiche Energiewende notwendig sein. (Beifall von der CDU.) Abschließend zum Antrag: Er hat eine sehr hohe Flughöhe. Ich habe mich in den letzten Wochen viel mit dem Thema beschäftigt. Es gibt viele Details, die noch nicht vorkommen und die es, das will ich Ihnen gar nicht absprechen, noch anzupassen gilt. Mein Kollege Philip Hoffmann und ich hatten am Montagabend eine Wahlkreisveranstaltung, bei der wir mit Menschen gesprochen haben. Dabei kamen die Themen, die Sie anführen, nicht vor. Es wird über ganz andere Sachen gesprochen wie zum Beispiel Garantien et cetera. Das sind Sachen, bei denen der Bund etwas machen muss, und dann wird das sicher erfolgreich werden, wie es auch jetzt schon erfolgreich ist. Wir müssen das Thema weiter betreiben. Es muss eine klare Änderung in der gesamten Programmatik geben, weil wir uns das Ganze sonst nicht leisten können. Der Netzausbau kostet unheimlich viel Geld und Energie, und das ist (Abg. Thielen (CDU)) ebenfalls ein Punkt: Wir wollen die Netze dort ausbauen, wo sie Sinn machen. Dabei geht es auch um die Netzdienlichkeit. Wir haben uns mit Herrn Dornseifer im Ausschuss sehr explizit darüber unterhalten, dass der netzdienliche Ausbau notwendig ist und darauf die Priorität liegen muss. Deswegen darf es keine Förderung mehr für Anlagen geben, die nicht netzdienlich sind. Diese können den Menschen lokal helfen. Sie sind bereits effizient und dafür sollten wir als Staat nicht weiter Geld verpulvern, wenn es sich für die Menschen sowieso lohnt. Ein abschließender Satz von mir: Es wurde gesagt, die Regierung in Berlin ist die letzte Patrone der Demokratie. Die Herren rechts freuen sich darüber, dass es manche so sehen. Ich sehe nicht, dass es Sinn macht, auch in den Landesparlamenten ständig Öl ins Feuer zu gießen. Das hat meine Kollegin Dagmar Heib heute Morgen schon gesagt. Wir sollten uns auf unsere Themen konzentrieren und diese sachlich diskutieren. Ich glaube, die Koalition in Berlin ist viel besser als ihr Ruf und das sollten wir gemeinsam unterstützen. Das wäre viel wichtiger. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Wir haben heute schon einen langen Plenartag hinter uns. Trotzdem möchte ich Sie alle bitten, auf die Wortwahl zu achten, damit wir zu einem guten Ende der Plenarsitzung kommen. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Der Kollege Thielen hat sich entschuldigt. Das haben Sie gehört. Danke. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Carsten Becker das Wort.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Der Antrag der SPD beschäftigt sich mit einem wichtigen Thema, insbesondere was die Photovoltaik angeht. Wir müssen uns ehrlich machen, was wir beim Ausbau der Photovoltaik erreichen wollen: Wollen wir weiter Riesenanlagen bauen, sei es privat, auf privaten Eigenheimen oder gewerblich, wie man das immer wieder an Autobahnen sieht? Dort ist kein direkter Abnehmer für diesen Strom, der zu bestimmten Kernstunden Strom abnimmt, wenn wir insbesondere in den Frühlings- und Sommermonaten zu gewissen Uhrzeiten Spitzen haben. Man versucht mittlerweile, wenn solche Parks gebaut werden, mit Speicherlösungen zu arbeiten. Aber ich glaube, das ist nicht, was wir wollen. Wir bräuchten auf Eigenheimen kleinere Anlagen, die wirtschaftlich sind, wo der Strom im Haus verbraucht wird, idealerweise schon mit einer Speicherlösung. Herr Thielen hat es angesprochen. Das ist heute bereits ohne Förderung wirtschaftlich. Das Problem ist die Förderung über die KfW. Da müssen und können wir von Bundesseite eingreifen. Wie bekommen die Leute die entsprechenden Mittel? Jeder kennt das: Die Bauzinsen sind explodiert. Wenn man 20.000, 30.000 oder 40.000 Euro für eine Photovoltaikanlage braucht, ist die Frage, ob man dann noch die Finanzierung stemmen kann und ob die Bank das mitmacht. Die Möglichkeit, das über die KfW zu machen, ist doch, so denke ich, gemeinsames Ziel, damit das Land autark wird. Wenn jeder Einzelne bei sich zu Hause Photovoltaik und einen Speicher hat, ist er auch autark. Er belastet das Netz nicht, er verbraucht den Strom größtenteils bei sich zu Hause. Dann muss man aber auch eine entsprechende Förderung machen. Wenn entsprechende Förderungen vorhanden sind, sind wir von der AfD die Letzten, die sagen, das wollen wir nicht. Aber die Förderung müsste ein zinsgünstiger Kredit sein, sodass der Bauherr sagen kann: „Jawohl, ich setze das um und spare bare Münze.“ Wir haben hier aufgrund der ideologischen Energiepolitik in den letzten 20 Jahren leider hohe Strompreise. Jeder Hauseigentümer in Deutschland kann rechnen und weiß, das lohnt sich. Von daher brauchen wir keine zusätzlichen Förderungen. Was die Photovoltaik angeht, brauchen wir günstige Kredite. Daher geht aus unserer Sicht der Antrag in die falsche Richtung. Wir lehnen ihn ab, sind aber gerne offen, wenn es um das Thema günstige Kredite geht, im Saarland gerne auch über die SIKB, sodass wir im Saarland vor Ort etwas machen. Dann sind wir gerne dabei. Aber den Antrag in dieser Form lehnen wir ab. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Für die SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort.

