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Carsten Becker

AfD 26.08.2026 Sitzungen 17/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Fangen wir mit nackten Zahlen an: 329 ausländische Gefangene und forensisch Untergebrachte saßen im vergangenen Jahr laut Angaben der Landesregierung in unseren saarländischen Strafvollzugseinrichtungen. Jeder einzelne von ihnen kostet den Bürger dieses Landes jeden Tag Geld. Rechnen wir es konkret durch: Ein Haftplatz im Regelvollzug kostet circa 150 Euro pro Tag. Das macht im Jahr etwa 54.750 Euro. In der Forensik sind es bei Kosten von circa 430 Euro pro Tag sogar rund 157.000 Euro im Jahr, und zwar für jeden einzelnen dort Untergebrachten. Bei 293 ausländischen Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten und 36 Untergebrachten in der Forensik ergibt sich eine jährliche Belastung für den saarländischen Steuerzahler von rund 22 Millionen Euro - Geld, das an anderer Stelle fehlt: für Polizei, für Schulen, für die eigenen Bürger des Landes. Diese Rechnung berücksichtigt allein die Unterbringungskosten. Sie enthält keine Kosten für Dolmetscher, medizinische Versorgung oder eventuelle spätere Sozialleistungen. Das ist die bittere Bilanz einer jahrzehntelangen Migrationspolitik der Altparteien, die Kontrolle für ein Fremdwort und Grenzschutz für unzeitgemäß halten. Wir als AfD sagen: Diese Politik ist gescheitert und kostet die Bürger unseres Landes Geld, Sicherheit und Vertrauen in den Rechtsstaat. Deshalb legen wir heute zwei Initiativen vor, die konsequent zu Ende denken, was seit Jahren nur verwaltet und nicht gelöst wird. Zunächst möchte ich zu TOP 9 kommen, unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Saarlän- (Abg. Becker (AfD)) dischen Strafvollzugsgesetzes. Wir sagen klar: Wer kein Bleiberecht hat, hat in einer deutschen Justizvollzugsanstalt keinen Tag länger zu verbringen als unbedingt nötig, schon gar nicht auf Kosten der Bürger dieses Landes. Genau das stellen wir mit unseren Gesetzesänderungen sicher. Wir ergänzen § 8 um einen neuen Absatz 9. Bereits im Rahmen des Vollzugs und der Eingliederungsplanung ist frühzeitig festzustellen, ob eine Aufenthaltsbeendigung oder Übertragung der Strafvollstreckung in Betracht kommt. Die Anstalt soll nach unserem Gesetzentwurf unverzüglich nach Haftantritt Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen, nicht erst, wenn die Entlassung bevorsteht. Mit dem neuen § 42a verpflichten wir die Anstalten, Identität und Staatsangehörigkeit unmittelbar nach Haftantritt zu klären, die notwendigen Papiere zu beschaffen und bei Drittstaatsangehörigen die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes oder bei EU-Übergang § 6 des EU-Freizügigkeitsgesetzes zu prüfen. Auch die Übertragung der Strafvollstreckung nach den §§ 85 folgende des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wird erstmals verbindlich ein Teil dieser Vollzugsplanung, wenn unserem Gesetzentwurf gefolgt wird. Schluss mit dem Behördenschlendrian, bei dem Ausländerbehörde und Justizvollzug erst am Ende der Haft übereinander stolpern, wodurch unnötige Zeit verloren geht und den Bürgern Kosten entstehen! Meine Damen und Herren, wer uns vorwerfen will, wir würden mit diesem Entwurf die Resozialisierung aufgeben: Das Gegenteil ist der Fall. Wer Deutschland ohnehin verlassen muss, für den bedeutet die konsequente Vorbereitung der Rückführung die einzig realistische Wiedereingliederung, nämlich eine Wiedereingliederung in sein Herkunftsland und nicht in eine deutsche JVA. Damit komme ich zu unserem Antrag „Konsequente Rückführung und verstärkte Überstellung ausländischer Strafgefangener“. Hier will ich den Schwerpunkt auf die geforderte Bundesratsinitiative legen, denn eines ist unbestreitbar: Das Saarland kann sein eigenes Haus in Ordnung bringen. Was fehlt, ist der politische Wille auf Bundesebene, rechtliche Blockaden endlich zu beseitigen, die eine konsequente Rückführung erschweren. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, im Bundesrat mit einer konkreten Bundesratsinitiative tätig zu werden. Wir verlangen erstens eine Änderung des § 456 StPO. Das Absehen von der weiteren Strafvollstreckung bei ausreisepflichtigen Straftätern nach Verbüßung der Hälfte der Strafe und bei sichergestellter Abschiebung muss endlich zum Regelfall werden. Das darf nicht nur ein Einzelfall sein. Zweitens fordern wir die konsequente Nutzung der §§ 85 folgende des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Hier darf die Übertragung deutscher Freiheitsstrafen an andere EU-Staaten, die im Zweifel unterbleibt, keine Ermessensfrage bleiben. Als AfD wollen wir daraus eine Soll-Regelung machen - verbindlich und nicht mehr optional. Drittens fordern wir eine Verschärfung des § 6 des Freizügigkeitsgesetzes auf EU-Ebene. Wer als EU-Bürger schwere Gewalt- und Sexualstraftaten, organisierte Kriminalität oder Terrorismus verantwortet, hat sein Freizügigkeitsrecht in unserem Land verwirkt. Viertens gehen wir noch einen Schritt weiter und fordern eine Initiative zur Änderung der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie, damit bei rechtskräftiger Verurteilung wegen besonders schwerer Straftaten künftig eine gesetzliche Vermutung der Gefahr für die öffentliche Sicherheit greift, ohne dass die Einzelfallprüfung zur Dauerausrede oder zum Problem wird. Uns ist durchaus bewusst, dass es schon höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Ich glaube aber, dass man in diesen Fällen sehr gut mit dem Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit argumentieren kann, wenn es um schwere Straftaten geht. Die Botschaft dieses Antrags ist unmissverständlich: Wer Deutschland nach einer Verurteilung verlassen muss, hat kein Recht darauf, auf Kosten der deutschen Steuerzahler länger als nötig in einer deutschen Zelle zu sitzen, weil Behörden zu träge, Gesetze zu lasch und Zuständigkeiten zu zersplittert sind. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu beiden Initiativen. Lassen Sie uns nicht länger über Probleme reden, sondern Probleme endlich anpacken und lösen und dabei auch noch einige Millionen Euro an Steuergeld sparen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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