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Reinhold Jost

26.08.2026 Sitzungen 17/50

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine punktuelle Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021. Anlass für die Änderung ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11. Februar 2026. Das Gericht hat darin Hinweise zur Ausgestaltung der Auswahlregelung bei Standortkollisionen im Rahmen der Erlaubnisverfahren von Wettvermittlungsstellen gegeben. Das Gericht hat hierbei deutlich gemacht, dass die bisherige gesetzliche Fixierung auf den Stichtag 21. August 2021 im Hinblick auf den parlamentarischen Gesetzesvorbehalt einer weiteren Konkretisierung bedarf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn zwei oder mehr Anbieter um denselben Standort für eine Wettvermittlungsstelle konkurrieren und das gesetzliche Mindestabstandsgebot einer Erlaubniserteilung an sämtliche Antragssteller entgegensteht, braucht es klare Kriterien für die Auswahlentscheidung. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte der Neuregelung ganz kurz zusammenfassen: Die bisherige Stichtagsregelung in § 11 Absatz 10 Ausführungsgesetz wird zeitlich entfristet. Das Losverfahren als Ultima Ratio gilt damit unabhängig vom Antragsdatum für alle aktuellen und künftigen Konkurrenzsituationen. Zugleich wird gesetzlich verankert, dass keine sachlich gerechtfertigten Gründe bezogen auf die Ziele des § 1 Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021 einer anderen Auswahlentscheidung entgegenstehen dürfen. Damit erhält eine am Gemeinwohl orientierte qualitative Auswahlentscheidung Vorrang vor dem Losverfahren. Das Oberverwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass ein Rückgriff auf das Los als Ultima Ratio nur zulässig ist, wenn die konkurrierenden Bewerber im Hinblick auf Suchtprävention sowie Jugend- und Spielerschutz als gleichwertig anzusehen sind. Erfüllt ein Bewerber diese Ziele nachweislich besser, etwa durch ein überlegenes Sozialkonzept, soll künftig zu seinen Gunsten entschieden werden können. Durch den Gesetzentwurf wird den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Berufsfreiheit Rechnung getragen. Daneben wird auch die Notwendigkeit eines qualitativen Vergleichs berücksichtigt, der stets durch die zuständigen Behörden durchzuführen ist, bevor auf das Losverfahren zurückgegriffen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, mit dieser Änderung wird der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes entsprochen, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für die Behörden wie für die betroffenen Antragsteller geschaffen, der Jugendund Spielerschutz gestärkt und für eine verfahrensökonomische Durchführung künftiger Auswahlverfahren gesorgt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank. Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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