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Sebastian Schmitt SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rede des Kollegen Thielen kann ich nur empfehlen. Man sollte sie sich wirklich noch mal anhören. Das war wirklich eine tolle Rede, weil sie sehr vieles gut auf den Punkt bringt. Ich glaube, man muss den Menschen aber auch sagen, dass es die CDU-Landtagsfraktion war, die schon in der letzten Legislaturperiode ihren großen Anteil daran hatte, den Ausbau erneuerbarer Energien in unserem Land maß- (Abg. Schmitt (SPD)) geblich zu stoppen. Ich erinnere an das Thema Wind in den Jahren 2017/2018. Vielleicht erinnern Sie sich, dass der Ausbau der Windenergie im Saarland rasant gestoppt worden ist. Inzwischen hat die SPD-Landesregierung hier endlich wieder dafür gesorgt, dass wir in einen Ausbaupfad zurückkehren, der auch unserer Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft in diesem Land gerecht wird, für bezahlbare Energiekosten in diesem Land zu sorgen. Das ist ein wesentlicher Standortfaktor auch bei Ansiedlungsentscheidungen: die Bezahlbarkeit von Energiepreisen. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Wegner (CDU).) Nachdem Sie in der Landesregierung das Thema Wind gestoppt haben, wollen Sie jetzt der Solarenergie den Stecker ziehen. Herr Thielen steht hier und sagt: Auf meinen ganzen Häusern habe ich diese und jene Photovoltaikanlage, aber die Förderung brauche ich gar nicht. - Meine Damen und Herren, der Saarländer, die Saarländerin ist froh, sich durch eine Förderung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Eigenheims leisten zu können, sie draufzusetzen und entsprechende energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Wir sind das Land der Eigenheimbesitzer! Wir haben als Landtag des Saarlandes, jeder und jede Abgeordnete hat die Verpflichtung gegenüber Berlin, Brüssel oder sonst wo die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer zu vertreten. Wenn man sich dann ans Rednerpult stellt und sagt: „In Berlin ist doch alles geeinigt, warum beschweren Sie sich denn dort? Lassen Sie das doch einfach mal laufen. Ist doch alles gut.“, ist das nicht mein Verständnis von Parlamentarismus. Das ist übrigens etwas, was Sie uns heute bei anderen Themen schon vorgeworfen haben. Wir werden aber natürlich weiterhin die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer in Berlin vertreten. (Beifall von der SPD.) Das Spannende an Ihrer Rede - jede Saarländerin, jeder Saarländer kann es nachhören - ist, dass Sie komplett alle Förderungen in diesem Bereich kassieren werden, dass Sie keine Gründe sehen, warum man hier etwas abändern sollte. Sie haben eben den Namen eines Unternehmens genannt, den ich nicht wiederholen will, als Beispiel dafür, dass das alles schon laufe und man gar nichts mehr brauche. Ehrlich gesagt, gerade dieses Unternehmen, das Sie genannt haben, ist meines Erachtens nicht unbedingt ganz vorne, wenn es darum geht, verlässlich, vertrauensvoll und regional zu agieren, sondern dieses Unternehmen hat vielleicht ein Geschäftsmodell, das vielleicht gewisse Dinge ausnutzt, was den Saarländerinnen und Saarländern am Schluss aber nicht ganz so gut zu Gesicht stehen würde. Die VSE ist auf das Thema Wärmepumpenvermietung eingestiegen. Sie hat sich ein Geschäftsfeld dazugekauft. Wärmewende ist Energiewende. Insofern predigen Sie hier etwas, das irgendeinen Konzern, der deutschlandweit agiert, über irgendein Geschäftsmodell besorgen soll. Gleichzeitig haben wir unsere regionale Wirtschaft, die genau in diese Felder investiert. (Beifall von der SPD.) Ich kann Ihnen nur sagen, wenn ich an den Haustüren in Beckingen, in Rehlingen-Siersburg, in Saarbrücken oder in Faha unterwegs bin, werde ich sicherlich nicht sagen, dass hiermit der Strompreis teurer wird. Das Gegenteil ist der Fall. Wir investieren in unseren Standort, in verlässliche Energieversorgung, in gute Netze und in einen Energiepreis, den man sich noch leisten kann, lieber Herr Kollege Thielen. