Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute eine Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes. Der Minister hat eben diese technische Anpassung dem Grunde nach vorgestellt. Die Grundsteuer C soll ab 2027 bei der Ermittlung der Steuerkraft berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn man wenige Monate vor einer Landtagswahl über das Thema Kommunalfinanzausgleichsgesetz diskutiert und im Hohen Hause darüber berät, dann darf eines nicht passieren: Man darf den riesigen weißen Elefanten, der heute hier im Raum steht, nicht übersehen. Man muss ihn klar ansprechen; man muss ihn benennen. Frau Ministerpräsidentin und Herr Innenminister, ich frage Sie: Wo bleibt die eigentliche strukturelle Reform des Kommunalen Finanzausgleichs? Das ist das Thema; das muss das Thema sein, wenn man wenige Monate vor der Landtagswahl den Punkt Kommunaler Finanzausgleich aufruft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Herr Minister, drei Jahre hatten Sie Zeit - drei Jahre geprüft, drei Jahre beraten, drei Jahre begutachtet. Was ist dabei rausgekommen? - Nichts. (Abg. Sisamci (SPD): Wie lange hat die CDU die Minister gestellt?) Sie haben alles auf die Zeit nach der Landtagswahl verschoben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das Gutachten soll irgendwann fertig werden und eine Entscheidung soll erst in der nächsten Legislaturperiode fallen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt also: Es ist überhaupt kein zeitliches Problem. Was hier passiert und was festgestellt werden muss, nennt man politisches Versagen einer Landesregierung. Man nennt es Offenbarungseid einer Landesregierung. (Abg. Commerçon (SPD): Damit kennen Sie sich am besten aus.) Frau Ministerpräsidentin, ich komme zum entscheidenden Punkt: Sie haben die absolute Mehrheit. Sie hatten ausreichend Zeit - drei Jahre. Sie haben die Gutachter. Noch viel entscheidender im Bereich des öffentlichen Dienstes ist das Folgende: Sie haben die Zuständigkeit. (Unruhe bei der SPD.) Was ist also Fakt? - Am Ende fehlt ausschließlich der politische Gestaltungswille, unsere saarländischen Städte und Gemeinden dauerhaft strukturell besser auszustatten. Das ist der Fakt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Die Landesregierung verstärkt diesen Offenbarungseid sogar noch gegenüber der Öffentlichkeit, indem sie klar sagt, man könne sich diese Reform zum aktuellen Zeitpunkt schlichtweg finanziell nicht leisten. Ich gucke zum Herrn Fi- (Abg. Schäfer (CDU)) nanzminister. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf der Zuschauerbank, genau darin liegt das eigentliche Problem: Es handelt sich eben nicht um eine freiwillige Leistung, die das Land gegenüber den Städten und Gemeinden irgendwie erbringen muss. Es ist ein verfassungsrechtlich verbriefter Anspruch, der sich aus Artikel 119 Absatz 2 unserer saarländischen Verfassung ableitet. Das bedeutet in meinen Augen: Wir erleben gerade, dass die Landesregierung gegen diesen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch verstößt. Ich will Ihnen die konkreten Zahlen nennen, die für die Öffentlichkeit sehr entscheidend sind: Die Kreisumlagen sollen im kommenden Jahr 1,1 Milliarden Euro betragen. Das ist der Betrag, den unsere Städte und Gemeinden an die Landkreisebene zahlen müssen, um deren Aufgaben zu finanzieren. Gleichzeitig fließen aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes aber nur 900 Millionen Euro zurück. - Finde den Fehler. Ich stelle noch einmal die Frage: Herr Innenminister, was macht die Landesregierung? - Sie macht nichts; sie lässt die Kommunen im Regen stehen. Ich will die Kritik des unabhängigen Saarländischen Städte- und Gemeindetages aufgreifen, der in seinem Präsidium einstimmig und deutlich Kritik am Vorgehen der Landesregierung geübt hat. (Lachen bei der SPD.) Die Vertreter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages haben sogar eine Übergangslösung vorgeschlagen. Sie sind konstruktiv. (Abg. Commerçon (SPD): Aber nicht unpar- teiisch!) Genau: Sie sind überparteilich. Selbst diese konstruktiven Übergangslösungen haben Sie ausgeschlagen. Die Forderung nach 200 Millionen Euro - beziehungsweise nach einer Aufstockung auf das Niveau der Kreisumlage - bestand schon bei den Haushaltsberatungen. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Dramatischer wird die Situation auch deswegen, weil dieses überparteiliche Gremium gesagt hat, dass es mittlerweile Verständnis dafür hat, wenn einzelne Städte und Gemeinden den Klageweg beschreiten und sich vor unserem Verfassungsgericht zur Wehr setzen. Ich frage die Landesregierung: Wie viel deutlicher kann ein Hilferuf seitens unserer Städte und Gemeinden überhaupt noch ausfallen? (Abg. Commerçon (SPD): Drei Jahre Zeit ge- habt!) Herr Commerçon, man merkt daran, wie Sie sich echauffieren, dass ich den Finger genau in die richtige Wunde lege. Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Unterstützen Sie die saarländischen Städte und Gemeinden. (Beifall von der CDU.) Ich muss zum Ende kommen. Bei den Haushaltsberatungen hatten wir schon eine entsprechende Übergangsregelung angeregt und vorgeschlagen. Sie haben diesen Vorschlag abgelehnt. Ich gucke noch einmal zum Innenminister und zum Finanzminister: Demnächst beraten wir hier einen Nachtragshaushalt. Denken Sie an die Städte und Gemeinden. Denken Sie an eine auskömmliche Finanzierung. Dann haben Sie die Möglichkeit dazu. Wir werden Sie daran erinnern. - Herzlichen Dank.