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Stefan Thielen, gehen Sie bitte zum Saalmikrofon. Abg. Thielen (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Lieber Kollege Schmitt, in der Tat darf sich jeder meine Rede gern anhören. Auch wenn ich ein Wort gesagt habe, welches von der Präsidentin gerügt worden ist und für das ich mich entschuldige, muss ich sagen, dass ich da überhaupt kein Problem habe. Ich stehe zu dieser Rede, die ich gehalten habe. Ich habe Beispiele zitiert. Ich habe nicht nur ein Unternehmen zitiert, sondern mehrere in der Reihe genannt. Ich glaube, meine Rede würde jedem Faktencheck standhalten. Sie haben mir die Worte im Mund herumgedreht. Ich will klarstellen: Ich habe gesagt, vor zwei Jahren habe ich auf ein Haus eine Photovoltaikanlage ohne Förderung gebaut, weil sich das mittlerweile schon lohnt. Was bei Ihnen auch nicht vorkommt, sind die ganzen Übergangszeiten. Alle Saarländer haben in den nächsten 36 Monaten Zeit, das mit einer abgeschwächten Förderung noch zu nutzen. 36 Monate haben unsere beiden Parteien, Frau Ministerin Reiche und Herr Minister Schneider, als Übergangszeit ausgehandelt. Das kommt bei Ihnen nicht vor. Sie machen jetzt so, als würden wir eine Förderung streichen. Es ist ja nicht so, dass das Geld vom Himmel fällt. Alle Saarländer zahlen das, sowohl diejenigen, die schon eine Photovoltaikanlage haben, als auch diejenigen, die noch keine haben. Alle zahlen mit ihren Stromkosten beziehungsweise über Steuergelder für diese Förderung. Warum sollte jemand, der im unteren Bereich des Einkommens- (Abg. Thielen (CDU)) spektrums liegt, an der Kasse über die Mehrwertsteuer für weitere Photovoltaikanlagen zahlen, die sich am Markt rechnen? Das müssen Sie den Saarländern tatsächlich erklären und nicht das, was ich aufgeworfen habe. Ich bitte, darauf einzugehen. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Danke, Herr Thielen. Herr Abgeordneter Schmitt, um zu antworten, gehen Sie bitte zum Saalmikrofon.

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Sebastian Schmitt SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Thielen, für die Kurzintervention, die hilft, auch ein paar Dinge zu unterstreichen. Sie haben ausgeführt, für diese vor zwei Jahren errichtete Photovoltaikanlage keine EEG-Förderung beantragt zu haben. Ich vermute, dass Sie auch die Steuergutschrift über die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht in Anspruch genommen haben. Denn auch das sind staatliche Fördermittel, die Sie dann sicherlich nicht in Anspruch genommen haben. Ansonsten sagen Sie, wir hätten noch 36 Monate Zeit, um PV-Anlagen auf unsere Dächer zu bringen. - Na ja, herzlichen Glückwunsch! Da sieht man, wie nah Sie am saarländischen Handwerk sind. Denn die Auftragsbücher im Handwerk, gerade in Dachdeckerbetrieben, sind durchaus gut gefüllt. Wenn ich mir jetzt einen Handwerksbetrieb suchen will, der mir ein neues Dach macht, vielleicht noch eine Wärmedämmung draufpackt und nachher eine PV-Anlage draufbauen soll, bin ich mal auf das Ergebnis gespannt. Es wird nicht mehr ganz so viele geben, die mir garantieren können, in 36 Monaten noch die Inbetriebnahme der PV-Anlage abgenommen durch den Netzbetreiber realisieren zu können. 36 Monate sind in diesem Fall nahezu nichts. Sie setzen den Saarländerinnen und Saarländern sprichwörtlich die Pistole auf die Brust. Ich halte es nicht für sinnvoll, zu sagen, man streiche keine Förderung, man habe ja noch 36 Monate Zeit. Das ist keine verlässliche Energiepolitik. Die Rahmenbedingungen, die die Politik setzt, dürfen nicht andauernd verändert und alle paar Monate neu aufgestellt werden. Und dann stellt man sich hin und sagt: „Sie haben doch noch 36 Monate, ist doch alles wunderbar.“ Das ist die Saarländerinnen und Saarländer hinter die Fichte geführt. - Vielen Dank, Herr Kollege Thielen. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2272 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2272 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2272 - neu - mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 24 und 26 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Technologieoffene Mobilität sichern - Verschärfung des Utility Factors für Plug-in-Hybride aussetzen, saarländische Automobilarbeitsplätze schützen (Drucksache 17/2340) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Automobilstandort Saarland stärken - Wertschöpfung und Beschäftigung verlässlich sichern. (Drucksache 17/2364) Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort.

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Tobias Hans CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde im Haus noch ein paar Anglizismen: Utility Factor, Plug-in-Hybrid und solcherlei Dinge. Es geht um der Deutschen liebstes Kind, das Automobil. Wir hatten in Deutschland eigentlich immer die gute Tradition, dass wir ganz zufrieden damit waren, dass es eine gewisse Auswahl bei den Fahrzeugen gab, je nach Geschmack, Geldbeutel und Nutzung. Ich glaube, dass das auch unter veränderten Vorzeichen so bleiben soll. Ich sage auch sehr deutlich vorweg, die Elektromobilität ist sicherlich keine vorübergehende Modeerscheinung. Elektromobilität ist die Zukunft, sie ist nicht wegzudenken. Das wird die tragende Säule des Verkehrs, der Mobilität der Zukunft sein. Es wäre auch falsch, wenn man den Menschen jetzt vorspielt: „Na ja, Hybrid ist es nicht ganz, das ist eigentlich mehr Verbrenner als Elektro und das wird alles nicht kommen.“ - Es bringt nichts, den Menschen etwas vorzumachen. Aber ich sage auch, dass es genauso falsch wäre, so zu tun, als gäbe es auf dem Weg zur Elektromobilität nur eine Lösung, (Abg. Hans (CDU)) die funktioniert, nur eine, die man allen aufstülpen soll. Ich glaube an diesem Punkt der technischen Lösungen müssen wir als Politik gemeinsam die Debatte versachlichen. Ich sage das auch, weil Deutschland eben nicht irgendein Automobilstandort ist. Es ist etwas anderes, wenn Sie irgendwo eine Produktion völlig aus dem Nichts hochfahren. In Saudi-Arabien werden jetzt Elektrofahrzeuge der Marke Lucid gebaut. Das sind sicherlich hervorragende Fahrzeuge, aber ein Elektromotor ist mit seinen Bestandteilen in der Produktion natürlich auch ganz anders und viel leichter hochzufahren als ein hochkomplexes Gebilde wie ein Verbrennungsmotor oder sogar ein Motor mit zwei Herzen, der einen Elektromotor und einen Verbrennungsmotor hat. Deswegen müssen wir in unserem Bekenntnis zu unserem Automobilstandort eine sachliche Debatte führen, nicht Elektro gegen Verbrenner, nicht „entweder … oder“, sondern wir müssen über intelligente Übergänge sprechen. Genau da spielt der Hybrid eine entscheidende Rolle. Der Hybrid ist eben keine Sackgasse. Teilweise hat man in der Debatte den Eindruck, dass die Leute sagen, der Hybrid sei eine Übergangstechnologie, das werde nur gemacht, damit man irgendwie dahin kommt. Das greift aber viel zu kurz, denn gerade deutsche Hersteller haben in diesem Bereich unglaubliche Kompetenz aufgebaut. Ich fahre schon seit Langem Hybridfahrzeuge, unser Familienvan ist ein Hybridfahrzeug der Marke Volkswagen. Ich muss sagen, dass dieses Auto im Saarland meistens ein Elektroauto ist. Das ist super. Das kann aber nur deshalb so sein, weil wir wie der Kollege Thielen eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben. Dann klappt das also ganz gut. Nicht so gut klappt es, wenn man solch ein Fahrzeug hat, wenn man keine PV-Anlage hat. Denn die Ladeinfrastruktur, insbesondere für Plug-in-Hybride, ist nicht gerade gut. Sie können das Ding nicht an einen Schnelllader hängen. Zumindest aktuell macht es keinen Sinn, eine wirklich hochwertige Ladetechnologie reinzubauen, sondern da reicht im Grunde auch das Wechselstromladen, das einfache Laden, weil eine kleine Batterie an einem normalen AC-Standort fast schon schnellgeladen ist. Deswegen brauchen wir diese Dinge, wie sie hier in der Franz-Josef-Röder-Straße sind, wie wir sie teilweise an den Straßen finden, wie wir sie hoffentlich bald auch in Saarbrücken an den Bordsteinen finden. Diese Lösungen brauchen wir an Arbeitsplätzen, dort, wo die Menschen wohnen, für Leute, die im Saarland lokal gerne elektrisch fahren wollen. Das kann der Plug-in-Hybrid eben. Deswegen sollten wir Hybridfahrzeuge nicht schlechtreden. Wir sollten sie besser machen. Da muss man zunächst gar nichts am Auto ändern, sondern man muss etwas an der Nutzung ändern. Genau hier kommt das Thema, über das wir diskutieren, hinein, nämlich der Utility Factor. Dieser Utility Factor ist nichts anderes als ein Schlechtrechnen auf dem Papier. Er ist eine Berechnung der Effizienz des Fahrzeuges, die unterstellt, dass man den Stöpsel nie reintut. Es ist völlig klar, wenn man die Dienstwagen-Pauschale irgendwie abgrasen will, sich einen Plugin nimmt, was zum Glück so auch nicht mehr geht, aber das Kabel im Kofferraum lässt, dann ist das Ding ineffizient. Aber für solche Steuersünder, wie ich sie nennen will, sollte man diese Fahrzeuge nicht bauen, sondern man sollte sie bauen für Leute, die das nutzen wollen. Das funktioniert. Ich war neulich mit einem Bekannten in Mailand unterwegs. Er fuhr mit seinem Plug-in-Hybrid in die Stadt hinein. An den Grenzen der Stadt wurde er per Geofencing, also mit GPS im Auto, erkannt und zack wurde der Verbrenner ausgeschaltet. Wenn er ihn zu diesem Zeitpunkt nicht geladen hat, dann wird er von den Carabinieri abgeschleppt. Er muss also darauf achten, dass das Ding aufgeladen ist. ZF, einer der größten Arbeitgeber in Saarbrücken, hat mir, als ich als Ministerpräsident frisch im Amt war, schon gesagt: Bitte kämpft dafür, dass wir solche Lösungen haben, dass das Fahrzeug effizienter genutzt werden kann. Wir wollen, dass die Dinger geladen werden. Nur dann werden sie eine Zukunft haben. Was diese intelligente Steuerung angeht, haben wir allesamt als Politik unsere Hausaufgaben noch nicht gemacht. Das haben andere Länder vielleicht besser gemacht. Das müssen wir uns vor Augen führen. Denn nur, wenn wir es schaffen, solche Produkte, die von den Herstellern auf den Markt gebracht werden, nutzbar zu machen, und zwar so nutzbar zu machen, dass sie wirklich lokal emissionsfrei sind, dann können wir Arbeitsplätze schaffen. Nur dann können wir deutlich machen, dass Industrie-Arbeitsplätze, Schutz der Industrie und Klimaschutz zusammenpassen. Es ist nicht entweder Klimaschutz oder Industrie. Das ist ein Denkfehler. Wir müssen als Ziel haben, beides zusammen zu denken, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU.) Deshalb brauchen wir einen Weg, der der Elektromobilität insgesamt nutzt - mit Verbrennungsmotor als Plug-in-Hybrid und ohne Verbrennungsmotor oder denen, die einen Range Extender haben. Auch das gibt es mittlerweile. Das findet man eher in den fernöstlichen Modellen, es kann eine Lösung sein, dass ein Range Extender für Reichweiten von deutlich über 1.000 km sorgt, das Auto aber per se elektromobil fährt, ähnlich wie ein Wasserstofffahrzeug. Wir brauchen also mehr Ladeinfrastruktur, mehr Innovation, mehr Forschung, mehr Investition auch in Batterien. Es ist natürlich ebenfalls wichtig, dass die Batterien genauso besser werden wie die großen Batterien in den vollelek- (Abg. Hans (CDU)) trischen Äquivalenten. Man muss aber der Ehrlichkeit halber sagen: Wenn man einen vollelektrischen Familienvan kaufen will, wird man feststellen, dass, wenn es das Auto nur halbwegs bis zur Nordsee schaffen soll, es mit der Batterie so schwer ist, dass ich nur noch eine Zuladung von 250 kg habe. Wenn man so hervorragend Gewicht reduziert wie der Kollege Commerçon, ist das natürlich alles machbar, (vereinzelt Heiterkeit) aber wenn man noch ein bisschen Gepäck zuladen will, wird das eben eng. Noch einen Wohnwagen anhängen geht schon mal gar nicht. Was ich sagen will: Wir brauchen im Moment noch diese Plug-in-Technologie und deshalb halte ich es für wichtig, dass wir aus der Mitte Europas, aus dem Saarland heraus noch mal auf die europäische Ebene zugehen. Manfred Weber, der Vorsitzende der EVP, hat neulich im Merkur eigentlich sehr schön auf den Punkt gebracht, dass zwar die Vorgaben angepasst werden müssen, es aber so gemacht werden muss, dass man es technologieoffen gestaltet, und zwar nicht im negativen Sinne technologieoffen, dass man damit meint, wir bräuchten keine Elektroautos. Denn das ist totaler Unsinn. Vielleicht ist gemeint, wie wir Klimaautonomie bei unseren Fahrzeugen erreichen können, lokale Emissionsfreiheit, Elektromobilität mit möglichst vielen Technologien. Wir sollten Wert darauf legen, dass unsere Ingenieurleistungen in Europa uns nicht weniger wert sind als staatlich subventionierte Ingenieurleistungen aus China oder Leistungen aus den USA. Europa muss Klimaschutz mit Wettbewerbsfähigkeit verbinden, sonst verlieren wir am Ende beides. Das muss uns klar sein. Wir können Vorreiter sein, wir haben ZF, wir haben Bosch, wir haben Festo, wir haben ganz viele mittelständische Zulieferer. Wir haben aber auch innovative Start-ups. Wir haben so viele Beschäftigte, die wirklich alles dransetzen, dass wir die Voraussetzungen haben, um Modellregion für solche intelligenten Steuerungen und Lösungen zu sein. Wir wollen jedenfalls eine Region sein, in der Elektromobilität ausgebaut wird, eine, die in moderne Batterietechnologien investiert und sie entwickelt, die aber auch zeigt, dass Hybridtechnologien sinnvoll und emissionsarm eingesetzt werden können. Die meisten Plug-in-Hybride am Markt funktionieren so, dass man im Saarland weitestgehend elektromobil fahren kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zukunft gehört der Elektromobilität. Daran habe ich überhaupt keinen Zweifel. Der Weg dorthin wird aber vielfältiger sein, als manche glauben. Hybridantriebe können Teil der Lösung sein, vor allem, wenn wir sie intelligent einsetzen. Das Saarland hat ein vitales Interesse daran, dass Europa diese Technologieoffenheit zulässt. Deswegen sollten wir hier gemeinsam mit starker Stimme sprechen. Das ist Sinn und Zweck unseres Antrages und deshalb bitte ich um Unterstützung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank für die Begründung, Herr Abgeordneter. Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Damhat Sisamci das Wort.

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Damhat Sisamci SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Weniger als 1 km von hier entfernt arbeiten 8.000 Kolleginnen und Kollegen von mir bei ZF. Sie bauen die besten Plug-in-Hybride der Welt. Sie sind immer da, wenn man sie braucht, ob am Wochenende oder an Feiertagen. Für sie ist das mehr als einfach nur Arbeit. Für sie ist das die finanzielle Existenz ihrer Familie. So, wie sie jeden Tag alles geben, ist es unsere Aufgabe, für die richtigen politischen Rahmenbedingungen zu sorgen, für Arbeitsplätze, für Familie, für die Zukunft unseres Landes. Unser Saarland ist Automobilland und das soll es auch bleiben. Hier hängt nicht nur Wirtschaft dran. Es hängen Lebensläufe dran, auch meiner ganz persönlich. Ich weiß, was es bedeutet, wenn Menschen sich fragen: „Was passiert mit meinem Arbeitsplatz, was passiert mit meinem Standort? Was passiert mit meiner Zukunft?“ Genau deshalb darf Politik bei diesem Thema nicht nur reden, sie muss handeln. Im Antrag der CDU steht sinngemäß, man solle Positionen mit verschiedenen Stakeholdern erarbeiten und sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen. Da kann ich nur sagen: Guten Morgen, auch schon wach? - Genau das macht diese Landesregierung seit Beginn der Legislatur. Sie macht das im Bundesrat mit Initiativen für sichere Arbeitsplätze, für eine Wiedereinführung der E-Auto-Prämie und für mehr Ladeinfrastruktur. Sie macht das in Berlin mit Druck auf die Bundesregierung für realistische CO₂-Flottengrenzwerte und eine vorgezogene Revisionsklausel, auf der Wirtschaftsministerkonferenz mit einer bundesweiten Industrieinitiative für Arbeitsplätze, Elektromobilität und eine starke Zulieferindustrie. Sie macht das gemeinsam mit Niedersachsen mit einem Positionspapier für neue Kaufanreize, Social Leasing, mehr Ladepunkte und faire Übergangslösungen. Sie macht das auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Forderung nach einem Industrie- und Energiepakt mit Industriestrompreis, klaren Wasserstoffregeln und Investitionen in Batteriezellen und Zulieferer. Mit anderen Worten: Das, was die CDU heute for- (Abg. Sisamci (SPD)) dert, ist nichts Neues. Es ist schon lange Regierungshandeln. Besonders wichtig war der Einsatz für die Hybridtechnologie. Unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat sich in Berlin dafür eingesetzt, dass auch Hybride in der Förderung berücksichtigt werden. Warum? Weil es dabei nicht um irgendeine Randtechnologie geht. Es geht um Aufträge, um Standorte. Es geht um Arbeitsplätze. Es geht um Standorte wie der Standort der ZF in Saarbrücken oder in Wellesweiler. Anke Rehlinger hat sich nicht weggeduckt, sie hat sich reingekniet. Sie hat gekämpft für die Beschäftigten, für die Industrie, für das Saarland. Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Tobias, wir sind uns völlig einig: Das Absenken des Utility Factors müssen wir verhindern. Hybride können eine wichtige Brücke sein. Sie werden sich weiterentwickeln. Die elektrische Reichweite wird steigen und mit mehr Ladepunkten wird auch der elektrische Anteil im Alltag steigen. Ganz ehrlich, es ist auch für die Umwelt viel besser, wenn man sich, statt viel zu lange sein altes Auto zu fahren, ein modernes Fahrzeug kauft, einen Hybrid. Vielleicht stellt man dann fest, dass man 80, 90 Prozent elektrisch fährt und kauft sich dann als nächstes ein vollelektrisches Auto. Im besten Fall kauft man eines mit E-Achsen von ZF und stellt fest, dass das die besten E-Achsen sind, die es gibt. So sieht ein realistischer Übergang aus, mit Vernunft, Planungssicherheit und Industriepolitik, die Arbeitsplätze mitdenkt. (Beifall von der SPD.) Klar muss aber auch sein, das hat auch Tobias richtigerweise gesagt, dass wir nicht den Weg ändern und nicht alle Probleme abschaffen, wenn wir es schaffen, das Absenken des Utility Factors zu verhindern. Die Nachfrage nach Elektroautos explodiert in China und sie steigt auch immer weiter auf dem europäischen Markt, nur leider nicht nach deutschen Autos, sondern viel zu oft nach chinesischen. Wir haben viel zu lange gedacht, China bliebe ewig Absatzmarkt statt Wettbewerber. Zu lange haben wir uns auf russischer Energie ausgeruht. Zu viel technologische Innovationen haben wir blauäugig verkauft. Wir brauchen eine industriepolitische Zukunftsstrategie. Eine industriepolitische Zukunftsstrategie entsteht nicht aus der Sehnsucht nach den vermeintlich guten alten Zeiten. Zukunft gestaltet man mit dem Blick nach vorne und nicht mit dem Blick in den Rückspiegel. (Beifall von der SPD.) Eine Sache im Antrag hat mich dann doch sehr gewundert: Mit keinem einzigen Wort steht im Antrag, was wir uns denn von Katherina Reiche, der Bundeswirtschaftsministerin, erhoffen, was wir von Friedrich Merz wollen, was wir von Ursula von der Leyen möchten. - Mit keinem einzigen Wort! Trotzdem sage ich Ihnen: Wenn Sie bereit sind, gemeinsam mit uns Positionen gegenüber der Bundeswirtschaftsministerin, dem Bundeskanzler, der Kommissionspräsidentin zu formulieren, dann können wir auch künftig gemeinsam für die Arbeitsplätze im Saarland kämpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag benennt klar, worum es geht: Hybridtechnologie als Brücke, Arbeitsplätze schützen, Industrie im Saarland stärken und auf Bundes- und EU-Ebene weiter Druck machen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ihrem Antrag können wir in der Form leider nicht zustimmen, aber ich lade Sie ausdrücklich ein: Lassen Sie uns künftig gemeinsam einen ehrlichen Antrag stellen, der nicht so tut, als hätten die CDU und die SPD in Berlin und Brüssel nichts mit der Sache zu tun, sondern einen Antrag, der den Beschäftigten im Saarland wirklich hilft. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor und ich erteile zunächst für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordnetem Carsten Becker das Wort.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Wenn ich an die Automobil- und Zulieferindustrie in Deutschland und Europa denke, dann tut mir das Herz weh. Es gibt kaum eine leistungsfähige, innovative und gutverdienende Industrie, die man aufgrund ideologischer Vorgaben, insbesondere aus Brüssel, in den letzten 15 Jahren so mit Anlauf gegen die Wand gefahren hat. Wir als AfD wehren uns gegen diese Vorgaben. Hauptpunkte sind die Flottengrenzwerte - sie wurden schon erwähnt - und die Luftsteuer, mit denen man vorschreibt, was die Hersteller bauen können und was nicht. Bei der ganzen Geschichte vergisst man immer die Kunden. Diese haben auch ihre Ansprüche. Sie wollen leistungsfähige Autos, mit denen das Fahren Spaß macht. Sie möchten unter anderem auch Autos, bei denen nicht alles piept und klingelt. Seit Kurzem haben wir Tempowarner drin. Wenn man 10 km/h schneller ist, rappelt das Ding dauernd. Es geht nicht nur mir so, sondern man hört zumindest bei uns an den Infoständen, dass viele Leute sagen, sie fahren das alte Auto länger beziehungsweise wenn sie sich eines kaufen, kaufen sie sich wieder einen guten Gebrauchten, der vielleicht schon 15 Jahre alt ist und diese ganzen Assistenzsysteme und diesen ganzen (Abg. Becker (AfD)) Quatsch nicht hat, wovon - wenn man ehrlich ist - einen Großteil niemand braucht. Mit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes der Bundesregierung kann man jetzt auch noch die Daten von Dissidenten hier im Land abgreifen. Dann wird man im Prinzip vom eigenen Auto überwacht. Das spielt bei dem einen oder anderen neben den anderen Geschichten auch eine Rolle. Also kein Fahrspaß, man wird überwacht, das Ding klingelt die ganze Zeit plus - das wurde schon angesprochen - die chinesische Konkurrenz fährt uns mittlerweile davon, was die E-Mobilität angeht. Sowohl preislich als auch in Bezug darauf, was die Dinger mittlerweile können, kann die deutsche Industrie mit den Energiepreisen, die wir hier haben, leider nicht mehr mithalten. Von daher ist unser Ansatz: diese CO₂-Geschichte komplett weg, Flottengrenzwerte weg, CO₂-Steuer weg, die Hersteller machen lassen und vieles von der Regulierung und diesen unnötigen Assistenzsystemen weg. Die Kunden sollten entscheiden können, welche Assistenzsysteme sie in ihrem Auto haben möchten, welches sie nicht brauchen und für welches sie bereit sind, Geld zu bezahlen. Diese ganzen verpflichtenden Assistenzsysteme führen auch dazu, dass die Fahrzeuge wesentlich teurer werden. Das hindert am Kauf. Was den Antrag der CDU betrifft, werden wir uns enthalten. Das ist eine Verbesserung im bestehenden System. Wir wollen dieses System, so wie es in Brüssel ist, in die Luft sprengen. Das ist immerhin eine kleine Verbesserung. Wir werden uns deshalb enthalten und der Sache nicht im Weg stehen. Den Antrag der SPD werden wir ablehnen, weil es da immer noch um mehr Klimagedöns und Klimaförderung geht. Das ist nicht zielführend. Von daher werden wir den ablehnen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Ich erteile Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

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Tobias Hans CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege von der AfD hat gerade deutlich gemacht, dass es wirklich gut ist, dass wir ein Europa haben, das nicht so leicht - wie Sie es lapidar gesagt haben - in die Luft zu sprengen ist, schon gar nicht von Ihnen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Es war manchmal nicht ganz einfach, zu durchschauen, wie die Prozesse in Europa laufen, aber sie sind demokratiesicher, sie sind demokratisch fest. Daran werden Sie nichts ändern. In der Sache geht es Ihnen um möglichst viel Fossiles. Das ist sicherlich nicht unser Weg. Wir haben eine ganz andere Intention. Das haben wir gesagt. Herr Sisamci, wenn ich Ihnen die Gelegenheit gegeben habe, Ihrer Landesregierung zu danken, ist das auch etwas wert. Bei der Bundesregierung ist es nicht nur das BMWE von Frau Reiche, sondern auch das BMUKN unter einem SPD-geführten Minister. Auch da musste man kämpfen. Ich bin froh, dass das Saarland das getan hat, dass unser Wirtschaftsminister und die Ministerpräsidentin das getan haben und dieser Kompromiss möglich war. Wir wollen diesen Weg gerne mit Ihnen gemeinsam gehen und in Berlin und vor allem in Brüssel kämpfen. Das wollen wir. Deswegen biete ich an, dass Sie unserem Antrag gerne zustimmen können - darüber wird als Erstes abgestimmt. Wenn Sie das tun, stimmen wir auch Ihrem Antrag zu. Es ist ein schönes Zeichen aus dem Haus heraus, dass wir diesen Kampf für die Industrie hier gemeinsam machen. Das wäre mein Vorschlag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Ich erteile Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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Damhat Sisamci SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf eine Sache würde ich gerne reagieren: Die AfD, Herr Becker stellt sich hierhin und erzählt den Beschäftigten unserer Automobilindustrie, man könne einfach zurück in die Vergangenheit, dann werde schon wieder alles gut. Das ist keine Industriepolitik, das ist arbeitsplatzgefährdende Nostalgie. (Beifall von der SPD und bei der CDU. - Zuruf des Abgeordneten Becker (AfD).) Herr Becker, hören Sie mir zu, dann können Sie was lernen. Es rettet keinen einzigen Arbeitsplatz bei ZF, wenn Sie hier gegen Elektromobilität wettern, während in China Millionen Elektroautos verkauft werden. Die Chinesen werden nicht aufhören, Elektroautos zu bauen, nur weil Sie sich hierhin stellen und irgendwas von den guten alten Zeiten erzählen. Vielleicht sind Sie größenwahnsinnig geworden. Ich kann Sie aber noch mal auf den Boden der Tatsachen holen.

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Dagmar Heib

Herr Kollege Sisamci, ich bitte Sie, sich in Ihrer Wortwahl gegenüber dem Abgeordneten zu mäßigen.

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Damhat Sisamci SPD

Alles klar. Worin liegt der Denkfehler? - Sie wollen die Transformation verhindern. Wir wollen dafür sorgen, dass sie bei uns stattfindet, dass die Autos der Zukunft in Deutschland gebaut werden, hier bei uns im Saarland, dass die Getriebe, die E-Achsen und Antriebe der Zukunft aus dem Saarland kommen. Den Kolleginnen und Kollegen von ZF hilft keine Partei, die ihnen erzählt, wie schön die Vergangenheit war. Zu dem, was mein geschätzter Kollege Tobias gesagt hat: Mich hat im Grunde genommen ein Punkt in dem Antrag ein bisschen gestört, und zwar das Ansinnen, dass man mit den Stakeholdern zusammentreffen und Forderungen formulieren soll. Ich glaube, wir kennen die Forderungen alle. Die Forderungen sind klar, sie liegen auf dem Tisch und wir müssen uns für sie einsetzen, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Wenn wir uns bei dem Punkt einig sind - und das nehme ich so wahr -, dann können wir gerne auf den Vorschlag eingehen und das so machen wie von dir angeregt. Dann stimmen wir eurem Antrag zu, so wie ihr unserem Antrag zustimmt. Das wäre ein wichtiges gemeinsames Signal. - Danke. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2340. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2340 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2340 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2364. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2364 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2364 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 25 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Besetzung der Kommissionen im IPR (Drucksache 17/2345) Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2345. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2345 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2345 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg und einen schönen Abend.

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